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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
142042.pdf
Größe
617 kB
Erstellt
02.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:08
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0123/WP17 öffentlich 35033-2014 02.02.2015 FB 61/01 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Geländes der RWTHAachen nordöstlich der Hainbuchenstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. (Marcel Philipp) Vorlage FB 61/0123/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 472 einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Planes. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschließlich 18.12.2014. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden. Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen. Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung Vorlage FB 61/0123/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2015 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 472 -nordöstlich der Hainbuchenstraßefür den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, nordöstlich der Hainbuchenstraße Lage des Plangebietes Durchführungsplan Nr. 472 -nordöstlich der Hainbuchenstraße- Begründung zur Offenlage Fassung vom 03.02.2015 Der Durchführungsplan Nr. 472, datiert vom 30.06.1960, umfasst einen Teil des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraße. Er enthält Festsetzungen zur planungsrechtlichen Sicherung von Studentenwohnheimen. Mit der Realisierung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr. 472 und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 472 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 472 aufgehoben werden. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplanes entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11.03.2015 die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 -nordöstlich der Hainbuchenstraße- als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2