Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
139466.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
01.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 52/0018/WP17
öffentlich
01.12.2014
Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben von
Vereinen in städt. Sportstätten
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.12.2014
SpA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt, den Sportausschussbeschluss vom 04.Juli 1991, dahingehend zu
ändern, die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept entfallen zu lassen.
Das hat zur Folge, dass die Entschädigungen auf den Stand von 2014 eingefroren werden.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Vorlage FB 52/0018/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.12.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die Auswirkungen auf den städt. Haushalt sind den Erläuterungen zu entnehmen.
Vorlage FB 52/0018/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.12.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden seit Jahren die Hauswartaufgaben beim
Ausscheiden der städtischen Platzwarte auf den Hauptnutzer der jeweiligen städt. Sportplatzanlage
übertragen. Die Sportvereine erhalten für die Übernahme dieser Tätigkeit eine finanzielle
Entschädigung.
In der Sitzung des Sportausschusses am 04.07.1991 wurde ein Punktesystem zur Berechnung der
Entschädigung der Hauswartaufgaben beschlossen. Die Entschädigung wird seitdem anhand der Art
und Größe der zu reinigenden Flächen sowie nach der Reinigungshäufigkeit bemessen. Unter
Berücksichtigung der jährlichen Nutzung der jeweiligen Sportanlage wurde ein Arbeitsaufwand
ermittelt, der mit dem Stundensatz der damaligen Lohngruppe III, mittlere Stufe, zzgl. bzw. inklusive
Tarifzuschlag multipliziert wurde.
Um eine angemessene Entwicklung der Entschädigungen zu gewährleisten, wurden die jährlichen
Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst entsprechend bei der jährlichen Berechnung berücksichtigt.
Außerdem gibt es noch Regelungen mit 3 Vereinen, die einen Festbetragszuschuss für die Pflege und
Unterhaltung der Sportplatzanlagen erhalten. Auf einem Sportplatz wird zudem ein Zuschuss zu den
Energiekosten auf Grund eines Vertrages, der in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch jedes
Jahr neu berechnet wird, gezahlt.
Für die Turnhalle An der Schanz wird ebenfalls eine Entschädigung nach dem o. g. Berechnungskonzept an den Hauptnutzer gezahlt.
Diese Regelung ergibt für das Jahr 2014 folgende Ansprüche:
ca.
9.200,00 € an Entschädigungen für die Übernahme von Hauswartaufgaben
Turnhalle An der Schanz
ca. 152.000,00 € an Entschädigungen für die Übernahme von Hauswartaufgaben auf Sportplätzen
ca. 32.000,00 € an Festbetrag für Unterhaltungskostenzuschuss auf Sportplätzen
ca.
4.200,00 € an Energiekosten auf einem Sportplatz
Diese Beträge verteilen sich auf folgende Produkte und Produktsachkonten:
Produkt 080101 „Turnhallen“
PSK 52410000
9.200,00 €
Produkt 080102 „Sportplätze und Stadien“
PSK 52410000 188.200,00 €.
Durch die ständig steigenden Entschädigungen ist es erforderlich, dass die Sportverwaltung die
Deckung immer größerer Summen durch andere PSP-Elemente inkl. Kostenarten gewährleistet. Um
dem entgegenzuwirken schlägt die Sportverwaltung deshalb aufgrund der Haushaltssituation vor, den
Sportausschussbeschluss vom 04.Juli 1991 in der Hinsicht zu modifizieren, die Tarifsteigerung in dem
Berechnungskonzept entfallen zu lassen.
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 52/0018/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.12.2014
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