Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
137653.pdf
Größe
415 kB
Erstellt
05.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:00

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0028/WP17 öffentlich 05.11.2014 Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit dem Freiwilligenzentrum des Caritasverbandes für die Region AachenStadt und Aachen-Land e.V. und dem Verein zur Förderung des Ehrenamtes e.V. Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.11.2014 HA Entscheidung Finanzielle Auswirkungen: Die Leistungsentgelte an den Caritasverband belaufen sich auf 19.350 € und an den Verein zur Förderung des Ehrenamtes auf 9.000 €. Im Haushaltsplan 2015 stehen im Produkt 01 02 03 unter PSP-Element 4-010203-903-5 53180000 entsprechende Mittel zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt, die Leistungsvereinbarungen entsprechend des bisherigen Haushaltsansatzes mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 1.1.2015 weiterzuführen. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 28.400 € 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 28.350 € 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - + 50 € 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 01/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Leistungsvereinbarungen mit den beiden Trägern bestehen seit 2005 für die „Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen, Vermittlung von Basiswissen, Zusammenführung mit Tätigkeitsfeldern ( Freiwilligenzentrum )“ im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Um den beiden Trägern eine größere Planungssicherheit zu geben, wurde die Vereinbarung ab dem 1.1.2012 für eine Laufzeit von 3 Jahren beschlossen. Die durch die Leistungsentgelte geförderten Einrichtungen geben alljährlich in ihren Tätigkeitsberichten Angaben über die geleistete Arbeit wieder. Darüber hinaus bieten das Freiwilligenzentrum der Caritas und der Verein zur Förderung des Ehrenamtes e.V. gemeinsam mit dem städtischen Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement jährlich eine Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche und Interessierte an der VHS Aachen an. Anlage/n: Entwurf der Leistungsvereinbarung und Leistungsbeschreibung mit dem Caritasverband Entwurf der Leistungsvereinbarung und Leistungsbeschreibung mit dem Verein zur Förderung des Ehrenamtes Vorlage FB 01/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2014 Seite: 3/3 Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen – Fachbereich Verwaltungsleitung vertreten durch den Oberbürgermeister - im Folgenden Stadt genanntund dem Caritasverband für die Region Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. Hermannstr. 14, 52062 Aachen, vertreten durch den Geschäftsführer - im Folgenden Leistungsanbieter genannt - §1 Vereinbarungsgegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Leistungserbringung durch den Leistungsanbieter für die folgende Aufgabe (Leistung): Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen, Vermittlung von Basiswissen, Zusammenführung mit Tätigkeitsfeldern (Freiwilligenzentrum) sowie die Förderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung dieser Leistungen durch die Stadt. §2 Leistungen des Leistungsanbieters 1. Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung ist, nach Art, Inhalt , Umfang und Qualität, zu erbringen bzw. vorzuhalten. 2. Der Leistungsanbieter hat die Leistungen mit eigenem Personal, soweit möglich unter Einbezug ehrenamtlicher Beschäftigter, zu erbringen. §3 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung 1. Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, sein Personal im erforderlichen Umfang fortzubilden und sich um eine permanente Verbesserung seiner Leistungsqualität zu bemühen. 2. Der Leistungsanbieter berichtet schriftlich einmal jährlich für die vergangenen 12 Monate über die durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie die in der Folge ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsqualität. Die Stadt ist berechtigt, von dem Leistungsanbieter im Einzelfall zeitnah eine detaillierte Erläuterung zu verlangen. Die Pflicht zur Führung und Vorlage von Verwendungsnachweisen bleibt hiervon unberührt. 3. Sofern Veranstaltungen zur Fortbildung des Personals, zur Supervision, zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsentwicklung erfolgen, sind mindestens folgende Angaben listenmäßig anzugeben: Inhalte der Maßnahmen, Anzahl der teilnehmenden MitarbeiterInnen, Referenten. §4 Datenschutz 1. Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die sondergesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und zu gewährleisten, sowie dazu insbesondere die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. 2. Der Leistungsanbieter stellt auf Wunsch der Stadt für planerische Zwecke die bei ihm erhobenen Daten in anonymisierter Form zur Verfügung. §5 Finanzielle Förderung durch die Stadt 1. Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben verpflichtet sich die Stadt im Wege einer Festbetragsfinanzierung eine Zuwendung in Höhe von 19.350,00 € jährlich (entspricht 0,25 VZ-Stelle) an den Leistungsanbieter zu zahlen. Grundlage für die Ermittlung der Zuwendung ist die in den Verhandlungen vorgelegte, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Kostenkalkulation. 2. Die v. g. Leistung wird von der Stadt ausschließlich nach dem Anteil der Nutzer aus der Stadt Aachen mitfinanziert. 3. Die Jahressumme der Zuwendung wird anteilig zur Mitte eines jeden Quartals auf das Konto bei der Pax-Bank Aachen mit der Nr. 100 389 1018 (BLZ 370 601 93) des Leistungsanbieters überwiesen. Hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren und gelten dann als Bestandteil dieses Vertrages. 4. Kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung, so sind Zuwendungsbeträge für den anteilig nicht mehr zu finanzierenden Zuwendungszeitraum durch den Leistungsanbieter unverzüglich zu erstatten. §6 Prüfung der Verwendung Der Leistungsanbieter erkennt die Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt Aachen in Ihrer Fassung vom 01.04.1983, welche als Anlage 2 beigefügt sind und wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung sind, an. §7 Vereinbarungsdauer und Kündigung 1. Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. 2. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren (bis zum 31.12.2017). 3. Das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung entsprechend § 626 BGB bleibt unberührt. §8 Schlussbestimmungen 1. Änderungen der Vereinbarung inklusive Ihrer Anlagen bedürfen der Schriftform. 2. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die der nichtigen Bestimmung nach Sinn und Zweck am Nächsten kommt. Aachen, den Aachen, den Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Caritasverband für die Region Aachen-Leistungsträger u. AachenLand e. V. (Philipp) (Verholen) Geschäftsführer In Vertretung (Grehling) Stadtkämmerin 3 Leistungsbeschreibung Name des Leistungs anbieters Anschrift Caritasverband für die Regionen Aachen- Stadt und Aachen- Land e.V. Telefon Scheibenstr.16 52070 Aachen 0241 / 94927-24 BearbeiterIn Kathrin Michels Datum Dezember 2011 Fax 0241 / 94927289 Email k.michels@caritasaachen.de Bezeichnung der Leistung Beratungs- und Vermittlungsangebot für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“ Rechts grundlage: freiwillige Leistung Zielgruppe Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen, die mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten Ziele - Art und Umfang der Leistung - - - Gewinnung neuer Ehrenamtlicher Sensibilisierung der Gesellschaft für bürgerschaftliches Engagement Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement Weiterentwicklung der Arbeit durch Mitwirkung in Netzwerken Individuelle Engagementberatung und passgenaue Vermittlung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über das Thema Ehrenamt informieren möchten und / oder ein Ehrenamt suchen Pflege des Katalogs/ der Datei von derzeit ca. 240 verschiedenen Engagementfeldern für Ehrenamtliche in ca. 160 verschiedenen Einrichtungen und Institutionen Stärkung der Position bürgerschaftlich Engagierter Punktuelle Lobbyarbeit für Ehrenamt Punktuelle Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Ehrenamt Punktuelle Organisationsberatung Öffnungszeiten der Einrichtung Informationen und Beratung als offene Sprechstunde donnerstags von 14-17 Uhr und nach Vereinbarung. Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie für Institutionen und Einrichtungen, die mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten. -1- Qualitätsmerkmale Strukturqualität Prozessqualität Einbindung in die Verbandsstruktur des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. Konzeptionelle Einbindung in das Referat Ehrenamt-Familie-Migration - Zugrundeliegendes Gesamtkonzept für alle Fachdienste als Basis des inhaltlichen sozialarbeiterischen Handelns - Klare Zuordnung der Arbeitsbereiche - Eigener Büroraum, der auch Beratungsraum ist - Mehrere zur Verfügung stehende Gruppenräume - Zentrale Arbeitsmaterialverwaltung steht zur Verfügung - Zentrale und Empfang / Telefonzentrale sowie Verwaltungsunterstützung stehen zur Verfügung - Ausstattung aller Büros mit Telefon, PC und eigener Peripherie allgemeiner Büroausstattung, Kopierer- und Fax – Nutzung im Hause - eigenes Fortbildungsbudget - Vergütung der Mitarbeiter gem. AVR - Eigene Mitarbeitervertretung - Kundenorientierte Arbeits- / Beratungszeiten - Gute Erreichbarkeit / verkehrstechnische Anbindung in Aachen - Interne Qualitätsprüfungsmuster sind vorhanden - Beteiligungsstrukturen für die inhaltliche Ausrichtung in der Arbeit sind gegeben - Regelmäßige Dienstgespräche - Interne Abstimmungen und Kooperationsabsprachen einzelner Dienste - Abstimmungen und Kooperationsabsprachen externe Dienste - Zusammenarbeit mit dem „Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement der Stadt Aachen“ und dem „Verein zur Förderung des Ehrenamtes e. V.“. - Abstimmung und Kooperationsvereinbarung mit dem „Verein zur Förderung des Ehrenamtes e.V.“ vom 6.12.05 - Arbeitstransparenz - Internet – Präsentation des Arbeitsbereichs - Faltblätter als Info über das Fachgebiet - Eigenes Dokumentationswesen (Jahresbericht) Alle Arbeitsbereiche des Referates Ehrenamt-Familie-Migration arbeiten nach einem einheitlichen Konzept. Diesem Konzept liegt ein fundamentales Basisverständnis der eigenen Rolle zur Bewältigung der jeweiligen fachspezifischen Aufgaben zugrunde. Es wurde von der Mitarbeiterschaft mit Hilfe und Unterstützung des Instituts für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit – ISSAB - in Essen entwickelt und verabschiedet und beschreibt Qualitätsmerkmale in der Projektarbeit - Ganzheitlicher Ansatz in allen Aufgabenfeldern sozialer Arbeit - Nachhaltige Verbesserungen auch über den Einsatz der Hauptamtlichen hinaus - Problemlösungsansätze werden im Umfeld der Betroffenen gesucht - Bestehende Ressourcen werden genutzt - Selbsthilfepotentiale und Eigeninitiative werden gefördert - Bedürfnisorientierung - Es geht immer um direkte Verbesserungen der kommunikativen, materiellen und persönlichen Situation - Ehrenamtliche, Freiwillige und bürgerschaftlich Engagierte -2- - werden von Anfang an so stark wie möglich an den Prozessen beteiligt. Sie werden als Qualitätsmerkmal der Arbeit gesehen. Kooperationen und Vernetzungen werden praktiziert, sowohl in der Binnenstruktur des Verbandes als auch mit externen Partnern Die mittelfristige Aufgabenplanung geschieht in Form einer Jahresplanung. In ihr werden Ziele, Handlungsschritte und angestrebte Ergebnisse entworfen. Sie ist mit der Referatsleitung verbindlich zu vereinbaren und in ihrer prozesshaften Entwicklung regelmäßig zu reflektieren - Zahlenmäßige Darstellung der Ergebnisse in Jahresbericht und Verwendungsnachweis - Ergebnisqualität Dokumentation Personelle Ausstattung Sächliche Ausstattung - fachdienstbezogene eigene Dokumentationssysteme - Vernetztes Arbeiten und entsprechende Darstellbarkeit der Arbeit - Projektdokumentation - Sachbericht als Verwendungsnachweis Dipl. Sozial-Pädagogin, 25%BU 2-3 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen Siehe Auflistung unter „Strukturqualität“ -3- Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen – Fachbereich Verwaltungsleitung vertreten durch den Oberbürgermeister - im Folgenden Stadt genanntund dem Verein zur Förderung des Ehrenamtes e. V. Gartenstr. 25, 52064 Aachen, vertreten durch den Vorstand - im Folgenden Leistungsanbieter genannt - §1 Vereinbarungsgegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Leistungserbringung durch den Leistungsanbieter für die folgende Aufgabe (Leistung): Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen , Vermittlung von Basiswissen, Zusammenführung mit Tätigkeitsfeldern (Freiwilligenzentrum) sowie die Förderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung dieser Leistungen durch die Stadt. §2 Leistungen des Leistungsanbieters 1. Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung beigefügt wird, nach Art, Inhalt , Umfang und Qualität, zu erbringen bzw. vorzuhalten. 2. Der Leistungsanbieter hat die Leistungen mit eigenem Personal, soweit möglich unter Einbezug ehrenamtlicher Beschäftigter, zu erbringen. §3 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung 1. Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, sein Personal im erforderlichen Umfang fortzubilden und sich um eine permanente Verbesserung seiner Leistungsqualität zu bemühen. 2. Der Leistungsanbieter berichtet schriftlich einmal jährlich für die vergangenen 12 Monate über die durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie die in der Folge ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsqualität. Die Stadt ist berechtigt, von dem Leistungsanbieter im Einzelfall zeitnah eine detaillierte Erläuterung zu verlangen. Die Pflicht zur Führung und Vorlage von Verwendungsnachweisen bleibt hiervon unberührt. 3. Sofern Veranstaltungen zur Fortbildung des Personals, zur Supervision, zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsentwicklung erfolgen, sind mindestens folgende Angaben listenmäßig anzugeben: Inhalte der Maßnahmen, Anzahl der teilnehmenden MitarbeiterInnen, Referenten. §4 Datenschutz 1. Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die sondergesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und zu gewährleisten, sowie dazu insbesondere die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. 2. Der Leistungsanbieter stellt auf Wunsch der Stadt für planerische Zwecke die bei ihm erhobenen Daten in anonymisierter Form zur Verfügung. §5 Finanzielle Förderung durch die Stadt 1. Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben verpflichtet sich die Stadt im Wege einer Festbetragsfinanzierung eine Zuwendung im Umfange von 9.000,00 € jährlich (entspricht 0,125 VZ-Stelle) an den Leistungsanbieter zu zahlen. Grundlage für die Ermittlung der Zuwendung ist die in den Verhandlungen vorgelegte, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Kostenkalkulation. 2. Die v.g. Leistung wird von der Stadt ausschließlich nach dem Anteil der Nutzer aus der Stadt Aachen mitfinanziert. 3. Die Jahressumme wird anteilig zu Mitte eines jeden Quartals auf das Konto Nr. 50 76 450 bei der Sparkasse Aachen, BLZ 390 500 00 des Leistungsanbieters überwiesen. Hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren und gelten dann als Bestandteil dieses Vertrages. 4. Kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung, so sind Zuwendungsbeträge für den anteilig nicht mehr zu finanzierenden Zuwendungszeitraum durch den Leistungsanbieter unverzüglich zu erstatten. §6 Prüfung der Verwendung Der Leistungsanbieter erkennt die Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt Aachen in Ihrer Fassung vom 01.04.1983, welche als Anlage 2 beigefügt sind und wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung sind, an. §7 Vereinbarungsdauer und Kündigung 1. Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. 2 2. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren (bis zum 31.12.2017). 3. Das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung entsprechend § 626 BGB bleibt unberührt. §8 Schlußbestimmungen 1. Änderungen der Vereinbarung inklusive Ihrer Anlagen bedürfen der Schriftform. 2. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die der nichtigen Bestimmung nach Sinn und Zweck am Nächsten kommt. Aachen, den Aachen, den Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Verein zur Förderung des Ehrenamtes e. V. (Philipp) (Trogus-Liegmann) 1. Vorsitzende In Vertretung (Grehling) Stadtkämmerin 3 Anlage 1 zur LV vom Leistungsbeschreibung Leistungsanbieter Verein zur Förderung des Ehrenamtes, Freiwilligenzentrum (Stand 10/2014) Gartenstr. 25 52064 Aachen Anschrift 0241 8891635 Telefon Fax 0241 85639 E-Mail info@ehrenamt-aachen.de; m.kuckelkorn@ehrenamt-aachen.de Internetauftritt www.ehrenamt-aachen.de Bezeichnung der Leistung Rechtsgrundlage Zielgruppe Ziele Art und Umfang der Leistung Quantität der Leistung Gewinnung von Ehrenamtlichen und Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Vermittlung, Begleitung, Kontakt mit Vereinen und Institutionen, Organisation und Durchführung von Fortbildungen Leistungstyp Alle interessierten Bürger, die sich freiwillig engagieren möchten, Interessierte, die sich beraten lassen wollen, Vereine und Institutionen, die mit ehrenamtlichen Mitarbeitern arbeiten. Förderung des Ehrenamtes: Gewinnung und Schulung der Ehrenamtlichen, Förderung ihrer Kompetenzen zur Wahrnehmen und Ausweitung gesellschaftlicher Verantwortung Öffentlichkeitsarbeit in Medien, wie Presse, Internetauftritt, Auslage von Broschüren und Handzetteln. Organisation von Fortbildungen für Ehrenamtliche/Freiwillige aus den unterschiedlichen Bereichen und Vereinen. Durchführung von Veranstaltungen zur Werbung von Ehrenamtlichen/Freiwilligen, auch zu speziellen Themen eines Vereins. Einmal jährlich findet in der Regel eine größere Fortbildungsveranstaltung für bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt. Themen können sein: Kommunikation, Stolpersteine im Ehrenamt, Leiten von Gruppen, Rechtliche Rahmenbedingungen für Vereine sowie Möglichkeiten zum bürgerschaftlichen Engagement in Aachen und Zugänge zum Ehrenamt. Das Beratungsangebot ist offen für alle Bürgerinnen und Bürger. Interessierten soll kurzfristig eine geeignete Tätigkeit vermittelt werden. Die Beratungsinhalte sind darüber hinaus die Ausgestaltung des bereits vorhandenen Ehrenamtes. Qualitätsmerkmale Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Eine Mitarbeiterin koordiniert die Arbeit im Freiwilligenzentrum. Sie steht zum Ergebnis-bzw. Erfahrungsaustausch persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Beratungs- und Seminarräume sind für die Erfordernisse vorhanden. Kooperationsvereinbarung zum Freiwilligenengagement mit dem Freiwilligenzentrum des Caritasverbands Aachen Die meisten Anfragen von Interessierten gehen telefonisch ein. Dabei wird in der Regel ein Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbart. Nach der Motivationsklärung und Neigungsklärung, werden die unterschiedlichen Wirkungsmöglichkeiten in den Vereinen dargestellt. Haben die Interessenten selbst noch keine Vorstellung, in welchem Bereich sie tätig sein wollen, werden im Verlauf des Gesprächs, je nach Situation und Person die beruflichen Fähigkeiten bzw. die Hobbys angesprochen. Es ergibt sich bei der Vorstellung der vielseitigen Tätigkeitsfelder eine deutliche Richtung der Interessenlagen der Freiwilligen. Den Organisationen werden Qualitätsstandards zum Einsatz von Freiwilligen vermittelt, die mit dem Kooperationspartner abgestimmt sind. Kontakte halten, z.B. Einladung zu Fortbildungsveranstaltungen Die interessierten Freiwilligen erhalten eine auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen Adressauswahl/Adressenauflistung der Vereine, bei denen sie sich ein Mitwirken in Zukunft vorstellen können. Sie nehmen in der Regel selbst den Kontakt auf und suchen sich die passende Einrichtung aus. Erfolgt keine Rückmeldung an das Freiwilligenzentrum, ob eine erfolgreiche Vermittlung zu Stande gekommen ist, fragen die Mitarbeiterinnen bei den Vereinen nach, die für die Seite 1 von 2 Dokumentation Personelle Ausstattung Sächliche Ausstattung Kennzahlen Vermittlung ausgewählt waren. Für die Freiwilligen besteht auch nach erfolgreicher Vermittlung weiter die Möglichkeit, sich beim Freiwilligenzentrum zu fachlichen Fragen beraten zu lassen. Bedarfsanfragen von Organisationen werden veröffentlicht bzw. passgenau weiter geleitet. Statistische Erfassung aller Beratungen, Erfassung der Daten von Vereinen und Freiwilligen: Name, Adresse, Alter, zeitliche Verfügbarkeit , räumlicher Einsatzradius und Einsatzbereiche, besondere Hinweise wie z.B. allein erziehend, fremdsprachig etc., Eine Mitarbeiterin mit 5 Wochenstunden für die Beratung und Vermittlung Ehrenamtlicher. In der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Veranstaltungen Unterstützung durch engagierte Freiwillige Ein Büro ausgestattet mit Computer, Telefon, Fax, Seminarräume, Beratungsräume Seite 2 von 2