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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
137284.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
15.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:57

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0033/WP17 öffentlich 15.10.2014 FB 45/301, Fr. Kreuter-Lüdemann Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier Kindertagesstätten des Studentenwerks Aachen AöR Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.11.2014 13.11.2014 SchA KJA Kenntnisnahme Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätten des Studentenwerks Aachen AöR als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Vorlage FB 45/0033/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0033/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Das Studentenwerk Aachen AöR mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 18.07.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für seine Kindertagesstätten. Für die Kindertagesstätten des Studentenwerks liegt eine eigene Satzung vor. Das Studentenwerk Aachen ist seit 1971 mit der Kinderbetreuung befasst. Im Stadtgebiet unterhält das Studentenwerk aktuell vier etablierte Kindertagesstätten, in denen insgesamt 142 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Die Betreuung der Kinder erfolgt durch Fachpersonal, darüber hinaus unterstützen Hilfskräfte, wie z. B. Praktikanten, die Arbeit. Alle Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis und sind bereits in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen. Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor. Stellungnahme: Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Demnach ist die Anerkennung des Studentenwerkes Aachen AöR im Bereich der Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen. Anlage/n:  Antrag  Satzung der Kindertagesstätten  Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0033/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 3/3 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien  nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,  der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und  der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger betreibt im Stadtgebiet Aachen 4 Kindertagesstätten und trägt somit gem. §22 SGB VIII unmittelbar zur der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei. Die Tätigkeit des Trägers auf dem Gebiet der Jugendhilfe geht sowohl aus der dafür eigenen Satzung als auch aus der praktischen Arbeit hervor.   Studentenwerk Aachen AöR Kinderbetreuung Pontwall 3 52062 Aachen nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele liegt vor verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden:  Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,  Das Studentenwerk Aachen betreibt insgesamt 5 Kindertagesstätten, 4 davon in der Stadt Aachen. Alle Einrichtungen bieten eine Ganztagesbetreuung an. Neben der Betreuung der Kinder wird auch der Bildungs- und Erziehungsauftrag gem. §22 SGBVIII erfüllt. Der Träger betreibt im Stadtgebiet Aachen 4 Kindertagesstätten mit 142 betreuungsplätze:  Kinderkrippe Piccolino hat 22 Betreuungsplätze für Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahren  Kita Pusteblume, Familienzentrum, verfügt über 48 Betreuungsplätze für Kinder von 4 Monaten bis 6 Jahren  Kita Sonnenstrahl verfügt über 30 Betreuungsplätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren  Kita Königshügel verfügt über 42 Betreuungsplätze für Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahren. Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, 2  Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,     Kinderkrippe Piccolino 7 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 39 Std. / Woche 1 Kinderkrankenschwester 1 Grund- und Hauptschullehrerin 1 Erzieherin im Anerkennungsjahr Kita Pusteblume 12 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 39 Std. / Woche 1 staatl. anerkannte Erzieherin, 30 Std. / Woche 1 Diplom Sozialpädagogin, 39 Std. / Woche 1 Erzieherin im Anerkennungsjahr 1 Praktikantin Kita Sonnenstrahl 3 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 39 Std. / Woche 4 staatl. anerkannte Erzieherinnen 27- 35 Std. / Woche 1 Freiwilligendienst (w), 39 Std. / Woche 1 Fachlagerist als Hilfskraft 1 Erzieherin im Anerkennungsjahr Kita Königshügel 1 Diplom Sozialpädagoge, 39 Std. / Woche 6 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 39 Std. / Woche 5 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 20 – 25 Std. / Woche 1 Grundschullehrerin 1 Erzieherin im Anerkennungsjahr 1 Freiwilligendienst (w), 39 Std. / Woche  Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Betriebserlaubnis für die Kitas wurden vom LVR erteilt. Zusammenarbeit mit anderen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe ist gegeben.  Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnis liegt vor Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die genannten Kitas bestehen seit vielen Jahren. möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr Eine positive Stellungnahme der Abteilung Kindergärten leigt vor. als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist 3 Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Das Studentenwerk Aachen erfüllt mit seinem Betreuungsangebot einen wesentlichen Anteil der Jugendhilfe. Laut vorliegender Satzung und der Konzepte der vier Kitas bietet der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:  den vollständigen satzungsmäßigen Namen;  die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);  eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform;  Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; Studentenwerk Aachen AöR Kinderbetreuung Pontwall 3 52062 Aachen Siehe vorliegende Satzung Vorsitzender des Verwaltungsrates: Björn Jansen Diplom – Kaufmann Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates: Rouven Weßling Student Geschäftsführer: Dirk Reitz Dipl. - Betriebswirt 4  Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); entfällt  Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; entfällt  Höhe des monatlichen Beitrages; entfällt  Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe 1971 Dem Antrag soll beigefügt werden: liegt vor  die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;  Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; liegt vor  ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; liegt vor  ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Geschäftsbericht 2013 Internetauftritt mit Darstellung der Kitas unter: www.studentenwerk-aachen.de /kinder bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, entfällt   die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; entfällt  bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift entfällt 5