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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
141924.pdf
Größe
182 kB
Erstellt
06.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0025/WP17 öffentlich 06.02.2015 Ursulinerstraße von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.03.2015 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Ursulinerstraße“ von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2015 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2016 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.500.000 1.500.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen 114.302,02 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Ursulinerstraße wurde von April bis Juli 2013 im Bereich von Buchkremerstraße bis FriedrichWilhelm-Platz neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten. Der Ausbau wurde (nahezu) niveaugleich unter Beibehaltung des Separationsprinzips durchgeführt. Die einzelnen Teileinrichtungen (Fahrbahn und Gehwege) sind durch verschiedene Materialien und dreireihige 32 cm breite Naturstein-Großpflasterrinnen deutlich voneinander abgegrenzt. Die Fahrbahn wurde zugunsten des Gehweges auf der Seite der ungeraden Hausnummern und der Sicherheit der Fußgänger nur noch in einer Breite von ca. 2,90m bis ca. 4,20m (Einrichtungsfahrbahn) ausgebaut. Der Ausbau der Fahrbahn erfolgte in Basalt-Kleinpflaster, welches in Segmentbögen in einem Mörtelbett auf einer Drainbeton-Tragschicht und einer Frostschutzschicht verlegt wurde. Der Gehwegausbau erfolgte in unterschiedlichen Materialien. Der Gehweg auf der Seite der ungeraden Hausnummern wurde in Chinesischen Granit ausgebaut. Entlang der Häuserfronten wurde ein taktiler Streifen aus Basalt-Kleinpflaster eingebaut. Der Gehweg auf der Seite der geraden Hausnummern wurde in Mosaikpflaster ausgebaut. Der Unterbau besteht jeweils aus einem Brechsand-Splittgemisch, einer Drainbeton-Tragschicht und einer Frostschutzschicht. Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden aufgrund der neuen Rinnenführung durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Der aus dem Jahr 1893 stammende Mischwasserkanal wurde von 2012 bis 2013 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt. Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard. Sie wurde im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat. Vorlage B 03/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2015 Seite: 3/4 Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Ursulinerstraße im vorgenannten Abschnitt erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2015 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Ursulinerstraße von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstaben a), d), f), g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für d) Gehweg Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 75.873,40 € 3,58 m 6,00 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) f) Beleuchtung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) Summe beitragsfähiger Aufwand Summe städtischer Anteil Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 0,00 € 75.873,40 € 22.762,02 € 53.111,38 € 11.473,28 € 11.473,28 € 4.589,31 € 6.883,97 € 28.974,42 € 28.974,42 € 11.589,77 € 17.384,65 € 116.321,10 € 38.941,10 € 77.380,00 € Bauverwaltung Seite 2 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Gehweg: 53.111,38 € : 5.418 m² = 9,80 €/m² Beleuchtung: 6.883,97 € : 5.418 m² = 1,27 €/m² Oberflächenentwässerung: 17.384,65 € : 5.418 m² = 3,21 €/m² ___________ 14,28 €/m² (Beitragssatz) Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn (Beitragssatz B) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 61.530,81 € 5,12 m 7,50 m 0,00 m 0,00 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) 61.530,81 € Summe beitragsfähiger Aufwand 24.612,32 € 36.918,49 € 61.530,81 € Summe städtischer Anteil 24.612,32 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 36.918,49 € Ermittlung des Beitragssatzes B Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Fahrbahn: 36.918,49 € : 5.579 m² = 6,62 €/m² _______________ 6,62 €/m² (Beitragssatz)