Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
142048.pdf
Größe
422 kB
Erstellt
02.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0122/WP17
öffentlich
35031-2014
02.02.2015
FB 61/01 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 451 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich zwischen Kruppstraße,
Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.03.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 451 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen- Mitte im Bereich zwischen Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße gem.
§10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
(Marcel Philipp)
Vorlage FB 61/0122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 auf Empfehlung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 451 einzuleiten, da dieser
aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden
Planes.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschließlich 18.12.2014. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 451 als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung
Vorlage FB 61/0122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 451
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Kruppstraße, Turmstraße,
Intzestraße und Bunsenstraße
Lage des Plangebietes
Durchführungsplan Nr. 451
zwischen Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 03.02.2015
Der Durchführungsplan Nr. 451, datiert vom 08.10.1959, umfasst den Bereich zwischen Kruppstraße, Turmstraße,
Intzestraße und Bunsenstraße.
Er enthält Festsetzungen für die Bebauung im Bereich Ecke Bunsenstraße/Kruppstraße. Mit der Errichtung dieser
Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr. 451 und somit die Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 451, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 451 aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplanes entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11.03.2015 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 451, zwischen Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße als
Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und
dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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