Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
142042.pdf
Größe
617 kB
Erstellt
02.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0123/WP17
öffentlich
35033-2014
02.02.2015
FB 61/01 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Geländes der RWTHAachen nordöstlich der Hainbuchenstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.03.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen- Mitte im Bereich des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraße gem.
§10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
(Marcel Philipp)
Vorlage FB 61/0123/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 auf Empfehlung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 472 einzuleiten, da dieser
aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden
Planes.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschließlich 18.12.2014. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung
Vorlage FB 61/0123/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplanes Nr. 472 -nordöstlich der Hainbuchenstraßefür den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, nordöstlich der Hainbuchenstraße
Lage des Plangebietes
Durchführungsplan Nr. 472
-nordöstlich der Hainbuchenstraße-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 03.02.2015
Der Durchführungsplan Nr. 472, datiert vom 30.06.1960, umfasst einen Teil des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich
der Hainbuchenstraße.
Er enthält Festsetzungen zur planungsrechtlichen Sicherung von Studentenwohnheimen. Mit der Realisierung dieser
Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr. 472 und somit seine Leitaufgaben
erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 472 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 472 aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplanes entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11.03.2015 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 -nordöstlich der Hainbuchenstraße- als Satzung beschlossen hat. Es wird
bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei
ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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