Daten
Kommune
Aachen
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136575.pdf
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Erstellt
16.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0008/WP17-1
öffentlich
16.10.2014
Entsendung von Mitgliedern in diverse Ausschüsse des Rates der
Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP: - 5 -
Datum
Gremium
Kompetenz
29.10.2014
19.11.2014
INT
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die in der Anlage benannten Mitglieder und
StellvertreterInnen mit beratender Stimme in die genannten Ausschüsse zu entsenden.
Auf Vorschlag des Integrationsrates entsendet der Rat der Stadt Aachen die in der Anlage
aufgeführten Mitglieder und StellvertreterInnen des Integrationsrates in die genannten Ausschüsse
des Rates.
In Vertretung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0008/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.01.2015
Seite: 1/6
Erläuterungen:
Der Integrationsrat konnte sich in seiner Sitzung vom 10. September 2014 nicht darauf verständigen,
welche Mitglieder gemäß § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung mit beratender Stimme in die in der
Hauptsatzung explizit genannten Fachausschüsse mit beratender Stimme zu entsenden sind, da
einige Ausschüsse (hierunter z.B. der Schulausschuss) von unterschiedlichen Listen favorisiert
wurden.
Zur Lösung dieses Interessenkonflikts sollte in Analogie zur Zuteilung der Ausschussvorsitze das
Zugriffsverfahren nach § 58 Abs. 5 S. 2 GO NRW Anwendung finden. Diese Vorschrift sieht für den
Fall, dass eine Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze nicht erfolgt, vor,
dass den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt werden, die
sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Der
Zusammenschluss mehrerer Fraktionen zu einer Liste ist möglich. Bei gleichen Höchstzahlen
entscheidet das Los, das der (Ober-)Bürgermeister zu ziehen hat (§ 58 Abs. 5 S. 3 GO NRW). Es ist
darauf hinzuweisen, dass nur eine entsprechende Anwendung des § 58 Abs. 5 GO NRW in Betracht
kommt, da dieses Verfahren nicht auf solche Gremien anwendbar ist, die zwar vom Rat gebildet
werden, aber nicht als Ratsausschüsse gelten.
Die Zuteilung der Ausschussvorsitze an die Fraktionen im Zugriffsverfahren ist somit nach dem
d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren zu vollziehen. Mehrere Fraktionen können sich allein zum
Zwecke des gemeinsamen Zugriffs zusammenschließen, ebenso können sich Gruppen ohne
Fraktionsstatus oder einzelne Ratsmitglieder mit Fraktionen zu diesem Zweck verbinden.
Übertragen auf die Situation des Integrationsrates könnten sich mehrere Listen zum Zwecke des
Zugriffsverfahrens oder Listen mit Einzelmitgliedern verbinden. Das Zugriffsverfahren ist sinnvoller
Weise auf die gewählten Mitglieder des Integrationsrates zu beschränken, da die vom Rat bestellten
Mitglieder des Integrationsausschusses bereits aufgrund ihres Ratsmandates und entsprechend dem
Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat (Spiegelbildlichkeitsprinzip) in den Ausschüssen angemessen
vertreten sind. Hierüber schien in der Sitzung des Integrationsausschusses auch allgemeiner Konsens
zu bestehen.
In das Verfahren sind alle in § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung genannten Ausschüsse einzubeziehen:
Danach kann der Integrationsrat Mitglieder mit beratender Stimme in die nachfolgenden
Fachausschüsse entsenden:
1.
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft ,
2.
Bürgerforum,
3.
Kinder und Jugendausschuss,
4.
Betriebsausschuss Kultur
5.
Planungsausschuss,
6.
Schulausschuss,
7.
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie,
8.
Sportausschuss,
Vorlage FB 50/0008/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.01.2015
Seite: 2/6
9.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
10.
Mobilitätsausschuss und
11.
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Die analoge Verteilung der Entsendung von Mitgliedern in die 11 Fachausschüsse könnte nach dem
Zugriffverfahren unter Berücksichtigung der gewählten Mitgliederzahl des Integrationsrates (14) und
Zugrundelegung der Sitzverteilung (6 Sitze für die MIT-Aachen, 3 Sitze für die ADZ, 2 Sitze für die
Türkische Gemeinde Aachen und jeweils 1 Sitz für die Liste Kurdischer Freundeskreis, Afrika-Liste
und Miteinander Füreinander) wie nachfolgend beschrieben aussehen.
Nachfolgend sind 2 unterschiedliche Berechnungsalternativen aufgeführt. In beiden Fällen käme es zu
Losentscheidungen analog § 58 Abs. 5 S. 3 GO NRW, da aufgrund der geringen Mitgliederzahl
gleiche Höchstzahlen häufig vorkommen. Der „Verlierer“ des Losverfahrens würde die auf das
Losverfahren folgende Zugriffsmöglichkeit erhalten, da seine Höchstzahl beim weiteren Zugriff zum
Zuge käme. Fällt das Los mehrfach zu Gunsten der gleichen Liste aus, kann dies angesichts der
unterschiedlich beigemessenen „Wertigkeit“ von Ausschüssen durchaus als „ungerecht“ empfunden
werden. Zwecks Vorbereitung des Zugriffsverfahrens wären zweckmäßigerweise Listen vorzubereiten,
aus denen sich die Reihenfolge des Zugriffs ergibt.
1. Berechnungsalternative:
Würde man „analog“ § 58 GO NRW für das Zugriffsverfahren eine Listenstärke
entsprechend der Fraktionsstärke im Rat (der kreisfreien Stadt Aachen) fordern, kämen für
das Zugriffsverfahren lediglich die Listen in Betracht, die 3 und mehr Sitze hätten.
Die Rangfolge der Höchstzahlen würde sich in diesem Falle wie folgt gestalten:
Mit-Aachen (6)
ADZ (3)
Pos. nach HZ
6:1=6
6:2= 3
Pos. nach HZ
1.
3:1= 3
Los 2.
Los 2.
3 : 2 = 1,5
Los 4.
3:3= 1
Los 6.
6:3= 2
3.
6 : 4 = 1,5
Los 4.
3 : 4 = 0,75
Los 8.
6 : 5 = 1,2
5.
3 : 5 = 0,6
Los 10.
Los 6.
3 : 6 = 0,5
6:6=1
6 : 7 = 0,857
7.
3 : 7 = 0,428
6 : 8 = 0,75
Los 8.
3 : 8 = 0,375
6 : 9 = 0,666
9
3 : 9 = 0,333
6 : 10 = 0,6
6 : 11 = 0,545
Vorlage FB 50/0008/WP17-1 der Stadt Aachen
Los 10.
11
3 : 10 = 0,3
3 : 11 = 0,272
Ausdruck vom: 14.01.2015
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Hieraus ergibt sich folgendes Zugriffsverfahren:
1. Zugriff:
Mit-Aachen
Höchstzahl: 6
2. Zugriff:
Gewinner aus Losposition 2
Höchstzahl: 3
3. Zugriff:
Verlierer aus Losposition 2
Höchstzahl: 3
4. Zugriff:
Mit-Aachen
Höchstzahl: 2
5. Zugriff:
Gewinner aus Losposition 4
Höchstzahl: 1,5
6. Zugriff:
Verlierer aus Losposition 4
Höchstzahl: 1,5
7. Zugriff:
Mit-Aachen
Höchstzahl: 1,2
8. Zugriff:
Gewinner aus Losposition 6
Höchstzahl: 1
9. Zugriff:
Verlierer aus Losposition 6
Höchstzahl: 1
10. Zugriff:
Mit-Aachen
Höchstzahl: 0,85
11. Zugriff:
Gewinner aus Losposition 8
Höchstzahl: 0,75
2. Berechnungsalternative:
Würde man aufgrund der begrenzten Mitgliederzahl analog der Regelung in den
Bezirksvertretungen eine entsprechende Listenstärke von 2 und mehr Sitzen zu Grunde
legen, ergäbe sich für das Zugriffsverfahren folgende Rangfolge der Höchstzahlen:
Mit-Aachen (6)
ADZ (3)
Türkische Gemeinde Aachen
(2)
6:1= 6
1.
3:1= 3
Los 2.
2:1=2
Los 3.
6:2= 3
Los 2.
3 : 2 = 1,5
Los 4.
2:2=1
Los 6.
6:3= 2
Los 3.
3:3= 1
Los 6.
2 : 3 = 0,666
Los 9.
6 : 4 = 1,5
Los 4.
3 : 4 = 0,75
6 : 5 = 1,2
6:6=1
5.
Los 6.
2 : 4 = 0,5
3 : 5 = 0,6
Los 10.
2 : 5 = 0,4
3 : 6 = 0,5
2 : 6 = 0,333
6 : 7 = 0,857
7.
3 : 7 = 0,428
2 : 7 = 0,285
6 : 8 = 0,75
8.
3 : 8 = 0,375
2 : 8 = 0,25
6 : 9 = 0,666
Los 9.
3 : 9 = 0,333
2 : 9 = 0,222
6 : 10 = 0,6
Los 10.
3 : 10 = 0,3
2 : 10 = 0,2
3 : 11 = 0,272
2 : 11 = 0,181
6 : 11 = 0,545
11
Hieraus ergibt sich folgendes Zugriffsverfahren:
1. Zugriff:
Mit-Aachen
Höchstzahl: 6
2. Zugriff:
Gewinner aus Losposition 2 (Mit-Aachen/ADZ)
Höchstzahl: 3
3. Zugriff:
Verlierer aus Losposition 2 (Mit-Aachen/ADZ)
Höchstzahl: 3
4. Zugriff:
Gewinner aus Losposition 3 (Mit-Aachen/Türkische Gemeinde Aachen)
Höchstzahl: 2
Vorlage FB 50/0008/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.01.2015
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5. Zugriff:
Verlierer aus Losposition 3 (Mit-Aachen/Türkische Gemeinde Aachen)
Höchstzahl: 2
6. Zugriff:
Gewinner aus Losposition 4 (Mit-Aachen/ADZ)
Höchstzahl: 1,5
7. Zugriff:
Verlierer aus Losposition 4 (Mit-Aachen/ADZ)
Höchstzahl: 1,5
8. Zugriff:
Mit-Aachen
Höchstzahl: 1,2
9. Zugriff:
Gewinner aus Losposition 6 (Mit-Aachen/ADZ/Türkische Gemeinde Aachen)
Höchstzahl: 1
10. Zugriff:
Gewinner aus 2. Los der Losposition 6 (Mit-Aachen/ADZ/Türkische
Gemeinde Aachen)
Höchstzahl: 1
11. Zugriff:
Verlierer aus 2. Los der Losposition 6 (Mit-Aachen/ADZ/Türkische
Gemeinde Aachen)
Höchstzahl: 1
Im Falle eines Zusammenschlusses von Listen bzw. Listen mit Einzelmitgliedern wäre eine
entsprechende Berechnung zu fertigen. Auf die Bildung einer derartigen Gemeinschaft zum Zwecke
des Zugriffsverfahrens muss von deren Vertretern vor der Durchführung des Verfahrens rechtzeitig
und unmissverständlich hingewiesen werden (OVG NW, Beschl. vom 25. 4. 1996, NWVBl. 1996 S.
334).
Das Verfahren nach d’Hondt ist nach Ansicht der Verwaltung für die Verteilung der Sitze in den
Ausschüssen nicht praktikabel. In den beiden og. Berechnungsbeispielen wären die Listen mit nur
einem Sitz in keinem Ausschuss vertreten. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass sich die
Integrationsratsmitglieder in anderer Weise auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen einigen.
Zur Frage, durch wen sich die Mitglieder des Integrationsrates im Fall ihrer Verhinderung bei der
Teilnahme an den Ausschusssitzungen vertreten lassen können, wird folgendes ausgeführt:
§ 20 Abs. 5 der Hauptsatzung beschränkt die Entsendungsmöglichkeit in die abschließend
aufgezählten Ausschüsse auf die Mitglieder des Integrationsrates. Zum Zeitpunkt der letzten
Änderung der Hauptsatzung war die Gesetzesnovellierung 2013 des § 27 GO noch nicht in Kraft. Die
in § 27 Abs. 2 S. 2 GO NRW neu eingeführte Regelung zu den Stellvertretern der Mitglieder des
Integrationsrates ist fakultativ. Die Stadt Aachen hat von dieser Möglichkeit der Stellvertreterwahl
durch die geänderte Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates Gebrauch
gemacht. Insoweit ist der Mitgliederbegriff in § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung auch auf die Stellvertreter
auszuweiten, um eine effektive Stellvertretung zu ermöglichen. Die bevorstehende Änderung der
Hauptsatzung wird eine entsprechende klarstellende Ergänzung aufnehmen. Die Stellvertreter der
direkt gewählten Migranten müssen nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 2 GO NRW
bei der Wahl des Integrationsrates ebenfalls direkt gewählt werden, so dass sich der Kreis der
Vertreter auf diesen beschränkt.
Vorlage FB 50/0008/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.01.2015
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Anlage/n:
Anlage 1: Liste der in die Ausschüsse des Rates entsendeten Mitglieder und StellvertreterInnen
Vorlage FB 50/0008/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.01.2015
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AUSSCHUSS
MITGLIED
STELLVERTRETUNG
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Wissenschaft
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demographie
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Betriebsausschuss Kultur
Bürgerforum
Kinder- und Jugendausschuss
Mobilitätsausschuss
Planungsausschuss
Schulausschuss
Sportausschuss
Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss