Daten
Kommune
Aachen
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139230.pdf
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177 kB
Erstellt
26.11.14, 12:00
Aktualisiert
12.04.18, 08:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 23/0051/WP17
öffentlich
26.11.2014
FB 23/43
Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen
Wochenmärkte
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.12.2014
20.01.2015
28.01.2015
WLA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der
Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu
beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und
als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um
13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2.
Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage
beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die
entsprechende Änderung der Marktstandgebühren zum 01.03.2015. Der 2. Nachtrag zur
Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Verschlechterun
Vorlage FB 23/0051/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2014
Seite: 1/3
g
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ertrag
155.200,00
155.200,00
465.600,00
465.600,00
0
0
Sachaufwand
149.700,00
149.700,00
456.400,00
456.400,00
0
0
0
0
0
0
0
0
-5.500,00
-9.200,00
-9.200,00
0
0
Abschreibungen
Ergebnis
ner Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
-5.500,00
Ansatz
2015 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
* Die Differenzen zwischen den Ansätzen und den in der Gebührenbedarfsberechnung aufgeführten
Zahlen
resultieren daraus, dass bei der Gebührenkalkulation Ist-Zahlen als Berechnungsgrundlage
herangezogen werden. Eine Anpassung der Ansätze (Aufwendungen und Ertäge) an die
Gebührenkalkulation
erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2015. Im Übrigen wird auf die beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Vorlage FB 23/0051/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskostenbeitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um 20 % erfolgte
zum 01.04.2013.
Eine Hochrechnung der für 2015 zu erwartenden Ausgaben (Aufwand) und der Einnahmen (Erträge)
für das laufende Jahr (und somit auch für die Folgejahre) ergibt keine Kostendeckung. Die
Unterdeckung für den Fall, dass keine Gebührenerhöhung erfolgt, beträgt 2015 15.750 €. Bezüglich
der Berechnung wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten in der
Stadt Aachen (Marktstandgebührensatzung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:
a.)
Tarifzone I
1,99 € durch den Betrag 2,25 €/qm Standfläche
b.)
Tarifzone II
1,80 € durch den Betrag 2,03 €/qm Standfläche
c.)
Tarifzone III
1,56 € durch den Betrag 1,76 €/qm Standfläche
Somit hat beispielsweise ein/e MarktbeschickerIn mit einer Standfläche von 20,00 qm in der
Tarifzone II ab 01.03.2015 den Betrag von 40,60 € statt 36,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer
und Sondernutzung zu zahlen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung Wochenmärkte 2015
Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten der Stadt Aachen
Vorlage FB 23/0051/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2014
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Gebührenbedarfsberechnung Wochenmärkte 2015
Erträge in 2014 (Ist)
PSP-Element
4-020206-907-8
Sachkonto
43210000
Erläuterung und Aufteilungsmaßstab
Solleinnahmen - netto
Marktgebühren - netto - (Stromkosten werden zusätzlich erhoben)
125.000,00 €
HH-Ansatz 2015
HH-Ansatz 2016
HH-Ansatz 2017
Erträge
Erträge
Erträge
141.250,00 €
141.250,00 €
141.250,00 €
1-020206-914-4
43910000
Sonstige öffentlich-rechlichte Leistungsentgelte (Ersatz Abschleppkosten)
100,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
1-020206-914-4
45610000
Bußgelder, Zwangsgelder und dergleichen
100,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
125.200,00 €
141.450,00 €
141.450,00 €
141.450,00 €
Insgesamt
Aufwendungen in 2015 (kalkuliert)
Produkt
1-020206-914-4
Sachkonto
Erläuterung und Aufteilungsmaßstab
Ausgaben - ohne MWST
50110000-50610000 Dienstbezüge/Entgelte
1-020206-914-4
52410000
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1-020206-914-4
52540000
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 €
1-020206-914-4
54130000
Aufwendungen f. Aus- und Fortbildung, Umschulung
1-020206-914-4
54140000
Aufwendungen für übernommene Reisekosten
1-020206-914-4
54170000
Dienst- und Schutzkleidung, pers, Ausrüstungsgegenstände
1-020206-914-4
54290000
Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen (Abschleppkosten)
HH-Ansatz 2015
HH-Ansatz 2016
HH-Ansatz 2017
Aufwendungen
Aufwendungen
Aufwendungen
82.700,00 €
82.700,00 €
82.700,00 €
82.700,00 €
2.000,00 €
2.000,00 €
2.000,00 €
2.000,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
4.800,00 €
4.800,00 €
4.800,00 €
4.800,00 €
200,00 €
200,00 €
200,00 €
200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.900,00 €
1.900,00 €
1.900,00 €
1.900,00 €
500,00 €
500,00 €
500,00 €
500,00 €
1-020206-914-4
54310000
Geschäftsaufwendungen
1-020206-914-4
54410000
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
1-020206-914-4
58110000
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen - allgemeiner Verwaltungskostenbeitrag
30.300,00 €
30.300,00 €
30.300,00 €
30.300,00 €
4-020206-905-3
52410000
Reinigung Markt- und Standplätze (inkl. Winterdienst)
15.100,00 €
15.100,00 €
15.100,00 €
15.100,00 €
4-020206-912-5
54310000
Inserate für Marktwesen 6.500 € bei zweijährlicher Ausschreibung
3.250,00 €
6.500,00 €
0,00 €
6.500,00 €
Insgesamt
140.950,00 €
144.200,00 €
137.700,00 €
144.200,00 €
Unterdeckung
15.750,00 €
12,58 %
-2.750,00 €
3.750,00 €
-2.750,00 €
gerundet
13,00 %
zusätzliche Erträge durch Erhöhung der Marktgebühren (netto) um 13 %:
16.250,00 €
ergeben bei PSP 4-020206-907-8 / SK 43210000 kalkulierte Erträge in Höhe von insgesamt:
141.250,00 €
(13 % von 125.000,00)
+/-
Satzung
über die Erhebung von Marktstandgebühren
auf den Wochenmärkten der Stadt Aachen
- Marktstandgebührensatzung - vom 13.04.2005
(in der Fassung des 2. Nachtrages 1 zur Marktstandgebührensatzung vom _____________)
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am ________________ aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW
2023) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom
21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung folgende
Marktstandgebührensatzung beschlossen:
§1
Gegenstand und Zahlung der Marktstandgebühren
(1)
Für die Benutzung eines Standplatzes zum Verkauf von Waren auf den Wochenmärkten im Stadtgebiet
Aachen werden Marktstandgebühren erhoben.
(2)
Die Marktstandgebühren sind bis zum 5. eines jeden Monats im voraus an die Stadtkasse Aachen
kostenfrei zu überweisen.
Sollte der Gebührenpflichtige von seinem Recht zur Benutzung des Standplatzes keinen oder nur teilweisen
Gebrauch machen, kann die freie Fläche anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Erstattung oder
Ermäßigung der Marktstandgebühren besteht nicht.
_____________________________________________________________________________________
1
1. Nachtrag vom 19.12.2012, veröffentlicht in der Aachener Tageszeitung am 23.03.2013
2. Nachtrag vom _________, veröffentlicht in der Aachener Tageszeitung am _________
§2
Höhe der Marktstandgebühren
(1)
Für die städtischen Wochenmärkte werden die nachfolgenden Tarifzonen festgesetzt:
(a)
(b)
(c)
(2)
Tarifzone I
Burtscheid
2,25 € / m² / Monat
Aachen-Mitte, vor dem Rathaus (dienstags)
2,25 € / m² / Monat
Aachen-Mitte, vor dem Rathaus (donnerstags)
2,25 € / m² / Monat
Münsterplatz
2,25 € / m² / Monat
Neumarkt
2,25 € / m² / Monat
Tarifzone II
Brand (dienstags)
2,03 € / m² / Monat
Brand (samstags)
2,03 € / m² / Monat
Eilendorf
2,03 € / m² / Monat
Tarifzone III
Haaren
1,76 € / m² / Monat
Kornelimünster
1,76 € / m² / Monat
Richterich
1,76 € / m² / Monat
Rothe Erde
1,76 € / m² / Monat
Kronenberg
1,76 € / m² / Monat
Zu den Marktstandgebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe
erhoben.
(3)
Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen
Straßen in der Stadt Aachen vom 10.11.1979, geändert durch Fassung vom 14.04.2011, werden Gebühren
nach Maßgabe des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung (Buchstabe B Tarifstelle 8) erhoben.
(4)
Für die Marktteilnehmer sind Stromanschlüsse vorhanden. Von den Benutzern dieser Einrichtung sind
zusätzlich zu den Marktstandgebühren die anteiligen Stromkosten und die anteiligen Abschreibungskosten
(Umlagekosten) zu zahlen. Die Strom- und Umlagekosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Einmal
jährlich erfolgt eine spezifizierte Abrechnung.
§3
Inkrafttreten
(1)
Die Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2)
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NW.) beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b)
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet,
d)
der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Aachen vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.