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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
140188.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
15.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:06
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0023/WP17 öffentlich 15.12.2014 Herr Jörissen Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Haaren Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 15.01.2015 21.01.2015 11.02.2015 PLA B3 Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat den Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘ zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat den Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘ zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘. Vorlage B 03/0023/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.06.2015 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage B 03/0023/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.06.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Grundsätzlich sind bei der Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Ratsbeschlüsse 1. über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch und 2. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch erforderlich. Diese Beschlüsse werden von den Zuschussgebern gefordert. Gem. § 141 Abs. 2 BauGB kann auf die vorbereitenden Untersuchungen verzichtet werden, wenn bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen. Für den Bereich „Haaren“ liegen ausreichende Beurteilungsunterlagen vor. Diese bestehen insbesondere aus dem am 13.09.2013 vom Planungsausschuss der Stadt Aachen beschlossenen „Integrierten Handlungskonzept“ Haaren. Es ist somit nur noch erforderlich, die notwendigen Beschlüsse über die förmliche Festsetzung als Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Satzungsentwurf nebst Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, sind der Vorlage beigefügt. Gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§ 152 bis 156a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren sind. Aus diesem Grunde kann in der Satzung die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB insgesamt ausgeschlossen werden. Anlage/n: - Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘ - Übersichtsplan (Bestandteil der Satzung) Vorlage B 03/0023/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.06.2015 Seite: 3/3 Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘ vom ___________ Aufgrund des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW.S. 666/SGV NW 2023), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt am ____________ folgende Satzung beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes Die genauen Grenzen des Sanierungsgebietes ergeben sich aus dem als Anlage dieser Satzung beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist. Der vorgenannte Bereich erhält die Bezeichnung Haaren und wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzt. §2 Vereinfachtes Sanierungsverfahren Die Anwendung der Vorschriften des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§§ 152 bis 156a BauGB) wird ausgeschlossen. Aus diesem Grunde kommt die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch insgesamt nicht zur Anwendung (vereinfachtes Sanierungsverfahren). §3 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Anlage Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘