Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
139558.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
02.12.14, 12:00
Aktualisiert
11.07.17, 10:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0033/WP17
öffentlich
02.12.2014
Pflege der deutschen Sprache in Aachener Verwaltung
hier: Ratsantrag Nr. 15/17 der AfD-Gruppe vom 13.09.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.12.2014
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 15/17 gilt damit als behandelt.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0033/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Antrag der AfD-Gruppe zielt darauf ab, im verwaltungsseitigen Sprachgebrauch zukünftig auf
„unnötige englischsprachige Begriffe zu verzichten“ und fordert „entsprechende Arbeitsanweisungen
in der Aachener Verwaltung“.
Die im Antrag der AfD-Gruppe behauptete „zunehmende Abkehr von der deutschen Sprache“ in
städtischen Einrichtungen kann von der Verwaltung nicht festgestellt werden. Belege für die
Behauptung werden nicht beigebracht. Dem gegenüber stellt die Verwaltung fest, dass die deutsche
Sprache Amtssprache ist und bleibt.
Der Antrag strebt einen Sprachpurismus durch eine Regulierung der Sprache an. Aufgrund der
Lebendigkeit von Sprache, des ständigen Veränderns von Kommunikationsweisen in einer
Gesellschaft und der Eigengesetzlichkeit des Sprachwandels lässt sich diese Zielsetzung allerdings
durch Maßnahmen der Reglementierung nicht erreichen. Die Geschichte der Entwicklung von
Sprachen hat immer wieder gezeigt, dass es durch Aufnahme von Fremd- und Lehnwörtern zu einer
Erweiterung des Wortschatzes von Sprachen kam, ohne dass damit Verfall oder Niedergang einer
Sprache eingeleitet wurden. Die Klage über einen angeblich übermäßigen Anglizismengebrauch im
Deutschen lässt grundlegende Erkenntnisse der Sprachwissenschaft außer Acht.
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung es nicht als ihre Aufgabe an, Sprache und
Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger bevormundend zu regeln, auch nicht innerhalb der
Verwaltung. Sie anerkennt vielmehr die Tatsache, dass eine lebendige Sprache sich beständig
wandelt und auch Einflüsse von anderen Sprachen aufnimmt. Begrifflichkeiten wie
„Immobilienmanagement“ können nur in umständlicher Weise in eine deutsche Begrifflichkeit
übertragen werden und müsste in diesem Fall etwa „verwaltungsgemäße Handhabung unbeweglicher
Sachgüter“ heißen. Dies würde von vielen als ein engstirniger sprachpolitischer Eingriff aufgefasst
werden.
Als Wissenschaftsstadt ist die Stadt Aachen zudem gehalten anzuerkennen, dass die englische
Sprache im internationalen Bereich die Wissenschaftssprache ist. Der Förderung der Kenntnisse
dieser Sprache wie überhaupt der Förderung von Mehrsprachigkeit ist aus Sicht der Verwaltung der
Vorzug vor unrealistischen sprachpuristischen Reglementierungen zu geben, die zudem den Eindruck
einer deutschtümelnden Selbstprovinzialisierung einer bisher weltoffenen Stadt erzeugen können. Die
Verwaltung sieht deshalb von den im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen ab.
Vorlage FB 01/0033/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2014
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