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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
138498.pdf
Größe
58 MB
Erstellt
18.11.14, 12:00
Aktualisiert
20.02.17, 16:27

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0096/WP17 öffentlich 18.11.2014 Dez. III / FB 61/30 Einrichtung der Bewohnerparkzonen "Erweiterung Z" (Zollernstraße), "V" (Viktoriaallee), "C" (Beverstraße) hier: Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung und weitere Vorgehensweise auch: Antrag der Bürgerinitiative "Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel" vom 09.09.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.12.2014 14.01.2015 MA B0 Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Einführung des Bewohnerparkens in den genannten Zonen für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass - eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird, - die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden ausgedehnt wird, - ein Pilotprojekt zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende aufgenommen wird, - die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und – anbietende - zeitgleich angeboten und vermarktet wird, weitere Möglichkeiten zur Mitnutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs. angeboten werden können und - ein Tagesticket angeboten wird. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, die Einführung des Bewohnerparkens in den genannten Zonen für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass - eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird, - die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden ausgedehnt wird, - ein Pilotprojekt zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende aufgenommen wird, Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 1/9 - die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und – anbietende - zeitgleich angeboten und vermarktet wird, weitere Möglichkeiten zur Mitnutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs. angeboten werden können und - ein Tagesticket angeboten wird. Der Antrag der Initiative „Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel“ ist damit behandelt. Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 2/9 Erläuterungen: Sachstand: Die Ergebnisse der Voruntersuchungen zur Einführung des Bewohnerparkens in den Zonen „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.04.2013 und in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 25.04.2013 vorgestellt und beraten. Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten, haben in allen Bereichen eine sehr starke Auslastung, zum Teil sogar eine Überlastung des öffentlichen Parkraumangebotes nachgewiesen und die Sinnhaftigkeit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zur Verbesserung der Parkraumsituation für die Bewohner dargestellt. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) zu erstellen und diese in einer mitwirkenden Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Bürgerbeteiligung: Am Freitag, den 08.11.2013, Dienstag, den 12.11.2013 und Montag, den 18.11.2013 wurden im Lighthouse (Christliches Zentrum), Oranienstraße 22-24, die Bürgerinformationen für die Bereiche „Erweiterung Z“, „C“, und „V“ durchgeführt. Insgesamt ca. 180 Bürgerinnen und Bürger nahmen an den Veranstaltungen teil. Die Veranstaltungen wurden nach einem jeweils einführenden Vortrag in die Gesamtthematik als Gallery Walk durchgeführt, sodass ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Erörterung bestand. Bei allen drei Veranstaltungen haben sich Befürworter wie Gegner geäußert. In der Veranstaltung zu „Erweiterung Z“ wurde der Wunsch nach Einführung des Bewohnerparkens am deutlichsten geäußert, während in der außenliegenden Zone „C“ der Wunsch am wenigsten deutlich wurde. In allen drei Bereichen wurde der Zonenzuschnitt hinterfragt. Die umfangreichen Äußerungen in den Veranstaltungen wurden sowohl im Wortprotokoll als auch über Moderationskarten festgehalten (Anlage 1 und 2). Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein, die in Anlage 1 und 3 im Einzelnen aufgelistet und durch die Verwaltung ausführlich beantwortet werden. Aufgrund des großen Interesses bei den Anliegern wurde der übliche Zeitraum zur Abgabe von Eingaben deutlich verlängert und alle Eingaben zugelassen. Entsprechend den Äußerungen bei den drei Bürgerversammlungen ergibt sich in den schriftlichen Eingaben ein unterschiedliches Meinungsbild von Befürwortern und Gegnern des Bewohnerparkens. Zur Beantwortung der Eingaben waren zum Teil ausführliche Recherchen und Stellungnahmen weiterer Beteiligter notwendig. Die in der Vorlage und in den beigefügten Anlagen dargestellte Beantwortung der einzelnen Fragen und Eingaben ist Grundlage der weiteren Beratung. Wesentliche Themen: Die einzelnen Eingaben sind in den Anlagen nachzuvollziehen. An dieser Stelle soll auf die aus Sicht der Verwaltung wesentlichen Fragestellungen eingegangen werden. Dazu zählen - der Zuschnitt der Bewohnerparkzonen, Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 3/9 - das grenzüberschreitende Parken in den jeweiligen Zonen, - die Schaffung zusätzlichen Parkraums, - die Verlängerung der Gebührenpflichtzeit, - die Einführung von Parkausweisen für Gewerbetreibende, Beschäftigte und Nebenwohnsitzler, - die Einführung von Besucherparkausweisen und - eine Bürgerabstimmung/-befragung zur Einführung des Besucherparkens. Zuschnitt der Bewohnerparkzonen Die Grenzziehung der Bewohnerparkzonen war in allen Veranstaltungen ein besonderes Thema. Dies betraf sowohl grundsätzlich die Einteilung in verschiedene Zonen als auch vor allem die Aufteilung der Bereiche „V“ und „C“ im Besonderen. Mehrfach wurde eine horizontale Aufteilung der Zonen (etwa entlang der Oppenhoffallee) anstatt wie geplant eine vertikale Aufteilung (entlang Viktoriaallee/Viktoriastraße) gewünscht. Die Verwaltung hat dies ausführlich untersucht und geprüft, welche Möglichkeiten der Anpassung bestehen. Bei der Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen handelt es sich um Maßnahmen auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts. Rechtsgrundlagen finden sich im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung. Bewohnerparkbereiche dürfen demnach auf Gebiete bis maximal 1000 Meter Ausdehnung eingerichtet werden. Definiert ist damit ein Nahbereich, bei dem davon auszugehen ist, dass innerhalb dessen Bewohner eines Quartiers sich noch bewegen, um einen Parkplatz aufzusuchen. Die maximale Ausdehnung darf nicht größer sein. Soweit dies der Fall ist, ist die Aufteilung des Gebietes in verschiedene Zonen vor zu nehmen. Die ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene Aufteilung trägt dem Rechnung und beträgt im Falle der Zone V eine Maximaldistanz von 984m, bei den anderen Zonen ist diese jeweils niedriger. Dies war allerdings nicht alleine Grund für den Verwaltungsvorschlag. Vielmehr wurde mit der vorgeschlagenen Zonierung auch eine ausgewogenere Balance von Angebot und Nachfrage nach Parkplätzen erreicht. Verschiedene Möglichkeiten der Einrichtung von Bewohnerparkzonen entlang der Oppenhoffallee wurden geprüft. Die maximalen Ausdehnungen betrugen dabei jeweils mehr als 1.100 Meter und überschreiten damit die rechtlich mögliche Maximalausdehnung. Grenzüberschreitendes Parken in den Bewohnerparkgebieten Das Wohnen an der Grenze zu einer benachbarten Bewohnerparkzone bedeutet eine beschränkte, meist einseitige Möglichkeit zur Parkplatzsuche. Dies war eines der meistgenannten Probleme. Bereits in der Behandlung des SPD-Antrags zu „individuell gestalteten Bewohnerparkbereichen“ vom 11.10.2011, der in der Sitzung des Mobilitätsauschusses am 15.11.2012 beraten wurde, wurden Lösungsansätze erörtert, die aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen jedoch nicht weiter verfolgt wurden. Die Bewohnerparkzone muss eindeutig ausgewiesen sein und der Bewohner muss eindeutig als Bewohner einer Zone zugewiesen werden. In der aktuellen Auseinandersetzung mit der Thematik wurde von der Fachverwaltung ein Teilzonenkonzept angedacht. Grundgedanke war, die bisherigen „Maximalzonen“ in kleinere Teilzonen zu unterteilen, sodass jeweils zwei benachbarte Teilzonen immer das Kriterium der Maximalausdehnung erfüllen würden. Die Bewohner sollten dann die Möglichkeit erhalten, zur eigenen „Kernzone“ mit dem tatsächlichen Wohnort eine weitere benachbarte Teilzone zu wählen. Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 4/9 Damit würde die Problematik der Rand-/bzw. Grenzlagen nahezu entfallen, da für heutige „Grenzbewohner“ die Wahl des Nachbarraumes ermöglicht würde und die ungleiche Lagegunst der heutigen Regelung aufgehoben würde. Der Bewohnerparkausweis könnte eindeutig bezeichnet werden, die einzelnen Teilzonen wären eindeutig beschildert, die Maximalausdehnung wäre eingehalten. Obwohl die drei wesentlichen Kriterien eingehalten sind, bestehen rechtliche Bedenken. Als Möglichkeit den geäußerten Bürgerwünschen zum Gebietszuschnitt entgegen zu kommen als auch die Problematik des nicht gestatteten grenzüberschreitenden Parkens abzuschwächen hat die Verwaltung den Gebietszuschnitt weiter untersucht und schlägt nun eine Einteilung mit einer größer erweiterten Zone „Z“ und einer einzigen Zone „C+V“ vor. (siehe Anlage 4) Abgegrenzt würden diese Teilbereiche durch die Haßlerstraße/ Charlottenstraße und Kongressstraße. Es kann damit zwar nicht wie gewünscht die gesamte Oppenhoffallee in einer Zone abgebildet werden; dem von vielen Bürgern geäußerten Wunsch auf die „vertikale“ Aufteilung des Gebietes entlang der Viktoriaallee zu verzichten kann damit aber nahezu vollständig stattgegeben werden. Durch den Verzicht auf eine Einteilung in zwei Zonen „C“ und „V“ entfällt außerdem eine Grenzziehung; es bestehen insgesamt also größere Möglichkeiten der Parkraumsuche. Schaffung zusätzlichen Parkraums Ein weiteres wesentliches Thema war die Schaffung zusätzlichen Parkraums. Die Einführung des Bewohnerparkens führt grundsätzlich nicht zur Errichtung neuen Parkraums. Vielmehr werden durch die Privilegierung der Bewohner und die Einführung des kostenpflichtigen Parkens für externe Parker mehr nicht-berechtigte Dauerparker aus dem Viertel ferngehalten, die Parkraumnachfrage dadurch reduziert und die Parkchancen in Wohnortnähe erhöht. Zur Schaffung zusätzlichen Parkraums müssten weitere, in der Regel investive Maßnahmen ergriffen werden. Genannt wurde der Bau von Quartiersgaragen, die Anlage von neuen Parkflächen bzw. die Einrichtung von Einbahnstraßen mit Schrägparkständen. In die gleiche Richtung tendieren Vorschläge die bestehenden Parkplätze etwa in den Parkhäusern Friedrichstraße, des Justizzentrums oder der Aachen Arkaden sowie die neue Tiefgarage des Kronprinzenquartiers für Bewohner nutzbar zu machen. Die einzelnen Ideen wurden untersucht. Für den Bau von Quartiersgaragen bzw. die Anlage von neuen Parkflächen sind neben den finanziellen Voraussetzungen die räumlichen Rahmenbedingungen wesentlich. Denkbare Flächen bieten sich lediglich auf dem ehemaligen Boendgen-Gelände an, das sich jedoch nicht in städtischem Besitz befindet und sich zudem in einer Randlage befindet. Weitere größere zusammenhängende Flächen existieren ansonsten nur in den Blockinnenbereichen, die wegen der hohen zu erwartenden Emissionen durch zusätzliche Parkverkehre und der vorhandenen starken Wohnnutzung jedoch ausscheiden. Die flächenhafte Ausdehnung von Parkplätzen auf bisherigen Freiflächen, etwa auf den Innenbereichen der Alleen oder den vorhandenen Plätzen (Neumarkt, Grünanlage Burg Frankenberg, Moltkepark oder anderen) wurde bereits mit negativem Ergebnis in dem für das Frankenberger Viertel aufgestellten Rahmenplan diskutiert und ist wegen der dort verankerten und beschlossenen Nutzungen nicht denkbar. Bereits in der Zukunftswerkstatt für das Frankenberger Viertel, die im Jahr 2006 durchgeführt wurde, wurde der Straßenraum von Bewohnern und Fachleuten eingehend daraufhin untersucht, wo durch zusätzliche Einbahnstraßenregelungen Platz für weiteren Parkraum durch die Anordnung von Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 5/9 Schrägparkständen geschaffen werden könnte. Bei der Einrichtung von Einbahnstraßen müssen dabei auch zusätzliche Aspekte, wie die Sicherstellung der Erreichbarkeit, die Minimierung von Umwegfahrten und damit zusätzlicher Schadstoff- und Lärmbelastung der Anlieger betrachtet werden. Ebenfalls ist mit dem Einrichtungsverkehr auch eine Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus und damit auch des Unfallrisikos zu erwarten. Es wurden daher keine weiteren Vorschläge formuliert. Die Nutzung bestehender Parkierungsanlagen durch Bewohner ist im Sinne der Effizienzsteigerung des bestehenden Platzangebots unter Beachtung der vielfältigen Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum gerade im dichtbesiedelten Frankenberger Viertel eine sinnvolle Möglichkeit. Bereits seit mehreren Jahren wurde durch die Verwaltung die Mitnutzung der von der StädteRegion Aachen angemieteten Stellplätze auf dem Boendgen-Gelände durch Anlieger eingerichtet. Berechtigungsausweise werden über die Stadtverwaltung auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 30 €/Jahr ausgegeben. Als weitere Möglichkeit können Parkplätze in der Tiefgarage des Gewoge-Gebäudes in der Goerdelerstraße, Ecke Kronprinzenstraße angeboten werden. Durch verschiedene Maßnahmen wurde die Nutzbarkeit der Tiefgarage im vergangenen Jahr erhöht. Auch Nicht-Wohnungsmieter haben die Möglichkeit einen Stellplatz anzumieten. Ein Stellplatz kann über die Verwaltung vermittelt werden. Mit dem Management der Aachen Arkaden wurde über die Einführung eines Nachttarifs zwischen 18 Uhr und 8 Uhr einschließlich ganztägiger Samstags- und Sonntagsnutzung im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel erörtert. Eine abschließende Stellungnahme durch das Centermanagement, das einer Mitbenutzung positiv gegenüber steht, liegt noch nicht vor. Mit der APAG wird über die Einführung von Sonderkonditionen für das Parkhaus Adalbertsteinweg/ Friedrichstraße im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens verhandelt. Über Möglichkeiten einer Mitnutzung des Parkhauses Justizzentrum sowie die Mitnutzung der zukünftigen Tiefgarage im Kronprinzenquartier wird nach Abschluss der Gespräche berichtet. Schließlich bietet sich die Einführung einer internetbasierten Parkraumbörse an, die Anbieter und Nachfrager von Stellplätzen passgenau zusammen führen kann. Die Verfügbarkeit privaten Parkraums wird damit nachweisbar gesteigert. Verschiedene Web-Plattformen bieten sich dazu an. Die Verwaltung würde dies bei einer Einführungskampagne des Bewohnerparkens mit bewerben. Verlängerung der Gebührenpflichtzeit Aufgrund der in Teilen vorhandenen abendlichen Besucherverkehre wurde mehrfach eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit über das jenseits des Alleenrings übliche Maß hinaus gewünscht. Die bisherige Tarifzone 2 sieht eine Bewirtschaftung Montags bis Freitags bis 19 Uhr und Samstags bis 14 Uhr vor. Dem Wunsch der Bürger nach einer Verlängerung der Gebührenpflichtzeit in die Abendstunden (bis 21 Uhr oder 22 Uhr), kann entsprochen werden. Parkausweise für Gewerbetreibende, Beschäftigte und Nebenwohnsitzler Parkausweise für Gewerbetreibende und Beschäftigte wurden bereits auch im Zusammenhang mit der Einrichtung früherer Bewohnerparkzonen gefordert. Als Beispiele wurden Regelungen in den Städten München, Bremen und Berlin genannt. Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 6/9 In München können Gewerbetreibende und Freiberufler pro Unternehmen einen Parkausweis ohne Kennzeichen erhalten, sodass jeder Betriebsangehörige diesen nutzen kann. Voraussetzung ist, dass die Betriebe über keine Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge verfügen. In Bremen können Gewerbetreibende und Freiberufler über eine Ausnahmegenehmigung einen Parkausweis erhalten. Die Parkausweisausgabe erfolgt nur solange ausreichend Parkflächen für Bewohner vorhanden sind. In Berlin sind für Geschäfte, Betriebe, Praxen und Einrichtungen, die in dem Parkraumgebiet ansässig sind, auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge möglich, sofern nachweislich ein dringender Bedarf besteht. Als Rechtsbasis dient in der Regel § 46 der StVO. Demnach können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Verboten oder Beschränkungen, wie u.a. von der Anordnung von Bewohnerparkzonen, genehmigen. Die Stadt Aachen hat sich in der Vergangenheit insbesondere zum Schutz der Anwohner und im Sinne einer möglichst großen Wirkung der Bewohnerparkzone sehr restriktiv verhalten. Dies wurde von der obersten Straßenverkehrsbehörde in der Vergangenheit ebenso nachdrücklich eingefordert. Angesichts der Größe der neu geplanten Bewohnerparkzonen und des vielfach geäußerten Wunsches nach Einführung einer Ausnahmeregelung, wäre es aus Sicht der Verwaltung denkbar, für das Frankenberger Viertel ein Pilotprojekt zu starten, in dem Gewerbetreibende zum Parken in der Zone des Betriebssitzes eine für ein Jahr befristete gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erhalten, die von der Verpflichtung zur Bedienung des Parkscheinautomaten befreit. Jeder Gewerbetreibende erhält auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug. Die näheren Bestimmungen – insbesondere die Festlegung des Berechtigtenkreises – sind gesondert zu formulieren. Um die Auswirkungen dieser Regelung zu überprüfen und bei Fehlentwicklungen ein Gegensteuern zu ermöglichen, sollte diese Regelung zunächst befristet eingeführt und die Entwicklung evaluiert werden. Zu bedenken ist auch, dass das Pilotprojekt im Falle einer positiven Entwicklung entsprechende Begehrlichkeiten in den übrigen Bewohnerparkgebieten wecken wird, die auf der Grundlage der individuell bestehenden Parkraumbilanzen in jedem Bewohnerparkgebiet einzeln betrachtet werden müssen. Für die Einführung von Parkausweisen für Beschäftigte sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der mit dem Bewohnerparken beabsichtigten Ziele der Schaffung von freien Parkplatzflächen für die Bewohner des Viertels weiterhin keine Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Auch die Forderung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Nebenwohnsitzler ist nicht neu. Konkret wurden die Städte Berlin, Dortmund und Köln genannt, die entsprechend verfahren. Die Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO führen aus, dass einen Anspruch nur der hat, der im Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann der angemeldete Wohnsitz ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls im Einvernehmen mit der Stadt. Eine Ausweitung auf Nebenwohnsitzler wurde in Aachen – u.a. ebenfalls aus den bereits o.g. Gründen – negativ bewertet. Darüber hinaus ist auch zu bewerten, dass die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Landes nur für Hauptwohnsitzler geleistet werden und damit auch ein fiskalisches Interesse besteht, sowenig wie möglich Ausnahmegenehmigungen für den Nebenwohnsitz zu schaffen. Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 7/9 Bei der Festlegung des Berechtigtenkreises hat die Stadt Aachen das Einwohnermeldegesetz und die Fahrzeugzulassungsverordnung berücksichtigt. Seit 2007 ist es außerdem nicht mehr möglich ein Fahrzeug auf den Nebenwohnsitz anzumelden. Verheiratete die nicht dauerhaft von der Familie getrennt leben müssen aufgrund der melderechtlichen Verpflichtung ihren Hauptwohnsitz am Wohnsitz der Familie haben. Wenn sie jedoch aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz anmelden müssen, darf keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden. Einführung von Besucherparkausweisen Ebenso wurde zur Reduzierung der Aufwendungen für Besucher der Wunsch nach Einführung von Besucherparkausweisen geäußert. Als Beispiele wurden Regelungen in den Städten Heidelberg und Bielefeld genannt. In Heidelberg wird mit der Ausstellung eines Parkausweises auch ein Bogen Besucherkarten - 9 Tages - und 1 Wochenkarte - ausgegeben. Weitere Besucherkarten können gegen Gebühr erworben werden. In Bielefeld erhalten Bewohner zum Bewohnerparkausweis 10 Besucher-Tagesausweise. Für 10,20 € kann ein weiterer Block mit 5 Ausweisen erworben werden. Auch Bewohner ohne Bewohnerparkausweis können Besuchertickets beantragen. Andere Regelungen sind u.a. auch aus Berlin, Hamburg, Neuss oder Karlsruhe bekannt. Die StVO sieht keine Besucherparkausweise vor; diese lassen sich wegen der Unbestimmtheit des Personenkreises auch nicht durch eine Ausnahme genehmigen. Eine rechtliche Grundlage für die o.g. Beispiele fehlt demnach. In Köln existiert ein für alle Nutzer verbilligtes Tagesticket. Dies wird auch für das Frankenberger Viertel vorgeschlagen. Bürgerabstimmung/-befragung zur Einführung des Bewohnerparkens Sowohl in den Bürgerinformationen als auch in den schriftlichen Eingaben wurde eine Abstimmung der Anwohner im Rahmen der Einrichtung einer Bewohnerparkzone gefordert. Dies ist – wie bei allen von der Straßenverkehrsbehörde vorzunehmenden Anordnungen - in der StVO nicht vorgesehen. Demzufolge kann die Stadt grundsätzlich gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ohne Abstimmung der Anwohner über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für Bewohner städtischer Quartiere entscheiden. Dass die Einführung einer Bewohnerparkzone von großem Interesse für die Anliegerschaft ist, ist den handelnden Akteuren bewusst. Die Verwaltung hat dem durch die durchgeführten BürgerinformationsVeranstaltungen Rechnung getragen und stellt das Ergebnis dieser Beteiligung den hierfür gewählten parlamentarischen Gremien zur weiteren Entscheidungsfindung vor. „Brötchentaste“ Schließlich wurde verschiedentlich der Wunsch nach Einrichtung einer „Brötchentaste“ geäußert. Diese existiert in Aachen an verschiedenen Parkscheinautomaten im Einkaufsbereich Burtscheid und ermöglicht ein kostenfreies Parken in den ersten 20 Minuten. Die mit der Einführung verbundenen Ziele, das Parken ohne gültigen Parkschein zu reduzieren und durch die kostenfreie Legitimation für Kurzparkvorgänge einen höheren Parkumschlag zu animieren, wurden nicht erreicht. Eine Erhebung aus dem Oktober 2009 zeigt, dass weiterhin ein großer Anteil von Parkvorgängen ohne gültigen Parkschein vorherrscht (53%). Der Anteil ohne Parkschein wurde im Vergleich zur vorherigen Situation zwar leicht reduziert, dafür stieg in gleichem Maße der Anteil der Parkvorgänge mit Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 8/9 abgelaufenem Parkschein. 6,4 % (=99) aller erhobenen Parkvorgänge wurden mit dem Brötchentasten-Parkschein ausgeführt. Antrag der Initiative „Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel“ Zum gleichen Thema hat sich eine Initiative aus Anwohnern und Gewerbetreibenden aus dem Frankenberger Viertel gebildet, deren Antragsinhalte sich mit den in den Beteiligungsverfahren aufgenommenen Inhalten decken (siehe Anlage). Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bürgerforums am 04.11.2014 behandelt und an den Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte weiter verwiesen. Anlage/n: Anlage 1 Niederschriften der Bürgerinformationsveranstaltungen Anlage 2 Fotos der Moderationstafeln Anlage 3 Auflistung und Beantwortung der schriftlichen und telefonischen Eingaben Anlage 4 Neuer Gebietszuschnitt Anlage 5 Antrag der Bürgerinitiative Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.12.2014 Seite: 9/9 Fachbereich 61 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -FB 61/31- Aachen, den 18.11.2013 Hausruf:6135, Frau Hahnbück Einrichtung der Bewohnerparkzone „V“ (Viktoriaallee) Hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung A) Bürgerinformations- und Bürgerdiskussionsveranstaltung im „Lighthouse“, Christliches Zentrum, Oranienstraße 22-24 am 18.11.2013, 19.00 Uhr – 21.00 Uhr Teilnehmer: Herr Stachowitz (Moderator) Frau Nacken (Dezernat 3) Frau Melcher (FB 61) Herr Müller (FB 61/30) Frau Hahnbück (FB 61/31) Herr Kumkar (Dezernat 3) Frau Hennecken (FB 61/30) Frau Jung (FB 61/30) Herr Brandt (FB 61/30) Herr Celik (Referendar) Ca. 80 Bürgerinnen und Bürger (davon ca. 15 Beschäftigte im Viertel) Zunächst begrüßten Herr Stachowitz und Frau Nacken die Anwesenden und führten kurz in die Thematik des Bewohnerparkens und den Ablauf des Abends ein. In einem nächsten Schritt erläuterte Herr Müller grundsätzliche Faktoren des Bewohnerparkens, die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchungen sowie erste Überlegungen seitens der Verwaltung für eine potentielle Bewohnerparkzone. 1 Die Präsentation liegt als Anlage 1 bei. In der folgenden kurzen Diskussion wurden neben grundsätzlichen Anmerkungen verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt und beantwortet. Grundsätzliche Anmerkungen/ Fragen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone: Es wird nachgefragt, aus welchem Grund die Größe der Bewohnerparkzone so klein gewählt wurde? Wieso können die Zonen C und V nicht zusammengelegt werden? Es wurde angemerkt, dass es 700 Gewerbefahrzeuge im Viertel gibt, diese werden nicht einfach verschwinden durch das Bewohnerparken. Wo sollen diese hin? Was passiert, wenn man einen Mietwagen aufgrund eines defekten Fahrzeuges nutzen muss? Ist es möglich, einen Ausweis für zwei Parkzonen zu erhalten? Muss eine Gebührenpflichtzeit auch am Samstag eingerichtet werden, obwohl zu dieser Zeit eigentlich kein hoher Parkdruck herrscht. Wie ist die Bewohnerresonanz bei bisherigen „Neueinführungen“ von Bewohnerparkzonen? Ist es möglich, die Gebührenpflichtzeit bis 21 Uhr auszuweiten und auch einen Nachttarif einzuführen? Ist es möglich, dass Gewerbetreibende einen Ausweis erhalten? Es wurde angemerkt, dass durch die Bewohnerparkzone einige Beschäftigte z.B. Kindergärtnerinnen ein Ticket kaufen müssen, obwohl sie sowieso schon wenig verdienen. In der bereits bestehenden Bewohnerparkzone „Z“ sind auch nach 19 Uhr immer freie Parkplätze zu finden. Es wurde nachgefragt, ob eine Veränderung der Parkzonen vorgenommen und der Bereich in eine nördliche und südliche Zone geteilt werden kann. Zum südlichen Bereich sollte dann auch die Zone „Z“ zugefügt werden. Nicht nur Bewohner, die ihr Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz im Viertel angemeldet haben, sollen einen Ausweis bekommen, sondern auch diejenigen, die das Fahrzeug an einem anderen Ort angemeldet haben, aber das Auto dauerhaft nutzen. Dies besagt die Verwaltungsvorschrift §45 1b Ziffer 7 der Straßenverkehrsordnung. Es wurde nachgefragt, wie lange die Gebühr von 30 Euro sicher ist. 2 Was geschieht mit den Bürgeranregungen? Sollen alle Zonen gleichzeitig eingerichtet werden? In wie weit wird die Erzbergerallee in eine Zone mit eingebunden, da zu erwarten ist, dass dorthin viele verdrängt werden? Stellungnahme der Verwaltung: Eine Bewohnerparkzone darf eine Ausdehnung von 1000m nicht überschreiten um eine fußläufige Entfernung zum Wohnort immer gewährleisten zu können. Dies begrenzt im vorliegenden Fall den Zonenzuschnitt. Die ermittelte hohe Anzahl an Gewerbefahrzeuge ist außerordentlich und auf einige wenige größere Betriebe zurück zu führen. Diese Fahrzeuge werden zum Teil nicht am Betriebssitz verbleiben, darüber hinaus gibt es umfangreiche private Firmenparklätze. Es ist möglich einen Bewohnerparkausweis für einen Mietwagen zu bekommen. Es muss allerdings eine Verwaltungsgebühr gezahlt werden. Die StVO sieht einen Ausweis für zwei Parkzonen nicht vor. Allerdings ist die Zonenaufteilung für das Frankenberger Viertel noch nicht festgelegt. Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeiten zu verändern. Bisher wurden nur Nacherhebungen und keine Befragungen durchgeführt. Die Nacherhebungen in verschiedenen Vierteln haben gezeigt, dass mehr Bewohner einen Parkplatz in ihrem Viertel und zudem auch näher zu ihrem Wohnraum bekommen. Es ist möglich die Gebührenpflichtzeiten auszuweiten. Die Einführung eines Nachttarifs wäre neu, aber nicht unmöglich. Die Verwaltung wird dies prüfen. Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, Gewerbetreibende werden nicht berücksichtigt. Es ist allerdings denkbar, ein Tagesticket einzuführen. Die Verwaltung bietet eine Mobilitätsberatung für Unternehmen und Beschäftigte an. Grundsätzlich müssen –auch bei Kindergärten- private Stellplätze der Einrichtung für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen; dies muss allerdings nicht kostenfrei geschehen. Eine Veränderung der Parkzonenzuschnitte muss überprüft werden. Die Regelung gilt nur für Studenten, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule eingeschrieben sind, und ein auf die Eltern zugelassenes Fahrzeug nicht nur vorrübergebend nutzen, sowie für Firmenfahrzeuge, deren private Nutzung steuerlich 3 nachgewiesen werden kann und bei einer Mitgliedschaft in einer Car-Sharing-Organisation, bei der ein deutlich erkennbares Fahrzeug genutzt wird. Diese Regelung wurde vom Rat der Stadt Aachen einstimmig beschlossen. Die Gebühr von 30 Euro ist eine reine Verwaltungsgebühr. Eine Veränderung wird zurzeit nicht diskutiert, die Gebühr besteht in dieser Höhe seit 2001, vorher 60 DM. Alle Anregungen werden aufgenommen und fließen mit den Stellungnahmen der Verwaltung in die weiteren Beratungen der zuständigen politischen Gremien ein. Bei einem positiven Beschluss der zuständigen politischen Gremien ist eine gleichzeitige Einrichtung aller drei Zonen vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Erzbergerallee bis zur Eisenbahnunterführung in die Zone einzubinden. Gegen die Errichtung der Bewohnerparkzone: Es wird angemerkt, dass bereits aus der Statistik der Parkraumerhebung ersichtlich ist, dass eine hohe Auslastung abends und nachts nicht durch eine Bewirtschaftung verhindert oder zumindest verringert wird. Es werden sogar neue Probleme geschaffen, da man als Anwohner einer Zone nicht mehr in den Nachbarbereich ausweichen kann. Wäre es nicht besser eine variable Parkzone einzurichten? Das würde auch die Problematik der Einrichtung von Baustellen lösen. Ein anderer Teilnehmer bestätigt, dass die Probleme in den Abendstunden und in der Nacht liegen und das man häufig im Bereich einer anderen Parkzone noch einen freien Parkplatz findet, was nach der Einführung der Bewohnerparkzone nicht mehr möglich wäre. Durch die Parkzoneneinrichtung kommen neue Probleme hinzu, da Beschäftigte keinen Ausweis erhalten. Gibt es nicht die Möglichkeit, als Alternative ein Bewohnerparkhaus einzurichten? An der Erhebung wurde kritisiert, dass die Situation des Parkdrucks beschönigt dargestellt wurde, da die Dauerparker mit auswertigem Kennzeichen zumeist Studenten sind und somit ein Anrecht auf einen Bewohnerparkausweis haben. Der Parkdruck wird sich somit nicht verringern. Es wurde nachgefragt, ob beachtet wurde, dass Klienten, Kunden und Patienten in Zukunft immer bezahlen müssen, da es keine andere Alternative für sie geben wird. 4 Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone wird als Abzocke der Bürger gesehen wird, da sich am Parkdruck nichts ändern wird und der einzige Unterschied darin besteht, dass dafür 30 Euro bezahlt werden müssen. Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone wurde vor einigen Jahren schon einmal abgelehnt. Dass dies jetzt nicht mehr berücksichtigt wird, wird als Entmündigung der Bürger angesehen. Das Bewohnerparken wird keine Veränderung bringen. Es wird nichts dafür getan, mehr Parkfläche für die zu vielen Pkws zu generieren. Es wurde kritisiert, dass die Möglichkeit zu einem privaten Car-Sharing mit einer Bewohnerparkzone genommen wird, da man in dem Fall keinen Ausweis bekommt. In den letzten Jahren wurde immer mehr Parkraum weggenommen, gleichzeitig sind immer mehr Fahrzeuge dazu gekommen. Durch die Bewohnerparkzone wird es keine Verbesserung geben, da viele Dauerparker Studenten sind, die einen Ausweis bekommen und somit zu Dauerparkern mit Ausweis werden. Es wurde angemerkt, dass in anderen Parkzonen in Aachen in den Abendstunden immer noch ein Parksuchverkehr stattfindet, und dass in den Hauptverkehrszeiten kaum Parkplätze zu finden sind. Es wurde nachgefragt, warum nicht mehr Parkplätze auf freien Flächen eingerichtet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Es ist rechtlich nicht möglich eine Parkzone variabel zu gestalten. Baustellen können nicht vermieden werden, aber die Verwaltung bemüht sich die Störungen auf ein Minimum zu beschränken. Um den Parkdruck am Abend zu mindern, wäre es denkbar die Bedienpflichtzeiten zu verlängern. Erfahrungen aus anderen Parkzonen zeigen, dass auch in den Abend- und Nachtstunden mehr freier Parkraum zur Verfügung steht und der bestehende Parkraum stärker von Bewohnern genutzt wird, als dies vor der Einführung der Parkzone der Fall war. Die Verwaltung bietet Mobilitätsberatungen für Unternehmen und Beschäftigte an, um Alternativen zu finden. Die Erstellung einer Quartiersgarage wäre eine Lösungsmöglichkeit, hierzu müsste jedoch eine entsprechende Fläche und die dazugehörigen Mittel bereitgestellt werden. Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkbereichen zeigen, dass es trotz Ummeldungen einen verringerten Parkdruck gibt und mehr freie Parkplätze für Bewohner zur Verfügung stehen. 5 Das Bewohnerparken soll eine Bevorrechtigung der Bewohner bewirken. Gleichzeitig wird sich die Verfügbarkeit von Parkplätzen erhöhen, sodass auch Patienten, Klienten und Kunden schneller einen freien Parkplatz finden können. Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone soll eine Parkbevorrechtigung für Bewohner sein und somit eine Verbesserung der Parksituation bewirken. Die Ablehnung des Bewohnerparkens zu einem früheren Zeitpunkt ist bekannt. Dennoch haben sich in der Vergangenheit Anfragen zur Einrichtung von Bewohnerparken ergeben, die die Politik veranlasst haben, die Untersuchung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel in Auftrag zu geben. Das Bewohnerparken schafft nicht mehr Parkplätze, aber mehr freie Plätze. Dort, wo Möglichkeiten für die Schaffung zusätzlichen Parkraums bestehen, wird die Verwaltung dies gerne prüfen. Beim privaten Car-Sharing kann ein Bewohnerparkausweis nur für den Bereich ausgestellt werden, indem der Bewohner seinen Hauptwohnsitz hat. Die Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkzonen zeigen, dass insgesamt mehr freier Parkraum zur Verfügung steht. Außerdem ist festzustellen, dass im öffentlichen Parkraum nach der Einführung mehr Bewohnerfahrzeuge anzutreffen sind als vorher. Es gibt zweifellos auch in bestimmten innerstädtischen Bewohnerparkbereichen abendlichen Parksuchverkehr. Dies ist vor allem in einigen Straßenzügen innerhalb des Alleenrings zu beobachten. Allerdings ist zu erwarten, dass dies ohne Einführung der Bewohnerparkzonen dort ungleich problematischer sein würde. Bei der aktuellen Ausweisung der Bewohnerparkzone „N“ wurde aufgrund der durch die Anwohner befürchteten nächtlichen Nutzung durch „Freizeitverkehre“ eine Ausweisung der Bewirtschaftung bis 21 Uhr vorgenommen, um darauf zu reagieren. Zur Einrichtung: Es wurde angemerkt, dass das Parkproblem durch die Bewohner verursacht wird und diese dann auch dafür bezahlen können, um die Stadt lebenswert zu machen. Der Anwohner merkt an, dass es durch das Bewohnerparken durchaus mehr Parkmöglichkeiten für Bewohner gibt, da sich dies auch in den anderen Zonen in Aachen und in anderen Städten so entwickelt hat. Es wird als positiv angemerkt, dass es durch eine Bewohnerparkzone zu weniger Parksuchverkehr kommen wird. 6 Anregungen: Öffentliche Parkhäuser sollen in der Nacht für Bewohner zugänglich gemacht werden. Ist es möglich, einen Besucherparkausweis zu erhalten? Ein Anwohner erzählt, dass er nicht den Pkw, sondern den Bus für den Weg zur Arbeit nutzt. Aufgrund der starken Auslastung der Busse sei dies mobilitätseingeschränkten Personen zu den Stoßzeiten nicht zuzumuten. Er fragt nach, ob eine Verbesserung den Busnetzes und insbesondere der Linien durch das Frankenberger Viertel geplant ist. Warum sollen die Anwohner nicht über die Einführung der Bewohnerparkzone abstimmen können, wenn bisher noch nichts entschieden ist. Eine Nebenwohnsitzlerin merkt an, dass sie eine umweltbewusste Person ist und ein Jobticket nutzt, aber auch einen Pkw hat. Einen Anspruch auf einen Parkausweis hat sie ohne den Hauptwohnsitz nicht. Sie fragt nach, ob es nicht weitere freie Flächen gibt, die als Parkraum genutzt werden können und ob sich damit nicht jemand beschäftigen könnte. Es wurde angemerkt, dass zusätzliche Stellplätze auf Betriebsbrachen möglich sind. Auf diesen könnten Bewohnergaragen eingerichtet werden. Es wurde auch das Parken am Moltkebahnhof angeregt, aber bisher nicht umgesetzt. Es wurde angeregt, dass freie private Stellplätze vielleicht vermittelt werden könnten. Die Erhebung sollte nicht nur an einem Dienstag, sondern über eine gesamte Woche stattfinden, um einen Gesamteindruck zu erhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird die Parkhausbetreiber kontaktieren um, wie auch in den bereits bestehenden Bewohnerparkzonen, die Bereitstellung von kostengünstigen Nacht- und Wochenendparkmöglichkeiten bei Vorlage eines gültigen Bewohnerparkausweis zu ermöglichen. Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, Parkausweise für Besucher, Beschäftigte oder Kunden können nicht ausgestellt werden. Es ist allerdings denkbar, dass auf eine Höchstparkdauer verzichtet wird und ein Tagesticket eingeführt wird. Für das städtische Busnetz wurde ein Busnetzgutachten angefertigt, dessen Umsetzung zurzeit untersucht wird. Erste Maßnahmen sind für 2015 vorgesehen. Als kurzfristige Lösung wird auf der überlasteten Linie 33 ein längerer Bustyp eingesetzt, der mehr Personen 7 befördern kann. Das Problem ist sowohl der Verwaltung als auch der ASEAG bekannt und wird bearbeitet. Der Auftrag zur Vorerhebung kam von den zuständigen politischen Gremien. Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. Flächen zur Einrichtung von zusätzlichem Parkraum sind derzeit nicht bekannt, die Verwaltung prüft erneut alle denkbaren Möglichkeiten und Nimmt Hinweise von Bürgern auf entsprechende Flächen gerne auf. Sofern die Flächen nicht im städtischen Eigentum sind, können auf Brachflächen keine zusätzlichen öffentlichen Parkflächen errichtet werden. Auf dem ehemaligen Moltkebahnhof sind Stellplätze bereits verfügbar, allerdings nur montags bis donnerstags täglich von 19 Uhr bis 6:30 Uhr, an Wochenenden von freitags 19 Uhr bis montags 6:30 Uhr und an Feiertagen ab 19 Uhr am Vorabend bis 6:30 Uhr des Folgetages zu einem Preis von 30 Euro pro Jahr. Die Plätze werden über die Verwaltung gerne vermittelt. Die Idee, freie private Stellplätze zu “makeln“ und so einem möglichst großen Nutzerkreis zugänglich zu machen, nimmt die Verwaltung gerne auf. Es gibt bereits einige Web-Seiten aus dem englisch-sprachigen Raum, die dies zum Ziel haben. Eine Übertragung auf Aachen wird geprüft. Eine Erhebung über eine ganze Woche ist finanziell und personell nicht durchführbar. Aus Sicht der Verwaltung wird sich an dem durch die vorliegende Erhebung entstandenen Eindruck der starken Auslastung allenfalls an einzelnen wenigen Straßenabschnitten etwas ändern. B) Anmerkungen von den Tafeln: Plakat 1: Anlass 1. Durch eine Bewohnerparkzone wird es keine Veränderung geben, da die Probleme nur nachts bzw. abends vorkommen. 2. Ist eine „Brötchentaste“ möglich? 3. Es wurde vorgeschlagen, dass man statt mehreren Bewohnerparkzonen nur eine in ganz Aachen einrichtet. 4. Der erste Schulhof der Montessori-Gesamtschule soll als Parkraum für die Lehrer genutzt werden um im Umfeld die Parksituation zu entlasten. 8 5. Abends und nachts sollen die Gelände von kleinen Unternehmen als Parkraum genutzt werden. 6. Was passiert mit dem „Vegla-Haus“ und der zugehörigen Tiefgarage in der Viktoriaallee? 7. Die Statistik der Erhebung wird kritisiert, da die Erhebung nur an einem Tag stattfand und andere Ergebnisse zu anderen Jahreszeiten möglich sind. 8. Der Beginn der Bedienpflichtzeiten soll auf nachmittags verlegt werden um kleinen Betrieben und Geschäften zu helfen. 9. Es wird eine weitere Verdrängung von Nicht-Berechtigten in andere NichtBewohnerparkbereiche stattfinden. 10. Wie hoch ist die Reduzierung von Fremdparkern durch das Bewohnerparken? 11. Von 19 Uhr bis 7 Uhr sollen nur Bewohner im Frankenberger Viertel parken dürfen. 12. Es gibt viele Dauerparker, die keinen Bewohnerparkausweis bekommen werden. 13. Der Zuschnitt der Zonen wird bemängelt; ein Bewohner von „V“ parkt zurzeit immer im geplanten Bereich „C“ und wünscht sich aus diesem Grund eine Veränderung der Grenzen. 14. Die Beschäftigten des Justizzentrums parken in den umliegenden Straßen und erzeugen hohen Parkdruck. 15. Die Gebührenpflichtzeit soll bis mindestens 21 Uhr bestehen. 16. Ist eine Gebührenpflicht samstags überhaupt erforderlich? Für Besucher wäre es besser, wenn darauf verzichtet würde. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1, 15) Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeit in die Abendstunden ist möglich. (zu 2) Die Einführung einer sogenannten Brötchentaste ist denkbar, die bisherigen Erfahrungen zeigen allerdings keine positiven Ergebnisse hinsichtlich der Akzeptanz der Nutzung. (zu 3) Laut Straßenverkehrsordnung darf die maximale Ausdehnung eines Bereiches 1000m nicht übersteigen, daher ist eine Zusammenlegung aller Bereiche nicht möglich. (zu 4) Die Nutzung des Schulhofs der Montessori-Schule ist nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion und muss von den dort handelnden Akteuren verabschiedet werden. (zu 5) Die Verwaltung wird die Möglichkeiten der Nutzung privater Flächen eruieren. (zu 6) Das Vegla-Haus und die zugehörige Tiefgarage werden in die Hände eines neuen Nutzers übergehen Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit den neuen Nutzer kontaktieren und eine Mitnutzung der Tiefgarage versuchen zu ermöglichen. 9 (zu 7) Die Erhebung zeigt den Zustand an einem „normalen“ Tag. Der in der wissenschaftlichen Betrachtung auch als solcher dargestellt wird. Aus Sicht der Verwaltung wird sich an dem durch die vorliegende Erhebung entstandenen Eindruck der starken Auslastung allenfalls an einzelnen wenigen Straßenabschnitten etwas ändern. (zu 8, 16) Eine Veränderung der Gebührenpflichtzeiten ist innerhalb des rechtlichen Rahmens denkbar. Dies würde jedoch für Bewohner tagsüber keine Bevorrechtigung bedeuten. (zu 9) Das Problem der Verdrängung ist bekannt. (zu 10) Eine genaue Zahl kann erst durch eine Nacherhebung festgestellt werden. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass es zu einer erheblichen Reduzierung der nicht-berechtigten Dauerparker kommt und mehr Bewohner den öffentlichen Parkraum nutzen. (zu 11) Laut Straßenverkehrsordnung wird die zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraumes als Variante erwähnt. Ein Zeitpunkt ist nicht festgelegt, sodass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone nur in den Nachtstunden rechtlich möglich ist. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die subjektive Parkraumnot für die Anwohner tagsüber erheblich höher ist als nach 22 Uhr. Besonders für Bewohner, die halb-, ganztags oder im Schichtdienst tätig sind, soll die Bewohnerparkregelung das Finden eines wohnungsnahen Parkplatzes erleichtern. Dieser Bedarf ist über ein Nacht-Bewohnerparken nicht zu decken. (zu 12) Dauerparker, die keinen Bewohnerparkausweis erhalten, müssen entweder ein Ticket ziehen oder einen privaten Stellplatz anmieten oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen. (zu 13) Eine Veränderung der Zonengrenze wird überprüft. (zu 14) Durch die Einführung des Bewohnerparkens werden die Mitarbeiter des Justizzentrums ebenfalls ein Parkticket erwerben oder alternative Möglichkeiten in Anspruch nehmen müssen. Für diese Nutzergruppe würde die Inanspruchnahme des Parkraums teurer; Verlagerungen außerhalb des Viertels oder auf andere Verkehrsmittel sind zu erwarten. Plakat 2: Pläne 1. Die geplanten Gebiete C und V sollen zusammengelegt werden. 2. Es wurde ebenfalls gewünscht, dass die geplanten Gebiete Z und V zusammengelegt werden. 10 3. Die Oppenhoffallee stellt eine natürliche Grenze innerhalb des Viertels dar. 4. Die Fläche des früheren Finanzamtes in der Beverstraße soll als Parkfläche genutzt werden. 5. Unter bestehenden Parkflächen könnten zusätzliche Tiefgaragen gebaut werden. 6. Der Kreisverkehr am Pastorplatz wird durch lange Lkw überfahren. 7. Können die Häuser der Augustastraße 1 bis 12 der Zone Z zugeordnet werden? 8. Ein Parkhaus soll auf einer Industriebrache im Bereich Kurfürstenstraße errichtet werden. 9. Die Ausweisung zusätzlicher Parkplätze wird kritisiert, da diese zu einem falschen Flächenverbrauch führen. 10. Der Baumstandort Luisenstraße/ Brabantstraße wird kritisiert, da ohne Baum mehr Parken möglich wäre. 11. Die Zeit der Liefer- und Ladezone vor dem „Kaisers“ soll auf nur vormittags reduziert werden. 12. Es sollen mehr Einbahnstraßen eingerichtet und die gewonnene Fläche für mehr Parkplätze genutzt werden. 13. Innenhöfe könnten als Quartiersgaragen genutzt werden. 14. Ein Baum in der Kongressstraße wurde nicht nachgepflanzt. 15. Die Montessori Gesamtschule wurde ohne Parkplatz geplant somit parken die Angestellten und die Schüler im Viertel. 16. In der Turpinstraße, Goffartstraße, Haßlerstraße, Schlossstraße, Rehmannstraße und in der Bismarckstraße sollen jeweils an der Parkseite Schrägparken angelegt werden. Zudem wurde vorgeschlagen in der Kurfürstenstraße Schrägparken einzuführen. 17. Wo parken die Angestellten der StädteRegion? 18. Es sollen mehr Parkplätze an der Nordseite des Neumarktes eingerichtet werden, indem die Einfassung der Baumfelder um 0,5m versetzt wird ohne die Bäume zu beschädigen. 19. Die Stadt Aachen soll aktiv nach alternativem Parkraum im Frankenberger Viertel suchen, dies als Alternative zum Bewohnerparken. 20. Der überbreite Bürgersteig vor der Augustastraße 18 bis 20 soll zu Parkplätzen umgewandelt werden. 21. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch die Bewohner mit einem Zweitwohnsitz berücksichtigt werden müssen. Diese Bewohner bezahlen bereits 10% Zweitwohnungssteuer und lassen zusätzlich ihre Kaufkraft in Aachen. 22. Die Taktung der Buslinie 33 soll überarbeitet werden. 23. Die Bäume in der Augustastraße sollen versetzt werden. 11 24. Die Parkzoneneinteilung soll verändert und die Oppenhoffallee als Grenze zwischen Nord und Süd genutzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 2) Die Veränderung der Zonenaufteilung wird überprüft. Laut Straßenverkehrsordnung darf die maximale Ausdehnung eines Bereiches 1000m nicht übersteigen. (zu 3) Eine Veränderung der Zonenzuschnitte mit Berücksichtigung der Grenze Oppenhoffallee wird überprüft. (zu 4) Die Fläche des ehemaligen Finanzamtes ist zur Schaffung von Wohnungsbau vorgesehen. (zu 5) Aufgrund der hohen Kosten ist ein Bau von Tiefgaragen bei der heutigen Haushaltslage kaum denkbar. (zu 6) Dies ist im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben im Bereich Brabantstraße geprüft worden, eine andere Fahrroute wird dem Investor für seine Lieferanten vorgeschlagen. (zu 7) Die gesamte Augustastraße gehört zum Bereich „Erweiterung Z“ (zu 7). (zu 8, 13) Sofern die Flächen nicht im städtischen Eigentum sind, können dort keine zusätzlichen Parkflächen errichtet werden (zu 8, 13). (zu 10) Bäume dienen zur städtebaulichen und klimatischen Verbesserung und werden dazu in der Innenstadt gepflanzt, jede Pflanzung wird mit den anderen öffentlichen Belangen abgewogen. (zu 11) Die Liefer- und Ladezeiten werden überprüft. (zu 12, 16, 17) Das Frankenberger Viertel wurde schon 2007 bezüglich der Anlegung von Einbahnstraße und Schräg- bzw. Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort wo dies möglich war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen (zu 12, 16, 17). (zu 14) Die Anmerkung wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. (zu 15) Bei Einrichtung des Bewohnerparkens besteht für NichtBewohnerparkausweisinhaber nur die Möglichkeit ihr Fahrzeug während der Gebührenpflichtzeit mit Ziehung eines Parktickets abzustellen. 12 (zu 17) Die Angestellten der StädteRegion haben wie auch andere Beschäftigte zum Teil ein Jobticket, einen angemieteten Stellplatz oder stehen im öffentlichen Straßenraum. (zu 18) Eine derartige Maßnahme wurde überprüft und muss aufgrund von baulichen Eingriffen in den Bereich des Bewuchses abgelehnt werden. (zu 19) Alternativangebote bestehen in der Tiefgarage Goerdelerstraße in der Stellplätze für 35 Euro pro Monat zur Verfügung stehen und am ehemaligen Moltkebahnhof an dem Plätze von montags bis donnerstags täglich von 19 Uhr bis 6:30 Uhr am Folgetag, am Wochenende von freitags 19 Uhr bis montags 6:30 Uhr sowie an Feiertagen ab 19 Uhr am Vorabend bis 6:30 Uhr des Folgetages gemietet werden können. Der Stellplatz kostet 30 Euro pro Jahr. Weitere Möglichkeiten werden untersucht. (zu 20) In der gesamten Augustastraße ist kein Gehweg so breit, dass dieser in Parkplätze umgewandelt werden könnte. (zu 21) Im Frankenberger Viertel, wie auch in allen bereits eingerichteten Gebieten, wird an der Voraussetzung des Hauptwohnsitzes festgehalten. (zu 22) Für das städtische Busnetz wurde ein Busnetzgutachten angefertigt, dessen Umsetzung zurzeit untersucht wird. Erste Maßnahmen sind für 2015 vorgesehen. Als kurzfristige Lösung wird auf der überlasteten Linie 33 ein längerer Bustyp eingesetzt, der mehr Personen befördern kann. Das Problem ist sowohl der Verwaltung als auch der ASEAG bekannt und wird bearbeitet. (Zu 23) Ein Versetzen der Bäume ist nicht möglich. (zu 24) Eine Veränderung der Zonenaufteilung mit der Grenze Oppenhoffallee wird überprüft. Plakat 3: Berechtigte 1. Eine unbürokratische Besucherregelung wird gewünscht. 2. Wie werden die Einnahmen aus dem Bewohnerparken verwendet? 3. Es sollen zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, allerdings nicht auf Grünflächen. 4. Leerstehende Fabrikgebäude sollen zu Parkhäusern umgebaut werden. 5. Die Parksituation ist am Wochenende genauso schlecht wie in der Woche. 6. Es sollen Alternativen zum Auto angeboten werden. 7. Die Gebühren wurden als generell ungerecht bezeichnet. 8. Die Gebühren in den Tarifzonen sind nicht nachvollziehbar. 13 9. Die Einführung eines Tagestickets wird gewünscht. 10. Die Verlängerung der Gebührenpflichtzeit bis 21 Uhr/ 22 Uhr wird vorgeschlagen. 11. Eine Pauschale von 2 Euro wird für das nächtliche Parken vorgeschlagen. 12. Personen, die im Grenzbereich verschiedener Zonen wohnen, sollen zwischen den Zonen wählen können. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Es ist denkbar keine Höchstparkdauer und ein Tagesticket einzuführen. (zu 2) Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt, daraus werden u.a. die Maßnahmen zur Überwachung und Betrieb der Bewohnerparkzonen, wie auch der Schaffung alternativer Mobilitätsmöglichkeiten finanziert. (zu 3) Eine Reduzierung des Grünangebotes im Frankenberger Viertel ist nicht vorgesehen. Flächen für zusätzliche Parkplätze sind zurzeit nicht vorhanden. (zu 4) Sofern die Flächen nicht im städtischen Eigentum sind, können dort keine Umbauten für öffentliche Parkzwecke vorgenommen werden. (zu 5) Durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone wird sich die Parksituation auch am Wochenende verbessern. Eine samstägliche Gebührenpflicht würde dem Missstand entgegenwirken. (zu 6) Die Verwaltung bietet verschiedene Mobilitätsangebote an, die eine umweltfreundliche Mobilität fördern und steht für individuelle Beratungen zur Verfügung. (zu 8) Die Parkgebühren wurden aufgrund von politischen Beschlüssen umgesetzt. (zu 9) Die Einführung eines Tagestickets ist möglich und wird geprüft. (zu 10) Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeiten ist denkbar. (zu 11) Eine Pauschale für das Nachtparken ist rechtlich nicht umsetzbar. Die Verwaltungsvorschriften legen unter § 13 StVO (Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit) unter Abs. 1IV fest: „Parkraumbewirtschaftung empfiehlt sich nur dort, wo eine wirksame Überwachung gewährleistet ist.“ Dies ist in den Nachtstunden in der Aachener Innenstadt mangels Politessen-Einsatz nicht der Fall. 14 (zu 12) Eine Bereichswahl ist nicht möglich, da man in dem Bereich für den der Bewohnerparkausweis gilt, seinen Hauptwohnsitz haben muss. Plakat 4: Nicht Berechtigte/ Alternativen 1. Ist es möglich, das Schulgelände der Maria-Montessori-Gesamtschule z.B. die Hofflächen oder Sportplätze als Parkraum zu nutzen? 2. Die Flächen der Bewohnerparkzonen sollen neu geordnet werden. Vor allem geht es um Eckflächen und Zonenrandgebiete. 3. Ein großzügiger Umgang bei der Vergabe der Ausweise (für Beschäftigte, Gewerbetreibende,…) wird gewünscht. 4. Das Vorgehen bezüglich der Besucherausweise in Bielefeld soll geprüft und übernommen werden. 5. Als Lösungsmöglichkeit für Beschäftigte im Bereich wurde der Handwerkerparkausweis genannt. 6. In München und Bremen werden Anwohnerausweise auch an Gewerbetreibende ausgegeben. 7. Gibt es Untersuchungen dazu, dass das Bewohnerparken zu einer CO2-Reduzierung führt? 8. Es sollen keine weiteren Parkflächen ausgewiesen werden, da mehr Parkflächen auch zu mehr Verkehr führen. 9. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung wird gewünscht, die belegen sollen, dass das Bewohnerparken keine „Abzocke“ ist. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Die Nutzung des Schulhofs der Maria-Montessori-Schule ist nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion und muss von den dort handelnden Akteuren verabschiedet werden. (zu 2) Eine Veränderung der Zonenaufteilung wird geprüft. (zu 3) Die Bewohnerparkausweise werden nach klaren Vorgaben ausgegeben. (zu 3, 4, 6) Das Bewohnerparken ist eine Bevorrechtigung der Bewohner, Besucher und Gewerbetreibende werden laut Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. Es ist jedoch denkbar keine Höchstparkdauer und ein Tagesticket einzuführen. (zu 5) Einen Handwerkerparkausweis können nur Handwerksbetriebe für Betriebsfahrzeuge erhalten. Beschäftigte können entweder ein Ticket ziehen oder einen privaten Stellplatz 15 anmieten oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Zusätzlich bietet die Verwaltung eine Mobilitätsberatung an. (zu 7) Mit Einrichtung des Bewohnerparkens kommt es zur Reduzierung des Parksuchverkehrs und somit auch z Reduktion des CO2 Ausstoß. Plakat 5: Ablauf 1. Ein Bürgervotum wird gewünscht! 2. Von städtischer Seite soll aktiv nach neuem Parkraum gesucht werden. 3. Es wurde darum gebeten, dass die Bürger/innen mit berechtigtem Interesse im Stadtviertel nicht gegeneinander ausgespielt oder ausgegrenzt werden. 4. Die beiden geplanten Bewohnerparkzonen sollen z einer zusammengelegt werden. 5. Die Stellplatzablösesummen sollen für den Bau eines Parkhauses verwendet werden. 6. Vorhandene Parkmöglichkeiten sollen besser genutzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. (zu 2) Flächen zur Einrichtung von zusätzlichem Parkraum sind derzeit nicht bekannt, die Verwaltung prüft erneut alle denkbaren Möglichkeiten und nimmt Hinweise von Bürgern auf entsprechende Flächen gerne auf. (zu 4) Laut Straßenverkehrsordnung darf die größte Ausdehnung eines Bewohnerparkbereiches maximal 1000m betragen. Aus diesem Grund ist eine Zusammenlegung der beiden Zonen nicht möglich, eine Veränderung der Zuschnitte wird aber überprüft. (zu 5) Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt. Daraus werden endsprechend der rechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum finanziert. Zurzeit sind keine Flächen bekannt auf denen im Quartier ein Parkhaus errichtet werden könnte. 16 C) Weitere schriftliche/ telefonische Eingaben liegen vor: 1. Eine Anwohnerin der Bismarckstraße merkt an, dass eine Gebührenpflichtzeit bis 19 Uhr keine Veränderung in der Parksituation bewirken wird. Eine Regelung, wie bspw. in vielen beliebten Vierteln Kölns, bis 23 Uhr wäre angemessen. 2. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „V“ merkt an, dass die Gebührenpflichtzeit an sieben Tagen der Woche bis in die späten Abendstunden gelten sollte, da dem Parkplatzproblem ansonsten nicht gegengesteuert wird. Zudem fragt der Anwohner nach, ob die Bewohnerparkzone bereits beschlossen ist und ab wann mit einer Einrichtung zu rechnen ist. 3. Ein Anwohner der Viktoriaallee kritisiert, dass die geplante Gebührenpflichtzeit bis um 19 Uhr keine Veränderung beim Parkdruck bewirken wird. Die Problemzeiten liegen in den Abendstunden, die durch die Bewohnerparkzone verbessert werden sollten. 4. Eine Anwohnerin der Luisenstraße fragt nach, ab wann und wie der Bewohnerparkausweis beantragt werden kann. 5. Ein Anwohner der Kongressstraße fragt nach, ob es möglich ist einen Ausweis für die Zone „V“ und „Z“ zu erhalten. Zudem möchte er wissen, wann die Bewohnerparkzone eingeführt wird. 6. Ein Gewerbetreibender fragt nach den Möglichkeiten, wo er seine drei Firmenfahrzeuge, nach der Einführung einer Bewohnerparkzone, parken kann. 7. Eine Anwohnerin der Frankenbergerstraße merkt an, dass das Parkproblem in erster Linie zwischen 17:30 Uhr und 7:30 Uhr besteht. Eine Parkzone bis 19 Uhr bringt keine Veränderung, eine Parkzone von 17 Uhr bis 5 Uhr wäre angemessen. 8. Eine Gewerbetreibende in der Oppenhoffallee fragt nach, ob es möglich ist, dass auch die Beschäftigten einen Bewohnerparkausweis erhalten. 9. Ein Anwohner der Bismarckstraße fragt nach, ab wann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden kann und in welchem Bereich mit dem Ausweis geparkt werden darf. 10. Eine Gewerbetreibende der Oppenhoffallee fragt nach, wo die Beschäftigten nach Einführung einer Bewohnerparkzone parken sollen. 11. Ein Arbeitnehmer der Bismarckstraße fragt nach alternativen Parkmöglichkeiten für Beschäftigte. 12. Ein Anwohner der Luisenstraße und Gewerbetreibender der Roonstraße fragt nach, für welche Parkzone er einen Bewohnerparkausweis bekommt, wenn das Fahrzeug auf den Gewerbestandort zugelassen ist. 13. Ein Anwohner der Viktoriaallee spricht sich gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone aus, da die Probleme durch die geplante Parkzone nicht behoben werden können und es nur zur finanziellen Mehrbelastung kommt. 17 14. Ein Anwohner der Triebelsstraße merkt an, dass die bereits im Vorfeld mit genannten Einwänden nicht in die Planungen integriert wurden und die Viertelaufteilung horizontal und nicht vertikal erfolgen sollte. Ebenso sollte die Gebührenpflichtzeit bis 21 Uhr ausgedehnt werden. 15. Eine Anwohnerin der Haßlerstraße merkt an, dass sie sich ein Auto mit Anwohnern der Friedrichstraße teilt und somit einen Parkausweis für beide Zonen benötigen würde. Außerdem kritisiert sie die Zonenaufteilung und schlägt einen gemeinsamen Bereich der Zonen „Z“, „V“ und „C“ vor. 16. Eine Anwohnerin der Charlottenstraße ist trotz schwieriger Parksituation gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone. 17. Die Angehörige von mobilitätseingeschränkten Anwohnern der Oppenhoffallee weist darauf hin, dass durch die Einführung einer Bewohnerparkzone zusätzliche Kosten auf alle Besucher zukommen werden. Sie merkt an, dass vielleicht auf Grund des erhöhten Parkdrucks, eine Tag-Nacht-Abstufung bei den Parkgebühren eingeführt werden sollte. 18. Ein Anwohner der Sophienstraße ist für die Einrichtung einer Parkzone auf Grund des hohen Parkdrucks. Auch weist er darauf hin, dass bereits einige Nachbarn wegen der Parkprobleme aus dem Viertel weggezogen sind. 19. Eine Anwohnerin der Sophienstraße fragt nach, ab wann die Bewohnerparkausweise zu bekommen sind. 20. Eine Beschäftigte der Oppenhoffallee merkt an, dass es im Viertel sehr viele Beschäftigte gibt und um denen gerecht zu werden, sollte auch ein Tagesparkausweis für Beschäftigte im Viertel eingeführt werden, der dem Bewohnerparkausweis ähnlich ist. 21. Ein Anwohner der Bismarckstraße spricht sich gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone aus, da er somit nicht mehr in der gewohnten Umgebung parken kann, da dieser Bereich dann zu einer anderen Parkzone gehören soll. 22. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „V“ merkt an, dass viele Fahrzeuge mit fremden Kennzeichen Studenten gehören, die de facto ebenfalls Bewohner sind und einen Ausweis bekommen können. 23. Eine Anwohnerin der Viktoriastraße fragt nach, ob ihr ein Bewohnerparkausweis zusteht, da das Fahrzeug auf Grund von günstigeren Konditionen auf ihre Mutter zugelassen ist. 23a. Weiterhin weist die Anwohnerin auf die Handhabung der Stadt Köln hin, bei der ein Bewohnerparkausweis ausgegeben wird, auch wenn das Fahrzeug nicht den Anwohner mit Hauptwohnsitz im Bewohnerparkbezirk angemeldet ist. Hierzu ist 18 lediglich ein Bestätigungsschreiben des Halters über die dauerhafte Nutzung notwendig. 24. Ein Anwohner der Haßlerstraße lobt die Durchführung der Informationsveranstaltung und insbesondere die sehr gute Moderation. Zudem merkt er an, dass die Einführung einer Bewohnerparkzone keine Verbesserung der Parksituation bewirken und zusätzlich eine Einschränkung der Bewohner bei der Parkplatzsuche bedeuten würde. Statt der Einführung einer Bewohnerparkzone sollten neue Flächen für Parkplätze gesucht werden, indem u.a. einige Sperrflächen zum Parken freigegeben werden oder in einigen Straßenzügen das Schrägparken eingeführt wird bzw. Einbahnstraßen eingeführt werden. Der Anwohner der Haßlerstraße merkt zusätzlich an, falls die Bewohnerparkzone trotz des Widerstandes der Bewohner doch eingeführt wird, dass die geplante Aufteilung des Frankenberger Viertels verändert werden sollte. Hierzu wurden folgende Vorschläge mitgeteilt: 1. eine Zusammenfassung aller drei geplanten Bereiche oder 2. eine Aufteilung in nur zwei Zonen entlang der Strecke Oppenhoffallee/ Zollernstraße, die zu beiden Parkzonen gehört oder 3. die Einführung einer Kernparkzone im unmittelbaren Grenzgebiet zwischen den Zonen, um vor allen den Bewohnern in der Nähe der Parkzonengrenze mehr Flexibilität bei Parkplatzsuche in Wohnungsnähe zu ermöglichen. Weiterhin kritisiert der Anwohner die Preise für ein Parkticket, wenn ein Beschäftigter dieses für den gesamten Tag kaufen muss. Auch ein mehrtägiger Besuch wäre kostspielig. Die Einführung eines Besucherparkausweises wird angeregt, den ein Bewohner für einen geringen Betrag erwerben könnte. Der Anwohner merkt außerdem an, in Zukunft bei der Einrichtung einer Bewohnerparkzone einen Bürgerentscheid durchzuführen und dabei nicht nur über die Einführung einer Parkzone abzustimmen, sondern auch über verschiedene Modelle. 25. Eine Anwohnerin der Frankenberger Straße merkt an, dass die Gebührenpflichtzeit bis 19 Uhr die Probleme nicht lösen wird. Zudem kritisiert sie die eingeschränkten Möglichkeiten bei der Parkplatzsuche, da nur noch ein Teil des Frankenberger Viertels zum Gebiet der Parkzone gehört. 26. Eine Gewerbetreibende der Viktoriastraße regt an, an der Ecke Viktoriastraße/ Sophienstraße einen Bereich mit Parkscheibenregelung mit einer Zeitbegrenzung von einer Stunde einzurichten. 27. Seitens einer Kita wird angemerkt, dass die Einführung einer Bewohnerparkzone für die Beschäftigten ein Problem darstellen wird, da diese ihr Auto somit nicht mehr im öffentlichen Straßenraum abstellen können. Zudem werden zu den Bring- und Abholzeiten, nach dem Vorbild der „Elternhaltestellen“ an Schulen, reservierte 19 Parkbuchten gewünscht. Ergänzend wird angemerkt, dass die Parkprobleme nur nachts auftreten und somit nicht durch eine Bewohnerparkzone behoben werden würde. 29 Eine Anwohnerin der geplanten Parkzone „V“ merkt an, dass die Einrichtung einer Parkzone keine Verbesserung beim Parkdruck bewirken würde, wenn die Gebührenpflichtzeit bereits um 19 Uhr endet. Zudem kritisierte sie die vertikale Teilung des Viertels und schlägt eine horizontale Trennung vor. 30 Eine Anwohnerin der Frankenberger Straße befürwortet die Einführung des Bewohnerparkens. 31 Ein Anwohner des geplanten Parkbereiches „V“ merkt an, dass bei der Einführung einer Bewohnerparkzone umweltfreundliche Fahrzeuge gefördert werden sollten indem Elektrofahrzeuge an gekennzeichneten Parkplätzen kostenfrei parken können, einige Parkplätze mit Ladestationen ausgestattet werden, der Ladestrom kostenlos oder vergünstigt angeboten wird und kleinere Parkplätze für Micro-Fahrzeuge eingerichtet werden. Zudem merkt der Anwohner an, dass der Wohnort durch die vorhandenen Geschäfte attraktiv wird und diese geschützt werden müssen, indem ein Parkausweis für Gewerbetreibende eingeführt werden sollte. Weiterhin lobt der Anwohner die Informationsveranstaltung zum Bewohnerparken. 31a. In einem Nachtrag bemängelt der Anwohner, dass die Verwaltung nicht bereit ist über neue Konzepte nachzudenken und das konstruktive Vorschläge nicht straßenverkehrsordnungskonform sind und andere Städte daran keinen Anstoß nähmen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass Inhaber kleinerer Geschäfte zur Existenzsicherung dringend einen Parkplatz im Bewohnerparkbereich benötigen. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass Lademöglichkeiten im Bereich des Neumarktes nur auf Cambio-Fahrzeuge zugelassen sind. 32 Eine Anwohnerin der Oppenhoffallee fragt nach, ob sie für ihr Fahrzeug, welches auf ihre Firma in einem anderen Bereich zugelassen ist, auch einen Bewohnerparkausweis erhält. 33 Eine Anwohnerin der Kongressstraße fragt nach, ab wann ein Bewohnerparkausweis benötigt wird. 34 Ein Mitarbeiter einer Firma merkt an, dass mehrere hundert Mitarbeiter und Besucher außerhalb des Firmengrundstückes parken müssen. Durch die Einführung einer Bewohnerparkzone werden die Aktivitäten der Firma beeinträchtigt. 35 Eine Gewerbetreibende der Bismarckstraße kritisiert die Einführung der Bewohnerparkzone, da dadurch ihre Mitarbeiter, die alle auf einen Pkw angewiesen sind, keine Parkmöglichkeiten mehr haben. Zur Verbesserung der Parksituation sollte die Einrichtung einer Quartiersgarage geplant werden. 20 36 Die Bürgerinitiative „Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel“ hat ihre Forderungen zum Bewohnerparken zusammengetragen. Die erste Forderung der BI bezieht sich auf die grundsätzliche Schaffung neuer Parkplätze um dem Parkraummangel entgegenzuwirken. Die zweite Forderung bezieht sich auf die Anpassung des Bewohnerparkkonzeptes mit sechs Vorschlägen um das Innenstadtkonzept auf die Ansprüche eines urbanen Wohnviertels anzupassen. Zunächst wird eine flächendeckende Einführung einer sogenannten Brötchentasten gefordert (Bsp. Burtscheid). Als zweites werden Anliegerausweise für Gewerbetreibende und Selbstständige gewünscht (Bsp. München, Bremen). Eine dritte Forderung bezieht sich auf die Ausstellung von Ausweisen für Anwohner mit Nebenwohnsitz (Bsp. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Berlin). Weiterhin sollen Besucherkarten ausgegeben werden (Bsp. Bremen). Als fünfte Maßnahme wird die Zonenaufteilung angesprochen, die nicht nach Fläche sondern nach einem Schlüssel Bewohner – öffentlicher Parkraum berechnet werden soll. Als letzten Punkt sollen die Bewohnerparkausweise zonenübergreifend innerhalb des gesamten Frankenberger Viertels gültig sein. 37 Eine Anwohnerin spricht sich gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone aus, da sie selber auf Grund eines eigenen Parkplatzes von der Einrichtung nicht profitieren würde und gleichzeitig Nachteile für Besucher entstehen. 38 Ein Anwohner spricht sich gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone aus, da diese das abendliche Parkproblem nicht beheben wird und die Anwohner dafür dann nur zusätzlich bezahlen müssen. Zudem werden die Berufstätigen tagsüber zusätzlich belastet. Stellungnahme der Verwaltung (zu 1, 2, 3) Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeit bis nach 19 Uhr ist möglich. (zu 2, 4, 5, 9, 19, 33) Die zuständigen politischen Gremien haben noch nicht über eine Umsetzung der geplanten Bewohnerparkzonen entschieden. Bei einem positiven Beschluss ist mit einer Einrichtung vor Ende 2014 nicht zu rechnen. (zu 4, 19) Vier bis sechs Wochen vor einer Einführung werden per Hauswurfsendung Flyer mit allen wichtigen Informationen verteilt. (zu 5) Es ist nur möglich einen Bewohnerparkausweis für die Zone zu erhalten, in der der Hauptwohnsitz liegt (zu 6) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, Gewerbetreibende werden in der Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. Die 21 Verwaltung bietet für Unternehmen eine Mobilitätsberatung an. Außerdem ist die Einführung eines Tagestickets möglich. (zu 7) Eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit ist auch bis in die späten Abendstunden möglich. (zu 8, 10, 11, 20) Die Straßenverkehrsordnung sieht eine Vergabe von Bewohnerparkausweisen nur für Bewohner und nicht für gewerbliche Anlieger und Beschäftigte vor. Die Verwaltung bietet für Unternehmen Mobilitätsberatungen an. Auch wäre es denkbar auf eine Höchstparkdauer zu verzichten bzw. ein Tagesticket einzuführen. (zu 9) Geparkt werden kann immer im gesamten Gebiet zu dem der Hauptwohnsitz auf welchen das Fahrzeug angemeldet ist, liegt. (zu 12) Wenn ein Fahrzeug dienstlich und privat genutzt wird und dies steuerwirksam nachgewiesen werden kann, kann ein Bewohnerparkausweis für den Bereich des Wohnortes ausgestellt werden. (zu 13) Die Veränderung der Bedienpflichtzeit ist möglich, sodass die Bewohner auch in den Abendstunden bevorrechtigt werden. Nacherhebungen in anderen Parkzonen haben gezeigt, dass mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen und mehr Bewohner den öffentlichen Parkraum nutzen können. (zu 14) Die horizontale statt vertikale Aufteilung des Viertels sowie die Verlängerung der Gebührenpflichtzeit werden geprüft. (zu 15) Das Fahrzeug muss auf den Hauptwohnsitz zugelassen sein und nur für diesen Bereich kann ein Bewohnerparkausweis aufgestellt werden. Laut Straßenverkehrsordnung darf die maximale Ausdehnung eines Bereiches 1000m nicht übersteigen, daher ist eine Zusammenlegung aller drei Bereiche nicht möglich. (zu 17) Es ist möglich auf eine Höchstparkdauer zu verzichten bzw. ein Tagesticket einzuführen, sodass auch Besuch über einen längeren Zeitraum im öffentlichen Straßenraum ohne großen Aufwand parken kann. (zu 21) Die Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkzonen haben gezeigt, dass sich durch die Einführung eine Verbesserung der Parksituation für Bewohner einstellt. Aus diesem Grund ist es dann auch möglich in näherer Umgebung zum Wohnstandort zu parken. (zu 22) Die Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkzonen haben gezeigt, dass unter den Fahrzeugen mit fremden Kennzeichen durchaus Studenten sind, aber dass die Anzahl vernachlässigt werden kann. 22 (zu 23) Bei Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel müssen, wie auch in den schon eingerichteten Parkbereichen, der Hauptwohnsitz im Bewohnerparkbereich angemeldet und das Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz zugelassen sein. Ausnahmen bestehen nur bei dienstlich und privat genutzten Firmenfahrzeugen sowie bei Studierenden, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen von den Eltern ein Fahrzeug nicht nur vorrübergehend zur Verfügung gestellt wird und bei Mitgliedern einer Car-Sharing Organisation, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug nutzen. (zu 24) Die Nacherhebungen in anderen Parkbereichen zeigen eine Verbesserung des Parkdrucks zu allen Uhrzeiten und eine deutlich häufigere Nutzung des öffentlichen Straßenraumes durch die Bewohner. Das Frankenberger Viertel wurde schon 2007 bezüglich der Anlegung von Einbahnstraße und Schräg- bzw. Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort wo dies möglich war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen. Die Veränderung der Zonenzuschnitte ist möglich und wird überprüft. Eine Zusammenlegung aller drei Bereiche ist laut Straßenverkehrsordnung nicht möglich, da die maximale Ausdehnung eines Bereiches 1000m nicht übersteigen darf. Die Straßenverkehrsordnung sieht bei Bewohnerparkzonen nur eine Bevorrechtigung der Bewohner vor, Beschäftigte und Besucher werden nicht berücksichtigt. Es ist allerdings möglich ein Tagesticket einzuführen. Zudem bietet die Verwaltung eine Mobilitätsberatung für Unternehmen an, um Alternativen ausfindig zu machen. Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. (zu 25) Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeit nach 19 Uhr ist möglich. Der Parkdruck wird sich durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone verringern. (zu 26) Die Einrichtung eines Bereiches mit Parkscheibenregelung ist nicht überwachbar. Denkbar ist aber die Einführung der Brötchentaste, Erfahrungen zeigen aber eine mangelnde Nutzerakzeptanz. (zu 27) Es besteht keine Möglichkeit Parkplätze für die Erzieherinnen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich müssen – auch bei Kindergärten private Stellplätze der Einrichtung für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen; dies muss allerdings nicht kostenfrei geschehen. Die Anregung zur Einführung einer „Elternhaltestelle“ nach Vorbild der Schulen wird überprüft. (zu 29) Eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit in den Abend hinein ist möglich. Eine Veränderung der Zonenaufteilung wird geprüft. 23 (zu 31) Die emissionsarme Mobilität wird besonders unterstützt. Seit längerem gibt es in Aachen Ladeangebote für Elektrofahrzeuge. Eine solche Ladestation befindet sich im Frankenberger Viertel, an der Straße Neumarkt, wo auch eine Car-Sharing-Station eingerichtet wurde. Bei erkennbarem Bedarf werden weitere Ladestationen angelegt. Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist eine reine Verwaltungsgebühr und keine Parkgebühr. Das Bewohnerparken ist eine Bevorrechtigung der Bewohner, Gewerbetreibende werden in der Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtig. Die Verwaltung bietet für Unternehmen eine Mobilitätsberatung an. Außerdem ist die Einführung eines Tagestickets möglich. (zu 31a) Die Stadt Aachen hat sich in der Vergangenheit straßenverkehrsrechtskonform verhalten und ist in Rechtsverfahren zur Parkraumbewirtschaftung nicht beanstandet worden. Vorstöße zur Umsetzung von weitergehenden Lösungen wurden von übergeordneten Landesdienststellen mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage jedoch negativ beurteilt. Sofern Geschäftsinhaber auf die Nutzung ihres Fahrzeuges angewiesen sind, besteht die Möglichkeit auf privater Basis einen Stellplatz anzumieten z.B. im Parkhaus Adalbertsteinweg/ Friedrichstraße. Die Lademöglichkeiten am Neumarkt sind nicht nur auf Cambio-Fahrzeuge beschränkt. Zwei E-Tankstellen stehen für die Allgemeinheit zur Verfügung. (zu 32) Wenn ein Fahrzeug dienstlich und privat genutzt wird und dies steuerwirksam nachgewiesen werden kann, kann ein Bewohnerparkausweis für den Bereich des Wohnortes ausgestellt werden. (zu 34) Die Bewohnerparkzone ist eine Bevorrechtigung der Bewohner, die Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Beschäftigten und Besucher. Die Verwaltung bietet für Gewerbetreibende und Beschäftigte Mobilitätsberatungen an. Auch wäre es denkbar auf eine Höchstparkdauer zu verzichten bzw. ein Tagesticket einzuführen. Durch die Einführung einer Bewohnerparkzone werden Besucher einfacher einen Parkplatz in der Nähe des Unternehmens finden. (zu 35) Sofern die Flächen nicht im städtischen Eigentum sind, können dort kein Neubau vorgenommen werden. Die Verwaltung bietet eine Mobilitätsberatung für Unternehmen und Beschäftigte an, um alternative Möglichkeiten ausfindig zu machen. Zudem ist es möglich auf eine Höchstparkdauer zu verzichten und ein Tagesticket einzuführen. (zu 36) Flächen zur Einrichtung von zusätzlichem Parkraum sind derzeit nicht bekannt, die Verwaltung prüft erneut alle denkbaren Möglichkeiten und nimmt Hinweise von Bürgern auf entsprechende Flächen gerne auf. Die Einführung der Brötchentaste ist denkbar, Erfahrungen zeigen aber eine mangelnde Nutzerakzeptanz. Die Bewohnerparkzone ist eine 24 Bevorrechtigung der Bewohner, die Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Beschäftigten und Besucher. Die Verwaltung bietet für Gewerbetreibende und Beschäftigte Mobilitätsberatungen an. Bewohner müssen für einen Bewohnerparkausweis ihren Hauptwohnsitz im Viertel und das Fahrzeug auf diesen Wohnsitz angemeldet haben. Zoneneinteilung erfolgte unter Berücksichtigung des öffentlichen Parkraumes ohne Einbeziehung von Garagen und Verkehrsbeziehungen sowie der Längenausdehnung. Die Straßenverkehrsordnung sieht einen Ausweis für zwei oder mehr aneinandergrenzende Zonen nicht vor, da die größte Ausdehnung nicht mehr als 1000m betragen soll. Die Sonderparkberechtigung soll nur für einen räumlich stark eingegrenzten Bereich gelten. (zu 37) Die Bewohnerparkzone ist eine Bevorrechtigung der Bewohner, die Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Beschäftigten und Besucher. (zu 38) Die Nacherhebungen in anderen Parkbereichen zeigen eine Verbesserung des Parkdrucks zu allen Uhrzeiten und eine deutlich häufigere Nutzung des öffentlichen Straßenraumes durch die Bewohner. Anlagen: Präsentation 25 Bürgerinformation zur Planung des Bewohnerparkens im Gebiet „V“ Uwe Müller, FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen bisher: zwei Diskussionsrunden zu „Erweiterung Z“ und „C“ Häufige grundsätzliche Themen • • • • Hilft Bewohnerparken überhaupt? Es gibt nur nachts ein Problem! Die Liefer- und Ladesituation verschlechtert sich! Es geht der Stadt nur um das Geld aus der Bewirtschaftung! • Beschäftigte und Besucher werden ausgeschlossen! • Die Aufteilung der Zonen entspricht nicht der Lebensrealität im Viertel. • Verfahrensdauer auch heute: • Diskussion über einen Vorschlag • Sammlung von Ideen und Anregungen • NICHTS ist bisher ENTSCHIEDEN Was ist bisher passiert? Auftrag Voruntersuchung • • 21.09.2011 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte) 10.11.2011 (Mobilitätsausschuss) Durchführung der Erhebung • 26.06.2012 Beschluss zur Erarbeitung einer Planung und mitwirkender Bürgerbeteiligung • • 10.04.2013 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte ) 25.04.2013 (Mobilitätsausschuss) Bürgerinformation und Beteiligung Worum geht es? Parken in einem großstädtischen Quartier • • • • 12.000 angemeldete Bewohner 5.700 angemeldete KFZ Ca 2.900 Parkplätze im öffentlichen Raum Ca 1.900 private Stellplätze Möglichkeiten • Parkraumangebot ausweiten, evtl. Bau von Quartiersgaragen • Mobilitätsalternativen ausbauen und Verlagerung auf andere Verkehrsträger forcieren • Parkraumnutzung reglementieren Bewohnerparken bedeutet… • Parkraumbewirtschaftung • Bewohner (Hauptwohnsitz) erhalten einen „Dauerparkausweis“ für ein Fahrzeug (gegen Zahlung einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 30 €) • Parkgebühren/-reglementierungen für andere Nutzer in München in Zürich in Freiburg In Aachen • 2 Tarifzonen: • außerhalb des Alleenrings in der Regel Tarifzone II: • 0,25 € (erste 30 min.), dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus 0,20 € je 10 min. • Bedienpflicht Mo-Fr. von 9-19 Uhr, Sa 9-14 Uhr • Abweichende Regelungen wie Aufhebung der Höchstparkdauer, Tagesticket, Dauer der Bedienpflichtzeit sind möglich • Sonderregelung Handwerkerparkausweis Bewohnerparkzonen in Aachen Erfahrungen: Zum Beispiel Rehmviertel (O) • Bewohnerparken seit 2009, Vorerhebung 2008, Nacherhebung 2013: • Reduktion der parkenden Kfz • Im Mittel von 826 auf 701 Kfz ( - 15 %) • 6 Uhr : von 813 auf 729 Kfz ( - 10%) • 11 Uhr: von 845 auf 574 Kfz ( -32 %) • 23 Uhr: von 819 auf 799 Kfz (-2%) Erfahrungen: Zum Beispiel Rehmviertel (O) • Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern steigt • Im Mittel von 209 auf 477 Kfz (+ 128%) • 6 Uhr: von 231 auf 544 Kfz  + 313 • 11 Uhr: von 149 auf 333 Kfz  + 182 • 23 Uhr: von 248 auf 555 Kfz  + 307 •  Bewohnerfahrzeuge machen 70% der Parkvorgänge aus (vorher 25%) Erfahrungen Zum Beispiel Blücherplatz (Ost 2) • Bewohnerparken seit 2011 Vorerhebung 2008, Nacherhebung 2012: • Reduktion der parkenden Kfz • Im Mittel von 509 auf 834 Kfz ( - 39 %) • 6 Uhr : von 794 auf 548 Kfz ( - 31%) • 11 Uhr: von 931 auf 405 Kfz ( -56 %) • 23 Uhr: von 778 auf 574 Kfz (-26%) Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern steigt auf bis zu 70% aller abgestellten Fahrzeuge Ansätze zum Umgang mit Gewerbetreibenden und Beschäftigten Ergebnisse einer Beschäftigtenbefragung Das Bewohnerparkgebiet „V“? Analyse der Parkplatznutzung und -nachfrage Daten werden untergliedert nach Straßenabschnitten • Parkplätze (öffentlich / nicht-öffentlich) • gemeldete Personen (Haupt- und Nebenwohnsitz) • gemeldete KFZ (inkl. Gewerbe) • angetroffene KFZ • in den Zeiten 6 / 9 / 17 / 20 / 23 Uhr • auf den Wohnsitz zugelassene KFZ • sonstige KFZ AC • sonstige KFZ nicht AC Zustandsdaten Zustandsdaten Lageplan Zustand Parknutzung in den einzelnen Straßen Parknutzung in den einzelnen Straßen Auslastung der Parkplätze nach Straßen Straße Adalbertsteinweg Bismarckstraße Charlottenstraße Erzbergerallee Frankenberger Straße Goffartstraße Haßlerstraße Kongressstraße Luisenstraße Neumarkt Oppenhoffallee Pastorplatz Roonstraße Sophienstraße Triebelsstraße Turpinstraße Viktoriaallee Viktoriastraße Von-Görschen-Straße Gesamtergebnis Kfz im Mittel (ohne Falschparker) Parkplätze öffentlich mittlerer Auslastungsgrad 1 156 42 10 77 50 35 79 57 59 221 15 38 73 45 77 211 120 47 1410 0 145 51 4 75 54 33 82 60 46 267 10 36 86 50 80 234 117 48 1478 100% 82% 100% 100% 93% 100% 96% 95% 100% 83% 100% 100% 85% 90% 96% 90% 100% 98% 95% weiß: Keine Parkplätze, grün: 0-60%, orange: 61-94%, rot: 95-100% Von-Goerschen-Straße Roonstraße Im Überblick der Erhebungszeiten 448 Dauerparker ~31% aller Parker, davon ~ 47% Bewohner, 22% sonstige AC, 31% nicht AC) Folgerungen • • • Die Parkraumerhebung bestätigt einen sehr hohen Parkraumdruck und eine hohe bis maximale Auslastung der Parkplätze. Bewohner machen maximal nur 45 % aller angetroffenen Fahrzeuge aus 31% der abgestellten Fahrzeuge wurden über den gesamten Erhebungszeitraum nicht bewegt. Die Einführung eines Bewohnerparkbereichs „V“ kann dazu beitragen, • • • den Parkdruck vor allem für Bewohner zu minimieren, mehr Parkmöglichkeiten vor allem für Kurzzeitparker zu schaffen Möglichkeiten für die Verbesserung der Querungssicherheit zu schaffen. • Für Beschäftigte innerhalb des Viertels sollten zusätzliche Angebote geschaffen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wechsel der Nutzergruppen Worum geht es? Worum geht es? Parken in einem großstädtischen Quartier • Dichte • Was ist das Bewohnerparkgebiet C? • Was sind die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung? • Und was sind die Folgerungen? Fachbereich 61 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -FB 61/31- Aachen, den 08.11.2013 Hausruf:6135, Frau Hahnbück Einrichtung der Bewohnerparkzone „C“ (Beverstraße) Hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung A) Bürgerinformations- und Bürgerdiskussionsveranstaltung im „Lighthouse“, Christliches Zentrum, Oranienstraße 22-24 am 12.11.2013, 19.00 Uhr – 21.00 Uhr Teilnehmer: Herr Stachowitz (Moderator) Frau Nacken (Dezernat 3) Frau Melcher (FB 61) Herr Müller (FB 61/30) Frau Hahnbück (FB 61/31) Herr Sanders (FB 61/80) Frau Schon (FB 61/31) Frau Jung (FB 61/30) Herr Brandt (FB 61/30) Herr Celik (Referendar) Ca. 70 Bürgerinnen und Bürger Zunächst begrüßten Herr Stachowitz und Frau Nacken die Anwesenden und führten kurz in die Thematik des Bewohnerparkens und den Ablauf des Abends ein. In einem nächsten Schritt erläuterte Herr Müller grundsätzliche Faktoren des Bewohnerparkens, die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchungen sowie erste Überlegungen seitens der Verwaltung für eine potentielle Bewohnerparkzone. 1 Die Präsentation liegt als Anlage 1 bei. In der folgenden kurzen Diskussion wurden neben grundsätzlichen Anmerkungen verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt und beantwortet. Grundsätzliche Anmerkungen/ Fragen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone: Es wurde angemerkt, dass immer nur von der Politik gesprochen wird, die den Auftrag zur Planung der Bewohnerparkzonen im Frankenberger Viertel gegeben hat und es wurde nach den Namen der Politiker gefragt. Wie ist es möglich, dass es laut Statistik in einer Straße 34 Parkplätze gibt, aber 36 Fahrzeuge geparkt wurden? Wurde Firmenfahrzeuge, die an einem anderen Ort zugelassen sind, bei der Parkraumerhebung, nicht als Bewohner erfasst? Dies würde bedeuten, dass auch Fahrzeuge von Studenten, die auf die Eltern zugelassen sind, nicht als Bewohner erfasst werden. Wurden bei der Erhebung die geplanten Bauvorhaben mit berücksichtigt? Es wurde angemerkt, dass beim Umbau des alten Versorgungsamtest keine Stellplätze nachgewiesen werden mussten. Als möglicher weiteren Parkraum ist die Tiefgarage Goerdelerstraße wegen des unzumutbaren Zustandes kaum nutzbar. Eine mobilitätseingeschränkte Person, hat darauf hingewiesen, dass sie auf ein Fahrzeug angewiesen ist, ihren Hauptwohnsitz im Bereich C hat, die täglich besuchten Geschäfte allerdings im Bereich V liegen. Hierdurch müsste täglich ein Parkticket gezogen werden. Sie fragt nach, ob die Einführung einer Brötchentaste zumindest am Neumarkt möglich wäre. Zur Verringerung des Parkdrucks im Viertel, wurde nach anderen Regelungsmöglichkeiten gefragt. Es wurde angemerkt, dass laut der Erhebung für das Frankenberger Viertel 900 Fahrzeuge mehr als Parkplätze vorhanden seien. Wo parken diese und welche Möglichkeiten gibt es für Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter? Eine weitere Nachfrage bezieht sich auf den Umgang mit Beschäftigten in anderen Städten. Ist es nicht möglich jedem Gewerbetreibenden zwei Ausweise auszustellen? 2 Kann für Beschäftigte bei einer Einführung eines Tagestickets vielleicht ein Rabatt eingerichtet werden? Zudem wurde angemerkt, dass sich ein kleines Unternehmen ein Jobticket als Alternative nicht leisten kann. Sind noch Änderungen in Bezug auf die Zonenaufteilung möglich? Aus welchem Grund wurde die Grenzziehung zwischen „C“ und „V“ im Bereich Viktoriaallee/ Viktoriastraße gewählt? Eine Anwohnerin merkt an, dass sie direkt an der Grenze zwischen den geplanten Zonen „C“ und „V“ an der Ecke Oppenhoffallee/ Viktoriastraße wohnt. Durch die Einführung einer Bewohnerparkzone müsste sie im Bereich C parken, allerdings ist in der Nähe der Wohnung nur die Oppenhoffallee, welche für ein sicheres Aussteigen von Kindern nicht unbedingt geeignet ist. Zudem merkt sie an, dass Sie noch nie im geplanten Bereich „C“ geparkt hat, sondern immer in ruhigen Nebenstraßen im geplanten Bereich „V“. Die Forderung nach einer anderen Aufteilung oder anderen Lösung wird ausgesprochen. Es wurden genaue Zahlen zu den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung gewünscht. Sollen alle drei Zonen gleichzeitig eingeführt werden? Es wurde angemerkt, dass der Eindruck entstanden ist, dass die Bewohnerparkzone nur auf den Wunsch der Politik diskutiert wird und nicht die Meinung der Anwohner vertritt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wurde von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Mobilitätsausschuss beauftragt, eine erste Planung zum Bewohnerparken im Frankenberger Viertel zu erstellen. Die Namen der entscheidenden Personen sind alle im Internet (Ratsinformationssystem) zu finden. Der Beschluss über den Auftrag der Politik an die Verwaltung, mit der Planung zu beginnen, war einstimmig über alle Parteien. Die Ermittlung der Anzahl der vorhandenen Parkplätze erfolgt nach den in Richtlinien festgesetzten Maßen. Häufig werden jedoch Fahrzeuge in Einfahrten oder Kreuzungsbereichen abgestellt, in denen das Parken offiziell verboten ist. Bei der Erhebung konnten nur die Fahrzeuge als Bewohnerfahrzeuge gezählt werden, die auch innerhalb des Gebietes auf einen Bewohner zugelassen sind. Fahrzeuge die nicht im Gebiet gemeldet sind, zählen nicht als Bewohner, sondern unter dem Bereich „Andere nicht Aachener Kennzeichen“ oder unter „weitere Aachener Kennzeichen“. 3 Bei der Erhebung wurde der Zustand aufgenommen und keine Planungen mit einbezogen. Ein Verkehrsgutachten zeigt, dass durch das Projekt zwischen Beverstraße und Kronprinzenstraße der öffentliche Parkraum nicht durch weitere Fahrzeuge belastet wird, da eine Tiefgarage gebaut wird. Während der Bauphase werden einige Parkplätze wegfallen, allerdings wird darauf geachtet, dass es nicht zu viele gleichzeitig sind. Beim Umbau des Versorgungsamtes wurde der Bau von Parkplätzen finanziell abgelöst. Die Ablösung von Stellplätzen im Frankenberger Viertel wird zukünftig sehr kritisch geprüft. Eine Genehmigung wird nur in äußersten Ausnahmefällen erteilt und ggf. mit der Politik abgestimmt werden. Die Tiefgarage Goerdelerstraße ist ein möglicher mietbarer Parkraum. Die Verwaltung wird die Ausstattung der Tiefgarage überprüfen. Die Einführung einer Brötchentaste wäre denkbar. In Burtscheid wurde diese Brötchentaste eingeführt, allerdings wird sie nur selten genutzt. Die meisten Fahrzeuge stehen in kurzen Zeiträumen auch weiterhin ohne Parkticket im öffentlichen Parkraum. Es gibt vor allem für Unternehmen verschiedene Alternativen Parkraum einzusparen. Dazu zählt z.B. das Jobticket oder die Nutzung von CarSharing. Außerdem können sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen Stellplätze in Parkhäusern mieten. Die Verwaltung bietet u.a. Mobilitätsberatungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter an. Die 900 Fahrzeuge, die es insgesamt zu viel gibt, beziehen sich auch das gesamte untersuchte Frankenberger Viertel, also auf die Bereich „Erweiterung Z“, „V“ und „C“. Im Bereich „C“ ist das Verhältnis ausgeglichen. Laut StVO stellt das Bewohnerparken eine Bevorrechtigung für Bewohner dar, Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter werden nicht berücksichtigt. Die Verwaltung bietet u.a. Mobilitätsberatungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter an. Einen Rabatt auf ein Tagesticket für Beschäftigte wird als Anregung aufgenommen und im weiteren Verfahren geprüft. Ein Jobticket sollte vor allem durch die nutzenden Beschäftigten finanziert. Die Höhe der Förderung wird durch das Unternehmen selbst festgelegt. Von den zuständigen Politischen Gremien wurde die Einführung noch nicht beschlossen, daher besteht die Möglichkeiten noch Änderungswünsche einzubringen. Alle Vorschläge werden geprüft und wenn möglich eingearbeitet. Die vorgestellte Abgrenzung wurde gewählt, um die zukünftige Restriktion für die Anlieger des Bewohnerparkzone nicht gravierend zu verschlechtern. Der Adalbertsteinweg hat eine hohe Einwohnerzahl, aber nur sehr wenig öffentlichen Parkraum. Aus diesem Grund wurde die Grenze so gezogen, dass der Adalbertsteinweg allen drei Gebieten zugeordnet wurde. 4 Innerhalb eines Jahres nimmt die Stadt bezogen auf alle Bewohnerparkzonen ca. 3 Millionen Euro Parkgebühr ein. Davon müssen die Wartungs- und Reparaturkosten abgezogen werden. Weitere Einnahmen werden durch die Parkraumüberwachung eingenommen, wobei hierbei die Bearbeitungskosten und die Kosten der Überwachung abgezogen werden müssen. Wenn sich die Politik nach der Auswertung der Bürgerbeteiligung dafür entscheidet die Bewohnerparkzonen einzurichten, sollen die Zonen möglichst gleichzeitig eingeführt werden, um eventuellen Verdrängungsprozessen entgegen zu wirken. Die Bürgerveranstaltung wurde durchgeführt damit die Anwohner die Möglichkeit haben ihre Meinungen und Ideen mit einzubringen. Gegen die Errichtung der Bewohnerparkzone: Es wurde angesprochen, dass der Parkdruck erst nach 20 Uhr sehr hoch ist und daher eine Gebührenpflichtzeit nur bis 19 Uhr nicht sinnvoll ist. Im Viertel sind deutlich mehr Fahrzeuge angemeldet als Parkplätze zur Verfügung stehen. Eine Reduzierung der Dauerparker wird keine Verbesserung bringen, da es sich zumeist um Studenten handelt, die sich bei Einführung der Bewohnerparkzone einen Bewohnerparkausweis holen können. Eine Anwohnerin merkt an, dass sie u.a. auf Grund einer Bewohnerparkzone vom Hubertusviertel ins Frankenberger Viertel umgezogen ist, da dort keine Parkzone ist und das Vorhaben bereits früher erfolgreich bekämpft wurde. Die Nacherhebung in Ost2 wird angezweifelt bzw. spiegelt nicht die ganze Wahrheit wieder, da bei der Firma Zentis tagsüber und nachts im Schichtbetrieb gearbeitet wird und nur weil die Firma Zentis Parkplätze auf dem Betriebsgelände für Mitarbeiter zur Verfügung stellt, konnten in der Erhebung positive Zahlen zustande kommen. Zur Nacherhebung der Parkzone O wurde aufgezeigt, dass dort nachts nur 2% mehr freie Parkplätze zu finden sind, und somit das Problem nicht behoben wurde. Ein Unternehmer merkt an, dass er für sein Unternehmen mit 18 Mitarbeitern genügend Stellplätze auf privatem Grund hat, allerdings nicht für seine Lieferwagen, wovon zwei immer vor dem Haus stehen müssen, vor allem in der Hauptarbeitszeit freitags bis sonntags. Er benötigt eine Genehmigung für diese zwei Plätze mit der Begründung, dass er vielen Menschen eine Anstellung gibt und Gewerbesteuern zahlt. Gerne ist er bereit einen Vertrag 5 darüber zu machen, dass er nur noch zwei Lieferwagen im öffentlichen Parkraum stehen hat und alle weiteren Fahrzeuge immer auf privaten Stellplätzen stehen. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeiten ist denkbar. Die Erfahrungen aus anderen Vierteln zeigt, dass viele gebietsfremde Dauerparker das Viertel verlassen und somit mehr Parkraum für die Bewohner frei wird. Dauerparkende Fahrzeuge werden teilweise Studenten gehören, aber auch andere Menschen nutzen kostenfreie Dauerparkplätze. Vielfach sind dies Besucher einer innenstädtisch Bewohnerparkzone, die keinen Ausweis erhalten und sich dann das nächste Gebiet ohne Parkzone suchen um das Fahrzeuge abstellen zu können. Das Hubertusviertel ist nicht vergleichbar mit dem Frankenberger Viertel, da das erst genannte viel Innenstadt näher liegt und andere Voraussetzungen hat. Die früheren Diskussionen über die Einführung einer Parkzone im Frankenberger Viertel liegen bereits mehr als 10 Jahre zurück. Es wurde versucht andere Maßnahmen zu treffen um den Parkdruck zu reduzieren. Die Probleme sind aber eher zunehmend, somit ist die erneute Diskussion der Einrichtung einer Parkzone durchaus angebracht. Um die Bewohner des Frankenberger Viertels an den Planungen teilhaben und mit entscheiden zu lassen, werden diese Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Die Nacherhebung O zeigt zwar, dass nachts nur 2% mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen, jedoch ist auch deutlich zu erkennen, dass doppelt so viele Bewohner den öffentlichen Parkraum nutzen als zuvor. Die Bewohner profitieren nachts also besonders und finden meistens einen Parkplatz. Natürlich muss beachtet werden, dass in diese Zahlen auch Ummeldungen mit einfließen. Insgesamt gibt es einen positiven Effekt für die Bewohner. In der Zone sind Liefer- und Ladebereiche vorhanden, so auch unmittelbar vor dem besagten Unternehmen. Anregungen: Es wurde noch weiterer Klärungsbedarf angemeldet. Es wurde angeregt, dass zusätzlich zu einer Parkraumerhebung eine flächendeckende Befragung der Anwohner und Beschäftigten durchgeführt werden sollte. 6 Es wurde angeregt zukünftig bei einer Bürgerveranstaltung detaillierte Zahlen zu Einnahmen und Ausgaben des Bewohnerparkens darzulegen. Es wird als positiv gewertet, dass die Möglichkeit der Mitarbeit und der Nachfragen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung gegeben wurde. Um einer emotionalen Diskussion das nächste Mal aus dem Weg zu gehen, wird angemerkt, dass die Veranstaltung nicht Informationsveranstaltung sondern Diskussionsveranstaltung genannt werden sollte. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. B) Anmerkungen von den Tafeln: Plakat 1: Anlass 1. Ist es möglich, Bewohnerparkplätze im Parkhaus der Aachen Arcaden einzurichten? 2. Es wurde gebeten, die Abgrenzung der Zonen horizontal und nicht vertikal verlaufen zu lassen. 3. Es wurde Kritik an der Erhebung geübt, da nur eine reine Zonenauswertung durchgeführt wurde, es aber in den Augen des Bewohners besser gewesen wäre, die Fahrzeuge in anderen Bereichen, die in kurzer Distanz zur gezählten Zone parken, auch als Bewohner zu zählen und somit eine Bereinigung der Überschneidungsbereiche zu erhalten. Es wurde kritisiert, dass die Überschneidungsbereiche die Statistik unglaubwürdig machen. Es sollte auch möglich sein mit Parkausweis V bis 50m in C zu parken! 4. Wird auch ein Besucherparkausweis eingeführt? 5. Es wurde kritisiert, dass die Bewohner in Zukunft 30€ zahlen sollten, aber dafür keine Verbesserung erhalten. 6. Es wurde angemerkt, dass die Umsetzung politischer Selbstmord wäre. 7. Es wurden die Baustellen durch Bauvorhaben in der Kronprinzenstraße angesprochen und die Frage gestellt, wo die Bewohner dann parken sollen? 8. Es wurde vorgeschlagen, dass während der Bauphasen in der Kronprinzenstraße die Parkhäuser nachts (mit Parkausweis) genutzt werden können. 7 9. Ein Gewerbetreibender mit 3 Fahrzeugen und zwei Garagen merkt an, dass er immer nur mit einem Pkw fährt, aber durch das Bewohnerparken 3 Parkausweise bezahlen müsste. Er wünscht sich einen Parkausweis mit drei Kennzeichen! 10. Es wurde nachgefragt, ob der Bürgersteig in der Kongressstraße (Zone V) etwas verkleinert werden kann um mehr Parkraum durch Schrägparken zu erwirken. 11. Es wurde vorgeschlagen, Liefer- und Ladezonen einzurichten, wenn dies für ein Unternehmen notwendig ist. 12. Die Statistik belegt, dass die Bewohnerparkzeit ab 18 Uhr bzw. 20 Uhr startet und tagsüber kein Parkproblem herrscht. 13. Es wurde angemerkt, dass tagsüber kein Parkdruck herrscht und die Probleme nur nachts existieren und es durch Bewirtschaftung keine Veränderung oder Verbesserung geben wird. 14. Die Erhebung für die Beverstraße spiegelt nicht die Wirklichkeit wider, ist nicht repräsentativ, eine weitere Erhebung wäre notwendig. 15. Es wurde kritisiert, dass die geplanten Bewohnerparkzonen zu klein sind. Mit der Einrichtung einer Baustelle, fallen Parkplätze weg und es gibt dann noch nicht mal die Möglichkeit in Zone V zu parken. 16. Das neue Parkhaus Kronprinzenstraße soll für alle zugänglich sein. 17. Die Studenten in der Beverstraße werden sich alle ummelden und das schon jetzt zu geringe Parkplatzangebot wird noch geringer werden. 18. Einige Bewohner fahren abends und am Wochenende kaum noch weg, wenn sie befürchten ihren Parkplatz zu verlieren. 19. Anwohner kritisieren, dass ein Caterer in der Oppenhoffallee und auch weitere Unternehmer sehr viele Parkplätze durch Firmenwagen belegen. 20. Viele kleine Läden werden in Zukunft ausziehen, da keine Parkplätze mehr vor dem eigenen Laden zur Verfügung stehen und es auch keine Bewohnerparkausweise für Gewerbetreibende gibt. 21. Das Frankenberger Viertel ist nicht mit der Innenstadt vergleichbar ist, da dies ein urbanes, anders strukturiertes Wohnviertel ist. Der Anteil der Läden im Frankenberger Viertel beträgt ca. 10% und diese müssen geschützt werden. 22. Ist es möglich einige Straßen in Einbahnstraßen umzuwandeln um Schrägparken einzurichten? Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Die Verwaltung hat sich mit dem Betreiber des Parkhauses der Aachen Arcaden in Verbindung gesetzt und diese Möglichkeit erläutert. Eine Rückmeldung steht trotz mehrmaliger Nachfrage aus. 8 (zu 2) Die Veränderung der Zonen ist denkbar und wird überprüft. (zu 3) Bei der Auswertung der Erhebung wurde überprüft in wie weit die Bewohner ihr Fahrzeug in den Nachbarbereichen abgestellt haben. Ein grenzüberschreitendes Bewohnerparken wird erneut geprüft. (zu 4) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar. Die Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Besucherparkausweise, denkbar ist aber die Einführung eines Tagestickets. (zu 5) Im Zuge der durchgeführten Nacherhebungen wurden Verbesserungen für die Bewohner festgestellt. Es können wesentlich mehr Bewohner den öffentlichen Parkraum im Bereich nutzen. (zu 7) Während der Bauphase werden einige Parkplätze wegfallen, allerdings wird darauf geachtet, dass es nicht zu viele gleichzeitig sind. (zu 8) In öffentlichen Parkhäusern in bereits bestehenden Bewohnerparkzonen gibt es für BürgerInnen mit Bewohnerparkausweis die Möglichkeit ihre Fahrzeuge zu einem Sondertarif abzustellen. (zu 9) Es besteht die Möglichkeit das berechtigte Bewohner einen Parkausweis mit zwei Kennzeichen erhalten und diesen abwechselnd im Fahrzeug nutzen. (zu 10, 22) Das Frankenberger Viertel wurde im Jahr 2007 bezüglich der Anlegung von Einbahnstraßen und Schräg- bzw. Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort wo dies möglich war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen. (zu 11) Anfragen zur Einrichtung von Liefer- und Ladezonen werden von der Verwaltung geprüft und bei Bedarf eingerichtet. (zu 12) Eine Ausdehnung der Gebührenpflichtzeit über 19 Uhr hinaus ist möglich und wird geprüft. (zu 13) Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeiten am Abend auszudehnen. (zu 14) Die Art der Erhebung wird für alle Bewohnerparkbereiche durchgeführt. Im Bereich Frankenberger Viertel ist die Anzahl der Uhrzeiten an denen erhoben wurde, im Vergleich zu anderen Parkzonen noch erhöht worden. (zu 15) Laut Straßenverkehrsordnung darf die größte Ausdehnung einer Bewohnerparkzone maximal 1000 m betragen, daher ist eine Vergrößerung der Zonen kaum möglich. Es wird jedoch überprüft, ob andere Möglichkeiten der Veränderung des Zuschnitts umsetzbar sind. 9 (zu 16) Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung den Inhaber diesbezüglich kontaktieren. (zu 17) Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkbereichen haben gezeigt, dass einige Studenten sich zwar ummelden, sich die Parksituation für die Bewohner jedoch deutlich verbessert hat. (zu 18) Die Erfahrungen aus anderen Bewohnerparkbereichen zeigen, dass die Einrichtung des Bewohnerparkens die Parksituation verbessert. (zu 19) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner dar und würde dieses Abstellen von Fahrzeugen unterbinden. (zu 20, 21) Im Gegensatz zu heute ist die Einrichtung des Bewohnerparkens für die Gewerbetreibenden insofern eine Verbesserung, da für die Kunden eine bessere Chance auf einen freien Parkplatz besteht. Die Gewerbetreibenden werden beim Bewohnerparken nicht bevorteilt. Es besteht allerdings die Möglichkeit ein Tagesticket einzuführen. Plakat 2: Pläne 1. Inwiefern kann das Parkhaus des Justizzentrums zum Parken genutzt werden? 2. Es wurde angeregt die Grenze der Bewohnerparkzonen anders zu ziehen. 3. Es wurde gewünscht die Ecke Oppenhoffallee/ Viktoriaallee mit in Zone „V“ aufzunehmen. 4. Es wurde angeregt, die Bedienpflichtzeiten zu verlängern. 5. Das Einrichten einer Bewohnerparkzone wird nichts ändern und nicht die Lösung für das Parkproblem sein. 6. Ist ein grenzüberschreitendes Parken möglich? 7. Zu den Gebührenpflichtzeiten wurde folgende Anregung gegeben: Mo-Fr Tarifzone I (9-21 Uhr) und Sa Tarifzone II (9-14 Uhr) ist das möglich? 8. Es wurde die Aussage getroffen, dass tagsüber auf den Parkplätzen Leerstand herrscht und abends kein Parkplatz zu finden ist. 9. Warum wurde das Bewohnerparken nicht schon früher eingerichtet? 10. Die Politiker wollen ganz Aachen zur Bewohnerparkzone machen. 11. Die Bewohner des Frankenberger Viertels wollen kein Bewohnerparken. 12. Die Form der Information und Befragung der Bürger ist gut! 13. Statt einer Parkraumerhebung sollte eine Bürgerbefragung durchgeführt werden. 14. Die Bürger sollten einzeln befragt werden. 15. Statt zwei Bereichen soll nur eine große Zone eingerichtet werden. 10 Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Es wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt nachgefragt, ob eine Mitnutzung des Parkhauses des Justizzentrums für Bewohner möglich wäre. Dies wurde von der dortigen Verwaltung abgelehnt. Im Zuge des derzeitigen Prozesses zum Bewohnerparken wird die Verwaltung erneut nachfragen. (zu 2, 3) Die Änderung der Grenzziehung wird überprüft. (zu 4) Es ist denkbar die Bedienpflichtzeit bis in die späten Abendstunden auszudehnen. (zu 5) Die Nacherhebungen aus anderen Bereichen haben ergeben, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone eine Verbesserung für die Bewohner darstellt, da wesentlich mehr Bewohnerfahrzeuge den öffentlichen Parkraum nutzen. (zu 6) Inwieweit eine Überlappung der Zonen möglich ist, muss überprüft werden. (zu 7) Ein Tarifwechsel ist innerhalb der Gebührenpflichtzeit technisch nicht möglich. Die Veränderung der Gebührenpflichtzeiten ist möglich. (zu 8) Die Vorerhebungen haben gezeigt, dass innerhalb des Gebietes zu jeder Zeit ein hoher Parkdruck herrscht, um dem abendlichen Parkdruck entgegenzuwirken ist eine Verlängerung der Bedienpflichtzeit möglich. (zu 9) Es gibt eine von den politischen Gremien beschlossene Prioritätenliste wonach die Verwaltung die Bearbeitung der einzelnen Bereiche vornimmt. Das Frankenberger Viertel war jetzt an der Reihe. (zu 11) Die Positionen der Bürger zum Thema Bewohnerparken werden durch die Bürgerveranstaltungen vor Einrichtung eines Bewohnerparkbereichen abgefragt. (zu 13, 14) Die Einführung von Bewohnerparkzonen wird durch die politischen Gremien beschlossen. Zu deren Meinungsbildung wurden die Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. (zu 15) Laut Straßenverkehrsordnung darf die größte Ausdehnung einer Bewohnerparkzone maximal 1000m betragen, daher ist eine Zusammenlegung von zwei Bereichen nicht möglich. Es wird jedoch überprüft, ob andere Möglichkeiten umsetzbar sind. 11 Plakat 3: Berechtigte 1. Erhält man einen Bewohnerparkausweis, wenn man das Firmenfahrzeug nur dienstlich nutzt? 2. Bekommt ein Firmenfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ebenfalls einen Ausweis? 3. Benötigen Roller oder Anhänger auch einen Ausweis? 4. Gibt es einen Parkausweis für Zweiräder? 5. Auf wen muss ein Fahrzeug angemeldet sein? 6. Es wurde nach potentiellen Ausweichmöglichkeiten gefragt. 7. Die Aufteilung der Zonen soll so gestaltet sein, wie das Viertel gewachsen ist! 8. Außerdem wurde gewünscht, Verkehrsbeziehungen in die Aufteilung mit einzubeziehen! 9. Es wurde angemerkt, dass immer mehr Verkehr durch Parksuchverkehr entsteht! 10. Bereits jetzt existiert eine Baustellenproblematik im Gebiet, die sich noch verstärken wird! 11. Die jeweiligen Parkzonen sind in ihrer Größe zu klein. 12. Die geplante Aufteilung entspricht nicht dem persönlichen Parkverhalten der Bewohner! 13. Die Einführung eines Tagesticket für Besucher und Angehörige wird gewünscht. 14. Das Bewohnerparken im Frankenberger Viertel sollte am besten nur nachts stattfinden! 15. Tagsüber sind keine Parkprobleme vorhanden sind. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Bei der Nutzung eines Firmenfahrzeuges muss eine dienstliche und private Nutzung steuerwirksam nachgewiesen werden. (zu 2) Wenn die dienstliche und private Nutzung eines Firmenfahrzeuges steuerwirksam nachgewiesen werden kann, ist die Ausstellung eines Ausweises auch bei ausländischem Kennzeichen möglich. (zu 3) Der Parkausweis wird nur für zugelassene Fahrzeuge ausgestellt (ein Anhänger ist kein Fahrzeug). (zu 4) Für Zweiräder mit Kennzeichen ist die Ausstellung eines Ausweises notwendig. (zu 5) Das Fahrzeug muss auf den Hauptwohnsitz im Bereich zugelassen sein, Ausnahmen existieren bei dienstlich und privat genutzten Firmenfahrzeugen, bei Studierenden, die an 12 einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen von den Eltern ein Fahrzeug nicht nur vorrübergehend zur Verfügung gestellt wird und bei Mitgliedern einer Car-Sharing Organisation, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug nutzen. (zu 6) Nicht Berechtigte haben nur die Möglichkeit außerhalb des Gebietes zu parken, einen privaten Stellplatz anzumieten oder während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket zu ziehen. (zu 7) Eine Veränderung der Grenzziehung wird geprüft. (zu 8) Bei Aufteilung der Gebiete wird versucht, Verkehrsbeziehung mit einzubeziehen. (zu 9) Dem zunehmenden Parksuchverkehr wird durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone entgegengewirkt. (zu 10) Dass durch Baustellen zeitweise einige Parkplätze wegfallen ist nicht vermeidbar. (zu 11) Laut Straßenverkehrsordnung darf die größte Ausdehnung eines Bewohnerparkbereiches maximal 1000m betragen. (zu 12) Ein Individueller Zuschnitt auf einzelne Bewohner ist nicht möglich. (zu 13) Die Einführung eines Tagestickets ist denkbar. (zu 14) Laut Straßenverkehrsordnung wird die zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraumes als Variante erwähnt. Ein Zeitpunkt ist nicht festgelegt, sodass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone nur in den Nachtstunden rechtlich möglich ist. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die subjektive Parkraumnot für die Anwohner tagsüber erheblich höher ist als nach 22 Uhr. Besonders für Bewohner, die halb-, ganztags oder im Schichtdienst tätig sind, soll die Bewohnerparkregelung das Finden eines wohnungsnahen Parkplatzes erleichtern. Dieser Bedarf ist über ein Nacht-Bewohnerparken nicht zu decken. Plakat 4: Nicht Berechtigte/ Alternativen 1. Es wurde gewünscht, ein Tagesticket für Besucher einzuführen. 2. Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte, die keinen Bewohnerparkausweis erhalten? 3. Ist es möglich, einen Ausweis für Gewerbetreibende und Anwohner auszustellen? 4. Es wurde angeregt, eine Sonderregelung für die Beschäftigten des Frankenberger Viertels zu finden, da diese nicht als störend empfunden werden! 5. Das Bewohnerparken soll nur nachts durchgeführt werden, da die Probleme abends und nachts am größten sind! 13 6. Tagsüber sollen keine Parkgebühren von Besuchern genommen werden, da diese kein Problem und erwünscht sind. 7. Ist es möglich die erste halbe Stunde parken kostenfrei zu machen? 8. Die Tiefgarage Goerdelerstraße ist keine Alternative, da sie ein Angstraum für viele Bewohner ist. 9. Die Parkplätze sollten zur effektiveren Nutzung markiert werden. 10. Schrägparken sollte eingeführt werden, um mehr Parkplätze zu erhalten. Als Beispiel wurde die Ecke Kongressstraße/ Pastorplatz genannt, an der es breite Bürgersteige gibt, die durch Schrägparken effektiver genutzt werden könnten. 11. Ist es möglich Wochentickets für Mitarbeiter von Betrieben einzuführen? 12. Die Kosten für den Bewohnerparkausweis sollten fairer verteilt werden, indem nach Kleinwagen, Großwagen oder CO2 Ausstoß unterschieden wird! 13. Es wurde das Beispiel Solingen angebracht, wo es zu einem Bewohnerparkausweis zusätzlich 2 Stunden Parkscheibe für Besucher (keine Parkraumbewirtschaftung) gibt. 14. Ist es nicht sinnvoller, ein weiteres Parkhaus oder einen weiteren Parkplatz zu errichten, z.B. am Bahnhof Rothe Erde? 15. Besteht die Möglichkeit das Bewohnerparken für einen bestimmten Zeitraum erstmal zu testen? 16. Es wurde angemerkt, dass die Parkproblematik nachts durch die Bewohner entsteht und nicht durch die Besucher. 17. Gibt es die Möglichkeit einen Fragebogen oder eine Umfrage mit allen Bewohnern durchzuführen, um ein detailliertes Meinungsbild zu erhalten? 18. Gibt es als Nutzer einer Parkzone die Möglichkeit in umliegenden Parkzonen zu parken? 19. Die geplante Zonengrenze sollte geändert werden, entweder zu einer Fläche zusammengelegt oder die Flächen an der Oppenhoffallee getrennt werden. 20. Es wurde auf das Problem der Randzonenbewohner hingewiesen. 21. Der Anwohnerparkausweis sollte nicht mit Autokennzeichen sondern personalisiert (nutzbar z.B. für 3 Pkw) ausgestellt werden. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Die Einführung eines Tagesticket ist möglich. (zu 2, 4) Die Verwaltung bietet Mobilitätsberatungen für Unternehmen und Beschäftigte an. Zudem ist es denkbar keine Höchstparkdauer und ein Tagesticket einzuführen. 14 (zu 3) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar. Die Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Gewerbetreibende, denkbar ist aber die Einführung eines Tagestickets. (zu 5, 6) Laut Straßenverkehrsordnung wird die zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraumes als Variante erwähnt. Ein Zeitpunkt ist nicht festgelegt, sodass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone nur in den Nachtstunden rechtlich möglich ist. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die subjektive Parkraumnot für die Anwohner tagsüber erheblich höher ist als nach 22 Uhr. Besonders für Bewohner, die halb-, ganztags oder im Schichtdienst tätig sind, soll die Bewohnerparkregelung das Finden eines wohnungsnahen Parkplatzes erleichtern. Dieser Bedarf ist über ein Nacht-Bewohnerparken nicht zu decken. Eine Ausdehnung der Gebührenpflichtzeit kann dem abendlichen Problem entgegenwirken. (zu 7) Es ist denkbar die sogenannte Brötchentaste einzuführen. (zu 8) Die Tiefgarage Goerdelerstraße ist grundsätzlich ein möglicher anmietbarer Parkraum, da die Garage gut zugänglich und innerhalb des Gebietes liegt. Die Verwaltung wird die Ausstattung der Tiefgarage überprüfen. (zu 9) Die Markierung von Längsparkstreifen führt in der Regel zu einer geringeren Anzahl von tatsächlich genutzten Parkständen. (zu 10) Das Frankenberger Viertel wurde im Jahr 2007 bezüglich der Anlegung von Einbahnstraßen und Schräg- bzw. Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort wo dies möglich war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen. (zu 11) Die Einführung eines Tagestickets ist möglich und auch für Mitarbeiter von Betrieben nutzbar. (zu 12) Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist eine reine Verwaltungsgebühr. Hierbei können unterschiedliche Wagentypen nicht berücksichtigt werden. (zu 13) Die Vorgehensweise in Solingen wird geprüft und auf ihre Übertragbarkeit nach Aachen bewertet. (zu 14) Die Möglichkeit zur Erstellung weiterer Parkplätze in Form von Quartiersgaragen wird überprüft. (zu 15) Die Einrichtung des Bewohnerparkens kann nicht testweise eingeführt werden, da dafür kostenaufwendige Maßnahmen wie notwendig sind. 15 Beschilderung und Parkscheinautomaten (zu 16) Der Parkdruck entsteht durch Bewohner, Besucher sowie verdrängte Dauerparker, die in ihrem Bereich nicht parken dürfen oder nicht wollen. (zu 17) Grundsätzlich ist eine Befragung der Bewohner möglich. Allerdings sind auf Grund des Aufwandes und der trotzdem notwendigen Detailinformation der Bürger von Befragungen abgesehen und Wert auf die Durchführung der Informationsveranstaltung gelegt. (zu 18) Benachbarte Parkzonen dürfen während der Gebührenpflichtzeit nur durch Lösen eines Parktickets genutzt werden. (zu 19) Eine Zusammenlegung der geplanten Bewohnerparkbereiche ist nicht möglich, da laut Straßenverkehrsordnung die größte Ausdehnung nicht mehr als 1000m sein darf. Eine Veränderung der Grenzziehung muss überprüft werden. (zu 20) In wie weit die Situation der Randzonenbewohner durch eine überlappende Parkzone entschärft werden könnte, muss überprüft werden. (zu 21) Es besteht die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis für zwei Kennzeichen auszustellen, sodass man mit wechselnden Fahrzeugen den Parkbereich nutzen kann. Plakat 5: Ablauf 1. Es wurde angeregt in Zukunft die Bürgerbeteiligung noch früher durchzuführen. 2. Wird es eine Abstimmung zu dem Thema geben? 3. Es wurde kritisiert, dass das Parkproblem am Abend nicht gelöst wird 4. Auf das Studentenproblem wurde hingewiesen. 5. Es sollte einen Anreiz geben, wenn man den Pkw abschafft. 6. Es wurde kritisiert, dass das Auto stehen lassen nicht belohnt, sondern erschwert wird. 7. Es wurde kritisiert, dass durch das Bewohnerparken tagsüber bezahlt werden müsste, obwohl es zu der Zeit kein Parkproblem gibt. 8. Neue Parkräume sollten geschaffen werden. 9. Es wurde vorgeschlagen, zunächst eine Testphase von einem Jahr durchzuführen und danach abzustimmen 16 Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Eine Bürgerbeteiligung sollte erst nach der Erstellung erster Planungsgrundlagen durchgeführt werden, um eine Diskussionsgrundlage zu haben. (zu 2) Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. (zu 3) Dem Parkproblem am Abend kann durch die Verlängerung der Gebührenpflichtzeiten entgegengewirkt werden. (zu 4) Studenten, die die vorgegebenen Bedingungen erfüllen, können einen (zu 7) Das Parkproblem im Viertel wurde durch die Erhebung nachgewiesen. Laut Bewohnerparkausweis erhalten. Straßenverkehrsordnung wird die zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraumes als Variante erwähnt. Ein Zeitpunkt ist nicht festgelegt, sodass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone nur in den Nachtstunden rechtlich möglich ist. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die subjektive Parkraumnot für die Anwohner tagsüber erheblich höher ist als nach 22 Uhr. Besonders für Bewohner, die halb-, ganztags oder im Schichtdienst tätig sind, soll die Bewohnerparkregelung das Finden eines wohnungsnahen Parkplatzes erleichtern. Dieser Bedarf ist über ein Nacht-Bewohnerparken nicht zu decken. (zu 8) Die Möglichkeit zur Erstellung weiterer Parkplätze in Form von Quartiersgaragen wird überprüft. (zu 9) Die Einrichtung des Bewohnerparkens kann nicht testweise eingeführt werden, da dafür kostenaufwendige Maßnahmen wie Beschilderung und Parkscheinautomaten notwendig sind. C) Weitere schriftliche/ telefonische Eingaben liegen vor: 1. Eine Beschäftigte aus dem Kirberichshofer Weg ist für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone, fragt aber nach, welche Möglichkeiten es für Beschäftigte gibt? 2. Ein Bewohner der Beverstraße fragt nach, in welcher Form es möglich ist, sich in die Planungen zur Bewohnerparkzone einzubringen. Außerdem merkt er an, dass die bisher geplante Gebührenpflichtzeit stark ausgedehnt werden muss, um dem Parkproblem entgegenwirken zu können. 3. Ein Anwohner der Oppenhoffallee fragt an, ab welchem Zeitpunkt die Einführung des Bewohnerparkens geplant ist und ab wann Ausweise zu bekommen sind? 17 4. Ein Bewohner der Oppenhoffallee merkt an, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zu den bisher geplanten Zeiten keine Verbesserung im Parkraum nach sich ziehen wird. Ebenso fragt er nach, warum das Studentenwohnheim Ecke Bismarkstraße/ Schenkendorfstraße ohne zusätzliche Parkplätze genehmigt werden konnte. Zudem merkt er an, dass Betriebe mehrere Lieferwagen im öffentlichen Straßenraum parken und dadurch Plätze für Pkws besetzen, ein Ansatz in diesem Bereich wäre sinnvoller. Zudem fragt er nach, auf welchen Informationen die Argumentation des Mobilitätsauschusses basiert und warum eine Parkzone im Frankenberger Viertel zu einer Lösung beitragen kann. 5. Aus dem Kirberichshofer Weg wird nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, einen Bewohnerparkausweis für ein Firmenfahrzeug zu bekommen. 6. Ein Anwohner der Turpinstraße spricht sich gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone aus, da die Parksituation dadurch nicht verbessert wird und dies nur dazu dient die Stadtkasse weiter zu füllen. Des Weiteren kritisiert er die Grenzziehung zwischen den Bereichen „C“ und „V“. Er fragt nach, an welcher Stelle ein Widerspruch gegen die geplante Maßnahme einzureichen ist. 7. Eine Anwohnerin des geplanten Bereiches „C“ kritisiert die Einrichtung einer Bewohnerparkzone, da diese mit den bisher geplanten Zeiten keine Verbesserung bewirken würde. Zudem wird der Parksuchverkehr erschwert durch die Begrenzung der Parkzonen, in der geparkt werden muss um keinen Strafzettel zu erhalten. 8. Ein Anwohner der Oppenhoffallee fragt zur Einrichtung der Bewohnerparkzone, ab wann ein Parkausweis notwendig ist und wo dieser am bequemsten zu beantragen ist. Zudem möchte er wissen, wie lange die maximale Parkdauer für Besucher ist und wo diese noch kostenlos parken könnten. 9. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „C“ fragt nach, ob er, um vor seiner Garage zu stehen, auch einen Parkausweis oder Parkticket benötigt. 10. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „C“ befürwortet die Einrichtung einer Parkzone, merkt aber an, dass der Parkdruck erst nach 19 Uhr ansteigt. Des Weiteren möchte er wissen, ob das durch die Parkzone eingenommene Geld auch in das Viertel investiert wird. 11. Ein Anwohner der Goerdelerstraße, der selber kein Fahrzeug besitzt, sich aber regelmäßig einen Wagen leiht und dadurch nicht berechtigt ist einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, fragt nach alternativen Möglichkeiten, um nicht dauerhaft die hohen Parkgebühren zahlen zu müssen. 12. Ein Anwohner des Kirberichshofer Weg befürwortet die Einrichtung einer Bewohnerparkzone. 18 13. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „C“ spricht sich gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone aus, da die Parksituation nicht problematisch ist und die Einrichtung einer bewirtschafteten Zone nur zur zusätzlichen Einnahmequelle des städtischen Haushaltes genutzt wird. 14. Ein Anwohner des Kirberichshofer Weg fragt nach, ob er als wirtschaftlich schlecht situierter Student, die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis ebenfalls bezahlen muss. 15. Ein Anwohner der Bismarckstraße befürwortet die Einführung einer Bewohnerparkzone, kritisiert allerdings die vertikale Aufteilung des Viertels sowie die Gebührenpflichtzeiten bis um 19 Uhr, da die Probleme erst später beginnen. 16. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „C“ spricht sich für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone aus und fragt nach ab wann die Regelung gelten soll. Zudem merkt er an, dass die Gebührenpflichtzeit in den Abend ausgedehnt und der Parkzonenzuschnitt nochmal überarbeitet werden sollte. 17. Eine Anwohnerin der Drimbornstraße spricht sich gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone aus. 18. Ein Anwohner der Frankenberger Straße kritisiert die vertikale Aufteilung des Viertels und spricht sich für eine horizontale Teilung aus. Zudem merkt er an, dass ein Anliegerausweis für Gewerbetreibende, ein Wochenticket für Beschäftigte zu einem Preis von max. 4 Euro und kostenfreies Parken für die Erstparkzeit eingeführt werden sollte. 19. Ein Anwohner der Schenkendorfstraße spricht sich gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone aus. 20. Eine Anwohnerin der Frankenberger Straße spricht sich nur für eine Bewohnerparkzone aus, wenn die Gebührenpflichtzeit montags bis freitags bis 21 Uhr und samstags bis 24 Uhr ausgedehnt wird. 21. Ein Anwohner der Oranienstraße spricht sich gegen die Einführung des Bewohnerparkens aus und kritisiert die hohen Kosten, die für Besucher entstehen und befürwortet die Einführung von Besucherparkausweisen. Zudem bemängelt er die Zoneneinteilung und spricht sich für eine individuelle Parkzone, die über Kennzeichenerfassung überprüft wird, aus. 22. Eine Anwohnerin des geplanten Bereiches „C“ spricht sich für die Einführung einer Bewohnerparkzone aus. 23. Ein Anwohner der Turpinstraße merkt an, dass die Parkplatzprobleme nicht über eine Bewohnerparkzone, sondern nur über die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze verbessert werden. Zudem sollte der ÖPNV attraktiver gestaltet und zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden. 19 24. Ein Anwohner der geplanten Zone „C“ fragt nach, ab wann die Bewohnerparkzone eingerichtet wird. 25. Es wurde nachgefragt, wieso Verbesserungen in schon eingerichteten Zonen erzielt werden und ob die Bürger nach einem Jahr befragt werden. Ferner wurde nachgefragt, ob eine Überlappung der Zonen möglich wäre, sowie eine Überprüfung der Straßenräume auf Schräg- oder Längsparken angeregt. Ebenso wurde das Abstellen von Lkw in Wohnungsnähe bemängelt und nachgefragt, ob dies illegal wäre. Hinsichtlich der Einrichtung des Bewohnerparkens wurde sich dahin geäußert, dass man nicht hofft, dass ein Negativanreiz für den Individualverkehr geschaffen wird. 26. Es wurde nachgefragt, ab wann das Bewohnerparken eingeführt wird. Zudem wurden Kurzzeitparkplätze gewünscht. Stellungnahme der Verwaltung (zu 1) Beschäftigte erhalten keinen Bewohnerparkausweis. Die Verwaltung bietet Mobilitätsberatungen an. Auch die Einführung eines Job-Tickets ist denkbar. Außerdem ist es möglich auf eine Höchstparkdauer zu verzichten oder ein Tagesticket einzuführen, wie es seit kurzem auch im Bereich Blücherplatz praktiziert wird. (zu 2) Es besteht die Möglichkeit weitere Eingaben an die Verwaltung zu senden, per Mail, per Post oder telefonisch. Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeit ist denkbar. (zu 3) Bisher gibt es noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Wenn die entsprechenden politischen Beschlüsse zur Einrichtung des Bewohnerparkens gefasst sind, werden ca. vier bis sechs Wochen vor der Einführung der Zone Flyer mit allen wichtigen Informationen per Hauswurfsendung verteilt. (zu 4) Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeiten in die Abendstunden zu verlängern. Die Ablösung von Stellplätzen im Frankenberger Viertel wird zukünftig sehr kritisch geprüft. Eine Genehmigung wird nur in äußersten Ausnahmefällen erteilt und ggf. mit dem Planungsausschuss abgestimmt. Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar. Gewerbetreibende erhalten keinen Ausweis. Ohne Einführung des Bewohnerparkens ist eine Nutzereinschränkung von Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum nicht möglich, ausgenommen sind Parkplätze für Schwerbehinderte und zum Liefern und Laden. Dem Mobilitätsausschuss wurden die Ergebnisse der Parkraumerhebung 20 vorgestellt. Aufgrund dessen wurde die Verwaltung beauftragt eine Planung zu fertigen, diese den Bürgern vorzustellen und Anregungen aufzunehmen. (zu 5) Für Gewerbetreibende und Beschäftigte wird es, wie auch in allen anderen Bereichen, keinen Bewohnerparkausweis geben, da das Bewohnerparken nur die Bewohner bevorrechtigt. Die Verwaltung bietet aber eine Mobilitätsberatung an. Zudem besteht die Möglichkeit ein Tagesticket einzuführen. (zu 6) Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone einen Vorteil für die Bewohner mit sich bringt. Der Zuschnitt der Gebiete wird überprüft. Gegen die Anordnung der Zone kann Klage eingereicht werden. (zu 7) Bisher gibt es noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeit in den Abend hinein zu verlängern. In den bisher eingerichteten Bereichen beginnt die Gebührenpflichtzeit erst um 9 Uhr, sodass bis zu dieser Uhrzeit das Fahrzeug in einem anderen Bewohnerparkbereich abgestellt werden kann. (zu 8) Bisher gibt es noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Wenn das Bewohnerparken eingeführt wird, erhalten die Bewohner vier bis sechs Wochen vorher einen Flyer per Hauswurfsendung in dem alle Informationen enthalten sind. In Bewohnerparkzonen können Besucher außerhalb der Gebührenpflichtzeit kostenlos parken, kostenlos ansonsten nur außerhalb der bewirtschafteten Zonen. Es ist denkbar keine Höchstparkdauer einzuführen. (zu 9) Im Bewohnerparkbereich kann man vor seiner Garage ohne Ticket parken, sofern dort das Parken erlaubt ist. (zu 10) Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeit über 19 Uhr hinaus zu verlängern. Die Gebühren fließen in den öffentlichen Haushalt und werden für Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum verwendet, darunter auch Maßnahmen innerhalb des Frankenberger Viertels. (zu 11) Es ist denkbar ein Tagesticket einzuführen. (zu 13) Die zuständigen politischen Gremien haben die Planungen zu Bewohnerparkzonen im Frankenberger Viertel auf Grundlage von durchgeführten Erhebungen beschlossen. Diese Erhebungen zeigen eine deutliche Überlastung des öffentlichen Parkraums durch eine hohe Anzahl an Dauerparkern, die nicht im Viertel gemeldet sind. Durch die Bewohnerparkzone werden diese Dauerparker verdrängt und der Parkraum für die Bewohner erhöht. (zu 14) Es gibt keine Ausnahmen bei der Zahlung der jährlich 30 Euro Verwaltungsgebühr für einen Bewohnerparkausweis. 21 (zu 15) Die Gebührenpflichtzeit kann auch bis in die späten Abendstunden ausgedehnt werden. Ein Verlauf der Grenze horizontal, an der Oppenhoffallee muss überprüft werden. (zu 16) Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Bei Einführung des Bewohnerparkens werden ca. vier bis sechs Wochen vorher Flyer per Hauswurfsendung mit allen Informationen verteilt. Die Gebührenpflichtzeit kann auch bis in die späten Abendstunden ausgedehnt werden. Ein veränderter Zuschnitt der Parkzonen muss überprüft werden. (zu 18) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, Gewerbetreibende werden laut Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. Die Verwaltung bietet eine Mobilitätsberatung an. Zudem ist die Einführung eines Tagestickets möglich. Auch die Einführung einer so genannten Brötchentaste ist denkbar. (zu 20) Die Ausdehnung der Gebührenpflichtzeit in die Abendstunden ist möglich. (zu 21) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, Besucherparkausweise werden in der Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. Eine Veränderung der Zonenaufteilung wird überprüft. Die Einführung einer individuellen Parkzone ist nicht möglich. (zu 23) Die Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkzonen zeigen, dass sich die Situation im öffentlichen Parkraum auch ohne die Einrichtung neuer Parkplätze deutlich verbessert hat, und mehr freie Parkplätze zur Verfügung standen und die Parkplätze häufiger durch Bewohner genutzt wurden. An der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und der Fahrradinfrastruktur wird kontinuierlich gearbeitet. (zu 24) Die zuständigen politischen Gremien haben noch keine Bewohnerparkzone im Frankenberger Viertel beschlossen. Bei einer Einführung werden vier bis sechs Wochen vor dem Beginn Flyer mit allen notwendigen Informationen per Hauswurfsendung verteilt. (zu 25) Die Nacherhebung im Bereich „O“ zeigt, dass wesentlich mehr Bewohner den öffentlichen Parkraum nutzen als zuvor. Eine Verdrängung von „Langzeitparkern“ findet statt. Außerdem wird davon ausgegangen, dass viele Beschäftigte auf den öffentlichen Personennahverkehr umsteigen, das Fahrrad nutzen oder sich zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen. Nach Einrichtung früherer Bewohnerparkzone wurden Befragungen der Bewohner bisher nicht durchgeführt. In wie weit es möglich ist eine Überlappung der Zonen auszuweisen muss überprüft werden. Das Frankenberger Viertel wurde schon vor einiger Zeit bezüglich der Anlegung von Schräg- und Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort wo dies möglich war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen. Sofern keine 22 Tonnagebeschränkung und eine ausreichend breite Fahrbahn vorhanden sind, dürfen auch Lkw abgestellt werden. (zu 26) Bisher gibt es noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Wenn der entsprechende Beschluss gefasst wird, werden ca. vier bis sechs Wochen vor der Einführung der Zone Flyer mit allen wichtigen Informationen per Hauswurfsendung verteilt. Durch die Einführung des Bewohnerparkens werden mehr Kurzzeitparkplätze für Besucher zur Verfügung stehen. Anlage 1: Präsentation 23 Bürgerinformation zur Planung des Bewohnerparkens im Gebiet „C“ Uwe Müller, FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Inhalt • Worum geht es? • Was ist das Bewohnerparkgebiet C? • Was sind die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung? • Und was sind die Folgerungen? Worum geht es? Worum geht es? Worum geht es? Was ist bisher passiert? Auftrag Voruntersuchung • • 21.09.2011 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte) 10.11.2011 (Mobilitätsausschuss) Durchführung der Erhebung • 26.06.2012 Beschluss zur Erarbeitung einer Planung und mitwirkender Bürgerbeteiligung • • 10.04.2013 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte ) 25.04.2013 (Mobilitätsausschuss) Anlage 1 Übersichtskarte Bewohnerparken bedeutet… • Parkraumbewirtschaftung • Bewohner (Hauptwohnsitz) erhalten einen „Dauerparkausweis“ für ein Fahrzeug (gegen Zahlung einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 30 €) • Parkgebühren für andere Nutzer • Heute z.B. außerhalb des Alleenrings Tarifzone II: 0,25 € (erste 30 min.), dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus 0,20 € je 10 min. mit Bedienung Mo-Fr von 9-19 Uhr, Sa 9-14 Uhr • Sonderregelungen, z.B. Aufhebung der Höchstparkdauer, Tagesticket Ein ausgewählter Überblick zum gesamten Untersuchungsgebiet im Frankenberger Viertel • ~ 12.000 angemeldete Bewohner • ~ 5.700 angemeldete KFZ • ~ 2.860 Parkplätze im öffentlichen Raum • ~ 1.910 private Stellplätze Parkraumanalyse Daten werden untergliedert nach Straßenabschnitten • Parkplätze (öffentlich / nicht-öffentlich) • gemeldete Personen (Haupt- und Nebenwohnsitz) • gemeldete KFZ (inkl. Gewerbe) • angetroffene KFZ • in den Zeiten 6 / 9 / 17 / 20 / 23 Uhr • auf den Wohnsitz zugelassene KFZ • sonstige KFZ AC • sonstige KFZ nicht AC Was ist das Bewohnerparkgebiet „C“? die „Ist-Situation“ die „Ist-Situation“ Lageplan Zustand Parknutzung in den einzelnen Straßen Parknutzung in den einzelnen Straßen Auslastung der Parkplätze nach Straßen weiß: Keine Parkplätze, grün: 0-60%, orange: 61-94%, rot: 95-100% Oranienstraße Oranienstraße Im Überblick der Erhebungszeiten 239 Dauerparker ~30% aller Parker, davon ~ 50% Bewohner, 19% sonstige AC, 31% nicht AC) Fazit Für den Bewohnerparkbereich „C“ würde die Einführung eines Bewohnerparkbereichs • • helfen den Parkdruck vor allem für Bewohner zu minimieren. Nicht-berechtigte Dauerparker müssen andere Parkmöglichkeiten wahrnehmen und fragen stärker andere Mobilitätslösungen nach. • Die Erfahrungen zeigen, dass nach Einführung einer Bewohnerparkzone • öffentlicher Parkraum in größerem Umfang von Bewohnern genutzt wird, • mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen, • Kurzzeitparkvorgänge einfacher stattfinden (und damit auch Parksuchverkehr minimiert wird). • Es entstehen Möglichkeiten, z.B. die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger zu erhöhen. Ergebnisse Nacherhebung Ost 2 • Vorerhebung 2008, Umsetzung 2011, Nacherhebung 2012 • Reduktion der parkenden Kfz zwischen 26 und 56 % • Schaffung freier Parkkapazitäten • Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern auf 63 – 70 % aller abgestellten Fahrzeuge angestiegen • Oder in Zahlen: • 6 Uhr –Erhebung: vorher 234 Bewohnerfahrzeuge nachher 385 • 11 Uhr: vorher 165 Bewohnerfahrzeuge nachher 256 + 91 + 151 Ergebnisse Nacherhebung Ost 2 Ergebnisse Nacherhebung Ost • Vorerhebung 2008, Umsetzung 2009, Nacherhebung 2013 • Reduktion der parkenden Kfz zwischen 2 und 32 % • Geringere Schaffung freier Parkkapazitäten • Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern um 123 – 135 % angestiegen • Oder in Zahlen: • 6 Uhr –Erhebung: vorher 231 Bewohnerfahrzeuge nachher 544 • 11 Uhr: vorher 149 Bewohnerfahrzeuge nachher 333 • 23 Uhr: vorher 248 Bewohnerfahrzeuge nachher 555 • + 313 + 182 + 307 Bewohnerfahrzeuge machen 70% der Parkvorgänge aus (vorher 25%) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wechsel der Nutzergruppen Fachbereich 61 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -FB 61/31- Aachen, den 08.11.2013 Hausruf:6135, Frau Hahnbück Einrichtung der Bewohnerparkzone „Erweiterung Z“ (Zollernstraße) Hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung A) Bürgerinformations- und Bürgerdiskussionsveranstaltung im „Lighthouse“, Christliches Zentrum, Oranienstraße 22-24 am 08.11.2013, 19.00 Uhr – 21.00 Uhr Teilnehmer: Herr Stachowitz (Moderator) Frau Nacken (Dezernat 3) Frau Melcher (FB 61) Herr Müller (FB 61/30) Frau Hahnbück (FB 61/31) Herr Kumkar (Dezernat 3) Frau Schon (FB 61/31) Frau Hennecken (FB 61/30) Frau Jung (FB 61/30) Herr Brandt (FB 61/30) Ca. 30 Bürgerinnen und Bürger Zunächst begrüßten Herr Stachowitz und Frau Nacken die Anwesenden und führten kurz in die Thematik des Bewohnerparkens und den Ablauf des Abends ein. In einem nächsten Schritt erläuterte Herr Müller grundsätzliche Faktoren des Bewohnerparkens, die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchungen 1 sowie erste Überlegungen seitens der Verwaltung für eine potentielle Bewohnerparkzone. Die Präsentation liegt als Anlage 1 bei. In der folgenden kurzen Diskussion wurden neben grundsätzlichen Anmerkungen verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt und beantwortet. Grundsätzliche Anmerkungen/ Fragen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone: Es wurde nachgefragt, ob der Bereich „Erweiterung“ Z auch zum Frankenberger Viertel gehört. Innerhalb der Präsentation sind bei den Erhebungsdaten die Straßennamen nicht sehr gut erkennbar, sodass nachgefragt wurde, ob die Alfonsstraße auch erhoben wurde. Es wurde die Lage des Bereiches Erweiterung Z angesprochen, welche im Grenzgebiet zwischen Innenstadt und äußerer Stadtmitte liegt und somit ein beliebtes Wohngebiet für Studenten ist. Da die Studenten bzw. ihre Pkws teilweise nicht im Gebiet angemeldet sind, können sie dadurch nicht erhoben werden und verfälschen somit die Statistik. Die als Beleg der positiven Effekte dargestellte Nacherhebung der Parkraumauslastung im Bewohnerparkbereich Ost2 wurde von einem Anwohner dahingehend kritisiert, dass die erhobenen Zeiten für ihn nicht die interessanten Uhrzeiten seien, da der Parkdruck erst in den Abendstunden besonders problematisch ist. Zur Erhebung merkt ein Anwohner an, dass nach der Erhebung in der Alfonsstraße neue Bäume gepflanzt wurden. Außerdem wurden neue Baustellen eingerichtet, wodurch Parkplätze weggefallen sind. Diese sollten bei einer Erhebung bzw. deren Auswertung beachtet werden. Es wurde nachgefragt aus welchem Grund sich das Parkverhalten der Menschen verändern solle. Stellungnahme der Verwaltung: Unter Frankenberger Viertel werden alle drei potentiellen Bewohnerparkzonen Erweiterung Z, V und C gezählt. Innerhalb der durchgeführten Erhebung wurden alle Straßen innerhalb des Gebietes Erweiterung Z erhoben. Die Daten sind auf dem Plakat 1 (Anlass) zu erkennen. Die Erhebungsmethodik greift auf die Zulassungs- und Anmeldestatistik zurück. Bewohner sind alle im Untersuchungsgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen und zugeordnet 2 werden können nur die Kfz, die auf die Bewohner in den Straßen zugelassen sind. Die Kfz von Studenten, die auf die Eltern zugelassen sind, können aufgrund der Datengrundlage nicht als Kfz eines Bewohners erfasst werden. Bei den Nacherhebungen zeigt sich, dass in den Abendstunden eine insgesamt nicht so deutliche Reduzierung der parkenden Fahrzeuge vorherrscht. Allerdings hat sich die Anzahl der Fahrzeuge von Bewohnern im öffentlichen Straßenraum deutlich erhöht. Die durchgeführte Parkraumerhebung gibt eine Darstellung des Zustandes an einem bestimmten Tag zu festgelegten Uhrzeiten wieder. Veränderungen, wie etwa zusätzliche Baumfelder im Straßenraum können nur im Zuge der Planung zum Bewohnerparken mit einbezogen werden. Baustellen sind temporäre Angelegenheiten, die nicht berücksichtig werden können. Grundsätzlich ist das Ziel, nach Abwägung mit anderen, die Nutzung des öffentlichen Raumes betreffenden Belangen, soviel wie möglich Parkraum zur Verfügung zu stellen. Die Veränderung des Parkverhaltens in den bisher eingerichteten Zonen kann zum Teil darauf zurück geführt werden, dass viele Beschäftigte auf den ÖPNV oder das Fahrrad zurückgreifen oder sich zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen und ihr Fahrzeug nicht mehr auf dem Weg zur Arbeit nutzen. Auch ist zu erwarten dass viele gebietsfremde Dauerparker ihr Fahrzeug dann an anderen Stellen abstellen, bzw. letztendlich auf andere Mobilitätsangebote, wie etwa die Nutzung des ÖPNV, zurückgreifen. Der auf diese Art und Weise frei werdende Parkraum kann dann von den Anwohnern genutzt werden Gegen die Errichtung der Bewohnerparkzone: Es wurde nachgefragt, ob das Bewohnerparken für die Bewohner überhaupt eine Verbesserung mit sich bring, da durch Ummeldungen von Bewohnern und Kfz sich die Anzahl der Parkberechtigten erhöhen wird? Was machen die Gewerbetreibenden, die keinen Ausweis erhalten und auch keinen privaten Parkplatz zur Verfügung haben? Stellungnahme der Verwaltung: Die Nacherhebungen zeigen, dass es durch die Einführung einer Bewohnerparkzone insgesamt mehr freien Parkraum für die Bewohner gibt. Zu allen Zeiten sind im Bereich immer wieder freie Parkplätze vorzufinden. Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner dar. Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Möglichkeit der Parkausweisvergabe an 3 Gewerbetreibende vor. Die Verwaltung bietet gerne die Möglichkeit einer betrieblichen Mobilitätsberatung an. Zur Einrichtung: Es wurde nachgefragt zu welchen Uhrzeiten mehr freier Parkraum zur Verfügung stehen wird, wenn eine Bewohnerparkzone eingeführt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung von Bewohnerparkzonen bewirkt erfahrungsgemäß zu allen Uhrzeiten zusätzlichen freien Parkraum. Beispielsweise wurde in der vor einiger Zeit eingeführten Parkzone „Ost2“ bei der durchgeführten Nacherhebung zu allen erhobenen Uhrzeiten weniger parkende Fahrzeuge als vor der Einführung angetroffen. Es wurden deutlich mehr Fahrzeuge von Bewohnern des Gebietes festgestellt. Die IHK Aachen hat zusätzlich eine Erhebung am Technologiezentrum am Europaplatz durchgeführt, die darstellt, dass viele Mitarbeiter nicht mehr täglich mit dem Pkw zur Arbeit kommen, stattdessen regelmäßig andere Mobilitätsangebote nutzen. Anregungen: Es wird angemerkt, dass es durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zu Verdrängungsprozessen von nicht Berechtigten kommen wird. Diese werden in Zonen ohne Bewohnerparken ausweichen. Dieser Prozess sollte bei der Planung beachtet werden. Nach einer kurzen Diskussion innerhalb des Plenums wurden die BürgerInnen gebeten sich an den vorbereiteten Tafeln in kleinen Gruppen zu allen Themen zu äußern. B) Anmerkungen von den Tafeln: Plakat 1: Anlass 1. Es wird angeregt, dass auf dem Adalbertsteinweg die Zone für Liefern und Laden reduziert wird, insbesondere in der zeitlichen Ausdehnung. Der Beginn des Liefern und Ladens sollte nach hinten verlegt werden, sodass der Raum als Parkraum für die Nachtstunden zusätzlich genutzt werden kann. 2. Die Ladezone in der Friedrichstraße wird viel genutzt durch die Geschäfte am Steffensplatz und sollte auch bei einer Neugestaltung oder Veränderung beibehalten werden. 4 3. Es wird angemerkt, dass es vor 19 Uhr immer genügend Parkplätze (innerhalb eines Umkreises von ca. 500m) gibt. Erst nach 19 Uhr erhöht sich der Parkdruck, sodass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone keine Verbesserung bring. 4. Die Oligsbendengasse hat nur wenige Probleme, erst nach 20 Uhr wird es problematisch. 5. Der Parkdruck in der Augustastraße und der Alfonsstraße ist hoch. 6. Im Hinblick auf den Bau des Aquis Plaza wird eine Bewirtschaftung gewünscht. Es sind bereits sehr viele Einkaufstouristen, die in der Zone „Erweiterung Z“ parken und dies würde durch das neue Einkaufszentrum in unmittelbarer Nachbarschaft noch verstärkt werden. 7. Im Zusammenhang mit dem Aquis Plaza wird angemerkt, dass im Parkhaus Friedrichstraße ursprünglich freie Parkplätze für Bewohner versprochen wurden, die es bis heute nicht gibt. 8. Es wurde gewünscht, dass es Anwohnertarife im Parkhaus gibt, die vergleichbar mit einem Bewohnerparkausweis sind. 9. Auf schlecht getakteten Busnahverkehr und häufig schlechte Radwege (mit Schlaglöchern) wurde hingewiesen. 10. Es wurde darauf hingewiesen dass es neben dem Bewohnerparken auch weitere Mobilitätsangebote durch die Stadt geben sollte. Vor allem ist es notwendig weitere Angebote zu kommunizieren um ein Umdenken bei den Nutzern zu erreichen. 11. Es wurde kritisiert, dass eine Parkraumbewirtschaftung nur einen Gewinn für die Stadt nach sich zieht, aber keine zusätzlichen Parkplätze geschaffen werden. 12. Es wurde nachgefragt, wie das Parkangebot mit einer Bewirtschaftung verbessert werden kann. 13. Es wurden Bedenken geäußert, dass auch weiterhin viele fremde Fahrzeuge im Bereich parken, da überall Bewohnerparken in der Umgebung bereits eingerichtet ist. 14. Es wurde auf das Problem hingewiesen, dass es zu Verdrängungen von Fahrzeugen in nicht bewirtschaftete Bereiche kommt, wenn eine Parkzone eingerichtet wird. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Es wird geprüft, ob eine Veränderung in der Liefer- und Ladezone am Adalbertsteinweg im Hinblick auf eine Verbesserung der Parksituation möglich ist. (zu 2) Eine Überprüfung der Liefer-und Ladezone im Bereich Friedrichstraße und Adalbertsteinweg hat ergeben, dass auch auf Bitten von Anwohnern, die Ladezone 5 Friedrichstraße aufgehoben und zum Parken freigegeben werden sollten, da im Bereich Adalbertsteinweg ein ausreichendes Liefern- und Ladenangebot zur Verfügung steht. (zu 3, 4) Eine Verlängerung der Bedienpflichtzeit auch nach 19 Uhr wäre für den Bereich Z denkbar. (zu 5) Der starke Parkdruck in der Alfonsstraße und Augustastraße soll durch die geplante Bewohnerparkzone reduziert werden. (zu 6) Mit Einrichtung des Bewohnerparkens würde dem Parkdruck durch Fremdparker u.a. durch das Aquis Plaza entgegengewirkt werden. (zu 7) Im Parkhaus Adalbertsteinweg/ Friedrichstraße waren kostenfreie Parkplätze für Bewohner bisher nicht vorgesehen. Im Zuge der Einrichtung des Bewohnerparkens wird die Verwaltung in Gesprächen mit der APAG versuchen, wie auch in den bereits bestehenden Bewohnerparkzonen, die Bereitstellung von kostengünstige Nacht- und Wochenendparkmöglichkeiten mit gültigem Bewohnerparkausweis zu ermöglichen. ( zu 8) In den APAG-Parkhäusern in bereits bestehenden Bewohnerparkzonen gibt es für BürgerInnen mit Bewohnerparkausweis die Möglichkeit ihre Fahrzeuge zu einem Sondertarif in einem APAG Parkhaus abzustellen. Für einen Preis von 31,90€ monatlich können die Fahrzeuge dann von montags bis Freitag von 17:00 Uhr bis 9:00 des Folgetages, samstags ganztägig und sonn- und feiertags ganztägig bis 9:00 des Folgetages im Parkhaus stehen. (zu 9) Die Anmerkungen zu den Radwegen wurden an den zuständigen Fachbereich weitergegeben. Die Optimierung des ÖPNV wird von allen Beteiligten verfolgt. (zu 10) Die Verwaltung ist seit langer Zeit bestrebt die bestehenden Mobilitätsangebote zu erweitern. Diese werden aktuell über das Internet (clever mobil), sowie Flyer und Broschüren kommuniziert. Die Verwaltung bietet auch jederzeit eine Mobilitätsberatung an. (zu 11, 12) Durch eine Parkraumbewirtschaftung werden keine neuen Parkplätze geschaffen, aber das Angebot für die Bewohner wird verbessert, da Dauerparker, die nicht im Gebiet wohnen durch eine Bewirtschaftung verdrängt werden. (zu 13) Kurzzeitparken muss auch in Bewohnerparkzonen angeboten werden, um auch den Besuchern, Kunden, Patienten und Klienten vollflächig eine Parkmöglichkeit im Bereich zu bieten. (zu 14) Eine Verdrängung von Parkvorgängen nach außerhalb findet statt, allerdings findet auch eine Verlagerung auf andere Mobilitätsarten statt. 6 Plakat 2: Pläne 1. Warum gibt es ein Parkverbot vor dem Haus Augustastraße 25-27? 2. In der Alfonsstraße Haus 42 verläuft der abgesenkte Gehweg nicht in der Verlängerung der neben dem Haus schräg liegenden Zufahrt, sondern im rechten Winkel zur Straße. Es wurde angemerkt, dass aufgrund des abgesenkten Gehwegbereiches das Einbiegen in die Alfonsstraße sehr schwierig ist. 3. Es wurde angemerkt, dass vor dem Haus Augustastraße 48 der Parkplatz für zwei Fahrzeuge zu kurz und für einen Parker zu lang ist. Somit wird die Einfahrt teilweise zugeparkt. 4. Hinweis: Vor Haus Augustastraße 45 stehen ständig Pfützen. 5. Auf die mangelhafte Parksituation an der Grabeskirche St Josef wird hingewiesen. 6. Es wurde gefragt, ob die Alfonsstraße in eine Einbahnstraße umgestaltet und dann Schrägparken eingerichtet werden kann. 7. Könnte entsprechend auch in der Augustastraße durch Schrägparken mehr Parkraum geschaffen werden? 8. Wäre es sinnvoll, einige Parkplätze für Motorräder zu markieren um dadurch für die Pkw mehr Platz zur Verfügung zu haben. 9. Weshalb ist das Bewohnerparken nur bis 19 Uhr geplant? 10. Es wurde angemerkt, dass der Adalbertsteinweg von Kaiserplatz bis Steffensplatz als Parkraum genutzt werden könnte. 11. Ist es möglich, einen Gästeparkausweis für eine längere Parkdauer (1 Woche) einzuführen? 12. Die Einführung eines Tagestickets wird gewünscht. 13. Aus welchem Grund steht vor der Augustastraße, Ecke Wilhelmstraße das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“? Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Für die vorhandenen Gewerbebetriebe ist bereits zurzeit eine Liefer- und Ladezone eingerichtet. Diese gilt montags bis freitags 7 bis 18 Uhr. (zu 2) Die Einfahrt wurde im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erstellt. (zu 3) Dies lässt sich gegebenenfalls durch Umgestaltung und konkrete Reduktion auf einen Parkplatz lösen; ansonsten ist bei Fremdparkern vor Garageneinfahrt auch eine Drittanzeige möglich. (zu 4) Die Eingabe wurde an den Aachener Stadtbetrieb weitergeleitet. 7 (zu 5) In der Stolberger Straße im Bereich der Grabeskirche wurde eigens für Besucher ein mit Parkscheibe geregeltes Parken ausgewiesen. (zu 6, 7) Das Frankenberger Viertel wurde auf die Möglichkeit zur Einrichtung des Schrägparkens untersucht. In den Straßen in denen die Möglichkeit bestand wurde dies im Jahr 2007 umgesetzt. (zu 8) Sollte ein Bedarf für Motorräder festgestellt werden, werden dafür eigene Abstellmöglichkeiten beschildert. (zu 9) Eine Verlängerung der Bedienpflichtzeiten ist möglich. (zu 10) Es wird geprüft, ob eine Veränderung in der Liefer- und Ladezone am Adalbertsteinweg im Hinblick auf eine Verbesserung der Parksituation möglich ist. (zu 11) Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, die Straßenverkehrsordnung sieht keine Besucherausweise vor. Der Verzicht auf eine Höchstparkdauer bzw. die Einrichtung eines Tagestickets wäre für den Bereich denkbar. (zu 12) Die Einführung eines Tagestickets ist möglich. (zu 13) Die vorgeschriebene Fahrtrichtung „rechts – links“ gilt nur für den Kfz-Verkehr, der Radfahrer ist hiervon ausgenommen und darf geradeaus in Richtung Gottfriedstraße fahren. Plakat 3: Berechtigte 1. Wie lange ist der Bewohnerparkausweis gültig? 2. Wie stellt sich die Parksituation für die Berufstätigen im Gebiet zukünftig dar? 3. Was ist die zukünftige Parkhöchstdauer? 4. Wo erhält man den Bewohnerparkausweis? 5. Wo können die Besucher der Anwohner zukünftig parken? 6. Erhält man einen Bewohnerparkausweis, wenn man seinen Hauptwohnsitz im Gebiet hat, aber die Kfz-Zulassung außerhalb? 7. Wie lange dauert es bis zur Einführung der Bewohnerparkzone? 8. Wo können Firmenfahrzeuge in Zukunft parken? 9. Warum wird die Verwaltungsgebühr auch bei online Beantragung noch erhoben? 10. Wie viele Ausweise bekommt man/ jeder Haushalt? 11. Ist es möglich zwei Kennzeichen auf einen Ausweis zu schreiben? 12. Gibt es einen Handwerker Sonderparkausweis? 8 13. Wie hoch ist die Höchstparkdauer? 14. Für Besucher ist es problematisch, abends einen Parkplatz zu finden. 15. Was passiert wenn ein Parkscheinautomat defekt ist? 16. Wie wird verfahren, wenn man Eigentum im Bereich hat, aber den Wohnsitz in einem anderen Viertel? 17. Muss das Auto umgemeldet werden, wenn dieses auf den Zweitwohnsitz gemeldet ist? 18. Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Studenten aus Luxemburg, da die wegen Versicherungsvorgaben ihren Hauptwohnsitz und ihr Fahrzeug nicht ummelden können? 19. Bekommt man bei CarSharing Nutzung einen Ausweis? 20. Es wurde angemerkt, dass die Bürgerinformation in kleinen Gruppen sehr gut ist! Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Der Parkausweis ist jeweils für ein Jahr gültig. (zu 2, 8) Der Ausweis wird nur an Bewohner des Viertels ausgestellt. Für Beschäftigte im Viertel müssen individuelle Lösungen gefunden werden. Die Stadt Aachen bietet Mobilitätsberatungen an. (zu 3, 13) Der Verzicht auf eine Höchstparkdauer und die Einführung eines Tagestickets ist für den Bereich denkbar. (zu 4) Die Bewohnerparkausweise können online sowie im Bürgerservice am Bahnhofsplatz und Katschhof und zusätzlich in den Bezirksämtern sowie im Straßenverkehrsamt beantragt werden. (zu 5) Besucher können ebenfalls im Straßenraum parken, allerdings müssen sie während der Gebührenpflichtzeiten ein Parkticket kaufen. (zu 6) Bei einer Zulassung außerhalb des Gebietes muss man entweder ein Firmenfahrzeug nutzen, die private und dienstliche Nutzung muss steuerwirksam nachgewiesen werden, oder als Studierende/r an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sein und ein Fahrzeug von den Eltern nicht nur vorrübergehend zur Verfügung gestellt bekommen, oder deutlich erkennbare Fahrzeuge einer Car-Sharing-Organisation nutzen und eine Mitgliedschaft in dieser Organisation nachweisen. 9 (zu 7) Ein genauer Termin für die Einführung der Bewohnerparkzone steht noch nicht fest, da die zuständigen politischen Gremien zunächst über eine Einrichtung entscheiden müssen. (zu 9) Dies wird zurzeit verwaltungsintern geprüft. (zu 10) Jeder Berechtigte bekommt einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug. (zu 11) Auf einem Ausweis können bis zu zwei Kennzeichen notiert werden. (zu 12) Es gibt Handwerkerparkausweise. Diese können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. (zu 14) Bei einer entsprechenden Ausdehnung der Gebührenpflichtzeit, wird sich die Verfügbarkeit von Parkplätzen erfahrungsgemäß erhöhen. (zu 15) Wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, muss das Fahrzeug mit einer Parkscheibe ausgelegt werden. (zu 16) Wenn man im Bereich keinen Hauptwohnsitz hat, muss man während der Gebührenpflichtzeit ein Parkticket ziehen. (zu 17) Das Fahrzeug muss auf den Hauptwohnsitz zugelassen sein. (zu 18) Der Hauptwohnsitz muss auch für Studenten im Bewohnerparkbereich nachgewiesen werden. (zu 19) Mitglieder einer Car-Sharing Organisation können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Plakat 4: Nicht Berechtigte/ Alternativen 1. Es wurde angemerkt, dass durch die Bewohnerparkzone Besucher, die über Nacht bleiben früh aufstehen müssen um ein neues Ticket zu ziehen. 2. Es entstehen Probleme bei Studenten, die ein auf die Eltern zugelassenes Auto nutzen oder aus dem Ausland sind. 3. Die zwingende Ummeldung des Kfz auf den Hauptwohnsitz führt zu höheren Versicherungsbeiträgen. 4. Ist es möglich den Platz vor Privatgaragen zu nutzen. 5. Wie hat die Firma Zentis bei der Einrichtung der dortigen Bewohnerparkzone in Hinblick auf die Parksituation ihrer Beschäftigen reagiert? 10 6. Gibt es besondere Parkplätze für Lehrer? 7. Es wurde das Beispiel Heidelberg vorgetragen, wo es ein Besucherticket für einen bestimmten Zeitraum gibt. 8. Die Einführung eines Tagesticket sollte zunächst abgewartet werden und zunächst die Entwicklung nach Einführung der Bewohnerparkzone beobachtet werden. 9. Durch die Bewohnerparkzone entstehen weitere Kosten für Gewerbe- und Firmenfahrzeuge. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 1) Die Gebührenpflichtzeit beginnt um 9 Uhr, es ist allerdings möglich bereits am Vorabend das Ticket für den nächsten Tag zu ziehen. (zu 2) Studierende/r die ihren Hauptwohnsitz im Gebiet haben und an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und ein Fahrzeug von den Eltern nicht nur vorrübergehend zur Verfügung gestellt bekommen, erhalten einen Parkausweis. (zu 3) Das Fahrzeug muss, wie auch in den bisher schon eingerichteten Bewohnerparkbereichen, auf den Hauptwohnsitz umgemeldet werden. (zu 4) Parken vor der eigenen Garage ist möglich, sofern in diesem Bereich kein Verbotsschild existiert. (zu 5) Die Firma Zentis liegt außerhalb einer Bewohnerparkzone und stellt Parkplätze für die Mitarbeiter auf ihrem Gelände zur Verfügung. (zu 6) Parkplätze für Lehrer können im öffentlichen Straßenraum nicht eingerichtet werden. In Bewohnerparkbereichen haben auch Lehrer nur die Möglichkeit mit einem Parkticket (Parkscheinautomat) ihr Auto dort abzustellen. (zu 7) Die StVO beinhaltet keine Besuchertickets. Auch im Bereich Frankenberger Viertel ist der Verzicht auf eine Höchstparkdauer und die Einführung eines Tagestickets denkbar, womit auch den Besuchern die Möglichkeiten gegeben wird, ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitabschnitt abzustellen. (zu 8) Es besteht auch die Möglichkeit ein Tagesticket erst zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen. Plakat 5: Ablauf 1. Der Ablauf wurde für gut befunden, aber es wurde bemängelt, dass es zu langsam geht 11 2. Es wurde gewünscht die Priorität der Einrichtung der Bewohnerparkzone „Erweiterung Z“ hochzusetzen 3. Die Bewohner sollen über die Einrichtung der Bewohnerparkzone abstimmen. 4. Es wurde auch gewünscht auf keinen Fall eine Abstimmung durchzuführen. 5. Es wurden bessere Informationen über die Planung gewünscht. 6. Die Anpflanzung von mehr Bäumen wurde gewünscht. Stellungnahme der Verwaltung: (zu 2) Das Frankenberger Viertel und damit auch die Teilzone „Erweiterung Z“ ist das nächste Gebiet, welches im Hinblick auf das Bewohnerparken bearbeitet wird. (zu 3, 4) Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. (zu 5) Die Planungen können im Internet auf der Seite www.aachen.de/bewohnerparken eingesehen werden. Im Vorfeld der Bürgerveranstaltung wurden die Pläne einschließlich Erläuterungen ausgestellt und bei der Veranstaltung ausgiebig erklärt. (zu 6) Im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes wird die Anlage von weiteren Baumfeldern geprüft. C) Weitere schriftliche/ telefonische Eingaben liegen vor: 1. Ein Geschäftsinhaber aus dem Bereich Steffensplatz merkt an, dass sowohl seine Kunden als auch Mitarbeiter auf die Liefer- und Ladeflächen sowie die Parkplätze angewiesen sind. Des Weiteren möchte er wissen, welche Liefer- und Ladezonen im Bereich Steffensplatz/ Friedrichstraße bei der Einrichtung des Bewohnerparkens geplant sind? Weiterhin wird nachgefragt, wo sowohl seine Mitarbeiter als auch Kunden und auch Geschäftsfahrzeuge für einen längere Zeitraum parken können? Eine weitere Frage bezieht sich auf den Zeitpunkt der Einführung des Bewohnerparkbereiches? 2. Eine Gewerbetreibende der Augustastraße fragt nach, ob es möglich ist auch an einer anderen Bürgerveranstaltung teilzunehmen, als an der Veranstaltung für die Zone „Erweiterung Z“. 3. Eine Anwohnerin der Alfonsstraße spricht sich aufgrund des hohen Parkdrucks für die Einführung einer Bewohnerparkzone aus. 12 4. Eine Geschäftsinhaberin regt an nach Münchner und Berliner Vorbild Ausweise für gewerbliche Anlieger anzubieten. Gibt es bereits Informationen, ob dies rechtlich möglich ist? 5. Eine Anwohnerin der Augustastraße befürwortet eine schnelle Einführung der Bewohnerparkzone „Erweiterung Z“, da es zu jeder Tageszeit zu erheblichen Parkproblemen durch sehr viele Fremdparker kommt. 6. Eine Anwohnerin der Alfonsstraße merkt an, dass durch die Einführung eines Bewohnerparkens keine Verbesserung der Parksituation erreicht wird. Der Parkdruck wird der Gleiche bleiben, nur das dafür noch 30€ bezahlt werden müssen. Auch die diversen Kneipen, Restaurants und die Supermärkte, die bis spät in den Abend geöffnet haben, ziehen Fremdparker an. Sie fragt nach, ob die Nutzung des Parkhauses Justizzentrum oder das der StädteRegion in der Zollernstraße in Zukunft nachts durch die Bewohner möglich ist? Es wird nachgefragt, auf welcher Basis der Preis für ein Tagesticket mit 5€ kalkuliert wurde, da die Stadt Köln nur 4€ nimmt? 7. Eine Anwohnerin der Oppenhoffallee und Gewerbetreibende in der Augustastraße merkt an, dass der Parkdruck in der Augustastraße auch tagsüber um einiges höher ist als in der Oppenhoffallee und den angrenzenden Straßen. Somit befürwortet die Anwohnerin eine Einführung der Parkzone „Erweiterung Z“, allerdings nicht der Parkzonen „C“ und „V“. Des Weiteren verweist die Anwohnerin/ Gewerbetreibende darauf, dass andere Städte bereits einen Ausweis für gewerbliche Anlieger ausgeben, um kleinen Unternehmen die Möglichkeit auf einen Parkplatz in der Nähe des Standortes zu geben. Wünschenswert wäre eine ähnliche Lösung für die stadtnahen Wohnviertel in Aachen einzuführen. 7a. In einem weiteren Schreiben weist die Gewerbetreibende nochmals auf die Notwendigkeit eines Parkausweises für Gewerbetreibende hin, die statistisch gesehen nur eine geringe Relevanz haben, wenn pro Ladenlokal nur ein Ausweis ausgegeben wird. 8. Ein Anwohner der Augustastraße ist sehr an der Einführung einer Bewohnerparkzone interessiert und fragt nach, ab wann die Einrichtung erfolgen soll. 9. Ein Anwohner der Alfonsstraße fragt nach, ab wann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden kann und ob bereits vor der Einführung der Zone „Erweiterung Z“ ein Ausweis für die Zone „Z“ zu bekommen ist. Zudem möchte er wissen, ob es möglich ist mit einem Bewohnerparkausweis in einer anderen Parkzone zu parken. 9a. Weiterhin möchte der Anwohner wissen, wann mit einem Beschluss der zuständigen politischen Gremien zu rechnen ist. 13 10. Ein Gewerbetreibender der Frankenstraße fragt nach, welche Möglichkeiten seine Mitarbeiter mit Einrichtung einer Bewohnerparkzone haben. 11. Ein Bewohner der Alfonsstraße spricht sich für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone aus. Des Weiteren fragt er nach, ob es mit Einrichtung einer Bewohnerparkzone für ihn immer noch möglich ist, vor seiner privaten Garage ohne Parkausweis zu parken. 12. Eine Anwohnerin der Friedrichtstraße fragt nach, ab wann die Bewohnerparkzone eingerichtet werden soll und wo ein Parkausweis beantragt werden kann. 13. Eine Bewohnerin der Augustastraße fragt nach, ab wann das Bewohnerparken eingerichtet werden soll. 14. Eine Bewohnerin der Wilhelmstraße fragt nach dem Zeitpunkt der Einrichtung des Bewohnerparkens. Stellungnahme der Verwaltung (zu 1) Eine Überprüfung der Liefer-und Ladezone im Bereich Friedrichstraße und Adalbertsteinweg hat ergeben, dass auch auf Bitten von Anwohnern, die Ladezone Friedrichstraße aufgehoben und zum Parken freigegeben werden sollten, da im Bereich Adalbertsteinweg ein ausreichendes Liefern- und Ladenangebot zur Verfügung steht. Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner des Bereiches dar, Gewerbetreibende und Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Mobilitätsberatung von Seiten der Verwaltung wird angeboten. Beim Bewohnerparken haben Kunden, Mitarbeiter und Gewerbetreibende weiterhin die Möglichkeit im öffentlichen Verkehrsraum zu parken, jedoch muss während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket am Parkscheinautomaten gezogen werden. Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens. Die Bürgereingaben werden mit der Stellungnahme der Verwaltung in die weiteren Beratungen einfließen, erst dann werden die politischen Gremien über die Einführung des Bewohnerparkens entscheiden. Vier bis sechs Wochen vor einer möglichen Einführung werden alle Anlieger per Flyer informiert. (zu 2) Eine Teilnahme ist grundsätzlich möglich, allerdings sind die Planungen immer auf die vorgestellte Zone bezogen. (zu 3, 5) Der sehr hohe Parkdruck im Viertel ist bekannt: Deshalb wurde der Prozess zur Einrichtung des Bewohnerparkens begonnen. 14 (zu 4) Die Straßenverkehrsordnung sieht die Vergabe nur von Bewohnerparkausweisen vor, gewerbliche Anlieger werden nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt der Handwerkerparkausweis dar, der für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zum Abstellen ihrer Fahrzeuge am Einsatzort, vergeben werden kann. (zu 6) Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkbereichen haben gezeigt, dass mit Einrichtung einer Bewohnerparkzone insgesamt mehr freier Parkraum für die Bewohner zur Verfügung steht. Es wäre denkbar die Gebührenpflichtzeiten bis in die späten Abendstunden auszudehnen. In der Vergangenheit hat die Verwaltung bereits das kostenfreie Nachtparken für Bewohner unter anderem in den Tiefgaragen des Justizzentrums und des StädteRegionshauses thematisiert, dies wurde von den zuständigen Behörden bisher abgelehnt. Die Verwaltung wird sich im Zuge des laufenden Prozesses weiter für zusätzliche Parkraumangebote im Viertel einsetzen. Jede Stadt hat ein anderes Tarifgefüge, daher können die Tarife auch für ein Tagesticket unterschiedlich sein. Das Tagesticket für 5€ wurde auf Basis des örtlichen Tarifgefüges kalkuliert. (zu 7, 7a) Eine Einführung des Bewohnerparkens im Bereich „Erweiterung Z“ ohne die Einführung der Zonen „V“ und „C“ wird zu einer Erhöhung des Parkdrucks in den beiden letztgenannten Bereichen führen, da mit der Einrichtung immer eine gewisse Verdrängung von Fahrzeugen stattfindet. Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner des Bereiches dar, Gewerbetreibende und Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Mobilitätsberatung von Seiten der Verwaltung wird angeboten. Beim Bewohnerparken haben Kunden, Mitarbeiter und Gewerbetreibende weiterhin die Möglichkeit im öffentlichen Verkehrsraum zu parken, jedoch muss während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket am Parkscheinautomaten gezogen werden. (zu 8) Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens. Die Bürgereingaben werden mit der Stellungnahme der Verwaltung in die weiteren Beratungen einfließen, erst dann werden die politischen Gremien über die Einführung des Bewohnerparkens entscheiden. Vier bis sechs Wochen vor einer möglichen Einführung werden alle Anlieger per Flyer informiert. (zu 9, 9a) Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens. Die Bürgereingaben werden mit der Stellungnahme der Verwaltung in die weiteren Beratungen einfließen, erst dann werden die politischen Gremien über die Einführung des Bewohnerparkens entscheiden. Vier bis sechs Wochen vor einer möglichen Einführung werden alle Anlieger per Flyer informiert. Ein Parkausweis für die bereits eingerichtete Zone „Z“ ist vor der Erweiterung nicht zu erhalten. Mit einem 15 Parkausweis kann man nur in der angegebenen Zone kostenfrei parken, in allen weiteren Zonen muss während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket gezogen werden. (zu 10) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner des Bereiches dar, Gewerbetreibende und Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Mobilitätsberatung von Seiten der Verwaltung wird angeboten. (zu 11) Parken vor der eigenen Garage ist im Bewohnerparkbereich möglich, sofern in diesem Bereich kein Verbotsschild existiert. (zu 12, 13, 14) Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens. Die Bürgereingaben werden mit der Stellungnahme der Verwaltung in die weiteren Beratungen einfließen, erst dann werden die politischen Gremien über die Einführung des Bewohnerparkens entscheiden. Vier bis sechs Wochen vor einer möglichen Einführung werden alle Anlieger per Flyer informiert. Die Bewohnerparkausweise können online sowie im Bürgerservice am Bahnhofsplatz und Katschhof und zusätzlich in den Bezirksämtern beantragt werden. Anlage 1: Präsentation 16 Bürgerinformation zur Planung des Bewohnerparkens in „Erweiterung Z“ Uwe Müller, FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Inhalt • Worum geht es? • Was ist „Erweiterung Z“? • Was sind die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung? • Und was sind die Folgerungen? Worum geht es? Was ist bisher passiert? Auftrag Voruntersuchung • • 21.09.2011 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte) 10.11.2011 (Mobilitätsausschuss) Durchführung der Erhebung • 26.06.2012 Beschluss zur Erarbeitung einer Planung und mitwirkender Bürgerbeteiligung • • 10.04.2013 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte ) 25.04.2013 (Mobilitätsausschuss) Anlage 1 Übersichtskarte Bewohnerparken bedeutet… • Parkraumbewirtschaftung • Bewohner (Hauptwohnsitz) erhalten einen „Dauerparkausweis“ für ein Fahrzeug (gegen Zahlung einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 30 €) • Parkgebühren für andere Nutzer • Heute z.B. ausserhalb des Alleenrings Tarifzone II: 0,25 € (erste 30 min.), dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus 0,20 € je 10 min. mit Bedienung Mo-Fr von 9-19 Uhr, Sa 9-14 Uhr • Sonderregelungen, z.B. Aufhebung der Höchstparkdauer, Tagesticket Ein ausgewählter Überblick zum gesamten Untersuchungsgebiet im Frankenberger Viertel • ~ 12.000 angemeldete Bewohner • ~ 5.700 angemeldete KFZ • ~ 2.860 Parkplätze im öffentlichen Raum • ~ 1.910 private Stellplätze Parkraumanalyse Daten werden untergliedert nach Straßenabschnitten • Parkplätze (öffentlich / nicht-öffentlich) • gemeldete Personen (Haupt- und Nebenwohnsitz) • gemeldete KFZ (inkl. Gewerbe) • angetroffene KFZ • in den Zeiten 6 / 9 / 17 / 20 / 23 Uhr • auf den Wohnsitz zugelassene KFZ • sonstige KFZ AC • sonstige KFZ nicht AC Was ist „Z“ Erweiterung die „Ist-Situation“ Anlage 6 Lageplan Zustand Parknutzung in den einzelnen Straßen Auslastung der Parkplätze nach Straßen Tabelle 12: Auslastungsgrad der Parkplätze Luisenstraße Friedrichstraße Im Überblick der Erhebungszeiten 157 Dauerparker ~30% aller (32% auf Bewohner, 27% sonstige AC, 41% nicht AC) Fazit Für den Bereich „Z Erweiterung“ würde die Einführung eines Bewohnerparkbereichs • • helfen den Parkdruck vor allem für Bewohner zu minimieren. Nicht-berechtigte Dauerparker müssen andere Parkmöglichkeiten wahrnehmen und fragen stärker andere Mobilitätslösungen nach. • Die Erfahrungen zeigen, dass nach Einführung einer Bewohnerparkzone • öffentlicher Parkraum in größerem Umfang von Bewohnern genutzt wird, • mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen, • Kurzzeitparkvorgänge einfacher stattfinden (und damit auch Parksuchverkehr minimiert wird). • Es entstehen Möglichkeiten, z.B. die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger zu erhöhen. Ergebnisse Nacherhebung Ost 2 • Vorerhebung 2008, Umsetzung 2011, Nacherhebung 2012 • Reduktion der parkenden Kfz zwischen 26 und 56 % • Schaffung freier Parkkapazitäten • Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern auf 63 – 70 % aller abgestellten Fahrzeuge angestiegen • Oder in Zahlen: • 6 Uhr –Erhebung: vorher 234 Bewohnerfahrzeuge nachher 385 • 11 Uhr: vorher 165 Bewohnerfahrzeuge nachher 256 + 91 + 151 Ergebnisse Nacherhebung Ost 2 Ergebnisse Nacherhebung Ost • Vorerhebung 2008, Umsetzung 2009, Nacherhebung 2013 • Reduktion der parkenden Kfz zwischen 2 und 32 % • Geringere Schaffung freier Parkkapazitäten • Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern um 123 – 135 % angestiegen • Oder in Zahlen: • 6 Uhr –Erhebung: vorher 231 Bewohnerfahrzeuge nachher 544 • 11 Uhr: vorher 149 Bewohnerfahrzeuge nachher 333 • 23 Uhr: vorher 248 Bewohnerfahrzeuge nachher 555 • + 313 + 182 + 307 Bewohnerfahrzeuge machen 70% der Parkvorgänge aus (vorher 25%) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wechsel der Nutzergruppen 9 6 7 8 4 2 7 5 5 6 4 3062 22 3 3 3056 1a 2 2 29 49 33 39 45 55/57 59 67 69 71 3048 73 77 79 87 St. Josef 89 101 105 107 109 111 4 117 119 121 2821 3389 13 3338 73 4392 3342 16 46 48 50 52 54 56 58 60 5 70 72 74 78 2 1 7 4 6 10 17 18 12 1 19 9 20 0 19 7 19 8 19 5 19 6 19 3 19 4 18 8 19 0 18 5 18 6 18 3 18 4 18 1 18 2 17 9 18 0 17 6 17 4 17 0 16 9 16 7 16 5 16 2 16 3 16 1 16 0 15 9 15 7 15 5 15 3 15 6 15 1 15 4 14 9 25 15 17 19 39 Aa ch en Kö ln 43 31 Ei se nb ah n 45 54 47 52 50 48 32 51 53 65 65 a 65 c 67 a 42 67 46 44 16 14 12 10 8 19 17 a 17 67 b 50 2010 52 1684 1038 54 2 10 22 23 56 15 a 15 2013 67 c 20 40 21 9 3030 20 20 58 974 25 211 0 10 3217 2 975 4 1695 60 2010 1953 1930 1968 Grünanlage 6 27 22 1969 2677 1037 98 26 1616 55 Herz Jesu 24 7 1940 3 10 x 28 2 6 24 22 11 9 7 5 3 1 56 40 34 3 2 30 31 29 27 25 23 19 15 13 22 /2 4 20 21 18 16 19 17 14 15 12 13 10 8 11 6 72 70 68 66 64 62 60 58 15 8 2 4 4 2 38 36 34 32 30 28 26 24 a 63 2020 2018 2015 2009 19 2 63 2022 2023 2014 2012 2011 1948 6 10 18 4 59 17 6 a 57 2017 1683 1 10 1974 3151 2019 2024 1691 1693 2016 4 10 1959 12 1617 1555 15 a a 61 16 51 1939 17 a 15 1553 50 8 57 2021 h ac rb ve Be 1941 1891 3120 11 2041 2029 2025 1942 0 11 8 10 213 1923 1935 1936 1031 3103 61 15 48 10 a 59 24 46 14 39 46 33 450 3146 31 a 55 25 22 2027 5 11 3 11 1 11 9 10 7 10 1901 1933 2 L.S. Bunker 2028 1924 8 1611 33 55 23 2026 5 10 1934 1914 31 13 3147 9 2146 2040 1961 1967 1957 1956 1260 1913 2782 29 6 3070 3034 1419 1657 1943 49 1899 27 4 2569 7 1447 1032 1783 2 11 1958 1955 1947 1890 2031 2030 7 11 2676 2783 13 20 20 44 2568 1029 2230 1966 1414 1907 2780 9 1033 3c 1459 1949 39 1889 1887 35 20 1952 1415 45 2832 heim Leichen- 2048 halle 47 3a 2145 2038 2a 460 2042 2127 37 44 12 42 2006 48 3b 21 35 42 257 1888 1886 19 1269 2088 2035 Unland 1692 2831 2005 34a 1267 1103 2293 1042 1043 11 3078 17 2513 5 1782 1784 18 33 40 10 1875 1885 2502 2567 2441 2442 2446 7 x 9 266 2444 1224 2226 2271 2277 1086 3199 Schwestern- 1922 1895 2294 1787 2043 3201 2036 Grünanlage 1151 2039 18 2443 2 1460 1806 2143 3203 2086 1681 1153 1945 9 11 8 1925 774 3200 3205 1946 4 11 7 1927 4 1035 1457 1775 2937 2110 6 11 6 16 6 1639 2141 1973 1971 1965 2011 1256 3202 1973 1977 5 14 1257 2448 3204 2192 Spielplatz 1413 1873 1637 2518 777 775 1680 1468 1152 1931 1905 4 45 12 1276 38 3 10 3087 8 40 3206 3100 3079 1970 1926 3171 776 2176 8 11 1921 1872 1884 1917 1258 10 1097 1815 2139 1916 1871 1883 1876 1894 1903 2564 2504 Viktoriaschule 1795 778 1989 1972 1892 12 10 8 2503 16 14 1912 1911 1893 20 18 16 14 Burg Frankenberg 20 18/ 3 1 12 1794 1882 1881 22 1 1675 1677 2512 1636 7 5 2536 24 5 3 1268 2566 11 9 2532 2533 23 36 3173 780 1928 26 7 1098 17 15 13 2529 21 2963 1096 37 19 21a 21 19 2531 2535 19 34 1809 1808 779 1154 0 12 1976 1915 1902 1416 1900 28 2530 2534 17 1811 1640 965 1792 30 1273 31 2456 2972 1 2551 15 32 1810 1805 9 1676 2973 25 23 21b 1804 968 2262 4601 1906 11 34 2455 2547 8 967 966 Wasser Wasser 1908 32 13 29 27 36 2548 2550 1195 782 2 12 1 12 1988 x 2544 2546 2549 2570 2577 3169 3 12 1990 1975 1995 1996 1997 1980 29 2579 2572 2571 1192 1807 36 31 2558 2543 2578 211 1803 6 252 2314 2540 2545 28 897 578 787 17 27 1978 34 8 1791 577 19 1 18 7 21 22 19 17 20 15 1 6/1 8 14 11 12 9 10 7 8 6 5 4 3 1 31 29 20 18 27 16 14 25 23 12 21 10 19 8 17 6 3 8 16 1979 1960 34 783 2801 692 1044 40 36 2454 786 784 781 1513 23 1133 2452 40 2974 2974 789 788 785 3122 1459 1455 2a 12 1410 1500 37 38 2678 3123 3099 5 12 1998 1992 540 35 33 3114 3113 4 12 18 45 41 39 2527 28 15 36 7 12 2 17 1993 44 42 11 2553 2541 2542 799 792 3115 21 11 1869 58 56 54 52 50 46 31 29 27 25 38 1796 17 7 7 23 43a 43b 17 8 30a 15 9/ 11 7 1/ 5 48 15 2 91 93 95 97 99 1 01 1 03 1 05 1 07 1 09 1 1 1 1 1 3 1 1 5 1 1 7 1 1 9 17 2 28a 20 1 12 13 1 4/1 6 53 55 57 59 61 63 65 67 69 71 73 75 77 79 80 82 84 86 88 90 92 94 96 2 4 6 46 7/9 25 44 5 x 32 42 8 23 30 37 35 33 48 1909 43 2519 2514 2557 434 24 1800 3102 3101 2250 1880 1910 6 2521 3104 9 12 793 791 3124 3118 3117 3112 3116 3103 1040 796 3120 3119 41 1994 794 3121 3107 3106 3105 39 9 40 3 21 1904 264 2453 2 2574 1799 13 1 19 28 539 7 2449 1018 2554 22 898 11 4a 9 2/6 17 26 5 1920 1879 1674 47 2537 1898 1919 1918 1511 1857 263 269 1633 49 2552 433 1878 1854 1856 1054 2506 2505 4 20 1798 2451 51/53 51/53 34 2509 2508 2517 801 798 795 3108 2249 8 12 1855 1961 2516 2515 3111 3110 3109 960 16 545 1868 2450 19 2507 Mephistoquelle 2520 3125 3188 1 13 0 13 1938 2510 2525 1055 4 13 2/ 13 11 3282 45 43 1954 1877 1937 2a Viktoriaschule 24 32 1412 3165 Pockenbrünnchen 2511 2522 2526 2528 2538 2555 2559 3 13 1224 12 /1 4 2748 1963 1263 1962 1897 74 2556 431 9 2001 667 1855 693 1896 1863 1148 70 59 7 55/5 55 3155 18 1865 1862 1866 72 61 30 2573 35 16 x 3156 14 50 1 5 1085 12 1797 2237 1984 1964 1861 76 63 17 10 6 13 1864 28 1790 1789 1163 5 13 1041 1982 1874 1858 90 88 86 84 82 80 78 3 2200 Spielplatz 21 8 13 1225 1870 2671 1223 3283 94 87 15 23 0 14 1936 7 2002 85 92 1532 1274 3189 7 13 1226 607 6 1944 95 1512 9 13 608 5 1867 11 2272 2 14 445 1262 1869 91 89 8 19 1229 8/ 10 83 65 3166 2541 1230 2552 2551 2545 3 1981 81 71 67 15 3085 2546 2547 609 2003 1983 2954 79 75 73 2458 2458 69 Kreisverwaltung 2548 9 13 2063 2 2013 740 93 3040 743 1822 1823 77 13 26 2271 2733 2560 2559 2558 2550 2549 2553 2557 2555 110 108 106 104 1 1773 2490 2489 2500 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1411 4015 Martin-Luther 57 a 55 3383 3380 3334 3530 16 3 18 1899 59 1052 1053 3 3331 16 1 14 4 3753 15 4014 24 22 20 1951 4131 61 3407 3403 2463 2289 4881 3 3539 14 2 1816 2123 4133 1944 3533 14 0 1423 7 7 3828 4132 Haus 3534 13 8 4657 24 x 5 13 17 10 1197 1198 2919 alte Grenze 3384 15 3336 9 7 13 4 4768 3721 3709 1324 3749 3750 3824 4715 2293 4573 3547 3713 4475 3538 3830 3850 5 793 2284 3320 3535 6 11 3842 3841 11 7 4571 13 2 1144 3731 1420 3708 3729 9 4572 130 3707 4438 3716 3717 4a 8 1697 4437 3406 3370 3385 4 4 6 3711 3722 3712 3733 3748 3825 1/3 Kindergarten 30 3/5 3339 29 3723 3728 92 3754 1018 3330 128 3715 1716 3726 3760 4011 4012 126 3706 3747 36 4941 4951 122/124 120 3402 4792 5 118 1 8 116 4 9 6 4143 1792 3340 1404 112/114 3743 3843 3826 10 110 3740 3759 7 4 7 108 36 3827 106 2 3741 3752 3832 104 3744 3738 3833 3834 102 4395 3844 4326 2047 63 Kirche 3536 100 28 3835 3838 98 17 3831 3836 3839 96 35 4762 4585 94 34 4761 3845 5 2 2b 3998 4002 1173 4013 4010 2751 69 3386 Schwimmhalle Ost 92a 90 2 3846 3997 1597 4138 2296 88 3745 13 3 4003 3994 2297 2391 1553 86 3746 22 1 4 2045 4009 4137 84 1715 3739 67 65 80 27 3742 3405 1017 3337 Neuapostolische 4653 76 3735 3736 3 8 2 4136 1552 1559 1429 1554 68 3737 3751 30 64 3820 66 3821 3822 x 62 3823 3837 1 44 4444 2 42 34 3847 5 9 38/40 15 2 28/30 2714 26 27 26 1 1900 1378 1379 1377 24 3849 3852 3 25 3387 22 4893 1612 1613 71 Legende 2287 Seniorenheim 18/20 1477 3996 41 14 3995 4004 1303 7 4421 4139 40 12 1171 4008 4005 4140 49 10 1172 5 6 525 4141 27 8 4006 4 3 2 1 1558 65 b 6 24 4 4007 3404 3388 20 2 28 1134 128 1557 1094 1555 75 1717 1321 126 1556 3 1/ 5 3409 4478 2 2292 1570 29 23 2400 115 4654 7 3408 4716 3341 5a 123a 113 3050 9 3270 77 3390 garten 4453 4655 123b 103 4823 123d 123c 99 8 123 3063 95 22 85 91 81 97 1761 2174 3053 3059 75 6 51 Kinder- 3047 3043 43 18 37 3410 1388 3044 35 1 27 3350 2359 12 23/25 3347 10 3537 1843 5 21 6 3319 3310 3045 13 17/19 3307 4822 3061 20 24 1131 3058 1434 3042 1599 25 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3 10 69 544 44 1352 20 550 232 3173 2562 3172 250 4f 343 233 240 140 1472 12 1632 8 938 119 1 8 234 73 248 5 3162 238 55 75 1732 1553 18 246 249 20 77 4 2000 2894 5 329 4e 225 6 78 6 51 49 41 277 278 263 262 279 261 8 280 3 260 228 200 251 36 264 6 83 93 95 34 265 195 89 91 1475 32 Rückhaltebecken 275 268 267 266 82 326 3157 3227 3226 3225 1 3 45 39 30 47 3151 3268 13 12 5 5 7 ohne Maßstab November 2014 P:Daten/08 Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_V/Pläne/14-11-13 Parkbereich C-V-Z Zustand Übersicht mit neuen Grenzverlauf s-w 37 4 46 17 16 15 1 en ch Aa 276 Bewohnerparken Grenzziehung "V", "C" und "Erweiterung Z" 3158 3235 14 - 48 3159 269 3234 3236 3237 3238 3239 3240 3241 3242 n l Kö 35 28 87 3160 23 22 21 20 n ah nb se Ei 26 3231 3232 1834 3150 80 81 1833 1835 85 334 24 1836 332 2 Kirche 3233 25 3132 3186 6a 27 26 3126 33 6b 83 3229 3230 28 1417 79 3161 31 30 3209 77 333 81 29 47 4 237 331 1380 43 3 236 49 1697 34 33 32 1634 2 24 330 137 31 53 138 22 235 239 4d 3153 Schule 1734 1 335 247 79 3167 1733 282 202 203 204 20