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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
137033.pdf
Größe
174 kB
Erstellt
15.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:57
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0015/WP17 öffentlich 15.10.2014 B 03/20 Prinzenhofstraße von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23 Abrechnung der als verkehrsberuhigten Bereich ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.11.2014 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt – vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom 22.10.1014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) - die Abrechnung der als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten Erschließungsanlage „Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.10.2014 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Maßnahmebezogene Einnahmen 106.378,86 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.10.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Prinzenhofstraße wurde im Jahr 2012 im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich Hausnummer 23 mit anderem Straßenverlauf neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Mit dem niveaugleichen Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“‘ (Mischfläche) mit Ausweisung durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Der Ausbau erfolgte teilweise in Asphalt, teilweise in Betonsteinplatten mit Granitvorsatz und teilweise in Basaltpflaster (Gesamtaufbau 65 cm). Durch eine dreireihige Rinnenausbildung werden die verschiedenen Materialien des niveaugleichen Ausbaus an mehreren Stellen begrenzt. Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt. Im Rahmen der Baumaßnahme wurden Bodenscheinwerfer, Platz- und Straßenbeleuchtung neu installiert. Jedoch wird nur die Straßenbeleuchtung mit DIN-gerechten Leuchten mit in die beitragsfähigen Kosten einfließen. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Für den verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates vom 22.10.2014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Erschließungsanlage Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23 beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand 70 v. H. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Vorlage B 03/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.10.2014 Seite: 3/4 Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Prinzenhofstraße (PDF) Vorlage B 03/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.10.2014 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Prinzenhofstraße im Abschnitt von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23 Straßenart: verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe f) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 5 in Verbindung mit der Einzelsatzung vom 22.10.2014. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes f) Mischfläche Ausbaukosten durchschnittl. Breite : 9,92 m anrechenbare Breite : 7,00 m Überbreite : 2,92 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 215.403,10 € -63.404,95 € 151.998,15 € 45.599,44 € 106.398,71 € 151.998,15 € Summe städtischer Anteil 45.599,44 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 106.398,71 € Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Mischfläche: 106.398,71 € : 16.167 m² = 6,58 €/m² 6,58 €/m² (Beitragssatz)