Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
139158.pdf
Größe
883 kB
Erstellt
17.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0094/WP17
öffentlich
17.11.2014
FB 61/01 // Dez. III
Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem
Bhf Rothe Erde
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.12.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf
Rothe Erde gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0094/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung einen Aufstellungsbeschluss, für den
Bebauungsplan – Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße – gefasst.
Ziel des Verfahrens ist es, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg und
Bismarckstraße zu erhalten bzw. wieder herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen
Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Um ein Übergreifen unerwünschter
Nutzungen zu vermeiden und die Wohnfunktion zu schützen und zu stärken, wurden auch die
angrenzen Straßen in den Geltungsbereich einbezogen.
Entsprechend dieser Zielsetzung sollen im Bebauungsplan Nr. 961 – Adalbertsteinweg /
Bismarckstraße – Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos,
Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution ausgeschlossen
werden.
Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes
Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
verzichtet werden sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.
Am 28.08.2014 beschloss der Planungsausschuss daher gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 961 – Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße -. Die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 27.08.2014 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden
Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans fand in der Zeit vom 29.09.2014 bis einschließlich
31.10.2014 statt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw.
Behörden eingegangen.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute
Beratung notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan in der vorgelegten Fassung als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung zum Bebauungsplan
Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Vorlage FB 61/0094/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2014
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung
Fassung vom 25.11.2014
Inhaltsverzeichnis
1.
Lage und Begrenzung des Plangebietes
2.
Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan 1980
Rahmenplanungen
Bebauungspläne
3.
Anlass der Planung
4.
Ziele und Zweck der Planung
5.
Begründung der Festsetzung
6.
Umweltbelange
7.
Auswirkungen der Planung
Seite 2 / 6
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung
Fassung vom 25.11.2014
1.
Lage und Begrenzung des Plangebietes
Das ca. 6 ha große Plangebiet befindet sich im Bereich des oberen Adalbertsteinwegs zwischen dem Bahnhof
Rothe Erde, dem Adalbertsteinweg, der Oranienstraße, der Kurfürstenstraße, der Goerdelerstraße und der
Kronprinzenstraße. Das Gebiet ist weitestgehend durch eine IV bis V geschossige Blockrandbebauung geprägt, die
sich aus Gebäuden aus der Gründerzeit des 19. und 20. Jahrhunderts und Nachkriegsbauten zusammensetzt. Die
Nutzung zeichnet sich vor allem im Bereich Adalbertsteinweg und Bismarckstraße durch Einzelhandel, Gastronomie
und Dienstleistungen in den Erdgeschossen und Wohnungen in den Obergeschossen aus. In den übrigen Straßen
dominiert die Wohnnutzung. In den Blockinnenbereichen sind überwiegend gewerbliche Nutzungen bzw.
gewerbliche Baustrukturen anzutreffen.
2.
Planungsrechtliche Situation
Flächennutzungsplan 1980
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet entlang des Adalbertsteinwegs als
Gemischte Baufläche dar, in rückwärtigen Bereich Wohnbauflächen.
Im derzeitigen Vorentwurf des Flächennutzungsplanes ist die Gesamtfläche als Gemischte Baufläche dargestellt.
Informelle Planungen
Das Plangebiet liegt in Teilen im Bereich der „Rahmenplanung Frankenberger Viertel“ sowie der „Stadtbildsatzung
Frankenberger Viertel“. Weiterhin ist ein westlicher Teil des Plangebietes im „Aachener Zentren- und
Nahversorgungskonzept“ (2011) als „Stadtteilzentrums Elsassstraße“ festgelegt und übernimmt als zentraler
Versorgungsbereich Versorgungsfunktion für den Stadtteil.
Bebauungspläne
Für das Plangebiet selbst liegt derzeit kein Bebauungsplan vor. Angrenzend befinden sich die Bebauungspläne Nr.
879 – Beverstraße -, 945 – Elsassstraße -, 857 – Aachen Arkaden – und 851 – Adalbertsteinweg / Oranienstraße -.
In diesen Bebauungsplänen sind Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
3.
Anlass der Planung
Der Adalbertsteinweg wird durch zwei Hauptnutzungsformen geprägt. In den Erdgeschossen dominieren gemischte
Nutzungen, insbesondere Gastronomie, Dienstleistungen und Einzelhandel. Der Adalbertsteinweg ist hier Teil des
im Aachener Zentrenkonzept festgelegten „Stadtteilzentrums Elsassstraße“. Durch die Wohnnutzung in den
Obergeschossen ist der Bereich gleichzeitig auch innerstädtischer Wohnstandort. Auch im Bereich Bismarckstraße
befinden sich in den Erdgeschosszonen noch Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und auch Gewerbe,
ansonsten sind die übrigen Straßen im Plangebiet überwiegend durch Wohnnutzung geprägt.
Im Südosten grenzt das Plangebiet an den kürzlich neu gestalteten Vorplatz des Bahnhofes „Rothe Erde“ an.
Das Plangebiet erfährt insbesondere im Bereich Adalbertsteinweg seit einigen Jahren einen negativen
Strukturwandel und ist in eine städtebaulich angespannte und instabile Situation geraten. „Billigläden“ und Kioske
siedeln sich vermehrt an, während der Ladenleerstand ansteigt Diese Entwicklungen wirken sich wiederum
nachteilig auf die Angebotsdifferenzierung und das Image der Straße aus. Zudem befinden sich zahlreiche Gebäude
in einem mäßigen Zustand. Der Adalbertsteinweg ist funktional aber auch qualitativ in seiner Funktion als
Versorgungszentrum und zentraler Wohnstandort gefährdet. Zusätzlich wird dieser Qualitätsverlust durch den
Anstieg der sozialen Problemlagen verschärft. Besonders in dieser Situation besteht eine große Gefahr, dass
Seite 3 / 6
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung
Fassung vom 25.11.2014
vermehrt Spielhallen und Wettbüros in diese Lagen drängen. Erste Anzeichen hierfür zeigen sich durch
entsprechende Wettbüroanfragen. In der gegenüberliegenden Elsasstraße haben sich bereits mehrere Wettbüros
angesiedelt, eine Entwicklung, die erst durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausschluss von
Spielhallen und Wettbüros aufgehalten wurde. Auch stadteinwärts, am hat am unteren Adalbertsteinweg ein
ähnlicher Prozess eingesetzt. Hier wurde ebenfalls ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt. Es besteht die
Gefahr, dass diese Entwicklung auf den oberen Adalbertsteinweg übergreift sowie auf die angrenzenden Straßen.
Auch im Umfeld des neu gestalteten Bahnhofs „Rothe Erde“ und den gegenüber liegenden Einkaufszentrums
„Aachen Arkaden“ sollte die Aufenthaltsqualität der Freibereiche nicht durch Nutzungen wie Spielhallen und
Wettbüros eingeschränkt werden.
Der Anlass der Planung ist deshalb das Bestreben, eine vielfältige und lebendige Nutzungsmischung zu erhalten
und zu stärken. Spielhallen und Wettbüronutzungen, die eine städtebauliche und soziale Abwertung des
Plangebietes, den sogenannten „Trading-down-Effekt“, beschleunigen würden, werden daher ausgeschlossen.
4.
Ziele und Zweck der Planung
Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 961 ist ein zentraler Bereich des Aachener Ostviertels. Dies zeigt sich
einerseits durch gemischte Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen in den Erdgeschossen der Gebäude
am Adalbertsteinweg, andererseits durch eine intensive, innerstädtische Wohnnutzung in den Obergeschossen und
in den angrenzenden Straßen. Diese Nutzungsmischung ist jedoch durch eine Ausbreitung von Spielhallen und
Wettbüros gefährdet, deren Anzahl in den vergangenen Jahren besonders im Aachener Osten stetig zunimmt. Eine
Konzentration dieser Einrichtungen führt zwangsläufig zur Verdrängung der dortigen Nutzungen mit entsprechenden
Trading-Down-Effekten. Dies hat sich in Aachen bereits in der angrenzenden Elassstraße gezeigt, wo durch die
Ansiedlung mehrerer Wettbüros das „Stadtteilzentrum Elsassstraße“ in seiner Funktion nachhaltig beeinträchtigt
wurde.
Der Beginn einer ähnlichen Entwicklung ist bereits auf dem Adalbertsteinweg zu beobachten. Die ersten Phasen
eines negativen Umstrukturierungs- und Trading-Down-Prozesses sind aktiv. Hauptsächlich Einzelhandelsbetriebe
werden zurzeit von Kiosk-, Internetcafé- oder Billigladen-Nutzungen ersetzt. Die aktuelle Gefährdung einer
Intensivierung dieser Situation wird auch durch vorliegende Wettbüroanfragen deutlich. Um diese Entwicklung
aufzuhalten und weiteren Schritten vorzubeugen, wird hier ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel der Planung ist es,
die Ansiedlung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Vergnügungsstätten aufzuhalten und zukünftig entgegen
zu wirken, da der Adalbertsteinweg und sein Umgebung für jene Einrichtungen attraktiv ist und somit als besonders
gefährdet angesehen werden kann. Ziel ist es auch, ein Übergreifen dieser Entwicklung auf die angrenzenden
Straßen zu vermeiden, wo Konflikte mit der hier dominierenden Wohnnutzung entstehen können.
Wettbüros können in diesem Zusammenhang zu den Vergnügungsstätten gezählt werden, sofern Anreize für den
Verbleib und eine kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund stehen.
Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem
stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht
betroffen.
5.
Begründung der Festsetzung
Die heutige Nutzungsmischung im Bereich des Bebauungsplans 961 soll erhalten und gegen mögliche
Seite 4 / 6
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung
Fassung vom 25.11.2014
Beeinträchtigungen durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten geschützt werden. Der Bebauungsplan wird auf
Grundlage des § 9 Abs. 2b aufgestellt. Grund für den Ausschluss von Vergnügungsstätten sind hier einmal der in
§ 9 Abs. 2b, Satz 1 genannte Schutz vor Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnnutzung, aber auch die in Satz 2
aufgeführte Beeinträchtigung, der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebauliche Funktion des
Gebietes. Auf dieser Grundlage schließt der Bebauungsplan Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen
Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-, Videovorführungen sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten,
die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und/oder der
Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten,
Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden, aus.
Eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion ist in der Umgebung ablesbar. Der Charakter der benachbarten
Elsassstraße hat sich durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros negativ verändert. Ähnliche negative
Umstrukturierungsprozesse, die eine Vorstufe zur vermehrten Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros darstellen,
sind auch im Bereich Adalbertsteinweg seit einigen Jahren zu beobachten. Bereits jetzt ist dieser in seiner zentralen
Wohn- und Versorgungsfunktion durch einen mäßigen Zustand der Gebäude und die Zunahme von Billigläden und
des Ladenleerstandes stark gefährdet. Diese Situation bietet die geeignete Grundlage zur Ansiedlung und
Konzentration von Spielhallen und Wettbüros. In den vergangen Jahren haben sich erste Betriebe angesiedelt und
andere Nutzungen in ihrer unmittelbaren Umgebung verdrängt. Wird diese Entwicklung fortgeführt und intensiviert,
hätte dies einen negativen Wandlungsprozess zur Folge, wodurch der Adalbertsteinweg in seiner heutigen
Funktionen nicht nur beeinträchtigt wäre, sondern diese auch nicht mehr aufrechterhalten könnte. Eine akute
Gefährdung und Notwendigkeit von Handlungsmaßnahmen wird einerseits durch erste Spielhallen- und
Wettbüroansiedlungen in der Umgebung deutlich, die bereits einen Verdrängungs- und Trading-Down-Prozess
eingeleitet haben. Andererseits liegen der Stadtverwaltung Wettbüroanfragen für diesen Standort vor. Ebenfalls ist
zu befürchten, dass sich neben den Spielhallen und Wettbüros weitere Nutzungen ansiedeln, die diese Entwicklung
verstärken. Hierzu gehören neben Spielhallen auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich
der Wohnungsprostitution. Da Einrichtungen wie diese den gleichen Trading-Down-Effekt zur Folge haben wie
Spielhallen und Wettbüros, werden auch diese Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen.
In den angrenzenden Wohnstraßen (Oranienstraße, Kurfürstenstraße und Goerdelerstraße) ist vielmehr eine
Gefährdung der vorhandenen Wohnnutzung Grund für den Ausschluss von Vergnügungsstätten. Da ein Übergreifen
von Spielhallen- und Wettbüroansiedlungen auch auf angrenzende Wohnquartiere nicht auszuschließen ist, werden
zur Stärkung der Wohnfunktion Vergnügungsstätten sowie Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen
einschließlich der Wohnungsprostitution ausgeschlossen.
Ein Konzept für Spielhallen und Vergnügungsstätten der Stadt Aachen bekräftigt diese Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 961 – Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -. Das „Entwicklungskonzept der Stadt Aachen
betreffend die planungsrechtliche Regelung für die Genehmigung / Ablehnung von Spielhallen und
Vergnügungsstätten“ (1988) legt Genehmigungs- und Ablehnungsflächen für Vergnügungsstätten in Aachen fest.
Für das Plangebiet Adalbertsteinweg / Bismarckstraße sind Vergnügungsstätten nicht vorgesehen und werden
deshalb ausgeschlossen. Ausreichende Ansiedlungsgebiete sind hingegen in den ausgewiesenen Flächen
beispielsweise in der Peterstraße gegeben.
Seite 5 / 6
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Begründung
Fassung vom 25.11.2014
6.
Umweltbelange
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sind Umweltbelange nicht betroffen.
7.
Auswirkungen der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes trägt dazu bei, dass die heutige gebietstypische Nutzungsmischung erhalten
und die Wohnfunktion gestärkt wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit,
entsprechende Anträge ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie, Dienstleistungen und
Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.12.2014 den
Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Seite 6 / 6
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde
Lage des Plangebietes
Seite 1 / 2
Bebauungsplan Nr. 961
- Adalbertsteinweg / Bismarckstraße -
Schriftliche Festsetzungen
Fassung vom 25.11.2014
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet sind folgende Nutzungen nicht zulässig:
1. Bordelle oder bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution
2. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen.
3. Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen,
die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284
Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden.
Hinweise
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet / Bombenabwurf- und Kampfgebiet.
Bei Bodeneingriffen in diesem Bereich ist eine erneute Vorlage der Bauantragsunterlagen bei der Bauverwaltung,
- B 03/10 -, erforderlich.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (Mo. – Do.
7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc.
wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss.
Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
10.12.2014 den Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Seite 2 / 2