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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
142289.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
05.02.15, 12:00
Aktualisiert
08.08.18, 16:20

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: E 18/0026/WP17 öffentlich 05.02.2015 Einführung einer Altkleidersammlung im Stadtgebiet Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.03.2015 BAASt Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb eine erweiterte Altkleidersammlung über Depotcontainer einzuführen. Hierbei sind die Depotcontainer im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. Des Weiteren ist die Sammelleistung in Eigenregie durchzuführen und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung auszuschreiben. Die hierfür erforderlichen Schritte sind in die Wege zu leiten. Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 1/10 Erläuterungen: 1. Einleitung In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 03.12.2014 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt, eine kommunale Altkleidersammlung über ein betriebseigenes einheitliches Depotcontainersystem einzuführen. Dieses Depotcontainersystem soll maximal 100 Standorte mit jeweils einem Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenraum umfassen. 2. Auswahl der 100 Standorte für Depotcontainer im öffentlichen Straßenraum Die Standorte der Altkleider-Depotcontainer im öffentlichen Straßenraum wurden im räumlichen Zusammenhang mit dem bereits im Stadtgebiet vorhandenen Depotcontainern für Altglas ausgewählt. Dadurch werden zum einen bürgerfreundliche Wertstoffinseln geschaffen und zum anderen trägt die Aufstellung der Container an einem Standort zu einem einheitlich gepflegten Stadtbild bei. Weiterhin nimmt der Reinigungsaufwand für die Containerstandorte durch Beibehaltung der Standortanzahl nicht zu und die einhergehenden Beeinträchtigungen („Vermüllung“, Verschmutzung und Verunreinigungen der Standplätze) werden minimiert, da die Standortpflege im Aufgabenbereich des Aachener Stadtbetriebes liegt. Der Aachener Stadtbetrieb hat eine Prüfung und Auswahl von 100 Altglascontainerstandorten an denen jeweils ein Altkleidercontainer aufgestellt werden kann, vorgenommen. Nach Rücksprache mit dem FB 61/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen werden die Standorte als unkritisch betrachtet für die die Karitativen bis zum 31.12.2015 eine Genehmigung besitzen. Diese Standorte bedürfen jedoch noch einer endgültigen Prüfung. Die Genehmigungen enthalten die Klausel, dass ein Widerruf jederzeit möglich ist. In der Anlage 1 sind die 100 vom Aachener Stadtbetrieb als geeignet ausgewählten Standorte aufgeführt. Im Wesentlichen verteilen sich diese Standorte im Stadtgebiet wie folgt: Bezirk Containeranzahl B0 Innenstadt 62 B1 Brand 6 B2 Eilendorf 5 B3 Haaren 5 B4 Kornelimünster / Walheim 7 B5 Laurensberg 10 B6 Richterich 5 Gesamtsumme 100 Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 2/10 Durch diese Verteilung glaubt der Aachener Stadtbetrieb einer gleichmäßigen Flächendeckung im gesamten Stadtgebiet gerecht zu werden. Die durch den Aachener Stadtbetrieb vorgeschlagenen Standorte bedürfen noch einer Abstimmung innerhalb der Verwaltung mit den jeweils zuständigen Ämtern, sodass diese Vorschlagsliste zunächst nur unter Vorbehalt gilt. Nach erfolgter verwaltungsinterner Abstimmung werden die sich gegebenenfalls ergebenden Standplatzänderungen dem Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis mitgeteilt. Um eine kundenfreundliche Flächendeckung zu gewährleisten geht man von 1 Container pro 1.000 Einwohner aus. Folgt man dieser Betrachtungsweise wären im Stadtgebiet Aachen etwa 250 Altkleidercontainer aufzustellen. Die Beschränkung auf 100 Depotcontainer, die durch den Aachener Stadtbetrieb vorgesehen ist, lässt den Karitativen genügend Freiraum, um auf Privatgrundstücken im Stadtgebiet Aachen weiterhin Altkleider zu sammeln. 3. Containerauswahl Bei der Auswahl der Depotcontainer sind für den Aachener Stadtbetrieb verschiedene Aspekte von Bedeutung. Ein Aspekt ist, dass die Sicherheit des Füllgutes gegen eine unbefugte Entnahme der Altkleider gewährleistet ist. Dem Aachener Stadtbetrieb ist außerdem eine benutzerfreundliche Bedienung wichtig, sodass der Einwurfschacht nicht zu hoch liegen sollte und auch für ältere Menschen zu bedienen ist. Ein weiteres wichtiges Merkmal sind kompakte Außenmaße, sodass die Depotcontainer an den vorgesehen Standplätzen aufgestellt werden können und optisch gut in das Stadtbild passen. Um die Folgeinstandhaltungskosten möglichst gering zu halten, sollten die Depotcontainer robust sein. Die Container sollen ebenfalls über ein Kransystem entleert werden können, falls sich dies in der Zukunft als nützlich erweisen sollte. Die Ausschreibung zur Anschaffung der Depotcontainer wird derart gestaltet, dass die oben aufgeführten Merkmale der Depotcontainer erfüllt werden. Ein Beispiel-Container ist als Anlage beigefügt. Die Kosten für die Depotcontainer liegen bei etwa 1.300 Euro netto pro Stück. Die Einsammlung der Alttextilien ist über einen Kleintransporter (Pritschenfahrzeug) geplant. Für die Anschaffung des Kleintransporters ist mit Kosten in Höhe von 48.000 Euro zu rechnen. Als Besatzung für die Sammlung sind zwei (ggf. auch leistungsgewandelte Mitarbeiter) vorgesehen. Für die Sammlung über einen Kleintransporter ist keine Berufskraftfahrerqualifikation (Führerschein-Klasse C oder CE, ehemals Führerscheinklasse 2) erforderlich. Dadurch ist der Aachener Stadtbetrieb bei der Auswahl der Mitarbeiter weitestgehend flexibel. 4. Verwertung der Alttextilien Bei der öffentlichen Ausschreibung der Alttextilien werden die geltenden Rechtsnormen sowie eine umfassende Transparenz und Kontrolle beachtet. Hierzu gehört, dass im Rahmen der Ausschreibung die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden und die bei der gesamten Geschäftstätigkeit geltenden Arbeits- und Sozialgesetze sowie die abfall- und zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Gestaltung des Leistungsverzeichnisses wird die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der Alttextilien beachtet. Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 3/10 5. Kooperation / Unterstützung der Karitativen Zur Unterstützung der Karitativen werden die Sammelstellen der Karitativen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aktiv und öffentlichkeitswirksam durch den Aachener Stadtbetrieb unterstützt und beworben. Dies ist zum Beispiel, anlehnend an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, auf unserer Internetseite möglich. 6. Exkurs: Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen Der Aachener Stadtbetrieb wurde in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses am 03.12.2014 beauftragt eine erweiterte Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung unter der Voraussetzung einzuführen, dass eine Umsetzung dieses Sammelsystems gemäß dem Gefahrstoffrecht rechtens ist. Nach aktuellen Recherchen zur Sammlung und zum Transport von Elektroaltgeräten, die Lithiumbatterien enthalten, sieht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf internationaler Ebene keine Bewegung hin zu einer Tolerierung der Beförderung in loser Schüttung. Vielmehr unterliegen Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Da eine lose Schüttung bei diesen Elektroaltgeräte nicht mehr möglich ist, müssen für Geräte mit Lithiumbatterien widerstandsfähige Außenverpackungen verwendet werden. Das BMVI ist der Auffassung, dass eine Verpackung vorliegt, wenn das Gerätegehäuse in der Lage ist die verwendete Lithium-Batterie vor Beschädigung zu schützen. Somit ist es akzeptabel, Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien unverpackt befördern zu lassen, wenn die enthaltenen Zellen und Batterien durch das Gerät gleichwertig geschützt sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Geräte in Gitterboxen gestapelt werden. Durch das Einwerfen der Elektroaltgeräte in Depotcontainer liegt jedoch zum einem eine lose Schüttung vor und zum anderen besteht durch den Einwurf die Gefahr, dass das Gerätegehäuse zerbricht und die darin enthaltene Lithiumbatterie nicht mehr durch eine Außenverpackung geschützt wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass zwei Pole von nicht mehr verpackten Lithiumbatterien in Kontakt treten und ein Kurzschluss mit Brandgefahr ausgelöst werden kann. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat auf Basis dieser Erkenntnisse eine Handlungsempfehlung für seine Mitglieder erarbeitet. Dabei wird eine getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien als sinnvoll erachtet. Diese Voraussetzung wäre ebenfalls nicht durch eine Elektroaltgerätesammlung über Depotcontainer erfüllt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zurzeit keine rechtskonforme Elektroaltgerätesammlung über Depotcontainer eingeführt werden kann. Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 4/10 Anlage 1: Auflistung der vorgesehen Containerstandplätze BA0 Innenstadt Standort Bereits Altkleidercontainer vorhanden Ahornstraße x Albert-Maas-Str. / Haltestelle Schwalbenweg x Bachstraße, Parkplatz x Bärenstraße Berdoletstr., Ecke Eckenberger Str. Beverstraße x Bleibergerstraße x Blücherplatz, Parkplatz Branderhofer Weg Danziger Straße x Diepenbenden 2 / Eupenerstr. x Forster Linde x Grüner Weg x Gut Dämme Straße x Habsburgerallee Heerlenerstr. / Valkenburgerstr. x Heißbergstraße x Henricistraße Roermonderstraße x Hohenstauffenallee Jahnplatz x Kaiser-Friedrich-Allee, Hangeweiher-Park Kaiserplatz / Martin-Luther-Str. Karl-Marx-Allee, gegenüber Landesbetrieb Strassen x Kastanienweg Ecke Seffenter Weg Parkstreifen Kornelimünsterweg, Einfahrt Kaserne x Körnerstraße Limburgerstraße x Kronenberg, Am Friedrich, Wendeschleife, Bushalteplatz x Lilienthalstraße Lintertstraße Gut Schöntal Luisenstraße Malmedyer Straße x Maria Theresia Allee Ecke Colynshofstraße x Martelenberger Weg, Luxemburger Ring x Martinstraße Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 5/10 Melatener Str. / Ecke Hainbuchenstr. Merowingerstraße x Monschauerstraße Siegel x Neuhausstr. Trierer Platz x Neumarkt, Trafostation Passstraße, am Stadtpark x Perliserkerstraße 47 x Pontdriesch / Bergdriesch x Reimser Straße, Parkstreifen x Rödgerheidweg / Zehnthofweg Rolandstraße Ronheider Berg x Rosberg x Rütscherstraße Ecke Nizzaallee x Saarstraße Sittarder Straße 25 x Stettiner Str. 25, Parkplatz x Steubenstraße Süsterfeldstraße x Talbotstraße Vaalser Straße Parkplatz Schanz Viktoriaallee Kirche x Welkenratherstraße Bahndamm x Wespienstraße x Wilmersdorferstraße Zeppelinstraße Ecke Mataréstraße x Zollamtstraße Zum Kirschbäumchen x BA1 Brand Standort Bereits Altkleidercontainer vorhanden Birkenstr./ Freunder Landstr. Eckener Straße / Weiern x Grachtstraße Hermann-Löns-Straße x Schagenstr., Ecke Münsterstraße x Wilhelm Ziemons Straße, Schwimmhalle x Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 6/10 BA2 Eilendorf Standort Bereits Altkleidercontainer vorhanden Birkstraße, Parkstreifen an der Schulturnhalle Brander Str./ Sportplatz Krebsstraße / Forster Straße x Marienstraße / Moritz-Braun-Str. Nirmer Platz / Nirmer Str. x BA3 Haaren Standort Bereits Altkleidercontainer vorhanden Am Kaninsberg, Parkplatz x Friedenstraße / Atzenbenden x Haarener Gracht Hofenbornstraße, Sportplatz Kleinheidstraße, Kirche x BA4 Kornelimünster/Walheim Standort Bereits Altkleidercontainer vorhanden Aachener Straße, Friedhofsparkplatz Aachener Straße, Oberforstbach Hahner Straße, Parkplatz am Friedhof x Hirzenrott Oberforstbacher Str., gegenüber Abtei x Romerich, am Gymnasium x Schleidener Straße, Freizeitgelände Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 7/10 BA5 Laurensberg Standort Bereits Altkleidercontainer vorhanden Alte Vaalser Straße x Hans-Böckler-Allee (Wendehammer) x Laurensberger Straße, Eisenbahnlinie x Laurentiusstr, Parkplatz Lemierser Berg, Schule Philipp-Neri-Weg, Hit Markt Schloßweiherstr. x Schlottfelder Straße Septfontainesweg x Wildbacher Mühle x BA6 Richterich Standort Bereits Altkleidercontainer vorhanden Grünenthaler Straße, Sportplatz x Horbacher Straße, Friedhofsparkplatz Rathausplatz / Parkstraße Schloss-Schönau-Str., P bei Nr. 66 x Schönauer Friede x Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 8/10 Anlage 2: Beispiele für die Depotcontainer Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 9/10 Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.02.2015 Seite: 10/10