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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
140887.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
23.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:07
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0016/WP17 öffentlich 23.12.2014 Gemeinsamer Ratsantrag Nr. 31/17 von CDU Fraktion und SPD Fraktion Einbindung des Finanzauschusses Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 28.01.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Beschlussfassung des Finanzausschusses erfolgt nach Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor Beschlussfassung im Rat. Philipp (Oberbürgermeister) Vorlage FB 20/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 20/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Finanzausschuss, nach der Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor der Beschlussfassung im Rat, zur Kenntnisnahme vorzulegen. Anmerkung der Verwaltung: Nach den jeweils gültigen Betriebssatzungen sind die Eigenbetriebe verpflichtet, die Wirtschaftspläne über den zuständigen Betriebsausschuss dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen. Da sich die Eigenbetriebe im Wesentlichen über die Betriebskostenzuschüsse finanzieren, besteht ein enger Zusammenhang mit dem städtischen Haushaltsplan. Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss u.a. für alle finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Auf Grund des finanziellen Gewichtes der Betriebskostenschüsse der Eigenbetriebe in Höhe von rd. 141 Mio. € in 2015 ist es folgerichtig, dass der Finanzausschuss, neben den Betriebsausschüssen, die entsprechenden Wirtschaftspläne berät. Anlage/n: Ratsantrag: Einbindung des Finanzausschusses Vorlage FB 20/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2015 Seite: 3/3