Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
139582.pdf
Größe
159 kB
Erstellt
20.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0015/WP17
öffentlich
20.11.2014
Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2015
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
09.12.2014
20.01.2015
28.01.2015
AUK
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, den Einwand vom
07.11.2014 gegen den Haushaltsplanentwurf 2015 zurückzuweisen.
In Vertretung:
(Nacken)
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Einwand vom 07.11.2014 gegen den
Haushaltsplanentwurf 2015 zurückzuweisen.
In Vertretung:
(Grehling)
Der Rat der Stadt beschließt, den Einwand vom 07.11.2015 gegen den Haushaltsplanentwurf 2015
zurückzuweisen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 20/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 20/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 07.11.2014, hier eingegangen am 13.11.2014, ist der als Anlage beigefügte
Einwand gegen den Haushaltsplanentwurf 2014 erhoben worden. Demnach empfiehlt der Einwender,
den Ansatz beim PSP Element 4-130103-912-9, auf Seite 1983, um 10.000 € auf 14.600 €
anzuheben.
Gemäß § 80 Abs.3 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach Zuleitung
an den Rat unverzüglich Bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat
zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der Öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens
14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabenpflichtige, gegen den Entwurf der
Einwendungen erheben können.
Obwohl der Einwand auf dem Geschäftsbogen des BUND erhoben wurde, ist erkennbar, dass dieser
Einwand von einem Einwohner der Stadt Aachen vorgebracht wird. Gemäß § 14 Datenschutzgesetz
dürfen personenbezogene Daten nur innerhalb öffentlicher Stellen bekannt gegeben werden. Da über
den Einwand in öffentlicher Sitzung beraten wird und die Sitzungsunterlagen in Allris öffentlich
zugänglich sind, werden in Abstimmung mit dem Rechtsamt der Name und die Anschrift des
Einwenders nicht aufgeführt. Gleichwohl hat die Verwaltung geprüft, dass es sich bei dem Einwender
um einen Einwohner der Stadt Aachen handelt.
Darüber hinaus wurde die Frist für Einwendungen um zwei Tage überschritten. Nach den 5.
Handreichungen (Neues Kommunales Finanzmanagement in NRW Handreichung für Kommunen 5.
Auflage) kann der Rat der Gemeinde bei Bedarf eine längere Einwendungsfrist zu lassen und das
bürgerfreundliche Verhalten gebietet es, gegebenenfalls auch Einwendungen zu berücksichtigen und
dem Rat vorzulegen, die nicht fristgerecht eingelegt wurden.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Einwand dem Rat gemäß § 80 Abs.3
GO NRW zur Beratung vorzulegen, da der Einwender Einwohner der Stadt Aachen ist und die
Fristüberschreitung zur Vorlage von Einwendungen nur unwesentlich überschritten wurde.
Der betroffenen Fachbereich Umwelt nimmt zu dem Einwand wie folgt Stellung:
Zu dem Einwand bzgl. der Erhöhung des Ansatzes von 4.600 auf 14.600 Euro wird seitens der
Unteren Landschaftsbehörde wie folgt Stellung bezogen:
Die Förderung von Artenschutz und Biodiversität gehören zu den gesetzlich verankerten
Kernaufgaben der Unteren Landschaftsbehörde. Mit den bislang verfügbaren Haushaltsansätzen
konnten in der Vergangenheit lediglich Kleinstprojekte wie (Nistkästen, Krötenschutzzäune, etc.)
finanziert und umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen wurden u.a. im Bereich der Landschaftspflege
oder im Forst im Rahmen der dortigen Arbeiten und Projekte sowie durch Kooperationen mit den
Verbänden (u.a. NABU Naturschutzstation Aachen) umgesetzt, die nicht aus dem in Rede stehenden
Sachkonto finanziert werden.
Vorlage FB 20/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2014
Seite: 3/4
Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen im Artenschutz zielgerichtet und bedarfsorientiert
und damit auch ökonomisch sinnvoll entsprechen zu können, wurde eine umfangreiche
Bestandsaufnahme zum Artenschutz beauftragt, die im Frühjahr 2014 vorgelegt wurde. Auf der
Grundlage dieser Bestandsaufnahme ist nun ein Konzept zu erstellen, das zum einen der
gesetzlichen Verantwortung gegenüber dem Artschutz allgemein und besonders gegenüber vom
Gesetzgeber streng geschützter Arten - u.a. Gelbbauchunke, Steinkauz- gerecht wird, zum anderen
aber –vor allem durch sachgerechte Priorisierung- auch den finanziellen und personellen
Möglichkeiten der Verwaltung entspricht.
Insoweit ist davon auszugehen, dass in künftigen Haushaltsplanungen zunehmend
Artenschutzprojekte eingebracht werden, soweit deren Finanzierung und Umsetzung nicht im Rahmen
der Landschaftsschutzarbeiten, von forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Fördermaßnahmen im
Rahmen des „Förderrichtlinie Naturschutz-Programms“ des Landes oder im Rahmen von
Kompensationsmaßnahmen (gem. BauGB) erfolgt.
Da weitere Maßnahmen u.a. im Bereich der Landschaftspflege oder im Forst umgesetzt werden und
der städtische Haushalt keine weitere Belastung, ohne entsprechende Deckung innerhalb des
Produktes, tragen kann, schlägt die Verwaltung vor, den Einwand zurückzuweisen.
Anlage/n:
Vorlage FB 20/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2014
Seite: 4/4