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Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
138954.pdf
Größe
367 kB
Erstellt
20.11.14, 12:00
Aktualisiert
27.04.18, 09:45

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: FB 50/0036/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 20.11.2014 Neues Gesamtkonzept Begegnungsstätten in Aachen Beratungsfolge: TOP: - 5 - Datum Gremium Kompetenz 09.12.2014 SGA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt eine über die bisherige Haushaltsplanung 2015 hinausgehende zusätzliche Bezuschussung der Begegnungsstätten in der dargelegten Form in Höhe von 106.500 € aus Stiftungsmitteln für das Jahr 2015. In Vertretung ( Prof. Dr. Sicking ) FB 20 Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.03.2015 Dez II Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Erhöhung des Ansatzes zu PSP-Element 4-050501-902-8/53180000 und PSP-Element 4-050501902-8/48310000 um jeweils 106.500 € im Rahmen der Veränderungsnachweisung Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.03.2015 Seite: 2/5 Erläuterungen: Mit Schreiben vom 03.09.2014 beantragt die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege eine Erhöhung der städtischen Zuschüsse für die Begegnungszentren, eine Gleichstellung der Altentreffs in den Zuständigkeitsbereichen der Bezirke 1-6 mit denen im Bezirk Aachen-Mitte sowie eine Sicherung des Zuschusses für die bestehenden Tagesstätten (Anlage 1). Ausgangspunkt für diesen Antrag bildet das „Neue Gesamtkonzept für Begegnungsstätten“ in der Stadt Aachen, das unter Federführung der Sozialverwaltung in vier Sitzungen gemeinsam mit professionellen und ehrenamtlichen Leitungen der drei Einrichtungstypen entwickelt und am 08.07.2014 mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege abgestimmt wurde (Anlage 2). Der Verlauf der Diskussion ist in Anlage 3 wiedergegeben. Die Erfahrungen der letzten Jahre machen deutlich, dass die Begegnungszentren im Rahmen der Offenen Altenarbeit in den Sozialräumen einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, der erhalten und ausgebaut werden muss. Basierend auf der umfangreichen Dokumentation der Begegnungszentren sind folgende Entwicklungen als besonders positiv hervorzuheben: - die Zahl der Veranstaltungen (5%) und der Besucher (12%) haben deutlich zugenommen - 6 % aller Veranstaltungen sind demenzspezifisch - der Altersdurchschnitt der Teilnehmer/Besucher ist auf 71 Jahre gesunken - der Männeranteil wächst - die Zahl der Ehrenamtlichen hat sich seit 2009 verdoppelt - die Zufriedenheit bei Besuchern und Ehrenamtlichen hinsichtlich hauptamtlicher Leitung ist sehr hoch (70%) Es hat sich aber gezeigt, dass die nach dem Konzept für die Begegnungszentren erwartete Leistung nicht in dem seinerzeit festgelegten Zeitbudget von 12,5 Wochenstunden erbracht werden kann, zumal die Zahl der Veranstaltungen, Besucher und der zu begleitenden Ehrenamtlichen beständig zugenommen haben. Deshalb sollten der Beschäftigungsumfang und der Zuschuss für Sachkosten erhöht werden. Die beantrage Erhöhung basiert dabei auf einer Aufschlüsselung der Tätigkeiten, die die Sozialverwaltung von den Leitungen jedes Begegnungszentrums angefordert hat. Der Zuschuss zu den Tagesstätten wird nach der derzeit gültigen Richtlinie von 1992 nachrangig nach den Altentreffs als Restmittel gewährt. Dadurch fehlt eine Planungssicherheit für die Träger. Diese wird durch die Zusage des Festbetrages hergestellt. Die Bezuschussung der Altenreffs in den Bezirken B1-6 durch die Bezirksvertretungen wird unterschiedlich praktiziert. Für die Treffs im Bezirk B0 werden die Zuschüsse einheitlich vom FB A50 gewährt. Die Ungleichbehandlung wird durch eine zentrale und überall gleichermaßen vorgenommene Vergabe bereinigt. Die Aufstockung der Mittel durch die Bezirke bleibt unbenommen. Unter Berücksichtigung der bisher sehr erfolgreichen Arbeit in Begegnungszentren, Tagesstätten und Treffs und nach Abwägung der in den Diskussionen vorgebrachten Argumente schließt sich die Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.03.2015 Seite: 3/5 Sozialverwaltung dem Antrag der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an. Es müsste jedoch sichergestellt werden, dass neben der Erhöhung der Zuschüsse in den bestehenden Einrichtungen ein steter Ausbau des Netzes von Begegnungszentren in den Sozialräumen, die bisher noch nicht über ein Begegnungszentrum verfügen, erfolgen kann. Aus Sicht der Sozialverwaltung sollte ein neues Begegnungszentrum zunächst in Walheim eingerichtet werden. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die derzeitige Bezuschussung sowie die geplanten Aufstockungsbeträge. Bezuschussung der Begegnungsstätten in Aachen bisher und ab 2015 (in €) Einzel- An- Gesamtzu- Aufstockung Einzel- Auf- Gesamt- zuschuss zahl schuss Einzelzu- zuschu stockung zuschuss 2014 schuss od. ss insges. 2015 Anzahl 1) 2015 2014 Begegnung 20.000 8 160.000 11.200 31.200 89.600 249.600 2.000 8 16.000 1.500 3.500 12.000 28.000 7.400 14 103.600 260 - 25 10.140 s-zentren/ Personalkosten Begegnung s-zentren/ Sachkosten Altentages- 7.400 103.600 stätten Treffpunkte B0 10.140 720 Treffpunkte 14 B 1-6 Summe 260 - 4.900 4.900 106.500 396.240 720 289.740 1) Aufstockung des Personals in Begegnungszentren auf 50% BU Für die Einrichtung neuer Begegnungszentren auf der Basis bestehender Tagesstätten müsste ein Betrag von 22.800 Euro je Begegnungszentrum aufgebracht werden: Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.03.2015 Seite: 4/5 Personalkosten 31.200 Sachkosten 3.500 abzüglich bisheriger Zuschuss Tagesstätte 7.400 Mehrkosten 27.300 Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 106.500 € steht in 2015 aus Mitteln des Alten- und Siechenfonds zur Verfügung. Die Träger werden gebeten, im Oktober 2015 über das bis dahin Erreichte zu berichten. Anlage/n: Anlage 1 – Antrag der Träger Anlage 2 – Richtlinie Begegnungsstätten Anlage 3 – Neues Gesamtkonzept Begegnungsstätten Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.03.2015 Seite: 5/5 Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen in der Stadt Aachen vom 21.05.2014 Präambel Die Angebote der offenen Altenarbeit stehen in der Zukunft neuen und anspruchsvollen Aufgaben gegenüber. Im Spannungsfeld zwischen demografischer Entwicklung, Alterung der Bevölkerung und Migration sind die Einrichtungen aufgefordert, quartiersbezogen und gemeinsam diese Prozesse des Wandels zu gestalten. Insbesondere bürgerschaftliches Engagement, Bildung und Gesundheit, Beratung, Information und die Vernetzung aller gesellschaftlichen Akteure stehen als Aufgaben der Gegenwart und Zukunft für die Einrichtungen im Fokus. Die offene und niedrigschwellige Arbeit der Einrichtungen muss auch in der Zukunft gewährleisten, diese Querschnittsthemen zu bearbeiten und die Prozesse der Veränderungen kleinräumig und in gegenseitigem Miteinander zu gestalten. Mit der Verabschiedung dieser Richtlinie bekennt sich die Stadt Aachen zu diesen Herausforderungen und unterstreicht ihre Bereitschaft, sich diesen aktiv zu stellen. Allgemeines Begegnungsstätten sind ein Teil der offenen Altenhilfe der Stadt Aachen. Sie bieten die Möglichkeit der Kommunikation und Geselligkeit, der kulturellen Fortbildung und der Beratung für Einzelpersonen und Gruppen unterschiedlicher Altersstruktur, Nationalität und Konfession. Die Angebote zur Kommunikation/Geselligkeit und kulturellen Fortbildung umfassen die Bereiche Freizeitgestaltung, Förderung sozialer Kompetenzen und die Motivation zum Lernen. Beschäftigungsund Bildungsangebote tragen dazu bei, dass die alten Menschen eigene Fähigkeiten neu entwickeln bzw. weiter entwickeln, wobei die Besucher ihre eigenen Erfahrungen und Kenntnisse einbringen sollen. Dadurch werden Selbstwertgefühl und Eigenverantwortlichkeit gestärkt und die Selbständigkeit bleibt erhalten. Die Beratung soll alle Bereiche des Älterwerdens umfassen. Begegnungsstätten sollen dazu beitragen, dass alten Mitbürgern und Mitbürgerinnen bedürfnisorientiert ein würdiges Altern ermöglicht wird. Je nach dem Umfang der Angebote sowie der räumlichen und personellen Ausstattung ist zwischen - Treffpunkten, - Tagesstätten und - Begegnungszentren zu unterscheiden. Voraussetzungen für eine Förderung Voraussetzungen für eine Förderung durch die Stadt Aachen sind: - Die Einrichtung steht allen Interessenten offen Eine Einschränkung bezüglich der Besucher nach Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Herkunft oder ehemaliger beruflicher Tätigkeit schließen eine Förderung aus. - Tagesstätten bzw. Begegnungszentren betreiben Öffentlichkeitsarbeit Als mögliche Methoden der Öffentlichkeitsarbeit werden genannt: - Veröffentlichung der Angebote im „Leitfaden für Senioren u. Seniorinnen“ der Leitstelle Älter werden (verpflichtend für alle Einrichtungen) - Aushang vor der Einrichtung - Hinweisschilder - Tageszeitung – in der Rubrik Rat und Hilfe (regelmäßig) - Stadtteilzeitung, Stadtteilmagazin, sonstige stadtteilbezogene Publikationen. - HomePage - Teilnahme an Messen - Die Leitungen/Mitarbeitenden der Einrichtung nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil Die Leitungen von Treffpunkten und Tagesstätten sowie Mitarbeitende der Begegnungszentren nehmen mindestens einmal jährlich an einer Fortbildung teil, die vom Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Seniorenbegegnungsstätten angeboten werden. Die Teilnahme wird durch den Koordinator geprüft. Treffpunkte Definition und Aufgabenbeschreibung der Treffpunkte Treffpunkte im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, die der Begegnung älterer Menschen dienen. Sie haben begrenzte Öffnungszeiten, die zwischen einer Veranstaltung im Monat und drei Veranstaltungen in der Woche reichen können. Die Treffpunkte melden ihre Öffnungszeiten der Leitstelle Älter werden zur Veröffentlichung im Leitfaden für Seniorinnen und Senioren. Alle zwei Jahre werden die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleitsteten Stunden erfasst. Die erste Rückmeldung an die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ erfolgt im Herbst 2015. Förderung von Treffpunkten Die Arbeit von Treffpunkten wird unabhängig von ihrer Lage im Stadtgebiet von Aachen (einschließlich der ehemals unabhängigen Gemeinden) je nach der Häufigkeit der Veranstaltungen unterstützt. Die jährlichen Zuschüsse (Sockelbeträge, Stand 2014) betragen: - Bei weniger als einer Veranstaltung pro Woche, mindestens aber einer Veranstaltung pro Monat - Bei einer Veranstaltung pro Woche - Bei zwei oder drei Veranstaltungen pro Woche 260,00 €. 460,00 €. 720,00 €. Anpassungen können vorgenommen werden. Den Bezirken bleibt es unbenommen, die Altenarbeit zusätzlich aus bezirklichen Mitteln zu fördern. Zuwendungen durch die Bezirke werden nicht auf den Sockelbetrag angerechnet. Tagesstätten Definition und Aufgabenbeschreibung von Tagesstätten Tagesstätten im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, die der Begegnung älterer Menschen dienen und über eigene Räumlichkeiten verfügen. Tagesstätten bieten an mindestens vier Tagen in der Woche Veranstaltungen für und mit älteren Menschen an. Maximal eine Veranstaltung kann auch außerhalb der Tagesstätte stattfinden. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Angebote in den Bereichen Kommunikation und Geselligkeit. Dementsprechend sollen Tagesstätten ein Beschäftigungs-, Betreuungs- und Bildungsangebot vorhalten, das sich an den Bedürfnissen der Besucher und Besucherinnen orientiert. Tagesstätten betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Die Angebote sind monatlich, alle zwei Monate oder quartalsweise im Voraus der Leitstelle “Älterwerden in Aachen” zuzusenden. Zudem ist das Programm öffentlich sichtbar auszuhängen. Alle zwei Jahre werden die Besucher der Tagesstätten durch deren Leitungen einen Monat lang nach den folgenden Kriterien erfasst: Alter, Geschlecht, Geburtsland und Adresse (Straße und gerundete Hausnummer). Die erste Erhebung findet unter Verwendung eines von Sozialverwaltung und Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege entwickelten Fragebogens im Herbst 2015 statt. Alle zwei Jahre werden zudem die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleitsteten Stunden erfasst. Die erste Rückmeldung an die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ erfolgt im Herbst 2015. Förderung von Tagesstätten Tagesstätten erhalten als Betriebskostenzuschuss einen Festbetrag von 7.400,00€ (Stand 2014). Anpassungen können vorgenommen werden. Neue von der Stadt bezuschusste Tagesstätten können nur in Absprache mit dem Fachbereich Soziales und Integration der Stadt Aachen eingerichtet werden. Begegnungszentren Begegnungszentren sind Einrichtungen, die professionelle Beratung, Begegnung und die Förderung von Eigeninitiative miteinander verbindet. Sie richten sich an Menschen ab 50 Jahren ohne und mit Unterstützungsbedarf. Ebenso sind aber auch jüngere Menschen und Angehörige willkommen. Begegnungszentren verfügen über eigene, barrierefrei zugängliche und nutzbare Räumlichkeiten. Dazu gehören ein Raum für Begegnung und Veranstaltungen, Küche, WC, Büro incl. Beratungsmöglichkeit, Telefon, Fax, PC, Außenfläche. Der Nichtraucherschutz ist sicherzustellen. Begegnungszentren sind an 5 Tage je Woche durchschnittlich 4 Stunden geöffnet, mindestens jedoch 20 Std. in der Woche. Die Koordination des Zentrums hat dies zu gewährleisten. Eine Urlaubsregelung ist sicherzustellen. Öffnungszeiten und Angebote an Wochenenden und Feiertagen sind nach den Wünschen und Erfordernissen der Besucher und Nutzer einzurichten. Vorrangige Zielgruppe sind Menschen ab 50 Jahre, die im Sozialraum (Quartier) leben: -Menschen in Vorbereitung auf den Vor-/Ruhestand, -Menschen, die bereit sind, ihre Ressourcen (Lebenserfahrungen und Kompetenzen) mit einzubringen, -ältere Menschen im eigenen Haushalt mit und ohne spezifischen Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus sind auch Angehörige und jüngere Menschen willkommen, damit generationsübergreifende Arbeit möglich wird. Die Koordination hat ein hauptamtlich beschäftigter Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit xxx Std./Woche. Sie muss zu 75 % ihres Beschäftigungsumfanges im Begegnungszentrum anwesend sein. Die berufliche Qualifikation ist Dipl.-Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbare Ausbildung. Zu den Aufgaben zählen: - Sicherstellung einer qualifizierten Beratung mit festen Sprechstunden (einschließlich zugehende Beratung) - Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlern - Organisation der Angebote - Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit anderen Institutionen - Dokumentation der Arbeit Die Planung der Aktivitäten erfolgt gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen. Die Umsetzung der Angebote übernehmen vorrangig ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie bringen ihre eigenen Ideen, Wünsche, berufliche und andere Erfahrungen, Hobbys und Interessen ein. Bereits aktive Ehrenamtliche sind mit einzubinden, zu unterstützen und wertzuschätzen. Begegnungszentren unterbreiten die folgenden Angebote: - Beratung und feste Sprechstunden - zugehende Beratung durch Hausbesuche - Wissensvermittlung, Information - Dienstleistungen und Dienste vermitteln - Kommunikationsmöglichkeiten schaffen - Kulturelle und gesellige Angebote - Lebenssinn vermittelnde Angebote Begegnungszentren informieren die Menschen vor Ort über ihre Angebote, Aktivitäten und Öffnungszeiten in Form von Aushängen, Programmheften, Flyern, Presseartikeln und wenn möglich durch das Internet. Zudem sollten z.B. Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken usw. nach Absprache genutzt werden. Der Leitstelle Älter werden in Aachen werden die Programme monatlich, alle zwei Monate oder quartalsweise im Voraus mitgeteilt. Die Begegnungszentren arbeiten mit anderen Institutionen im Quartier zusammen. Hierzu gehören: - Einrichtungen der Altenarbeit im Viertel (Örtliche Arbeitsgemeinschaften Altenarbeit), z.B. Besuchsdienste, Sozialstationen, Tagespflegehaus, Alten- und Pflegeheime, andere Einrichtungen der offenen Altenarbeit, Seniorenrat - Einrichtungen mit anderen Zielgruppen (Stadtteilkonferenzen) z.B. Vereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Polizei, Wohnungswirtschaft. - die Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen in Tagesstätten und Treffpunkten für ältere Menschen; unter Umständen ist eine eigene Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen in Begegnungszentren zu bilden - die „Leitstelle Älter werden in Aachen“ Zudem kommen die Leitungen der Begegnungszentren ohne externe Begleitung viermal jährlich zusammen, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Im Rahmen der Dokumentation werden die folgenden Daten - differenziert nach Alter, Geschlecht, Herkunft (Migrationshintergrund) und Familienstand - erfasst: - Besucher der Veranstaltungen - Beratungen im Begegnungszentrum (Komm-Struktur) und in der Wohnung (Geh-Struktur) - Vermittlung von Service-Leistungen - Inanspruchnahme der Angebote auf den Gebieten Freizeit, Kommunikation, Gesundheit und Bildung - Mitarbeitende im Begegnungszentrum - Zufriedenheit der Besucher und Nutzer Zudem werden Informationen über besondere Entwicklungen oder entstandene Schwerpunkte im Laufe des Jahres zusammengestellt (Jahresbericht). Förderung der Begegnungszentren Die Stadt Aachen fördert die hauptamtliche Fachkraft mit xxx Std./Woche. Das entspricht einem Zuschuss in Höhe von xxx€ jährlich (Stand 2014). Um Referenten oder Beschäftigungsmaterialien finanzieren zu können, erhalten Begegnungszentren darüber hinaus einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.500,00€. die Weitere Begegnungszentren sollen sukzessiv alle zwei Jahre entstehen. Die Entscheidung darüber, wo ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, trifft der Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger. Antragsverfahren Die Anträge zur Förderung sind bis zum 30.09. jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen. Dem Antrag sind die Vereinbarungen zwischen dem Träger und der Leitung der Einrichtung beizufügen. Inkrafttreten Diese Richtlinien werden erstmals 2015 angewendet. 1 Eckpunkte für ein „Neues Gesamtkonzept Begegnungsstätten“ in Aachen Am 17.09.2013 fand auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege ein Gespräch zum Thema „Neues Gesamtkonzept für Begegnungsstätten“ in der Stadt Aachen statt. Hier wurde beschlossen, dass Herr Krebsbach (AG Begegnungsstätten) und Dr. Köster (Stadt Aachen) zusammen mit einer Auswahl von Leiterinnen der Begegnungsstätten (Treffpunkte, Tagesstätten und Begegnungszentren; Ehrenamtliche und Professionelle) Eckpunkte für dieses Gesamtkonzept entwickeln. Ziel sollte sein, die zukünftige Entwicklung der offenen Altenarbeit und eine Reorganisation des Bezuschussungssystems zu diskutieren und daraus eine neue Förderrichtlinie zu erstellen. Eingeladen waren alle Leiterinnen der o.g. Einrichtungstypen. Letztendlich setzte sich der Arbeitskreis wie folgt zusammen: -- Frau Coracino von der Seniorenbegegnungsstätte AWO Walheim (Ehrenamtliche) - Frau Flamm vom Begegnungszentrum „Haus Hörn“ (Ehrenamtliche) - Frau Kahlen-Kerenkiewitz vom Fachbereich Soziales und Integration -- Herr Dr. Köster vom Fachbereich Soziales und Integration - Frau Korr/Frau Plesnik vom Begegnungszentrum „Am Haarbach“ (teilweise) - Herr Krebsbach als Koordinator der AG Seniorenbegegnungsstätten und Vertreter des Caritasverbandes für die Katholischen Träger - Frau Kreitz vom Fachbereich Soziales und Integration - Frau Kuckelkorn vom Begegnungszentrum AWO Ost und verbandliche Vertreterin AWO Kreisverband Aachen-Stadt - Frau Lang vom Begegnungszentrum AWO Preusswald und verbandliche Vertreterin AWO Kreisverband Aachen-Stadt - Frau Dr. Schmidt vom Begegnungszentrum „Haus Hörn“ Die gemeinsamen Überlegungen bezogen sich auf die folgenden drei Punkte: 1. Kennzeichen, Aufgaben und Förderung der Einrichtungen 2. Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen und Dienste der stadtteilbezogenen offenen Altenarbeit 3. Fortbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen in Seniorenbegegnungsstätten Der Arbeitskreis ist viermal zusammengetreten. Im Folgenden werden die Diskussionen sowie die Ergebnisse wiedergegeben, die am 29.04.2014 in der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege vorgestellt wurden. Auf dieser Basis ist die „Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen in der Stadt Aachen“ entwickelt worden. 1. Kennzeichen, Aufgaben und Förderung der Einrichtungen 1.1 Untergliederung Treffpunkt-Tagesstätte-Begegnungszentrum 2 Die Beteiligten waren sich einig, dass eine Untergliederung in Altentreff, Altentagesstätte und Begegnungszentrum beibehalten wird. Allen drei Einrichtungstypen wird eine Daseinsberechtigung bescheinigt. Um dem generationsübergreifenden Aspekt gerecht zu werden verständigen sich die Teilnehmenden als neue Institutionennamen auf Treffpunkt (anstatt Altentreff), Tagesstätte (anstatt Altentagesstätte) und Begegnungszentrum. 1.2 Finanzierung der Einrichtungstypen 1.2.1 Voraussetzungen Voraussetzung für die Zahlung von Zuschüssen durch die Stadt Aachen ist, dass die Einrichtung „offen für alle“ Interessenten ist. Bei Zweifeln (z.B. wegen der speziellen Namensgebung) soll die Verwaltung prüfen, ob dieser Vorgabe nachgekommen wird. Der Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit muss nachgekommen werden. Als mögliche Methoden der Öffentlichkeitsarbeit werden genannt: - Veröffentlichung der Angebote im „Leitfaden für Senioren u. Seniorinnen“ der Leitstelle Älter werden (verpflichtend für alle Einrichtungen) - Aushang im Schaukasten vor der Einrichtung - Hinweisschilder - Tageszeitung – in der Rubrik Rat und Hilfe (regelmäßig) - Stadtteilzeitung, Stadtteilmagazin, sonstige stadtteilbezogene Publikationen - HomePage - Teilnahme an Messen Für alle von der Stadt Aachen bezuschussten Einrichtungen ist für die Leitungen von Treffpunkten und Tagesstätten sowie Mitarbeitende der Begegnungszentren die Teilnahme an mindestens einer Fortbildung, die vom Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Seniorenbegegnungsstätten angeboten werden, verpflichtend. Die Teilnahme wird durch den Koordinator geprüft. 1.2.2 Treffpunkte Bezüglich der Finanzierung der Treffpunkte wurde festgestellt, dass die Zuständigkeiten zwischen dem Fachbereich Soziales und Integration und den Bezirken nicht eindeutig geklärt sind. Deshalb hat die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ eine Gesamtübersicht über die Treffpunkte erstellt (wie viele und wo gibt es Treffpunkte? Welche bekommen einen Zuschuss vom Fachbereich Soziales und Integration?). Zudem wurde erhoben, in wie weit sich die Bezirke derzeit an der Finanzierung der offenen Altenarbeit beteiligen. In Zukunft soll erreicht werden, dass alle Treffpunkte im gesamten Stadtgebiet nach denselben Vorgaben zentral vom Fachbereich Soziales und Integration finanziert werden. Auf Antrag sollen alle Treffpunkte einen Sockelbetrag erhalten, gestaffelt nach der Häufigkeit der Veranstaltungen. Der Zuschuss entspricht in der Höhe unverändert der Richtlinie von 1992. Den Bezirken bleibt es unbenommen, die Altenarbeit zusätzlich aus bezirklichen Mitteln zu fördern. Durch die Bezirke gewährte Zuwendungen werden nicht auf den Sockelbetrag angerechnet. 3 Die Verwaltung wies darauf hin, dass bei der Finanzierung aller Treffpunkte das Gesamtbudget für die offene Altenarbeit schrumpfe und die Begegnungsstätten, die derzeit Zuschüsse durch den Fachbereich erhielten, ggf. mit einem geringeren Zuschuss auskommen müssten. Nach den Vorstellungen der Träger darf der finanzielle Mehraufwand der Verwaltung aber nicht zu Lasten bestehender anderer Förderungen gehen. 1.2.3 Tagesstätten In der Richtlinie soll der Zuschussbetrag an Tagesstätten in Höhe von derzeit 7.400,-- € garantiert werden. Das biete den Trägern mehr Planungssicherheit. Anpassungen sollen vorgenommen werden können. Die Zuwendung soll als „Betriebskostenzuschuss“ bezeichnet werden. Die Verwaltung legt Wert darauf, dass neue von der Stadt bezuschusste Tagesstätten nur in Absprache mit dem Fachbereich Soziales und Integration der Stadt Aachen eingerichtet werden können. 1.2.4 Begegnungszentren Die Träger wünschen eine Zusage, dass der Fortbestand der Begegnungszentren 2015-2017 gesichert ist. Um diese Zusage durch die Politik zu erreichen, soll im Herbst die wichtige und gute Arbeit der Begegnungszentren im Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie vorgestellt werden. Als Termin ist der 25.09.2014 vorgesehen. Die Wichtigkeit könnte über die Zufriedenheitsbefragung der Besucher (Lebensqualität im Quartier) sowie über Umfang und Wert der geleisteten Ehrenamtsstunden dokumentiert werden (vgl. 1.3.4). Zudem wünschen die Träger eine Aufstockung des Beschäftigungsumfangs für alle Begegnungszentren um 100%. Nach intensiver Diskussion dieses Punktes kommen die Anwesenden überein, eine Erhöhung von derzeit 32% (12,5 Wochenstunden) auf 50% (19,5 Wochenstunden) vorzuschlagen. Als Argumente für die Erhöhung werden angeführt: - Der demografische Wandel wird als Thema seit vielen Jahren diskutiert. Dieser ist als ein Prozess zu verstehen, der in den Kommunen gestaltet werden kann und muss. Dazu sind als Ressourcen nicht nur Ehrenamtliche einzubinden, sondern hier ist auch professionelle Arbeit notwendig, die fachliche Kompetenz und dauerhaft zuverlässiges Engagement umfasst. Die Begegnungszentren mit ihrem dezentralen Versorgungsansatz leisten in den Lebensräumen einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit, der erhalten und ausgebaut werden muss. Denn die Arbeit mit und für ältere Menschen ist in hohem Maße auch Präventionsarbeit, die langfristig Kosten spart. - Wenn die derzeitigen Angebote auch zukünftig noch geleistet werden sollen, muss der Beschäftigungsumfang erhöht werden. Ansonsten können bisherige Qualität und Quantität nicht aufrechterhalten bleiben, z.B. Begleitung der Ehrenamtlichen, Angebote für Bürger mit Migrationshintergrund oder präventive Angebote. - Die Dokumentation und Statistik nimmt einen Großteil an Zeit in Anspruch. Gleichzeitig wird aber auch viel Wert auf das Führen der Teilnehmerlisten zu Veranstaltungen und die Dokumentation persönlicher Beratungen gelegt, um die Effektivität der Arbeit in den Begegnungszentren nachvollziehbar machen zu können. 4 - Es wird darauf hingewiesen, dass die seit vielen Jahren ehrenamtlich tätigen Leitungen der Tagesstätten sensibel auf die zukünftig professionelle Kraft vorbereitet werden müssen, wenn sie in ein Begegnungszentrum umgewandelt werden sollen. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass die Leiterinnen der bestehenden Begegnungszentren die Möglichkeit bekommen, eine Patenschaft für Tagesstätten zu übernehmen. Schließlich schlagen die Träger vor, auch eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses für die Begegnungszentren von derzeit 2.000,-€ auf 3.500,-€ vorzunehmen, um in größerem Umfang Referenten oder Beschäftigungsmaterialien finanzieren zu können. Weitere Begegnungszentren sollen sukzessiv alle 2 Jahre ein neues Begegnungszentrum entstehen (Zielvorstellung). Die Entscheidung darüber, wo ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, trifft der Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger. Der Fachbereich Soziales und Integration hat darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht in Aachen generell eine Verlagerung hin zu den professionell geleiteten Begegnungszentren stattfinden sollte. Das bedeute eher die Einrichtung neuer Begegnungszentren (auf der Basis bestehender Tagesstätten) als eine Aufstockung der Personalkosten innerhalb der bestehenden Begegnungszentren. Ziel sei es, in jedem der 14 Sozialräume ein Begegnungszentrum einzurichten. Da die verfügbaren Mittel beschränkt seien, müsse auch eine Umverteilung der vorhandenen Mittel in Betracht gezogen werden. In einem zweiten Schritt könne mit der Politik darüber verhandelt werden, ob sie bereit ist, auch zusätzliche Mittel bereit zu stellen. Denkmodelle seien: - Reduzierung der Mittel für Tagesstätten, um einige von ihnen in Begegnungszentren umwandeln zu können. - Die Zuschüsse in Vierteln, die infrastrukturell gut ausgestattet sind (z.B. mit Familienzentren, Quartiersmanagement) oder wo keine Mieten zu zahlen sind, zu reduzieren, um in anderen mehr bezahlen zu können. Aus Sicht der Verwaltung könnte als eine weitere Alternative eine Reduzierung der Aufgabenkataloge in Erwägung gezogen werden. Wenn eine Reduzierung des Angebotes erfolgen soll, dann vorzugsweise im Bereich der Freizeitgestaltung zugunsten von Beratung, Begleitung von Ehrenamtlichen und dem Angebot kleiner Dienstleistungen. Diese Überlegungen werden von den Trägern mit Hinweis auf die bereits jetzt im vorhandenen Zeitbudget kaum zu erfüllenden Aufgaben generell abgelehnt. 1.3 Dokumentation 5 Alle Einrichtungsleitungen der Begegnungsstätten sollen von der Sozialverwaltung darüber informiert werden, welche Zuschüsse für ihre Einrichtung an die Träger ausgezahlt wurden. Hier wird auch auf die Einhaltung der Richtlinien und der Mitteilungspflicht bei Änderung der Öffnungszeiten hingewiesen Im Gegenzug sind die Einrichtungen verpflichtet, der Sozialverwaltung die im Folgenden aufgeführten Dokumentationen zu übersenden. 1.3.1 Treffpunkte Von einer umfangreicheren Dokumentation der Treffpunkte wird abgesehen, da die Zuschusshöhe und der Aufwand für die Kontrolle in keiner vertretbaren Relation zueinander stehen. Dennoch sollte auch hier überlegt werden, ob einzelne stichprobenhafte Besuche vorgenommen werden sollten. 1.3.2 Tagesstätten In Tagesstätten beschränkt sich die Dokumentation derzeit verpflichtend auf das Übersenden der Monatsprogramme. Die bisherige Praxis, die Monatsprogramme im Vormonat der Stadt zuzuschicken, wird beibehalten. Dies könne auch alle zwei Monate oder quartalsweise der Stadt geschehen. Die Monatsprogramme sollten auch für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, z.B. als Aushang im Schaukasten oder für die Pressearbeit. Zusätzlich wurde in der Vergangenheit im Abstand von 3-5 Jahren zwei Monate lang eine Gesamterhebung der Besucher jeder Veranstaltung nach Alter, Geschlecht, Geburtsland und Adresse (Straße und gerundete Hausnummer) durchgeführt. In Zukunft sollen die Besucher der Tagesstätten alle 2 Jahre einen Monat lang erfasst werden: Alter, Geschlecht, Geburtsland und Adresse (Straße und gerundete Hausnummer). Die Verwaltung kann aufgrund der Ergebnisse wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Altenarbeit ziehen. Die Tagesstätten erhalten durch die Befragung eine höhere Aufmerksamkeit und Wertschätzung in der Politik und können die Ergebnisse für die Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen nutzen. Die erste Befragung wird im Herbst dieses Jahres sein. Herr Köster wird die Modalitäten und einen Fragebogen mit Frau Kuckelkorn und Herrn Krebsbach abstimmen. 1.3.3 Begegnungszentren Die Dokumentation der Arbeit in Begegnungszentren ist verpflichtend geregelt und wird im Sinne einer Vereinfachung weiterentwickelt. 1.3.4 Dokumentation der Präventionsarbeit in den Begegnungsstätten Die Begegnungsstätten leisten eine wichtige Präventionsarbeit, wenn es auch schwierig ist, diese geldwert zu benennen. Legt man in der Auswertung für das Jahr 2012 die geleisteten Ehrenamtsstunden zu Grunde und bewertet sie mit 5,-- € /Stunde/Ehrenamtler, ergeben sich Beträge von monatlich 33.820,-€ (1.691 Std/W x 4x5,-€) bzw. jährlich 405.840,-€. Die Teilnehmenden schlagen vor, in allen Einrichtungstypen die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleisteten Stunden alle zwei Jahre zu erfassen. 6 Darüber hinaus ist die Teilnahme an den Aktivitäten der Begegnungsstätten durch die Besucher und Teilnehmer ebenfalls als Vorbeugung vor Einsamkeit und Pflegebedürftigkeit zu werten. Die möglichen Kostenersparnisse fallen dann noch um ein Vielfaches höher aus. 1.4 Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Richtlinie Es ergibt sich die Frage, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung der Richtlinie haben soll. Ein konkreter Vorschlag wird nicht formuliert. Es erfolgt lediglich der Hinweis, dass die Träger die Verantwortung haben, die Richtlinie einzuhalten und sich verpflichten, jede Änderung der Öffnungszeiten umgehend an die Stadt zu melden. Die Verwaltung soll die Einhaltung der Zuschussrichtlinie kontrollieren. Bei Unstimmigkeiten sucht die Verwaltung das Gespräch mit dem Träger und der Einrichtungsleitung. Eine Rückforderung oder Kürzung der Zuschüsse wird vorgesehen. 1.5 Finanzielle Auswirkungen, wenn Wünsche der Träger erfüllt würden Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche finanziellen Auswirkungen sich aus den von den Trägern eingebrachten Wünschen ergeben. Die Angaben beziehen sich auf die acht derzeit bestehenden Begegnungszentren, die Tagesstätten sowie auf die Finanzierung der Treffpunkte. Bei den Treffpunkten wird davon ausgegangen, dass alle Treffpunkte im gesamten Stadtgebiet vom Fachbereich Soziales und Integration bezuschusst werden. Einzelzuschuss 2014 Anzahl Gesamtzuschuss 2014 Begegnungszentren/ Personalkosten Begegnungszentren/ Sachkosten 20.000 8 2.000 Altentagesstätten Treffpunkte B0 Treffpunkte B 1-6 Summe Einzelzuschuss 2015 Aufstockung insges. Gesamtzuschuss 2015 160.000 Aufstockung Einzelzuschuss od. Anzahl 1) 11.200 31.200 89.600 249.600 8 16.000 1.500 3.500 12.000 28.000 7.400 14 103.600 260 - 720 25 10.140 7.400 10.140 14 289.740 103.600 260 720 4.900 4.900 106.500 396.240 7 Für die Einrichtung neuer Begegnungszentren auf der Basis bestehender Tagesstätten müsste ein Betrag von 22.800 Euro je Begegnungszentrum aufgebracht werden: Personalkosten Sachkosten Abzüglich feststehender Zuschuss zu Altentagesstätte Insgesamt 31.200 3.500 - 7.400 27.350 2. Zuschuss zu der Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen und Dienste der stadtteilbezogenen offenen Altenarbeit Der Zuschuss in Höhe von derzeit 20.200,-€ wird durch einen eigenen Antrag und Verwendungsnachweis durch den Verband der Freien Wohlfahrtspflege verantwortet, der mit der Stadt eine Vereinbarung mit entsprechender Aufgabenbeschreibung getroffen hat, derzeit Regionaler Caritasverband Aachen. 3. Zuschuss zu Fortbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen in Seniorenbegegnungsstätten Der Zuschuss in Höhe von derzeit 2.000,-€ wird durch einen eigenen Antrag und Verwendungsnachweis durch den Verband der Freien Wohlfahrtspflege verantwortet, der auch für die Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen und Dienste der stadtteilbezogenen offen Altenarbeit zuständig ist. Gez. Dr. Köster 01.09.2014