Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
137033.pdf
Größe
174 kB
Erstellt
15.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0015/WP17
öffentlich
15.10.2014
B 03/20
Prinzenhofstraße von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23
Abrechnung der als verkehrsberuhigten Bereich ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.11.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt – vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom
22.10.1014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz
(KAG) - die Abrechnung der als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten Erschließungsanlage
„Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23“ zum Zwecke der Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.10.2014
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
106.378,86 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.10.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Prinzenhofstraße
wurde im Jahr 2012 im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich
Hausnummer 23 mit anderem Straßenverlauf neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die
Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen,
Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen.
Mit dem niveaugleichen Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“‘ (Mischfläche) mit Ausweisung durch
Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ging eine
Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher.
Der Ausbau erfolgte teilweise in Asphalt, teilweise in Betonsteinplatten mit Granitvorsatz und teilweise
in Basaltpflaster (Gesamtaufbau 65 cm). Durch eine dreireihige Rinnenausbildung werden die
verschiedenen Materialien des niveaugleichen Ausbaus an mehreren Stellen begrenzt.
Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen
technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für
einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers
gewährleisten. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und
Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von
Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung
unberührt.
Im Rahmen der Baumaßnahme wurden Bodenscheinwerfer, Platz- und Straßenbeleuchtung neu
installiert. Jedoch wird nur die Straßenbeleuchtung mit DIN-gerechten Leuchten mit in die
beitragsfähigen Kosten einfließen.
Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation
der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für
die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG
NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Für den verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 der Anteil der Beitragspflichtigen am
beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates vom 22.10.2014 über die Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Erschließungsanlage
Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23 beträgt der Anteil der
Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand 70 v. H.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Vorlage B 03/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.10.2014
Seite: 3/4
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung Prinzenhofstraße (PDF)
Vorlage B 03/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.10.2014
Seite: 4/4
Beitragssatzermittlung
Prinzenhofstraße im Abschnitt von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23
Straßenart: verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe f) der städtischen Beitragssatzung in
der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen
Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 5 in Verbindung mit der Einzelsatzung vom
22.10.2014.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
f)
Mischfläche
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
9,92 m
anrechenbare Breite :
7,00 m
Überbreite
:
2,92 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
215.403,10 €
-63.404,95 €
151.998,15 €
45.599,44 €
106.398,71 €
151.998,15 €
Summe städtischer Anteil
45.599,44 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
106.398,71 €
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Mischfläche:
106.398,71 €
: 16.167 m²
=
6,58 €/m²
6,58 €/m² (Beitragssatz)