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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
141438.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
26.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:08
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0023/WP17-1 öffentlich 26.01.2015 Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Haaren hier: notwendige Anpassung des Satzungstextes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.02.2015 Rat Entscheidung Erläuterungen: Die Vorlage wurde am 15.01.2015 im Planungsausschuss beraten. Die Verwaltung hat vorgetragen, dass der als Anlage beigefügte Satzungstext noch Ergänzungen bedarf. Hierbei sind zum einen noch die Ziele der Planung zu beschreiben, darüber hinaus muss für derartige Satzungen auch ein vorgesehenes Ende des Sanierungszeitraumes festgesetzt werden. Die Satzung wird daher wie in der Anlage beschrieben modifiziert. Die Beschlussentwürfe bleiben unverändert. Anlage/n: Satzungstext Philipp Oberbürgermeister Vorlage B 03/0023/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.01.2015 Seite: 1/1 Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘ vom ___________ Aufgrund des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW.S. 666/SGV NW 2023), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt am ____________ folgende Satzung beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes Die genauen Grenzen des Sanierungsgebietes ergeben sich aus dem als Anlage dieser Satzung beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist. Der vorgenannte Bereich erhält die Bezeichnung Haaren und wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzt. §2 Vereinfachtes Sanierungsverfahren Die Anwendung der Vorschriften des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§§ 152 bis 156a BauGB) wird ausgeschlossen. Aus diesem Grunde kommt die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch insgesamt nicht zur Anwendung (vereinfachtes Sanierungsverfahren). §3 Ziele der Planung Die Satzung dient der Entwicklung Haarens in baulicher und sozialer Hinsicht im Rahmen der Städtebauförderung. §4 Frist Die Sanierungsmaßnahmen sollen bis zum 31.12.2025 durchgeführt werden. §5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.