Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
138513.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
12.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0019/WP17
öffentlich
12.11.2014
B 03/20
Erzbergerallee von Forster Weg / Im Grüntal bis Adenauerallee
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.12.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Erzbergerallee“ von Forster Weg / Im Grüntal bis Adenauerallee zum Zwecke
der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
82.499,76 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1940 stammende Mischwasserkanal in der Erzbergerallee wurde im Bereich von
Forster Weg / Im Grüntal bis Adenauerallee zwischen 2009 und 2011 erneuert, weil stellenweise
Defekte vorlagen und der Rest sich in einem verschlissenen Zustand befand. Voraussetzung einer
Verschlissenheit ist, dass der Kanal aufgrund der Abnutzung nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt
werden kann oder in absehbarer Zeit verschleißbedingte Störungen zu erwarten sind, die die
unschädliche Abwasserbeseitigung gefährden. Dies war hier gegeben.
Der Neuausbau stellt eine erforderliche Erneuerung dar, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW
in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals
resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle
Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten
Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die
private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Erzbergerallee erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe
b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4
Abs. 3 Ziffer 2 lit. g) SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen
Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7
SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
-
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.11.2014
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Erzbergerallee im Abschnitt von Forster Weg / Im Grüntal bis Adenauerallee
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
164.989,00 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
164.989,00 €
82.494,50 €
82.494,50 €
164.989,00 €
Summe städtischer Anteil
82.494,50 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
82.494,50 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit
Oberflächenentwässerung:
82.494,50 € :
65.476 m² =
1,26 €/m²
1,26 €/m² (Beitragssatz)