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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
139466.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
01.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:05
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Sport Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 52/0018/WP17 öffentlich 01.12.2014 Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben von Vereinen in städt. Sportstätten Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 04.12.2014 SpA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss beschließt, den Sportausschussbeschluss vom 04.Juli 1991, dahingehend zu ändern, die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept entfallen zu lassen. Das hat zur Folge, dass die Entschädigungen auf den Stand von 2014 eingefroren werden. In Vertretung (Schwier) Beigeordnete Vorlage FB 52/0018/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Die Auswirkungen auf den städt. Haushalt sind den Erläuterungen zu entnehmen. Vorlage FB 52/0018/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden seit Jahren die Hauswartaufgaben beim Ausscheiden der städtischen Platzwarte auf den Hauptnutzer der jeweiligen städt. Sportplatzanlage übertragen. Die Sportvereine erhalten für die Übernahme dieser Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung. In der Sitzung des Sportausschusses am 04.07.1991 wurde ein Punktesystem zur Berechnung der Entschädigung der Hauswartaufgaben beschlossen. Die Entschädigung wird seitdem anhand der Art und Größe der zu reinigenden Flächen sowie nach der Reinigungshäufigkeit bemessen. Unter Berücksichtigung der jährlichen Nutzung der jeweiligen Sportanlage wurde ein Arbeitsaufwand ermittelt, der mit dem Stundensatz der damaligen Lohngruppe III, mittlere Stufe, zzgl. bzw. inklusive Tarifzuschlag multipliziert wurde. Um eine angemessene Entwicklung der Entschädigungen zu gewährleisten, wurden die jährlichen Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst entsprechend bei der jährlichen Berechnung berücksichtigt. Außerdem gibt es noch Regelungen mit 3 Vereinen, die einen Festbetragszuschuss für die Pflege und Unterhaltung der Sportplatzanlagen erhalten. Auf einem Sportplatz wird zudem ein Zuschuss zu den Energiekosten auf Grund eines Vertrages, der in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch jedes Jahr neu berechnet wird, gezahlt. Für die Turnhalle An der Schanz wird ebenfalls eine Entschädigung nach dem o. g. Berechnungskonzept an den Hauptnutzer gezahlt. Diese Regelung ergibt für das Jahr 2014 folgende Ansprüche: ca. 9.200,00 € an Entschädigungen für die Übernahme von Hauswartaufgaben Turnhalle An der Schanz ca. 152.000,00 € an Entschädigungen für die Übernahme von Hauswartaufgaben auf Sportplätzen ca. 32.000,00 € an Festbetrag für Unterhaltungskostenzuschuss auf Sportplätzen ca. 4.200,00 € an Energiekosten auf einem Sportplatz Diese Beträge verteilen sich auf folgende Produkte und Produktsachkonten: Produkt 080101 „Turnhallen“ PSK 52410000 9.200,00 € Produkt 080102 „Sportplätze und Stadien“ PSK 52410000 188.200,00 €. Durch die ständig steigenden Entschädigungen ist es erforderlich, dass die Sportverwaltung die Deckung immer größerer Summen durch andere PSP-Elemente inkl. Kostenarten gewährleistet. Um dem entgegenzuwirken schlägt die Sportverwaltung deshalb aufgrund der Haushaltssituation vor, den Sportausschussbeschluss vom 04.Juli 1991 in der Hinsicht zu modifizieren, die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept entfallen zu lassen. Anlage/n: keine Vorlage FB 52/0018/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 3/3