Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
139171.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
17.11.14, 12:00
Aktualisiert
17.08.17, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0082/WP17-1
öffentlich
17.11.2014
FB 61/01 // Dez. III
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 900 - Krefelder Straße /
Emmastraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im
Bereich zwischen Krefelder Straße, Merowingerstraße, Alter Tivoli
und Stichstraße / Fußweg zwischen Alter Tivoli und Krefelder
Straße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.12.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger zur
öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück und beschließt die III.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Krefelder Straße, Merowingerstraße, Alter Tivoli und
Stichstraße / Fußweg zwischen Alter Tivoli und Krefelder Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0082/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB61/0082/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – wurde am 26.01.2011 vom Rat der
Stadt Aachen als Satzung beschlossen.
Nachdem in den Jahren 2012/ 2013 bereits zwei Änderungsverfahren zu diesem Bebauungsplan
durchgeführt worden sind, ist nunmehr an der Ecke Krefelder Straße / Merowingerstraße die
Realisierung eines Hotels sowie von Wohnbebauung vorgesehen. Inzwischen wurde der Verkauf des
Grundstückes beschlossen, vom Architekturbüro Benthem Crouwel wurde ein Entwurf erstellt.
Aufgrund der Anforderungen des vorgesehenen Betreibers sowie aus dem Entwurfskonzept ergeben
sich in drei Punkten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da der Entwurf
eine hohe Qualität aufweist, die auch durch den Architektenbeirat entsprechend gewürdigt wurde, soll
das bestehende Planungsrecht durch die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder
Straße / Emmastraße - so verändert werden, dass der Neubau eines Hotels sowie eines
Wohngebäudes in der vom Investor geplanten Form ermöglicht werden.
Der Planungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Änderung und die öffentliche
Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße –
beschlossen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 24.09.2014 einen entsprechenden
Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.10. bis einschließlich 14.11.2014 statt.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von den beabsichtigten Änderungen nicht
betroffen.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 04.12.2014 mit dem Ergebnis der Offenlage
beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 03.12.2014 darüber beraten.
Die Beratungsergebnisse werden in der Ratssitzung mitgeteilt.
Die Verwaltung empfiehlt, für die III. Änderung des Bebauungsplans 900 – Krefelder Straße /
Emmastraße - den Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlage/n:
Begründung
Schriftliche Festsetzungen
Zusammenfassende Erklärung
Vorlage FB 61/0082/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2014
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Begründung
zur III. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße für den Bereich zwischen Krefelder Straße, Merowingerstraße, Alter Tivoli
und Stichstraße / Fußweg zwischen Alter Tivoli und Krefelder Straße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand: 17.11.2014)
Lage des Plangebietes
III: Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 17.11.2014
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Lage im Stadtgebiet
Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Krefelder Straße, der Merowingerstraße, der Straße Alter Tivoli sowie die in einen Rad-/Fußweg übergehenden Stichstraße zwischen Alter
Tivoli und Krefelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,55 ha.
1.2
Heutige städtebauliche Situation
1.2.1 Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der als Bundesstraße klassifizierten Krefelder Straße (B 57), die die
Aachener Innenstadt verbindet mit der Autobahn A 44 (Ausfahrt Aachen-Zentrum) und den Städten im nördlichen
Teil der Städteregion Aachen.
Es umfasst einen Teilbereich der Fläche des alten Tivoli-Stadions von Alemannia Aachen sowie der dazu gehörigen Flächen für ergänzende Nutzungen (Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2222).
Das Stadion sowie alle mit dieser Nutzung in Verbindung stehenden baulichen Anlagen wurden abgerissen, die
das Spielfeld umgrenzenden Wälle wurden mit Ausnahme des so genannten Würselener Walls auf der Nordseite
abgetragen. Der dadurch entstandene Höhenversatz zur Merowingerstraße wurde durch Anlage einer schrägen
Ebene mit gleichmäßigem Gefälle ausgeglichen.
Die Erschließungsanlagen im Baugebiet „Alter Tivoli“ sind als Baustraßen hergestellt, mit den meisten Hochbaumaßnahmen wurde begonnen.
1.2.2 Nähere Umgebung
Die benachbarte Wohnbebauung im Süden besteht im Wesentlichen aus Einfamilienhäusern, vorwiegend als
Einzel- und Doppelhäuser. Nur in Teilbereichen gibt es eine Reihenhausbebauung oder Geschosswohnungsbau.
Entsprechend handelt es sich um überwiegend ein- bis zweigeschossige Gebäude, nur wenige Häuser sind
dreigeschossig. Auf der gegenüberliegenden Seite der Merowingerstraße befindet sich darüber hinaus eine
Tankstelle.
Nördlich setzt sich das Mischgebiet fort. Derzeit entsteht auf dem angrenzenden Grundstück der Neubau eines
Bürogebäudes. Auf der anderen Seite der neuen Erschließungsstraße Alter Tivoli entstehen derzeit Einfamilienhäuser sowie an der Merowingerstraße ein Mehrfamilienhaus.
Östlich der Krefelder Straße liegt ein weiteres Wohngebiet, zum Teil bestehend aus Reihen- und Doppelhäusern
aus den 20er-Jahren, zum Teil aus Geschosswohnungsbau der 60er-Jahre. Im Bereich der Alkuinstraße befindet
sich darüber hinaus eine Realschule.
1.3
Planungsrechtliche Situation
1.3.1 Übergeordnete Planung
Im Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region Aachen ist der Bebauungsplanbereich unter Punkt 1 Siedlungsraum als „Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)“ dargestellt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 900 wurde ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (FNP) durchgeführt. Der FNP stellt für das Plangebiet „Gemischte Bauflächen“ dar.
2/5
III: Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 17.11.2014
Der Planbereich liegt außerhalb des von der Bezirksregierung Köln überarbeiteten Kurgebietes Monheimsallee
und des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen.
1.3.2 Bebauungspläne
Das gesamte Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 463, der unter anderem
zur Festsetzung des alten Tivoli-Stadions als „Sportgelände“ diente. Da dieser Durchführungsplan aufgrund von
Verfahrensmängeln rechtsfehlerhaft ist, kann er zur planungsrechtlichen Beurteilung nur noch bedingt herangezogen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – überlagert diesen Durchführungsplan innerhalb
seines Geltungsbereiches.
Unmittelbar nördlich und westlich grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder Straße /
Emmastraße - / II. Änderung an.
2.
Anlass der Planänderung
Beim Bebauungsplan Nr. 900 handelt es sich um einen so genannten Angebotsbebauungsplan, der allgemeine
Festsetzungen trifft, die eine möglichst große Bandbreite an Hochbau- und Nutzungskonzepten ermöglichen
sollen. Trotzdem können nicht alle Eventualitäten abgedeckt werden, so dass nun eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wurde. Der geplante Hotel- und Wohnungsbaukomplex entspricht im Wesentlichen den
bisherigen Festsetzungen zu den zulässigen Nutzungen, zur Gebäudehöhe und zur Geschossigkeit. Beim Hochbaukonzept gibt es allerdings drei Abweichungen zu den Bebauungsplanfestsetzungen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird der Bebauungsplan so angepasst, dass der geplante Neubau
eines Hotels sowie eines Wohngebäudes an der Ecke Krefelder Straße / Merowingerstraße ermöglicht wird. Die
vorliegenden Planungen stimmten nicht in allen Punkten mit den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes überein. Sie entsprechen jedoch grundsätzlich dem städtebaulichen Konzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt. Dieses sieht entlang der Krefelder Straße Bürogebäude sowie verschiedene Sondernutzungen wie
z.B. das nun vorgesehene Hotel vor, die eine durchgehende Raumkante bilden. Die Ecke zur Merowingerstraße
soll durch eine größere Gebäudehöhe betont werden.
4.
Begründung der Festsetzungen
4.1
Höhe baulicher Anlagen / Zahl der Vollgeschosse
Der Entwurf greift die maximal zulässige Geschossigkeit im Eckbereich auf, verlängert den fünfgeschossigen
Bereich aber um etwa 19 m entlang der Merowingerstraße. Der Architektenbeirat sieht dadurch die im städtebaulichen Konzept beabsichtigte Betonung der Ecke als besser ausgeprägt an, als es die bisherigen Bebauungsplanfestsetzungen ermöglichen.
Auf der gegenüberliegenden Seite in der Merowingerstraße befindet sich in dem durch die größere Höhe potentiell betroffenen Bereich lediglich eine senkrecht zur Straße angeordnete Reihenhauszeile mit einem Fenster in der
Giebelseite. Da das Hotel ausreichend weit entfernt ist (ca. 32 m) und sich nördlich der Zeile befindet, ist nicht
von negativen Auswirkungen wie Verschattung auszugehen. Die Erhöhung wird daher für verträglich gehalten.
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III: Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 17.11.2014
4.2
Tiefe der überbaubaren Flächen
Aus dem vom Hotelbetreiber vorgegebenen Zimmerraster ergibt sich in Teilbereichen eine größere Bautiefe: ca.
2 m an der Südost- und der Südwestseite, ca. 3 m in einem Teilbereich an der Nordostseite. Die das Baufeld
begrenzenden Baugrenzen und Baulinien sind von den geplanten Änderungen nicht betroffen, die Ausdehnung
der überbaubaren Fläche soll ausschließlich in Richtung des Blockinnenbereichs erfolgen. Entsprechend wirkt
sich diese Änderung nur auf das Hotelgrundstück aus und wird daher als vertretbar eingestuft. Da die festgesetzte Grundflächenzahl beibehalten wird, kann die Änderung nicht zu einer höheren Versiegelung führen. Umweltauswirkungen ergeben sich daher nicht.
4.3
Bauweise
Entlang der Straße Alter Tivoli ist ein Wohngebäude geplant. Bisher war dort offene Bauweise festgesetzt, so
dass ein Gebäude mit einer Fassadenlänge von maximal 50 m zulässig wäre. Die Länge der überbaubaren Fläche beträgt ca. 54 m. Das architektonische Konzept sieht die Ausnutzung der gesamten Länge vor, um aus
städtebaulichen Gründen sowohl an der Merowingerstraße, als auch am Park einen Versprung von ca. 4 m zu
vermeiden. Dies erfordert eine Änderung von offener in geschlossene Bauweise.
Von dieser Änderung potentiell betroffen sind die Eigentümer der beiden jenseits der Straße Alter Tivoli angrenzenden Wohnhäuser. Da sich die mögliche Veränderung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan auf eine
nur unwesentlich längere Gebäudefront bezieht, wird nicht davon ausgegangen, dass diese nachteilige Auswirkungen auf die Umgebung haben wird. Wesentlich wichtiger ist es, die geplante Tiefgaragenzufahrt so weit wie
möglich entfernt von der Nachbarbebauung anzuordnen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand der Bebauungsplanänderung, sondern der Abstimmung des Entwurfes sowie des Baugenehmigungsverfahrens.
4.4
Öffentliche Verkehrsfläche / Wendehammer
Im Rahmen der Ausführungsplanung für den nördlich angrenzenden Saint-Gobain-Neubau hat sich der Bedarf
ergeben, den festgesetzten Wendehammer zu vergrößern. Er war ursprünglich lediglich zum Wenden von PKW
und kleineren LKW (Anlieferung) gedacht, nun soll dort aber auch die Müllabholung erfolgen und die Müllfahrzeuge müssen wenden. Die dazu erforderliche Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche ist im Rahmen dieses
Änderungsverfahrens erfolgt. Betroffen sind kleine Teilflächen von bislang noch städtischen Flächen sowie die
Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Saint-Gobain-Neubau entsteht, also die Nutznießer der Änderung.
Auswirkungen auf Dritte sind nicht gegeben.
5.
Umweltaspekte
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden keine Umweltbelange berührt.
4/5
III: Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 17.11.2014
6.
Familienfreundlichkeit
Die Planung für das Baugebiet „Alter Tivoli“ erfüllt die Anforderungen an familienfreundliche Stadtplanung. Ein
großer Teil der Bebauung wird für die Zielgruppe Familien mit Kindern vermarktet, so dass innenstadtnah neue
Wohnbauflächen für Familien erschlossen werden. Dies gilt auch für die geplanten Geschosswohnungen im
Plangebiet der III. Änderung.
Neben der Nähe zur Aachener Innenstadt ist auch die gute fußläufige Erreichbarkeit des Naherholungsgebietes
Soers sowie des Stadtparks prägend für den Standort. Im Baugebiet werden in großem Umfang Grün- und Freiflächen gestaltet bzw. neu angelegt, die vielfältige Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten werden. Durch den
in unmittelbarer Nähe entstandenen Vollsortimenter an der Krefelder Straße wird der tägliche Bedarf der Bewohner optimal abgedeckt. Sowohl der Einzelhandelsstandort, als auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in der
Umgebung sind auf kurzen Wegen zu Fuß erreichbar. Im Nahversorgungszentrum ist darüber hinaus eine Kindertagesstätte entstanden.
7.
Auswirkungen der Planung
Durch die geplanten Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Wie im Kapitel 4 – Begründung der Festsetzungen – erläutert, gehen von den Änderungen keine negativen Auswirkungen aus. Öffentliche
Belange sind ebenfalls nicht betroffen. Die Änderungen werden daher als verträglich beurteilt.
Darüber hinaus hat die Planänderung auch keine Umwelt- sowie auch keine verkehrlichen Auswirkungen.
8.
Kosten
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
9.
Plandaten
Die Größe des Plangebietes beträgt 5.518 m². Durch die Änderung ergibt sich folgende Flächenaufteilung:
Mischgebiet:
5.040 m²
Öffentliche Verkehrsflächen:
478 m²
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
………. 2014 die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 - Krefelder Straße / Emmastraße – als Satzung
beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den ………….. 2014
(Marcel Philipp)
5/5
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zur III. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße für den Bereich zwischen Krefelder Straße, Merowingerstraße, Alter Tivoli
und Stichstraße / Fußweg zwischen Alter Tivoli und Krefelder Straße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand: 17.11.2014)
Lage des Plangebietes
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 17.11.2014
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB),
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
Bauordnung NRW (BauO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,
wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1
Mischgebiet
Im Mischgebiet sind folgende Nutzungen allgemein zulässig:
- Wohngebäude
- Geschäfts- und Bürogebäude
- Einzelhandelsbetriebe
- Schank- und Speisewirtschaften
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
Die im Mischgebiet gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4, 6 und 7 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen sind unzulässig.
1.2
Vergnügungsstätten
Vergnügungsstätten sind im gesamten Plangebiet unzulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Grundflächenzahl
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die zulässige Grundflächenzahl durch die
Grundflächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO
bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden darf.
2.2
Höhe baulicher Anlagen
Die Höhenlage der Gebäude wird durch die Festsetzung der Erdgeschosshöhe (EGH) im Verhältnis zur
Höhe der angrenzenden Öffentlichen Verkehrsflächen sowie der maximalen Gebäudehöhe (GH) bestimmt.
Bezugshöhe der Gebäudehöhenfestsetzungen ist Normalhöhennull (NHN).
Die Gebäudehöhe (GH) ergibt sich aus dem obersten Gebäudeabschluss. Unter Erdgeschosshöhe ist die
Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss zu verstehen.
Die Erdgeschosshöhe darf maximal um 0,30 m höher oder niedriger liegen als die Höhe der Öffentlichen
Verkehrsfläche, von der das Gebäude erschlossen wird. Bezugspunkt ist die Mitte des Baugrundstückes
am Rand der Öffentlichen Verkehrsfläche, an der Krefelder Straße, Merowingerstraße und Emmastraße
der Rand des vorhandenen Gehwegs. Maßgeblich ist die Planung für den Endausbau der Straßen. Innerhalb des Mischgebietes ist in der Baufläche, deren vordere Baulinie mit – a – gekennzeichnet ist, der Bezugspunkt die südliche Gebäudeecke.
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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 17.11.2014
Im Mischgebiet dürfen die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen ausschließlich
durch nutzungs- und technikbedingte Anlagen (Ansaug- und Fortführungsöffnungen, Wärmetauscher und
Anlagen der solaren Energiegewinnung, Empfangsanlagen), die zwingend der natürlichen Atmosphäre
ausgesetzt sein müssen, sowie für Aufzugsmaschinenhäuser bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m ausnahmsweise überschritten werden. Die technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer
Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken.
2.3
Zahl der Vollgeschosse
Gemäß § 21a BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragengeschosse nicht auf die Zahl der zulässigen
Vollgeschosse anzurechnen sind.
3.
Überbaubare Flächen
An den Baulinien ist ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäuden oder Gebäudeteilen unzulässig. Ausnahmsweise ist ein geringfügiges Vor- oder Zurücktreten untergeordneter Bauteile (z.B. Eingangsbereich)
zulässig.
4.
Abstandflächen
Innerhalb des Mischgebietes beträgt die Tiefe der seitlichen Abstandflächen 0,25 H.
5.
Stellplätze und Garagen
Im Mischgebiet sind Stellplätze ausschließlich innerhalb der überbaubaren Fläche sowie der festgesetzten
Flächen für Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Garagen und überdachte Stellplätze sind unzulässig.
6.
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. der mit Lärmpegelbereichen festgesetzten Teilbereiche sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle
Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für
Außenbauteile von Gebäuden einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB
Für Büroräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderlich Schalldämmmaß
gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden. Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sach3/5
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 17.11.2014
verständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße für Außenbauteile gem. DIN 4109
ausreichend sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November
1989.
7.
Örtliche Bauvorschriften
Stützmauern zum Ausgleich von Höhenunterschieden dürfen eine Höhe von 0,6 m nicht überschreiten.
Die Höhenunterschiede zwischen den Grundstücksflächen und den angrenzenden Öffentlichen Verkehrsflächen dürfen maximal 0,3 m betragen. Aufgrund des Gefälles der angrenzenden Verkehrsflächen darf
die Höhe entlang der mit – b – gekennzeichneten Straßenbegrenzungslinie 0,6 m betragen.
Böschungen dürfen nicht steiler sein als 1 : 1,5.
8.
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Anpflanzungen
Im Mischgebiet sind die Freiflächen gärtnerisch anzulegen und jeweils mit mindestens 2 Bäumen (Hochstamm, Stammumfang 25-30, 3. V. mit Ballen) pro Baugrundstück zu bepflanzen. Jeweils mindestens 50
% der Freiflächen eines Baugrundstückes sind zu begrünen, mindestens jedoch mit Rasen einzusäen.
Hinweise
1.
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Bombenabwurf- / Kampfgebiet.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend
die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst
Rheinland (Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen
etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
2.
Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und
Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 /
9039-199, unverzüglich zu informieren.
3.
Boden
In den Teilbereichen, wo Auffüllungsmaterialien verbleiben, ist auf offenen Bodenflächen eine Abdeckung
mit mindestens 0,35 m unbelastetem Bodenmaterial gem. Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV) als ausreichender Schutz für den Wirkungspfad Boden-Mensch vorzusehen. Die Anforderun4/5
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 17.11.2014
gen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gem. § 12 BBodSchV sind
zu beachten. Die Vorsorgewerte des Anhangs 2 der BBodSchV sind hierbei einzuhalten.
Mit einer Ausnahme im Bereich des Würselener Walls zeigen die Analysenergebnisse, dass das Auffüllungsmaterial nicht als gefährlicher Abfall (§ 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis vom 10.12.2001) einzustufen ist. Nach den erfolgten Untersuchungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in kleinflächigen Teilbereichen eine abweichende Zusammensetzung des Auffüllungsmaterials mit höheren Schadstoffbelastungen vorliegt. Sämtliche Erdarbeiten (Rückbau der Wälle,
Erschließungsmaßnahmen sowie spätere Baumaßnahmen) sind gutachterlich zu begleiten.
4.
Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den
Gebäuden berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) der Polizei Aachen bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am ………….. 2014 die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 - Krefelder Straße / Emmastraße –
als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten Schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und
dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den ………. 2014
(Marcel Philipp)
5/5
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Zusammenfassende Erklärung
zur
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße für den Bereich zwischen Krefelder Straße, Merowingerstraße, Alter Tivoli
und Stichstraße / Fußweg zwischen Alter Tivoli und Krefelder Straße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand: 17.11.2014)
Lage des Plangebietes
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 900
- Krefelder Straße / Emmastraße-
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 17.11.2014
1. Verfahrensablauf
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Änderung und die öffentliche Auslegung der III.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.10. bis einschließlich 14.11.2014 statt.
2. Ziel der Bebauungsplanaufstellung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird der Bebauungsplan so angepasst, dass der geplante Neubau
eines Hotels sowie eines Wohngebäudes an der Ecke Krefelder Straße / Merowingerstraße ermöglicht wird. Die
vorliegenden Planungen stimmten nicht in allen Punkten mit den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes überein. Sie entsprechen jedoch grundsätzlich dem städtebaulichen Konzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt. Dieses sieht entlang der Krefelder Straße Bürogebäude sowie verschiedene Sondernutzungen wie
z.B. das nun vorgesehene Hotel vor, die eine durchgehende Raumkante bilden. Die Ecke zur Merowingerstraße
soll durch eine größere Gebäudehöhe betont werden.
3. Berücksichtigung der Umweltbelange
Durch die III. Änderung des Bebauungsplans wurden keine Umweltbelange berührt. Aufgrund der eingereichten
Eingabe von Anwohnern der Merowingerstraße wurde eine Schallberechnung durchgeführt. Diese bestätigte,
dass die Planung nicht zu einer Verschlechterung der Lärmsituation führt.
4. Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Während dieser Zeit wurde eine Eingabe eingereicht. Darin wird die Befürchtung geäußert, dass die größere
Gebäudehöhe in dem an die Krefelder Straße angrenzenden Teil der Merowingerstraße zu einer Erhöhung der
Schallbelastung für die Anwohner führt. Die vergleichende Berechnung mit neuer und alter Gebäudehöhe konnte
diese Befürchtung jedoch widerlegen.
Entsprechend führt die Eingabe nicht zu einer Änderung der Planung.
5. Berücksichtigung der Behördenbeteiligung
Eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange war nicht erforderlich, da durch die Änderung keine
öffentlichen Belange betroffen sind.
6. Ergebnis der Abwägung
Da keine Eingaben gemacht wurden, die gegen eine Änderung des Bebauungsplans in der vorgesehen Form
sprechen, empfiehlt die Verwaltung den Beschluss der Änderung als Satzung.
Diese Zusammenfassende Erklärung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen in
seiner Sitzung am …….. 2014 die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 - Krefelder Straße / Emmastraße –
als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Zusammenfassende Erklärung den Ratsbeschlüssen entspricht und
dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
2014
(Marcel Philipp)
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