Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
141438.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
26.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0023/WP17-1
öffentlich
26.01.2015
Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes
Haaren
hier: notwendige Anpassung des Satzungstextes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.02.2015
Rat
Entscheidung
Erläuterungen:
Die Vorlage wurde am 15.01.2015 im Planungsausschuss beraten.
Die Verwaltung hat vorgetragen, dass der als Anlage beigefügte Satzungstext noch Ergänzungen
bedarf. Hierbei sind zum einen noch die Ziele der Planung zu beschreiben, darüber hinaus muss für
derartige Satzungen auch ein vorgesehenes Ende des Sanierungszeitraumes festgesetzt werden.
Die Satzung wird daher wie in der Anlage beschrieben modifiziert.
Die Beschlussentwürfe bleiben unverändert.
Anlage/n:
Satzungstext
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 03/0023/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.01.2015
Seite: 1/1
Satzung
über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes ‚Haaren‘
vom ___________
Aufgrund des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW.S. 666/SGV NW 2023), jeweils in der derzeit gültigen
Fassung, hat der Rat der Stadt am ____________ folgende Satzung beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
Die genauen Grenzen des Sanierungsgebietes ergeben sich aus dem als Anlage dieser Satzung beigefügten
Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist.
Der vorgenannte Bereich erhält die Bezeichnung Haaren und wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet
festgesetzt.
§2
Vereinfachtes Sanierungsverfahren
Die Anwendung der Vorschriften des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§§ 152 bis 156a BauGB) wird
ausgeschlossen. Aus diesem Grunde kommt die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch insgesamt
nicht zur Anwendung (vereinfachtes Sanierungsverfahren).
§3
Ziele der Planung
Die Satzung dient der Entwicklung Haarens in baulicher und sozialer Hinsicht im Rahmen der
Städtebauförderung.
§4
Frist
Die Sanierungsmaßnahmen sollen bis zum 31.12.2025 durchgeführt werden.
§5
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.