Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
138507.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
18.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0095/WP17
öffentlich
18.11.2014
Dez. III / FB 61/70
Schleidener Straße, 2. BA
hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.12.2014
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.11.2014
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Erläuterungen:
Die Planung für den 2. Bauabschnitt der Schleidener Straße ist in Bearbeitung. Um den
Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung stellen zu können, werden die Pläne voraussichtlich im
März 2015 der Bezirksvertretung (Empfehlung) und dem Mobilitätsausschuss zum Baubeschluss
vorgelegt.
Im Rahmen der Entwurfsplanung sind abweichend vom Planungsbeschluss noch einige Aspekte im
Detail zu bearbeiten.
Ausführungsplanung Straßenbau
Der für die Umsetzung des Vorentwurfes Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße
erforderliche Grunderwerb kann nicht wie mit den Eigentümern vorbesprochen durchgeführt werden,
da die Auflagen bzgl. der Sicherheitsabstände zu den Treibstofftanks auf dem Tankstellengelände
selbst mit einem verkleinerten Kreisverkehr nicht erfüllbar wären. Es wurden mehrere Varianten
entwickelt, die alle zu keiner einvernehmlichen Lösung führten. Zuletzt zeichnet sich eine Lösung ab,
bei der vom Grundstück der Tankstelle keine Teilfläche benötigt wird. Diese Veränderung am
Kreisverkehr erfordert in den beiden zufließenden Ästen der Schleidener Straße und in der
Prämienstraße eine Anpassung der Planung.
Für die Aufstellung eines Kunstwerkes ist die Mittelinsel des Kreisverkehres Schleidener
Straße/Hahner Straße/ Montebourgstraße vorgesehen. Entsprechende Abstimmungen mit Vereinen
können nach Vorlage der Entwurfsplanung aufgenommen werden. Für den Kreisverkehr Schleidener
Straße/Prämienstraße wird noch geprüft, ob dort eine Aufstellung möglich ist.
Ertüchtigung des Bahnübergangs (BÜ)
Im Bahnübergang Schleidener Straße/Vennbahntrasse muss die Sicherungstechnik an die aktuellen
Anforderungen angepasst werden. Im Rahmen der eisenbahntechnischen Planung ist u.a. zu prüfen,
ob die Weiche neben dem Bahnübergang verschoben werden muss. Für die Querung des
Vennbahnradweges ist ein zusätzlicher Bahnübergang erforderlich, der den Vennbahnradweg neben
dem Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße auf die Schleidener Straße führt. Dieser neue
Bahnübergang muss evtl. auch mit einer Schrankenanlage ausgerüstet werden. Die bisherige
Querungsmittelinsel neben dem Bahnübergang muss entfernt werden, da sie die erforderlichen
Abstände gem. Eisenbahn-betriebsordnung nicht einhält. Die erforderlichen Ingenieurleistungen und
Abstimmungen mit dem Bahnbetreiber EVS werden zur Zeit durchgeführt.
Weiteres Vorgehen
Auf Basis der noch laufenden Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes Schleidener Straße ist im
Frühjahr 2015 ein Finanzierungsantrag zu stellen. Für den Bahnübergang muss zusätzlich noch ein
Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz durchgeführt
Vorlage FB 61/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.11.2014
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werden. Beide Elemente sind aus Sicht der Bezirksregierung als Zuwendungs- und
Genehmigungsbehörde nicht zu trennen, sodass die Dauer des Verfahrens für den BÜ das gesamte
Projekt verzögert. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist deshalb erst ab 2016 zu rechnen.
Finanzierung
Im Haushaltsplan der Stadt Aachen stehen für 2015 Mittel in Höhe von 170.000 € zur Verfügung, die
nur im geringen Umfang für den Abschluss des 1. Bauabschnittes benötigt werden. Für 2016 und
2017 sind Mittel in Höhe von zusammen 2.300.000 € eingeplant.
Der Fördergeber hat die Stadt im Einplanungsgespräch am 29.10.2014 aufgefordert, zeitnah einen
Finanzierungsantrag einzureichen. Er ist bereit in 2016 einen vorzeitigen Baubeginn und 2017 die
Bewilligung zu erteilen. Es handelt sich um die Fortsetzung der mit dem 1. Bauabschnitt begonnenen
Gesamtmaßnahme. Aus Sicht der Bezirksregierung ist die laut Eisenbahnbundesamt zwingend
erforderliche Ertüchtigung des Bahnüberganges im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme
ein unterstützendes Förderargument für die Straßenbaumaßnahme.
Das für den Bahnübergang erforderliche Planfeststellungsverfahren wird parallel zur Bearbeitung des
Förderantrages durchgeführt.
Vorlage FB 61/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.11.2014
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