Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
138498.pdf
Größe
58 MB
Erstellt
18.11.14, 12:00
Aktualisiert
20.02.17, 16:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0096/WP17
öffentlich
18.11.2014
Dez. III / FB 61/30
Einrichtung der Bewohnerparkzonen "Erweiterung Z"
(Zollernstraße), "V" (Viktoriaallee), "C" (Beverstraße)
hier: Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung und weitere
Vorgehensweise
auch: Antrag der Bürgerinitiative "Bürgernahes Parken im
Frankenberger Viertel" vom 09.09.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.12.2014
14.01.2015
MA
B0
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Ergebnisse der
Bürgerinformationsveranstaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Einführung des
Bewohnerparkens in den genannten Zonen für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen
vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass
-
eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird,
-
die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden ausgedehnt wird,
-
ein Pilotprojekt zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende
aufgenommen wird,
-
die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –
anbietende
-
zeitgleich angeboten und vermarktet wird,
weitere Möglichkeiten zur Mitnutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs.
angeboten werden können und
-
ein Tagesticket angeboten wird.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Ergebnisse der
Bürgerinformationsveranstaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, die Einführung des
Bewohnerparkens in den genannten Zonen für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen
vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass
-
eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird,
-
die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden ausgedehnt wird,
-
ein Pilotprojekt zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende
aufgenommen wird,
Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.12.2014
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-
die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –
anbietende
-
zeitgleich angeboten und vermarktet wird,
weitere Möglichkeiten zur Mitnutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs.
angeboten werden können und
-
ein Tagesticket angeboten wird.
Der Antrag der Initiative „Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel“ ist damit behandelt.
Vorlage FB 61/0096/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.12.2014
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Erläuterungen:
Sachstand:
Die Ergebnisse der Voruntersuchungen zur Einführung des Bewohnerparkens in den Zonen
„Erweiterung Z“ (Zollernstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) wurden in der Sitzung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.04.2013 und in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am
25.04.2013 vorgestellt und beraten.
Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten, haben in allen Bereichen eine sehr starke
Auslastung, zum Teil sogar eine Überlastung des öffentlichen Parkraumangebotes nachgewiesen und
die Sinnhaftigkeit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zur Verbesserung der
Parkraumsituation für die Bewohner dargestellt. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt für
die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der
Bewohnerparkzonen „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) zu
erstellen und diese in einer mitwirkenden Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Bürgerbeteiligung:
Am Freitag, den 08.11.2013, Dienstag, den 12.11.2013 und Montag, den 18.11.2013 wurden im
Lighthouse (Christliches Zentrum), Oranienstraße 22-24, die Bürgerinformationen für die Bereiche
„Erweiterung Z“, „C“, und „V“ durchgeführt. Insgesamt ca. 180 Bürgerinnen und Bürger nahmen an
den Veranstaltungen teil. Die Veranstaltungen wurden nach einem jeweils einführenden Vortrag in die
Gesamtthematik als Gallery Walk durchgeführt, sodass ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und
Erörterung bestand. Bei allen drei Veranstaltungen haben sich Befürworter wie Gegner geäußert.
In der Veranstaltung zu „Erweiterung Z“ wurde der Wunsch nach Einführung des Bewohnerparkens
am deutlichsten geäußert, während in der außenliegenden Zone „C“ der Wunsch am wenigsten
deutlich wurde. In allen drei Bereichen wurde der Zonenzuschnitt hinterfragt.
Die umfangreichen Äußerungen in den Veranstaltungen wurden sowohl im Wortprotokoll als auch
über Moderationskarten festgehalten (Anlage 1 und 2). Außerdem gingen weitere schriftliche und
telefonische Eingaben ein, die in Anlage 1 und 3 im Einzelnen aufgelistet und durch die Verwaltung
ausführlich beantwortet werden. Aufgrund des großen Interesses bei den Anliegern wurde der übliche
Zeitraum zur Abgabe von Eingaben deutlich verlängert und alle Eingaben zugelassen. Entsprechend
den Äußerungen bei den drei Bürgerversammlungen ergibt sich in den schriftlichen Eingaben ein
unterschiedliches Meinungsbild von Befürwortern und Gegnern des Bewohnerparkens.
Zur Beantwortung der Eingaben waren zum Teil ausführliche Recherchen und Stellungnahmen
weiterer Beteiligter notwendig. Die in der Vorlage und in den beigefügten Anlagen dargestellte
Beantwortung der einzelnen Fragen und Eingaben ist Grundlage der weiteren Beratung.
Wesentliche Themen:
Die einzelnen Eingaben sind in den Anlagen nachzuvollziehen. An dieser Stelle soll auf die aus Sicht
der Verwaltung wesentlichen Fragestellungen eingegangen werden. Dazu zählen
-
der Zuschnitt der Bewohnerparkzonen,
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Ausdruck vom: 01.12.2014
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-
das grenzüberschreitende Parken in den jeweiligen Zonen,
-
die Schaffung zusätzlichen Parkraums,
-
die Verlängerung der Gebührenpflichtzeit,
-
die Einführung von Parkausweisen für Gewerbetreibende, Beschäftigte und Nebenwohnsitzler,
-
die Einführung von Besucherparkausweisen und
-
eine Bürgerabstimmung/-befragung zur Einführung des Besucherparkens.
Zuschnitt der Bewohnerparkzonen
Die Grenzziehung der Bewohnerparkzonen war in allen Veranstaltungen ein besonderes Thema.
Dies betraf sowohl grundsätzlich die Einteilung in verschiedene Zonen als auch vor allem die
Aufteilung der Bereiche „V“ und „C“ im Besonderen. Mehrfach wurde eine horizontale Aufteilung der
Zonen (etwa entlang der Oppenhoffallee) anstatt wie geplant eine vertikale Aufteilung (entlang
Viktoriaallee/Viktoriastraße) gewünscht. Die Verwaltung hat dies ausführlich untersucht und geprüft,
welche Möglichkeiten der Anpassung bestehen.
Bei der Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen handelt es sich um Maßnahmen
auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts. Rechtsgrundlagen finden sich im
Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung. Bewohnerparkbereiche dürfen demnach
auf Gebiete bis maximal 1000 Meter Ausdehnung eingerichtet werden. Definiert ist damit ein
Nahbereich, bei dem davon auszugehen ist, dass innerhalb dessen Bewohner eines Quartiers sich
noch bewegen, um einen Parkplatz aufzusuchen. Die maximale Ausdehnung darf nicht größer sein.
Soweit dies der Fall ist, ist die Aufteilung des Gebietes in verschiedene Zonen vor zu nehmen. Die
ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene Aufteilung trägt dem Rechnung und beträgt im Falle
der Zone V eine Maximaldistanz von 984m, bei den anderen Zonen ist diese jeweils niedriger. Dies
war allerdings nicht alleine Grund für den Verwaltungsvorschlag. Vielmehr wurde mit der
vorgeschlagenen Zonierung auch eine ausgewogenere Balance von Angebot und Nachfrage nach
Parkplätzen erreicht.
Verschiedene Möglichkeiten der Einrichtung von Bewohnerparkzonen entlang der Oppenhoffallee
wurden geprüft. Die maximalen Ausdehnungen betrugen dabei jeweils mehr als 1.100 Meter und
überschreiten damit die rechtlich mögliche Maximalausdehnung.
Grenzüberschreitendes Parken in den Bewohnerparkgebieten
Das Wohnen an der Grenze zu einer benachbarten Bewohnerparkzone bedeutet eine beschränkte,
meist einseitige Möglichkeit zur Parkplatzsuche. Dies war eines der meistgenannten Probleme.
Bereits in der Behandlung des SPD-Antrags zu „individuell gestalteten Bewohnerparkbereichen“ vom
11.10.2011, der in der Sitzung des Mobilitätsauschusses am 15.11.2012 beraten wurde, wurden
Lösungsansätze erörtert, die aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen jedoch nicht weiter
verfolgt wurden. Die Bewohnerparkzone muss eindeutig ausgewiesen sein und der Bewohner muss
eindeutig als Bewohner einer Zone zugewiesen werden.
In der aktuellen Auseinandersetzung mit der Thematik wurde von der Fachverwaltung ein
Teilzonenkonzept angedacht. Grundgedanke war, die bisherigen „Maximalzonen“ in kleinere
Teilzonen zu unterteilen, sodass jeweils zwei benachbarte Teilzonen immer das Kriterium der
Maximalausdehnung erfüllen würden. Die Bewohner sollten dann die Möglichkeit erhalten, zur
eigenen „Kernzone“ mit dem tatsächlichen Wohnort eine weitere benachbarte Teilzone zu wählen.
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Ausdruck vom: 01.12.2014
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Damit würde die Problematik der Rand-/bzw. Grenzlagen nahezu entfallen, da für heutige
„Grenzbewohner“ die Wahl des Nachbarraumes ermöglicht würde und die ungleiche Lagegunst der
heutigen Regelung aufgehoben würde. Der Bewohnerparkausweis könnte eindeutig bezeichnet
werden, die einzelnen Teilzonen wären eindeutig beschildert, die Maximalausdehnung wäre
eingehalten. Obwohl die drei wesentlichen Kriterien eingehalten sind, bestehen rechtliche Bedenken.
Als Möglichkeit den geäußerten Bürgerwünschen zum Gebietszuschnitt entgegen zu kommen als
auch die Problematik des nicht gestatteten grenzüberschreitenden Parkens abzuschwächen hat die
Verwaltung den Gebietszuschnitt weiter untersucht und schlägt nun eine Einteilung mit einer größer
erweiterten Zone „Z“ und einer einzigen Zone „C+V“ vor. (siehe Anlage 4) Abgegrenzt würden diese
Teilbereiche durch die Haßlerstraße/ Charlottenstraße und Kongressstraße. Es kann damit zwar nicht
wie gewünscht die gesamte Oppenhoffallee in einer Zone abgebildet werden; dem von vielen Bürgern
geäußerten Wunsch auf die „vertikale“ Aufteilung des Gebietes entlang der Viktoriaallee zu verzichten
kann damit aber nahezu vollständig stattgegeben werden. Durch den Verzicht auf eine Einteilung in
zwei Zonen „C“ und „V“ entfällt außerdem eine Grenzziehung; es bestehen insgesamt also größere
Möglichkeiten der Parkraumsuche.
Schaffung zusätzlichen Parkraums
Ein weiteres wesentliches Thema war die Schaffung zusätzlichen Parkraums. Die Einführung des
Bewohnerparkens führt grundsätzlich nicht zur Errichtung neuen Parkraums. Vielmehr werden durch
die Privilegierung der Bewohner und die Einführung des kostenpflichtigen Parkens für externe Parker
mehr nicht-berechtigte Dauerparker aus dem Viertel ferngehalten, die Parkraumnachfrage dadurch
reduziert und die Parkchancen in Wohnortnähe erhöht.
Zur Schaffung zusätzlichen Parkraums müssten weitere, in der Regel investive Maßnahmen ergriffen
werden. Genannt wurde der Bau von Quartiersgaragen, die Anlage von neuen Parkflächen bzw. die
Einrichtung von Einbahnstraßen mit Schrägparkständen. In die gleiche Richtung tendieren Vorschläge
die bestehenden Parkplätze etwa in den Parkhäusern Friedrichstraße, des Justizzentrums oder der
Aachen Arkaden sowie die neue Tiefgarage des Kronprinzenquartiers für Bewohner nutzbar zu
machen.
Die einzelnen Ideen wurden untersucht. Für den Bau von Quartiersgaragen bzw. die Anlage von
neuen Parkflächen sind neben den finanziellen Voraussetzungen die räumlichen
Rahmenbedingungen wesentlich. Denkbare Flächen bieten sich lediglich auf dem ehemaligen
Boendgen-Gelände an, das sich jedoch nicht in städtischem Besitz befindet und sich zudem in einer
Randlage befindet. Weitere größere zusammenhängende Flächen existieren ansonsten nur in den
Blockinnenbereichen, die wegen der hohen zu erwartenden Emissionen durch zusätzliche
Parkverkehre und der vorhandenen starken Wohnnutzung jedoch ausscheiden. Die flächenhafte
Ausdehnung von Parkplätzen auf bisherigen Freiflächen, etwa auf den Innenbereichen der Alleen
oder den vorhandenen Plätzen (Neumarkt, Grünanlage Burg Frankenberg, Moltkepark oder anderen)
wurde bereits mit negativem Ergebnis in dem für das Frankenberger Viertel aufgestellten Rahmenplan
diskutiert und ist wegen der dort verankerten und beschlossenen Nutzungen nicht denkbar.
Bereits in der Zukunftswerkstatt für das Frankenberger Viertel, die im Jahr 2006 durchgeführt wurde,
wurde der Straßenraum von Bewohnern und Fachleuten eingehend daraufhin untersucht, wo durch
zusätzliche Einbahnstraßenregelungen Platz für weiteren Parkraum durch die Anordnung von
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Ausdruck vom: 01.12.2014
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Schrägparkständen geschaffen werden könnte. Bei der Einrichtung von Einbahnstraßen müssen
dabei auch zusätzliche Aspekte, wie die Sicherstellung der Erreichbarkeit, die Minimierung von
Umwegfahrten und damit zusätzlicher Schadstoff- und Lärmbelastung der Anlieger betrachtet werden.
Ebenfalls ist mit dem Einrichtungsverkehr auch eine Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus und
damit auch des Unfallrisikos zu erwarten. Es wurden daher keine weiteren Vorschläge formuliert.
Die Nutzung bestehender Parkierungsanlagen durch Bewohner ist im Sinne der Effizienzsteigerung
des bestehenden Platzangebots unter Beachtung der vielfältigen Nutzungsansprüche an den
öffentlichen Raum gerade im dichtbesiedelten Frankenberger Viertel eine sinnvolle Möglichkeit.
Bereits seit mehreren Jahren wurde durch die Verwaltung die Mitnutzung der von der StädteRegion
Aachen angemieteten Stellplätze auf dem Boendgen-Gelände durch Anlieger eingerichtet.
Berechtigungsausweise werden über die Stadtverwaltung auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 30
€/Jahr ausgegeben.
Als weitere Möglichkeit können Parkplätze in der Tiefgarage des Gewoge-Gebäudes in der
Goerdelerstraße, Ecke Kronprinzenstraße angeboten werden. Durch verschiedene Maßnahmen
wurde die Nutzbarkeit der Tiefgarage im vergangenen Jahr erhöht. Auch Nicht-Wohnungsmieter
haben die Möglichkeit einen Stellplatz anzumieten. Ein Stellplatz kann über die Verwaltung vermittelt
werden.
Mit dem Management der Aachen Arkaden wurde über die Einführung eines Nachttarifs zwischen 18
Uhr und 8 Uhr einschließlich ganztägiger Samstags- und Sonntagsnutzung im Zusammenhang mit der
Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel erörtert. Eine abschließende
Stellungnahme durch das Centermanagement, das einer Mitbenutzung positiv gegenüber steht, liegt
noch nicht vor.
Mit der APAG wird über die Einführung von Sonderkonditionen für das Parkhaus Adalbertsteinweg/
Friedrichstraße im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens verhandelt.
Über Möglichkeiten einer Mitnutzung des Parkhauses Justizzentrum sowie die Mitnutzung der
zukünftigen Tiefgarage im Kronprinzenquartier wird nach Abschluss der Gespräche berichtet.
Schließlich bietet sich die Einführung einer internetbasierten Parkraumbörse an, die Anbieter und
Nachfrager von Stellplätzen passgenau zusammen führen kann. Die Verfügbarkeit privaten
Parkraums wird damit nachweisbar gesteigert. Verschiedene Web-Plattformen bieten sich dazu an.
Die Verwaltung würde dies bei einer Einführungskampagne des Bewohnerparkens mit bewerben.
Verlängerung der Gebührenpflichtzeit
Aufgrund der in Teilen vorhandenen abendlichen Besucherverkehre wurde mehrfach eine
Verlängerung der Gebührenpflichtzeit über das jenseits des Alleenrings übliche Maß hinaus
gewünscht. Die bisherige Tarifzone 2 sieht eine Bewirtschaftung Montags bis Freitags bis 19 Uhr und
Samstags bis 14 Uhr vor. Dem Wunsch der Bürger nach einer Verlängerung der
Gebührenpflichtzeit in die Abendstunden (bis 21 Uhr oder 22 Uhr), kann entsprochen werden.
Parkausweise für Gewerbetreibende, Beschäftigte und Nebenwohnsitzler
Parkausweise für Gewerbetreibende und Beschäftigte wurden bereits auch im Zusammenhang mit
der Einrichtung früherer Bewohnerparkzonen gefordert. Als Beispiele wurden Regelungen in den
Städten München, Bremen und Berlin genannt.
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In München können Gewerbetreibende und Freiberufler pro Unternehmen einen Parkausweis ohne
Kennzeichen erhalten, sodass jeder Betriebsangehörige diesen nutzen kann. Voraussetzung ist, dass
die Betriebe über keine Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge verfügen.
In Bremen können Gewerbetreibende und Freiberufler über eine Ausnahmegenehmigung einen
Parkausweis erhalten. Die Parkausweisausgabe erfolgt nur solange ausreichend Parkflächen für
Bewohner vorhanden sind.
In Berlin sind für Geschäfte, Betriebe, Praxen und Einrichtungen, die in dem Parkraumgebiet ansässig
sind, auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge möglich, sofern
nachweislich ein dringender Bedarf besteht.
Als Rechtsbasis dient in der Regel § 46 der StVO. Demnach können die Straßenverkehrsbehörden in
bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Verboten
oder Beschränkungen, wie u.a. von der Anordnung von Bewohnerparkzonen, genehmigen.
Die Stadt Aachen hat sich in der Vergangenheit insbesondere zum Schutz der Anwohner und im
Sinne einer möglichst großen Wirkung der Bewohnerparkzone sehr restriktiv verhalten. Dies wurde
von der obersten Straßenverkehrsbehörde in der Vergangenheit ebenso nachdrücklich eingefordert.
Angesichts der Größe der neu geplanten Bewohnerparkzonen und des vielfach geäußerten
Wunsches nach Einführung einer Ausnahmeregelung, wäre es aus Sicht der Verwaltung denkbar, für
das Frankenberger Viertel ein Pilotprojekt zu starten, in dem Gewerbetreibende zum Parken in der
Zone des Betriebssitzes eine für ein Jahr befristete gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung
erhalten, die von der Verpflichtung zur Bedienung des Parkscheinautomaten befreit. Jeder
Gewerbetreibende erhält auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug. Die näheren
Bestimmungen – insbesondere die Festlegung des Berechtigtenkreises – sind gesondert zu
formulieren. Um die Auswirkungen dieser Regelung zu überprüfen und bei Fehlentwicklungen ein
Gegensteuern zu ermöglichen, sollte diese Regelung zunächst befristet eingeführt und die
Entwicklung evaluiert werden. Zu bedenken ist auch, dass das Pilotprojekt im Falle einer positiven
Entwicklung entsprechende Begehrlichkeiten in den übrigen Bewohnerparkgebieten wecken wird, die
auf der Grundlage der individuell bestehenden Parkraumbilanzen in jedem Bewohnerparkgebiet
einzeln betrachtet werden müssen.
Für die Einführung von Parkausweisen für Beschäftigte sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund
der mit dem Bewohnerparken beabsichtigten Ziele der Schaffung von freien Parkplatzflächen für die
Bewohner des Viertels weiterhin keine Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Auch die Forderung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Nebenwohnsitzler ist nicht neu.
Konkret wurden die Städte Berlin, Dortmund und Köln genannt, die entsprechend verfahren. Die
Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO führen aus, dass einen Anspruch nur der hat, der im Bereich
meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann
der angemeldete Wohnsitz ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde
ebenfalls im Einvernehmen mit der Stadt. Eine Ausweitung auf Nebenwohnsitzler wurde in Aachen –
u.a. ebenfalls aus den bereits o.g. Gründen – negativ bewertet. Darüber hinaus ist auch zu bewerten,
dass die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Landes nur für Hauptwohnsitzler geleistet werden
und damit auch ein fiskalisches Interesse besteht, sowenig wie möglich Ausnahmegenehmigungen für
den Nebenwohnsitz zu schaffen.
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Bei der Festlegung des Berechtigtenkreises hat die Stadt Aachen das Einwohnermeldegesetz und die
Fahrzeugzulassungsverordnung berücksichtigt. Seit 2007 ist es außerdem nicht mehr möglich ein
Fahrzeug auf den Nebenwohnsitz anzumelden.
Verheiratete die nicht dauerhaft von der Familie getrennt leben müssen aufgrund der melderechtlichen
Verpflichtung ihren Hauptwohnsitz am Wohnsitz der Familie haben. Wenn sie jedoch aus beruflichen
Gründen einen Zweitwohnsitz anmelden müssen, darf keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden.
Einführung von Besucherparkausweisen
Ebenso wurde zur Reduzierung der Aufwendungen für Besucher der Wunsch nach Einführung von
Besucherparkausweisen geäußert. Als Beispiele wurden Regelungen in den Städten Heidelberg und
Bielefeld genannt.
In Heidelberg wird mit der Ausstellung eines Parkausweises auch ein Bogen Besucherkarten - 9
Tages - und 1 Wochenkarte - ausgegeben. Weitere Besucherkarten können gegen Gebühr erworben
werden. In Bielefeld erhalten Bewohner zum Bewohnerparkausweis 10 Besucher-Tagesausweise. Für
10,20 € kann ein weiterer Block mit 5 Ausweisen erworben werden. Auch Bewohner ohne
Bewohnerparkausweis können Besuchertickets beantragen. Andere Regelungen sind u.a. auch aus
Berlin, Hamburg, Neuss oder Karlsruhe bekannt.
Die StVO sieht keine Besucherparkausweise vor; diese lassen sich wegen der Unbestimmtheit des
Personenkreises auch nicht durch eine Ausnahme genehmigen. Eine rechtliche Grundlage für die o.g.
Beispiele fehlt demnach. In Köln existiert ein für alle Nutzer verbilligtes Tagesticket. Dies wird auch für
das Frankenberger Viertel vorgeschlagen.
Bürgerabstimmung/-befragung zur Einführung des Bewohnerparkens
Sowohl in den Bürgerinformationen als auch in den schriftlichen Eingaben wurde eine Abstimmung
der Anwohner im Rahmen der Einrichtung einer Bewohnerparkzone gefordert. Dies ist – wie bei allen
von der Straßenverkehrsbehörde vorzunehmenden Anordnungen - in der StVO nicht vorgesehen.
Demzufolge kann die Stadt grundsätzlich gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ohne Abstimmung der
Anwohner über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für Bewohner städtischer Quartiere
entscheiden.
Dass die Einführung einer Bewohnerparkzone von großem Interesse für die Anliegerschaft ist, ist den
handelnden Akteuren bewusst. Die Verwaltung hat dem durch die durchgeführten BürgerinformationsVeranstaltungen Rechnung getragen und stellt das Ergebnis dieser Beteiligung den hierfür gewählten
parlamentarischen Gremien zur weiteren Entscheidungsfindung vor.
„Brötchentaste“
Schließlich wurde verschiedentlich der Wunsch nach Einrichtung einer „Brötchentaste“ geäußert.
Diese existiert in Aachen an verschiedenen Parkscheinautomaten im Einkaufsbereich Burtscheid und
ermöglicht ein kostenfreies Parken in den ersten 20 Minuten. Die mit der Einführung verbundenen
Ziele, das Parken ohne gültigen Parkschein zu reduzieren und durch die kostenfreie Legitimation für
Kurzparkvorgänge einen höheren Parkumschlag zu animieren, wurden nicht erreicht. Eine Erhebung
aus dem Oktober 2009 zeigt, dass weiterhin ein großer Anteil von Parkvorgängen ohne gültigen
Parkschein vorherrscht (53%). Der Anteil ohne Parkschein wurde im Vergleich zur vorherigen
Situation zwar leicht reduziert, dafür stieg in gleichem Maße der Anteil der Parkvorgänge mit
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abgelaufenem Parkschein. 6,4 % (=99) aller erhobenen Parkvorgänge wurden mit dem
Brötchentasten-Parkschein ausgeführt.
Antrag der Initiative „Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel“
Zum gleichen Thema hat sich eine Initiative aus Anwohnern und Gewerbetreibenden aus dem
Frankenberger Viertel gebildet, deren Antragsinhalte sich mit den in den Beteiligungsverfahren
aufgenommenen Inhalten decken (siehe Anlage). Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des
Bürgerforums am 04.11.2014 behandelt und an den Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte weiter verwiesen.
Anlage/n:
Anlage 1 Niederschriften der Bürgerinformationsveranstaltungen
Anlage 2 Fotos der Moderationstafeln
Anlage 3 Auflistung und Beantwortung der schriftlichen und telefonischen Eingaben
Anlage 4 Neuer Gebietszuschnitt
Anlage 5 Antrag der Bürgerinitiative
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Fachbereich 61
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
-FB 61/31-
Aachen, den 18.11.2013
Hausruf:6135, Frau Hahnbück
Einrichtung der Bewohnerparkzone „V“ (Viktoriaallee)
Hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
A) Bürgerinformations- und Bürgerdiskussionsveranstaltung im „Lighthouse“,
Christliches Zentrum, Oranienstraße 22-24 am 18.11.2013, 19.00 Uhr – 21.00 Uhr
Teilnehmer: Herr Stachowitz (Moderator)
Frau Nacken (Dezernat 3)
Frau Melcher (FB 61)
Herr Müller (FB 61/30)
Frau Hahnbück (FB 61/31)
Herr Kumkar (Dezernat 3)
Frau Hennecken (FB 61/30)
Frau Jung (FB 61/30)
Herr Brandt (FB 61/30)
Herr Celik (Referendar)
Ca. 80 Bürgerinnen und Bürger (davon ca. 15 Beschäftigte im Viertel)
Zunächst begrüßten Herr Stachowitz und Frau Nacken die Anwesenden und führten kurz in
die Thematik des Bewohnerparkens und den Ablauf des Abends ein. In einem nächsten
Schritt erläuterte Herr Müller grundsätzliche Faktoren des Bewohnerparkens, die
wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchungen sowie
erste Überlegungen seitens der Verwaltung für eine potentielle Bewohnerparkzone.
1
Die Präsentation liegt als Anlage 1 bei.
In der folgenden kurzen Diskussion wurden neben grundsätzlichen Anmerkungen
verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen. Diese werden
nachfolgend zusammengefasst dargestellt und beantwortet.
Grundsätzliche Anmerkungen/ Fragen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone:
Es wird nachgefragt, aus welchem Grund die Größe der Bewohnerparkzone so klein gewählt
wurde? Wieso können die Zonen C und V nicht zusammengelegt werden?
Es wurde angemerkt, dass es 700 Gewerbefahrzeuge im Viertel gibt, diese werden nicht
einfach verschwinden durch das Bewohnerparken. Wo sollen diese hin?
Was passiert, wenn man einen Mietwagen aufgrund eines defekten Fahrzeuges nutzen
muss?
Ist es möglich, einen Ausweis für zwei Parkzonen zu erhalten?
Muss eine Gebührenpflichtzeit auch am Samstag eingerichtet werden, obwohl zu dieser Zeit
eigentlich kein hoher Parkdruck herrscht.
Wie ist die Bewohnerresonanz bei bisherigen „Neueinführungen“ von Bewohnerparkzonen?
Ist es möglich, die Gebührenpflichtzeit bis 21 Uhr auszuweiten und auch einen Nachttarif
einzuführen?
Ist es möglich, dass Gewerbetreibende einen Ausweis erhalten?
Es wurde angemerkt, dass durch die Bewohnerparkzone einige Beschäftigte z.B.
Kindergärtnerinnen ein Ticket kaufen müssen, obwohl sie sowieso schon wenig verdienen.
In der bereits bestehenden Bewohnerparkzone „Z“ sind auch nach 19 Uhr immer freie
Parkplätze zu finden. Es wurde nachgefragt, ob eine Veränderung der Parkzonen
vorgenommen und der Bereich in eine nördliche und südliche Zone geteilt werden kann.
Zum südlichen Bereich sollte dann auch die Zone „Z“ zugefügt werden.
Nicht nur Bewohner, die ihr Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz im Viertel angemeldet haben,
sollen einen Ausweis bekommen, sondern auch diejenigen, die das Fahrzeug an einem
anderen Ort angemeldet haben, aber das Auto dauerhaft nutzen. Dies besagt die
Verwaltungsvorschrift §45 1b Ziffer 7 der Straßenverkehrsordnung.
Es wurde nachgefragt, wie lange die Gebühr von 30 Euro sicher ist.
2
Was geschieht mit den Bürgeranregungen?
Sollen alle Zonen gleichzeitig eingerichtet werden?
In wie weit wird die Erzbergerallee in eine Zone mit eingebunden, da zu erwarten ist, dass
dorthin viele verdrängt werden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Bewohnerparkzone darf eine Ausdehnung von 1000m nicht überschreiten um eine
fußläufige Entfernung zum Wohnort immer gewährleisten zu können. Dies begrenzt im
vorliegenden Fall den Zonenzuschnitt.
Die ermittelte hohe Anzahl an Gewerbefahrzeuge ist außerordentlich und auf einige wenige
größere Betriebe zurück zu führen. Diese Fahrzeuge werden zum Teil nicht am Betriebssitz
verbleiben, darüber hinaus gibt es umfangreiche private Firmenparklätze.
Es ist möglich einen Bewohnerparkausweis für einen Mietwagen zu bekommen. Es muss
allerdings eine Verwaltungsgebühr gezahlt werden.
Die StVO sieht einen Ausweis für zwei Parkzonen nicht vor. Allerdings ist die
Zonenaufteilung für das Frankenberger Viertel noch nicht festgelegt.
Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeiten zu verändern.
Bisher wurden nur Nacherhebungen und keine Befragungen durchgeführt. Die
Nacherhebungen in verschiedenen Vierteln haben gezeigt, dass mehr Bewohner einen
Parkplatz in ihrem Viertel und zudem auch näher zu ihrem Wohnraum bekommen.
Es ist möglich die Gebührenpflichtzeiten auszuweiten. Die Einführung eines Nachttarifs wäre
neu, aber nicht unmöglich. Die Verwaltung wird dies prüfen.
Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, Gewerbetreibende
werden nicht berücksichtigt. Es ist allerdings denkbar, ein Tagesticket einzuführen.
Die Verwaltung bietet eine Mobilitätsberatung für Unternehmen und Beschäftigte an.
Grundsätzlich müssen –auch bei Kindergärten- private Stellplätze der Einrichtung für die
Mitarbeiter zur Verfügung stehen; dies muss allerdings nicht kostenfrei geschehen.
Eine Veränderung der Parkzonenzuschnitte muss überprüft werden.
Die Regelung gilt nur für Studenten, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule
eingeschrieben sind, und ein auf die Eltern zugelassenes Fahrzeug nicht nur
vorrübergebend nutzen, sowie für Firmenfahrzeuge, deren private Nutzung steuerlich
3
nachgewiesen werden kann und bei einer Mitgliedschaft in einer Car-Sharing-Organisation,
bei der ein deutlich erkennbares Fahrzeug genutzt wird. Diese Regelung wurde vom Rat der
Stadt Aachen einstimmig beschlossen.
Die Gebühr von 30 Euro ist eine reine Verwaltungsgebühr. Eine Veränderung wird zurzeit
nicht diskutiert, die Gebühr besteht in dieser Höhe seit 2001, vorher 60 DM.
Alle Anregungen werden aufgenommen und fließen mit den Stellungnahmen der Verwaltung
in die weiteren Beratungen der zuständigen politischen Gremien ein.
Bei einem positiven Beschluss der zuständigen politischen Gremien ist eine gleichzeitige
Einrichtung aller drei Zonen vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, die Erzbergerallee bis zur Eisenbahnunterführung in die Zone
einzubinden.
Gegen die Errichtung der Bewohnerparkzone:
Es wird angemerkt, dass bereits aus der Statistik der Parkraumerhebung ersichtlich ist, dass
eine hohe Auslastung abends und nachts nicht durch eine Bewirtschaftung verhindert oder
zumindest verringert wird. Es werden sogar neue Probleme geschaffen, da man als
Anwohner einer Zone nicht mehr in den Nachbarbereich ausweichen kann. Wäre es nicht
besser eine variable Parkzone einzurichten? Das würde auch die Problematik der
Einrichtung von Baustellen lösen.
Ein anderer Teilnehmer bestätigt, dass die Probleme in den Abendstunden und in der Nacht
liegen und das man häufig im Bereich einer anderen Parkzone noch einen freien Parkplatz
findet, was nach der Einführung der Bewohnerparkzone nicht mehr möglich wäre.
Durch die Parkzoneneinrichtung kommen neue Probleme hinzu, da Beschäftigte keinen
Ausweis erhalten. Gibt es nicht die Möglichkeit, als Alternative ein Bewohnerparkhaus
einzurichten?
An der Erhebung wurde kritisiert, dass die Situation des Parkdrucks beschönigt dargestellt
wurde, da die Dauerparker mit auswertigem Kennzeichen zumeist Studenten sind und somit
ein Anrecht auf einen Bewohnerparkausweis haben. Der Parkdruck wird sich somit nicht
verringern.
Es wurde nachgefragt, ob beachtet wurde, dass Klienten, Kunden und Patienten in Zukunft
immer bezahlen müssen, da es keine andere Alternative für sie geben wird.
4
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone wird als Abzocke der Bürger gesehen wird, da sich
am Parkdruck nichts ändern wird und der einzige Unterschied darin besteht, dass dafür 30
Euro bezahlt werden müssen. Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone wurde vor einigen
Jahren schon einmal abgelehnt. Dass dies jetzt nicht mehr berücksichtigt wird, wird als
Entmündigung der Bürger angesehen.
Das Bewohnerparken wird keine Veränderung bringen. Es wird nichts dafür getan, mehr
Parkfläche für die zu vielen Pkws zu generieren.
Es wurde kritisiert, dass die Möglichkeit zu einem privaten Car-Sharing mit einer
Bewohnerparkzone genommen wird, da man in dem Fall keinen Ausweis bekommt.
In den letzten Jahren wurde immer mehr Parkraum weggenommen, gleichzeitig sind immer
mehr Fahrzeuge dazu gekommen. Durch die Bewohnerparkzone wird es keine
Verbesserung geben, da viele Dauerparker Studenten sind, die einen Ausweis bekommen
und somit zu Dauerparkern mit Ausweis werden.
Es wurde angemerkt, dass in anderen Parkzonen in Aachen in den Abendstunden immer
noch ein Parksuchverkehr stattfindet, und dass in den Hauptverkehrszeiten kaum Parkplätze
zu finden sind. Es wurde nachgefragt, warum nicht mehr Parkplätze auf freien Flächen
eingerichtet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist rechtlich nicht möglich eine Parkzone variabel zu gestalten. Baustellen können nicht
vermieden werden, aber die Verwaltung bemüht sich die Störungen auf ein Minimum zu
beschränken.
Um den Parkdruck am Abend zu mindern, wäre es denkbar die Bedienpflichtzeiten zu
verlängern. Erfahrungen aus anderen Parkzonen zeigen, dass auch in den Abend- und
Nachtstunden mehr freier Parkraum zur Verfügung steht und der bestehende Parkraum
stärker von Bewohnern genutzt wird, als dies vor der Einführung der Parkzone der Fall war.
Die Verwaltung bietet Mobilitätsberatungen für Unternehmen und Beschäftigte an, um
Alternativen zu finden.
Die Erstellung einer Quartiersgarage wäre eine Lösungsmöglichkeit, hierzu müsste jedoch
eine entsprechende Fläche und die dazugehörigen Mittel bereitgestellt werden.
Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkbereichen zeigen, dass es trotz Ummeldungen
einen verringerten Parkdruck gibt und mehr freie Parkplätze für Bewohner zur Verfügung
stehen.
5
Das Bewohnerparken soll eine Bevorrechtigung der Bewohner bewirken. Gleichzeitig wird
sich die Verfügbarkeit von Parkplätzen erhöhen, sodass auch Patienten, Klienten und
Kunden schneller einen freien Parkplatz finden können.
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone soll eine Parkbevorrechtigung für Bewohner sein
und somit eine Verbesserung der Parksituation bewirken. Die Ablehnung des
Bewohnerparkens zu einem früheren Zeitpunkt ist bekannt. Dennoch haben sich in der
Vergangenheit Anfragen zur Einrichtung von Bewohnerparken ergeben, die die Politik
veranlasst haben, die Untersuchung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel in
Auftrag zu geben.
Das Bewohnerparken schafft nicht mehr Parkplätze, aber mehr freie Plätze. Dort, wo
Möglichkeiten für die Schaffung zusätzlichen Parkraums bestehen, wird die Verwaltung dies
gerne prüfen.
Beim privaten Car-Sharing kann ein Bewohnerparkausweis nur für den Bereich ausgestellt
werden, indem der Bewohner seinen Hauptwohnsitz hat.
Die Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkzonen zeigen, dass insgesamt mehr freier
Parkraum zur Verfügung steht. Außerdem ist festzustellen, dass im öffentlichen Parkraum
nach der Einführung mehr Bewohnerfahrzeuge anzutreffen sind als vorher.
Es gibt zweifellos auch in bestimmten innerstädtischen Bewohnerparkbereichen abendlichen
Parksuchverkehr. Dies ist vor allem in einigen Straßenzügen innerhalb des Alleenrings zu
beobachten. Allerdings ist zu erwarten, dass dies ohne Einführung der Bewohnerparkzonen
dort ungleich problematischer sein würde. Bei der aktuellen Ausweisung der
Bewohnerparkzone „N“ wurde aufgrund der durch die Anwohner befürchteten nächtlichen
Nutzung durch „Freizeitverkehre“ eine Ausweisung der Bewirtschaftung bis 21 Uhr
vorgenommen, um darauf zu reagieren.
Zur Einrichtung:
Es wurde angemerkt, dass das Parkproblem durch die Bewohner verursacht wird und diese
dann auch dafür bezahlen können, um die Stadt lebenswert zu machen. Der Anwohner
merkt an, dass es durch das Bewohnerparken durchaus mehr Parkmöglichkeiten für
Bewohner gibt, da sich dies auch in den anderen Zonen in Aachen und in anderen Städten
so entwickelt hat.
Es wird als positiv angemerkt, dass es durch eine Bewohnerparkzone zu weniger
Parksuchverkehr kommen wird.
6
Anregungen:
Öffentliche Parkhäuser sollen in der Nacht für Bewohner zugänglich gemacht werden.
Ist es möglich, einen Besucherparkausweis zu erhalten?
Ein Anwohner erzählt, dass er nicht den Pkw, sondern den Bus für den Weg zur Arbeit nutzt.
Aufgrund der starken Auslastung der Busse sei dies mobilitätseingeschränkten Personen zu
den Stoßzeiten nicht zuzumuten. Er fragt nach, ob eine Verbesserung den Busnetzes und
insbesondere der Linien durch das Frankenberger Viertel geplant ist.
Warum sollen die Anwohner nicht über die Einführung der Bewohnerparkzone abstimmen
können, wenn bisher noch nichts entschieden ist.
Eine Nebenwohnsitzlerin merkt an, dass sie eine umweltbewusste Person ist und ein
Jobticket nutzt, aber auch einen Pkw hat. Einen Anspruch auf einen Parkausweis hat sie
ohne den Hauptwohnsitz nicht. Sie fragt nach, ob es nicht weitere freie Flächen gibt, die als
Parkraum genutzt werden können und ob sich damit nicht jemand beschäftigen könnte.
Es wurde angemerkt, dass zusätzliche Stellplätze auf Betriebsbrachen möglich sind. Auf
diesen könnten Bewohnergaragen eingerichtet werden. Es wurde auch das Parken am
Moltkebahnhof angeregt, aber bisher nicht umgesetzt.
Es wurde angeregt, dass freie private Stellplätze vielleicht vermittelt werden könnten.
Die Erhebung sollte nicht nur an einem Dienstag, sondern über eine gesamte Woche
stattfinden, um einen Gesamteindruck zu erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die Parkhausbetreiber kontaktieren um, wie auch in den bereits
bestehenden Bewohnerparkzonen, die Bereitstellung von kostengünstigen Nacht- und
Wochenendparkmöglichkeiten bei Vorlage eines gültigen Bewohnerparkausweis zu
ermöglichen.
Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, Parkausweise für
Besucher, Beschäftigte oder Kunden können nicht ausgestellt werden. Es ist allerdings
denkbar, dass auf eine Höchstparkdauer verzichtet wird und ein Tagesticket eingeführt wird.
Für das städtische Busnetz wurde ein Busnetzgutachten angefertigt, dessen Umsetzung
zurzeit untersucht wird. Erste Maßnahmen sind für 2015 vorgesehen. Als kurzfristige
Lösung wird auf der überlasteten Linie 33 ein längerer Bustyp eingesetzt, der mehr Personen
7
befördern kann. Das Problem ist sowohl der Verwaltung als auch der ASEAG bekannt und
wird bearbeitet.
Der Auftrag zur Vorerhebung kam von den zuständigen politischen Gremien. Die Einführung
von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der Kommunalverfassung
dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine Beteiligung der Bürger ist u.a.
durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.
Flächen zur Einrichtung von zusätzlichem Parkraum sind derzeit nicht bekannt, die
Verwaltung prüft erneut alle denkbaren Möglichkeiten und Nimmt Hinweise von Bürgern auf
entsprechende Flächen gerne auf.
Sofern die Flächen nicht im städtischen Eigentum sind, können auf Brachflächen keine
zusätzlichen öffentlichen Parkflächen errichtet werden. Auf dem ehemaligen Moltkebahnhof
sind Stellplätze bereits verfügbar, allerdings nur montags bis donnerstags täglich von 19 Uhr
bis 6:30 Uhr, an Wochenenden von freitags 19 Uhr bis montags 6:30 Uhr und an Feiertagen
ab 19 Uhr am Vorabend bis 6:30 Uhr des Folgetages zu einem Preis von 30 Euro pro Jahr.
Die Plätze werden über die Verwaltung gerne vermittelt.
Die Idee, freie private Stellplätze zu “makeln“ und so einem möglichst großen Nutzerkreis
zugänglich zu machen, nimmt die Verwaltung gerne auf. Es gibt bereits einige Web-Seiten
aus dem englisch-sprachigen Raum, die dies zum Ziel haben. Eine Übertragung auf Aachen
wird geprüft.
Eine Erhebung über eine ganze Woche ist finanziell und personell nicht durchführbar. Aus
Sicht der Verwaltung wird sich an dem durch die vorliegende Erhebung entstandenen
Eindruck der starken Auslastung allenfalls an einzelnen wenigen Straßenabschnitten etwas
ändern.
B) Anmerkungen von den Tafeln:
Plakat 1: Anlass
1. Durch eine Bewohnerparkzone wird es keine Veränderung geben, da die Probleme
nur nachts bzw. abends vorkommen.
2. Ist eine „Brötchentaste“ möglich?
3. Es wurde vorgeschlagen, dass man statt mehreren Bewohnerparkzonen nur eine in
ganz Aachen einrichtet.
4. Der erste Schulhof der Montessori-Gesamtschule soll als Parkraum für die Lehrer
genutzt werden um im Umfeld die Parksituation zu entlasten.
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5. Abends und nachts sollen die Gelände von kleinen Unternehmen als Parkraum
genutzt werden.
6. Was passiert mit dem „Vegla-Haus“ und der zugehörigen Tiefgarage in der
Viktoriaallee?
7. Die Statistik der Erhebung wird kritisiert, da die Erhebung nur an einem Tag stattfand
und andere Ergebnisse zu anderen Jahreszeiten möglich sind.
8. Der Beginn der Bedienpflichtzeiten soll auf nachmittags verlegt werden um kleinen
Betrieben und Geschäften zu helfen.
9. Es wird eine weitere Verdrängung von Nicht-Berechtigten in andere NichtBewohnerparkbereiche stattfinden.
10. Wie hoch ist die Reduzierung von Fremdparkern durch das Bewohnerparken?
11. Von 19 Uhr bis 7 Uhr sollen nur Bewohner im Frankenberger Viertel parken dürfen.
12. Es gibt viele Dauerparker, die keinen Bewohnerparkausweis bekommen werden.
13. Der Zuschnitt der Zonen wird bemängelt; ein Bewohner von „V“ parkt zurzeit immer
im geplanten Bereich „C“ und wünscht sich aus diesem Grund eine Veränderung der
Grenzen.
14. Die Beschäftigten des Justizzentrums parken in den umliegenden Straßen und
erzeugen hohen Parkdruck.
15. Die Gebührenpflichtzeit soll bis mindestens 21 Uhr bestehen.
16. Ist eine Gebührenpflicht samstags überhaupt erforderlich? Für Besucher wäre es
besser, wenn darauf verzichtet würde.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1, 15) Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeit in die Abendstunden ist möglich.
(zu 2) Die Einführung einer sogenannten Brötchentaste ist denkbar, die bisherigen
Erfahrungen zeigen allerdings keine positiven Ergebnisse hinsichtlich der Akzeptanz der
Nutzung.
(zu 3) Laut Straßenverkehrsordnung darf die maximale Ausdehnung eines Bereiches 1000m
nicht übersteigen, daher ist eine Zusammenlegung aller Bereiche nicht möglich.
(zu 4) Die Nutzung des Schulhofs der Montessori-Schule ist nicht Gegenstand der aktuellen
Diskussion und muss von den dort handelnden Akteuren verabschiedet werden.
(zu 5) Die Verwaltung wird die Möglichkeiten der Nutzung privater Flächen eruieren.
(zu 6) Das Vegla-Haus und die zugehörige Tiefgarage werden in die Hände eines neuen
Nutzers übergehen Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit den neuen Nutzer kontaktieren
und eine Mitnutzung der Tiefgarage versuchen zu ermöglichen.
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(zu 7) Die Erhebung zeigt den Zustand an einem „normalen“ Tag. Der in der
wissenschaftlichen Betrachtung auch als solcher dargestellt wird. Aus Sicht der Verwaltung
wird sich an dem durch die vorliegende Erhebung entstandenen Eindruck der starken
Auslastung allenfalls an einzelnen wenigen Straßenabschnitten etwas ändern.
(zu 8, 16) Eine Veränderung der Gebührenpflichtzeiten ist innerhalb des rechtlichen
Rahmens denkbar. Dies würde jedoch für Bewohner tagsüber keine Bevorrechtigung
bedeuten.
(zu 9) Das Problem der Verdrängung ist bekannt.
(zu 10) Eine genaue Zahl kann erst durch eine Nacherhebung festgestellt werden. Die
Erfahrung zeigt allerdings, dass es zu einer erheblichen Reduzierung der nicht-berechtigten
Dauerparker kommt und mehr Bewohner den öffentlichen Parkraum nutzen.
(zu 11) Laut Straßenverkehrsordnung wird die zeitlich beschränkte Reservierung des
Parkraumes als Variante erwähnt. Ein Zeitpunkt ist nicht festgelegt, sodass die Einrichtung
einer Bewohnerparkzone nur in den Nachtstunden rechtlich möglich ist. In der Praxis hat sich
allerdings gezeigt, dass die subjektive Parkraumnot für die Anwohner tagsüber erheblich
höher ist als nach 22 Uhr. Besonders für Bewohner, die halb-, ganztags oder im
Schichtdienst tätig sind, soll die Bewohnerparkregelung das Finden eines wohnungsnahen
Parkplatzes erleichtern. Dieser Bedarf ist über ein Nacht-Bewohnerparken nicht zu decken.
(zu 12) Dauerparker, die keinen Bewohnerparkausweis erhalten, müssen entweder ein
Ticket ziehen oder einen privaten Stellplatz anmieten oder auf andere Verkehrsmittel
ausweichen.
(zu 13) Eine Veränderung der Zonengrenze wird überprüft.
(zu 14) Durch die Einführung des Bewohnerparkens werden die Mitarbeiter des
Justizzentrums ebenfalls ein Parkticket erwerben oder alternative Möglichkeiten in Anspruch
nehmen müssen. Für diese Nutzergruppe würde die Inanspruchnahme des Parkraums
teurer; Verlagerungen außerhalb des Viertels oder auf andere Verkehrsmittel sind zu
erwarten.
Plakat 2: Pläne
1. Die geplanten Gebiete C und V sollen zusammengelegt werden.
2. Es wurde ebenfalls gewünscht, dass die geplanten Gebiete Z und V zusammengelegt
werden.
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3. Die Oppenhoffallee stellt eine natürliche Grenze innerhalb des Viertels dar.
4. Die Fläche des früheren Finanzamtes in der Beverstraße soll als Parkfläche genutzt
werden.
5. Unter bestehenden Parkflächen könnten zusätzliche Tiefgaragen gebaut werden.
6. Der Kreisverkehr am Pastorplatz wird durch lange Lkw überfahren.
7. Können die Häuser der Augustastraße 1 bis 12 der Zone Z zugeordnet werden?
8. Ein Parkhaus soll auf einer Industriebrache im Bereich Kurfürstenstraße errichtet
werden.
9. Die Ausweisung zusätzlicher Parkplätze wird kritisiert, da diese zu einem falschen
Flächenverbrauch führen.
10. Der Baumstandort Luisenstraße/ Brabantstraße wird kritisiert, da ohne Baum mehr
Parken möglich wäre.
11. Die Zeit der Liefer- und Ladezone vor dem „Kaisers“ soll auf nur vormittags reduziert
werden.
12. Es sollen mehr Einbahnstraßen eingerichtet und die gewonnene Fläche für mehr
Parkplätze genutzt werden.
13. Innenhöfe könnten als Quartiersgaragen genutzt werden.
14. Ein Baum in der Kongressstraße wurde nicht nachgepflanzt.
15. Die Montessori Gesamtschule wurde ohne Parkplatz geplant somit parken die
Angestellten und die Schüler im Viertel.
16. In der Turpinstraße, Goffartstraße, Haßlerstraße, Schlossstraße, Rehmannstraße und
in der Bismarckstraße sollen jeweils an der Parkseite Schrägparken angelegt werden.
Zudem wurde vorgeschlagen in der Kurfürstenstraße Schrägparken einzuführen.
17. Wo parken die Angestellten der StädteRegion?
18. Es sollen mehr Parkplätze an der Nordseite des Neumarktes eingerichtet werden,
indem die Einfassung der Baumfelder um 0,5m versetzt wird ohne die Bäume zu
beschädigen.
19. Die Stadt Aachen soll aktiv nach alternativem Parkraum im Frankenberger Viertel
suchen, dies als Alternative zum Bewohnerparken.
20. Der überbreite Bürgersteig vor der Augustastraße 18 bis 20 soll zu Parkplätzen
umgewandelt werden.
21. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch die Bewohner mit einem Zweitwohnsitz
berücksichtigt werden müssen. Diese Bewohner bezahlen bereits 10%
Zweitwohnungssteuer und lassen zusätzlich ihre Kaufkraft in Aachen.
22. Die Taktung der Buslinie 33 soll überarbeitet werden.
23. Die Bäume in der Augustastraße sollen versetzt werden.
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24. Die Parkzoneneinteilung soll verändert und die Oppenhoffallee als Grenze zwischen
Nord und Süd genutzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 2) Die Veränderung der Zonenaufteilung wird überprüft. Laut Straßenverkehrsordnung
darf die maximale Ausdehnung eines Bereiches 1000m nicht übersteigen.
(zu 3) Eine Veränderung der Zonenzuschnitte mit Berücksichtigung der Grenze
Oppenhoffallee wird überprüft.
(zu 4) Die Fläche des ehemaligen Finanzamtes ist zur Schaffung von Wohnungsbau
vorgesehen.
(zu 5) Aufgrund der hohen Kosten ist ein Bau von Tiefgaragen bei der heutigen
Haushaltslage kaum denkbar.
(zu 6) Dies ist im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben im Bereich Brabantstraße geprüft
worden, eine andere Fahrroute wird dem Investor für seine Lieferanten vorgeschlagen.
(zu 7) Die gesamte Augustastraße gehört zum Bereich „Erweiterung Z“ (zu 7).
(zu 8, 13) Sofern die Flächen nicht im städtischen Eigentum sind, können dort keine
zusätzlichen Parkflächen errichtet werden (zu 8, 13).
(zu 10) Bäume dienen zur städtebaulichen und klimatischen Verbesserung und werden dazu
in der Innenstadt gepflanzt, jede Pflanzung wird mit den anderen öffentlichen Belangen
abgewogen.
(zu 11) Die Liefer- und Ladezeiten werden überprüft.
(zu 12, 16, 17) Das Frankenberger Viertel wurde schon 2007 bezüglich der Anlegung von
Einbahnstraße und Schräg- bzw. Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort wo dies möglich war,
wurden entsprechende Änderungen vorgenommen (zu 12, 16, 17).
(zu 14) Die Anmerkung wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
(zu 15) Bei Einrichtung des Bewohnerparkens besteht für NichtBewohnerparkausweisinhaber nur die Möglichkeit ihr Fahrzeug während der
Gebührenpflichtzeit mit Ziehung eines Parktickets abzustellen.
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(zu 17) Die Angestellten der StädteRegion haben wie auch andere Beschäftigte zum Teil ein
Jobticket, einen angemieteten Stellplatz oder stehen im öffentlichen Straßenraum.
(zu 18) Eine derartige Maßnahme wurde überprüft und muss aufgrund von baulichen
Eingriffen in den Bereich des Bewuchses abgelehnt werden.
(zu 19) Alternativangebote bestehen in der Tiefgarage Goerdelerstraße in der Stellplätze für
35 Euro pro Monat zur Verfügung stehen und am ehemaligen Moltkebahnhof an dem Plätze
von montags bis donnerstags täglich von 19 Uhr bis 6:30 Uhr am Folgetag, am Wochenende
von freitags 19 Uhr bis montags 6:30 Uhr sowie an Feiertagen ab 19 Uhr am Vorabend bis
6:30 Uhr des Folgetages gemietet werden können. Der Stellplatz kostet 30 Euro pro Jahr.
Weitere Möglichkeiten werden untersucht.
(zu 20) In der gesamten Augustastraße ist kein Gehweg so breit, dass dieser in Parkplätze
umgewandelt werden könnte.
(zu 21) Im Frankenberger Viertel, wie auch in allen bereits eingerichteten Gebieten, wird an
der Voraussetzung des Hauptwohnsitzes festgehalten.
(zu 22) Für das städtische Busnetz wurde ein Busnetzgutachten angefertigt, dessen
Umsetzung zurzeit untersucht wird. Erste Maßnahmen sind für 2015 vorgesehen. Als
kurzfristige Lösung wird auf der überlasteten Linie 33 ein längerer Bustyp eingesetzt, der
mehr Personen befördern kann. Das Problem ist sowohl der Verwaltung als auch der
ASEAG bekannt und wird bearbeitet.
(Zu 23) Ein Versetzen der Bäume ist nicht möglich.
(zu 24) Eine Veränderung der Zonenaufteilung mit der Grenze Oppenhoffallee wird
überprüft.
Plakat 3: Berechtigte
1. Eine unbürokratische Besucherregelung wird gewünscht.
2. Wie werden die Einnahmen aus dem Bewohnerparken verwendet?
3. Es sollen zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, allerdings nicht auf Grünflächen.
4. Leerstehende Fabrikgebäude sollen zu Parkhäusern umgebaut werden.
5. Die Parksituation ist am Wochenende genauso schlecht wie in der Woche.
6. Es sollen Alternativen zum Auto angeboten werden.
7. Die Gebühren wurden als generell ungerecht bezeichnet.
8. Die Gebühren in den Tarifzonen sind nicht nachvollziehbar.
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9. Die Einführung eines Tagestickets wird gewünscht.
10. Die Verlängerung der Gebührenpflichtzeit bis 21 Uhr/ 22 Uhr wird vorgeschlagen.
11. Eine Pauschale von 2 Euro wird für das nächtliche Parken vorgeschlagen.
12. Personen, die im Grenzbereich verschiedener Zonen wohnen, sollen zwischen den
Zonen wählen können.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Es ist denkbar keine Höchstparkdauer und ein Tagesticket einzuführen.
(zu 2) Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt, daraus werden u.a. die
Maßnahmen zur Überwachung und Betrieb der Bewohnerparkzonen, wie auch der
Schaffung alternativer Mobilitätsmöglichkeiten finanziert.
(zu 3) Eine Reduzierung des Grünangebotes im Frankenberger Viertel ist nicht vorgesehen.
Flächen für zusätzliche Parkplätze sind zurzeit nicht vorhanden.
(zu 4) Sofern die Flächen nicht im städtischen Eigentum sind, können dort keine Umbauten
für öffentliche Parkzwecke vorgenommen werden.
(zu 5) Durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone wird sich die Parksituation auch am
Wochenende verbessern. Eine samstägliche Gebührenpflicht würde dem Missstand
entgegenwirken.
(zu 6) Die Verwaltung bietet verschiedene Mobilitätsangebote an, die eine umweltfreundliche
Mobilität fördern und steht für individuelle Beratungen zur Verfügung.
(zu 8) Die Parkgebühren wurden aufgrund von politischen Beschlüssen umgesetzt.
(zu 9) Die Einführung eines Tagestickets ist möglich und wird geprüft.
(zu 10) Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeiten ist denkbar.
(zu 11) Eine Pauschale für das Nachtparken ist rechtlich nicht umsetzbar. Die
Verwaltungsvorschriften legen unter § 13 StVO (Einrichtungen zur Überwachung der
Parkzeit) unter Abs. 1IV fest: „Parkraumbewirtschaftung empfiehlt sich nur dort, wo eine
wirksame Überwachung gewährleistet ist.“ Dies ist in den Nachtstunden in der Aachener
Innenstadt mangels Politessen-Einsatz nicht der Fall.
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(zu 12) Eine Bereichswahl ist nicht möglich, da man in dem Bereich für den der
Bewohnerparkausweis gilt, seinen Hauptwohnsitz haben muss.
Plakat 4: Nicht Berechtigte/ Alternativen
1. Ist es möglich, das Schulgelände der Maria-Montessori-Gesamtschule z.B. die
Hofflächen oder Sportplätze als Parkraum zu nutzen?
2. Die Flächen der Bewohnerparkzonen sollen neu geordnet werden. Vor allem geht es
um Eckflächen und Zonenrandgebiete.
3. Ein großzügiger Umgang bei der Vergabe der Ausweise (für Beschäftigte,
Gewerbetreibende,…) wird gewünscht.
4. Das Vorgehen bezüglich der Besucherausweise in Bielefeld soll geprüft und
übernommen werden.
5. Als Lösungsmöglichkeit für Beschäftigte im Bereich wurde der
Handwerkerparkausweis genannt.
6. In München und Bremen werden Anwohnerausweise auch an Gewerbetreibende
ausgegeben.
7. Gibt es Untersuchungen dazu, dass das Bewohnerparken zu einer CO2-Reduzierung
führt?
8. Es sollen keine weiteren Parkflächen ausgewiesen werden, da mehr Parkflächen
auch zu mehr Verkehr führen.
9. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung wird gewünscht, die belegen sollen, dass das
Bewohnerparken keine „Abzocke“ ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Die Nutzung des Schulhofs der Maria-Montessori-Schule ist nicht Gegenstand der
aktuellen Diskussion und muss von den dort handelnden Akteuren verabschiedet werden.
(zu 2) Eine Veränderung der Zonenaufteilung wird geprüft.
(zu 3) Die Bewohnerparkausweise werden nach klaren Vorgaben ausgegeben.
(zu 3, 4, 6) Das Bewohnerparken ist eine Bevorrechtigung der Bewohner, Besucher und
Gewerbetreibende werden laut Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. Es ist jedoch
denkbar keine Höchstparkdauer und ein Tagesticket einzuführen.
(zu 5) Einen Handwerkerparkausweis können nur Handwerksbetriebe für Betriebsfahrzeuge
erhalten. Beschäftigte können entweder ein Ticket ziehen oder einen privaten Stellplatz
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anmieten oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Zusätzlich bietet die Verwaltung eine
Mobilitätsberatung an.
(zu 7) Mit Einrichtung des Bewohnerparkens kommt es zur Reduzierung des
Parksuchverkehrs und somit auch z Reduktion des CO2 Ausstoß.
Plakat 5: Ablauf
1. Ein Bürgervotum wird gewünscht!
2. Von städtischer Seite soll aktiv nach neuem Parkraum gesucht werden.
3. Es wurde darum gebeten, dass die Bürger/innen mit berechtigtem Interesse im
Stadtviertel nicht gegeneinander ausgespielt oder ausgegrenzt werden.
4. Die beiden geplanten Bewohnerparkzonen sollen z einer zusammengelegt werden.
5. Die Stellplatzablösesummen sollen für den Bau eines Parkhauses verwendet werden.
6. Vorhandene Parkmöglichkeiten sollen besser genutzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der
Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine
Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.
(zu 2) Flächen zur Einrichtung von zusätzlichem Parkraum sind derzeit nicht bekannt, die
Verwaltung prüft erneut alle denkbaren Möglichkeiten und nimmt Hinweise von Bürgern auf
entsprechende Flächen gerne auf.
(zu 4) Laut Straßenverkehrsordnung darf die größte Ausdehnung eines
Bewohnerparkbereiches maximal 1000m betragen. Aus diesem Grund ist eine
Zusammenlegung der beiden Zonen nicht möglich, eine Veränderung der Zuschnitte wird
aber überprüft.
(zu 5) Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt. Daraus werden endsprechend der
rechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
finanziert. Zurzeit sind keine Flächen bekannt auf denen im Quartier ein Parkhaus errichtet
werden könnte.
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C) Weitere schriftliche/ telefonische Eingaben liegen vor:
1. Eine Anwohnerin der Bismarckstraße merkt an, dass eine Gebührenpflichtzeit bis 19
Uhr keine Veränderung in der Parksituation bewirken wird. Eine Regelung, wie bspw.
in vielen beliebten Vierteln Kölns, bis 23 Uhr wäre angemessen.
2. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „V“ merkt an, dass die Gebührenpflichtzeit an
sieben Tagen der Woche bis in die späten Abendstunden gelten sollte, da dem
Parkplatzproblem ansonsten nicht gegengesteuert wird. Zudem fragt der Anwohner
nach, ob die Bewohnerparkzone bereits beschlossen ist und ab wann mit einer
Einrichtung zu rechnen ist.
3. Ein Anwohner der Viktoriaallee kritisiert, dass die geplante Gebührenpflichtzeit bis um
19 Uhr keine Veränderung beim Parkdruck bewirken wird. Die Problemzeiten liegen
in den Abendstunden, die durch die Bewohnerparkzone verbessert werden sollten.
4. Eine Anwohnerin der Luisenstraße fragt nach, ab wann und wie der
Bewohnerparkausweis beantragt werden kann.
5. Ein Anwohner der Kongressstraße fragt nach, ob es möglich ist einen Ausweis für die
Zone „V“ und „Z“ zu erhalten. Zudem möchte er wissen, wann die Bewohnerparkzone
eingeführt wird.
6. Ein Gewerbetreibender fragt nach den Möglichkeiten, wo er seine drei
Firmenfahrzeuge, nach der Einführung einer Bewohnerparkzone, parken kann.
7. Eine Anwohnerin der Frankenbergerstraße merkt an, dass das Parkproblem in erster
Linie zwischen 17:30 Uhr und 7:30 Uhr besteht. Eine Parkzone bis 19 Uhr bringt
keine Veränderung, eine Parkzone von 17 Uhr bis 5 Uhr wäre angemessen.
8. Eine Gewerbetreibende in der Oppenhoffallee fragt nach, ob es möglich ist, dass
auch die Beschäftigten einen Bewohnerparkausweis erhalten.
9. Ein Anwohner der Bismarckstraße fragt nach, ab wann ein Bewohnerparkausweis
beantragt werden kann und in welchem Bereich mit dem Ausweis geparkt werden
darf.
10. Eine Gewerbetreibende der Oppenhoffallee fragt nach, wo die Beschäftigten nach
Einführung einer Bewohnerparkzone parken sollen.
11. Ein Arbeitnehmer der Bismarckstraße fragt nach alternativen Parkmöglichkeiten für
Beschäftigte.
12. Ein Anwohner der Luisenstraße und Gewerbetreibender der Roonstraße fragt nach,
für welche Parkzone er einen Bewohnerparkausweis bekommt, wenn das Fahrzeug
auf den Gewerbestandort zugelassen ist.
13. Ein Anwohner der Viktoriaallee spricht sich gegen die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone aus, da die Probleme durch die geplante Parkzone nicht behoben
werden können und es nur zur finanziellen Mehrbelastung kommt.
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14. Ein Anwohner der Triebelsstraße merkt an, dass die bereits im Vorfeld mit genannten
Einwänden nicht in die Planungen integriert wurden und die Viertelaufteilung
horizontal und nicht vertikal erfolgen sollte. Ebenso sollte die Gebührenpflichtzeit bis
21 Uhr ausgedehnt werden.
15. Eine Anwohnerin der Haßlerstraße merkt an, dass sie sich ein Auto mit Anwohnern
der Friedrichstraße teilt und somit einen Parkausweis für beide Zonen benötigen
würde. Außerdem kritisiert sie die Zonenaufteilung und schlägt einen gemeinsamen
Bereich der Zonen „Z“, „V“ und „C“ vor.
16. Eine Anwohnerin der Charlottenstraße ist trotz schwieriger Parksituation gegen die
Einführung einer Bewohnerparkzone.
17. Die Angehörige von mobilitätseingeschränkten Anwohnern der Oppenhoffallee weist
darauf hin, dass durch die Einführung einer Bewohnerparkzone zusätzliche Kosten
auf alle Besucher zukommen werden. Sie merkt an, dass vielleicht auf Grund des
erhöhten Parkdrucks, eine Tag-Nacht-Abstufung bei den Parkgebühren eingeführt
werden sollte.
18. Ein Anwohner der Sophienstraße ist für die Einrichtung einer Parkzone auf Grund
des hohen Parkdrucks. Auch weist er darauf hin, dass bereits einige Nachbarn
wegen der Parkprobleme aus dem Viertel weggezogen sind.
19. Eine Anwohnerin der Sophienstraße fragt nach, ab wann die Bewohnerparkausweise
zu bekommen sind.
20. Eine Beschäftigte der Oppenhoffallee merkt an, dass es im Viertel sehr viele
Beschäftigte gibt und um denen gerecht zu werden, sollte auch ein
Tagesparkausweis für Beschäftigte im Viertel eingeführt werden, der dem
Bewohnerparkausweis ähnlich ist.
21. Ein Anwohner der Bismarckstraße spricht sich gegen die Einführung einer
Bewohnerparkzone aus, da er somit nicht mehr in der gewohnten Umgebung parken
kann, da dieser Bereich dann zu einer anderen Parkzone gehören soll.
22. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „V“ merkt an, dass viele Fahrzeuge mit
fremden Kennzeichen Studenten gehören, die de facto ebenfalls Bewohner sind und
einen Ausweis bekommen können.
23. Eine Anwohnerin der Viktoriastraße fragt nach, ob ihr ein Bewohnerparkausweis
zusteht, da das Fahrzeug auf Grund von günstigeren Konditionen auf ihre Mutter
zugelassen ist.
23a. Weiterhin weist die Anwohnerin auf die Handhabung der Stadt Köln hin, bei der
ein Bewohnerparkausweis ausgegeben wird, auch wenn das Fahrzeug nicht den
Anwohner mit Hauptwohnsitz im Bewohnerparkbezirk angemeldet ist. Hierzu ist
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lediglich ein Bestätigungsschreiben des Halters über die dauerhafte Nutzung
notwendig.
24. Ein Anwohner der Haßlerstraße lobt die Durchführung der Informationsveranstaltung
und insbesondere die sehr gute Moderation. Zudem merkt er an, dass die Einführung
einer Bewohnerparkzone keine Verbesserung der Parksituation bewirken und
zusätzlich eine Einschränkung der Bewohner bei der Parkplatzsuche bedeuten
würde. Statt der Einführung einer Bewohnerparkzone sollten neue Flächen für
Parkplätze gesucht werden, indem u.a. einige Sperrflächen zum Parken freigegeben
werden oder in einigen Straßenzügen das Schrägparken eingeführt wird bzw.
Einbahnstraßen eingeführt werden. Der Anwohner der Haßlerstraße merkt zusätzlich
an, falls die Bewohnerparkzone trotz des Widerstandes der Bewohner doch
eingeführt wird, dass die geplante Aufteilung des Frankenberger Viertels verändert
werden sollte. Hierzu wurden folgende Vorschläge mitgeteilt:
1. eine Zusammenfassung aller drei geplanten Bereiche oder 2. eine Aufteilung in nur
zwei Zonen entlang der Strecke Oppenhoffallee/ Zollernstraße, die zu beiden
Parkzonen gehört oder 3. die Einführung einer Kernparkzone im unmittelbaren
Grenzgebiet zwischen den Zonen, um vor allen den Bewohnern in der Nähe der
Parkzonengrenze mehr Flexibilität bei Parkplatzsuche in Wohnungsnähe zu
ermöglichen. Weiterhin kritisiert der Anwohner die Preise für ein Parkticket, wenn ein
Beschäftigter dieses für den gesamten Tag kaufen muss. Auch ein mehrtägiger
Besuch wäre kostspielig. Die Einführung eines Besucherparkausweises wird
angeregt, den ein Bewohner für einen geringen Betrag erwerben könnte. Der
Anwohner merkt außerdem an, in Zukunft bei der Einrichtung einer
Bewohnerparkzone einen Bürgerentscheid durchzuführen und dabei nicht nur über
die Einführung einer Parkzone abzustimmen, sondern auch über verschiedene
Modelle.
25. Eine Anwohnerin der Frankenberger Straße merkt an, dass die Gebührenpflichtzeit
bis 19 Uhr die Probleme nicht lösen wird. Zudem kritisiert sie die eingeschränkten
Möglichkeiten bei der Parkplatzsuche, da nur noch ein Teil des Frankenberger
Viertels zum Gebiet der Parkzone gehört.
26. Eine Gewerbetreibende der Viktoriastraße regt an, an der Ecke Viktoriastraße/
Sophienstraße einen Bereich mit Parkscheibenregelung mit einer Zeitbegrenzung
von einer Stunde einzurichten.
27. Seitens einer Kita wird angemerkt, dass die Einführung einer Bewohnerparkzone für
die Beschäftigten ein Problem darstellen wird, da diese ihr Auto somit nicht mehr im
öffentlichen Straßenraum abstellen können. Zudem werden zu den Bring- und
Abholzeiten, nach dem Vorbild der „Elternhaltestellen“ an Schulen, reservierte
19
Parkbuchten gewünscht. Ergänzend wird angemerkt, dass die Parkprobleme nur
nachts auftreten und somit nicht durch eine Bewohnerparkzone behoben werden
würde.
29 Eine Anwohnerin der geplanten Parkzone „V“ merkt an, dass die Einrichtung einer
Parkzone keine Verbesserung beim Parkdruck bewirken würde, wenn die
Gebührenpflichtzeit bereits um 19 Uhr endet. Zudem kritisierte sie die vertikale
Teilung des Viertels und schlägt eine horizontale Trennung vor.
30 Eine Anwohnerin der Frankenberger Straße befürwortet die Einführung des
Bewohnerparkens.
31 Ein Anwohner des geplanten Parkbereiches „V“ merkt an, dass bei der Einführung
einer Bewohnerparkzone umweltfreundliche Fahrzeuge gefördert werden sollten
indem Elektrofahrzeuge an gekennzeichneten Parkplätzen kostenfrei parken können,
einige Parkplätze mit Ladestationen ausgestattet werden, der Ladestrom kostenlos
oder vergünstigt angeboten wird und kleinere Parkplätze für Micro-Fahrzeuge
eingerichtet werden. Zudem merkt der Anwohner an, dass der Wohnort durch die
vorhandenen Geschäfte attraktiv wird und diese geschützt werden müssen, indem
ein Parkausweis für Gewerbetreibende eingeführt werden sollte. Weiterhin lobt der
Anwohner die Informationsveranstaltung zum Bewohnerparken.
31a. In einem Nachtrag bemängelt der Anwohner, dass die Verwaltung nicht bereit ist
über neue Konzepte nachzudenken und das konstruktive Vorschläge nicht
straßenverkehrsordnungskonform sind und andere Städte daran keinen Anstoß
nähmen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass Inhaber kleinerer Geschäfte zur
Existenzsicherung dringend einen Parkplatz im Bewohnerparkbereich benötigen.
Ferner wurde darauf hingewiesen, dass Lademöglichkeiten im Bereich des
Neumarktes nur auf Cambio-Fahrzeuge zugelassen sind.
32 Eine Anwohnerin der Oppenhoffallee fragt nach, ob sie für ihr Fahrzeug, welches auf
ihre Firma in einem anderen Bereich zugelassen ist, auch einen
Bewohnerparkausweis erhält.
33 Eine Anwohnerin der Kongressstraße fragt nach, ab wann ein Bewohnerparkausweis
benötigt wird.
34 Ein Mitarbeiter einer Firma merkt an, dass mehrere hundert Mitarbeiter und Besucher
außerhalb des Firmengrundstückes parken müssen. Durch die Einführung einer
Bewohnerparkzone werden die Aktivitäten der Firma beeinträchtigt.
35 Eine Gewerbetreibende der Bismarckstraße kritisiert die Einführung der
Bewohnerparkzone, da dadurch ihre Mitarbeiter, die alle auf einen Pkw angewiesen
sind, keine Parkmöglichkeiten mehr haben. Zur Verbesserung der Parksituation sollte
die Einrichtung einer Quartiersgarage geplant werden.
20
36 Die Bürgerinitiative „Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel“ hat ihre
Forderungen zum Bewohnerparken zusammengetragen. Die erste Forderung der BI
bezieht sich auf die grundsätzliche Schaffung neuer Parkplätze um dem
Parkraummangel entgegenzuwirken. Die zweite Forderung bezieht sich auf die
Anpassung des Bewohnerparkkonzeptes mit sechs Vorschlägen um das
Innenstadtkonzept auf die Ansprüche eines urbanen Wohnviertels anzupassen.
Zunächst wird eine flächendeckende Einführung einer sogenannten Brötchentasten
gefordert (Bsp. Burtscheid). Als zweites werden Anliegerausweise für
Gewerbetreibende und Selbstständige gewünscht (Bsp. München, Bremen). Eine
dritte Forderung bezieht sich auf die Ausstellung von Ausweisen für Anwohner mit
Nebenwohnsitz (Bsp. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Berlin). Weiterhin sollen
Besucherkarten ausgegeben werden (Bsp. Bremen). Als fünfte Maßnahme wird die
Zonenaufteilung angesprochen, die nicht nach Fläche sondern nach einem Schlüssel
Bewohner – öffentlicher Parkraum berechnet werden soll. Als letzten Punkt sollen die
Bewohnerparkausweise zonenübergreifend innerhalb des gesamten Frankenberger
Viertels gültig sein.
37 Eine Anwohnerin spricht sich gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone aus, da
sie selber auf Grund eines eigenen Parkplatzes von der Einrichtung nicht profitieren
würde und gleichzeitig Nachteile für Besucher entstehen.
38 Ein Anwohner spricht sich gegen die Einführung einer Bewohnerparkzone aus, da
diese das abendliche Parkproblem nicht beheben wird und die Anwohner dafür dann
nur zusätzlich bezahlen müssen. Zudem werden die Berufstätigen tagsüber
zusätzlich belastet.
Stellungnahme der Verwaltung
(zu 1, 2, 3) Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeit bis nach 19 Uhr ist möglich.
(zu 2, 4, 5, 9, 19, 33) Die zuständigen politischen Gremien haben noch nicht über eine
Umsetzung der geplanten Bewohnerparkzonen entschieden. Bei einem positiven Beschluss
ist mit einer Einrichtung vor Ende 2014 nicht zu rechnen.
(zu 4, 19) Vier bis sechs Wochen vor einer Einführung werden per Hauswurfsendung Flyer
mit allen wichtigen Informationen verteilt.
(zu 5) Es ist nur möglich einen Bewohnerparkausweis für die Zone zu erhalten, in der der
Hauptwohnsitz liegt
(zu 6) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar,
Gewerbetreibende werden in der Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. Die
21
Verwaltung bietet für Unternehmen eine Mobilitätsberatung an. Außerdem ist die Einführung
eines Tagestickets möglich.
(zu 7) Eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit ist auch bis in die späten Abendstunden
möglich.
(zu 8, 10, 11, 20) Die Straßenverkehrsordnung sieht eine Vergabe von
Bewohnerparkausweisen nur für Bewohner und nicht für gewerbliche Anlieger und
Beschäftigte vor. Die Verwaltung bietet für Unternehmen Mobilitätsberatungen an. Auch
wäre es denkbar auf eine Höchstparkdauer zu verzichten bzw. ein Tagesticket einzuführen.
(zu 9) Geparkt werden kann immer im gesamten Gebiet zu dem der Hauptwohnsitz auf
welchen das Fahrzeug angemeldet ist, liegt.
(zu 12) Wenn ein Fahrzeug dienstlich und privat genutzt wird und dies steuerwirksam
nachgewiesen werden kann, kann ein Bewohnerparkausweis für den Bereich des Wohnortes
ausgestellt werden.
(zu 13) Die Veränderung der Bedienpflichtzeit ist möglich, sodass die Bewohner auch in den
Abendstunden bevorrechtigt werden. Nacherhebungen in anderen Parkzonen haben gezeigt,
dass mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen und mehr Bewohner den öffentlichen
Parkraum nutzen können.
(zu 14) Die horizontale statt vertikale Aufteilung des Viertels sowie die Verlängerung der
Gebührenpflichtzeit werden geprüft.
(zu 15) Das Fahrzeug muss auf den Hauptwohnsitz zugelassen sein und nur für diesen
Bereich kann ein Bewohnerparkausweis aufgestellt werden. Laut Straßenverkehrsordnung
darf die maximale Ausdehnung eines Bereiches 1000m nicht übersteigen, daher ist eine
Zusammenlegung aller drei Bereiche nicht möglich.
(zu 17) Es ist möglich auf eine Höchstparkdauer zu verzichten bzw. ein Tagesticket
einzuführen, sodass auch Besuch über einen längeren Zeitraum im öffentlichen
Straßenraum ohne großen Aufwand parken kann.
(zu 21) Die Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkzonen haben gezeigt, dass sich
durch die Einführung eine Verbesserung der Parksituation für Bewohner einstellt. Aus
diesem Grund ist es dann auch möglich in näherer Umgebung zum Wohnstandort zu parken.
(zu 22) Die Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkzonen haben gezeigt, dass unter den
Fahrzeugen mit fremden Kennzeichen durchaus Studenten sind, aber dass die Anzahl
vernachlässigt werden kann.
22
(zu 23) Bei Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel müssen, wie auch in
den schon eingerichteten Parkbereichen, der Hauptwohnsitz im Bewohnerparkbereich
angemeldet und das Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz zugelassen sein. Ausnahmen
bestehen nur bei dienstlich und privat genutzten Firmenfahrzeugen sowie bei Studierenden,
die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen von den
Eltern ein Fahrzeug nicht nur vorrübergehend zur Verfügung gestellt wird und bei Mitgliedern
einer Car-Sharing Organisation, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug nutzen.
(zu 24) Die Nacherhebungen in anderen Parkbereichen zeigen eine Verbesserung des
Parkdrucks zu allen Uhrzeiten und eine deutlich häufigere Nutzung des öffentlichen
Straßenraumes durch die Bewohner. Das Frankenberger Viertel wurde schon 2007
bezüglich der Anlegung von Einbahnstraße und Schräg- bzw. Senkrechtparkplätzen
überprüft. Dort wo dies möglich war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen. Die
Veränderung der Zonenzuschnitte ist möglich und wird überprüft. Eine Zusammenlegung
aller drei Bereiche ist laut Straßenverkehrsordnung nicht möglich, da die maximale
Ausdehnung eines Bereiches 1000m nicht übersteigen darf. Die Straßenverkehrsordnung
sieht bei Bewohnerparkzonen nur eine Bevorrechtigung der Bewohner vor, Beschäftigte und
Besucher werden nicht berücksichtigt. Es ist allerdings möglich ein Tagesticket einzuführen.
Zudem bietet die Verwaltung eine Mobilitätsberatung für Unternehmen an, um Alternativen
ausfindig zu machen. Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass
über die in der Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden
muss. Eine Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung
vorgesehen.
(zu 25) Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeit nach 19 Uhr ist möglich. Der Parkdruck
wird sich durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone verringern.
(zu 26) Die Einrichtung eines Bereiches mit Parkscheibenregelung ist nicht überwachbar.
Denkbar ist aber die Einführung der Brötchentaste, Erfahrungen zeigen aber eine mangelnde
Nutzerakzeptanz.
(zu 27) Es besteht keine Möglichkeit Parkplätze für die Erzieherinnen im öffentlichen
Straßenraum zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich müssen – auch bei Kindergärten private Stellplätze der Einrichtung für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen; dies muss
allerdings nicht kostenfrei geschehen. Die Anregung zur Einführung einer „Elternhaltestelle“
nach Vorbild der Schulen wird überprüft.
(zu 29) Eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit in den Abend hinein ist möglich. Eine
Veränderung der Zonenaufteilung wird geprüft.
23
(zu 31) Die emissionsarme Mobilität wird besonders unterstützt. Seit längerem gibt es in
Aachen Ladeangebote für Elektrofahrzeuge. Eine solche Ladestation befindet sich im
Frankenberger Viertel, an der Straße Neumarkt, wo auch eine Car-Sharing-Station
eingerichtet wurde. Bei erkennbarem Bedarf werden weitere Ladestationen angelegt. Die
Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist eine reine Verwaltungsgebühr
und keine Parkgebühr. Das Bewohnerparken ist eine Bevorrechtigung der Bewohner,
Gewerbetreibende werden in der Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtig. Die
Verwaltung bietet für Unternehmen eine Mobilitätsberatung an. Außerdem ist die Einführung
eines Tagestickets möglich.
(zu 31a) Die Stadt Aachen hat sich in der Vergangenheit straßenverkehrsrechtskonform
verhalten und ist in Rechtsverfahren zur Parkraumbewirtschaftung nicht beanstandet
worden. Vorstöße zur Umsetzung von weitergehenden Lösungen wurden von
übergeordneten Landesdienststellen mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage jedoch negativ
beurteilt. Sofern Geschäftsinhaber auf die Nutzung ihres Fahrzeuges angewiesen sind,
besteht die Möglichkeit auf privater Basis einen Stellplatz anzumieten z.B. im Parkhaus
Adalbertsteinweg/ Friedrichstraße. Die Lademöglichkeiten am Neumarkt sind nicht nur auf
Cambio-Fahrzeuge beschränkt. Zwei E-Tankstellen stehen für die Allgemeinheit zur
Verfügung.
(zu 32) Wenn ein Fahrzeug dienstlich und privat genutzt wird und dies steuerwirksam
nachgewiesen werden kann, kann ein Bewohnerparkausweis für den Bereich des Wohnortes
ausgestellt werden.
(zu 34) Die Bewohnerparkzone ist eine Bevorrechtigung der Bewohner, die
Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Beschäftigten und Besucher. Die Verwaltung
bietet für Gewerbetreibende und Beschäftigte Mobilitätsberatungen an. Auch wäre es
denkbar auf eine Höchstparkdauer zu verzichten bzw. ein Tagesticket einzuführen. Durch die
Einführung einer Bewohnerparkzone werden Besucher einfacher einen Parkplatz in der
Nähe des Unternehmens finden.
(zu 35) Sofern die Flächen nicht im städtischen Eigentum sind, können dort kein Neubau
vorgenommen werden. Die Verwaltung bietet eine Mobilitätsberatung für Unternehmen und
Beschäftigte an, um alternative Möglichkeiten ausfindig zu machen. Zudem ist es möglich
auf eine Höchstparkdauer zu verzichten und ein Tagesticket einzuführen.
(zu 36) Flächen zur Einrichtung von zusätzlichem Parkraum sind derzeit nicht bekannt, die
Verwaltung prüft erneut alle denkbaren Möglichkeiten und nimmt Hinweise von Bürgern auf
entsprechende Flächen gerne auf. Die Einführung der Brötchentaste ist denkbar,
Erfahrungen zeigen aber eine mangelnde Nutzerakzeptanz. Die Bewohnerparkzone ist eine
24
Bevorrechtigung der Bewohner, die Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine
Beschäftigten und Besucher. Die Verwaltung bietet für Gewerbetreibende und Beschäftigte
Mobilitätsberatungen an. Bewohner müssen für einen Bewohnerparkausweis ihren
Hauptwohnsitz im Viertel und das Fahrzeug auf diesen Wohnsitz angemeldet haben.
Zoneneinteilung erfolgte unter Berücksichtigung des öffentlichen Parkraumes ohne
Einbeziehung von Garagen und Verkehrsbeziehungen sowie der Längenausdehnung. Die
Straßenverkehrsordnung sieht einen Ausweis für zwei oder mehr aneinandergrenzende
Zonen nicht vor, da die größte Ausdehnung nicht mehr als 1000m betragen soll. Die
Sonderparkberechtigung soll nur für einen räumlich stark eingegrenzten Bereich gelten.
(zu 37) Die Bewohnerparkzone ist eine Bevorrechtigung der Bewohner, die
Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Beschäftigten und Besucher.
(zu 38) Die Nacherhebungen in anderen Parkbereichen zeigen eine Verbesserung des
Parkdrucks zu allen Uhrzeiten und eine deutlich häufigere Nutzung des öffentlichen
Straßenraumes durch die Bewohner.
Anlagen:
Präsentation
25
Bürgerinformation
zur Planung des
Bewohnerparkens
im Gebiet „V“
Uwe Müller,
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
bisher:
zwei Diskussionsrunden zu „Erweiterung Z“ und „C“
Häufige grundsätzliche Themen
•
•
•
•
Hilft Bewohnerparken überhaupt?
Es gibt nur nachts ein Problem!
Die Liefer- und Ladesituation verschlechtert sich!
Es geht der Stadt nur um das Geld aus der
Bewirtschaftung!
• Beschäftigte und Besucher werden ausgeschlossen!
• Die Aufteilung der Zonen entspricht nicht der
Lebensrealität im Viertel.
• Verfahrensdauer
auch heute:
• Diskussion über einen Vorschlag
• Sammlung von Ideen und Anregungen
• NICHTS ist bisher ENTSCHIEDEN
Was ist bisher passiert?
Auftrag Voruntersuchung
•
•
21.09.2011 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte)
10.11.2011 (Mobilitätsausschuss)
Durchführung der Erhebung
•
26.06.2012
Beschluss zur Erarbeitung einer Planung und
mitwirkender Bürgerbeteiligung
•
•
10.04.2013 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte )
25.04.2013 (Mobilitätsausschuss)
Bürgerinformation und Beteiligung
Worum geht es?
Parken in einem großstädtischen Quartier
•
•
•
•
12.000 angemeldete Bewohner
5.700 angemeldete KFZ
Ca 2.900 Parkplätze im öffentlichen Raum
Ca 1.900 private Stellplätze
Möglichkeiten
• Parkraumangebot ausweiten, evtl. Bau von
Quartiersgaragen
• Mobilitätsalternativen ausbauen und Verlagerung
auf andere Verkehrsträger forcieren
• Parkraumnutzung reglementieren
Bewohnerparken bedeutet…
• Parkraumbewirtschaftung
• Bewohner (Hauptwohnsitz) erhalten einen
„Dauerparkausweis“ für ein Fahrzeug (gegen
Zahlung einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 30
€)
• Parkgebühren/-reglementierungen für andere Nutzer
in München
in Zürich
in Freiburg
In Aachen
• 2 Tarifzonen:
• außerhalb des Alleenrings in der Regel Tarifzone II:
• 0,25 € (erste 30 min.), dann 0,15 € je 10 min. bis 90
min. darüber hinaus 0,20 € je 10 min.
• Bedienpflicht Mo-Fr. von 9-19 Uhr, Sa 9-14 Uhr
• Abweichende Regelungen wie Aufhebung der
Höchstparkdauer, Tagesticket, Dauer der
Bedienpflichtzeit sind möglich
• Sonderregelung Handwerkerparkausweis
Bewohnerparkzonen in Aachen
Erfahrungen:
Zum Beispiel Rehmviertel (O)
• Bewohnerparken seit 2009, Vorerhebung 2008,
Nacherhebung 2013:
• Reduktion der parkenden Kfz
• Im Mittel von 826 auf 701 Kfz ( - 15 %)
• 6 Uhr : von 813 auf 729 Kfz ( - 10%)
• 11 Uhr: von 845 auf 574 Kfz ( -32 %)
• 23 Uhr: von 819 auf 799 Kfz (-2%)
Erfahrungen:
Zum Beispiel Rehmviertel (O)
• Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern steigt
• Im Mittel von 209 auf 477 Kfz (+ 128%)
• 6 Uhr: von 231 auf 544 Kfz + 313
• 11 Uhr: von 149 auf 333 Kfz + 182
• 23 Uhr: von 248 auf 555 Kfz + 307
• Bewohnerfahrzeuge machen 70% der Parkvorgänge
aus (vorher 25%)
Erfahrungen
Zum Beispiel Blücherplatz (Ost 2)
• Bewohnerparken seit 2011 Vorerhebung 2008,
Nacherhebung 2012:
• Reduktion der parkenden Kfz
• Im Mittel von 509 auf 834 Kfz ( - 39 %)
• 6 Uhr : von 794 auf 548 Kfz ( - 31%)
• 11 Uhr: von 931 auf 405 Kfz ( -56 %)
• 23 Uhr: von 778 auf 574 Kfz (-26%)
Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern steigt auf bis zu 70% aller abgestellten
Fahrzeuge
Ansätze zum Umgang mit Gewerbetreibenden
und Beschäftigten
Ergebnisse einer Beschäftigtenbefragung
Das Bewohnerparkgebiet „V“?
Analyse der Parkplatznutzung und -nachfrage
Daten werden untergliedert nach Straßenabschnitten
• Parkplätze (öffentlich / nicht-öffentlich)
• gemeldete Personen (Haupt- und Nebenwohnsitz)
• gemeldete KFZ (inkl. Gewerbe)
• angetroffene KFZ
• in den Zeiten 6 / 9 / 17 / 20 / 23 Uhr
• auf den Wohnsitz zugelassene KFZ
• sonstige KFZ AC
• sonstige KFZ nicht AC
Zustandsdaten
Zustandsdaten
Lageplan Zustand
Parknutzung in den einzelnen Straßen
Parknutzung in den einzelnen Straßen
Auslastung der Parkplätze nach Straßen
Straße
Adalbertsteinweg
Bismarckstraße
Charlottenstraße
Erzbergerallee
Frankenberger Straße
Goffartstraße
Haßlerstraße
Kongressstraße
Luisenstraße
Neumarkt
Oppenhoffallee
Pastorplatz
Roonstraße
Sophienstraße
Triebelsstraße
Turpinstraße
Viktoriaallee
Viktoriastraße
Von-Görschen-Straße
Gesamtergebnis
Kfz im Mittel
(ohne Falschparker)
Parkplätze
öffentlich
mittlerer
Auslastungsgrad
1
156
42
10
77
50
35
79
57
59
221
15
38
73
45
77
211
120
47
1410
0
145
51
4
75
54
33
82
60
46
267
10
36
86
50
80
234
117
48
1478
100%
82%
100%
100%
93%
100%
96%
95%
100%
83%
100%
100%
85%
90%
96%
90%
100%
98%
95%
weiß: Keine Parkplätze, grün: 0-60%, orange: 61-94%, rot: 95-100%
Von-Goerschen-Straße
Roonstraße
Im Überblick der Erhebungszeiten
448 Dauerparker ~31% aller Parker,
davon ~ 47% Bewohner, 22% sonstige AC, 31% nicht AC)
Folgerungen
•
•
•
Die Parkraumerhebung bestätigt einen sehr hohen Parkraumdruck und eine
hohe bis maximale Auslastung der Parkplätze.
Bewohner machen maximal nur 45 % aller angetroffenen Fahrzeuge aus
31% der abgestellten Fahrzeuge wurden über den gesamten Erhebungszeitraum
nicht bewegt.
Die Einführung eines Bewohnerparkbereichs „V“ kann
dazu beitragen,
•
•
•
den Parkdruck vor allem für Bewohner zu minimieren,
mehr Parkmöglichkeiten vor allem für Kurzzeitparker zu schaffen
Möglichkeiten für die Verbesserung der Querungssicherheit zu schaffen.
•
Für Beschäftigte innerhalb des Viertels sollten zusätzliche Angebote geschaffen
werden.
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Wechsel der Nutzergruppen
Worum geht es?
Worum geht es?
Parken in einem großstädtischen Quartier
• Dichte
• Was ist das Bewohnerparkgebiet C?
• Was sind die Ergebnisse der
Parkraumuntersuchung?
• Und was sind die Folgerungen?
Fachbereich 61
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
-FB 61/31-
Aachen, den 08.11.2013
Hausruf:6135, Frau Hahnbück
Einrichtung der Bewohnerparkzone „C“ (Beverstraße)
Hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
A) Bürgerinformations- und Bürgerdiskussionsveranstaltung im „Lighthouse“,
Christliches Zentrum, Oranienstraße 22-24 am 12.11.2013, 19.00 Uhr – 21.00 Uhr
Teilnehmer: Herr Stachowitz (Moderator)
Frau Nacken (Dezernat 3)
Frau Melcher (FB 61)
Herr Müller (FB 61/30)
Frau Hahnbück (FB 61/31)
Herr Sanders (FB 61/80)
Frau Schon (FB 61/31)
Frau Jung (FB 61/30)
Herr Brandt (FB 61/30)
Herr Celik (Referendar)
Ca. 70 Bürgerinnen und Bürger
Zunächst begrüßten Herr Stachowitz und Frau Nacken die Anwesenden und führten kurz in
die Thematik des Bewohnerparkens und den Ablauf des Abends ein. In einem nächsten
Schritt erläuterte Herr Müller grundsätzliche Faktoren des Bewohnerparkens, die
wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchungen sowie
erste Überlegungen seitens der Verwaltung für eine potentielle Bewohnerparkzone.
1
Die Präsentation liegt als Anlage 1 bei.
In der folgenden kurzen Diskussion wurden neben grundsätzlichen Anmerkungen
verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen. Diese werden
nachfolgend zusammengefasst dargestellt und beantwortet.
Grundsätzliche Anmerkungen/ Fragen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone:
Es wurde angemerkt, dass immer nur von der Politik gesprochen wird, die den Auftrag zur
Planung der Bewohnerparkzonen im Frankenberger Viertel gegeben hat und es wurde nach
den Namen der Politiker gefragt.
Wie ist es möglich, dass es laut Statistik in einer Straße 34 Parkplätze gibt, aber 36
Fahrzeuge geparkt wurden?
Wurde Firmenfahrzeuge, die an einem anderen Ort zugelassen sind, bei der
Parkraumerhebung, nicht als Bewohner erfasst? Dies würde bedeuten, dass auch
Fahrzeuge von Studenten, die auf die Eltern zugelassen sind, nicht als Bewohner erfasst
werden.
Wurden bei der Erhebung die geplanten Bauvorhaben mit berücksichtigt? Es wurde
angemerkt, dass beim Umbau des alten Versorgungsamtest keine Stellplätze nachgewiesen
werden mussten.
Als möglicher weiteren Parkraum ist die Tiefgarage Goerdelerstraße wegen des
unzumutbaren Zustandes kaum nutzbar.
Eine mobilitätseingeschränkte Person, hat darauf hingewiesen, dass sie auf ein Fahrzeug
angewiesen ist, ihren Hauptwohnsitz im Bereich C hat, die täglich besuchten Geschäfte
allerdings im Bereich V liegen. Hierdurch müsste täglich ein Parkticket gezogen werden. Sie
fragt nach, ob die Einführung einer Brötchentaste zumindest am Neumarkt möglich wäre.
Zur Verringerung des Parkdrucks im Viertel, wurde nach anderen Regelungsmöglichkeiten
gefragt.
Es wurde angemerkt, dass laut der Erhebung für das Frankenberger Viertel 900 Fahrzeuge
mehr als Parkplätze vorhanden seien. Wo parken diese und welche Möglichkeiten gibt es für
Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter?
Eine weitere Nachfrage bezieht sich auf den Umgang mit Beschäftigten in anderen Städten.
Ist es nicht möglich jedem Gewerbetreibenden zwei Ausweise auszustellen?
2
Kann für Beschäftigte bei einer Einführung eines Tagestickets vielleicht ein Rabatt
eingerichtet werden? Zudem wurde angemerkt, dass sich ein kleines Unternehmen ein
Jobticket als Alternative nicht leisten kann.
Sind noch Änderungen in Bezug auf die Zonenaufteilung möglich?
Aus welchem Grund wurde die Grenzziehung zwischen „C“ und „V“ im Bereich Viktoriaallee/
Viktoriastraße gewählt?
Eine Anwohnerin merkt an, dass sie direkt an der Grenze zwischen den geplanten Zonen „C“
und „V“ an der Ecke Oppenhoffallee/ Viktoriastraße wohnt. Durch die Einführung einer
Bewohnerparkzone müsste sie im Bereich C parken, allerdings ist in der Nähe der Wohnung
nur die Oppenhoffallee, welche für ein sicheres Aussteigen von Kindern nicht unbedingt
geeignet ist. Zudem merkt sie an, dass Sie noch nie im geplanten Bereich „C“ geparkt hat,
sondern immer in ruhigen Nebenstraßen im geplanten Bereich „V“. Die Forderung nach einer
anderen Aufteilung oder anderen Lösung wird ausgesprochen.
Es wurden genaue Zahlen zu den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung gewünscht.
Sollen alle drei Zonen gleichzeitig eingeführt werden?
Es wurde angemerkt, dass der Eindruck entstanden ist, dass die Bewohnerparkzone nur auf
den Wunsch der Politik diskutiert wird und nicht die Meinung der Anwohner vertritt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wurde von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Mobilitätsausschuss
beauftragt, eine erste Planung zum Bewohnerparken im Frankenberger Viertel zu erstellen.
Die Namen der entscheidenden Personen sind alle im Internet (Ratsinformationssystem) zu
finden. Der Beschluss über den Auftrag der Politik an die Verwaltung, mit der Planung zu
beginnen, war einstimmig über alle Parteien.
Die Ermittlung der Anzahl der vorhandenen Parkplätze erfolgt nach den in Richtlinien
festgesetzten Maßen. Häufig werden jedoch Fahrzeuge in Einfahrten oder
Kreuzungsbereichen abgestellt, in denen das Parken offiziell verboten ist.
Bei der Erhebung konnten nur die Fahrzeuge als Bewohnerfahrzeuge gezählt werden, die
auch innerhalb des Gebietes auf einen Bewohner zugelassen sind. Fahrzeuge die nicht im
Gebiet gemeldet sind, zählen nicht als Bewohner, sondern unter dem Bereich „Andere nicht
Aachener Kennzeichen“ oder unter „weitere Aachener Kennzeichen“.
3
Bei der Erhebung wurde der Zustand aufgenommen und keine Planungen mit einbezogen.
Ein Verkehrsgutachten zeigt, dass durch das Projekt zwischen Beverstraße und
Kronprinzenstraße der öffentliche Parkraum nicht durch weitere Fahrzeuge belastet wird, da
eine Tiefgarage gebaut wird. Während der Bauphase werden einige Parkplätze wegfallen,
allerdings wird darauf geachtet, dass es nicht zu viele gleichzeitig sind.
Beim Umbau des Versorgungsamtes wurde der Bau von Parkplätzen finanziell abgelöst. Die
Ablösung von Stellplätzen im Frankenberger Viertel wird zukünftig sehr kritisch geprüft. Eine
Genehmigung wird nur in äußersten Ausnahmefällen erteilt und ggf. mit der Politik
abgestimmt werden.
Die Tiefgarage Goerdelerstraße ist ein möglicher mietbarer Parkraum. Die Verwaltung wird
die Ausstattung der Tiefgarage überprüfen.
Die Einführung einer Brötchentaste wäre denkbar. In Burtscheid wurde diese Brötchentaste
eingeführt, allerdings wird sie nur selten genutzt. Die meisten Fahrzeuge stehen in kurzen
Zeiträumen auch weiterhin ohne Parkticket im öffentlichen Parkraum.
Es gibt vor allem für Unternehmen verschiedene Alternativen Parkraum einzusparen. Dazu
zählt z.B. das Jobticket oder die Nutzung von CarSharing. Außerdem können sowohl
Beschäftigte als auch Unternehmen Stellplätze in Parkhäusern mieten. Die Verwaltung bietet
u.a. Mobilitätsberatungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter an.
Die 900 Fahrzeuge, die es insgesamt zu viel gibt, beziehen sich auch das gesamte
untersuchte Frankenberger Viertel, also auf die Bereich „Erweiterung Z“, „V“ und „C“. Im
Bereich „C“ ist das Verhältnis ausgeglichen.
Laut StVO stellt das Bewohnerparken eine Bevorrechtigung für Bewohner dar,
Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter werden nicht berücksichtigt. Die Verwaltung bietet
u.a. Mobilitätsberatungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter an.
Einen Rabatt auf ein Tagesticket für Beschäftigte wird als Anregung aufgenommen und im
weiteren Verfahren geprüft. Ein Jobticket sollte vor allem durch die nutzenden Beschäftigten
finanziert. Die Höhe der Förderung wird durch das Unternehmen selbst festgelegt.
Von den zuständigen Politischen Gremien wurde die Einführung noch nicht beschlossen,
daher besteht die Möglichkeiten noch Änderungswünsche einzubringen. Alle Vorschläge
werden geprüft und wenn möglich eingearbeitet.
Die vorgestellte Abgrenzung wurde gewählt, um die zukünftige Restriktion für die Anlieger
des Bewohnerparkzone nicht gravierend zu verschlechtern. Der Adalbertsteinweg hat eine
hohe Einwohnerzahl, aber nur sehr wenig öffentlichen Parkraum. Aus diesem Grund wurde
die Grenze so gezogen, dass der Adalbertsteinweg allen drei Gebieten zugeordnet wurde.
4
Innerhalb eines Jahres nimmt die Stadt bezogen auf alle Bewohnerparkzonen ca. 3 Millionen
Euro Parkgebühr ein. Davon müssen die Wartungs- und Reparaturkosten abgezogen
werden. Weitere Einnahmen werden durch die Parkraumüberwachung eingenommen, wobei
hierbei die Bearbeitungskosten und die Kosten der Überwachung abgezogen werden
müssen.
Wenn sich die Politik nach der Auswertung der Bürgerbeteiligung dafür entscheidet die
Bewohnerparkzonen einzurichten, sollen die Zonen möglichst gleichzeitig eingeführt werden,
um eventuellen Verdrängungsprozessen entgegen zu wirken.
Die Bürgerveranstaltung wurde durchgeführt damit die Anwohner die Möglichkeit haben ihre
Meinungen und Ideen mit einzubringen.
Gegen die Errichtung der Bewohnerparkzone:
Es wurde angesprochen, dass der Parkdruck erst nach 20 Uhr sehr hoch ist und daher eine
Gebührenpflichtzeit nur bis 19 Uhr nicht sinnvoll ist.
Im Viertel sind deutlich mehr Fahrzeuge angemeldet als Parkplätze zur Verfügung stehen.
Eine Reduzierung der Dauerparker wird keine Verbesserung bringen, da es sich zumeist um
Studenten handelt, die sich bei Einführung der Bewohnerparkzone einen
Bewohnerparkausweis holen können.
Eine Anwohnerin merkt an, dass sie u.a. auf Grund einer Bewohnerparkzone vom
Hubertusviertel ins Frankenberger Viertel umgezogen ist, da dort keine Parkzone ist und das
Vorhaben bereits früher erfolgreich bekämpft wurde.
Die Nacherhebung in Ost2 wird angezweifelt bzw. spiegelt nicht die ganze Wahrheit wieder,
da bei der Firma Zentis tagsüber und nachts im Schichtbetrieb gearbeitet wird und nur weil
die Firma Zentis Parkplätze auf dem Betriebsgelände für Mitarbeiter zur Verfügung stellt,
konnten in der Erhebung positive Zahlen zustande kommen.
Zur Nacherhebung der Parkzone O wurde aufgezeigt, dass dort nachts nur 2% mehr freie
Parkplätze zu finden sind, und somit das Problem nicht behoben wurde.
Ein Unternehmer merkt an, dass er für sein Unternehmen mit 18 Mitarbeitern genügend
Stellplätze auf privatem Grund hat, allerdings nicht für seine Lieferwagen, wovon zwei immer
vor dem Haus stehen müssen, vor allem in der Hauptarbeitszeit freitags bis sonntags. Er
benötigt eine Genehmigung für diese zwei Plätze mit der Begründung, dass er vielen
Menschen eine Anstellung gibt und Gewerbesteuern zahlt. Gerne ist er bereit einen Vertrag
5
darüber zu machen, dass er nur noch zwei Lieferwagen im öffentlichen Parkraum stehen hat
und alle weiteren Fahrzeuge immer auf privaten Stellplätzen stehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeiten ist denkbar. Die Erfahrungen aus anderen
Vierteln zeigt, dass viele gebietsfremde Dauerparker das Viertel verlassen und somit mehr
Parkraum für die Bewohner frei wird.
Dauerparkende Fahrzeuge werden teilweise Studenten gehören, aber auch andere
Menschen nutzen kostenfreie Dauerparkplätze. Vielfach sind dies Besucher einer
innenstädtisch Bewohnerparkzone, die keinen Ausweis erhalten und sich dann das nächste
Gebiet ohne Parkzone suchen um das Fahrzeuge abstellen zu können.
Das Hubertusviertel ist nicht vergleichbar mit dem Frankenberger Viertel, da das erst
genannte viel Innenstadt näher liegt und andere Voraussetzungen hat. Die früheren
Diskussionen über die Einführung einer Parkzone im Frankenberger Viertel liegen bereits
mehr als 10 Jahre zurück. Es wurde versucht andere Maßnahmen zu treffen um den
Parkdruck zu reduzieren. Die Probleme sind aber eher zunehmend, somit ist die erneute
Diskussion der Einrichtung einer Parkzone durchaus angebracht. Um die Bewohner des
Frankenberger Viertels an den Planungen teilhaben und mit entscheiden zu lassen, werden
diese Bürgerveranstaltungen durchgeführt.
Die Nacherhebung O zeigt zwar, dass nachts nur 2% mehr freie Parkplätze zur Verfügung
stehen, jedoch ist auch deutlich zu erkennen, dass doppelt so viele Bewohner den
öffentlichen Parkraum nutzen als zuvor. Die Bewohner profitieren nachts also besonders und
finden meistens einen Parkplatz. Natürlich muss beachtet werden, dass in diese Zahlen auch
Ummeldungen mit einfließen. Insgesamt gibt es einen positiven Effekt für die Bewohner.
In der Zone sind Liefer- und Ladebereiche vorhanden, so auch unmittelbar vor dem besagten
Unternehmen.
Anregungen:
Es wurde noch weiterer Klärungsbedarf angemeldet.
Es wurde angeregt, dass zusätzlich zu einer Parkraumerhebung eine flächendeckende
Befragung der Anwohner und Beschäftigten durchgeführt werden sollte.
6
Es wurde angeregt zukünftig bei einer Bürgerveranstaltung detaillierte Zahlen zu Einnahmen
und Ausgaben des Bewohnerparkens darzulegen.
Es wird als positiv gewertet, dass die Möglichkeit der Mitarbeit und der Nachfragen im
Rahmen einer Bürgerbeteiligung gegeben wurde.
Um einer emotionalen Diskussion das nächste Mal aus dem Weg zu gehen, wird angemerkt,
dass die Veranstaltung nicht Informationsveranstaltung sondern Diskussionsveranstaltung
genannt werden sollte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der
Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine
Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.
B) Anmerkungen von den Tafeln:
Plakat 1: Anlass
1. Ist es möglich, Bewohnerparkplätze im Parkhaus der Aachen Arcaden einzurichten?
2. Es wurde gebeten, die Abgrenzung der Zonen horizontal und nicht vertikal verlaufen
zu lassen.
3. Es wurde Kritik an der Erhebung geübt, da nur eine reine Zonenauswertung
durchgeführt wurde, es aber in den Augen des Bewohners besser gewesen wäre,
die Fahrzeuge in anderen Bereichen, die in kurzer Distanz zur gezählten Zone
parken, auch als Bewohner zu zählen und somit eine Bereinigung der
Überschneidungsbereiche
zu
erhalten.
Es
wurde
kritisiert,
dass
die
Überschneidungsbereiche die Statistik unglaubwürdig machen. Es sollte auch
möglich sein mit Parkausweis V bis 50m in C zu parken!
4. Wird auch ein Besucherparkausweis eingeführt?
5. Es wurde kritisiert, dass die Bewohner in Zukunft 30€ zahlen sollten, aber dafür
keine Verbesserung erhalten.
6. Es wurde angemerkt, dass die Umsetzung politischer Selbstmord wäre.
7. Es
wurden
die
Baustellen
durch
Bauvorhaben
in
der
Kronprinzenstraße
angesprochen und die Frage gestellt, wo die Bewohner dann parken sollen?
8. Es wurde vorgeschlagen, dass während der Bauphasen in der Kronprinzenstraße
die Parkhäuser nachts (mit Parkausweis) genutzt werden können.
7
9. Ein Gewerbetreibender mit 3 Fahrzeugen und zwei Garagen merkt an, dass er
immer nur mit einem Pkw fährt, aber durch das Bewohnerparken 3 Parkausweise
bezahlen müsste. Er wünscht sich einen Parkausweis mit drei Kennzeichen!
10. Es wurde nachgefragt, ob der Bürgersteig in der Kongressstraße (Zone V) etwas
verkleinert werden kann um mehr Parkraum durch Schrägparken zu erwirken.
11. Es wurde vorgeschlagen, Liefer- und Ladezonen einzurichten, wenn dies für ein
Unternehmen notwendig ist.
12. Die Statistik belegt, dass die Bewohnerparkzeit ab 18 Uhr bzw. 20 Uhr startet und
tagsüber kein Parkproblem herrscht.
13. Es wurde angemerkt, dass tagsüber kein Parkdruck herrscht und die Probleme nur
nachts existieren und es durch Bewirtschaftung keine Veränderung oder
Verbesserung geben wird.
14. Die Erhebung für die Beverstraße spiegelt nicht die Wirklichkeit wider, ist nicht
repräsentativ, eine weitere Erhebung wäre notwendig.
15. Es wurde kritisiert, dass die geplanten Bewohnerparkzonen zu klein sind. Mit der
Einrichtung einer Baustelle, fallen Parkplätze weg und es gibt dann noch nicht mal
die Möglichkeit in Zone V zu parken.
16. Das neue Parkhaus Kronprinzenstraße soll für alle zugänglich sein.
17. Die Studenten in der Beverstraße werden sich alle ummelden und das schon jetzt zu
geringe Parkplatzangebot wird noch geringer werden.
18. Einige Bewohner fahren abends und am Wochenende kaum noch weg, wenn sie
befürchten ihren Parkplatz zu verlieren.
19. Anwohner kritisieren, dass ein Caterer in der Oppenhoffallee und auch weitere
Unternehmer sehr viele Parkplätze durch Firmenwagen belegen.
20. Viele kleine Läden werden in Zukunft ausziehen, da keine Parkplätze mehr vor dem
eigenen Laden zur Verfügung stehen und es auch keine Bewohnerparkausweise für
Gewerbetreibende gibt.
21. Das Frankenberger Viertel ist nicht mit der Innenstadt vergleichbar ist, da dies ein
urbanes, anders strukturiertes Wohnviertel ist. Der
Anteil der Läden im
Frankenberger Viertel beträgt ca. 10% und diese müssen geschützt werden.
22. Ist es möglich einige Straßen in Einbahnstraßen umzuwandeln um Schrägparken
einzurichten?
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Die Verwaltung hat sich mit dem Betreiber des Parkhauses der Aachen Arcaden in
Verbindung gesetzt und diese Möglichkeit erläutert. Eine Rückmeldung steht trotz
mehrmaliger Nachfrage aus.
8
(zu 2) Die Veränderung der Zonen ist denkbar und wird überprüft.
(zu 3) Bei der Auswertung der Erhebung wurde überprüft in wie weit die Bewohner ihr
Fahrzeug
in
den
Nachbarbereichen
abgestellt
haben.
Ein
grenzüberschreitendes
Bewohnerparken wird erneut geprüft.
(zu 4) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar. Die
Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Besucherparkausweise, denkbar ist aber die
Einführung eines Tagestickets.
(zu 5) Im Zuge der durchgeführten Nacherhebungen wurden Verbesserungen für die
Bewohner festgestellt. Es können wesentlich mehr Bewohner den öffentlichen Parkraum im
Bereich nutzen.
(zu 7) Während der Bauphase werden einige Parkplätze wegfallen, allerdings wird darauf
geachtet, dass es nicht zu viele gleichzeitig sind.
(zu 8) In öffentlichen Parkhäusern in bereits bestehenden Bewohnerparkzonen gibt es für
BürgerInnen mit Bewohnerparkausweis die Möglichkeit ihre Fahrzeuge zu einem Sondertarif
abzustellen.
(zu 9) Es besteht die Möglichkeit das berechtigte Bewohner einen Parkausweis mit zwei
Kennzeichen erhalten und diesen abwechselnd im Fahrzeug nutzen.
(zu 10, 22) Das Frankenberger Viertel wurde im Jahr 2007 bezüglich der Anlegung von
Einbahnstraßen und Schräg- bzw. Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort wo dies möglich
war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen.
(zu 11) Anfragen zur Einrichtung von Liefer- und Ladezonen werden von der Verwaltung
geprüft und bei Bedarf eingerichtet.
(zu 12) Eine Ausdehnung der Gebührenpflichtzeit über 19 Uhr hinaus ist möglich und wird
geprüft.
(zu 13) Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeiten am Abend auszudehnen.
(zu 14) Die Art der Erhebung wird für alle Bewohnerparkbereiche durchgeführt. Im Bereich
Frankenberger Viertel ist die Anzahl der Uhrzeiten an denen erhoben wurde, im Vergleich zu
anderen Parkzonen noch erhöht worden.
(zu 15) Laut Straßenverkehrsordnung darf die größte Ausdehnung einer Bewohnerparkzone
maximal 1000 m betragen, daher ist eine Vergrößerung der Zonen kaum möglich. Es wird
jedoch überprüft, ob andere Möglichkeiten der Veränderung des Zuschnitts umsetzbar sind.
9
(zu 16) Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung den Inhaber diesbezüglich kontaktieren.
(zu 17) Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkbereichen haben gezeigt, dass einige
Studenten sich zwar ummelden, sich die Parksituation für die Bewohner jedoch deutlich
verbessert hat.
(zu 18) Die Erfahrungen aus anderen Bewohnerparkbereichen zeigen, dass die Einrichtung
des Bewohnerparkens die Parksituation verbessert.
(zu 19) Das Bewohnerparken stellt
eine Bevorrechtigung für Bewohner dar und würde
dieses Abstellen von Fahrzeugen unterbinden.
(zu 20, 21) Im Gegensatz zu heute ist die Einrichtung des Bewohnerparkens für die
Gewerbetreibenden insofern eine Verbesserung, da für die Kunden eine bessere Chance auf
einen freien Parkplatz besteht. Die Gewerbetreibenden werden beim Bewohnerparken nicht
bevorteilt. Es besteht allerdings die Möglichkeit ein Tagesticket einzuführen.
Plakat 2: Pläne
1. Inwiefern kann das Parkhaus des Justizzentrums zum Parken genutzt werden?
2. Es wurde angeregt die Grenze der Bewohnerparkzonen anders zu ziehen.
3. Es wurde gewünscht die Ecke Oppenhoffallee/ Viktoriaallee mit in Zone „V“
aufzunehmen.
4. Es wurde angeregt, die Bedienpflichtzeiten zu verlängern.
5. Das Einrichten einer Bewohnerparkzone wird nichts ändern und nicht die Lösung für
das Parkproblem sein.
6. Ist ein grenzüberschreitendes Parken möglich?
7. Zu den Gebührenpflichtzeiten wurde folgende Anregung gegeben: Mo-Fr Tarifzone I
(9-21 Uhr) und Sa Tarifzone II (9-14 Uhr) ist das möglich?
8. Es wurde die Aussage getroffen, dass tagsüber auf den Parkplätzen Leerstand
herrscht und abends kein Parkplatz zu finden ist.
9. Warum wurde das Bewohnerparken nicht schon früher eingerichtet?
10. Die Politiker wollen ganz Aachen zur Bewohnerparkzone machen.
11. Die Bewohner des Frankenberger Viertels wollen kein Bewohnerparken.
12. Die Form der Information und Befragung der Bürger ist gut!
13. Statt einer Parkraumerhebung sollte eine Bürgerbefragung durchgeführt werden.
14. Die Bürger sollten einzeln befragt werden.
15. Statt zwei Bereichen soll nur eine große Zone eingerichtet werden.
10
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Es wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt nachgefragt, ob eine Mitnutzung des
Parkhauses des Justizzentrums für Bewohner möglich wäre. Dies wurde von der dortigen
Verwaltung abgelehnt. Im Zuge des derzeitigen Prozesses zum Bewohnerparken wird die
Verwaltung erneut nachfragen.
(zu 2, 3) Die Änderung der Grenzziehung wird überprüft.
(zu 4) Es ist denkbar die Bedienpflichtzeit bis in die späten Abendstunden auszudehnen.
(zu 5) Die Nacherhebungen aus anderen Bereichen haben ergeben, dass die Einrichtung
einer Bewohnerparkzone eine Verbesserung für die Bewohner darstellt, da wesentlich mehr
Bewohnerfahrzeuge den öffentlichen Parkraum nutzen.
(zu 6) Inwieweit eine Überlappung der Zonen möglich ist, muss überprüft werden.
(zu 7) Ein Tarifwechsel ist innerhalb der Gebührenpflichtzeit technisch nicht möglich. Die
Veränderung der Gebührenpflichtzeiten ist möglich.
(zu 8) Die Vorerhebungen haben gezeigt, dass innerhalb des Gebietes zu jeder Zeit ein
hoher Parkdruck herrscht, um dem abendlichen Parkdruck entgegenzuwirken ist eine
Verlängerung der Bedienpflichtzeit möglich.
(zu 9) Es gibt eine von den politischen Gremien beschlossene Prioritätenliste wonach die
Verwaltung die Bearbeitung der einzelnen Bereiche vornimmt. Das Frankenberger Viertel
war jetzt an der Reihe.
(zu 11) Die Positionen der Bürger zum Thema Bewohnerparken werden durch die
Bürgerveranstaltungen vor Einrichtung eines Bewohnerparkbereichen abgefragt.
(zu 13, 14) Die Einführung von Bewohnerparkzonen wird durch die politischen Gremien
beschlossen. Zu deren Meinungsbildung wurden die Bürgerinformationsveranstaltungen
durchgeführt.
(zu 15) Laut Straßenverkehrsordnung darf die größte Ausdehnung einer Bewohnerparkzone
maximal 1000m betragen, daher ist eine Zusammenlegung von zwei Bereichen nicht
möglich. Es wird jedoch überprüft, ob andere Möglichkeiten umsetzbar sind.
11
Plakat 3: Berechtigte
1. Erhält man einen Bewohnerparkausweis, wenn man das Firmenfahrzeug nur
dienstlich nutzt?
2. Bekommt ein Firmenfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ebenfalls einen
Ausweis?
3. Benötigen Roller oder Anhänger auch einen Ausweis?
4. Gibt es einen Parkausweis für Zweiräder?
5. Auf wen muss ein Fahrzeug angemeldet sein?
6. Es wurde nach potentiellen Ausweichmöglichkeiten gefragt.
7. Die Aufteilung der Zonen soll so gestaltet sein, wie das Viertel gewachsen ist!
8. Außerdem
wurde
gewünscht,
Verkehrsbeziehungen
in
die
Aufteilung
mit
einzubeziehen!
9. Es wurde angemerkt, dass immer mehr Verkehr durch Parksuchverkehr entsteht!
10. Bereits jetzt existiert eine Baustellenproblematik im Gebiet, die sich noch verstärken
wird!
11. Die jeweiligen Parkzonen sind in ihrer Größe zu klein.
12. Die geplante Aufteilung entspricht nicht dem persönlichen Parkverhalten der
Bewohner!
13. Die Einführung eines Tagesticket für Besucher und Angehörige wird gewünscht.
14. Das Bewohnerparken im Frankenberger Viertel sollte am besten nur nachts
stattfinden!
15. Tagsüber sind keine Parkprobleme vorhanden sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Bei der Nutzung eines Firmenfahrzeuges muss eine dienstliche und private Nutzung
steuerwirksam nachgewiesen werden.
(zu 2) Wenn die dienstliche und private Nutzung eines Firmenfahrzeuges steuerwirksam
nachgewiesen werden kann, ist die Ausstellung eines Ausweises auch bei ausländischem
Kennzeichen möglich.
(zu 3) Der Parkausweis wird nur für zugelassene Fahrzeuge ausgestellt (ein Anhänger ist
kein Fahrzeug).
(zu 4) Für Zweiräder mit Kennzeichen ist die Ausstellung eines Ausweises notwendig.
(zu 5) Das Fahrzeug muss auf den Hauptwohnsitz im Bereich zugelassen sein, Ausnahmen
existieren bei dienstlich und privat genutzten Firmenfahrzeugen, bei Studierenden, die an
12
einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen von den Eltern
ein Fahrzeug nicht nur vorrübergehend zur Verfügung gestellt wird und bei Mitgliedern einer
Car-Sharing Organisation, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug nutzen.
(zu 6) Nicht Berechtigte haben nur die Möglichkeit außerhalb des Gebietes zu parken, einen
privaten Stellplatz anzumieten oder während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket zu ziehen.
(zu 7) Eine Veränderung der Grenzziehung wird geprüft.
(zu 8) Bei Aufteilung der Gebiete wird versucht, Verkehrsbeziehung mit einzubeziehen.
(zu
9)
Dem
zunehmenden
Parksuchverkehr
wird
durch
die
Einrichtung
einer
Bewohnerparkzone entgegengewirkt.
(zu 10) Dass durch Baustellen zeitweise einige Parkplätze wegfallen ist nicht vermeidbar.
(zu
11)
Laut
Straßenverkehrsordnung
darf
die
größte
Ausdehnung
eines
Bewohnerparkbereiches maximal 1000m betragen.
(zu 12) Ein Individueller Zuschnitt auf einzelne Bewohner ist nicht möglich.
(zu 13) Die Einführung eines Tagestickets ist denkbar.
(zu 14) Laut Straßenverkehrsordnung wird die zeitlich beschränkte Reservierung des
Parkraumes als Variante erwähnt. Ein Zeitpunkt ist nicht festgelegt, sodass die Einrichtung
einer Bewohnerparkzone nur in den Nachtstunden rechtlich möglich ist. In der Praxis hat sich
allerdings gezeigt, dass die subjektive Parkraumnot für die Anwohner tagsüber erheblich
höher ist als nach 22 Uhr. Besonders für Bewohner, die halb-, ganztags oder im
Schichtdienst tätig sind, soll die Bewohnerparkregelung das Finden eines wohnungsnahen
Parkplatzes erleichtern. Dieser Bedarf ist über ein Nacht-Bewohnerparken nicht zu decken.
Plakat 4: Nicht Berechtigte/ Alternativen
1. Es wurde gewünscht, ein Tagesticket für Besucher einzuführen.
2. Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte, die keinen Bewohnerparkausweis
erhalten?
3. Ist es möglich, einen Ausweis für Gewerbetreibende und Anwohner auszustellen?
4. Es wurde angeregt, eine Sonderregelung für die Beschäftigten des Frankenberger
Viertels zu finden, da diese nicht als störend empfunden werden!
5. Das Bewohnerparken soll nur nachts durchgeführt werden, da die Probleme abends
und nachts am größten sind!
13
6. Tagsüber sollen keine Parkgebühren von Besuchern genommen werden, da diese
kein Problem und erwünscht sind.
7. Ist es möglich die erste halbe Stunde parken kostenfrei zu machen?
8. Die Tiefgarage Goerdelerstraße ist keine Alternative, da sie ein Angstraum für viele
Bewohner ist.
9. Die Parkplätze sollten zur effektiveren Nutzung markiert werden.
10. Schrägparken sollte eingeführt werden, um mehr Parkplätze zu erhalten. Als Beispiel
wurde die Ecke Kongressstraße/ Pastorplatz genannt, an der es breite Bürgersteige
gibt, die durch Schrägparken effektiver genutzt werden könnten.
11. Ist es möglich Wochentickets für Mitarbeiter von Betrieben einzuführen?
12. Die Kosten für den Bewohnerparkausweis sollten fairer verteilt werden, indem nach
Kleinwagen, Großwagen oder CO2 Ausstoß unterschieden wird!
13. Es wurde das Beispiel Solingen angebracht, wo es zu einem Bewohnerparkausweis
zusätzlich 2 Stunden Parkscheibe für Besucher (keine Parkraumbewirtschaftung)
gibt.
14. Ist es nicht sinnvoller, ein weiteres Parkhaus oder einen weiteren Parkplatz zu
errichten, z.B. am Bahnhof Rothe Erde?
15. Besteht die Möglichkeit das Bewohnerparken für einen bestimmten Zeitraum erstmal
zu testen?
16. Es wurde angemerkt, dass die Parkproblematik nachts durch die Bewohner entsteht
und nicht durch die Besucher.
17. Gibt es die Möglichkeit einen Fragebogen oder eine Umfrage mit allen Bewohnern
durchzuführen, um ein detailliertes Meinungsbild zu erhalten?
18. Gibt es als Nutzer einer Parkzone die Möglichkeit in umliegenden Parkzonen zu
parken?
19. Die geplante Zonengrenze sollte geändert werden, entweder zu einer Fläche
zusammengelegt oder die Flächen an der Oppenhoffallee getrennt werden.
20. Es wurde auf das Problem der Randzonenbewohner hingewiesen.
21. Der Anwohnerparkausweis sollte nicht mit Autokennzeichen sondern personalisiert
(nutzbar z.B. für 3 Pkw) ausgestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Die Einführung eines Tagesticket ist möglich.
(zu 2, 4) Die Verwaltung bietet Mobilitätsberatungen für Unternehmen und Beschäftigte an.
Zudem ist es denkbar keine Höchstparkdauer und ein Tagesticket einzuführen.
14
(zu 3) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar. Die
Straßenverkehrsordnung berücksichtigt keine Gewerbetreibende, denkbar ist aber die
Einführung eines Tagestickets.
(zu 5, 6) Laut Straßenverkehrsordnung wird die zeitlich beschränkte Reservierung des
Parkraumes als Variante erwähnt. Ein Zeitpunkt ist nicht festgelegt, sodass die Einrichtung
einer Bewohnerparkzone nur in den Nachtstunden rechtlich möglich ist. In der Praxis hat sich
allerdings gezeigt, dass die subjektive Parkraumnot für die Anwohner tagsüber erheblich
höher ist als nach 22 Uhr. Besonders für Bewohner, die halb-, ganztags oder im
Schichtdienst tätig sind, soll die Bewohnerparkregelung das Finden eines wohnungsnahen
Parkplatzes erleichtern. Dieser Bedarf ist über ein Nacht-Bewohnerparken nicht zu decken.
Eine Ausdehnung der Gebührenpflichtzeit kann dem abendlichen Problem entgegenwirken.
(zu 7) Es ist denkbar die sogenannte Brötchentaste einzuführen.
(zu 8) Die Tiefgarage Goerdelerstraße ist grundsätzlich ein möglicher anmietbarer Parkraum,
da die Garage gut zugänglich und innerhalb des Gebietes liegt. Die Verwaltung wird die
Ausstattung der Tiefgarage überprüfen.
(zu 9) Die Markierung von Längsparkstreifen führt in der Regel zu einer geringeren Anzahl
von tatsächlich genutzten Parkständen.
(zu 10) Das Frankenberger Viertel wurde im Jahr 2007 bezüglich der Anlegung von
Einbahnstraßen und Schräg- bzw. Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort wo dies möglich
war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen.
(zu 11) Die Einführung eines Tagestickets ist möglich und auch für Mitarbeiter von Betrieben
nutzbar.
(zu 12) Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist eine reine
Verwaltungsgebühr. Hierbei können unterschiedliche Wagentypen nicht berücksichtigt
werden.
(zu 13) Die Vorgehensweise in Solingen wird geprüft und auf ihre Übertragbarkeit nach
Aachen bewertet.
(zu 14) Die Möglichkeit zur Erstellung weiterer Parkplätze in Form von Quartiersgaragen wird
überprüft.
(zu 15) Die Einrichtung des Bewohnerparkens kann nicht testweise eingeführt werden, da
dafür
kostenaufwendige
Maßnahmen
wie
notwendig sind.
15
Beschilderung
und
Parkscheinautomaten
(zu 16) Der Parkdruck entsteht durch Bewohner, Besucher sowie verdrängte Dauerparker,
die in ihrem Bereich nicht parken dürfen oder nicht wollen.
(zu 17) Grundsätzlich ist eine Befragung der Bewohner möglich. Allerdings sind auf Grund
des Aufwandes und der trotzdem notwendigen Detailinformation der Bürger von
Befragungen abgesehen und Wert auf die Durchführung der Informationsveranstaltung
gelegt.
(zu 18) Benachbarte Parkzonen dürfen während der Gebührenpflichtzeit nur durch Lösen
eines Parktickets genutzt werden.
(zu 19) Eine Zusammenlegung der geplanten Bewohnerparkbereiche ist nicht möglich, da
laut Straßenverkehrsordnung die größte Ausdehnung nicht mehr als 1000m sein darf. Eine
Veränderung der Grenzziehung muss überprüft werden.
(zu 20) In wie weit die Situation der Randzonenbewohner durch eine überlappende Parkzone
entschärft werden könnte, muss überprüft werden.
(zu 21) Es besteht die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis für zwei Kennzeichen
auszustellen, sodass man mit wechselnden Fahrzeugen den Parkbereich nutzen kann.
Plakat 5: Ablauf
1. Es wurde angeregt in Zukunft die Bürgerbeteiligung noch früher durchzuführen.
2. Wird es eine Abstimmung zu dem Thema geben?
3. Es wurde kritisiert, dass das Parkproblem am Abend nicht gelöst wird
4. Auf das Studentenproblem wurde hingewiesen.
5. Es sollte einen Anreiz geben, wenn man den Pkw abschafft.
6. Es wurde kritisiert, dass das Auto stehen lassen nicht belohnt, sondern erschwert
wird.
7. Es wurde kritisiert, dass durch das Bewohnerparken tagsüber bezahlt werden
müsste, obwohl es zu der Zeit kein Parkproblem gibt.
8. Neue Parkräume sollten geschaffen werden.
9. Es wurde vorgeschlagen, zunächst eine Testphase von einem Jahr durchzuführen
und danach abzustimmen
16
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Eine Bürgerbeteiligung sollte erst nach der Erstellung erster Planungsgrundlagen
durchgeführt werden, um eine Diskussionsgrundlage zu haben.
(zu 2) Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in der
Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine
Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.
(zu 3) Dem Parkproblem am Abend kann durch die Verlängerung der Gebührenpflichtzeiten
entgegengewirkt werden.
(zu
4)
Studenten,
die
die
vorgegebenen
Bedingungen
erfüllen,
können
einen
(zu 7) Das Parkproblem im Viertel wurde durch die Erhebung nachgewiesen.
Laut
Bewohnerparkausweis erhalten.
Straßenverkehrsordnung wird die zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraumes als
Variante erwähnt. Ein Zeitpunkt ist nicht festgelegt, sodass die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone nur in den Nachtstunden rechtlich möglich ist. In der Praxis hat sich
allerdings gezeigt, dass die subjektive Parkraumnot für die Anwohner tagsüber erheblich
höher ist als nach 22 Uhr. Besonders für Bewohner, die halb-, ganztags oder im
Schichtdienst tätig sind, soll die Bewohnerparkregelung das Finden eines wohnungsnahen
Parkplatzes erleichtern. Dieser Bedarf ist über ein Nacht-Bewohnerparken nicht zu decken.
(zu 8) Die Möglichkeit zur Erstellung weiterer Parkplätze in Form von Quartiersgaragen wird
überprüft.
(zu 9) Die Einrichtung des Bewohnerparkens kann nicht testweise eingeführt werden, da
dafür
kostenaufwendige
Maßnahmen
wie
Beschilderung
und
Parkscheinautomaten
notwendig sind.
C) Weitere schriftliche/ telefonische Eingaben liegen vor:
1. Eine Beschäftigte aus dem Kirberichshofer Weg ist für die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone, fragt aber nach, welche Möglichkeiten es für Beschäftigte gibt?
2. Ein Bewohner der Beverstraße fragt nach, in welcher Form es möglich ist, sich in die
Planungen zur Bewohnerparkzone einzubringen. Außerdem merkt er an, dass die
bisher geplante Gebührenpflichtzeit stark ausgedehnt werden muss, um dem
Parkproblem entgegenwirken zu können.
3. Ein Anwohner der Oppenhoffallee fragt an, ab welchem Zeitpunkt die Einführung des
Bewohnerparkens geplant ist und ab wann Ausweise zu bekommen sind?
17
4. Ein Bewohner der Oppenhoffallee merkt an, dass die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone zu den bisher geplanten Zeiten keine Verbesserung im Parkraum
nach sich ziehen wird. Ebenso fragt er nach, warum das Studentenwohnheim Ecke
Bismarkstraße/ Schenkendorfstraße ohne zusätzliche Parkplätze genehmigt werden
konnte. Zudem merkt er an, dass Betriebe mehrere Lieferwagen im öffentlichen
Straßenraum parken und dadurch Plätze für Pkws besetzen, ein Ansatz in diesem
Bereich wäre sinnvoller. Zudem fragt er nach, auf welchen Informationen die
Argumentation des Mobilitätsauschusses basiert und warum eine Parkzone im
Frankenberger Viertel zu einer Lösung beitragen kann.
5. Aus dem Kirberichshofer Weg wird nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, einen
Bewohnerparkausweis für ein Firmenfahrzeug zu bekommen.
6. Ein Anwohner der Turpinstraße spricht sich gegen die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone aus, da die Parksituation dadurch nicht verbessert wird und dies
nur dazu dient die Stadtkasse weiter zu füllen. Des Weiteren kritisiert er die
Grenzziehung zwischen den Bereichen „C“ und „V“. Er fragt nach, an welcher Stelle
ein Widerspruch gegen die geplante Maßnahme einzureichen ist.
7. Eine Anwohnerin des geplanten Bereiches „C“ kritisiert die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone, da diese mit den bisher geplanten Zeiten keine Verbesserung
bewirken würde. Zudem wird der Parksuchverkehr erschwert durch die Begrenzung
der Parkzonen, in der geparkt werden muss um keinen Strafzettel zu erhalten.
8. Ein Anwohner der Oppenhoffallee fragt zur Einrichtung der Bewohnerparkzone, ab
wann ein Parkausweis notwendig ist und wo dieser am bequemsten zu beantragen
ist. Zudem möchte er wissen, wie lange die maximale Parkdauer für Besucher ist und
wo diese noch kostenlos parken könnten.
9. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „C“ fragt nach, ob er, um vor seiner Garage zu
stehen, auch einen Parkausweis oder Parkticket benötigt.
10. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „C“ befürwortet die Einrichtung einer
Parkzone, merkt aber an, dass der Parkdruck erst nach 19 Uhr ansteigt. Des
Weiteren möchte er wissen, ob das durch die Parkzone eingenommene Geld auch in
das Viertel investiert wird.
11. Ein Anwohner der Goerdelerstraße, der selber kein Fahrzeug besitzt, sich aber
regelmäßig einen Wagen leiht und dadurch nicht berechtigt ist einen
Bewohnerparkausweis zu erhalten, fragt nach alternativen Möglichkeiten, um nicht
dauerhaft die hohen Parkgebühren zahlen zu müssen.
12. Ein Anwohner des Kirberichshofer Weg befürwortet die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone.
18
13. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „C“ spricht sich gegen die Einführung einer
Bewohnerparkzone aus, da die Parksituation nicht problematisch ist und die
Einrichtung einer bewirtschafteten Zone nur zur zusätzlichen Einnahmequelle des
städtischen Haushaltes genutzt wird.
14. Ein Anwohner des Kirberichshofer Weg fragt nach, ob er als wirtschaftlich schlecht
situierter Student, die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis ebenfalls bezahlen
muss.
15. Ein Anwohner der Bismarckstraße befürwortet die Einführung einer
Bewohnerparkzone, kritisiert allerdings die vertikale Aufteilung des Viertels sowie die
Gebührenpflichtzeiten bis um 19 Uhr, da die Probleme erst später beginnen.
16. Ein Anwohner der geplanten Parkzone „C“ spricht sich für die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone aus und fragt nach ab wann die Regelung gelten soll. Zudem
merkt er an, dass die Gebührenpflichtzeit in den Abend ausgedehnt und der
Parkzonenzuschnitt nochmal überarbeitet werden sollte.
17. Eine Anwohnerin der Drimbornstraße spricht sich gegen die Einführung einer
Bewohnerparkzone aus.
18. Ein Anwohner der Frankenberger Straße kritisiert die vertikale Aufteilung des Viertels
und spricht sich für eine horizontale Teilung aus. Zudem merkt er an, dass ein
Anliegerausweis für Gewerbetreibende, ein Wochenticket für Beschäftigte zu einem
Preis von max. 4 Euro und kostenfreies Parken für die Erstparkzeit eingeführt werden
sollte.
19. Ein Anwohner der Schenkendorfstraße spricht sich gegen die Einführung einer
Bewohnerparkzone aus.
20. Eine Anwohnerin der Frankenberger Straße spricht sich nur für eine
Bewohnerparkzone aus, wenn die Gebührenpflichtzeit montags bis freitags bis 21
Uhr und samstags bis 24 Uhr ausgedehnt wird.
21. Ein Anwohner der Oranienstraße spricht sich gegen die Einführung des
Bewohnerparkens aus und kritisiert die hohen Kosten, die für Besucher entstehen
und befürwortet die Einführung von Besucherparkausweisen. Zudem bemängelt er
die Zoneneinteilung und spricht sich für eine individuelle Parkzone, die über
Kennzeichenerfassung überprüft wird, aus.
22. Eine Anwohnerin des geplanten Bereiches „C“ spricht sich für die Einführung einer
Bewohnerparkzone aus.
23. Ein Anwohner der Turpinstraße merkt an, dass die Parkplatzprobleme nicht über eine
Bewohnerparkzone, sondern nur über die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze
verbessert werden. Zudem sollte der ÖPNV attraktiver gestaltet und zusätzliche
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden.
19
24. Ein Anwohner der geplanten Zone „C“ fragt nach, ab wann die Bewohnerparkzone
eingerichtet wird.
25. Es wurde nachgefragt, wieso Verbesserungen in schon eingerichteten Zonen erzielt
werden und ob die Bürger nach einem Jahr befragt werden. Ferner wurde
nachgefragt, ob eine Überlappung der Zonen möglich wäre, sowie eine Überprüfung
der Straßenräume auf Schräg- oder Längsparken angeregt. Ebenso wurde das
Abstellen von Lkw in Wohnungsnähe bemängelt und nachgefragt, ob dies illegal
wäre. Hinsichtlich der Einrichtung des Bewohnerparkens wurde sich dahin geäußert,
dass man nicht hofft, dass ein Negativanreiz für den Individualverkehr geschaffen
wird.
26. Es wurde nachgefragt, ab wann das Bewohnerparken eingeführt wird. Zudem wurden
Kurzzeitparkplätze gewünscht.
Stellungnahme der Verwaltung
(zu 1) Beschäftigte erhalten keinen Bewohnerparkausweis. Die Verwaltung bietet
Mobilitätsberatungen an. Auch die Einführung eines Job-Tickets ist denkbar. Außerdem ist
es möglich auf eine Höchstparkdauer zu verzichten oder ein Tagesticket einzuführen, wie es
seit kurzem auch im Bereich Blücherplatz praktiziert wird.
(zu 2) Es besteht die Möglichkeit weitere Eingaben an die Verwaltung zu senden, per Mail,
per Post oder telefonisch. Eine Ausweitung der Gebührenpflichtzeit ist denkbar.
(zu 3) Bisher gibt es noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur
Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Wenn die entsprechenden
politischen Beschlüsse zur Einrichtung des Bewohnerparkens gefasst sind, werden ca. vier
bis sechs Wochen vor der Einführung der Zone Flyer mit allen wichtigen Informationen per
Hauswurfsendung verteilt.
(zu 4) Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeiten in die Abendstunden zu verlängern. Die
Ablösung von Stellplätzen im Frankenberger Viertel wird zukünftig sehr kritisch geprüft. Eine
Genehmigung wird nur in äußersten Ausnahmefällen erteilt und ggf. mit dem
Planungsausschuss abgestimmt. Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der
Bewohner dar. Gewerbetreibende erhalten keinen Ausweis. Ohne Einführung des
Bewohnerparkens ist eine Nutzereinschränkung von Parkplätzen im öffentlichen
Verkehrsraum nicht möglich, ausgenommen sind Parkplätze für Schwerbehinderte und zum
Liefern und Laden. Dem Mobilitätsausschuss wurden die Ergebnisse der Parkraumerhebung
20
vorgestellt. Aufgrund dessen wurde die Verwaltung beauftragt eine Planung zu fertigen,
diese den Bürgern vorzustellen und Anregungen aufzunehmen.
(zu 5) Für Gewerbetreibende und Beschäftigte wird es, wie auch in allen anderen Bereichen,
keinen Bewohnerparkausweis geben, da das Bewohnerparken nur die Bewohner
bevorrechtigt. Die Verwaltung bietet aber eine Mobilitätsberatung an. Zudem besteht die
Möglichkeit ein Tagesticket einzuführen.
(zu 6) Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone
einen Vorteil für die Bewohner mit sich bringt. Der Zuschnitt der Gebiete wird überprüft.
Gegen die Anordnung der Zone kann Klage eingereicht werden.
(zu 7) Bisher gibt es noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur
Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Es ist denkbar die
Gebührenpflichtzeit in den Abend hinein zu verlängern. In den bisher eingerichteten
Bereichen beginnt die Gebührenpflichtzeit erst um 9 Uhr, sodass bis zu dieser Uhrzeit das
Fahrzeug in einem anderen Bewohnerparkbereich abgestellt werden kann.
(zu 8) Bisher gibt es noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur
Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Wenn das Bewohnerparken
eingeführt wird, erhalten die Bewohner vier bis sechs Wochen vorher einen Flyer per
Hauswurfsendung in dem alle Informationen enthalten sind. In Bewohnerparkzonen können
Besucher außerhalb der Gebührenpflichtzeit kostenlos parken, kostenlos ansonsten nur
außerhalb der bewirtschafteten Zonen. Es ist denkbar keine Höchstparkdauer einzuführen.
(zu 9) Im Bewohnerparkbereich kann man vor seiner Garage ohne Ticket parken, sofern dort
das Parken erlaubt ist.
(zu 10) Es ist denkbar die Gebührenpflichtzeit über 19 Uhr hinaus zu verlängern. Die
Gebühren fließen in den öffentlichen Haushalt und werden für Maßnahmen im öffentlichen
Verkehrsraum verwendet, darunter auch Maßnahmen innerhalb des Frankenberger Viertels.
(zu 11) Es ist denkbar ein Tagesticket einzuführen.
(zu 13) Die zuständigen politischen Gremien haben die Planungen zu Bewohnerparkzonen
im Frankenberger Viertel auf Grundlage von durchgeführten Erhebungen beschlossen. Diese
Erhebungen zeigen eine deutliche Überlastung des öffentlichen Parkraums durch eine hohe
Anzahl an Dauerparkern, die nicht im Viertel gemeldet sind. Durch die Bewohnerparkzone
werden diese Dauerparker verdrängt und der Parkraum für die Bewohner erhöht.
(zu 14) Es gibt keine Ausnahmen bei der Zahlung der jährlich 30 Euro Verwaltungsgebühr
für einen Bewohnerparkausweis.
21
(zu 15) Die Gebührenpflichtzeit kann auch bis in die späten Abendstunden ausgedehnt
werden. Ein Verlauf der Grenze horizontal, an der Oppenhoffallee muss überprüft werden.
(zu 16) Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung
des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Bei Einführung des Bewohnerparkens
werden ca. vier bis sechs Wochen vorher Flyer per Hauswurfsendung mit allen
Informationen verteilt. Die Gebührenpflichtzeit kann auch bis in die späten Abendstunden
ausgedehnt werden. Ein veränderter Zuschnitt der Parkzonen muss überprüft werden.
(zu 18) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar,
Gewerbetreibende werden laut Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. Die Verwaltung
bietet eine Mobilitätsberatung an. Zudem ist die Einführung eines Tagestickets möglich.
Auch die Einführung einer so genannten Brötchentaste ist denkbar.
(zu 20) Die Ausdehnung der Gebührenpflichtzeit in die Abendstunden ist möglich.
(zu 21) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar,
Besucherparkausweise werden in der Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. Eine
Veränderung der Zonenaufteilung wird überprüft. Die Einführung einer individuellen
Parkzone ist nicht möglich.
(zu 23) Die Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkzonen zeigen, dass sich die Situation
im öffentlichen Parkraum auch ohne die Einrichtung neuer Parkplätze deutlich verbessert
hat, und mehr freie Parkplätze zur Verfügung standen und die Parkplätze häufiger durch
Bewohner genutzt wurden. An der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und der
Fahrradinfrastruktur wird kontinuierlich gearbeitet.
(zu 24) Die zuständigen politischen Gremien haben noch keine Bewohnerparkzone im
Frankenberger Viertel beschlossen. Bei einer Einführung werden vier bis sechs Wochen vor
dem Beginn Flyer mit allen notwendigen Informationen per Hauswurfsendung verteilt.
(zu 25) Die Nacherhebung im Bereich „O“ zeigt, dass wesentlich mehr Bewohner den
öffentlichen Parkraum nutzen als zuvor. Eine Verdrängung von „Langzeitparkern“ findet statt.
Außerdem wird davon ausgegangen, dass viele Beschäftigte auf den öffentlichen
Personennahverkehr umsteigen, das Fahrrad nutzen oder sich zu Fahrgemeinschaften
zusammenschließen. Nach Einrichtung früherer Bewohnerparkzone wurden Befragungen
der Bewohner bisher nicht durchgeführt. In wie weit es möglich ist eine Überlappung der
Zonen auszuweisen muss überprüft werden. Das Frankenberger Viertel wurde schon vor
einiger Zeit bezüglich der Anlegung von Schräg- und Senkrechtparkplätzen überprüft. Dort
wo dies möglich war, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen. Sofern keine
22
Tonnagebeschränkung und eine ausreichend breite Fahrbahn vorhanden sind, dürfen auch
Lkw abgestellt werden.
(zu 26) Bisher gibt es noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur
Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel. Wenn der entsprechende
Beschluss gefasst wird, werden ca. vier bis sechs Wochen vor der Einführung der Zone Flyer
mit allen wichtigen Informationen per Hauswurfsendung verteilt. Durch die Einführung des
Bewohnerparkens werden mehr Kurzzeitparkplätze für Besucher zur Verfügung stehen.
Anlage 1: Präsentation
23
Bürgerinformation
zur Planung des
Bewohnerparkens
im Gebiet „C“
Uwe Müller,
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Inhalt
• Worum geht es?
• Was ist das Bewohnerparkgebiet C?
• Was sind die Ergebnisse der
Parkraumuntersuchung?
• Und was sind die Folgerungen?
Worum geht es?
Worum geht es?
Worum geht es?
Was ist bisher passiert?
Auftrag Voruntersuchung
•
•
21.09.2011 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte)
10.11.2011 (Mobilitätsausschuss)
Durchführung der Erhebung
•
26.06.2012
Beschluss zur Erarbeitung einer Planung und
mitwirkender Bürgerbeteiligung
•
•
10.04.2013 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte )
25.04.2013 (Mobilitätsausschuss)
Anlage 1 Übersichtskarte
Bewohnerparken bedeutet…
• Parkraumbewirtschaftung
• Bewohner (Hauptwohnsitz) erhalten einen
„Dauerparkausweis“ für ein Fahrzeug (gegen Zahlung
einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 30 €)
• Parkgebühren für andere Nutzer
• Heute z.B. außerhalb des Alleenrings Tarifzone II:
0,25 € (erste 30 min.), dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min.
darüber hinaus 0,20 € je 10 min.
mit Bedienung Mo-Fr von 9-19 Uhr, Sa 9-14 Uhr
• Sonderregelungen, z.B. Aufhebung der
Höchstparkdauer, Tagesticket
Ein ausgewählter Überblick zum gesamten
Untersuchungsgebiet im Frankenberger Viertel
• ~ 12.000 angemeldete Bewohner
• ~ 5.700 angemeldete KFZ
• ~ 2.860 Parkplätze im öffentlichen Raum
• ~ 1.910 private Stellplätze
Parkraumanalyse
Daten werden untergliedert nach Straßenabschnitten
• Parkplätze (öffentlich / nicht-öffentlich)
• gemeldete Personen (Haupt- und Nebenwohnsitz)
• gemeldete KFZ (inkl. Gewerbe)
• angetroffene KFZ
• in den Zeiten 6 / 9 / 17 / 20 / 23 Uhr
• auf den Wohnsitz zugelassene KFZ
• sonstige KFZ AC
• sonstige KFZ nicht AC
Was ist das Bewohnerparkgebiet „C“?
die „Ist-Situation“
die „Ist-Situation“
Lageplan Zustand
Parknutzung in den einzelnen Straßen
Parknutzung in den einzelnen Straßen
Auslastung der Parkplätze nach Straßen
weiß: Keine Parkplätze, grün: 0-60%, orange: 61-94%, rot: 95-100%
Oranienstraße
Oranienstraße
Im Überblick der Erhebungszeiten
239 Dauerparker ~30% aller Parker,
davon ~ 50% Bewohner, 19% sonstige AC, 31% nicht AC)
Fazit
Für den Bewohnerparkbereich „C“ würde die
Einführung eines Bewohnerparkbereichs
•
•
helfen den Parkdruck vor allem für Bewohner zu minimieren.
Nicht-berechtigte Dauerparker müssen andere Parkmöglichkeiten wahrnehmen
und fragen stärker andere Mobilitätslösungen nach.
•
Die Erfahrungen zeigen, dass nach Einführung einer Bewohnerparkzone
• öffentlicher Parkraum in größerem Umfang von Bewohnern genutzt wird,
• mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen,
• Kurzzeitparkvorgänge einfacher stattfinden (und damit auch
Parksuchverkehr minimiert wird).
• Es entstehen Möglichkeiten, z.B. die Verkehrssicherheit für querende
Fußgänger zu erhöhen.
Ergebnisse Nacherhebung
Ost 2
•
Vorerhebung 2008, Umsetzung 2011, Nacherhebung 2012
•
Reduktion der parkenden Kfz zwischen 26 und 56 %
•
Schaffung freier Parkkapazitäten
•
Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern auf 63 – 70 % aller abgestellten
Fahrzeuge angestiegen
•
Oder in Zahlen:
•
6 Uhr –Erhebung: vorher 234 Bewohnerfahrzeuge nachher 385
•
11 Uhr: vorher 165 Bewohnerfahrzeuge nachher 256
+ 91
+ 151
Ergebnisse Nacherhebung
Ost 2
Ergebnisse Nacherhebung
Ost
•
Vorerhebung 2008, Umsetzung 2009, Nacherhebung 2013
•
Reduktion der parkenden Kfz zwischen 2 und 32 %
•
Geringere Schaffung freier Parkkapazitäten
•
Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern um 123 – 135 %
angestiegen
•
Oder in Zahlen:
•
6 Uhr –Erhebung: vorher 231 Bewohnerfahrzeuge nachher 544
•
11 Uhr: vorher 149 Bewohnerfahrzeuge nachher 333
•
23 Uhr: vorher 248 Bewohnerfahrzeuge nachher 555
•
+ 313
+ 182
+ 307
Bewohnerfahrzeuge machen 70% der Parkvorgänge aus (vorher 25%)
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Wechsel der Nutzergruppen
Fachbereich 61
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
-FB 61/31-
Aachen, den 08.11.2013
Hausruf:6135, Frau Hahnbück
Einrichtung der Bewohnerparkzone „Erweiterung Z“ (Zollernstraße)
Hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
A) Bürgerinformations- und Bürgerdiskussionsveranstaltung im „Lighthouse“,
Christliches Zentrum, Oranienstraße 22-24 am 08.11.2013, 19.00 Uhr – 21.00 Uhr
Teilnehmer: Herr Stachowitz (Moderator)
Frau Nacken (Dezernat 3)
Frau Melcher (FB 61)
Herr Müller (FB 61/30)
Frau Hahnbück (FB 61/31)
Herr Kumkar (Dezernat 3)
Frau Schon (FB 61/31)
Frau Hennecken (FB 61/30)
Frau Jung (FB 61/30)
Herr Brandt (FB 61/30)
Ca. 30 Bürgerinnen und Bürger
Zunächst begrüßten Herr Stachowitz und Frau Nacken die Anwesenden und führten kurz in
die Thematik des Bewohnerparkens und den Ablauf des Abends ein. In einem nächsten
Schritt erläuterte Herr Müller grundsätzliche Faktoren des Bewohnerparkens, die
wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro durchgeführten Untersuchungen
1
sowie erste Überlegungen seitens der Verwaltung für eine potentielle Bewohnerparkzone.
Die Präsentation liegt als Anlage 1 bei.
In der folgenden kurzen Diskussion wurden neben grundsätzlichen Anmerkungen
verschiedene Themenbereiche von den BürgerInnen angesprochen. Diese werden
nachfolgend zusammengefasst dargestellt und beantwortet.
Grundsätzliche Anmerkungen/ Fragen zur Einrichtung der Bewohnerparkzone:
Es wurde nachgefragt, ob der Bereich „Erweiterung“ Z auch zum Frankenberger Viertel
gehört.
Innerhalb der Präsentation sind bei den Erhebungsdaten die Straßennamen nicht sehr gut
erkennbar, sodass nachgefragt wurde, ob die Alfonsstraße auch erhoben wurde.
Es wurde die Lage des Bereiches Erweiterung Z angesprochen, welche im Grenzgebiet
zwischen Innenstadt und äußerer Stadtmitte liegt und somit ein beliebtes Wohngebiet für
Studenten ist. Da die Studenten bzw. ihre Pkws teilweise nicht im Gebiet angemeldet sind,
können sie dadurch nicht erhoben werden und verfälschen somit die Statistik.
Die als Beleg der positiven Effekte dargestellte Nacherhebung der Parkraumauslastung im
Bewohnerparkbereich Ost2 wurde von einem Anwohner dahingehend kritisiert, dass die
erhobenen Zeiten für ihn nicht die interessanten Uhrzeiten seien, da der Parkdruck erst in
den Abendstunden besonders problematisch ist.
Zur Erhebung merkt ein Anwohner an, dass nach der Erhebung in der Alfonsstraße neue
Bäume gepflanzt wurden. Außerdem wurden neue Baustellen eingerichtet, wodurch
Parkplätze weggefallen sind. Diese sollten bei einer Erhebung bzw. deren Auswertung
beachtet werden.
Es wurde nachgefragt aus welchem Grund sich das Parkverhalten der Menschen
verändern solle.
Stellungnahme der Verwaltung:
Unter Frankenberger Viertel werden alle drei potentiellen Bewohnerparkzonen Erweiterung
Z, V und C gezählt.
Innerhalb der durchgeführten Erhebung wurden alle Straßen innerhalb des Gebietes
Erweiterung Z erhoben. Die Daten sind auf dem Plakat 1 (Anlass) zu erkennen.
Die Erhebungsmethodik greift auf die Zulassungs- und Anmeldestatistik zurück. Bewohner
sind alle im Untersuchungsgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen und zugeordnet
2
werden können nur die Kfz, die auf die Bewohner in den Straßen zugelassen sind. Die Kfz
von Studenten, die auf die Eltern zugelassen sind, können aufgrund der Datengrundlage
nicht als Kfz eines Bewohners erfasst werden.
Bei den Nacherhebungen zeigt sich, dass in den Abendstunden eine insgesamt nicht so
deutliche Reduzierung der parkenden Fahrzeuge vorherrscht. Allerdings hat sich die
Anzahl der Fahrzeuge von Bewohnern im öffentlichen Straßenraum deutlich erhöht.
Die durchgeführte Parkraumerhebung gibt eine Darstellung des Zustandes an einem
bestimmten Tag zu festgelegten Uhrzeiten wieder. Veränderungen, wie etwa zusätzliche
Baumfelder im Straßenraum können nur im Zuge der Planung zum Bewohnerparken mit
einbezogen werden. Baustellen sind temporäre Angelegenheiten, die nicht berücksichtig
werden können. Grundsätzlich ist das Ziel, nach Abwägung mit anderen, die Nutzung des
öffentlichen Raumes betreffenden Belangen, soviel wie möglich Parkraum zur Verfügung zu
stellen.
Die Veränderung des Parkverhaltens in den bisher eingerichteten Zonen kann zum Teil
darauf zurück geführt werden, dass viele Beschäftigte auf den ÖPNV oder das Fahrrad
zurückgreifen oder sich zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen und ihr Fahrzeug
nicht mehr auf dem Weg zur Arbeit nutzen. Auch ist zu erwarten dass viele gebietsfremde
Dauerparker ihr Fahrzeug dann an anderen Stellen abstellen, bzw. letztendlich auf andere
Mobilitätsangebote, wie etwa die Nutzung des ÖPNV, zurückgreifen. Der auf diese Art und
Weise frei werdende Parkraum kann dann von den Anwohnern genutzt werden
Gegen die Errichtung der Bewohnerparkzone:
Es wurde nachgefragt, ob das Bewohnerparken für die Bewohner überhaupt eine
Verbesserung mit sich bring, da durch Ummeldungen von Bewohnern und Kfz sich die
Anzahl der Parkberechtigten erhöhen wird?
Was machen die Gewerbetreibenden, die keinen Ausweis erhalten und auch keinen
privaten Parkplatz zur Verfügung haben?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Nacherhebungen zeigen, dass es durch die Einführung einer Bewohnerparkzone
insgesamt mehr freien Parkraum für die Bewohner gibt. Zu allen Zeiten sind im Bereich
immer wieder freie Parkplätze vorzufinden.
Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner dar. Die
Straßenverkehrsordnung sieht keine Möglichkeit der Parkausweisvergabe an
3
Gewerbetreibende vor. Die Verwaltung bietet gerne die Möglichkeit einer betrieblichen
Mobilitätsberatung an.
Zur Einrichtung:
Es wurde nachgefragt zu welchen Uhrzeiten mehr freier Parkraum zur Verfügung stehen
wird, wenn eine Bewohnerparkzone eingeführt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einrichtung von Bewohnerparkzonen bewirkt erfahrungsgemäß zu allen Uhrzeiten
zusätzlichen freien Parkraum. Beispielsweise wurde in der vor einiger Zeit eingeführten
Parkzone „Ost2“ bei der durchgeführten Nacherhebung zu allen erhobenen Uhrzeiten
weniger parkende Fahrzeuge als vor der Einführung angetroffen. Es wurden deutlich mehr
Fahrzeuge von Bewohnern des Gebietes festgestellt. Die IHK Aachen hat zusätzlich eine
Erhebung am Technologiezentrum am Europaplatz durchgeführt, die darstellt, dass viele
Mitarbeiter nicht mehr täglich mit dem Pkw zur Arbeit kommen, stattdessen regelmäßig
andere Mobilitätsangebote nutzen.
Anregungen:
Es wird angemerkt, dass es durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zu
Verdrängungsprozessen von nicht Berechtigten kommen wird. Diese werden in Zonen
ohne Bewohnerparken ausweichen. Dieser Prozess sollte bei der Planung beachtet
werden.
Nach einer kurzen Diskussion innerhalb des Plenums wurden die BürgerInnen gebeten sich
an den vorbereiteten Tafeln in kleinen Gruppen zu allen Themen zu äußern.
B) Anmerkungen von den Tafeln:
Plakat 1: Anlass
1. Es wird angeregt, dass auf dem Adalbertsteinweg die Zone für Liefern und Laden
reduziert wird, insbesondere in der zeitlichen Ausdehnung. Der Beginn des Liefern
und Ladens sollte nach hinten verlegt werden, sodass der Raum als Parkraum für
die Nachtstunden zusätzlich genutzt werden kann.
2. Die Ladezone in der Friedrichstraße wird viel genutzt durch die Geschäfte am
Steffensplatz und sollte auch bei einer Neugestaltung oder Veränderung
beibehalten werden.
4
3. Es wird angemerkt, dass es vor 19 Uhr immer genügend Parkplätze (innerhalb
eines Umkreises von ca. 500m) gibt. Erst nach 19 Uhr erhöht sich der Parkdruck,
sodass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone keine Verbesserung bring.
4. Die Oligsbendengasse hat nur wenige Probleme, erst nach 20 Uhr wird es
problematisch.
5. Der Parkdruck in der Augustastraße und der Alfonsstraße ist hoch.
6. Im Hinblick auf den Bau des Aquis Plaza wird eine Bewirtschaftung gewünscht. Es
sind bereits sehr viele Einkaufstouristen, die in der Zone „Erweiterung Z“ parken und
dies würde durch das neue Einkaufszentrum in unmittelbarer Nachbarschaft noch
verstärkt werden.
7. Im Zusammenhang mit dem Aquis Plaza wird angemerkt, dass im Parkhaus
Friedrichstraße ursprünglich freie Parkplätze für Bewohner versprochen wurden, die
es bis heute nicht gibt.
8. Es wurde gewünscht, dass es Anwohnertarife im Parkhaus gibt, die vergleichbar mit
einem Bewohnerparkausweis sind.
9. Auf schlecht getakteten Busnahverkehr und häufig schlechte Radwege (mit
Schlaglöchern) wurde hingewiesen.
10. Es wurde darauf hingewiesen dass es neben dem Bewohnerparken auch weitere
Mobilitätsangebote durch die Stadt geben sollte. Vor allem ist es notwendig weitere
Angebote zu kommunizieren um ein Umdenken bei den Nutzern zu erreichen.
11. Es wurde kritisiert, dass eine Parkraumbewirtschaftung nur einen Gewinn für die
Stadt nach sich zieht, aber keine zusätzlichen Parkplätze geschaffen werden.
12. Es wurde nachgefragt, wie das Parkangebot mit einer Bewirtschaftung verbessert
werden kann.
13. Es wurden Bedenken geäußert, dass auch weiterhin viele fremde Fahrzeuge im
Bereich parken, da überall Bewohnerparken in der Umgebung bereits eingerichtet
ist.
14. Es wurde auf das Problem hingewiesen, dass es zu Verdrängungen von
Fahrzeugen in nicht bewirtschaftete Bereiche kommt, wenn eine Parkzone
eingerichtet wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Es wird geprüft, ob eine Veränderung in der Liefer- und Ladezone am
Adalbertsteinweg im Hinblick auf eine Verbesserung der Parksituation möglich ist.
(zu 2) Eine Überprüfung der Liefer-und Ladezone im Bereich Friedrichstraße und
Adalbertsteinweg hat ergeben, dass auch auf Bitten von Anwohnern, die Ladezone
5
Friedrichstraße aufgehoben und zum Parken freigegeben werden sollten, da im Bereich
Adalbertsteinweg ein ausreichendes Liefern- und Ladenangebot zur Verfügung steht.
(zu 3, 4) Eine Verlängerung der Bedienpflichtzeit auch nach 19 Uhr wäre für den Bereich Z
denkbar.
(zu 5) Der starke Parkdruck in der Alfonsstraße und Augustastraße soll durch die geplante
Bewohnerparkzone reduziert werden.
(zu 6) Mit Einrichtung des Bewohnerparkens würde dem Parkdruck durch Fremdparker u.a.
durch das Aquis Plaza entgegengewirkt werden.
(zu 7) Im Parkhaus Adalbertsteinweg/ Friedrichstraße waren kostenfreie Parkplätze für
Bewohner bisher nicht vorgesehen. Im Zuge der Einrichtung des Bewohnerparkens wird die
Verwaltung in Gesprächen mit der APAG versuchen, wie auch in den bereits bestehenden
Bewohnerparkzonen, die Bereitstellung von kostengünstige Nacht- und
Wochenendparkmöglichkeiten mit gültigem Bewohnerparkausweis zu ermöglichen.
( zu 8) In den APAG-Parkhäusern in bereits bestehenden Bewohnerparkzonen gibt es für
BürgerInnen mit Bewohnerparkausweis die Möglichkeit ihre Fahrzeuge zu einem
Sondertarif in einem APAG Parkhaus abzustellen. Für einen Preis von 31,90€ monatlich
können die Fahrzeuge dann von montags bis Freitag von 17:00 Uhr bis 9:00 des
Folgetages, samstags ganztägig und sonn- und feiertags ganztägig bis 9:00 des
Folgetages im Parkhaus stehen.
(zu 9) Die Anmerkungen zu den Radwegen wurden an den zuständigen Fachbereich
weitergegeben. Die Optimierung des ÖPNV wird von allen Beteiligten verfolgt.
(zu 10) Die Verwaltung ist seit langer Zeit bestrebt die bestehenden Mobilitätsangebote zu
erweitern. Diese werden aktuell über das Internet (clever mobil), sowie Flyer und
Broschüren kommuniziert. Die Verwaltung bietet auch jederzeit eine Mobilitätsberatung an.
(zu 11, 12) Durch eine Parkraumbewirtschaftung werden keine neuen Parkplätze
geschaffen, aber das Angebot für die Bewohner wird verbessert, da Dauerparker, die nicht
im Gebiet wohnen durch eine Bewirtschaftung verdrängt werden.
(zu 13) Kurzzeitparken muss auch in Bewohnerparkzonen angeboten werden, um auch den
Besuchern, Kunden, Patienten und Klienten vollflächig eine Parkmöglichkeit im Bereich zu
bieten.
(zu 14) Eine Verdrängung von Parkvorgängen nach außerhalb findet statt, allerdings findet
auch eine Verlagerung auf andere Mobilitätsarten statt.
6
Plakat 2: Pläne
1. Warum gibt es ein Parkverbot vor dem Haus Augustastraße 25-27?
2. In der Alfonsstraße Haus 42 verläuft der abgesenkte Gehweg nicht in der
Verlängerung der neben dem Haus schräg liegenden Zufahrt, sondern im rechten
Winkel zur Straße. Es wurde angemerkt, dass aufgrund des abgesenkten
Gehwegbereiches das Einbiegen in die Alfonsstraße sehr schwierig ist.
3. Es wurde angemerkt, dass vor dem Haus Augustastraße 48 der Parkplatz für zwei
Fahrzeuge zu kurz und für einen Parker zu lang ist. Somit wird die Einfahrt teilweise
zugeparkt.
4. Hinweis: Vor Haus Augustastraße 45 stehen ständig Pfützen.
5. Auf die mangelhafte Parksituation an der Grabeskirche St Josef wird hingewiesen.
6. Es wurde gefragt, ob die Alfonsstraße in eine Einbahnstraße umgestaltet und dann
Schrägparken eingerichtet werden kann.
7. Könnte entsprechend auch in der Augustastraße durch Schrägparken mehr
Parkraum geschaffen werden?
8. Wäre es sinnvoll, einige Parkplätze für Motorräder zu markieren um dadurch für die
Pkw mehr Platz zur Verfügung zu haben.
9. Weshalb ist das Bewohnerparken nur bis 19 Uhr geplant?
10. Es wurde angemerkt, dass der Adalbertsteinweg von Kaiserplatz bis Steffensplatz
als Parkraum genutzt werden könnte.
11. Ist es möglich, einen Gästeparkausweis für eine längere Parkdauer (1 Woche)
einzuführen?
12. Die Einführung eines Tagestickets wird gewünscht.
13. Aus welchem Grund steht vor der Augustastraße, Ecke Wilhelmstraße das
Verkehrszeichen „Radfahrer frei“?
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Für die vorhandenen Gewerbebetriebe ist bereits zurzeit eine Liefer- und Ladezone
eingerichtet. Diese gilt montags bis freitags 7 bis 18 Uhr.
(zu 2) Die Einfahrt wurde im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erstellt.
(zu 3) Dies lässt sich gegebenenfalls durch Umgestaltung und konkrete Reduktion auf
einen Parkplatz lösen; ansonsten ist bei Fremdparkern vor Garageneinfahrt auch eine
Drittanzeige möglich.
(zu 4) Die Eingabe wurde an den Aachener Stadtbetrieb weitergeleitet.
7
(zu 5) In der Stolberger Straße im Bereich der Grabeskirche wurde eigens für Besucher ein
mit Parkscheibe geregeltes Parken ausgewiesen.
(zu 6, 7) Das Frankenberger Viertel wurde auf die Möglichkeit zur Einrichtung des
Schrägparkens untersucht. In den Straßen in denen die Möglichkeit bestand wurde dies im
Jahr 2007 umgesetzt.
(zu 8) Sollte ein Bedarf für Motorräder festgestellt werden, werden dafür eigene
Abstellmöglichkeiten beschildert.
(zu 9) Eine Verlängerung der Bedienpflichtzeiten ist möglich.
(zu 10) Es wird geprüft, ob eine Veränderung in der Liefer- und Ladezone am
Adalbertsteinweg im Hinblick auf eine Verbesserung der Parksituation möglich ist.
(zu 11) Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung der Bewohner dar, die
Straßenverkehrsordnung sieht keine Besucherausweise vor. Der Verzicht auf eine
Höchstparkdauer bzw. die Einrichtung eines Tagestickets wäre für den Bereich denkbar.
(zu 12) Die Einführung eines Tagestickets ist möglich.
(zu 13) Die vorgeschriebene Fahrtrichtung „rechts – links“ gilt nur für den Kfz-Verkehr, der
Radfahrer ist hiervon ausgenommen und darf geradeaus in Richtung Gottfriedstraße
fahren.
Plakat 3: Berechtigte
1. Wie lange ist der Bewohnerparkausweis gültig?
2. Wie stellt sich die Parksituation für die Berufstätigen im Gebiet zukünftig dar?
3. Was ist die zukünftige Parkhöchstdauer?
4. Wo erhält man den Bewohnerparkausweis?
5. Wo können die Besucher der Anwohner zukünftig parken?
6. Erhält man einen Bewohnerparkausweis, wenn man seinen Hauptwohnsitz im
Gebiet hat, aber die Kfz-Zulassung außerhalb?
7. Wie lange dauert es bis zur Einführung der Bewohnerparkzone?
8. Wo können Firmenfahrzeuge in Zukunft parken?
9. Warum wird die Verwaltungsgebühr auch bei online Beantragung noch erhoben?
10. Wie viele Ausweise bekommt man/ jeder Haushalt?
11. Ist es möglich zwei Kennzeichen auf einen Ausweis zu schreiben?
12. Gibt es einen Handwerker Sonderparkausweis?
8
13. Wie hoch ist die Höchstparkdauer?
14. Für Besucher ist es problematisch, abends einen Parkplatz zu finden.
15. Was passiert wenn ein Parkscheinautomat defekt ist?
16. Wie wird verfahren, wenn man Eigentum im Bereich hat, aber den Wohnsitz in
einem anderen Viertel?
17. Muss das Auto umgemeldet werden, wenn dieses auf den Zweitwohnsitz gemeldet
ist?
18. Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Studenten aus Luxemburg, da die wegen
Versicherungsvorgaben ihren Hauptwohnsitz und ihr Fahrzeug nicht ummelden
können?
19. Bekommt man bei CarSharing Nutzung einen Ausweis?
20. Es wurde angemerkt, dass die Bürgerinformation in kleinen Gruppen sehr gut ist!
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Der Parkausweis ist jeweils für ein Jahr gültig.
(zu 2, 8) Der Ausweis wird nur an Bewohner des Viertels ausgestellt. Für Beschäftigte im
Viertel müssen individuelle Lösungen gefunden werden. Die Stadt Aachen bietet
Mobilitätsberatungen an.
(zu 3, 13) Der Verzicht auf eine Höchstparkdauer und die Einführung eines Tagestickets ist
für den Bereich denkbar.
(zu 4) Die Bewohnerparkausweise können online sowie im Bürgerservice am
Bahnhofsplatz und Katschhof und zusätzlich in den Bezirksämtern sowie im
Straßenverkehrsamt beantragt werden.
(zu 5) Besucher können ebenfalls im Straßenraum parken, allerdings müssen sie während
der Gebührenpflichtzeiten ein Parkticket kaufen.
(zu 6) Bei einer Zulassung außerhalb des Gebietes muss man entweder ein
Firmenfahrzeug nutzen, die private und dienstliche Nutzung muss steuerwirksam
nachgewiesen werden, oder als Studierende/r an einer Aachener Hoch- oder
Fachhochschule immatrikuliert sein und ein Fahrzeug von den Eltern nicht nur
vorrübergehend zur Verfügung gestellt bekommen, oder deutlich erkennbare Fahrzeuge
einer Car-Sharing-Organisation nutzen und eine Mitgliedschaft in dieser Organisation
nachweisen.
9
(zu 7) Ein genauer Termin für die Einführung der Bewohnerparkzone steht noch nicht fest,
da die zuständigen politischen Gremien zunächst über eine Einrichtung entscheiden
müssen.
(zu 9) Dies wird zurzeit verwaltungsintern geprüft.
(zu 10) Jeder Berechtigte bekommt einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.
(zu 11) Auf einem Ausweis können bis zu zwei Kennzeichen notiert werden.
(zu 12) Es gibt Handwerkerparkausweise. Diese können bei der Straßenverkehrsbehörde
beantragt werden.
(zu 14) Bei einer entsprechenden Ausdehnung der Gebührenpflichtzeit, wird sich die
Verfügbarkeit von Parkplätzen erfahrungsgemäß erhöhen.
(zu 15) Wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, muss das Fahrzeug mit einer Parkscheibe
ausgelegt werden.
(zu 16) Wenn man im Bereich keinen Hauptwohnsitz hat, muss man während der
Gebührenpflichtzeit ein Parkticket ziehen.
(zu 17) Das Fahrzeug muss auf den Hauptwohnsitz zugelassen sein.
(zu 18) Der Hauptwohnsitz muss auch für Studenten im Bewohnerparkbereich
nachgewiesen werden.
(zu 19) Mitglieder einer Car-Sharing Organisation können einen Bewohnerparkausweis
erhalten.
Plakat 4: Nicht Berechtigte/ Alternativen
1. Es wurde angemerkt, dass durch die Bewohnerparkzone Besucher, die über Nacht
bleiben früh aufstehen müssen um ein neues Ticket zu ziehen.
2. Es entstehen Probleme bei Studenten, die ein auf die Eltern zugelassenes Auto
nutzen oder aus dem Ausland sind.
3. Die zwingende Ummeldung des Kfz auf den Hauptwohnsitz führt zu höheren
Versicherungsbeiträgen.
4. Ist es möglich den Platz vor Privatgaragen zu nutzen.
5. Wie hat die Firma Zentis bei der Einrichtung der dortigen Bewohnerparkzone in
Hinblick auf die Parksituation ihrer Beschäftigen reagiert?
10
6. Gibt es besondere Parkplätze für Lehrer?
7. Es wurde das Beispiel Heidelberg vorgetragen, wo es ein Besucherticket für einen
bestimmten Zeitraum gibt.
8. Die Einführung eines Tagesticket sollte zunächst abgewartet werden und zunächst
die Entwicklung nach Einführung der Bewohnerparkzone beobachtet werden.
9. Durch die Bewohnerparkzone entstehen weitere Kosten für Gewerbe- und
Firmenfahrzeuge.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 1) Die Gebührenpflichtzeit beginnt um 9 Uhr, es ist allerdings möglich bereits am
Vorabend das Ticket für den nächsten Tag zu ziehen.
(zu 2) Studierende/r die ihren Hauptwohnsitz im Gebiet haben und an einer Aachener
Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und ein Fahrzeug von den Eltern nicht nur
vorrübergehend zur Verfügung gestellt bekommen, erhalten einen Parkausweis.
(zu 3) Das Fahrzeug muss, wie auch in den bisher schon eingerichteten
Bewohnerparkbereichen, auf den Hauptwohnsitz umgemeldet werden.
(zu 4) Parken vor der eigenen Garage ist möglich, sofern in diesem Bereich kein
Verbotsschild existiert.
(zu 5) Die Firma Zentis liegt außerhalb einer Bewohnerparkzone und stellt Parkplätze für
die Mitarbeiter auf ihrem Gelände zur Verfügung.
(zu 6) Parkplätze für Lehrer können im öffentlichen Straßenraum nicht eingerichtet werden.
In Bewohnerparkbereichen haben auch Lehrer nur die Möglichkeit mit einem Parkticket
(Parkscheinautomat) ihr Auto dort abzustellen.
(zu 7) Die StVO beinhaltet keine Besuchertickets. Auch im Bereich Frankenberger Viertel
ist der Verzicht auf eine Höchstparkdauer und die Einführung eines Tagestickets denkbar,
womit auch den Besuchern die Möglichkeiten gegeben wird, ihr Fahrzeug über einen
längeren Zeitabschnitt abzustellen.
(zu 8) Es besteht auch die Möglichkeit ein Tagesticket erst zu einem späteren Zeitpunkt
einzuführen.
Plakat 5: Ablauf
1. Der Ablauf wurde für gut befunden, aber es wurde bemängelt, dass es zu langsam
geht
11
2. Es wurde gewünscht die Priorität der Einrichtung der Bewohnerparkzone
„Erweiterung Z“ hochzusetzen
3. Die Bewohner sollen über die Einrichtung der Bewohnerparkzone abstimmen.
4. Es wurde auch gewünscht auf keinen Fall eine Abstimmung durchzuführen.
5. Es wurden bessere Informationen über die Planung gewünscht.
6. Die Anpflanzung von mehr Bäumen wurde gewünscht.
Stellungnahme der Verwaltung:
(zu 2) Das Frankenberger Viertel und damit auch die Teilzone „Erweiterung Z“ ist das
nächste Gebiet, welches im Hinblick auf das Bewohnerparken bearbeitet wird.
(zu 3, 4) Die Einführung von Bewohnerparkzonen stellt ein Ortsrecht dar, dass über die in
der Kommunalverfassung dafür vorgesehenen Gremien beschlossen werden muss. Eine
Beteiligung der Bürger ist u.a. durch die Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.
(zu 5) Die Planungen können im Internet auf der Seite www.aachen.de/bewohnerparken
eingesehen werden. Im Vorfeld der Bürgerveranstaltung wurden die Pläne einschließlich
Erläuterungen ausgestellt und bei der Veranstaltung ausgiebig erklärt.
(zu 6) Im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes wird die Anlage von weiteren
Baumfeldern geprüft.
C) Weitere schriftliche/ telefonische Eingaben liegen vor:
1. Ein Geschäftsinhaber aus dem Bereich Steffensplatz merkt an, dass sowohl seine
Kunden als auch Mitarbeiter auf die Liefer- und Ladeflächen sowie die Parkplätze
angewiesen sind. Des Weiteren möchte er wissen, welche Liefer- und Ladezonen
im Bereich Steffensplatz/ Friedrichstraße bei der Einrichtung des Bewohnerparkens
geplant sind? Weiterhin wird nachgefragt, wo sowohl seine Mitarbeiter als auch
Kunden und auch Geschäftsfahrzeuge für einen längere Zeitraum parken können?
Eine weitere Frage bezieht sich auf den Zeitpunkt der Einführung des
Bewohnerparkbereiches?
2. Eine Gewerbetreibende der Augustastraße fragt nach, ob es möglich ist auch an
einer anderen Bürgerveranstaltung teilzunehmen, als an der Veranstaltung für die
Zone „Erweiterung Z“.
3. Eine Anwohnerin der Alfonsstraße spricht sich aufgrund des hohen Parkdrucks für
die Einführung einer Bewohnerparkzone aus.
12
4. Eine Geschäftsinhaberin regt an nach Münchner und Berliner Vorbild Ausweise für
gewerbliche Anlieger anzubieten. Gibt es bereits Informationen, ob dies rechtlich
möglich ist?
5. Eine Anwohnerin der Augustastraße befürwortet eine schnelle Einführung der
Bewohnerparkzone „Erweiterung Z“, da es zu jeder Tageszeit zu erheblichen
Parkproblemen durch sehr viele Fremdparker kommt.
6. Eine Anwohnerin der Alfonsstraße merkt an, dass durch die Einführung eines
Bewohnerparkens keine Verbesserung der Parksituation erreicht wird. Der
Parkdruck wird der Gleiche bleiben, nur das dafür noch 30€ bezahlt werden
müssen. Auch die diversen Kneipen, Restaurants und die Supermärkte, die bis spät
in den Abend geöffnet haben, ziehen Fremdparker an. Sie fragt nach, ob die
Nutzung des Parkhauses Justizzentrum oder das der StädteRegion in der
Zollernstraße in Zukunft nachts durch die Bewohner möglich ist? Es wird
nachgefragt, auf welcher Basis der Preis für ein Tagesticket mit 5€ kalkuliert wurde,
da die Stadt Köln nur 4€ nimmt?
7. Eine Anwohnerin der Oppenhoffallee und Gewerbetreibende in der Augustastraße
merkt an, dass der Parkdruck in der Augustastraße auch tagsüber um einiges höher
ist als in der Oppenhoffallee und den angrenzenden Straßen. Somit befürwortet die
Anwohnerin eine Einführung der Parkzone „Erweiterung Z“, allerdings nicht der
Parkzonen „C“ und „V“. Des Weiteren verweist die Anwohnerin/ Gewerbetreibende
darauf, dass andere Städte bereits einen Ausweis für gewerbliche Anlieger
ausgeben, um kleinen Unternehmen die Möglichkeit auf einen Parkplatz in der Nähe
des Standortes zu geben. Wünschenswert wäre eine ähnliche Lösung für die
stadtnahen Wohnviertel in Aachen einzuführen.
7a. In einem weiteren Schreiben weist die Gewerbetreibende nochmals auf die
Notwendigkeit eines Parkausweises für Gewerbetreibende hin, die statistisch
gesehen nur eine geringe Relevanz haben, wenn pro Ladenlokal nur ein Ausweis
ausgegeben wird.
8. Ein Anwohner der Augustastraße ist sehr an der Einführung einer
Bewohnerparkzone interessiert und fragt nach, ab wann die Einrichtung erfolgen
soll.
9. Ein Anwohner der Alfonsstraße fragt nach, ab wann ein Bewohnerparkausweis
beantragt werden kann und ob bereits vor der Einführung der Zone „Erweiterung Z“
ein Ausweis für die Zone „Z“ zu bekommen ist. Zudem möchte er wissen, ob es
möglich ist mit einem Bewohnerparkausweis in einer anderen Parkzone zu parken.
9a. Weiterhin möchte der Anwohner wissen, wann mit einem Beschluss der
zuständigen politischen Gremien zu rechnen ist.
13
10. Ein Gewerbetreibender der Frankenstraße fragt nach, welche Möglichkeiten seine
Mitarbeiter mit Einrichtung einer Bewohnerparkzone haben.
11. Ein Bewohner der Alfonsstraße spricht sich für die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone aus. Des Weiteren fragt er nach, ob es mit Einrichtung einer
Bewohnerparkzone für ihn immer noch möglich ist, vor seiner privaten Garage ohne
Parkausweis zu parken.
12. Eine Anwohnerin der Friedrichtstraße fragt nach, ab wann die Bewohnerparkzone
eingerichtet werden soll und wo ein Parkausweis beantragt werden kann.
13. Eine Bewohnerin der Augustastraße fragt nach, ab wann das Bewohnerparken
eingerichtet werden soll.
14. Eine Bewohnerin der Wilhelmstraße fragt nach dem Zeitpunkt der Einrichtung des
Bewohnerparkens.
Stellungnahme der Verwaltung
(zu 1) Eine Überprüfung der Liefer-und Ladezone im Bereich Friedrichstraße und
Adalbertsteinweg hat ergeben, dass auch auf Bitten von Anwohnern, die Ladezone
Friedrichstraße aufgehoben und zum Parken freigegeben werden sollten, da im Bereich
Adalbertsteinweg ein ausreichendes Liefern- und Ladenangebot zur Verfügung steht. Das
Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner des Bereiches dar,
Gewerbetreibende und Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt. Eine
Mobilitätsberatung von Seiten der Verwaltung wird angeboten. Beim Bewohnerparken
haben Kunden, Mitarbeiter und Gewerbetreibende weiterhin die Möglichkeit im öffentlichen
Verkehrsraum zu parken, jedoch muss während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket am
Parkscheinautomaten gezogen werden. Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen
politischen Gremien zur Einführung des Bewohnerparkens. Die Bürgereingaben werden mit
der Stellungnahme der Verwaltung in die weiteren Beratungen einfließen, erst dann werden
die politischen Gremien über die Einführung des Bewohnerparkens entscheiden. Vier bis
sechs Wochen vor einer möglichen Einführung werden alle Anlieger per Flyer informiert.
(zu 2) Eine Teilnahme ist grundsätzlich möglich, allerdings sind die Planungen immer auf
die vorgestellte Zone bezogen.
(zu 3, 5) Der sehr hohe Parkdruck im Viertel ist bekannt: Deshalb wurde der Prozess zur
Einrichtung des Bewohnerparkens begonnen.
14
(zu 4) Die Straßenverkehrsordnung sieht die Vergabe nur von Bewohnerparkausweisen
vor, gewerbliche Anlieger werden nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt der
Handwerkerparkausweis dar, der für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zum Abstellen
ihrer Fahrzeuge am Einsatzort, vergeben werden kann.
(zu 6) Nacherhebungen in anderen Bewohnerparkbereichen haben gezeigt, dass mit
Einrichtung einer Bewohnerparkzone insgesamt mehr freier Parkraum für die Bewohner zur
Verfügung steht. Es wäre denkbar die Gebührenpflichtzeiten bis in die späten
Abendstunden auszudehnen. In der Vergangenheit hat die Verwaltung bereits das
kostenfreie Nachtparken für Bewohner unter anderem in den Tiefgaragen des
Justizzentrums und des StädteRegionshauses thematisiert, dies wurde von den
zuständigen Behörden bisher abgelehnt. Die Verwaltung wird sich im Zuge des laufenden
Prozesses weiter für zusätzliche Parkraumangebote im Viertel einsetzen. Jede Stadt hat
ein anderes Tarifgefüge, daher können die Tarife auch für ein Tagesticket unterschiedlich
sein. Das Tagesticket für 5€ wurde auf Basis des örtlichen Tarifgefüges kalkuliert.
(zu 7, 7a) Eine Einführung des Bewohnerparkens im Bereich „Erweiterung Z“ ohne die
Einführung der Zonen „V“ und „C“ wird zu einer Erhöhung des Parkdrucks in den beiden
letztgenannten Bereichen führen, da mit der Einrichtung immer eine gewisse Verdrängung
von Fahrzeugen stattfindet. Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner
des Bereiches dar, Gewerbetreibende und Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt.
Eine Mobilitätsberatung von Seiten der Verwaltung wird angeboten. Beim Bewohnerparken
haben Kunden, Mitarbeiter und Gewerbetreibende weiterhin die Möglichkeit im öffentlichen
Verkehrsraum zu parken, jedoch muss während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket am
Parkscheinautomaten gezogen werden.
(zu 8) Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur Einführung
des Bewohnerparkens. Die Bürgereingaben werden mit der Stellungnahme der Verwaltung
in die weiteren Beratungen einfließen, erst dann werden die politischen Gremien über die
Einführung des Bewohnerparkens entscheiden. Vier bis sechs Wochen vor einer möglichen
Einführung werden alle Anlieger per Flyer informiert.
(zu 9, 9a) Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur
Einführung des Bewohnerparkens. Die Bürgereingaben werden mit der Stellungnahme der
Verwaltung in die weiteren Beratungen einfließen, erst dann werden die politischen
Gremien über die Einführung des Bewohnerparkens entscheiden. Vier bis sechs Wochen
vor einer möglichen Einführung werden alle Anlieger per Flyer informiert. Ein Parkausweis
für die bereits eingerichtete Zone „Z“ ist vor der Erweiterung nicht zu erhalten. Mit einem
15
Parkausweis kann man nur in der angegebenen Zone kostenfrei parken, in allen weiteren
Zonen muss während der Gebührenpflichtzeit ein Ticket gezogen werden.
(zu 10) Das Bewohnerparken stellt eine Bevorrechtigung für Bewohner des Bereiches dar,
Gewerbetreibende und Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt. Eine
Mobilitätsberatung von Seiten der Verwaltung wird angeboten.
(zu 11) Parken vor der eigenen Garage ist im Bewohnerparkbereich möglich, sofern in
diesem Bereich kein Verbotsschild existiert.
(zu 12, 13, 14) Es gibt noch keinen Beschluss der zuständigen politischen Gremien zur
Einführung des Bewohnerparkens. Die Bürgereingaben werden mit der Stellungnahme der
Verwaltung in die weiteren Beratungen einfließen, erst dann werden die politischen
Gremien über die Einführung des Bewohnerparkens entscheiden. Vier bis sechs Wochen
vor einer möglichen Einführung werden alle Anlieger per Flyer informiert. Die
Bewohnerparkausweise können online sowie im Bürgerservice am Bahnhofsplatz und
Katschhof und zusätzlich in den Bezirksämtern beantragt werden.
Anlage 1: Präsentation
16
Bürgerinformation
zur Planung des
Bewohnerparkens
in „Erweiterung Z“
Uwe Müller,
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Inhalt
• Worum geht es?
• Was ist „Erweiterung Z“?
• Was sind die Ergebnisse der
Parkraumuntersuchung?
• Und was sind die Folgerungen?
Worum geht es?
Was ist bisher
passiert?
Auftrag Voruntersuchung
•
•
21.09.2011 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte)
10.11.2011 (Mobilitätsausschuss)
Durchführung der Erhebung
•
26.06.2012
Beschluss zur Erarbeitung einer Planung und
mitwirkender Bürgerbeteiligung
•
•
10.04.2013 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte )
25.04.2013 (Mobilitätsausschuss)
Anlage 1 Übersichtskarte
Bewohnerparken bedeutet…
• Parkraumbewirtschaftung
• Bewohner (Hauptwohnsitz) erhalten einen
„Dauerparkausweis“ für ein Fahrzeug (gegen Zahlung
einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 30 €)
• Parkgebühren für andere Nutzer
• Heute z.B. ausserhalb des Alleenrings Tarifzone II:
0,25 € (erste 30 min.), dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min.
darüber hinaus 0,20 € je 10 min.
mit Bedienung Mo-Fr von 9-19 Uhr, Sa 9-14 Uhr
• Sonderregelungen, z.B. Aufhebung der
Höchstparkdauer, Tagesticket
Ein ausgewählter Überblick zum
gesamten Untersuchungsgebiet
im Frankenberger Viertel
• ~ 12.000 angemeldete Bewohner
• ~ 5.700 angemeldete KFZ
• ~ 2.860 Parkplätze im öffentlichen Raum
• ~ 1.910 private Stellplätze
Parkraumanalyse
Daten werden untergliedert nach Straßenabschnitten
• Parkplätze (öffentlich / nicht-öffentlich)
• gemeldete Personen (Haupt- und Nebenwohnsitz)
• gemeldete KFZ (inkl. Gewerbe)
• angetroffene KFZ
• in den Zeiten 6 / 9 / 17 / 20 / 23 Uhr
• auf den Wohnsitz zugelassene KFZ
• sonstige KFZ AC
• sonstige KFZ nicht AC
Was ist „Z“ Erweiterung
die „Ist-Situation“
Anlage 6 Lageplan Zustand
Parknutzung in den einzelnen Straßen
Auslastung der Parkplätze nach Straßen
Tabelle 12: Auslastungsgrad der Parkplätze
Luisenstraße
Friedrichstraße
Im Überblick der Erhebungszeiten
157 Dauerparker ~30% aller (32% auf Bewohner,
27% sonstige AC, 41% nicht AC)
Fazit
Für den Bereich „Z Erweiterung“ würde die Einführung
eines Bewohnerparkbereichs
•
•
helfen den Parkdruck vor allem für Bewohner zu minimieren.
Nicht-berechtigte Dauerparker müssen andere Parkmöglichkeiten wahrnehmen
und fragen stärker andere Mobilitätslösungen nach.
•
Die Erfahrungen zeigen, dass nach Einführung einer Bewohnerparkzone
• öffentlicher Parkraum in größerem Umfang von Bewohnern genutzt wird,
• mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen,
• Kurzzeitparkvorgänge einfacher stattfinden (und damit auch
Parksuchverkehr minimiert wird).
• Es entstehen Möglichkeiten, z.B. die Verkehrssicherheit für querende
Fußgänger zu erhöhen.
Ergebnisse
Nacherhebung Ost 2
•
Vorerhebung 2008, Umsetzung 2011, Nacherhebung 2012
•
Reduktion der parkenden Kfz zwischen 26 und 56 %
•
Schaffung freier Parkkapazitäten
•
Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern auf 63 – 70 % aller abgestellten
Fahrzeuge angestiegen
•
Oder in Zahlen:
•
6 Uhr –Erhebung: vorher 234 Bewohnerfahrzeuge nachher 385
•
11 Uhr: vorher 165 Bewohnerfahrzeuge nachher 256
+ 91
+ 151
Ergebnisse
Nacherhebung Ost 2
Ergebnisse
Nacherhebung Ost
•
Vorerhebung 2008, Umsetzung 2009, Nacherhebung 2013
•
Reduktion der parkenden Kfz zwischen 2 und 32 %
•
Geringere Schaffung freier Parkkapazitäten
•
Anteil abgestellter Fahrzeuge von Bewohnern um 123 – 135 %
angestiegen
•
Oder in Zahlen:
•
6 Uhr –Erhebung: vorher 231 Bewohnerfahrzeuge nachher 544
•
11 Uhr: vorher 149 Bewohnerfahrzeuge nachher 333
•
23 Uhr: vorher 248 Bewohnerfahrzeuge nachher 555
•
+ 313
+ 182
+ 307
Bewohnerfahrzeuge machen 70% der Parkvorgänge aus (vorher 25%)
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Wechsel der Nutzergruppen
9
6
7
8
4
2
7
5
5
6
4
3062
22
3
3
3056
1a
2
2
29
49
33
39
45
55/57
59
67
69
71
3048
73
77
79
87
St. Josef
89
101
105
107
109
111
4
117
119
121
2821
3389
13
3338
73
4392
3342
16
46
48
50
52
54
56
58
60
5
70
72
74
78
2
1
7
4
6
10
17
18
12
1
19
9
20
0
19
7
19
8
19
5
19
6
19
3
19
4
18
8
19
0
18
5
18
6
18
3
18
4
18
1
18
2
17
9
18
0
17
6
17
4
17
0
16
9
16
7
16
5
16
2
16
3
16
1
16
0
15
9
15
7
15
5
15
3
15
6
15
1
15
4
14
9
25
15
17
19
39
Aa
ch
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Kö
ln
43
31
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ah
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48
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51
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65
65
a
65
c
67
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42
67
46
44
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10
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17
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b
50
2010
52
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a
15
2013
67
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20
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9
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20
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58
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25
211
0
10
3217
2
975
4
1695
60
2010
1953
1930
1968
Grünanlage
6
27
22
1969
2677
1037
98
26
1616
55
Herz Jesu
24
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1940
3
10
x
28
2
6
24
22
11
9
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56
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34
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18
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24
a
63
2020
2018
2015
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19
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63
2022
2023
2014
2012
2011
1948
6
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4
59
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6
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57
2017
1683
1
10
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3151
2019
2024
1691
1693
2016
4
10
1959
12
1617
1555
15
a
a
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16
51
1939
17
a
15
1553
50
8
57
2021
h
ac
rb
ve
Be
1941
1891
3120
11
2041
2029
2025
1942
0
11
8
10
213
1923
1935
1936
1031
3103
61
15
48
10
a
59
24
46
14
39
46
33
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3146
31
a
55
25
22
2027
5
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3
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1
11
9
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7
10
1901
1933
2
L.S. Bunker
2028
1924
8
1611
33
55
23
2026
5
10
1934
1914
31
13
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9
2146
2040
1961
1967
1957
1956
1260
1913
2782
29
6
3070
3034
1419
1657
1943
49
1899
27
4
2569
7
1447
1032
1783
2
11
1958
1955
1947
1890
2031
2030
7
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2676
2783
13
20
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44
2568
1029
2230
1966
1414
1907
2780
9
1033
3c
1459
1949
39
1889
1887
35
20
1952
1415
45
2832
heim
Leichen-
2048
halle
47
3a
2145
2038
2a
460
2042
2127
37
44
12
42
2006
48
3b
21
35
42
257
1888
1886
19
1269
2088
2035
Unland
1692
2831
2005
34a
1267
1103
2293
1042
1043
11
3078
17
2513
5
1782
1784
18
33
40
10
1875
1885
2502
2567
2441
2442
2446
7
x
9
266
2444
1224
2226
2271
2277
1086
3199
Schwestern-
1922
1895
2294
1787
2043
3201
2036
Grünanlage
1151
2039
18
2443
2
1460
1806
2143
3203
2086
1681
1153
1945
9
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774
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3205
1946
4
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7
1927
4
1035
1457
1775
2937
2110
6
11
6
16
6
1639
2141
1973
1971
1965
2011
1256
3202
1973
1977
5
14
1257
2448
3204
2192
Spielplatz
1413
1873
1637
2518
777
775
1680
1468
1152
1931
1905
4
45
12
1276
38
3
10
3087
8
40
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3100
3079
1970
1926
3171
776
2176
8
11
1921
1872
1884
1917
1258
10
1097
1815
2139
1916
1871
1883
1876
1894
1903
2564
2504
Viktoriaschule
1795
778
1989
1972
1892
12
10
8
2503
16
14
1912
1911
1893
20
18
16
14
Burg
Frankenberg
20
18/
3
1
12
1794
1882
1881
22
1
1675
1677
2512
1636
7
5
2536
24
5
3
1268
2566
11
9
2532
2533
23
36
3173
780
1928
26
7
1098
17
15
13
2529
21
2963
1096
37
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21a
21
19
2531
2535
19
34
1809
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0
12
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Gemeinde
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b
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Freikirchliche
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x
Kirche
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4921
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Altkathol.
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1123
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Kindergarten
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Ev.
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x
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"Erweite-
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Suermondt-Museum
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x
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a
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3833
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Kirche
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2b
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4002
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4013
4010
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Schwimmhalle Ost
92a
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2
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3821
3822
x
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26
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1379
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1613
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Legende
2287
Seniorenheim
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4008
4005
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1
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65
b
6
24
4
4007
3404
3388
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126
1556
3
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5
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9
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garten
4453
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Kinder-
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12
8/1
0
17
18
20
21
3057
3055
1437
3034
3039
1481
1482
47
11
26
9
28
18
7
11
5
16
3
25
1b
4879
2285
23
1611
952
1645
4407
1a
3269
St.Fronleichnam
2251
2252
1725
1
8
3346
21
1959
1644
958
80
25
26
3348
3306
3054
3049
3
962
964
2403
587
27
4680
9
3299
1436
3046
4679
1779
1253
1254
89
1079
2
3268
4720
3391
1786
3302
1698
19
1219
3060
22
78
87
11
959
6
4
3351
3324
2980
1435
/2
1
00
1
2250
1837
3853
14
76
85
3041
2266
1629
4390
3349
3298
10
4/
2771
2730
957
1
2881
2
1136
4775
3881
1579
26
83
98
4676
1469
3018
16
3051
1859
3867
1596
1626
20
1778
4776
2
961
19
7
3297
72
81
94
16
4508
1610
3855
3009
1595
1625
1345
12
3882
960
908
1042
1261
7
5/1
1
967
89
4
1759
6
3874
St. Adalbert
2009
17
3145
1605
1605
3
1929
1039
30
2561
96
99
1618
29
1619
19
10
8
212
28
52
1669
5
1557
1148
1814
118
94
1558
3148
32
61
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
FB 61/30
42
543
40
2
1b
36
38
57
1473
342
12
71
Unland
1
3117
26
120
h
ac
rb
ve
Be
3175
3174
14
16
160
10
2
1a
59
2
1812
x
34
2224
2188
1813
18
3
10
69
544
44
1352
20
550
232
3173
2562
3172
250
4f
343
233
240
140
1472
12
1632
8
938
119
1
8
234
73
248
5
3162
238
55
75
1732
1553
18
246
249
20
77
4
2000
2894
5
329
4e
225
6
78
6
51
49
41
277
278
263
262
279
261
8
280
3
260
228
200
251
36
264
6
83
93
95
34
265
195
89
91
1475
32
Rückhaltebecken
275
268
267
266
82
326
3157
3227
3226
3225
1
3
45
39
30
47
3151
3268
13
12
5
5
7
ohne Maßstab
November 2014
P:Daten/08 Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_V/Pläne/14-11-13 Parkbereich C-V-Z Zustand Übersicht mit neuen Grenzverlauf s-w
37
4
46
17
16
15
1
en
ch
Aa
276
Bewohnerparken Grenzziehung
"V", "C" und "Erweiterung Z"
3158
3235
14
-
48
3159
269
3234
3236
3237
3238
3239
3240
3241
3242
n
l
Kö
35
28
87
3160
23
22
21
20
n
ah
nb
se
Ei
26
3231
3232
1834
3150
80
81
1833
1835
85
334
24
1836
332
2
Kirche
3233
25
3132
3186
6a
27
26
3126
33
6b
83
3229
3230
28
1417
79
3161
31
30
3209
77
333
81
29
47
4
237
331
1380
43
3
236
49
1697
34
33
32
1634
2
24
330
137
31
53
138
22
235
239
4d
3153
Schule
1734
1
335
247
79
3167
1733
282
202
203
204
20