Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
141952.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
05.12.14, 12:00
Aktualisiert
28.02.17, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0053/WP17
öffentlich
05.12.2014
FB 45/400, Herr Lepke
Annahme einer Schenkung für die städtische
Gemeinschaftsgrundschule Brander Feld
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.02.2015
11.03.2015
SchA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat die Annahme der Schenkung.
2. Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Annahme
der Schenkung.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 45/0053/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0053/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
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Erläuterungen:
Die GGS Brander Feld hat durch den Förderverein der GGS Brander Feld eine Ponyranch im Wert
von 10.834,83 € erhalten, die den Sicherheitsnormen für Spielgeräte nach DIN EN 1176 und 1177
entspricht und durch eine qualifizierte Fachfirma entsprechend dieser Normen montiert wurde. Der
TÜV Rheinland hat die Spielgeräte geprüft und abgenommen. Das Spielgerät ist zum Betrieb
freigegeben. Die Nutzungsdauer Spielgerät beträgt 10 Jahre.
Folgekosten können zusätzlich durch Wartung und Reparatur entstehen. Hierfür stehen dem FB 45
Haushaltsmittel zur Verfügung.
Vorlage FB 45/0053/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
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