Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
138086.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
12.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0020/WP17
öffentlich
12.11.2014
B03/10
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen
gemäß § 60 GO NW
Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei PSP Element 1-100201900-2 Bauverwaltung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.11.201
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die am 10.11.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der
überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für entstandene Mehrkosten aus dem
Rahmenvertrag über die Bereitstellung und Wartung von Kopierern.
Vorlage B 03/0020/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.11.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Bauverwaltung hat für die Gesamtverwaltung einen Rahmenvertrag für die Kopierer in den
Dienststellen und Schulen abgeschlossen. In diesem Rahmenvertrag ist eine Verpoolung vereinbart,
wodurch Mehr- und Mindermengen verwaltungsweit ausgeglichen werden können. In 2013
funktionierte dies kostenneutral.
Mit der aktuellen Abrechnung vom 14.10.2014 forderte der Vertragspartner zu Recht einen
Nachzahlungsbetrag in Höhe von 32.267,71 EUR für Kopien über die Verpoolung hinaus. Hiervon
entfallen 623,05 EUR auf den Fachbereich B 03. Die Kosten der übrigen Organisationseinheiten in
Höhe von 31.644,66 EUR mussten bei B 03 überplanmäßig bereitgestellt werden, damit durch B 03
eine Gesamtauszahlung an den Vertragspartner erfolgen konnte.´
Die Deckung hierfür soll verursachungsgerecht durch die Fachbereiche und Eigenbetriebe erfolgen.
Die Kopierkosten werden von den Eigenbetrieben erstattet. Die Fachbereiche stellen Deckung für die
jeweilig entstandenen Mehrkosten bereit. Eine Aufstellung über die jeweiligen Beträge und die
haushalterische Deckungsposition ist als Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung beigefügt.
Da der Gesamtbetrag die in der Haushaltssatzung festgelegte Erheblichkeitsgrenze übersteigt, ist
eine überplanmäßige Mittelbereitstellung mit Genehmigung des Rates der Stadt erforderlich. Die
ursprüngliche Fälligkeit der Rechnung wurde bis zum 14.11.2014 verlängert. Ein weiteres Zuwarten
bis zur nächsten Finanzausschuss- bzw. Ratssitzung war nicht möglich, da hierdurch zusätzliche
Verzugszinsen und Mahngebühren entstehen würden.
Wegen der Eilbedürftigkeit war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Im Wege dieser
Dringlichkeitsentscheidung wurden bei PSP-Element 1-100201-900-2 „Bauverwaltung“ und Kostenart
5431 0000 „Geschäftsaufwendungen“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 31.644,66 EUR
bereitgestellt.
Diese wurde am 12.11.2014 getroffen und wird hiermit dem Rat der Stadt zur Genehmigung
vorgelegt.
Anlage/n:
-
Dringlichkeitsentscheidung vom 12.11.2014
-
Deckung der überplanmäßigen Ausgaben
Vorlage B 03/0020/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.11.2014
Seite: 2/2