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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
138507.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
18.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:03
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0095/WP17 öffentlich 18.11.2014 Dez. III / FB 61/70 Schleidener Straße, 2. BA hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.12.2014 B4 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.11.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: Die Planung für den 2. Bauabschnitt der Schleidener Straße ist in Bearbeitung. Um den Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung stellen zu können, werden die Pläne voraussichtlich im März 2015 der Bezirksvertretung (Empfehlung) und dem Mobilitätsausschuss zum Baubeschluss vorgelegt. Im Rahmen der Entwurfsplanung sind abweichend vom Planungsbeschluss noch einige Aspekte im Detail zu bearbeiten. Ausführungsplanung Straßenbau Der für die Umsetzung des Vorentwurfes Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße erforderliche Grunderwerb kann nicht wie mit den Eigentümern vorbesprochen durchgeführt werden, da die Auflagen bzgl. der Sicherheitsabstände zu den Treibstofftanks auf dem Tankstellengelände selbst mit einem verkleinerten Kreisverkehr nicht erfüllbar wären. Es wurden mehrere Varianten entwickelt, die alle zu keiner einvernehmlichen Lösung führten. Zuletzt zeichnet sich eine Lösung ab, bei der vom Grundstück der Tankstelle keine Teilfläche benötigt wird. Diese Veränderung am Kreisverkehr erfordert in den beiden zufließenden Ästen der Schleidener Straße und in der Prämienstraße eine Anpassung der Planung. Für die Aufstellung eines Kunstwerkes ist die Mittelinsel des Kreisverkehres Schleidener Straße/Hahner Straße/ Montebourgstraße vorgesehen. Entsprechende Abstimmungen mit Vereinen können nach Vorlage der Entwurfsplanung aufgenommen werden. Für den Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße wird noch geprüft, ob dort eine Aufstellung möglich ist. Ertüchtigung des Bahnübergangs (BÜ) Im Bahnübergang Schleidener Straße/Vennbahntrasse muss die Sicherungstechnik an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Im Rahmen der eisenbahntechnischen Planung ist u.a. zu prüfen, ob die Weiche neben dem Bahnübergang verschoben werden muss. Für die Querung des Vennbahnradweges ist ein zusätzlicher Bahnübergang erforderlich, der den Vennbahnradweg neben dem Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße auf die Schleidener Straße führt. Dieser neue Bahnübergang muss evtl. auch mit einer Schrankenanlage ausgerüstet werden. Die bisherige Querungsmittelinsel neben dem Bahnübergang muss entfernt werden, da sie die erforderlichen Abstände gem. Eisenbahn-betriebsordnung nicht einhält. Die erforderlichen Ingenieurleistungen und Abstimmungen mit dem Bahnbetreiber EVS werden zur Zeit durchgeführt. Weiteres Vorgehen Auf Basis der noch laufenden Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes Schleidener Straße ist im Frühjahr 2015 ein Finanzierungsantrag zu stellen. Für den Bahnübergang muss zusätzlich noch ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz durchgeführt Vorlage FB 61/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.11.2014 Seite: 2/3 werden. Beide Elemente sind aus Sicht der Bezirksregierung als Zuwendungs- und Genehmigungsbehörde nicht zu trennen, sodass die Dauer des Verfahrens für den BÜ das gesamte Projekt verzögert. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist deshalb erst ab 2016 zu rechnen. Finanzierung Im Haushaltsplan der Stadt Aachen stehen für 2015 Mittel in Höhe von 170.000 € zur Verfügung, die nur im geringen Umfang für den Abschluss des 1. Bauabschnittes benötigt werden. Für 2016 und 2017 sind Mittel in Höhe von zusammen 2.300.000 € eingeplant. Der Fördergeber hat die Stadt im Einplanungsgespräch am 29.10.2014 aufgefordert, zeitnah einen Finanzierungsantrag einzureichen. Er ist bereit in 2016 einen vorzeitigen Baubeginn und 2017 die Bewilligung zu erteilen. Es handelt sich um die Fortsetzung der mit dem 1. Bauabschnitt begonnenen Gesamtmaßnahme. Aus Sicht der Bezirksregierung ist die laut Eisenbahnbundesamt zwingend erforderliche Ertüchtigung des Bahnüberganges im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme ein unterstützendes Förderargument für die Straßenbaumaßnahme. Das für den Bahnübergang erforderliche Planfeststellungsverfahren wird parallel zur Bearbeitung des Förderantrages durchgeführt. Vorlage FB 61/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.11.2014 Seite: 3/3