Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
139314.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
27.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0048/WP17
öffentlich
27.11.2014
45/200
Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der Stromgasse 12
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.12.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. befürwortet die Einrichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten Stromgasse 12
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
3. beauftragt die Verwaltung einen Mietvertrag für diese Räumlichkeiten mit der Familiären
Tagesbetreuung e.V. abzuschließen
4. beschließt die Übernahme der Kaltmiete in Höhe von 960,- €/Monat für die Räumlichkeiten in
der Stromgasse 12 für den Zeitraum, in dem dort Großtagespflege angeboten wird
5. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Familiäre Tagesbetreuung
e.V. in Höhe der nachgewiesenen Kosten für Ausstattungsmaßnahmen (max. 10.000 €) zur
Herrichtung der Räumlichkeiten.
Vorlage FB 45/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2015 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
10.000 €
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
- 10.000 €
0
Deckung ist gegeben aus
Deckung ist gegeben/ keine
5-060101-800-00300-810-1
ausreichende Deckung
78350000
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2014
0
0
525.900 €
525.900 €
Abschreibungen
0
0
Ergebnis
0
0
Personal-/
Sachaufwand
Ansatz 2015
Fortgeschriebe
-ner Ansatz
2015 ff.
0
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
1.559.700 €
0
0
0
6.000 €
0
0
0
0
0
0
1.559.700 €
+ Verbesserung /
-
0
-
6.000 €
Verschlechterung
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben aus
ausreichende Deckung
4-060101-929-3; 53180000
vorhanden
Vorlage FB 45/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Räumlichkeiten in der Stromgasse 12 in Aachen befinden sich im Eigentum der gewoge.
Nachdem die zuvor bestehende Nutzung als Altentagesstätte aufgegeben worden ist, wurde eine
neue Vermietung der Räumlichkeiten angestrebt.
Von Seiten der gewoge wurde daher Kontakt zum FB 45 aufgenommen, ob dort Interesse an der
Anmietung der Räume zum Zwecke der U3 Betreuung besteht.
Die Räumlichkeiten umfassen ca. 126m 2 inklusive einer Küche, zwei Sanitärbereichen und zwei
Nebenräumen. Hinter dem Gebäude befindet sich eine Fläche, die als Außenspielbereich genutzt
werden kann. Ein Spielplatz ist von dort ebenfalls innerhalb weniger Schritte zu erreichen.
Um die Räumlichkeiten auch für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren nutzen zu dürfen, war
eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Hierfür musste ein entsprechender
Bauantrag gestellt werden und kleinere bauliche Maßnahmen erfolgen. Dies erfolgte durch die
gewoge als Eigentümerin des Objekts.
Zwischenzeitlich sind alle Maßnahmen erfolgt, so dass die Räumlichkeiten jetzt für die Einrichtung
einer U3-Betreuung zur Verfügung stehen.
Nach Einschätzung der Fachabteilung und des Vereins Familiäre Tagesbetreuung eignen sich die
Räumlichkeiten sehr gut für die Einrichtungen einer Großtagespflegestelle, d.h. für die Betreuung von
bis zu 9 Kindern (0-3 Jahre) durch zwei qualifizierte Tagespflegepersonen.
Die Stromgasse liegt im Innenstadtbereich im Sozialraum 1, in dem bei einer Versorgungsquote im
U3-Bereich von 36,76 % dringend weitere Betreuungsplätze benötigt werden, um die geforderte 50%Quote zu erreichen.
Darüber hinaus ist die Nachfrage von Eltern nach Großtagespflegestellen groß, so dass diese ein
gutes Angebot ist, um den U3-Ausbau voranzutreiben.
Von Seiten der Familiären Tagesbetreuung wird bestätigt, dass es bereits interessierte
Tagespflegepersonen gibt, die in der Einrichtung tätig sein möchten.
Die Großtagespflege soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, ggf. zunächst mit einer Tagespflegeperson,
d.h. mit maximal 5 Kindern, starten.
2. Einrichtungszuschuss
Notwendigerweise müssen die Räumlichkeiten zunächst ausgestattet werden. Dazu zählen
eine Küche, die den Anforderungen des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der
StädteRegion Aachen entspricht sowie
Möbel (u.a. Garderobenschrank für 9 Kinder, Treppenschutzgitter, Tische, Stühle) und
Spielgeräte für den Außenbereich
Derzeit gibt es kein Förderprogramm des Bundes/Landes, mit dem diese Investitionskosten gefördert
werden können.
Vorlage FB 45/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Sollten Fördermittel beantragt und bewilligt werden können, reduziert sich der Zuschuss in Höhe der
bewilligten Fördermittel.
Weder der Familiären Tagesbetreuung e.V. noch der Tagespflegeperson ist es möglich, die
erforderlichen Investitionskosten zu tätigen.
Um das Ziel, die Großtagespflegestelle schnellstmöglich und noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen
zu können, realisieren zu können, wird daher vorgeschlagen, die Anschaffungskosten aus städtischen
Mitteln in Form eines Zuschusses zu finanzieren. Die Anschaffungen würden damit in das Eigentum
des Vereins übergehen, so dass keine weiteren Folgekosten für die Stadt Aachen für Instandhaltung,
etc. anfallen. Es ist vorgesehen, eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren zu vereinbaren.
Mittel werden in ausreichender Höhe als Investitionszuschuss bis zu einer Höhe von max. 10.000 €
bereitgestellt. Deckung kann aus 5-060101-800-00300-810-1 78350000 angeboten werden. Die
Zuschusshöhe ist angelehnt an die Förderhöhe der Landesprogramme, welche 1.700 € pro Platz
vorsehen.
Die konkrete Höhe der Kosten für die notwendigen Anschaffungen ist noch in Klärung. Die
Mittelbereitstellung wird in Höhe der Nachweise, maximal 10.000 €, erfolgen.
Es ist beabsichtigt, dass der Zuschuss zweckgebunden an den Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V.
gezahlt wird.
3. Mietvertrag
Es ist beabsichtigt, dass seitens E 26 ein Untermietvertrag mit dem Verein für Familiäre
Tagesbetreuung abgeschlossen wird.
In Anlehnung an die Vorlage „Übergangslösungen U3 Ausbau“, Punkt 3.2 Ausbau von
Großtagespflegestellen (FB 51/0196/WP16), die am 11.09.2012 im Kinder- und Jugendausschuss
beraten wurde, ist geplant, dass für die Großtagespflege ein Betriebskostenzuschuss in Höhe der
Kaltmiete gezahlt wird.
Dies würde bedeuten, dass die Kaltmiete i.H.v. 960,- €/Monat durch die Stadt Aachen übernommen
wird. Mittel stehen auf PSP 4-060101-929-3; 53180000 Großtagespflegestellen LENA in
ausreichender Höhe zur Verfügung.
Die Nebenkosten inkl. Heizungs- und Stromkosten sowie die Wartungs- /Reparatur- und
Herstellungskosten der Einrichtung sollen durch den Untermieter übernommen werden.
Der Verein beabsichtigt, die Räumlichkeiten inklusive der bezuschussten Einrichtung wiederum an die
Tagespflegepersonen, die in den Räumlichkeiten arbeiten, weiter zu vermieten. Letztendlich sind die
Neben- und Wartungskosten damit von den Tagespflegepersonen zu tragen. Dadurch soll ein
verantwortungsbewusster Umgang mit den Ressourcen und der Einrichtung sichergestellt werden.
Vorlage FB 45/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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4. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass
1. der Kinder- und Jugendausschuss die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
nimmt
2. die Einrichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten Stromgasse 12 zum
nächstmöglichen Zeitpunkt befürwortet wird
3. die Verwaltung beauftragt wird, einen Mietvertrag für diese Räumlichkeiten mit der Familiären
Tagesbetreuung e.V. abzuschließen.
4. die Übernahme der Kaltmiete in Höhe von 960 €/Monat für die Räumlichkeiten in der
Stromgasse 12 für den Zeitraum, in dem dort Großtagespflege angeboten wird, beschlossen
wird
5. ein einmaliger Zuschuss an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. in Höhe der nachgewiesenen
Kosten für Ausstattungsmaßnahmen (max. 10.000 €) zur Herrichtung der Räumlichkeiten in
der Stromgasse 12 gewährt wird.
Vorlage FB 45/0048/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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