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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
137290.pdf
Größe
6,1 MB
Erstellt
15.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:58

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0034/WP17 öffentlich 15.10.2014 FB 45/301, Fr. Kreuter-Lüdemann Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.11.2014 13.11.2014 SchA KJA Kenntnisnahme Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Vorlage FB 45/0034/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0034/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 01.09.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Kindertagesstätte besteht seit 2004 als Einzelunternehmen. Die Betriebsform der Kindertagesstätte wurde jetzt gewechselt. Am 02.10.2010 wurde der Verein "Kleine Sonne e. V." beim Amtsgericht Aachen als Verein angemeldet und ist neuer Träger der Kindertagesstätte "Kleine Sonne". Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt. In der Einrichtung stehen zehn Vollzeitplätze für Kinder im Alter von einem bis zu drei Jahren werktags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Betreuung der Kinder erfolgt vorrangig durch eine Sozialpädagogin und eine Erzieherin. Zusätzliche Unterstützung wird durch eine Mitarbeiterin im Freiwilligendienst, eine Erzieherin in der Ausbildung sowie eine Pädagogik-Studentin geleistet. Der Verein "Kleine Sonne e. V." möchte mit seiner Kindertagesstätte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden. Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor. Stellungnahme: Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen. Anlage/n:  Antrag  Satzung  Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0034/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 3/3 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien  nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,  der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und  der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger bietet Leistungen gem. § 22 SGB VIII selbst an und trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei.   Kleine Sonne e.V. Martinstr. 14 52062 Aachen Der Träger erfüllt ausschließlich Aufgaben der Jugendhilfe. Das wird sowohl durch die Satzung als auch durch die praktische Arbeit deutlich. nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele liegt vor verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden:  Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,  Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen,  Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,  Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe,  Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse Der Verein „Kleine Sonne e.V.“ unterhält in seiner Trägerschaft eine bereits seit 10 Jahren bestehende Kindertagesstätten. In der Kita Kleine Sonne werden Kinder von einem bis zu drei Jahren betreut. Die Öffnungszeiten sind von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, wobei die tatsächlichen Betreuungszeiten für jedes Kind individuell sind. Es werden insgesamt 10 Kinder in einer Gruppe betreut. 1 Sozialpädagogin, 38,5 Std./ Woche 1 Erzieherin, 38,5 Std. / Woche 1 Erzieherin in Ausbildung, 29 Std. / Woche 1 Pädagogikstudentin, 8 Std. / Woche 1 Mitarbeiterin im Freiwilligendienst, 38,5Std. / Woche Zusammenarbeit mit LVR (Betreibserlaubnis) und der öffentlichen Jugendhilfe (Kindergartenabteilung) der Stadt Aachen. liegt vor Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die Kindertagesstätte Kleine Sonne bietet bereits seit 10 Jahren kontinuierlich möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr die Betreuung von Kindern in dieser Form an, eine sichere Beurteilung der als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist Einrichtung ist somit trotz des Trägerwechsels möglich. 2 Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Der Träger erfüllt durch sein Betreuungsangebot einen wesentlichen Teil in der Jugendhilfe. Eine Empfehlung der Fachabteilung liegt vor, die Aufnahme in der kommenden Kindertagesstättenbedarfsplan ist angestrebt. Gemäß der vorliegenden Satzung und des päd. Konzepts bietet der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:  den vollständigen satzungsmäßigen Namen; Kleine Sonne e.V.  die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);  eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; Martinstr. 14 52062 Aachen Tel.: 0241/4099322 info@kita-kleine-sonne.de siehe vorliegende Satzung  Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; Vorsitzender: Dr. Andreas Roye Hof 18 52062 Aachen Geb. 04.02.1976 Dipl.- Ingenieur 3 Stellv. Vorsitzende: Soja Roye Hof 18 52062 Aachen Geb. 03.09.1978 Dipl.- Sozialpädagogin  Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); Entfällt  Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; 7 Mitglieder  Höhe des monatlichen Beitrages; kein Beitrag  Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe 2004 Dem Antrag soll beigefügt werden: liegt vor  die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;  Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; liegt vor  ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; liegt vor  ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt:  bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, www.kita-kleine-sonne.de liegt vor 4  die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; entfällt  bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift entfällt 5