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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
140185.pdf
Größe
577 kB
Erstellt
04.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:05
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0102/WP17 öffentlich 04.12.2014 Dez. III / FB 61/70 Entwässerung Sportplatz Kaletzbenden in Richterich Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der BV vom 06.11.2013, lfd. Nr. 82 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.01.2015 B6 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt hiermit als behandelt. Vorlage FB 61/0102/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.12.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.08.2014 zugesagt, ist das städtische Rechtsamt gebeten worden, die Sach- und Rechtslage zu prüfen. Nunmehr liegt das Ergebnis vor. Das städtische Rechtsamt hat bei der Prüfung folgende Belange untersucht: 1. Kann eine Duldungsverfügung nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz ( Neufassung ) erlassen werden? 2. Besteht auf die Entwässerungsleitung bezogen ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 2 BGB? Als Fazit kommt das städtische Rechtsamt zu dem Ergebnis, dass es keine rechtssichere Möglichkeit sieht, einen Anspruch auf Benutzung der in Privatgrundstücken verlegten Leitung gegen den Willen der Eigentümer durchzusetzen. Da die mit der Hausverwaltung des „Zehnthofes“ beauftragte Firma schriftlich mitgeteilt hat, dass sich die Eigentümergemeinschaft bei der letzten Eigentümerversammlung vehement gegen eine entsprechende Ableitung ausgesprochen hat, wird diesseits leider keine Möglichkeit mehr gesehen, dass auf dem Sportplatz Kaletzbenden anfallende Drainagewasser dem Amstelbach zuzuführen. Anlage/n: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der BV vom 06.11.2013 Vorlage FB 61/0102/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.12.2014 Seite: 2/2