Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
138281.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
11.11.14, 12:00
Aktualisiert
02.07.17, 20:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0093/WP17
öffentlich
11.11.2014
FB 61/20 // Dez. III
Bebauungsplan Nr. 950 - Richtericher Dell/ Vetschauer Weg Süd hier: Sachstandsbericht und Vorstellung des überarbeiteten
Entwurfs
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.11.2014
04.12.2014
B6
PLA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt, auf der Basis des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes „Entwurf 10/2014“ den
Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass auf der
Basis des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes „Entwurf 10/2014“ der Bebauungsplanentwurf
erarbeitet wird.
Vorlage FB 61/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
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Erläuterungen:
1. Verfahrensstand Bebauungsplan Nr. 950 –Richtericher Dell, Vetschauer Weg SüdIm Januar 2013 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der
Planung stattgefunden. Vorgestellt wurde der Entwurf des Büro Spengler Wiescholek aus dem
Jahr 2012. Über das Ergebnis wurde mit einem Sachstandsbericht in der Sitzung des
Planungsausschusses 28.02.2013 und der Bezirksvertretung Aachen -Richterich 06.03.2013
berichtet. Nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Grundlage dafür ist das überarbeitete städtebauliche Konzept, das auch als Basis für die
Erschließungsplanung (Verkehr und Entwässerung) dient. Da in der Überarbeitung des
städtebaulichen Konzeptes aus fachlicher Sicht maßgebliche Änderungen erforderlich wurden,
sollen diese in dieser Vorlage erläutert werden, um im Anschluss an diese Beratung die
genannten Fachplanungen und den Bebauungsplanentwurf zu entwickeln.
2. Städtebauliche Planung des Büro Spengler Wiescholek, „Entwurf 2012“
2.1.Grundlage
Der Masterplan -Richtericher Dell- war 2011/12 von den Entwurfsverfassern Büro Spengler
Wiescholek im Teilbereich des ersten Bauabschnittes überarbeitet und unter
Klimaschutzaspekten optimiert worden. Wesentliche Ergebnisse waren
die insgesamt verbesserte Südausrichtung der Gebäude,
die Berücksichtigung von Gebäudeeinschnitten und Dachterrassen, um die Belichtung zu
verbessern und Wohnqualität zu erhöhen
die Anordnung der Straßenbäume in der Form, dass möglichst wenige benachbarte Fassaden
verschattet werden,
die Anordnung der Erschließung in der Form, dass möglichst auf der Nord- oder Ostseite die
Eingangsbereiche liegen, auf den der Sonneneinstrahlung stärker ausgesetzten Fassaden
sollten möglichst Wohnräume mit großen Fensteröffnungen angeordnet werden können.
Darüber hinaus die die Ergänzung der Fläche für eine Kindertagesstätte
2.2.
Qualitäten dieses Entwurfes
Der Entwurf zeichnet sich dadurch aus,
dass ein Quartier mit eigener Identität, einem robusten, aber innerhalb des Grundprinzip
flexiblen Konzept und klaren Raumkanten geplant ist
dass Bereiche mit überschaubaren Nachbarschaften entstehen können, („Cluster“)
dass innerhalb des robusten Konzeptes eine Vielfalt an Haustypen in unterschiedlicher
Bebauungsdichte umsetzbar ist und durch verschiedene Wohnformen auch unterschiedliche
Zielgruppen angesprochen werden können
dass große Grünflächen den Raum strukturieren und ein Gerüst bilden, das die Landschaft mit
der Stadt verbindet.
Vorlage FB 61/0093/WP17 der Stadt Aachen
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dass nach der Überarbeitung viele Aspekte zum Klimaschutz eingeflossen sind, die bei einer
notwendigen Siedlungserweiterung in den Freiraum besondere Beachtung bekommen
müssen
Eine detaillierte Beschreibung befindet sich unter
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1184#searchword
2.3.Rahmenbedingungen des Masterplanes, Hemmnisse bei der Umsetzung diese
Entwurfes
Themenfeld Planstraßen A und B
Lange gerade Erschließungsabschnitte, Fahrgeschwindigkeiten:
Die Planstraße A ist ca. 430 m lang, Planstraße B weist eine Länge von etwa 320 m auf.
Planstraße A soll so dimensioniert werden, dass sie im Endausbau, also wenn auch der nördlich
angrenzende Bauabschnitt realisiert ist, für den Begegnungsfall Bus/Bus ausreichend
dimensioniert ist (Fahrbahnbreite 6,5 m). Die Höchstgeschwindigkeit soll bei Tempo 30 liegen.
Die ununterbrochen geradlinige Führung der Fahrbahn verleitet allerdings dazu, dass schneller
gefahren wird und dadurch eine Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer zu erwarten ist. Nur
die Querungen des Weinweges bieten in diesem Entwurf die Möglichkeit, eine Unterbrechung der
Fahrbahn einzuplanen, was allerdings keine ausreichende geschwindigkeitssenkende
Maßnahme darstellt. Sowohl aus der verwaltungsinternen Abstimmung als auch aus der
(frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit ging hervor, dass bei der Gestaltung der Fahrbahnen
in Planstraße A und B Änderungen erforderlich sind.
Fahrbahnbreiten Planstraße A und B:
Entlang der Planstraßen A und B wurden auf der Südseite Parkplätze und Stellplätze als
Senkrechtparker angeordnet. Bei einer Stellplatzbreite von 2,5 m ist zum ungehinderten Ein- und
Ausparken eine Rückstoßfläche (=Fahrbahnbreite) von 6 m Tiefe erforderlich. Im „Entwurf 2012“
sind nur jeweils 5 m Fahrbahnbreite vorgesehen. Um die geplante Anordnung der Park/Stellplätze beizubehalten, müssten beide Fahrbahnen um jeweils einen Meter verbreitert
werden, Planstraße A für die Buslinie um 1,5 m. Die Verbreiterung der Verkehrsflächen reduziert
die Wohnbauflächen.
Private Stellplätze innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen:
Zu den Reihenhausgrundstücken sind private Stellplätze innerhalb der Reihe der
Senkrechtparkplätze an den Planstraßen A und B vorgesehen. Diese Flächen müssen im
späteren Ausbau als private Flächen erkennbar sein. Sie sind nicht Bestandteil der Unterhaltung,
der Reinigung, des Winterdienstes oder sonstiger Maßnahmen durch die Stadt Aachen.
Langfristig sollte sichergestellt werden, dass diese Flächen sich auch gestalterisch in den
öffentlichen Raum einfügen.
Einmündungen in den Vetschauer Weg:
Die geplante Bebauung im Masterplan bildet am nordwestlichen Rand eine klare, rechtwinklig
zur Horbacher Straße ausgerichtete Kante zum Landschaftsraum. Daran orientiert sich die
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Ausdruck vom: 29.06.2015
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Erschließung, was zu einem geradlinigen und rasterförmige Straßennetz führt. Daraus folgt,
dass die geplanten Hauptachsen unter spitzen Winkeln in den Vetschauer Weg einmünden.
Diese Winkel von etwa 40° sind für die Fahrdynamik insbesondere von Bussen und
Rettungsfahrzeugen sehr ungünstig.
Themenfeld Vetschauer Weg und Cluster E
Nördlicher Gehweg am Vetschauer Weg:
Der Vetschauer Weg verfügt heute auf der angebauten, südlichen Seite über einen ausreichend
breiten Gehweg. Auf der Seite zum Plangebiet befindet sich eine Baumreihe mit
Längsparkplätzen, unbefestigten Abschnitten und zwei Bushaltebuchten. In etwa 1,5 m Abstand
zu den Bäumen (Stammmittelpunkt) beginnt die landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im „Entwurf
2012“ ist kein zusätzlicher Gehweg entlang des Vetschauer Weges auf der Seite des
Plangebietes vorgesehen.
Erschließung Cluster E, Teilfläche aus Cluster D:
Im südöstlichen Abschnitt des Plangebietes zwischen der Grünfläche am Weinweg und der
Horbacher Straße sind im „Entwurf 2012“ verschiedene Einfamilienhaustypen,
Geschosswohnungsbau und an dem großen öffentlichen Platz an der Horbacher Straße auch
durch Handel und Dienstleistungen nutzbare Gebäude vorgesehen. Diese Mischung an
Haustypen und Nutzung hat ein hohes städtebauliches Potential, so dass versucht werden sollte,
diesen Bereich auch in der Überarbeitung möglichst wenig zu ändern, gleichwohl führt die
Erschließung dieses Bereiches zu Schwierigkeiten in der Umsetzung. Die Gebäudereihe
(Doppelhäuser) am Vetschauer Weg ist für PKW doppelt erschlossen. Die innere Erschließung ist
nicht ausreichend dimensioniert.
Themenfeld Architektur, Gebäudeplanung
Gebäudetyp Winkelhofhaus in Cluster A
Der Gebäudetyp hat einen hohen Anteil an Außenwänden, ist architektonisch sehr anspruchsvoll
und bringt voraussichtlich bei der Umsetzung durch einzelne Bauherren in der Summe von acht
aneinandergrenzenden Gebäuden gestalterisch keine zufriedenstellenden Lösungen. Zudem ist
die Erschließung dieses Bereiches sehr aufwändig, unter anderem bedingt durch die Lage der
Garagen in den Gebäuden.
Grenzabstände
Bei vielen Grundstücken wurden Grenzabstände von 4 m vorgesehen. Dies bieten zwar breitere
Garagen-/Carportzufahrten und damit die Möglichkeit, schmalere Erschließungsflächen zu
planen, in der Umsetzung sind aber nach Landesbauordnung nur mindestens 3 m tiefe
Abstandflächen erforderlich. Planungsrechtlich sind größere Abstandflächen schwer zu
begründen.
Tiefgaragenzufahrten, Häufung von Zufahrten
Im Cluster E ist unter der Reihenhausgruppe eine Tiefgarage mit Zufahrt von Planstraße D aus
vorgesehen. Würde diese so angelegt, lassen sich bei den drei westlichen Reihenhäusern keine
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Gärten anlegen, da in den Gartenbereichen die Zufahrtsrampe verläuft. Die Tiefgaragenzufahrt
muss verlegt werden. Dies führt zu Änderungen an der Lage anderer Zufahrten, damit es nicht zu
Häufungen von Zufahrten kommt, die die Fußgänger auf den querenden Gehwegen
beeinträchtigen.
Themenfeld Grünflächen, Lage der Versickerungsflächen
Das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser soll in den Grünflächen zur Versickerung
gebracht werden. Dazu sind entsprechend dimensionierte Freiflächen in den topographisch
günstig gelegenen Bereichen des Plangebietes erforderlich. Diese Freiflächen liegen entlang des
Weinweges. Die topographisch vorgegebene Lage und erforderliche Größe der
Versickerungsflächen verringert die Flexibilität des Entwurfes.
3. Überarbeiteter „Entwurf 8/2014“ als Zwischenstand
Im August 2014 war die erste Überarbeitung des „Entwurf 2012“ durch die Verwaltung
abgeschlossen. Ergebnis war ein städtebauliches Konzept, das die oben genannten Qualitäten
des Entwurfes beibehalten hat, die Verbesserungen unter klimatischen Aspekten berücksichtigt
und auch die die Lage und die Aufteilung der Erschließung weitgehend übernommen hat. Für die
oben genannten Entwurfshemmnisse konnten durch Änderungen der Planung Lösungen
gefunden werden. Ergebnis war der Entwurf „8/2014“ (Anlage 4). Auch wenn dieser Entwurf im
Ergebnis nur einen Zwischenstand darstellt, sollen einzelne Bestandteile dennoch näher
beschrieben werden, weil diese wichtig sind, um die Flächenbilanz beurteilen zu können und z. T.
auch in die weitere Überarbeitung eingeflossen sind.
3.1.
Lösungen für die genannten Entwurfshemmnisse:
Themenfeld Planstraßen A und B :
Die Fahrbahnen der Planstraßen A und B wurden in diesem Konzept um 1 m verbreitert, damit
die Senkrechtpark- und stellplätze befahrbar werden. Die Einmündungen in den Vetschauer Weg
wurden so abgewinkelt, dass sie zunächst im Winkel von 90° vom Vetschauer Weg abknicken
und anschließend die Lage der Straßenachsen aus dem „Entwurf 2012“ aufnehmen.
Die vor allem für die Reihenhauszeilen erforderlichen privaten Stellplätze (im Bereich des
öffentlichen Straßenraums) wurden teilweise in die Vorgartenbereiche einbezogen. Die Vorgärten
wurden dazu verlängert und die Gehwegabschnitte an die Fahrbahn verlegt. Durch die
Verlängerung der Vorgärten ergab sich die Möglichkeit, den Verlauf der Fahrbahn zu
verschwenken, dies konnte in Verbindung mit Baumpflanzungen zur Reduzierung der
Geschwindigkeiten in den Planstraßen A und B genutzt werden.
Themenfeld Vetschauer Weg und Cluster E
Zur ausreichenden Erschließung des Plangebietes wurde auf der nördlichen Seite des
Vetschauer Weges ein 2 m breiter Gehweg eingeplant. Dadurch werden allerdings die
angrenzenden Baugrundstücke verkleinert. Normalerweise wird bei der Planung im Bereich von
vorhandenen Bäumen ein Abstand vom Kronentraufbereich von mind. 1,5 m gefordert, um die
Wurzelbereiche der Bäume nicht zu beeinträchtigen. Da entlang des Vetschauer Weges aber
regelmäßig durch die Bearbeitung der Ackerflächen bis auf 1,5 m an die Baumstämme heran der
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Wurzelbereich umgepflügt worden ist und die Bäume sich an diese Bedingungen angepasst
haben, kann der Gehweg auch bis in den Kronentraufbereich angelegt werden. Ein Abstand der
versiegelten Flächen (Gehweg und erforderlicher Unterbau) von 1,5 m zu den Baumstämmen
wird eingehalten.
Die Erschließung der Gruppe von 18 Doppelhäusern im Cluster E über eine 4,5 m breite
Umfahrung funktionierte nur, wenn die Garagenzufahrten eine Breite von 4 m erhalten. Dieses
Maß ist mit der nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandfläche von 3 m nicht festsetzbar.
Aus diesem Grund wurde in diesem Entwurf die Erschließungsfläche entsprechend verbreitert,
ebenfalls berücksichtigt werden musste die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr. Auf die
durchgehende Fußwegeverbindung zwischen dem Vetschauer Weg und der Planstraße B wurde
verzichtet, da parallel dazu ausreichende fußläufige Verbindungen ermöglicht werden.
Themenfeld Architektur, Gebäudeplanung
Auf den Haustyp Winkelhofhaus im Cluster A wurde verzichtet zugunsten von Reihenhäusern
bzw. Doppelhäusern. Im Cluster E ist unter der Reihenhausgruppe eine Tiefgarage mit Zufahrt
von Planstraße D aus vorgesehen. Wegen der ungünstigen Anordnung der Zufahrtsrampe wurde
die Tiefgaragenzufahrt verlegt. Dies führt zu Änderungen an der Lage anderer Zufahrten, damit
es nicht zu Häufungen von Zufahrten kommt, die die Fußgänger auf den querenden Gehwegen
beeinträchtigen.
Themenfeld Grünflächen, Lage der Versickerungsflächen
Die Grünflächen am Weinweg stellen einerseits ein Entwurfshemmnis dar, aufgrund der hier
geplanten Versickerung des Oberflächenwassers haben sie aber eine besondere Bedeutung im
Konzept des Gebietes und werden in geplanter Größe beibehalten.
3.2.
Öffentliche und private Flächen
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Entwurfskonzeptes ist die Bildung einzelner Cluster
(Nachbarschaften), die sich im Bereich zwischen Planstraße A und B um innenliegende
Gemeinschaftsflächen gruppieren. Diese Idee sollte auch in der Überarbeitung beibehalten
werden. Dabei soll die Fläche im Cluster A als Teileigentum anteilig zu den angrenzenden
Einfamilienhausgrundstücken zugeordnet werden. Ebenfalls in das Gemeinschaftseigentum
fallen die Verbindungswege. Der zentrale Platz im Cluster B dient auch als Vorplatz für den
Kindergarten und soll als öffentliche Fläche vorgesehen werden.
Im Cluster C grenzen sowohl Einfamilienhausgrundstücke als auch die Gärten des
Geschosswohnungsbaues an die innere Platzfläche. Hier soll, um den Grundstücksanteil des
Geschosswohnungsbaues zu erhöhen, ein Teil der Platzfläche diesem zugeschlagen werden,
der verbleibende Teil soll als Teileigentum den angrenzenden Einfamilienhausgrundstücken
zugeordnet werden. Angestrebt wird eine gemeinschaftliche Nutzung des Innenbereiches durch
alle Bewohner dieses Clusters.
In den Clustern D und E sind im „Entwurf 2012“ keine größeren zentralen Gemeinschaftsflächen
vorgesehen. Um dennoch gemeinschaftlich nutzbare Bereiche anlegen zu können, wurden die
Erschließungsflächen in beiden Clustern da wo es möglich ist, verbreitert oder aufgeweitet. Dies
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erhöht die Aufenthaltsqualität für alle Bewohner. Insbesondere als wohnungsnaher Spielbereich
für Kinder bieten sich diese befestigten Flächen an.
Die detaillierten Modalitäten bei der Errichtung der privaten Erschließungsflächen müssen noch
festgelegt werden.
3.3.
Ergebnis
Die Flächenbilanz ist in der Tabelle in der Anlage 5 aufgeführt.
Mit dem überarbeiteten Entwurf können ca. 188 Wohneinheiten umgesetzt werden. Insgesamt
sind einschließlich der Car-sharing-Plätze 199 Stellplätze geplant. Zusätzlich lassen sich etwa
127 Parkplätze realisieren.
Die Flächenbilanz ergibt
ca. 33.600 qm Wohnbauflächen
ca. 2.600 qm Gemeinbedarfsflächen (Kindergarten)
ca. 9.200 qm Grünflächen (am Weinweg und am Vetschauer Weg)
ca. 18.800 qm Erschließungsflächen (15.600 qm öffentlich, 3.300 qm privat)
Da die Planstraße A zur Hälfte auch für die Erschließung des zukünftig nördlich angrenzenden
Baugebietes dient, wurde die Fahrbahnfläche um 50 % (ca. 1.400 qm) reduziert.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Entwurf in der überarbeiteten Form in einen
Rechtsplanentwurf umgesetzt werden kann. Die Flächenbilanz, insbesondere der Anteil der
Verkehrsflächen und der Anteil der Wohnbauflächen im Verhältnis zum Gesamtgebiet führten
dazu, dass der Entwurf erneut auf den Prüfstand gestellt wurde. Ziel war es, die
Verkehrsflächenanteile zu reduzieren und die Wohnbauflächenanteile zu vergrößern. Dieser
Entwurf wird nachfolgend erläutert.
4. In der Verwaltung überarbeiteter „Entwurf 10/2014“, Grundlage für die Ausarbeitung des
Rechtsplanentwurfes
4.1.
Beschreibung der Änderungen:
Die Reduzierung der Verkehrsfläche erfolgte durch
die Änderung der Park- und Stellplatzanordnung,
die Reduzierung der Fahrbahnbreiten soweit möglich,
die Unterbrechung der Planstraße B,
die Umwandlung von Planstraße C in einen öffentlichen Fußweg
und die Verkleinerung der Platzflächen soweit möglich.
Die senkrechte Anordnung von Park- und Stellplatzflächen entlang der Planstraße A und B wurde
fast durchgängig in eine Längsanordnung geändert. Für die gesamte Planstraße A wird ein
zweistufiger Ausbau vorgesehen: Solange wie nur der erste Bauabschnitt (BP Nr. 950) realisiert
ist, ist auf dieser Straße noch kein Busverkehr erforderlich und eine Fahrbahnbreite von 4,5 m
ausreichend. Erst wenn auch das nördlich angrenzende Plangebiet bebaut ist, soll hier eine
Buslinie verlaufen. Der Fahrbahnquerschnitt der Planstraße A wird daher in der ersten
Ausbaustufe eine Breite von 10,5 m haben (2,0 m Gehweg, 2,0 m Längsparklätze, 6,5 m
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ausgebaute Fahrbahn, darin enthalten an der nördlicher Seite provisorische
Längsparkmöglichkeiten). Erst in der nächsten Ausbaustufe werden im nördlich angrenzenden
Plangebiet der Längsparkstreifen und der Gehweg auf der nördlichen Seite geplant und
ausgebaut. Die gesamte Breite der Planstraße A im Endausbau beträgt dann 14,5 m.
Die Fahrbahnbreite der Planstraße B wurde auf 4,5 m reduziert. Dadurch reduziert sich der
Gesamtquerschnitt hier von 15 m auf 12,5 m.
Planstraße B wird im Bereich der Grünflächen für den motorisierten Individualverkehr
unterbrochen. An den Endpunkten werden Wendemöglichkeiten maximal für Lieferfahrzeuge
eingeplant. Nur Fußgänger und Radfahrer sowie für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge wird
eine Querung der Grünfläche ermöglicht (Sperrung durch Poller).
Die Planstraße C hatte nur für die Reihenhausgruppe in der westlichen Seite eine
Erschließungsfunktion. Die übrigen anliegenden Grundstücke werden durch die Planstraßen A
und B oder zusätzliche Wege erschlossen. Aus diesem Grund wurde die Planstraße C in eine
öffentliche Fußwegeverbindung umgewandelt und der Querschnitt von 7,25 m auf 3,5 m
reduziert.
Der Platz an der Horbacher Straße (sog. „Marktplatz“) wurde von ca. 1.500 qm auf ca. 960 qm
reduziert.
Der Grünflächenanteil wurde reduziert, indem für die dreieckige Grünfläche am Vetschauer Weg
eine Bebauung vorgesehen wurde. Hier wurde an der Planstraße A die Bebauung durch
Doppelhäuser fortgeführt, im Winkel mit dem Vetschauer Weg wurden freistehende
Einfamilienhäuser vorgesehen ähnlich der bereits vorhandenen Einfamilienhausgruppe am
Vetschauer Weg.
4.2.
Öffentliche und private Flächen
Die Zuordnung der Platzflächen und der zugehörigen Wegeverbindungen in den Clustern A, B
und C soll so bleiben, wie beim „Entwurf 8/2014“ beschrieben. Der Marktplatz allerdings wurde im
Sinne der Reduzierung des Erschließungsflächenanteils verkleinert.
Im Bereich der Wendeanlagen in Planstraße B sind ausschließlich private, zu Reihenhäusern
gehörende Stellplätze im Straßenraum vorgesehen. Dies soll sowohl durch das Ausbaumaterial
als auch zusätzlich durch Baumtore markiert werden. Der gesamte Straßenbereich in diesen
Abschnitten soll als private Erschließungsfläche vorgesehen werden.
Im Cluster E wurde die Erschließung der Doppelhäuser überarbeitet. Die Häusergruppe am
Vetschauer Weg soll von diesem aus erschlossen werden. Dadurch wird nur eine Stichstraße für
die Erschließung der übrigen Doppelhäuser erforderlich. Diese soll als private Erschließung
umgesetzt werden. Der Querschnitt wurde auf 4,5 m reduziert, nur vor den Garagenzufahrten
wurde der Querschnitt entsprechend der Schleppkurve eines PKW verbreitert.
Die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr ist durch die Anlage einer Aufstellfläche in Planstraße D
gewährleistet. Die letzte Doppelhausgruppe an der zentralen Erschließung ist vom Platz an der
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Horbacher Straße aus erreichbar. Erforderlich ist hier eine entsprechende Beschilderung für die
Feuerwehr.
4.3.
Ergebnis
Die Flächenbilanz ist in der Tabelle in der Anlage 9 aufgeführt.
Mit dem erneut überarbeiteten Entwurf („Entwurf 10/2014“) können ca. 200 Wohneinheiten
umgesetzt werden. Im Bereich der Grünfläche am Vetschauer Weg sind 13 zusätzliche
Einfamilienhäuser geplant. Im übrigen Bereich des Plangebietes musste auf einzelne
Reihenhäuser aufgrund der Flächenzuschnitte und der Stellplatzverteilung verzichtet werden, an
anderen Stellen wurden Reihenhäuser ergänzt, so dass sich durch die Überarbeitung in der
Summe ca. 12 Einfamilienhäuser zusätzlich ergeben. Der Geschosswohnungsanteil hängt stark
von den nachgefragten geplanten Grundrissen und Wohnungsgrößen an.
Insgesamt sind einschließlich der Car-sharing-Plätze 213 Stellplätze geplant. Zusätzlich lassen
sich etwa 142 Parkplätze realisieren.
Die Flächenbilanz ergibt
ca. 38.000 qm Wohnbauflächen
ca. 2.500 qm Gemeinbedarfsflächen (Kindergarten)
ca. 8.000 qm Grünflächen (nur noch am Weinweg)
ca. 16.000 qm Erschließungsflächen (11.600 qm öffentlich, 4.400 qm privat)
Da die Planstraße A zur Hälfte auch für die Erschließung des zukünftig nördlich angrenzenden
Baugebietes dient, wurde auch hier die Fahrbahnfläche um 50 % (ca. 1.400 qm) reduziert.
5. Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen
Der Masterplan aus dem Jahr 2005 war in dem Qualifizierungsverfahren zur Umsetzung
ausgewählt worden. Die Verwaltung hat die Aufgabe, auf der Basis des „Entwurf 2012“ einen
Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt zu erarbeiten. Ziel ist es dabei, dass das
städtebauliche Konzept des Masterplanes über einen Zeithorizont von bis zu 20 Jahren nach und
nach umgesetzt werden kann. Daher sollen die Grundstruktur und die oben beschriebenen
Qualitäten des Entwurfes erkennbar in dem Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt
planungsrechtlich gesichert werden. Wichtig ist, dass auch bei den nachfolgenden Plänen der
Anschluss an den ersten Bauabschnitt erfolgen kann und das Entwurfsprinzip fortgesetzt werden
kann.
Ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung des Qualifizierungsverfahrens in Planungsrecht ist aber
auch, dass die Flächenaufteilung, die mit den Festsetzungen vorbereitet wird, unter städtebaulich
vertretbaren Aspekten erfolgt. Wichtiges Kriterium für die Planung dieses Baugebietes ist der
sparsame Umgang mit Grund und Boden, dabei insbesondere die sorgfältige Abwägung, wieviel
Fläche durch die Siedlungserweiterung beansprucht wird. In dem „Entwurf 8/2014“ war die
Flächenverteilung noch nicht zufriedenstellend gelöst, so dass die beschriebene Überarbeitung
erforderlich wurde. Der „Entwurf 10/2014“ stellt die Grundlage dar, auf der die Entwurfsmerkmale
des Masterplanes in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt werden können. Die
Verkehrsflächenanteil und die Größe der Grünflächen weichen zwar noch von den in anderen
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städtischen Baugebieten erreichten Werten ab, sind aber auf die Besonderheiten dieses
Rahmenkonzeptes zurückzuführen:
Die Aufteilung in einzelne Cluster mit innenliegenden Freiflächen ermöglicht es, dass
zusammengehörende Nachbarschaften aus jeweils 15 bis 30 Familien entstehen können. Die
zahlreichen Wegeverbindungen erhöhen die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum für alle
Altersgruppen. Die Vielfalt an Haustypen ermöglicht es langfristig, flexibel auf unterschiedliche
Wohnansprüche zu reagieren. Auch innerhalb einzelner Gebäude sind, den Lebensphasen der
Bewohner angepasste Umstrukturierungen möglich. Die neue Form der
Niederschlagswasserbeseitigung mit Verzicht auf einen Kanal und Versickerung in den
Grünflächen erfordert die entsprechenden Flächenanteile. Dies geht naturgemäß auf Kosten des
Wohnbauflächenanteils, bietet aber die Möglichkeit, der gesetzlichen Vorgabe zur Versickerung
vor Ort nachzukommen und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas zu
leisten.
Die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes hat diese Aspekte berücksichtigt, eine weitere
Reduzierung der Erschließungsflächen wäre aber nur unter Verzicht auf die beschriebenen
Entwurfsqualitäten möglich.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Entwurf wie unter 4. beschrieben zu ändern
und auf der Basis des „Entwurf 10/2014““ den Bebauungsplan Nr. 950 –Richtericher Dell,
Vetschauer Weg Süd- einschließlich des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes zu
erarbeiten.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage Ende September 2015 geplant.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Plan Entwurf Spengler Wiescholek, 2012
4. Plan Überarbeiteter Entwurf Stand 8/2014
5. Flächenbilanz Stand 8/2014
6. Plan Überarbeiteter Entwurf Stand 10/2014
7. Plan Flächenverteilung Verkehrserschließung Stand 10/2014
8. Plan Stellplatzverteilung Stand 10/2014
9. Flächenbilanz Stand 10/2014
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Bebauungsplan - Richtericher Dell, Vetschauer Weg - Süd
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Weiterentwicklung und Überarbeitung
Geschossigkeit
des städtebaulichen Entwurfes
1-geschossig
2-geschossig
3-geschossig
PLAN:
ZEICH - NR:
BAUHERR:
Entwurfsleistung Stufe 1
Städtebauliche Leistungen
Arbeitsschritt A
RDA
Hauseingang
Stadtverwaltung Aachen
Planungsamt
Pfeile
Garagenzufahrt
Gesamtanzahl Wohnungen Cluster A-E: 188
Stellplätze gesamt: 345
Stellplätze gesamt im öffentlichen Raum: 197
Stellplätze im öffentlichen Raum (Faktor 0,8/WE): 151
Stellplätze KITA im öffentlichen Raum: 6
Stellplätze im privaten Raum (Faktor 1/WE): 188
davon auf dem Grundstück: 148
davon im öffentlichen Raum: 40
Max. Anteil Gründach im Gesamtgebiet: 78%
VORHABEN:
ARCHITEKTEN:
Aachen - Richtericher Dell
Erweiterung des Stadtteils Richterich
Spengler Wiescholek
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Architekten Stadtplaner
Hamburg
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DATUM:
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22/05/2012
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Flächenbilanz
Bebauungsplan Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg SüdFlächenbilanz 8/2014
Die Planstraße A dient zu 50% der Erschließung des zukünftigen
Plangebietes auf der Nordseite. Die Gesamtfläche wurde entsprechend um ca. 1400 qm reduziert.
Gesamtfläche
64.274 qm
100,0 %
Wohnbaufläche
33.619 qm
52,3 %
Gemeinbedarf
2.555 qm
4,0 %
Verkehrsfläche
15.565 qm
24,2 %
private Erschließungsfläche
3.284 qm
5,1 %
öffentliche Grünfläche
9.251 qm
14,4 %
64.274 qm
100,0 %
Summe
Anteil Erschließungsfläche
29,3 %
Flächenbilanz Vorlage 11_14
Bebauungsplan Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg SüdFlächenbilanz 10/2014
Die Planstraße A dient zu 50% der Erschließung des zukünftigen
Plangebietes auf der Nordseite. Die Gesamtfläche wurde entsprechend um ca. 1400 qm) reduziert.
Gesamtfläche
64.405 qm
100 %
Wohnbaufläche
37.953 qm
59 %
Gemeinbedarf
2.447 qm
4 %
öffentliche Verkehrsfläche
11.615 qm
18 %
private Erschließungsfläche
4.403 qm
7 %
öffentliche Grünfläche
7.987 qm
12 %
64.405 qm
100 %
Summe
Anteil Erschließungsfläche
25
%