Daten
Kommune
Aachen
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140589.pdf
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249 kB
Erstellt
06.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 64/0009/WP17
öffentlich
06.01.2015
FB 64
Berichtswesen des Fachbereiches Wohnen betreffend die
Wohnungssuchenden und die Wohnungsvermittlung für das Jahr
2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.01.2015
WLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der
Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erkenntnisse aus der Wohnungsvermittlung bei der
Fortschreibung von „Aachen-Strategie-Wohnen“ zu berücksichtigen und insbesondere für
Bedarfsanalysen (Zielgruppen und Wohnungsgemenge) sowie die Einschätzung von Standort- und
Quartiersqualität und die Umsetzung der Quotenregelung für öffentlich geförderten Wohnungsbau zu
Grunde zu legen.
Vorlage FB 64/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2015
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Die Verwaltung, der Fachbereich Wohnen, berichtet jährlich über die Entwicklung der
Wohnungssuchenden und der Wohnungsvermittlung im geförderten Wohnungsmarkt.
A. Geförderter Mietwohnungsbestand zum 01.01.2014 in Aachen
Der geförderte Mietwohnungsbestand in der Stadt Aachen betrug zum 01.01.2014 noch 9.342
Wohneinheiten (WE) für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A.
Für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B (EKG A + 40 v.H.) gab es
zu Beginn 2014 = 162 WE.
Zur Erfüllung der daseinsvorsorglichen Aufgabe der Wohnraumversorgung von Menschen mit
Benachteiligungen am Wohnungsmarkt wird auch der städtische, freifinanzierte Wohnungsbestand mit
derzeit ca. 1.700 Wohneinheiten in Belegungsabstimmung zwischen gewoge AG und Fachbereich
Wohnen in Anspruch genommen.
B. Versorgung mit öffentlich geförderten Wohnungen
Sobald eine geförderte Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat der Eigentümer bzw. die
Hausverwaltung dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung dem Fachbereich Wohnen mitzuteilen.
Wird der Wohnungsaufsicht ein Leerstand aufgrund der Bestands- und Besetzungskontrollen oder des
monatlichen Abgleichs mit dem Einwohnermeldeamt bekannt, so wird der Eigentümer unverzüglich
kontaktiert. Auch dies trägt zu einer äußerst geringen Leerstandsquote von zuletzt unter 0,5 % bei.
Durch die Wohnungsvermittlungsstelle werden die berechtigten Wohnungssuchenden über die freien
Wohnungen informiert und bei Interesse an den/die Vermieter/in verwiesen.
Bei Wohnungen mit Besetzungsrecht findet für die Unterbringung von Wohnungsnotfällen der vom
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossene Dringlichkeitskatalog Anwendung. Beim
Besetzungsrecht darf der Verfügungsberechtigte einer Wohnung diese nur einer vom FB Wohnen
benannten oder zugewiesenen wohnungssuchenden Person überlassen. Da auch eine gemischte
(soziale) Bewohnerstruktur angestrebt wird, kann in begründeten Einzelfällen von diesen Kriterien
abgewichen werden.
Das nach den Fördervorschriften eingeräumte Besetzungsrecht besteht aktuell an 1.257 Wohnungen
des 1. Förderweges (bzw. Einkommensgruppe A), davon sind 86 im Eigentum der Stadt Aachen und
85 Wohnungen im Eigentum der gewoge AG.
C. Wohnungsnotstände
Die Zahl der Wohnungsnotstände ist in diesem Jahr wieder leicht angestiegen.
Die Gesamtzahl der Wohnungssuchenden ist rückläufig, da aufgrund des angespannten
Wohnungsmarktes in Aachen kaum noch Wohnungen frei werden. Es besteht wenig Fluktuation.
Vorlage FB 64/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2015
Seite: 2/4
Ältere Menschen sind prozentual nach wie vor stark betroffen. Sie wollen nicht auf stationäre
Einrichtungen angewiesen sein und suchen eher eine altengerechte Wohnung in guter
infrastruktureller Umgebung. Es kumulieren sich geringe Renteneinkünfte mit dem Defizit an
preiswerten und gleichzeitig barrierearmen/-freien Wohnungen.
Der stetige Rückgang an öffentlich geförderten Mietwohnungen forciert die Problemstellung in der
Wohnungsvermittlung. Das Verweilen in nicht altengerechten aber teuren Wohnungen führt zur
Einstufung als Wohnungsnotfall.
D. Vermittlungsergebnisse
Im abgelaufenen Jahr konnten 1.086 Haushalte in eine geförderte Wohnung vermittelt werden.
Davon waren 327 den Dringlichkeitsstufen 1-3 zugeordnet.
Während die Vermittlungsquote 2004 bei ca. 80 % lag und so ausreichend vermittelbaren Wohnraum
signalisierte, fällt sie bis heute nahezu kontinuierlich und zeigt die immer weiter zunehmende
Anspannung im Bereich geförderter Wohnraum deutlich auf. Derzeit ist bedingt durch sinkende
Bestandszahlen bei gleichbleibender Nachfrage fast nur jeder dritte Wohnungssuchende vermittelbar.
2.010 wohnungssuchenden Haushalten konnten wir nicht zu einer neuen Wohnung verhelfen.
Weiterhin sind aktuell bei der Wohnungsversorgung Problemgruppen zu nennen:
ca. 90% der Wohnungssuchenden sind Minderverdienende
(Unterschreitung der maßgeblichen
Einkommensgrenze um 20%)
ca. 50 % erhalten Transferleistungen (Hartz IV oder Sozialgeld).
Die Vermittlung von geeignetem Wohnraum gestaltet sich infolge des abnehmenden
Wohnungsbestandes zunehmend schwieriger. Viele Antragsteller müssen in Ermangelung eines
entsprechenden Wohnungsangebotes mehrmals die Hilfe der Wohnungsvermittlung in Anspruch
nehmen, bis sie eine geeignete Wohnung gefunden haben.
Die Lebenssituation vieler Wohnungssuchender gestaltet sich immer schwieriger. Hierbei spielt der
finanzielle Gesichtspunkt eine wesentliche Rolle; Haushalte fallen in den Bezug von
Transferleistungen oder haben negative Schufa-Auskünfte.
In vielen Fällen begleiten wir die Wohnungssuchenden bei der Besichtigung von Wohnungen und
führen Gespräche mit den Vermietern/innen, damit überhaupt eine Chance auf Anmietung einer
Wohnung besteht.
Ein positives Ergebnis aus dieser intensiven Betreuung der Wohnungssuchenden ist die gestiegene
Zahl der untergebrachten Familien von 1.023 im Jahr 2013 auf 1.086 im Jahr 2014.
Insbesondere konnten vermehrt Wohnungsnotfälle vermittelt werden.
Die Zahl der Vorsprachen von 9.650 im Jahr 2007 ist auf 13.680 im Jahr 2014 gestiegen.
Vorlage FB 64/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2015
Seite: 3/4
Die Erkenntnisse aus der Wohnungsvermittlung dienen als Grundlage zu Bedarfsanalysen für
Zielgruppen und Wohnungsgrößen, Einschätzung von Standort- und Quartiersqualität, Umsetzung der
Quotenregelung sowie Förderwürdigkeit von Neubauvorhaben und
Modernisierungsmaßnahmen.
Anlage/n:
E. Anlagen
Anlage 1:
Statistik der nicht untergebrachten Wohnungssuchenden
Übersicht seit Dezember 2010 bis Dezember 2014
Anlage 2:
Freigemeldete Wohnungen mit Besetzungsrecht (Zweit- u. Mehrfachbelegung)
nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße
Anlage 3:
Erstbelegung für die im Jahre 2014 bezugsfertig gewordenen Neubauten
nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße
Anlage 4:
Untergebrachte Haushalte nach Dringlichkeit im Zeitraum 01.01. – 31.12.2014
Anlage 5:
Untergebrachte Haushalte nach Dringlichkeit für den Zeitraum 2010 – 2014 und
nachrichtlich zusätzliche Unterbringung im städtischen Wohnhausbesitz
Anlage 6 :
Übersicht der Freistellungen
Vorlage FB 64/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2015
Seite: 4/4
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Wohnen
Anlage 1
Statistik der nicht untergebrachten Wohnungssuchenden
Übersicht seit Dezember 2010 bis Dezember 2014
2010
2.436
2011
2.362
2012
2.257
2013
2.038
2014
2.010
1.021
211
146
307
357
923
166
87
352
318
903
174
90
307
332
853
166
79
303
305
866
177
87
335
267
in Gesamt enthalten (Mehrfachnennungen möglich)
a. Ausländische Haushalte
689
b. Ausländische Arbeitnehmer
180
c. Studenten/Azubis
222
d. Menschen m. Schwerbehind. 50%
126
e. Menschen m. Schwerbehind. 80%
138
f. Minderverdienende
2.226
g. Alleinstehende
1.208
h. Bedarfsgemeinschaft gem. Hartz IV
1.188
i. Sozialhilfeempfänger
184
620
131
292
118
132
2.125
1.260
1.004
195
689
153
202
100
121
1.996
1.135
1.026
217
668
131
191
85
110
1.820
988
941
164
667
150
181
95
135
1.801
989
951
174
693
777
804
674
718
289
79
23
89
98
429
71
175
312
66
15
141
90
430
80
213
326
65
11
144
106
456
107
258
311
74
8
119
110
384
64
228
330
66
16
154
94
418
76
248
Gesamt
darunter Zugehörigkeit zu einem
besonderen Personenkreis
o 1.1 Kinderreiche Haushalte
o 1.2 junge Eheleute
o 1.3 Alte Menschen
o 1.4 Alleinerziehende
Wohnungsnotstände (Dringlichkeitskatalog 1-3)
Gesamt
darunter Zugehörigkeit zu einem
besonderen Personenkreis
1.1 Kinderreiche Haushalte
1.2 Junge Eheleute
1.3 Alte Menschen
1.4 Alleinerziehende
1.5 Bedarfsgemeinschaft gem. Hartz IV
1.6 Sozialhilfeempfänger
1.7 Ausländische Haushalte
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Wohnen
Anlage 2
Freigemeldete Wohnungen mit Besetzungsrecht (Zweit- und Mehrfachbelegung) insgesamt: 125
Zeitraum: 01.01. - 31.12.2014
davon belegt nach Dringlichkeitsrang (Wohnungen mit Besetzungsrecht)
Rang
1 Pers.
2 Pers.
3 Pers.
4 Pers.
5 Pers.
6 u. mehr
Gesamt
1
1
4
2
0
0
0
7
2
2
2
0
2
1
0
7
3
34
3
0
0
0
6
43
4
0
1
2
0
1
0
4
5
0
0
0
0
0
0
0
6
0
1
0
0
0
0
1
7
0
0
3
2
2
1
8
8
6
1
0
0
0
0
7
9
0
1
5
4
1
0
11
10
2
2
0
0
0
0
4
11
12
8
8
3
0
1
32
Gesamt
57
23
20
11
5
8
124
zuzüglich 1 Auswärtige
insg. 125
Vergleichszahlen Historie:
2013 - 87
2012 - 111
2011 - 114
2010 - 128
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Wohnen
Anlage 3
Zusammenfassung der Erstbelegungen für die Einkommensgruppe "A" und "B"
bezugsfertige 6 Objekte mit insgesamt 65 Wohnungen
Objekte:
Harscampstr. 16 und Siederstr. 3-5
Suttnerstr. 69
Ungarnstr. 1 und 1a
30 Wohnungen EKG "A"
12 Wohnungen EKG "A"
23 Wohnungen EKG "A"
davon
für Einpersonenhaushalte
für Zweipersonenhaushalte
für Dreipersonenhaushalte
für Vierpersonenhaushalte
für Fünfpersonenhaushalte
für Sechspersonenhaushalte u. größer
Gruppenwohnung mit 4 Zi.+ Kü.
davon untergebracht nach Dringlichkeitsrang
Rang
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Gesamt
1 Pers.
0
1
4
2
0
0
0
1
0
0
0
8
2 Pers.
2
1
6
4
0
1
0
4
4
1
3
26
3 Pers.
1
3
4
1
0
0
2
0
3
0
2
16
0
21
25
11
8
0
0
4 Pers.
1
2
1
0
0
1
1
1
1
0
1
9
5 Pers.
0
0
1
0
0
0
4
0
0
0
0
5
6 und mehr
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
7 WE für 2 Personenhaushalt mit 1 Person belegt (ärztliches Attest bzw. Rollstuhl)
1 WE für 2 Personenhaushalt mit 1 Person belegt (gezielter WBS wegen Wohnungstausch)
5 WE für 3 Personenhaushalt mit 2 Personen belegt (ärztliches Attest)
2 WE für 3 Personenhaushalt mit 2 Personen belegt (Alleinerziehende)
2 WE für 3 Personenhaushalt mit 4 Personen belegt
4 WE für 3 Personenhaushalt mit 2 Personen belegt (junge Familie)
3 WE für 4 Personenhaushalt mit 3 Personen belegt (ärztliches Attest)
2 WE für 4 Personenhaushalt mit 3 Personen belegt (Alleinerziehende)
1 WE für 5 Personenhaushalt mit 6 Personen belegt
Gesamt
4
7
16
7
0
2
8
6
8
1
6
65
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Wohnen
Anlage 4
Untergebrachte nach Dringlichkeit im Zeitraum 01.01. - 31.12.2014
Rang
1 Pers.
2 Pers.
3 Pers.
4 Pers.
5 Pers.
6 Pers.
u. mehr
1
57
19
16
9
2
2
105
2
33
21
9
6
9
0
78
3
82
30
10
11
5
6
144
4
14
32
12
6
4
0
68
5
0
0
0
0
0
0
0
6
3
4
1
1
0
0
11
7
0
1
16
22
15
6
60
8
30
13
1
1
1
0
46
9
4
34
33
23
2
0
96
10
19
18
5
4
2
1
49
11
248
110
27
3
3
2
393
Auswär.
20
10
3
2
1
0
36
510
294
133
88
44
17
1.086
Gesamt:
Gesamt
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Wohnen
Anlage 5
Übersicht der Untergebrachten nach Dringlichkeit seit 2010 - 2014
Rang
2010
2011
2012
2013
2014
1
91
77
91
91
105
2
48
58
49
43
78
3
128
195
135
130
144
4
121
117
135
108
68
5
0
0
0
0
0
6
23
16
18
18
11
7
65
51
43
46
60
8
95
77
77
47
46
9
88
103
94
90
96
10
67
59
51
46
49
11
472
497
427
369
393
auswärtige
91
66
66
35
36
Gesamt:
1.289
1.316
1.186
1.023
1.086
nachrichtlich zusätzliche Unterbringung im städtischen Wohnhausbesitz:
2010
2011
2012
2013
2014
142
118
152
110
118
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Wohnen
Anlage 6
Übersicht der Freistellungen
Freistellungen
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Freistellungsanträge 1. Förderweg
119
24
48
49
16
33
a) erteilte Freistellungen für Berechtigte
80
4
35
26
9
22
b) erteilte Freistellungen für Nichtberechtigte
26
12
10
16
6
8
anderweitige positive Erledigung
13
8
3
7
1
3
Erläuterung:
Von den Bindungen an die Belegung geförderter Wohnungen mit Wohnberechtigten kann freigestellt werden.
Zu a):
Erteilte Freistellungen für „Berechtigte“ (Wohngemeinschaft/Wohnungsgröße)
Die Zahl der Freistellungen für berechtigte Mieter ist in diesem Jahr wieder leicht angestiegen, obwohl
der Wohnungsmarkt in Aachen nach wie vor sehr angespannt ist.
Es sind hauptsächlich 2-Zimmer- und Küche-Wohnungen zwischen 56 und 60 qm betroffen.
Hier sind Einzelpersonen eingezogen, da diese Wohnungen nicht an 2-Personenhaushalte vermittelt
werden konnten. Dies hat mit den geänderten Qualitätsansprüchen und veränderten Lebenssituationen
vieler Wohnungssuchenden zu tun. Der durchschnittliche Wohnflächenverbrauch pro Kopf ist in den letzten
Jahren stetig gestiegen. Einzelpersonen suchen bevorzugt 2- Zimmer- und Küche-Wohnungen; EinraumAppartements sind weniger begehrt.
Zu b):
Erteilte Freistellungen für „Nichtberechtigte“ (Überschreitung der Einkommensgrenze)
Wohnungswirtschaftliche Aspekte (insbesondere Vermeidung von Leerstand) sowie das
Verhindern bzw. Beseitigen einseitiger Belegungsstrukturen bilden hier den Schwerpunkt.
Die meisten Freistellungen betreffen Nichtberechtigte für Wohnungen außerhalb der Innenstadt und
außerhalb der stadtbezirksbezogenen Kernbereiche.
Hier bleiben die Zahlen der Freistellungen seit 2010 relativ konstant niedrig.
Der angespannte Wohnungsmarkt erlaubt keine großzügige Handhabung bei Freistellungsanträgen für
Nichtberechtigte. Durch eine immer intensiver werdende Wohnungsvermittlung konnten selbst Wohnungen
in unbeliebten Gegenden, z.B. weit außerhalb des Stadtkerns, an berechtigte Wohnungssuchende
vermittelt werden. Die persönliche Betreuung der Kunden und enge Zusammenarbeit zwischen
Wohnungsvermittlung und Wohnungsaufsicht führte zu positiven Ergebnissen.