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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
138900.pdf
Größe
180 kB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:02

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Dezernat III Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0018/WP17-1 öffentlich 14.11.2014 B 03/00 Kanalgebühren 2015 sowie Gebührenbedarfsberechnung 2015 17. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen Neufassung der Vorlage Kanalgebühren 2015 sowie Gebührenbedarfsberechnung 2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.11.2014 10.12.2014 FA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Finanzausschuss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 17. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Rat der Stadt: Der Rat der Stadt beschließt den 17. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Siehe Anlage 2 Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 2/6 Erläuterungen: Am 18.11.2014 wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Angelegenheit beraten. Hierbei wurde seitens der Verwaltung über den derzeit in Prüfung befindlichen Jahresabschluss 2012 berichtet, der voraussichtlich einen Bestand des Sonderpostens Kanal in Höhe von ca. 3,3 Mio € ausweisen wird. Die momentan noch nicht abgeschlossenen Betriebsabrechnungen Kanal für die Jahre 2013 und 2014 werden höchstwahrscheinlich keine Entnahme in dieser Höhe erforderlich machen, so dass gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW eine Kostenüberdeckung auszugleichen ist. Dieser Ausgleich wird durch eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 1 Mio. € im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2015 herbeigeführt. Ob und inwieweit auch 2016 eine Entnahme erfolgen kann ist den entsprechenden Vorjahresergebnissen vorbehalten. Die dadurch bewirkte Senkung der durch Gebühren zu refinanzierenden Kosten führt wie folgt zu einer Ermäßigung der in der Ursprungsvorlage ermittelten Gebührensätze: Senkung der Schmutzwassergebühr um 0,04 € von 2,79 € auf 2,75 €. Senkung der Teilanschlussgebühr um 0,04 € von 1,64 € auf 1,60 €. Senkung der Niederschlagswassergebühr um 0,03 € von 1,07 € auf 1,04 €. Weiterhin wurde die Übersicht der Kosten (Anlage 2) um die Positionen „Aufwand aus Wertkorrekturen von Abwassergebühren“ bzw. „Aufwand aus uneinbringlichen Abwassergebühren“ ergänzt. Diese waren bisher im Bereich Koordination Betriebsführung Stawag des FB 61 angesiedelt, sind aber sachlich korrekt dem Bereich Abwassergebühren zuzuordnen. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat die vorgetragenen Ausführungen zur Kenntnis genommen. Die nunmehr vorliegende Fassung ersetzt die Vorlage vom 20.10.2014 Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 3/6 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2015 Gebührenhöhe Es ist erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 sowie § 4 Abs. 6 der Kanalgebührensatzung zum 01.01.2015 wie folgt neu festzusetzen: Zu § 3 (8) Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,79 auf € 2,75 zu senken. Zu § 3 (9) Die Teilanschlussgebühr ist von € 1,64 auf € 1,60 zu senken. Zu § 4 (6) Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,07 auf € 1,04 zu senken. Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2015 weist ein Kostenvolumen von insgesamt 62.312.300 € aus. Unter Berücksichtigung der Entnahme aus dem Sonderposten Kanal sind 61.312.300 € als gebührenrelevante Kosten umzulegen. Zusätzlich zur Entnahme sinken die Kosten um 413.505 €. Dies entspricht einer realen Kostensenkung von 0,66 %. Der Grund für die vorliegende Kostensenkung liegt ganz überwiegend im Anlagevermögen Kanal. Trotz der weiterhin dringend notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes, welche sich in der Erhöhung der Abschreibung i. H. v. 617.755 € zeigen, sinken die kalkulatorischen Zinsen aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus um etwa 1.086.660 €. Außerdem sinkt der Reparaturaufwand durch Inlinersanierung um 300.000 €, da viele Kanäle aufgrund ihres Zustandes durch investive Maßnahmen saniert werden müssen. Dadurch findet eine Verschiebung zugunsten des Investitionsvolumens Kanal statt. Der Frischwasserverbrauch, als Kostenträger für SW reduziert sich gegenüber dem Vorjahreswert nur gering um ca. 100.000 m³ auf 14.300.000 m3 pro Jahr und zeigt sich auch weiterhin langsam und stetig sinkend. Betriebsführungsentgelt STAWAG Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 188.500 € angepasst. Dies entspricht einer Kostensteigerung von ca. 3,52 %. Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 4/6 Wasserverbandsbeitrag Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln. Für 2015 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag für den Bereich Abwasser 27.108.100 € und steigt somit um 139.100 € bzw. 0,52 %. Der seit dem Jahr 2011 erstmals wieder steigende Abwasseranteil am Wasserverbandsbeitrag wird durch erhöhte Aufwendungen aufgrund gesteigerter gesetzlicher Anforderungen im Bereich der Nachweisführung notwendig. Insgesamt bleibt der Wasserverbandsbeitrag im Wesentlichen unverändert. Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2014 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2015 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden. Anlage/n: 1. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2005 2. Kostenübersicht 3. Kostenzuordnung Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 5/6 17 . N A C H T R A G zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 10.12.2014 folgende Satzung beschlossen: 1. § 3 (8) erhält folgende Fassung: Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,75. 2. § 3 (9) erhält folgende Fassung: Sofern für einzelne Grundstücke oder einzelne Ortsteile vor Einleiten der Abwässer in die öffentliche Abwasseranlage eine Vorklärung der Abwässer vorgenommen und die Einleitung in die Kanalisation erfolgt, die nicht an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen ist (Teilanschluss), beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 1,60. 3. § 4 (6) erhält folgende Fassung: Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,04. 4. Dieser 17. Nachtrag tritt am 01.01.2015 in Kraft. Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 6/6 Anlage 1 Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2005 Niederschlagswasser 14000000 qm 13800000 13600000 Ist-Fläche 13400000 Prognose 13200000 13000000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr cbm Schmutzwasser 18000000 17000000 16000000 15000000 14000000 13000000 12000000 11000000 10000000 Ist-Menge Prognose 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr cbm Teilanschlüsse 55000 50000 45000 40000 35000 30000 25000 20000 15000 10000 5000 0 Ist-Menge Prognose 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr Kanalbenutzungsgebühren 2015 Gebührenrelevante Kosten PSP 1-110102-900-9 2014 € Sachkonto 50110000 50120000 50220000 50320000 50510000 50610000 54310000 52790000 52790000 52790000 52790000 54930000 52320000 52320000 52350000 52380000 53130000 54750000 54751111 57199900 54890000 52520000 58110000 58110000 58110000 2015 € +/- +/- € % Dienstbezüge Beamte (1 1/2 Stellen A9/A10) f. Umsetzung § 61a LWG Entgelte tariflich Beschäftigte Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung Zuführung f. Pensionsrückstellungen (50% von 50110000) Zuführung f. Beihilferückstellungen Geschäftsaufwendungen Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Betriebsführungsentgelt STAWAG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Entleerung geschlossene Gruben) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Dichtheitsprüfung städt. Kanäle in WSchG) Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen) Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein")) Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren) Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur Geb`berechnung) Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL) Aufw. f. Zuweisungen an Zweckverbände (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur) Aufwand aus Wertveränderungen zu Forderungen (Abwassergebühren) Aufwand aus uneinbringlichen Abwassergebührenforderungen Abschreibungen Abwasserabgaben Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle Entwässerungsplanung) Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73 Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag) Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals) Zwischensumme 58110000 57.000 0 0 0 28.500 0 39.000 5.352.000 260.000 68.000 0 9.000 7.600 500 33.000 23.000 26.969.000 0 0 10.660.245 888.000 100.000 82.500 1.069.000 16.432.660 17.584.160 47.400 0 0 0 19.500 1.900 4.500 5.540.500 260.000 71.000 10.000 9.100 9.000 9.000 33.000 23.000 27.108.100 6.500 30.000 11.278.000 888.000 100.000 82.500 1.088.000 15.346.000 16.516.500 -9.600 0 0 0 -9.000 1.900 -34.500 188.500 0 3.000 10.000 100 1.400 8.500 0 0 139.100 6.500 30.000 617.755 0 0 0 19.000 -1.086.660 -1.067.660 -16,84 0,00 0,00 0,00 -31,58 100,00 -88,46 3,52 0,00 4,41 100,0 1,11 18,42 1.700,00 0,00 0,00 0,52 100 100 5,79 0,00 0,00 0,00 1,78 -6,61 -6,07 Ausgaben: 62.079.005 61.965.000 -114.005 -0,18 488.000 488.000 0 0,00 1.500 800 3.000 30.000 1.500 800 3.000 30.000 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 350.000 50.000 -300.000 -85,71 873.300 573.300 -300.000 -34,35 35.000 3.600 100 3.000 174.000 10.800 226.500 51.000 3.500 100 1.400 161.000 9.000 226.000 16.000 -100 0 -1.600 -13.000 -1.800 -500 0,00 45,71 -2,78 0,00 -53,33 -7,47 -16,67 -0,22 62.725.805 62.312.300 -413.505 -0,66 -1.000.000 -1.000.000 61.312.300 -1.413.505 PSP 4-110102-901-4 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern") PSP 4-110102-903-7 (Dichtheitsnachweise, ehem. § 61a LWG) 54130000 54140000 54310000 58110000 Aus.- und Fortbildung Aufw. für übernommene Reisekosten Geschäftsaufwendungen Auf. aus internen Leistungsbez. PSP 4-110102-905-5 52790000 Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Inlinersanierungen-Reparaturaufwand) 4ér PSP Ausgaben: 43210000 43110000 45910000 44880000 44820000 48110000 Abzüglich Einnahmen: Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (versch. aufgrund vertragl. Regelung) Verwaltungsgebühren Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben) Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm) Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand) Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA)) Einnahmen: Entnahme aus dem Sonderposten Kanal gem. § 6 Abs. 2 KAG Umzulegenden Kosten: 62.725.805 -2,25 endgültige Kostenzuordnung 2015 Kanalbenutzungsgebühren 2015 Kostenzuordnung gem. Gutachten Ing.-Büro v. 17.10.2014 a) Städt. Anteil für Straßenentwässerung 7.684.422 € b) Kostenanteil für Niederschlagswasser von priv. befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen 14.369.111 € c) Kostenanteil für Schmutzwasser 39.241.966 € d) Kostenanteil für Teilanschluß 22.053.534 € 39.258.766 € 16.800 € 61.312.300 € Gebührensätze zu b) Regenwassergebühr: 14.369.111 13.800.000 1,0412 € z.Zt. 1,07 €/m² Senkung um 3 Cent auf 1,04 €/m² zu c) Schmutzwassergebühr: 39.258.766 14.300.000 2,7454 € z.Zt. 2,79 €/m³ Senkung um 4 Cent auf 2,75 €/m³ zu d) Teilanschlußgebühr: 22.916.834 14.300.000 1,6026 € z.Zt. 1,64 €/m³ Senkung um 4 Cent auf 1,60 €/m³ Gebühreneinnahmen Geb.-Einnahmen alte Tarife Gebührenvorschlag: RW: 13.800.000 m² x 1,04 € 14.352.000 1,07 € 14.766.000 SW: 14.300.000 m³ x 2,75 € 39.325.000 2,79 € 39.897.000 10.500 m³ x 1,60 € Einnahmen: 16.800 53.693.800 1,64 € 17.220 54.680.220 TA: Durch Kanalbenutzungsgebühren zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d) 53.627.878 Überdeckung: 65.922 53.627.878 Überdeckung 1.052.342 endgültige Kostenzuordnung 2015