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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
137381.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
30.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:59

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0039/WP17 öffentlich 30.10.2014 FB 45/300, FB 45/600, Frau Drews/Herr Schuster 3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2014 (01.01.2014-30.09.2014) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.11.2014 13.11.2014 SchA KJA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2014 Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz 20xx ner Ansatz ner Ansatz ff. 2014 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag* Personal-/ Sachaufwand** Abschreibungen Ergebnis Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz 2015 ner Ansatz ner Ansatz ff. 2014 2015 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 5.569.100 13.569.100 16.828.300 31.828.300 0 0 35.829.000 43.829.000 106.658.000 121.658.000 0 0 0 0 0 0 0 0 30.259.900 30.259.000 89.829.700 89.829.700 0 0 + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g * Ergebnis aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5 ** Ergebnis aus 1-060301-900-6 KS 53310000, 53320000, 53390000 plus 4-060301-916-5 KA 53320000 Vorlage FB 45/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 2/5 Erläuterungen: Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt. Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind gesonderte Anlagen sowohl in der Finanz- als auch in der Fallzahlenentwicklung beigefügt. 1. Ausgabenentwicklung Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand weist für 2014 eine Gesamtvormerkungssumme von aktuell 48,4 Mio. Euro aus. Von dem Betrag entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich einschl. Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII rund 35,7 Mio. Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote von 94 % einen Ist-Aufwand von rd. 33,56 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 33,809 Mio. Euro gegenüberstehen. Hierdurch würde der Ansatz um knapp 300.000 Euro unterschritten. An Erträgen sind aktuell knapp 2,4 Mio. Euro angeordnet. Dies lässt erwarten, dass die vorgesehenen Ansätze von zusammen 3,5 Mio. Euro erreicht werden. Auf den Bereich UMF allein entfallen nach jetzigen Erkenntnissen an Vormerkungen rund 12,7 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um die hochgerechnete Jahressumme. Die Fachverwaltung nimmt eine niedrigere Realisierungsquote an, die sich allerdings noch nicht verfestigt hat. Aktuell geht die Verwaltung davon ausgeht, dass der mit dem II. Quartalsbericht bezifferte IstJahresaufwand von 10 Mio. Euro noch zutrifft. 2. Fallzahlenentwicklung 2.1 Allgemein  In der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 30.09.2014 wurden insgesamt 3578 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die Sozialraumteams bearbeitet.  Es kam zu 1096 absoluten Zugängen und 833 absoluten Abgängen.  Zum 30.09.2014 wurden 2435 Hilfen betreut. 2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  Bis zum 30.09.2014 wurden insgesamt 787 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut (zum 26.08.2014: 670 junge Menschen)  Insgesamt erfolgten 423 absolute Zugänge und 258 absolute Abgänge.  383 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden am 30.09.2014 betreut. Vorlage FB 45/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 3/5 3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung Die Fallzahlen- als auch Kostenentwicklung im Bereich der Aachener Familien gestaltet sich - wie in den vorherigen Quartalsberichten beschrieben - weiterhin stabil, so dass die Fachverwaltung davon ausgeht, dass der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz knapp unterschritten wird. Der Zustrom der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist weiterhin ungebrochen hoch. Inwiefern die Teilverlagerung der Bundespolizei zum 01.12.2014 nach Eschweiler zu einer Entspannung in der Aufnahmesituation führt, bleibt abzuwarten und wird seitens FB 45 eher verhalten gesehen. 4. Konsequenzen für das Jugendhilfeangebot Der weitere Ausbau neuer stationärer Plätze sowohl in Regelgruppenformen als auch zu modernen Wohngemeinschaften wird kontinuierlich vorangetrieben. Neben einem hohen Engagement der Aachener Jugendhilfeträger ist es in jüngster Zeit auch gelungen, durch Werbung des Landesjugendamtes Heimeinrichtungen außerhalb der Städteregion zu gewinnen, freistehende Räumlichkeiten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereitzustellen. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, die Zentrierung der jungen Flüchtlinge auf Aachen bzw. die Städteregion Aachen abzumildern. Dennoch ist eine hohe Zahl der Jugendlichen weiterhin in Hotels untergebracht. Neben einer individuellen ambulanten Betreuung werden nach den Herbstferien strukturgebende Tagesangebote durch Träger der Jugendhilfe ergänzend durchgeführt. Damit werden die Jugendlichen, die noch über keinen Schulplatz verfügen und die Jugendlichen, die bis mittags in Schule eingebunden sind, sinnhaft beschäftigt. Weiterhin wirkt sich die Erstaufnahme der jugendlichen Flüchtlinge durch das Kinder- und Jugendhilfezentrum Burtscheid aus. Die Erstversorgung, -befragung und Weitervermittlung der unbegleiteten Jugendlichen in andere Angebote erfolgt durch die Mitarbeiter des Sozialraumteams VIII hierdurch systematisiert. Soweit möglich binden die Jugendhilfeträger Ehrenamtler in ihre Arbeit ein (Freizeitangebote, Vermittlung von europäischen Werten, Deutsch lernen, Sport). Darüber hinaus entwickeln die Jugendhilfeträger weitergehende Projekte, teilweise auch hier mit Einbindung von Ehrenamtlern. Als Beispiele sind hier genannt:  SKM "Aachener Hände" - Begleitung junger Flüchtlinge auf der Schwelle zur Volljährigkeit  Projekt AWO/SKF/SKM zur Akquirierung und Schulung ehrenamtlicher Vormünder  Verschiedene Pfarrverbünde, die sich in der Thematik engagieren. Vorlage FB 45/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 4/5 Im Weiteren engagieren sich auch durch Initiative des FB 52 verschiedene Sportvereine, hier insbesondere Fußball. Die städtischen Schwimmhallen können durch die Jugendhilfeträger mit der o. g. Personengruppe unentgeltlich genutzt werden (wobei die meisten jungen Menschen Nichtschwimmer sind). Die Volkshochschule bietet Deutschkurse an. Verschiedene Träger der Jugendberufshilfe führen Beschäftigungsangebote auf der Schwelle Schule/Beruf durch. 5. Personalsituation Durch die kontinuierliche Fallzahlensteigerung und der hiermit verbundenen Herausforderung täglich neu auf unvorhergesehene Situationen fachlich adäquat einzustellen, sind die Kapazitäten des zuständigen Sozialraumteams ausgereizt. Eine Stellenerweiterung ist beantragt. Im Bereich der Vormundschaften wurde eine 6. Vormünderstelle beantragt und wird aller Voraussicht nach kurzfristig genehmigt. 6. Ausblick FB 45 arbeitet neben der tatsächlichen Begleitung der jungen Menschen mit den in Frage kommenden anderen Fachbereichen innerhalb und außerhalb der Verwaltung eng zusammen, um den hohen Anforderungen, die durch die Betreuung und dauerhafte Aufnahme der unbegleiteten jungen Flüchtlinge gegeben sind, gerecht zu werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Anlage/n: Anlage 1 Übersicht über den Gesamtmaßnahmenbestand zum Stichtag 30.09.2014 Anlage 2 Statistische Angaben zum Bereich Hilfen zur Erziehung lfd. UMF im Jahr 2014 Anlage 3 Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - 3. Quartal 2014 Anlage 4 Entwicklung der monatlichen Vormerkungen Vorlage FB 45/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 5/5