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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
140006.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
11.12.14, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 14:04

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0106/WP17 öffentlich 11.12.2014 Dez. III / FB 61/50 Innenstadtkonzept 2022: Erneuerung der Mariahilfstraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.01.2015 15.01.2015 22.01.2015 B0 PLA MA Entscheidung Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, dass die Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten Planung zur Städtebauförderung angemeldet wird und kurzfristig auf Grundlage dieser Planung die Ausführungsplanung erstellt wird. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Mobilitätsausschuss zu beschließen, dass die Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten Planung zur Städtebauförderung angemeldet wird und kurzfristig auf Grundlage dieser Planung die Ausführungsplanung erstellt wird. Der Mobilitätsausschuss beschließt, dass die Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten Planung zur Städtebauförderung angemeldet wird und kurzfristig auf Grundlage dieser Planung die Ausführungsplanung erstellt wird. Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.06.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2015 Fortgeschriebener Ansatz Ansatz Fortgeschriebener Ansatz 2016 2015 2016 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen -16.000 -16.000 -342.000 -342.000 -358.000 -358.000 Auszahlungen 20.000 20.000 432.000 432.000 452.000 452.000 Ergebnis 4.000 4.000 90.000 90.000 94.000 94.000 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Ansatz Fortgeschriebener Ansatz 2016 2015 2016. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 -14.400 -14.400 0 0 0 0 18.000 18.000 0 0 Abschreibungen 0 0 22.500 22.500 0 0 Ergebnis 0 0 26.100 26.100 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.06.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: s. Anlage „Erläuterungstext“ Anlage/n: Erläuterungstext Lageplan Stadtplanausschnitt Stübben (1881) und Karte der eingetragenen Denkmale Vorlage FB 61/0106/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.06.2015 Seite: 3/3 Erläuterungen: Entstehung Zwischen 1848 und 1855 wurde das erste Krankenhaus für die Bürger Aachens an der Stelle des heutigen „Neuen Kurhauses“ errichtet. Sein Name war „Maria-Hilf-Spital“. Es handelte sich um ein relativ großes, repräsentatives Gebäude mit einem anspruchsvollen umgebenden Park, den kein geringerer als Joseph Peter Lenné, der seinerzeit beste Garten- und Landschaftsarchitekt Preußens, entworfen hatte. Von diesem Krankenhaus erhielt die Maria-Hilf-Straße ihren Namen. Der Rappard Plan von 1860 zeigt erstmals die trassierte Mariahilfstraße, aber noch ohne Bebauung. Die Monheimsallee ist in ihrer Gestaltung mit der Fortsetzung des zentralen Medaillons ganz auf das Maria-Hilf-Spital bezogen und enthält noch keine Spur der Straße, die vom Spital ihren Namen erhielt. Interessant ist, dass die Straße einen zweiten, historisch bedeutenden Bezugspunkt hat, die um Jahrhunderte ältere Peterskirche. Erst auf dem Plan von Stübben (1881) (Anlage) ändert sich das Bild: die Mariahilfstraße ist bebaut und sie findet diagonal über die Monheimsallee hinweg ihren Weg zum Spitalsgarten. Das bedeutet, dass die Mariahilfstraße als Ensemble des geometrischen Städtebaus in einem relativ kurzen Zeitraum entstand. Von diesen, dem Klassizismus verbunden Bauformen, ist sie noch heute geprägt. Alleine 21 Gebäude stehen heute unter Denkmalschutz. Ohne Denkmalschutz sind es nur fünf. Eine besondere Straße also. Umbau in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts Ihre Eigenheit und Position bildete den Hintergrund, weshalb in den 1970er Jahren die Mariahilfstraße ohne Separationsprinzip wie eine Fußgängerzone ausgebaut wurde und das, obwohl sie eine Wohnstraße und nicht – wie für die damalige Zeit bei Fußgängerzonen üblich – eine Einkaufsstraße war. Straßenverkehrsrechtlich konnte man das, was damals gebaut worden war, längere Zeit nicht richtig einordnen. In einer Fußgängerzone sind parkende Autos nicht vorgesehen. Das Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ wurde erst 1980 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und so ist die Mariahilfstraße auch heute ausgewiesen. Zusätzlich ist sie eine Sackgasse zur Monheimsallee. Das Foto links auf der folgenden Seite zeigt nicht nur die Verkehrszeichen, es zeigt auch den schön gestalteten Eingangsbereich an der Alexanderstraße und den geradezu erbärmlichen Zustand in Richtung Kurpark. Die verwendeten Platten sind nicht mehr erhältlich und sind für Belastungen durch ständiges Befahren mit Kfz nicht geeignet, was nach nun - fast 40 Jahre nach dem Einbau - deutlich zu sehen ist. Die Folge sind Ausbesserungen in Asphalt, wenn Platten brechen oder Aufbrüche für Leitungsarbeiten nötig wurden. Eine Erneuerung der Straßenoberfläche ist dringend geboten. Deshalb wurde diese auch in die erste Prioritätsstufe des Innenstadtkonzepts 2022 aufgenommen. Das Innenstadtkonzept und die damit verbundenen Prioritäten wurden am 6. November 2014 beschlossen. Das bedeutet, dass im Januar der Einplanungsantrag in das Städtebauförderungsprogramm zusammen mit dem neuen Innenstadtkonzept gestellt werden soll, damit in 2016 – nach erteilter Förderbewilligung - gebaut werden kann. Vorlaufend müssen noch Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen erneuert werden. Der schlechte bauliche Zustand ist aber nicht der einzige Grund, warum der Erneuerung der Mariahilfstraße eine Bedeutung zukommt. Sie ist ebenfalls eine wichtige Fußgängerverbindung zwischen dem Stadtkern und dem Kur- und Stadtgarten. Premiumweg ins Grün Um den Bewohnern und Besuchern der überwiegend steinernen Innenstadt grüne Erholungsflächen anzubieten sollen 10 „Premiumwege“ aus dem Kern der Stadt in die an die Innenstadt angrenzenden Parks, Grünanlagen und Bachtäler führen. Einer der bedeutendsten Parks ist der Kur- und Stadtgarten, der aus dem oben erwähnten Lenné´schen Spitalsgarten hervorgegangen ist. Seine Auffrischung und die Pflege der Strukturen, die ihn zum Gartendenkmal machen, ist mit der ersten Maßnahme „Parkpflegewerk“ ebenfalls Bestandteil des Innenstadtkonzeptes 2022. So ist es folgerichtig, dass einer der 10 Premiumwege dorthin führt und zwar - wie schon bei der Entstehung im 19. Jahrhundert gedacht – durch die Mariahilfstraße. Zur Eigenschaft als Premiumweg gehören bestimmte Qualitäten: die Lage, Ausstattung, Gehkomfort, Sicherheit und ebenfalls komfortable Querungen. Letztere ist zwar an beiden Seiten der Mariahilfstraße mit einer Signalanlage als sichere Verbindung vorhanden, aber nicht optimal ins weitere Wegenetz der Grünanlagen eingebunden. Die ehemals direkte Verbindung von der Mariahilfstraße über die Monheimsallee hinweg dient heute nur noch als Umfahrt für die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage Eurogress. Hier sollte in einem zweiten Planungsschritt die Querung für den nichtmotorisierten Verkehr verbessert und gegebenenfalls die Signalisierung überarbeitet werden. Dabei ist zum einen der Bezug zur Bushaltestelle zu beachten, zum anderen der zur Lenné´schen Gartenanlage, weshalb die Verbesserung des Übergangs zusammen mit den ersten Maßnahmen aus dem Parkpflegewerk für den Kur- und Stadtgarten entwickelt werden sollten. Planung Die Mariahilfstraße weist von Hauswand zu Hauswand eine Breite von 12,3 Metern auf. Der Querschnitt des Bestandes zeigt, dass sowohl die Baumfelder als auch die dazwischen liegenden Parkplätze (2,4 m) sowie deren Abstand zur Hauswand (2,0m) über akzeptable Breiten verfügen. Die Aufteilung der Mariahilfstraße im Querschnitt ohne Separationsprinzip und die Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich sollen unverändert bleiben. Die Flächen für den Ruhenden Verkehr und die Baumfelder liegen auch zukünftig in ihrer heutigen Position auf der Westseite. Die vorhandenen Rundborde zur Abgrenzung des Parkstreifens sind der heute gebräuchlichen Bauweise entsprechend entbehrlich. Die Flächen für den Ruhenden Verkehr werden durch einen Materialwechsel (s.u.) sowie durch die Rinne auf einer Seite verdeutlicht. Die vorhandene Entwässerungsrinne kann in ihrer Lage erhalten bleiben. Da sie die Parkstände begrenzt, eignet sie sich nicht als Leitstreifen. Deshalb soll auf beiden Seiten entlang der Häuser ein maximal 60 cm breiter Streifen aus Basaltkleinpflaster (Leitstreifenlösung für besondere Straßen) angelegt werden. Die STAWAG prüft zur Zeit, ob die Leuchtkörper ausgetauscht werden sollten. Wünschenswert wäre es, die auf der Ostseite eingebauten Straßenleuchten an die Hauswand derselben Straßenseite zu versetzen; auch dies ist im Zusammenhang mit den STAWAG Maßnahmen zu prüfen. Verändert werden sollen die Oberflächen bei Beibehaltung der funktionalen Querschnittsaufteilung. Da für den überfahrbaren Bereich eine größere Einbindetiefe der Platten erforderlich ist, gibt es für die Materialwahl und deren Verlegeart hierzu prinzipiell zwei Möglichkeiten: Variante 1 Leitstreifen beidseitig in Basaltkleinpflaster Seitenbereiche 20cm/20cm Betonstein mit Vorsatz (Beispiel Kleinkölnstraße) Verlegerichtung auf der Westseite diagonal oder quer zur Fahrbahn, Seitenbereich auf der Ostseite quer zur Fahrbahn ohne Übergang/Oberflächenwechsel zum hauptsächlich überfahrbaren Bereich, dort größere Einbindetiefe Parkstände 10cm/20cm Betonpflaster (anthrazit) Rinne 50cm (evtl. Naturstein) Variante 2 Leitstreifen beidseitig in Basaltkleinpflaster Seitenbereiche (Westseite 2,0 m, Ostseite 2,4 m) 20cm/20cm Betonstein mit Vorsatz diagonal verlegt Hauptsächlich überfahrbarer Bereich (4,5 m) 20/20cm Betonstein quer zur Fahrbahn verlegt mit größerer Einbindetiefe Parkstände 10cm/20cm 10cm/20cm Betonsteinpflaster (anthrazit) Rinne 50 cm breit (evtl.Naturstein), Pflasterstreifen. Das Material selber und die Aufteilung in Verlegearten wird im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Zu überarbeiten sind die Ausstattungsgegenstände. Die wenig ansehnlichen Blumenkübel im Waschbetondesign sollten keine Zukunft mehr haben. Statt noch mehr Poller aufzustellen ist es besser, im Seitenraum Fahrradbügel, eine Kombination aus zwei bis drei Bänken und schlichten, funktionalen Pflanzenkübeln aus Stahl (wie im Frankenberger Viertel) zu wählen. Die genauen Standorte werden mit der Ausführungsplanung festgelegt. In der Straße stehen 10 Rotdornbäume, von denen einer relativ neu gepflanzt wurde. Die Bäume passen gut zum Charakter der Straße und sollten erhalten bleiben. Nach einer ersten Einschätzung sind die Baumfelder ausreichend. Eine Vitalitätsprüfung der Bäume wird in Kürze durchgeführt. Ja nach deren Ergebnis können in der Ausführungsplanung noch Anpassungen vorgenommen werden. Das Raster der Baumfelder, die Lage, die Anzahl und die Baumart sollen beibehalten werden. Wendemöglichkeit Zwischen den Parkplätzen und der auf der Ostseite liegenden Hauswand ist eine Straßenbreite von 7,4 Metern vorhanden, die heute zwischen den Ausstattungsgegenständen zum Wenden genutzt wird. Da es sich um eine Sackgasse handelt, parken in der Regel dort nur Anwohner und ihre Besucher. Derzeit besteht keine Wendeanlage, über Störungen liegen keine Erkenntnisse vor. so dass auf eine eigene Wendeanlage. Bei der Ausführungsplanung wird darauf zu achten sein, dass es zwischen den Ausstattungsgegenständen genügend freie Flächen zum Wenden gibt. Müllfahrzeuge fahren heute rückwärts aus der Straße wieder heraus. Die Müllabfahr prüft aktuell, ob die Geradeausfahrt zur Monheimsallee mit herausnehmbaren Pollern nicht zukünftig die komfortablere und sichere Lösung wäre. Die STAWAG wird vorlaufend zur Erneuerung der Oberfläche die Leitungsarbeiten ausführen. Kosten Im Haushaltsplan stehen für 2016 unter dem PSP 5-120102-000-07500-300-1 investiv insgesamt 432.000 €, an Einnahmen sind 80% Zuweisungen, entspricht 342.000 € eingeplant. Konsumtiv weist das PSP 4-120102-44-8 folgende Beträge aus: 22.500 € für Festwerte (Ausstattung) 18.000 € für Beteiligungen (Beleuchtung), denen 14.400 € an Zuwendungen gegenüber stehen. Die Kosten sind nach der Fläche geschätzt, eine präzise Kostenberechnung wird auf Basis der Ausführungsplanung zu erstellen sein. Ebenfalls noch zu ermitteln sind die anfallenden KAG Beiträge. Aus fördertechnischen Gründen ist der Planungsbeschluss im Januar erforderlich, damit im selben Monat die Antragsunterlagen für einen Baubeginn in 2016 bei der Bezirksregierung eingereicht werden können. Nach dem Planungsbeschluss im Januar 2015 und dem Einreichen der Förderunterlagen ebenfalls im Januar 2015 steht die Ausführungsplanung für den Baubeschluss an. Üblicherweise erfolgt die Bewilligung der Förderung am Ende des Jahres. Nach Vorliegen der Bewilligung kann ausgeschrieben werden und dann in 2016 gebaut werden. Vorlaufend sind die Leitungsmaßnahmen der STAWAG 2016 mit einer geschätzten Bauzeit von acht Monaten anzusetzen. 1720 1722 2 1737 23 21 35 Stadtplan 1734 20 24 33 1738 1731 1855 1854 39 27 1745 20 1747 25 16 658 29 1553 22 1552 41 31 18 1946 23 19 16 1746 1728 17 16 d 14 1942 1727 899 1576 15 1732 13 10 1736 1753 174 1561 12 3 1739 1735 21 1371 18 1749 1752 11 8 1733 6 9 1741 1867 1729 1742 7 4 1343 2b 1751 1754 1868 1494 1813 1/3 1822 1744 2a 1295 1382 53 55/57 1062 59 65 1395 2 51 61 63 1755 1756 1500 2224 1493 1392 1420 1272 67 69 71 73 75 77 79/81 83 85 87 89/93 Stadtplan Stübben 1881 Ausschnitt Denkmalkartierung