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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
139230.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
26.11.14, 12:00
Aktualisiert
12.04.18, 08:37

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung FB 23/0051/WP17 öffentlich 26.11.2014 FB 23/43 Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 09.12.2014 20.01.2015 28.01.2015 WLA FA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebühren zum 01.03.2015. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Verschlechterun Vorlage FB 23/0051/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2014 Seite: 1/3 g Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag 155.200,00 155.200,00 465.600,00 465.600,00 0 0 Sachaufwand 149.700,00 149.700,00 456.400,00 456.400,00 0 0 0 0 0 0 0 0 -5.500,00 -9.200,00 -9.200,00 0 0 Abschreibungen Ergebnis ner Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 -5.500,00 Ansatz 2015 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g * Die Differenzen zwischen den Ansätzen und den in der Gebührenbedarfsberechnung aufgeführten Zahlen resultieren daraus, dass bei der Gebührenkalkulation Ist-Zahlen als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Eine Anpassung der Ansätze (Aufwendungen und Ertäge) an die Gebührenkalkulation erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2015. Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen. Vorlage FB 23/0051/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskostenbeitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um 20 % erfolgte zum 01.04.2013. Eine Hochrechnung der für 2015 zu erwartenden Ausgaben (Aufwand) und der Einnahmen (Erträge) für das laufende Jahr (und somit auch für die Folgejahre) ergibt keine Kostendeckung. Die Unterdeckung für den Fall, dass keine Gebührenerhöhung erfolgt, beträgt 2015 15.750 €. Bezüglich der Berechnung wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen. Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandgebührensatzung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt: a.) Tarifzone I 1,99 € durch den Betrag 2,25 €/qm Standfläche b.) Tarifzone II 1,80 € durch den Betrag 2,03 €/qm Standfläche c.) Tarifzone III 1,56 € durch den Betrag 1,76 €/qm Standfläche Somit hat beispielsweise ein/e MarktbeschickerIn mit einer Standfläche von 20,00 qm in der Tarifzone II ab 01.03.2015 den Betrag von 40,60 € statt 36,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und Sondernutzung zu zahlen. Anlagen: Gebührenbedarfsberechnung Wochenmärkte 2015 Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten der Stadt Aachen Vorlage FB 23/0051/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2014 Seite: 3/3 Gebührenbedarfsberechnung Wochenmärkte 2015 Erträge in 2014 (Ist) PSP-Element 4-020206-907-8 Sachkonto 43210000 Erläuterung und Aufteilungsmaßstab Solleinnahmen - netto Marktgebühren - netto - (Stromkosten werden zusätzlich erhoben) 125.000,00 € HH-Ansatz 2015 HH-Ansatz 2016 HH-Ansatz 2017 Erträge Erträge Erträge 141.250,00 € 141.250,00 € 141.250,00 € 1-020206-914-4 43910000 Sonstige öffentlich-rechlichte Leistungsentgelte (Ersatz Abschleppkosten) 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 1-020206-914-4 45610000 Bußgelder, Zwangsgelder und dergleichen 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 125.200,00 € 141.450,00 € 141.450,00 € 141.450,00 € Insgesamt Aufwendungen in 2015 (kalkuliert) Produkt 1-020206-914-4 Sachkonto Erläuterung und Aufteilungsmaßstab Ausgaben - ohne MWST 50110000-50610000 Dienstbezüge/Entgelte 1-020206-914-4 52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1-020206-914-4 52540000 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € 1-020206-914-4 54130000 Aufwendungen f. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1-020206-914-4 54140000 Aufwendungen für übernommene Reisekosten 1-020206-914-4 54170000 Dienst- und Schutzkleidung, pers, Ausrüstungsgegenstände 1-020206-914-4 54290000 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen (Abschleppkosten) HH-Ansatz 2015 HH-Ansatz 2016 HH-Ansatz 2017 Aufwendungen Aufwendungen Aufwendungen 82.700,00 € 82.700,00 € 82.700,00 € 82.700,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 4.800,00 € 4.800,00 € 4.800,00 € 4.800,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.900,00 € 1.900,00 € 1.900,00 € 1.900,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 500,00 € 1-020206-914-4 54310000 Geschäftsaufwendungen 1-020206-914-4 54410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 1-020206-914-4 58110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen - allgemeiner Verwaltungskostenbeitrag 30.300,00 € 30.300,00 € 30.300,00 € 30.300,00 € 4-020206-905-3 52410000 Reinigung Markt- und Standplätze (inkl. Winterdienst) 15.100,00 € 15.100,00 € 15.100,00 € 15.100,00 € 4-020206-912-5 54310000 Inserate für Marktwesen 6.500 € bei zweijährlicher Ausschreibung 3.250,00 € 6.500,00 € 0,00 € 6.500,00 € Insgesamt 140.950,00 € 144.200,00 € 137.700,00 € 144.200,00 € Unterdeckung 15.750,00 € 12,58 % -2.750,00 € 3.750,00 € -2.750,00 € gerundet 13,00 % zusätzliche Erträge durch Erhöhung der Marktgebühren (netto) um 13 %: 16.250,00 € ergeben bei PSP 4-020206-907-8 / SK 43210000 kalkulierte Erträge in Höhe von insgesamt: 141.250,00 € (13 % von 125.000,00) +/- Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten der Stadt Aachen - Marktstandgebührensatzung - vom 13.04.2005 (in der Fassung des 2. Nachtrages 1 zur Marktstandgebührensatzung vom _____________) Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am ________________ aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung folgende Marktstandgebührensatzung beschlossen: §1 Gegenstand und Zahlung der Marktstandgebühren (1) Für die Benutzung eines Standplatzes zum Verkauf von Waren auf den Wochenmärkten im Stadtgebiet Aachen werden Marktstandgebühren erhoben. (2) Die Marktstandgebühren sind bis zum 5. eines jeden Monats im voraus an die Stadtkasse Aachen kostenfrei zu überweisen. Sollte der Gebührenpflichtige von seinem Recht zur Benutzung des Standplatzes keinen oder nur teilweisen Gebrauch machen, kann die freie Fläche anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Marktstandgebühren besteht nicht. _____________________________________________________________________________________ 1 1. Nachtrag vom 19.12.2012, veröffentlicht in der Aachener Tageszeitung am 23.03.2013 2. Nachtrag vom _________, veröffentlicht in der Aachener Tageszeitung am _________ §2 Höhe der Marktstandgebühren (1) Für die städtischen Wochenmärkte werden die nachfolgenden Tarifzonen festgesetzt: (a) (b) (c) (2) Tarifzone I Burtscheid 2,25 € / m² / Monat Aachen-Mitte, vor dem Rathaus (dienstags) 2,25 € / m² / Monat Aachen-Mitte, vor dem Rathaus (donnerstags) 2,25 € / m² / Monat Münsterplatz 2,25 € / m² / Monat Neumarkt 2,25 € / m² / Monat Tarifzone II Brand (dienstags) 2,03 € / m² / Monat Brand (samstags) 2,03 € / m² / Monat Eilendorf 2,03 € / m² / Monat Tarifzone III Haaren 1,76 € / m² / Monat Kornelimünster 1,76 € / m² / Monat Richterich 1,76 € / m² / Monat Rothe Erde 1,76 € / m² / Monat Kronenberg 1,76 € / m² / Monat Zu den Marktstandgebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe erhoben. (3) Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen vom 10.11.1979, geändert durch Fassung vom 14.04.2011, werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung (Buchstabe B Tarifstelle 8) erhoben. (4) Für die Marktteilnehmer sind Stromanschlüsse vorhanden. Von den Benutzern dieser Einrichtung sind zusätzlich zu den Marktstandgebühren die anteiligen Stromkosten und die anteiligen Abschreibungskosten (Umlagekosten) zu zahlen. Die Strom- und Umlagekosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Einmal jährlich erfolgt eine spezifizierte Abrechnung. §3 Inkrafttreten (1) Die Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NW.) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Aachen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.