Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
138347.pdf
Größe
34 MB
Erstellt
17.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0029/WP17
öffentlich
17.11.2014
FB 36/20, Frau Hoffmann
BP Nr. 962 -Neubau eines Evangelischen Gemeindezentrums,
Vaalser StraßeUmweltbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.12.2014
AUK
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den vorliegenden Umweltbericht zur Kenntnis und
begrüßt die seitens der Evangelischen Kirche angebotene landschaftliche Kompensation, die über das
gesetzliche Maß hinausgeht.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 962.
In Vertretung
Gisela Nacken
(Beigeordnete)
Vorlage FB 36/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 962 überplant eine Fläche von ca. 3.660 qm Größe im Bereich Vaalser
Straße/Dorbach, die derzeit noch dem Außenbereich zugeordnet ist; es handelt sich um eine seit 12
Jahren bewachsene Ausgleichsfläche für die Bebauung mit der Justizvollzugsanstalt am Eulersweg.
Dieser Umstand stellt einen Haupt-Kritikpunkt dar, der seitens der Öffentlichkeit im Verfahren bisher
geäußert wurde; aus Sicht des Fachbereiches Umweltamt zu Recht. Die Überplanung einer als
Ausgleichsfläche ausgewiesenen und bepflanzten Fläche ist zwar per Gesetz nicht verboten,
widerspricht aber im Grundsatz dem Sinn und der Funktion einer solche Flächenkategorie und sollte
eine absolute Ausnahme darstellen, wenn nicht sogar einmalig bleiben, zumal eine solche
Überplanung eine Beliebigkeit der Ausgleichsmaßnahmen suggeriert, die nicht gegeben ist.
Bei der Planung galt es also zum einen, die Zerstörung der bereits aufgewachsenen
Ausgleichsbepflanzung einzubeziehen und zum anderen die Ein- und Auswirkungen der geplanten
Bebauung zu beschreiben und zu bewerten, sowie Maßnahmen zu deren Ausgleich oder Schutz zu
formulieren.
Erläuterungen zum Umweltbericht:
Wesentliche Punkte, die der Umweltbericht zu klären hatte, waren zum einen die komplizierte, weil
doppelte landschaftliche Eingriffssituation, aber auch die Lage im Dorbachtal und am Dorbach sowie
die Berücksichtigung der Lärmimmissionen, denen das Gebäude durch Straßenverkehrs- wie auch
durch Bahnlärm ausgesetzt sein wird. Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil im BP-Gebiet neben
den kirchengemeindlichen Funktionen auch eine Wohnung untergebracht sein wird.
Der vorgelegte Umweltbericht beschreibt, bemisst und bewertet sämtliche betroffenen Schutzgüter
und macht angemessene Vorschläge zu Maßnahmen der Minderung oder des Ausgleichs von
Beeinträchtigungen. Im Bereich des landschaftlichen Ausgleichs werden sogar über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinausgehend, Massnahmen umgesetzt. Der landschaftliche, wie auch der
Ausgleich aus Gründen des Bodenschutzes werden nach bisherigem Kenntnisstand über eine
Kooperation mit der Rheinischen Stiftung Kulturlandschaft organisiert und betreut. Die genaue Lage
und der Umfang der erforderlichen Maßnahmen werden bis zum Satzungsbeschluss festgelegt
werden.
Anlage/n:
Umweltbericht
Vorlage FB 36/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2014
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