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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
140589.pdf
Größe
249 kB
Erstellt
06.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:07

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 64/0009/WP17 öffentlich 06.01.2015 FB 64 Berichtswesen des Fachbereiches Wohnen betreffend die Wohnungssuchenden und die Wohnungsvermittlung für das Jahr 2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.01.2015 WLA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erkenntnisse aus der Wohnungsvermittlung bei der Fortschreibung von „Aachen-Strategie-Wohnen“ zu berücksichtigen und insbesondere für Bedarfsanalysen (Zielgruppen und Wohnungsgemenge) sowie die Einschätzung von Standort- und Quartiersqualität und die Umsetzung der Quotenregelung für öffentlich geförderten Wohnungsbau zu Grunde zu legen. Vorlage FB 64/0009/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.01.2015 Seite: 1/4 Erläuterungen: Die Verwaltung, der Fachbereich Wohnen, berichtet jährlich über die Entwicklung der Wohnungssuchenden und der Wohnungsvermittlung im geförderten Wohnungsmarkt. A. Geförderter Mietwohnungsbestand zum 01.01.2014 in Aachen Der geförderte Mietwohnungsbestand in der Stadt Aachen betrug zum 01.01.2014 noch 9.342 Wohneinheiten (WE) für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A. Für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B (EKG A + 40 v.H.) gab es zu Beginn 2014 = 162 WE. Zur Erfüllung der daseinsvorsorglichen Aufgabe der Wohnraumversorgung von Menschen mit Benachteiligungen am Wohnungsmarkt wird auch der städtische, freifinanzierte Wohnungsbestand mit derzeit ca. 1.700 Wohneinheiten in Belegungsabstimmung zwischen gewoge AG und Fachbereich Wohnen in Anspruch genommen. B. Versorgung mit öffentlich geförderten Wohnungen Sobald eine geförderte Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung dem Fachbereich Wohnen mitzuteilen. Wird der Wohnungsaufsicht ein Leerstand aufgrund der Bestands- und Besetzungskontrollen oder des monatlichen Abgleichs mit dem Einwohnermeldeamt bekannt, so wird der Eigentümer unverzüglich kontaktiert. Auch dies trägt zu einer äußerst geringen Leerstandsquote von zuletzt unter 0,5 % bei. Durch die Wohnungsvermittlungsstelle werden die berechtigten Wohnungssuchenden über die freien Wohnungen informiert und bei Interesse an den/die Vermieter/in verwiesen. Bei Wohnungen mit Besetzungsrecht findet für die Unterbringung von Wohnungsnotfällen der vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossene Dringlichkeitskatalog Anwendung. Beim Besetzungsrecht darf der Verfügungsberechtigte einer Wohnung diese nur einer vom FB Wohnen benannten oder zugewiesenen wohnungssuchenden Person überlassen. Da auch eine gemischte (soziale) Bewohnerstruktur angestrebt wird, kann in begründeten Einzelfällen von diesen Kriterien abgewichen werden. Das nach den Fördervorschriften eingeräumte Besetzungsrecht besteht aktuell an 1.257 Wohnungen des 1. Förderweges (bzw. Einkommensgruppe A), davon sind 86 im Eigentum der Stadt Aachen und 85 Wohnungen im Eigentum der gewoge AG. C. Wohnungsnotstände Die Zahl der Wohnungsnotstände ist in diesem Jahr wieder leicht angestiegen. Die Gesamtzahl der Wohnungssuchenden ist rückläufig, da aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Aachen kaum noch Wohnungen frei werden. Es besteht wenig Fluktuation. Vorlage FB 64/0009/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.01.2015 Seite: 2/4 Ältere Menschen sind prozentual nach wie vor stark betroffen. Sie wollen nicht auf stationäre Einrichtungen angewiesen sein und suchen eher eine altengerechte Wohnung in guter infrastruktureller Umgebung. Es kumulieren sich geringe Renteneinkünfte mit dem Defizit an preiswerten und gleichzeitig barrierearmen/-freien Wohnungen. Der stetige Rückgang an öffentlich geförderten Mietwohnungen forciert die Problemstellung in der Wohnungsvermittlung. Das Verweilen in nicht altengerechten aber teuren Wohnungen führt zur Einstufung als Wohnungsnotfall. D. Vermittlungsergebnisse Im abgelaufenen Jahr konnten 1.086 Haushalte in eine geförderte Wohnung vermittelt werden. Davon waren 327 den Dringlichkeitsstufen 1-3 zugeordnet. Während die Vermittlungsquote 2004 bei ca. 80 % lag und so ausreichend vermittelbaren Wohnraum signalisierte, fällt sie bis heute nahezu kontinuierlich und zeigt die immer weiter zunehmende Anspannung im Bereich geförderter Wohnraum deutlich auf. Derzeit ist bedingt durch sinkende Bestandszahlen bei gleichbleibender Nachfrage fast nur jeder dritte Wohnungssuchende vermittelbar. 2.010 wohnungssuchenden Haushalten konnten wir nicht zu einer neuen Wohnung verhelfen. Weiterhin sind aktuell bei der Wohnungsversorgung Problemgruppen zu nennen: ca. 90% der Wohnungssuchenden sind Minderverdienende (Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze um 20%) ca. 50 % erhalten Transferleistungen (Hartz IV oder Sozialgeld). Die Vermittlung von geeignetem Wohnraum gestaltet sich infolge des abnehmenden Wohnungsbestandes zunehmend schwieriger. Viele Antragsteller müssen in Ermangelung eines entsprechenden Wohnungsangebotes mehrmals die Hilfe der Wohnungsvermittlung in Anspruch nehmen, bis sie eine geeignete Wohnung gefunden haben. Die Lebenssituation vieler Wohnungssuchender gestaltet sich immer schwieriger. Hierbei spielt der finanzielle Gesichtspunkt eine wesentliche Rolle; Haushalte fallen in den Bezug von Transferleistungen oder haben negative Schufa-Auskünfte. In vielen Fällen begleiten wir die Wohnungssuchenden bei der Besichtigung von Wohnungen und führen Gespräche mit den Vermietern/innen, damit überhaupt eine Chance auf Anmietung einer Wohnung besteht. Ein positives Ergebnis aus dieser intensiven Betreuung der Wohnungssuchenden ist die gestiegene Zahl der untergebrachten Familien von 1.023 im Jahr 2013 auf 1.086 im Jahr 2014. Insbesondere konnten vermehrt Wohnungsnotfälle vermittelt werden. Die Zahl der Vorsprachen von 9.650 im Jahr 2007 ist auf 13.680 im Jahr 2014 gestiegen. Vorlage FB 64/0009/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.01.2015 Seite: 3/4 Die Erkenntnisse aus der Wohnungsvermittlung dienen als Grundlage zu Bedarfsanalysen für Zielgruppen und Wohnungsgrößen, Einschätzung von Standort- und Quartiersqualität, Umsetzung der Quotenregelung sowie Förderwürdigkeit von Neubauvorhaben und Modernisierungsmaßnahmen. Anlage/n: E. Anlagen Anlage 1: Statistik der nicht untergebrachten Wohnungssuchenden Übersicht seit Dezember 2010 bis Dezember 2014 Anlage 2: Freigemeldete Wohnungen mit Besetzungsrecht (Zweit- u. Mehrfachbelegung) nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße Anlage 3: Erstbelegung für die im Jahre 2014 bezugsfertig gewordenen Neubauten nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße Anlage 4: Untergebrachte Haushalte nach Dringlichkeit im Zeitraum 01.01. – 31.12.2014 Anlage 5: Untergebrachte Haushalte nach Dringlichkeit für den Zeitraum 2010 – 2014 und nachrichtlich zusätzliche Unterbringung im städtischen Wohnhausbesitz Anlage 6 : Übersicht der Freistellungen Vorlage FB 64/0009/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.01.2015 Seite: 4/4 Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Wohnen Anlage 1 Statistik der nicht untergebrachten Wohnungssuchenden Übersicht seit Dezember 2010 bis Dezember 2014 2010 2.436 2011 2.362 2012 2.257 2013 2.038 2014 2.010 1.021 211 146 307 357 923 166 87 352 318 903 174 90 307 332 853 166 79 303 305 866 177 87 335 267 in Gesamt enthalten (Mehrfachnennungen möglich) a. Ausländische Haushalte 689 b. Ausländische Arbeitnehmer 180 c. Studenten/Azubis 222 d. Menschen m. Schwerbehind. 50% 126 e. Menschen m. Schwerbehind. 80% 138 f. Minderverdienende 2.226 g. Alleinstehende 1.208 h. Bedarfsgemeinschaft gem. Hartz IV 1.188 i. Sozialhilfeempfänger 184 620 131 292 118 132 2.125 1.260 1.004 195 689 153 202 100 121 1.996 1.135 1.026 217 668 131 191 85 110 1.820 988 941 164 667 150 181 95 135 1.801 989 951 174 693 777 804 674 718 289 79 23 89 98 429 71 175 312 66 15 141 90 430 80 213 326 65 11 144 106 456 107 258 311 74 8 119 110 384 64 228 330 66 16 154 94 418 76 248 Gesamt darunter Zugehörigkeit zu einem besonderen Personenkreis o 1.1 Kinderreiche Haushalte o 1.2 junge Eheleute o 1.3 Alte Menschen o 1.4 Alleinerziehende Wohnungsnotstände (Dringlichkeitskatalog 1-3) Gesamt darunter Zugehörigkeit zu einem besonderen Personenkreis 1.1 Kinderreiche Haushalte 1.2 Junge Eheleute 1.3 Alte Menschen 1.4 Alleinerziehende 1.5 Bedarfsgemeinschaft gem. Hartz IV 1.6 Sozialhilfeempfänger 1.7 Ausländische Haushalte Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Wohnen Anlage 2 Freigemeldete Wohnungen mit Besetzungsrecht (Zweit- und Mehrfachbelegung) insgesamt: 125 Zeitraum: 01.01. - 31.12.2014 davon belegt nach Dringlichkeitsrang (Wohnungen mit Besetzungsrecht) Rang 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers. 6 u. mehr Gesamt 1 1 4 2 0 0 0 7 2 2 2 0 2 1 0 7 3 34 3 0 0 0 6 43 4 0 1 2 0 1 0 4 5 0 0 0 0 0 0 0 6 0 1 0 0 0 0 1 7 0 0 3 2 2 1 8 8 6 1 0 0 0 0 7 9 0 1 5 4 1 0 11 10 2 2 0 0 0 0 4 11 12 8 8 3 0 1 32 Gesamt 57 23 20 11 5 8 124 zuzüglich 1 Auswärtige insg. 125 Vergleichszahlen Historie: 2013 - 87 2012 - 111 2011 - 114 2010 - 128 Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Wohnen Anlage 3 Zusammenfassung der Erstbelegungen für die Einkommensgruppe "A" und "B" bezugsfertige 6 Objekte mit insgesamt 65 Wohnungen Objekte: Harscampstr. 16 und Siederstr. 3-5 Suttnerstr. 69 Ungarnstr. 1 und 1a 30 Wohnungen EKG "A" 12 Wohnungen EKG "A" 23 Wohnungen EKG "A" davon für Einpersonenhaushalte für Zweipersonenhaushalte für Dreipersonenhaushalte für Vierpersonenhaushalte für Fünfpersonenhaushalte für Sechspersonenhaushalte u. größer Gruppenwohnung mit 4 Zi.+ Kü. davon untergebracht nach Dringlichkeitsrang Rang 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt 1 Pers. 0 1 4 2 0 0 0 1 0 0 0 8 2 Pers. 2 1 6 4 0 1 0 4 4 1 3 26 3 Pers. 1 3 4 1 0 0 2 0 3 0 2 16 0 21 25 11 8 0 0 4 Pers. 1 2 1 0 0 1 1 1 1 0 1 9 5 Pers. 0 0 1 0 0 0 4 0 0 0 0 5 6 und mehr 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 7 WE für 2 Personenhaushalt mit 1 Person belegt (ärztliches Attest bzw. Rollstuhl) 1 WE für 2 Personenhaushalt mit 1 Person belegt (gezielter WBS wegen Wohnungstausch) 5 WE für 3 Personenhaushalt mit 2 Personen belegt (ärztliches Attest) 2 WE für 3 Personenhaushalt mit 2 Personen belegt (Alleinerziehende) 2 WE für 3 Personenhaushalt mit 4 Personen belegt 4 WE für 3 Personenhaushalt mit 2 Personen belegt (junge Familie) 3 WE für 4 Personenhaushalt mit 3 Personen belegt (ärztliches Attest) 2 WE für 4 Personenhaushalt mit 3 Personen belegt (Alleinerziehende) 1 WE für 5 Personenhaushalt mit 6 Personen belegt Gesamt 4 7 16 7 0 2 8 6 8 1 6 65 Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Wohnen Anlage 4 Untergebrachte nach Dringlichkeit im Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 Rang 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers. 6 Pers. u. mehr 1 57 19 16 9 2 2 105 2 33 21 9 6 9 0 78 3 82 30 10 11 5 6 144 4 14 32 12 6 4 0 68 5 0 0 0 0 0 0 0 6 3 4 1 1 0 0 11 7 0 1 16 22 15 6 60 8 30 13 1 1 1 0 46 9 4 34 33 23 2 0 96 10 19 18 5 4 2 1 49 11 248 110 27 3 3 2 393 Auswär. 20 10 3 2 1 0 36 510 294 133 88 44 17 1.086 Gesamt: Gesamt Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Wohnen Anlage 5 Übersicht der Untergebrachten nach Dringlichkeit seit 2010 - 2014 Rang 2010 2011 2012 2013 2014 1 91 77 91 91 105 2 48 58 49 43 78 3 128 195 135 130 144 4 121 117 135 108 68 5 0 0 0 0 0 6 23 16 18 18 11 7 65 51 43 46 60 8 95 77 77 47 46 9 88 103 94 90 96 10 67 59 51 46 49 11 472 497 427 369 393 auswärtige 91 66 66 35 36 Gesamt: 1.289 1.316 1.186 1.023 1.086 nachrichtlich zusätzliche Unterbringung im städtischen Wohnhausbesitz: 2010 2011 2012 2013 2014 142 118 152 110 118 Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Wohnen Anlage 6 Übersicht der Freistellungen Freistellungen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Freistellungsanträge 1. Förderweg 119 24 48 49 16 33 a) erteilte Freistellungen für Berechtigte 80 4 35 26 9 22 b) erteilte Freistellungen für Nichtberechtigte 26 12 10 16 6 8 anderweitige positive Erledigung 13 8 3 7 1 3 Erläuterung: Von den Bindungen an die Belegung geförderter Wohnungen mit Wohnberechtigten kann freigestellt werden. Zu a): Erteilte Freistellungen für „Berechtigte“ (Wohngemeinschaft/Wohnungsgröße) Die Zahl der Freistellungen für berechtigte Mieter ist in diesem Jahr wieder leicht angestiegen, obwohl der Wohnungsmarkt in Aachen nach wie vor sehr angespannt ist. Es sind hauptsächlich 2-Zimmer- und Küche-Wohnungen zwischen 56 und 60 qm betroffen. Hier sind Einzelpersonen eingezogen, da diese Wohnungen nicht an 2-Personenhaushalte vermittelt werden konnten. Dies hat mit den geänderten Qualitätsansprüchen und veränderten Lebenssituationen vieler Wohnungssuchenden zu tun. Der durchschnittliche Wohnflächenverbrauch pro Kopf ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Einzelpersonen suchen bevorzugt 2- Zimmer- und Küche-Wohnungen; EinraumAppartements sind weniger begehrt. Zu b): Erteilte Freistellungen für „Nichtberechtigte“ (Überschreitung der Einkommensgrenze) Wohnungswirtschaftliche Aspekte (insbesondere Vermeidung von Leerstand) sowie das Verhindern bzw. Beseitigen einseitiger Belegungsstrukturen bilden hier den Schwerpunkt. Die meisten Freistellungen betreffen Nichtberechtigte für Wohnungen außerhalb der Innenstadt und außerhalb der stadtbezirksbezogenen Kernbereiche. Hier bleiben die Zahlen der Freistellungen seit 2010 relativ konstant niedrig. Der angespannte Wohnungsmarkt erlaubt keine großzügige Handhabung bei Freistellungsanträgen für Nichtberechtigte. Durch eine immer intensiver werdende Wohnungsvermittlung konnten selbst Wohnungen in unbeliebten Gegenden, z.B. weit außerhalb des Stadtkerns, an berechtigte Wohnungssuchende vermittelt werden. Die persönliche Betreuung der Kunden und enge Zusammenarbeit zwischen Wohnungsvermittlung und Wohnungsaufsicht führte zu positiven Ergebnissen.