Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
140887.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
23.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0016/WP17
öffentlich
23.12.2014
Gemeinsamer Ratsantrag Nr. 31/17 von CDU Fraktion und SPD
Fraktion
Einbindung des Finanzauschusses
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.01.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem
Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Beschlussfassung des Finanzausschusses
erfolgt nach Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor Beschlussfassung im Rat.
Philipp
(Oberbürgermeister)
Vorlage FB 20/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2015
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 20/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe dem Finanzausschuss, nach der Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor
der Beschlussfassung im Rat, zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach den jeweils gültigen Betriebssatzungen sind die Eigenbetriebe verpflichtet, die Wirtschaftspläne
über den zuständigen Betriebsausschuss dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Da sich die Eigenbetriebe im Wesentlichen über die Betriebskostenzuschüsse finanzieren, besteht ein
enger Zusammenhang mit dem städtischen Haushaltsplan. Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung ist
der Finanzausschuss u.a. für alle finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Auf
Grund des finanziellen Gewichtes der Betriebskostenschüsse der Eigenbetriebe in Höhe von rd. 141
Mio. € in 2015 ist es folgerichtig, dass der Finanzausschuss, neben den Betriebsausschüssen, die
entsprechenden Wirtschaftspläne berät.
Anlage/n:
Ratsantrag: Einbindung des Finanzausschusses
Vorlage FB 20/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2015
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