Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
142289.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
05.02.15, 12:00
Aktualisiert
08.08.18, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0026/WP17
öffentlich
05.02.2015
Einführung einer Altkleidersammlung im Stadtgebiet Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.03.2015
BAASt
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes
zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb eine erweiterte
Altkleidersammlung über Depotcontainer einzuführen. Hierbei sind die Depotcontainer im Rahmen
einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. Des Weiteren ist die Sammelleistung in Eigenregie
durchzuführen und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung auszuschreiben. Die hierfür
erforderlichen Schritte sind in die Wege zu leiten.
Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2015
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Erläuterungen:
1. Einleitung
In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 03.12.2014 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt,
eine kommunale Altkleidersammlung über ein betriebseigenes einheitliches Depotcontainersystem
einzuführen. Dieses Depotcontainersystem soll maximal 100 Standorte mit jeweils einem
Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenraum umfassen.
2. Auswahl der 100 Standorte für Depotcontainer im öffentlichen Straßenraum
Die Standorte der Altkleider-Depotcontainer im öffentlichen Straßenraum wurden im räumlichen
Zusammenhang mit dem bereits im Stadtgebiet vorhandenen Depotcontainern für Altglas ausgewählt.
Dadurch werden zum einen bürgerfreundliche Wertstoffinseln geschaffen und zum anderen trägt die
Aufstellung der Container an einem Standort zu einem einheitlich gepflegten Stadtbild bei. Weiterhin
nimmt der Reinigungsaufwand für die Containerstandorte durch Beibehaltung der Standortanzahl
nicht zu und die einhergehenden Beeinträchtigungen („Vermüllung“, Verschmutzung und
Verunreinigungen der Standplätze) werden minimiert, da die Standortpflege im Aufgabenbereich des
Aachener Stadtbetriebes liegt.
Der Aachener Stadtbetrieb hat eine Prüfung und Auswahl von 100 Altglascontainerstandorten an
denen jeweils ein Altkleidercontainer aufgestellt werden kann, vorgenommen. Nach Rücksprache mit
dem FB 61/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen werden die Standorte als unkritisch betrachtet
für die die Karitativen bis zum 31.12.2015 eine Genehmigung besitzen. Diese Standorte bedürfen
jedoch noch einer endgültigen Prüfung. Die Genehmigungen enthalten die Klausel, dass ein Widerruf
jederzeit möglich ist. In der Anlage 1 sind die 100 vom Aachener Stadtbetrieb als geeignet
ausgewählten Standorte aufgeführt. Im Wesentlichen verteilen sich diese Standorte im Stadtgebiet
wie folgt:
Bezirk
Containeranzahl
B0 Innenstadt
62
B1 Brand
6
B2 Eilendorf
5
B3 Haaren
5
B4 Kornelimünster /
Walheim
7
B5 Laurensberg
10
B6 Richterich
5
Gesamtsumme
100
Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2015
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Durch diese Verteilung glaubt der Aachener Stadtbetrieb einer gleichmäßigen Flächendeckung im
gesamten Stadtgebiet gerecht zu werden. Die durch den Aachener Stadtbetrieb vorgeschlagenen
Standorte bedürfen noch einer Abstimmung innerhalb der Verwaltung mit den jeweils zuständigen
Ämtern, sodass diese Vorschlagsliste zunächst nur unter Vorbehalt gilt. Nach erfolgter
verwaltungsinterner Abstimmung werden die sich gegebenenfalls ergebenden Standplatzänderungen
dem Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis mitgeteilt.
Um eine kundenfreundliche Flächendeckung zu gewährleisten geht man von 1 Container pro 1.000
Einwohner aus. Folgt man dieser Betrachtungsweise wären im Stadtgebiet Aachen etwa 250
Altkleidercontainer aufzustellen. Die Beschränkung auf 100 Depotcontainer, die durch den Aachener
Stadtbetrieb vorgesehen ist, lässt den Karitativen genügend Freiraum, um auf Privatgrundstücken im
Stadtgebiet Aachen weiterhin Altkleider zu sammeln.
3. Containerauswahl
Bei der Auswahl der Depotcontainer sind für den Aachener Stadtbetrieb verschiedene Aspekte von
Bedeutung. Ein Aspekt ist, dass die Sicherheit des Füllgutes gegen eine unbefugte Entnahme der
Altkleider gewährleistet ist. Dem Aachener Stadtbetrieb ist außerdem eine benutzerfreundliche
Bedienung wichtig, sodass der Einwurfschacht nicht zu hoch liegen sollte und auch für ältere
Menschen zu bedienen ist. Ein weiteres wichtiges Merkmal sind kompakte Außenmaße, sodass die
Depotcontainer an den vorgesehen Standplätzen aufgestellt werden können und optisch gut in das
Stadtbild passen. Um die Folgeinstandhaltungskosten möglichst gering zu halten, sollten die
Depotcontainer robust sein. Die Container sollen ebenfalls über ein Kransystem entleert werden
können, falls sich dies in der Zukunft als nützlich erweisen sollte.
Die Ausschreibung zur Anschaffung der Depotcontainer wird derart gestaltet, dass die oben
aufgeführten Merkmale der Depotcontainer erfüllt werden. Ein Beispiel-Container ist als Anlage
beigefügt. Die Kosten für die Depotcontainer liegen bei etwa 1.300 Euro netto pro Stück.
Die Einsammlung der Alttextilien ist über einen Kleintransporter (Pritschenfahrzeug) geplant. Für die
Anschaffung des Kleintransporters ist mit Kosten in Höhe von 48.000 Euro zu rechnen. Als Besatzung
für die Sammlung sind zwei (ggf. auch leistungsgewandelte Mitarbeiter) vorgesehen. Für die
Sammlung über einen Kleintransporter ist keine Berufskraftfahrerqualifikation (Führerschein-Klasse C
oder CE, ehemals Führerscheinklasse 2) erforderlich. Dadurch ist der Aachener Stadtbetrieb bei der
Auswahl der Mitarbeiter weitestgehend flexibel.
4. Verwertung der Alttextilien
Bei der öffentlichen Ausschreibung der Alttextilien werden die geltenden Rechtsnormen sowie eine
umfassende Transparenz und Kontrolle beachtet. Hierzu gehört, dass im Rahmen der Ausschreibung
die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden und die bei der gesamten Geschäftstätigkeit
geltenden Arbeits- und Sozialgesetze sowie die abfall- und zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten
werden.
Bei der Gestaltung des Leistungsverzeichnisses wird die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen und
schadlosen Verwertung der Alttextilien beachtet.
Vorlage E 18/0026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.02.2015
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5. Kooperation / Unterstützung der Karitativen
Zur Unterstützung der Karitativen werden die Sammelstellen der Karitativen im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten aktiv und öffentlichkeitswirksam durch den Aachener Stadtbetrieb
unterstützt und beworben. Dies ist zum Beispiel, anlehnend an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, auf
unserer Internetseite möglich.
6. Exkurs: Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im
Stadtgebiet Aachen
Der Aachener Stadtbetrieb wurde in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses am 03.12.2014
beauftragt eine erweiterte Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung unter der Voraussetzung
einzuführen, dass eine Umsetzung dieses Sammelsystems gemäß dem Gefahrstoffrecht rechtens ist.
Nach aktuellen Recherchen zur Sammlung und zum Transport von Elektroaltgeräten, die
Lithiumbatterien enthalten, sieht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
auf internationaler Ebene keine Bewegung hin zu einer Tolerierung der Beförderung in loser
Schüttung. Vielmehr unterliegen Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien dem Europäischen
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Da eine
lose Schüttung bei diesen Elektroaltgeräte nicht mehr möglich ist, müssen für Geräte mit
Lithiumbatterien widerstandsfähige Außenverpackungen verwendet werden. Das BMVI ist der
Auffassung, dass eine Verpackung vorliegt, wenn das Gerätegehäuse in der Lage ist die verwendete
Lithium-Batterie vor Beschädigung zu schützen. Somit ist es akzeptabel, Elektroaltgeräte mit
Lithiumbatterien unverpackt befördern zu lassen, wenn die enthaltenen Zellen und Batterien durch das
Gerät gleichwertig geschützt sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Geräte in Gitterboxen gestapelt
werden.
Durch das Einwerfen der Elektroaltgeräte in Depotcontainer liegt jedoch zum einem eine lose
Schüttung vor und zum anderen besteht durch den Einwurf die Gefahr, dass das Gerätegehäuse
zerbricht und die darin enthaltene Lithiumbatterie nicht mehr durch eine Außenverpackung geschützt
wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass zwei Pole von nicht mehr verpackten Lithiumbatterien in
Kontakt treten und ein Kurzschluss mit Brandgefahr ausgelöst werden kann.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat auf
Basis dieser Erkenntnisse eine Handlungsempfehlung für seine Mitglieder erarbeitet. Dabei wird eine
getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien als sinnvoll erachtet. Diese
Voraussetzung wäre ebenfalls nicht durch eine Elektroaltgerätesammlung über Depotcontainer erfüllt.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zurzeit keine rechtskonforme Elektroaltgerätesammlung über
Depotcontainer eingeführt werden kann.
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Anlage 1: Auflistung der vorgesehen Containerstandplätze
BA0 Innenstadt
Standort
Bereits Altkleidercontainer vorhanden
Ahornstraße
x
Albert-Maas-Str. / Haltestelle Schwalbenweg
x
Bachstraße, Parkplatz
x
Bärenstraße
Berdoletstr., Ecke Eckenberger Str.
Beverstraße
x
Bleibergerstraße
x
Blücherplatz, Parkplatz
Branderhofer Weg
Danziger Straße
x
Diepenbenden 2 / Eupenerstr.
x
Forster Linde
x
Grüner Weg
x
Gut Dämme Straße
x
Habsburgerallee
Heerlenerstr. / Valkenburgerstr.
x
Heißbergstraße
x
Henricistraße Roermonderstraße
x
Hohenstauffenallee
Jahnplatz
x
Kaiser-Friedrich-Allee, Hangeweiher-Park
Kaiserplatz / Martin-Luther-Str.
Karl-Marx-Allee, gegenüber Landesbetrieb Strassen
x
Kastanienweg Ecke Seffenter Weg Parkstreifen
Kornelimünsterweg, Einfahrt Kaserne
x
Körnerstraße Limburgerstraße
x
Kronenberg, Am Friedrich, Wendeschleife,
Bushalteplatz
x
Lilienthalstraße
Lintertstraße Gut Schöntal
Luisenstraße
Malmedyer Straße
x
Maria Theresia Allee Ecke Colynshofstraße
x
Martelenberger Weg, Luxemburger Ring
x
Martinstraße
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Melatener Str. / Ecke Hainbuchenstr.
Merowingerstraße
x
Monschauerstraße Siegel
x
Neuhausstr. Trierer Platz
x
Neumarkt, Trafostation
Passstraße, am Stadtpark
x
Perliserkerstraße 47
x
Pontdriesch / Bergdriesch
x
Reimser Straße, Parkstreifen
x
Rödgerheidweg / Zehnthofweg
Rolandstraße
Ronheider Berg
x
Rosberg
x
Rütscherstraße Ecke Nizzaallee
x
Saarstraße
Sittarder Straße 25
x
Stettiner Str. 25, Parkplatz
x
Steubenstraße
Süsterfeldstraße
x
Talbotstraße
Vaalser Straße Parkplatz Schanz
Viktoriaallee Kirche
x
Welkenratherstraße Bahndamm
x
Wespienstraße
x
Wilmersdorferstraße
Zeppelinstraße Ecke Mataréstraße
x
Zollamtstraße
Zum Kirschbäumchen
x
BA1 Brand
Standort
Bereits Altkleidercontainer vorhanden
Birkenstr./ Freunder Landstr.
Eckener Straße / Weiern
x
Grachtstraße
Hermann-Löns-Straße
x
Schagenstr., Ecke Münsterstraße
x
Wilhelm Ziemons Straße, Schwimmhalle
x
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BA2 Eilendorf
Standort
Bereits Altkleidercontainer vorhanden
Birkstraße, Parkstreifen an der Schulturnhalle
Brander Str./ Sportplatz
Krebsstraße / Forster Straße
x
Marienstraße / Moritz-Braun-Str.
Nirmer Platz / Nirmer Str.
x
BA3 Haaren
Standort
Bereits Altkleidercontainer vorhanden
Am Kaninsberg, Parkplatz
x
Friedenstraße / Atzenbenden
x
Haarener Gracht
Hofenbornstraße, Sportplatz
Kleinheidstraße, Kirche
x
BA4 Kornelimünster/Walheim
Standort
Bereits Altkleidercontainer vorhanden
Aachener Straße, Friedhofsparkplatz
Aachener Straße, Oberforstbach
Hahner Straße, Parkplatz am Friedhof
x
Hirzenrott
Oberforstbacher Str., gegenüber Abtei
x
Romerich, am Gymnasium
x
Schleidener Straße, Freizeitgelände
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BA5 Laurensberg
Standort
Bereits Altkleidercontainer vorhanden
Alte Vaalser Straße
x
Hans-Böckler-Allee (Wendehammer)
x
Laurensberger Straße, Eisenbahnlinie
x
Laurentiusstr, Parkplatz
Lemierser Berg, Schule
Philipp-Neri-Weg, Hit Markt
Schloßweiherstr.
x
Schlottfelder Straße
Septfontainesweg
x
Wildbacher Mühle
x
BA6 Richterich
Standort
Bereits Altkleidercontainer vorhanden
Grünenthaler Straße, Sportplatz
x
Horbacher Straße, Friedhofsparkplatz
Rathausplatz / Parkstraße
Schloss-Schönau-Str., P bei Nr. 66
x
Schönauer Friede
x
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Anlage 2: Beispiele für die Depotcontainer
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