Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
139714.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
08.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0054/WP17
öffentlich
08.12.2014
45/100
Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.12.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt eine Verlängerung der Gültigkeit des aktuellen
Kinder- und Jugendförderplans 2010-2014 bis zur Verabschiedung des neuen Kinder- und
Jugendförderplans 2015-2019.
Vorlage FB 45/0054/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
PSP – Element 4-060301-917-3
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0054/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Erläuterungen:
Der Kinder- und Jugendförderplan (KJF-Plan) bildet u.a. die rechtliche Grundlage für die
Mittelverteilung, für den ersten Leistungsbereich des SGB VIII, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Der aktuelle KFJ-Plan wurde am 21.04.2010 vom Rat der
Stadt Aachen verabschiedet und verliert am 31.12.14 seine Gültigkeit. Um Rechtssicherheit zu
erlangen und kein Vakuum entstehen zu lassen, ist eine Beschlussfassung erforderlich, so dass der
aktuelle KJF-Plan bis zur Verabschiedung des neuen KJF-Plan 2014-2019 gültig bleibt.
Der KJF-Plan wird am 24.03.2015 dem Kinder- und Jugendausschuss zur zustimmenden
Kenntnisnahme, mit einer Beschlussempfehlung für den Rat, vorgelegt.
Vorlage FB 45/0054/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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