Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
142039.pdf
Größe
466 kB
Erstellt
02.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0124/WP17
öffentlich
35034-2014
02.02.2015
FB 61/01 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 480 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Komphausbadstraße,
Bädersteig, Mefferdatisstraße und Großkölnstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.03.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 480 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen- Mitte im Bereich zwischen Komphausbadstraße, Bädersteig, Mefferdatisstraße und
Großkölnstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
(Marcel Philipp)
Vorlage FB 61/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 auf Empfehlung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 480 einzuleiten, da dieser
aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden
Planes.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschließlich 18.12.2014. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 480 als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung
Vorlage FB 61/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplanes Nr. 480
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Komphausbadstraße, Bädersteig,
Mefferdatisstraße und Großkölnstraße
Lage des Plangebietes
Durchführungsplan Nr. 480
zwischen Komphausbadstr., Bädersteig, Mefferdatisstr. u. Großkölnstr.
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 03.02.2015
Der Durchführungsplan Nr. 480, datiert vom 05.10.1960, umfasst den Bereich zwischen Komphausbadstraße, Bädersteig,
Mefferdatisstraße und Großkölnstraße.
Er enthält Festsetzungen für die Bebauung, insbesondere eines Kaufhauses (ehem. Horten). Mit der Realisierung dieser
Gebäude wurden die Städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr. 480 und somit seine Leitaufgabe
erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 480 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 480 aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11.03.2015 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 480, zwischen Komphausbadstraße, Bädersteig, Mefferdatisstraße und
Großkölnstraße als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den
Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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