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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
136216.pdf
Größe
270 kB
Erstellt
09.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:57
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0068/WP17 öffentlich 09.10.2014 Dez. III / FB 61/70 Nordstraße, Fußgängerüberweg Ecke Karl-Kuck-Straße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.12.2014 B-1 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über die Nordstraße östlich der Kreuzung Karl-Kuck-Straße gem. Plan 2014_41_L. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2015 und Genehmigung durch die Bezirksregierung. Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.12.2014 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„ Investive Ansatz Auswirkungen 2015 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2016 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 154.000 154.000 0 0 154.000 154.000 Ergebnis 154.000 154.000 0 0 154.000 154.000 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„ konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2016 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 68.600 68.600 0 0 0 0 Abschreibungen 20.000 20.000 0 0 0 0 Ergebnis 88.600 88.600 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.12.2014 Seite: 2/5 Erläuterungen: Die Nordstraße führt von der Trierer Straße zur Freunder Straße. Der betreffende Bereich liegt in einer Tempo 30 Zone. In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Karl-Kuck-Straße befindet sich die Karl-KuckGrundschule, so dass die Querung der Nordstraße im Rahmen der Schulwegsicherung einer besonderen Absicherung bedarf. Ausgangslage Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand hat am 18.07.2013, aus Gründen der Schulwegsicherung und aufgrund von Bürgerwünschen, einen Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Nordstraße, östlich der Karl-Kuck-Straße, gestellt. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 18.12.2013 einstimmig die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle beauftragt. Bereits in der Sitzung am 11.09.2013 hatte sich die Bezirksvertretung für den Fußgängerüberweg einstimmig ausgesprochen. Der Mobilitätsausschuss hat die Maßnahme in seiner Sitzung am 23.01.2014 in die erste Priorität für Querungshilfen aufgenommen. Am 17.01.2012 wurde in der Nordstraße / Ecke Karl Kuck Straße zwischen 7.00 und 19.00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt. Die höchste Belastung im Kfz Verkehr war in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr. In dieser Zeit befuhren 459 Kfz (292 Richtung Trierer Straße und 167 Richtung Eilendorf) die Nordstraße und 27 Fußgänger querten diese. Zwischen 7.30 bis 8.30 querten 83 Fußgänger die Nordstraße und 340 Kfz (200 Richtung Trierer Straße und 140 Richtung Eilendorf) befuhren diese. Nach diesen vorliegenden Belastungsklassen ist gemäß Richtlinie (R-FGÜ2001) ein Fußgängerüberweg möglich. Quelle: Richtlinie für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.12.2014 Seite: 3/5 Beschreibung der Maßnahme In der Nordstraße soll östlich der Karl-Kuck-Straße ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg markiert und nach DIN 13201, 5044 und 67523 beleuchtet werden. Die bestehenden Gehwege werden im Querungsbereich auf einer Länge von fünf Metern abgesenkt. In den Warteflächen werden taktile Elemente eingebaut. Zudem werden drei zusätzliche Blumenkübel aufgestellt. Durch die Einengung der Fahrbahn wird der Verkehr verlangsamt, was sich positiv auf die Verkehrssituationen zwischen Rad-, Fuß- und KfzVerkehr auswirkt. Ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg wird nach den Vorgaben der StVO auf der Fahrbahn markiert und eine Fußgängerüberweg-Beschilderung, teilweise beleuchtet, eingebaut. Zunächst war eine beidseitige bauliche Verbreiterung der Gehwege auf Parkstandtiefe geplant. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Einmündung und Lage der Abläufe) wäre diese Lösung mit 30.000 € erheblich teurer als die nun vorgeschlagene Version. In Anbetracht der insgesamt begrenzten Mittel wird deshalb hier nur die unbedingt notwendige Veränderung vorgeschlagen. Bauzeit Die Ausschreibung kann erst nach Rechtskraft des Haushalts voraussichtlich im Februar / März 2015 gestartet werden. Der Ausbau erfolgt anschließend. Finanzielle Auswirkungen Zur Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 20.810,- € gerechnet. Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: - Straßenbeleuchtung (STAWAG) 10.210,- € - Beschilderung ca. 2.000,- € - 3 Blumenkübel 3.000,- € - Markierung ca. 2.000,- € - Baukosten ca. 3.600,- € Im Haushaltsjahr 2015 sind unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 154.000,- € eingeplant. Weitere Mittel sind unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ i. H. v. 88.600,- € eingeplant. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird aus bezirklichen Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2014 i. H. v. 15.000,- € mitfinanziert. Diese Mittel stehen unter dem konsumtiven PSP-Element 1-011901-100-7 „Bezirk 1 Brand“, Sachkonto 5318000 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung. Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung müssen die bezirklichen Mittel i. H. v. 15.000,- € auf das auf das konsumtive PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“, ins Haushaltsjahr 2015 übertragen und verlagert werden. Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.12.2014 Seite: 4/5 Somit stehen für die Umsetzung der Baumaßnahme 20.810,- € zur Verfügung. Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Aachen sowie der Genehmigung der Bezirksregierung. Anlage/n: 2014_41_L Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.12.2014 Seite: 5/5 a e r dst Nor n g d . 2 _ e t n a i r a v r a Sp _ L _ 1 4 0 _ 4 1 0 2 \ s s u l h c s Be r e u 6f 0 eCAD\ n e a Pl \ e s s a r St k c Ku l r Ka _ 1 4 0 _ 4 1 0 2 \ e t k e j o Pr \ e t k e j o Pr _ u a b n e s s a r 1St 1 \ P: Der Oberbrgermeister Fachbereich Stadtentwicklung G 3,08 1,2 8,96 3,00 1,2 und Verkehrsanlagen Nordstrae 350-20 350-10 350-10 G 2, 42 1 6 Anlegung eines Fugngerberwegs Lageplan 9, 84 5, 00 4, 00 W M. = 1 : 250 350-20 350-10 Plan Nr: 2014 041 L 2 7 350-10 2, 42 5m bearbeitet: gezeichnet: 7 71 CM. CM./Woj. 18. November 2014 Dezernat Planung und Umwelt Gisela Nacken Fachbereich 61 Legende Hochbordstein Christiane Melcher Abteilung 61/70 Rundbordstein ae r St k c Ku l r Ka vorh. Blumenkbel W Regina Poth G 5 71 W y H gepl. Blumenkbel G y H W In der Bezirksvertretung Aachen- beraten und Baum Bestand beschlossen am: Gehweg Im Mobilittsausschuss beraten und beschlossen gepl. Markierung 2 3 StVO 293 0 3 am: