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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
136883.pdf
Größe
358 kB
Erstellt
20.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:58

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0017/WP17 öffentlich 20.10.2014 Herr Salden 15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.11.2014 25.11.2014 10.12.2014 AUK FA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Finanzausschuss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Rat der Stadt: Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.10.2014 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.10.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG wahrgenommen. Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“ in Zusammenarbeit mit der STAWAG. Gebührenanpassung Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich. Diese ist zurückzuführen auf allgemeine Kostensteigerungen und die Berücksichtigung des Verlustes aus dem BAB 2012. Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl wird nicht mehr signifikant abnehmen, da nicht alle betroffenen Grundstücke an die städtische Kanalisation angeschlossen werden können. Dies wurde bereits im Rahmen der Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt. Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden Klärschlämme durchschnittlich nur noch alle 2 Jahre abgefahren. Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt: Jahr Prognose tatsächliche Abfuhrmengen 2012 350 m³ 271 m³ 2013 250 m³ 282 m³ 2014 250 m³ 130 m³ (Stand 30.06.2014) 2015 260 m³ Die Abfuhrmenge für einen 4 Personenhaushalt von rund 4 m³ alle 2 Jahre entspricht einer jährlichen Gebühr von 102,52 € (4 m³ x 51,26 € : 2 Jahre). Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 160 m³ x 2,79 €/ m³ = 446,40 € jährlich. Damit ist die Nutzung einer Kleinkläranlage in Bezug auf die anfallenden Gebühren nach wie vor deutlich günstiger als ein Kanalanschluss. In der Gebührenkalkulation für 2015 ist ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2012 in Höhe von insgesamt 1.509,73 € mitberücksichtigt. Dieser Verlust muss gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.10.2014 Seite: 3/4 Der bisherige Gebührensatz betrug 48,30 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2015 ist ein Gebührensatz in Höhe von 51,26 € / m³ kostendeckend. Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 einschl. Erläuterungen ist als Anlage beigefügt. Anlage/n: - 15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen (PDF) - Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen (PDF) Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.10.2014 Seite: 4/4 15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen vom Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1. § 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 51,26/m3. 2. Dieser 15. Nachtrag tritt am 01.01.2015 in Kraft. Seite: 1/1 Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen 2014 2015 Veränderung in % zu Gebührenkalkulation 2014 Unternehmerlohn 3.912,50 € 4.069,00 € 4,00% Klärschlammbehandlung 1.825,00 € 1.898,00 € 4,00% Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen 5.008,82 € 5.256,79 € 4,95% 585,57 € 594,64 € 1,55% 11.331,89 € 11.818,44 € 4,29% 1.509,73 € 103,38% 12.074,22 € 13.328,17 € 10,39% Entleerungsmenge 250 m³ 260 m³ 4,00% Einzelentleerung 48,30 € 51,26 € 6,13% Gebührenvorschlag: 48,30 € 51,26 € 6,13% Kostenart Sachkosten Gesamtkosten 742,33 € Ausgleich Verlust BAB 2011 Ausgleich Verlust BAB 2012 Durch Gebühren zu deckende Kosten Kostenstruktur pro m³ Unternehmerlohn Klärschlammbehandlung Aufw. Aus intern. Leistungsbeziehungen Sachkosten Ausgleich Verlust BAB 2012 15,65 € 7,30 € 20,22 € 2,29 € 5,81 € Anteil in% 30,53% 14,24% 39,44% 4,46% 11,33% Gesamt: 51,26 € 100,00% Seite: 1/2 Zu den einzelnen Kostenarten: Unternehmerlohn: Der Abfuhrpreis ist konstant geblieben. Aufgrund der höheren Abfuhrmenge erhöht sich der Unternehmerlohn um 4,00 % zum Vorjahr. Klärschlammbehandlung: Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2015 nicht ändern. Durch die erwartete höhere Abfuhrmenge im Jahr 2015 steigen auch die Kosten für die Klärschlammbehandlung um 4,00 % zum Vorjahr. Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen: In den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind die anteiligen Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag enthalten. Aufgrund der Umstellung auf SAP in 2010 wurden beide v. g. Kostenarten zu einer Kostenart zusammengefasst. Bei den Personalkosten handelt es sich um die anteiligen Personalkosten der mit der Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiter der STAWAG. Hier liegt eine geringe Erhöhung aufgrund der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2015 vor. Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Für die Gebührenberechnung 2015 ergibt sich keine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages. Die Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen steigen insgesamt um 4,95%. Sachkosten: In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung und sonstige Sachmittel der beauftragten Mitarbeiter der STAWAG enthalten. Außerdem sind die Kosten für die Satzungsveröffentlichung in voller Höhe gebührenfähig. Die Sachkosten erhöhen sich um 1,55%. Überschuss-/Verlustausgleich: Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden. Für das Gebührenjahr 2012 ergab sich folgende Verlustverrechnung: Das Gebührenjahr 2012 schloss mit einem bereinigten negativen Betriebsergebnis in Höhe von 1.509,73 € ab. Dieser Verlust ist in die Gebührenkalkulation für das Gebührenjahr 2015 miteinzubeziehen. Das negative Betriebsergebnis basiert auf der hohen Anzahl von durchgeführten Anschlüssen von Kleineinleitern an das städtische Kanalnetz. Die verringerten Entleerungsmengen führen zu höheren Kosten bei den verbliebenen Einleitern. Entleerungsmenge: Aufgrund der Schließung von Kleinkläranlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten haben sich die Abfuhrmengen verringert. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu tragen haben. Außerdem ist festzustellen, dass die Kleineinleiter aufgrund des technischen Standards der Anlagen in der Regel nur noch alle 2 Jahre Klärschlamm abfahren lassen. Jedoch kann für 2015 von einer kleinen Steigerung der Abfuhrmenge ausgegangen werden, so dass für 2015 mit einer 4,00 % höheren Abfuhrmenge gerechnet werden kann. Aufgrund der tatsächlichen Abfuhrmengen im ersten Halbjahr 2014 (130 m³) wird für das Gebührenjahr 2015 eine Abfuhrmenge von 260 m³ prognostiziert. Die prognostizierte Abfuhrmenge steigt somit im Vergleich zum Vorjahr um 4,00 %. Seite: 2/2