Daten
Kommune
Aachen
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137263.pdf
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7,9 MB
Erstellt
24.10.14, 12:00
Aktualisiert
23.08.17, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0023/WP17
öffentlich
24.10.2014
FB 36/20 Herr Dr. Gleissner
Standortuntersuchungen für einen Schwimmteich in Eilendorf
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 12. April / 24. Juni 2013
Beschluss der BV Eilendorf vom 7. Mai / 30. Juni 2013 /
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.10.2014
B2
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
In Vertretung
(Nacken)
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0023/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.11.2014
Seite: 1/8
Erläuterungen:
Der Förderverein Eilendorfer Naturschwimmbad hat in der BV Eilendorf am 07.05.2013 das Konzept
eines Naturschwimmbades mit zwei möglichen Standorten am Sportplatz Nirm bzw.
Breitbenden/Haarhofstraße vorgestellt (vgl. Konzeptskizze Juli 2013). Auf Antrag der GRÜNEN vom
12.04. / 24.06.2013 (Anlage 1) wurde mit Beschluss der BV Eilendorf vom 07.05./ 30.6.2013 die
Verwaltung mit einer entsprechenden Standortuntersuchung beauftragt. Im Laufe der Prüfung wurde
die Untersuchung noch um vier zusätzliche Standorte erweitert. Nach der Darstellung einiger
allgemeiner Grundlagen werden nachfolgend diese sechs Standorte beurteilt.
Was ist ein Schwimmteich (Naturschwimmbad)?
Der Schwimmteich ist weder ein natürliches Gewässer oder Naturbad, noch steht er mit einem
fließenden Gewässer in Kontakt: Er ist ein künstliches stehendes Gewässer, das mit einer langlebigen
Teichfolie abgedichtet und biologisch geklärt wird. Beim Schwimmteich handelt es sich also um ein
abgeschlossenes System, das in zwei Zonen aufgeteilt wird: der Nutzungsbereich bzw. der
Schwimmteich i.e.S. und der separate Filterteich zur Reinigung des Wassers. Zwischen den beiden
Bereichen muss ein intensiver Wasseraustausch durch eine starke Pumpe hergestellt werden: Die
Keimreduktion, ibs. Colibakterien, funktioniert biologisch durch Stoffwechselvorgänge von Bakterien,
die sich im Wurzelwerk der Wasserpflanzen im Filterteich ansiedeln, dies im Unterschied zu
Freibädern mit chemischer Klärung.
Nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften wird das „Naturschwimmbad“ als Freibad mit
biologischer Wasseraufbereitung eingestuft und nicht als Badegewässer (FFL 2011).
Entsprechend gelten die strengeren hygienischen Vorschriften für Freibäder und nicht die EUBadewasserrichtlinie (s.u. Kriterien: Wasserqualität). Darum wird im Weiteren der eindeutigere
Begriff Schwimmteich verwendet.
Die aktuelle Planung des Fördervereins sieht einen Schwimmteich in 1500 m² Größe und einen
gesonderten 500 m² Filterteich vor. Für jeden Badegast muss täglich ein aufbereitetes
Wasservolumen von mindestens 3,5 m³ zur Verfügung stehen. Dieses setzt sich im Wesentlichen aus
dem Volumen des Schwimmteichs (ca. 2500 m³), dem im Filterteich biologisch aufbereiteten
Wasservolumen (Reinwasser) und dem frischem Füllwasser aus einem Brunnen odgl. zusammen
(vgl. Schema Wasseraufbereitung in Anlage 2). Nach den aktuellen Berechnungen des Fördervereins
gemäß den Richtlinien (FLL 2011) können an einem Badetag somit max. 500 Badegäste versorgt
werden. Dies wird gewährleistet durch den Umsatz des Filterteiches (täglich ca. 1200 m³ mit
nachgeschalteten technischen Reinigungsstufen) und dem zugesetzten Füllwasser. Letzteres sind
max. 15 m³ pro Tag Badebetrieb bzw. 0,6% des Beckenvolumens. Damit werden die
Transpirationsverluste ausgeglichen und hygienische Auflagen erfüllt.
Standortvorgaben und untersuchte Standortkriterien
Grundfläche und Infrastruktur des Areals: Sie sollte entsprechend der obigen Wasserfläche
mindestens 5000 m² umfassen, da wie oben beschrieben eine Gewässerfläche von insgesamt 2000
m² zu integrieren ist. In Anlehnung an die Richtlinien des Koordinierungskreises Bäder (KOK) sollten
für die beschriebene Größe entsprechend dem Besucheraufkommen folgende Ausstattungsmerkmale
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erfüllt sein: 2500 m² Freifläche sollten als Spiel- und Liegewiese zur Verfügung stehen, davon sollten
mindestens 600 m² Spielfläche und hier wiederum mindestens 100 m² Spielsandfläche enthalten sein.
Die Anlage muss ausreichend Warmwasserduschen, Toiletten, Sammelumkleideräume und
Unterstellfläche bei Unwetter bieten. Die Zufahrt muss auch für Krankenwagen und
Versorgungsfahrzeuge geeignet sein, Fahrrad- und PKW-Stellplätze sollten ausreichend dimensioniert
sein.
Eigentumsverhältnisse: Der Standort sollte aus Kostengründen möglichst in städtischem Besitz sein.
Erreichbarkeit: Der Schwimmteich sollte möglichst ohne Auto erreichbar sein. In der Übersichtskarte
in Anlage 3 ist die Entfernung von der Ortsmitte in Eilendorf St. Severin angegeben. Attraktiv ist ein
Standort in Ortsrandlage.
Planungsrecht: Die untersuchten Standorte befinden sich im Außenbereich, teils im
Landschaftsschutzgebiet, bzw. innerhalb eines Bebauungsplans mit der Festsetzung einer
landwirtschaftlicher Nutzung oder Grünfläche.
Im weiteren Verfahren muss je nach Standortauswahl ein Bebauungsplan neu aufgestellt oder
ein bestehender geändert werden unter Berücksichtigung der im Folgenden aufgeführten
Umweltbelange.
Wasserressourcen (Qualität und Menge): Nach den obigen Vorgaben für Freibäder muss das
Einspeisewasser Trinkwasserqualität haben. Es muss in hinreichender Menge zur Verfügung stehen:
zur Erstbefüllung, um die Verdunstungsverluste auszugleichen und um aus hygienischen Gründen
Wasser auszutauschen. Bei einer Badesaison von 6 Monaten mit großzügig gerechnet max. 80
Badetagen würden max. 1200 m³ p.a. Füllwasser zugesetzt. Bei einer Netto-Verdunstung von ca. 130
m³ p.a. ist mit maximal ca. 1070 m³ Abfluss p.a. bzw. knapp 3 m³ pro Tag zu rechnen. Die
technischen und hygienischen Anforderungen der FLL-Richtlinie 2011 für Schwimm- und Badeteiche
sind zu beachten.
Für die Entnahme des Wassers bzw. Brunnenrechte und die Ableitung des Überschusswassers ist
jeweils eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Lärmbelastung: In Ortrandlage ist die Lärmbelastung grundsätzlich problematisch. Dies ist bei allen
Standorten in einem gesonderten Lärmgutachten detaillierter zu untersuchen. Der Lärmschutz für die
bestehende Siedlungsfläche ist zu beachten.
Verkehrstechnische Erschließung und Parkraum: Es wird ein Zusatzbedarf von 24 Stellplätzen
angenommen. Bei der genaueren Planung ist eine Umfeldanalyse mit genauer Stellplatzberechnung
notwendig.
Natur- und Landschaft inklusive Artenschutz: Hier werden bei den einzelnen Standorten die
naturräumlichen Gegebenheiten und mögliche Eingriffe darin benannt, u.U. sind artenschutzrechtliche
Untersuchungen nötig. Die Naturnähe des Standortes ist eines der Attraktionsmerkmale des
Schwimmteichs. Deshalb sollten die Eingriffe möglichst gering ausfallen.
Schutzwürdige Böden: Für die Herstellung der Teiche sind vermutlich umfangreiche Abgrabungen
und Bodenumlagerungen notwendig, so dass von einem Eingriff in das Schutzgut Boden auszugehen
ist. An allen sechs Standorten sind schutzwürdige Böden der Naturhaushaltsstufe 3 -4 vorhanden. Im
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Rahmen einer künftigen Detailplanung ist die Beeinträchtigung unter Abwägung mit anderen
betroffenen Schutzgütern abschließend zu bewerten, u. U. müssten dann Ausgleichsmaßnahmen
konzipiert werden.
Bodenbelastung: Für alle Eilendorfer Standorte liegen Informationen aus der Aachener
Bodenbelastungskarte auf großflächig vorkommende, geogene Schwermetallbelastungen (Blei,
Cadmium, Zink) im Boden vor. Da die bisher vorliegenden Informationen für eine Bewertung der
potentiellen Bodenbelastungen hinsichtlich der geplanten sensiblen Nutzung (Wirkungspfad BodenMensch) nicht ausreichen, sind entsprechende Bodenuntersuchungen nach BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
durchzuführen. Daher sollte die Geländemodellierung für den Teich möglichst so geplant werden,
dass man ohne Bodenabfuhr auskommt, um kostenträchtige Deponiekosten zu sparen. Sollte die
Geländemodellierung nicht ohne Bodenabfuhr auskommen, sind Aussagen zur möglichen
Verlagerung des gebietstypisch belasteten Bodenmaterials (§ 12 Abs. 10 BBodSchV) zu treffen bzw.
ist eine abfallrechtliche Bewertung des anfallenden Aushubmaterials erforderlich.
Kostenrahmen: Aufgrund der unterschiedlichen Standortfaktoren und der vorhandenen
Infrastruktur kann eine belastbare Kostenschätzung erst nach Vorliegen der jeweils
notwendigen Umweltgutachten erstellt werden. Der derzeit grob geschätzte Kostenrahmen zur
Herstellung der Schwimmteichanlage bewegt sich je nach Standort zwischen 400.000 und 570.000 €.
Die Betriebskosten sind noch zu ermitteln.
Bewertung der möglichen Standorte für den Schwimmteich Eilendorf
In der Übersichtskarte von Eilendorf sind sechs Standorte mit ihrer Entfernung zur Ortsmitte
eingetragen (Anlage 3, S.1). Sie werden dann nach obigen Kriterien bewertet (Detailkarten und Fotos
in Anlage 3 ff.). In einer Übersichtstabelle werden die Bewertungen vergleichend gegenübergestellt
(Anlage 4).
1. Breitbenden West / Haarhofstraße
Das Areal ist mit 7400 qm großzügig, die Ortsmitte ist 950 m entfernt. Das neue Wohngebiet
Breitbenden ist nahe und kann über die Schlackstraße ohne PKW erreicht werden. Die Infrastruktur
inklusive Sanitärbereich ist neu zu erstellen, Parkplätze werden im Gelände dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 617 A setzt für das Gelände bisher landwirtschaftliche Nutzung fest.
Auf Grund des Schieferuntergrundes ist auch tiefgründig nicht mit einer Wasserressource vor Ort zu
rechnen. Der Wasserversorgung kann sicher nur durch einen neuen Brunnen im Kalkzug Ellerbach
und eine ca. 900 m lange neue Zuleitung gewährleistet werden. Eine Lärmbelastung gibt es bereits
durch den nördlich gelegenen Tennisplatz, der schon über Lärmschutzwälle verfügt. Eine eventuelle
Mehrbelastung durch den Schwimmteich müsste in einem Lärmgutachten geklärt werden. Das Areal
wird als Grünland genutzt, der anstehende Boden gehört zu der Naturhaushaltsstufe 3.
Bezüglich Lage und Vorerschließung ist der Standort grundsätzlich geeignet.
2. Breitbenden Ost / Schilderstraße
Das Areal ist mit 5000 m² knapp aber ausreichend. Das neue Wohngebiet Breitbenden grenzt
unmittelbar an, die Ortsmitte ist 1100 m entfernt. Die Infrastruktur ist vollständig neu zu erstellen,
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Parkplätze stehen in der nahen Freunder Straße und im östlichen Teil der Schlackstraße zur
Verfügung vorbehaltlich einer Stellplatzberechnung.
Der Bebauungsplan Nr. 805 setzt für das Gelände bisher landwirtschaftliche Nutzung fest, die Fläche
wurde zusätzlich als Ausgleichsfläche für das Baugebiet Breitbenden festgesetzt.
Die Wasserversorgung kann über ein Uferfiltrat (Sandfilter, UV-Desinfektion) des angrenzenden
Haarbachs günstig gewährleistet werden, die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde
vorausgesetzt und falls die Wasserqualität den obigen Anforderungen des Gesundheitsamtes
entspricht. Das Areal wird als Grünland genutzt, der anstehende Boden gehört zu der
Naturhaushaltsstufe 4 (besonders fruchtbar), für dessen Veränderung u.U. zusätzlicher Ausgleich zu
leisten wäre. Die Lärmbelastung zum unmittelbar angrenzenden Baugebiet wäre sehr hoch und kann
vermutlich auch durch Lärmschutzwände nicht ausreichend gemindert werden.
Deshalb kann die Verwaltung den Standort nicht empfehlen.
3. Ellerbach / Forsterstraße
Das Areal ist mit 5660 m² knapp aber ausreichend, die Ortsmitte ist 770 m entfernt. Das Wohngebiet
Forsterstraße grenzt unmittelbar an. Der Schwimmteich müsste im engen Bachtal des Ellerbachs
angelegt werden, wobei der Bach im Nebenfluss zu führen ist. Die Infrastruktur ist neu zu erstellen,
Parkplätze stehen in der Forster Straße vermutlich nicht ausreichend zur Verfügung. Im Gelände wäre
zu wenig Platz dafür.
Das Areal liegt im Außenbereich ohne Widmung außerhalb des Landschaftsschutzgebiets.
Die Wasserversorgung könnte über eine Brunnenbohrung vor Ort im anstehenden Kalkzug
ausreichend gewährleistet werden. Vor Ort hat sich eine natürliche Feuchtvegetation längs des
Ellerbachs entwickelt, die durch die Anlage des Schwimmteichs zerstört würde. Der Ellerbach müsste
hier verlegt und im Nebenfluss geführt werden. Der im Areal anstehende Boden gehört zu der
Naturhaushaltsstufe 4 (besonders fruchtbar), für dessen Veränderung u.U. zusätzlicher Ausgleich zu
leisten wäre. Die Lärmbelastung zum unmittelbar angrenzenden Baugebiet wäre sehr hoch und kann
vermutlich auch durch Lärmschutzwände nicht ausreichend gemindert werden.
Deshalb kann die Verwaltung den Standort nicht empfehlen.
4. Nirm / Sportplatz Wolfsbenden
Das Areal ist mit 6800 qm ausreichend, optional könnten noch 1254 m² private Brachfläche erworben
werden. Die Ortsmitte ist 950 m entfernt. Großenteils würde die bisherige Versorgungsfläche mit dem
Regenrückhaltebecken (RBB) innerhalb der Grünfläche Sportplatz Nirm umgeplant. Die bestehende
Entwässerungsleitung des Sportplatzes zum Rödgerbach könnte mitgenutzt werden, die
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vorausgesetzt. Die Infrastruktur für Strom/Sanitär ist im
Vereinsgebäude des Sportvereins teils schon vorhanden bzw. erweiterbar. Das angrenzende Gelände
am Gäste-WC würde dann als Eingangsbereich zum Schwimmteich abgetrennt (Details s.u.). Bedingt
durch den vorhandenen Baumbestand ist ein erhöhter Laubeintrag im geplanten Schwimmteich zu
erwarten.
Der gültige Bebauungsplan 761 Sportplatz Nirm enthält die obige Parzelle mit dem RBB. Bei
Realisierung müsste der Bebauungsplan angepasst werden mit entsprechenden Festsetzungen und
Flächenhinzunahmen (Erweiterungsflächen Flurstück 75 und u.U. 76 im Außenbereich und teils im
Landschaftsschutzgebiet).
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Die Wasserversorgung könnte über eine Brunnenbohrung vor Ort im anstehenden Kalkzug vermutlich
in ausreichender Menge gewährleistet werden (Details s.u.). Auch hierfür müsste eine Genehmigung
der Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Eine Lärmbelastung gibt es bereits durch den
angrenzenden Sportplatz. Eine eventuelle Mehrbelastung durch den Schwimmteich müsste in einem
Lärmgutachten geklärt werden. Parkplätze stehen in der Wolfsbendenstraße und via Fußweg im
Nirmer Weg zur Verfügung. Ob dies ausreichend und konfliktfrei funktioniert, müsste eine
Umfelduntersuchung zeigen. Ein ca. 200jährige Eiche ist als Naturdenkmal geschützt, ihr
Kronentraufbereich darf nicht beeinträchtigt werden. Inwieweit anderer Baumbestand betroffen ist,
müsste im Rahmen einer künftigen Detailplanung nach der Baumschutzsatzung beurteilt werden. Im
Regenrückhaltebecken sind mehrere Amphibienarten zu erwarten. Darum ist hier eine
artenschutzrechtliche Prüfung, auch für den Vogelbestand, notwendig. Der im Areal anstehende
Boden gehört zu der Naturhaushaltsstufe 3 (Ödland).
Bezüglich Lage und Vorerschließung ist der Standort grundsätzlich geeignet.
Details Sanitäranlagen: In einem Ortstermin mit Sportverein, Förderverein und städtischer Verwaltung
gab es dazu eine Vorabstimmung: Die vorhandenen Gästetoiletten im Westteil des Vereinsheims
könnten dem Förderverein als Hauptpächter überlassen werden, der Sportverein nutzt diese dann nur
für Sportveranstaltungen. Im Gäste-WC gibt es aktuell für Damen 1 Toilette und für Herren 1 Toilette /
1 Stand. Hinweis: Die sanitären Anlagen sind nach den obigen Vorgaben nach KOK-Richtlinie
vermutlich nicht ausreichend.
Details Wasserversorgung: Erst mit hydrogeologischen und Boden-Untersuchungen, d.h.
Probebohrungen und Pumpversuchen, kann die Wasserqualität und -menge im Umfeld des
Standortes abgeschätzt werden. Aktuell gibt es im näheren Umfeld bisher keine Wasser-Messstellen.
In der Nähe ist die ehemalige Deponie Nr. 9379, in der vermutlich Bergematerial vom Steinbruch
verfüllt wurde, ob dort auch andere Materialen eingebracht wurden, ist z.Z. nicht bekannt. An der
nächstgelegenen Messstelle Scheidmühle (Bereich Kläranlage) liegt der Grundwasserstand bei 168
m N.N. Der Einlauf des RBB im Areal des geplanten Schwimmteichs liegt bei 178,45 m.
5. Nirmerweg x Rahrfeldweg
Die Fläche liegt mitten im Haarbachtal zwischen Eilendorf und Haaren. Die Grundfläche ist mit 7600
m² großzügig. Die Ortsmitte Eilendorf ist zwar 1350 m entfernt, aber der Standort ist auch für Haaren
attraktiv. Die Infrastruktur ist neu zu erstellen.
Im Bebauungsplan Nr. 761 ist ein Teil des Areals als Fläche für Landwirtschaft gewidmet, der Rest
als Außenbereich außerhalb des Landschaftsschutzgebiets.
Der Wasserversorgung kann durch einen neuen Brunnen in der Nähe im anstehenden Kalkzug
gewährleistet werden. Eine Lärmbelastung ist vermutlich nicht vorhanden, weil das Areal weit genug
von den Siedlungen entfernt ist. Parkplätze sollten wegen bestehender Fahrtverbote in der
landwirtschaftlichen Zone nicht im Gelände dargestellt werden, sondern in Ortsrandlage am nahen
Nirmer Weg. Die aktuelle Nutzung ist Ackerland, der anstehende Boden gehört zu der
Naturhaushaltsstufe 4 (besonders fruchtbar), für dessen Veränderung u.U. zusätzlicher Ausgleich zu
leisten wäre.
Bezüglich Lage und Vorerschließung ist der Standort grundsätzlich geeignet.
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Ausdruck vom: 24.11.2014
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6. Vennbahn x Debyestraße
Das Areal liegt am südöstlichen Ende des Grünfingers Eilendorf zwischen Eilendorf und Brand. Die
Grundfläche ist mit 7600 m² großzügig. Die Ortsmitte Eilendorf ist 1500 m entfernt, durch die Lage im
Süden Eilenddorfs ist der Schwimmteich auch für den Bezirk Brand attraktiv (2100 m zum Brander
Markt). Das neue Wohngebiet Breitbenden ist über einen vorhandenen Zubringer zur Vennbahn gut
erreichbar, mit PKW über die Freunder Straße. Die Infrastruktur ist neu zu erstellen, Parkplätze
können im Gelände untergebracht werden mit Zufahrt von der Debyestraße aus.
Der Bebauungsplan Nr. 617 A setzt für das Gelände landwirtschaftliche Nutzung fest.
Die Wasserversorgung kann über ein Uferfiltrat des angrenzenden Haarbachs günstig gewährleistet
werden, die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vorausgesetzt und falls die Wasserqualität
den obigen Anforderungen des Gesundheitsamtes entspricht. Eine Lärmbelastung durch die Nutzung
ist wegen ausreichenden Abstands zu Siedlungen auszuschließen, allerdings gibt es für die
Badegäste eine Lärmbelastung durch die stark frequentierte Debyestraße. Der Lärmeintrag könnte
z.B. durch einen Wall an der Straße gemindert werden. Die aktuelle Nutzung ist Grünland, der
anstehende Boden gehört zu der Naturhaushaltsstufe 3.
Bezüglich Lage und Vorerschließung ist der Standort grundsätzlich geeignet.
Betrieb und Unterhaltung des Schwimmteichs
Der Förderverein möchte die Schwimmteich-Anlage auf eigene Rechnung und in Eigenverantwortung
betreiben und unterhalten. Dies würde in einem Nutzungsvertrag mit dem Verein geregelt werden.
Dies beinhaltet auch die Verantwortung für die Sicherheit für die Badegäste. Dazu ein Hinweis zur
personalintensiven Beaufsichtigung des Badebetriebs, es gelten hier die Richtlinien für Freibäder:
„Die Wasseraufsicht ist der wesentliche Bestandteil der Beaufsichtigung des Badebetriebs
Sie beinhaltet insbesondere die Vermeidung von Gefahrensituationen, die Rettung vor dem Ertrinken
und weitere Hilfeleistungen. Sie darf nur kurzfristig unterbrochen werden. Technische Hilfsmittel (z.B.
Videoüberwachungsanlagen) ersetzen nicht die Wasseraufsicht...“ (FLL 2011, S. 65)
Bei Schwimmteichen müssen durch den Betreiber ähnlich wie bei Freibädern ständig hygienische
Parameter eingehalten und durch Laborwerte überprüft werden. In der Badesaison ist dies im 1. Jahr
wöchentlich, ab dem 2. Jahr alle 2 Wochen nötig. Die Anforderungen sind strenger als an Badeseen,
der Kostenaufwand ist höher.
Weitere Vorgehensweise
Im weiteren Verlauf sind je nach Standort Detailuntersuchungen zu Wasserversorgung bzw. -qualität,
Lärmbelastung, Artenschutz, Bodenbelastung und Parkplatzsituation notwendig. Die
Kostenübernahme dafür ist zurzeit ungeklärt.
Literatur
Förderverein Eilendorfer Naturschwimmbad (Juli 3013): Konzeptskizze Naturschwimmbad Eilendorf
FLL (2011): Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer
Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche), hrsg. von Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), Bonn – zur Einsicht beim Förderverein bzw.
Fachbereich Umwelt
Vorlage FB 36/0023/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.11.2014
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Koordinierungskreis Bäder (KOK) (2013): KOK-Richtlinien für den Bäderbau 2013, hrsg. von:
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Deutscher Schwimm-Verband e. V., Deutscher
Sportbund e. V.
Anlage/n:
- Anträge der GRÜNEN Eilendorf vom 12.04 / 24.06.2013
- Fließschema der Wasseraufbereitung
- Karten und Fotos zu den Standorten des Schwimmteichs
- Standortvergleich Schwimmteich
Vorlage FB 36/0023/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.11.2014
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Anlage 2
Fließschema der Wasseraufbereitung
(aus FLL 2011, ergänzt)
Anlage 3
1 Breitbenden West
Sicht von West
Sicht von Süd
Naturschwimmbad Eilendorf
- Standortbewertung
Standortbewertung
Schwimmteich
Eilendorf
Grundfläche: > 5000 qm
<GJ.II) 1500 qm Schwimmteich
G
500 qm Filterteich
- - - - Badewasserleitung
..,.. Zugang
~ Parkflächen
Sanitär- u. Umkleidecontainer
Stadt Aachen/Fachbereich Umwelt
Sept. 2014
M 1: 2000 (A4)
2 Breitbenden Ost
Sicht von Südwest
Sicht von Südost
3 Ellerbach
Blick aus Nordwest
Blick aus Südost
Eingang
Parkplatz Sportplatz von Südost
momentaner Nutzgarten aus Nordwest
Blick ins Regenrückhaltebecken von Nordwest
4 Nirm/Wolfsbenden
Liegwiese mit natürl. Vegetation
Blick auf ND Eiche aus Südwest
Blick auf künftige Liegewiese von Südost
4 Nirm/Wolfsbenden
5 Nirmerweg x Rahrfeldweg
Blick vom Nirmer Weg aus Osten.
Blick von Vennbahnbrücke
Wasserentnahme aus Haarbach
6 Vennbahn x Debyestraße
Blick von Debyestr. nach Nordwest
Anlage 4
Schwimmteich Eilendorf - Standortbewertung im Vergleich
Standort in Eilendorf
Allg. Vorgaben /
erforderliche
Gutachten/Unters.
nach
Standortauswahl
Grundfläche /
Eigentümer /
Abstand zur
Ortsmitte
Erschließung/ Infrastruktur
Planungsrecht:
aktuelle Aussagen
Wasserressourcen
Herkunft/Qualität
B-Plan-Änderungen bzw.
Neuaufstellung mit
Festsetzung Grünfläche
(Schwimmteichanlage)
(abwasserrechtliche)
Genehmigungen
notwendig /
Hydrogeologische und
Wasserqualitätsuntersu
chungen
Lärmbelastung /
verkehrstechnische
Erschließung
/
Lärmgutachten nach
Vorauswahl bzw.
Stellplatzberechnung
Naturschutz/Landschaft
und Artenschutz
Bodenbelastung /
Bodenschutz
Fazit
Baumschutzsatzung im
baulichen Innenbereich
/
u.U. Artenschutzgutachen
an allen Standorten in
Eilendorf ist SchwermetallBelastung im Boden zu
erwarten /
Bodengutachten und ggfs.
abfallrechtliche Bewertung
Kostenrahmen
400.000 - 570.000 €
1 Breitbenden West
Haarhofstraße
7400 qm
StAC
950 m
Neubau/Anschluss
Sanitäranlagen
BP 617A:
landwirtschaftl. Nutzung
vor Ort nicht vorhanden
Brunnenbohrung im
wasserführenden
Kalkzug Ellerbach mit
ca. 900 m Zuleitung
bestehende Lärmbelastung
durch Tennisplatz /
neue Parkflächen im Areal
Fettwiese nicht im LSG
Boden der
Naturhaushaltsstufe 3
Standort grundsätzlich geeignet:
2 Breitbenden Ost
Schilderstraße
<5000 qm
StAC
1100 m
Erschließung über
Breitbenden bzw. Freunder
Landstr. in unmittelbarer
Nähe des Neubaugebiets/
Neubau/Anschluss
Sanitäranlagen
BP 805:
landwirtschaftl. Nutzung,
zusätzlich als
Ausgleichsfläche
festgesetzt
vor Ort: Uferfiltrat aus
Haarbach
Hohe Lärmbelastung, weil
unmittelbar an Neubaugebiet
Breitbenden angrenzend /
Fettwiese /Weideland
als Ausgleichsfläche im BP
festgesetzt
Boden der
Naturhaushaltsstufe 4
(besonders fruchtbar)
Abwertung wg. Lärmbelastung,
Bebauung unmittelbar angrenzend
hoher Aufwand wg. Lärmschutz
hängiges Bachgrundstück:
schwierige Darstellung des
Schwimmbereichs
Ellerbach im Nebenfluss zu
führen
Neubau/Anschluss
Sanitäranlagen
getrennter Zugang im
bestehenden Sportplatz
darstellbar / Hinzunahme
von priv. Flurst. 4174/19/76
wäre wünschenswert
Areal liegt im
Außenbereich ohne
Widmung außerhalb des
Landschaftsschutzgebiets
vor Ort nicht vorhanden
Brunnenbohrung vor
Ort im
wasserführenden
Kalkzug
Hohe Lärmbelastung, weil
unmittelbar angrenzende
Siedlung beidseits
natürliche
Feuchtvegetation des
Ellerbachs würde
wesentlich beeinträchtigt
Umlegung Ellerbach nötig.
Boden der
Naturhaushaltsstufe 4
(besonders fruchtbar)
Abwertung wg. Lärmbelastung,
Bebauung unmittelbar angrenzend
hoher Aufwand wg. Lärmschutz und
Bachumlegung
BP 761:
Grünfläche (Sportplatz)
vor Ort nicht vorhanden
Brunnenbohrung vor
Ort im anstehenden
Kalkzug
bestehende Lärmbelastung
durch Sportplatz /
Artenschutz v.a. wegen
Amphibien prüfen
ND Eiche ist zu schützen;
Laubeintrag durch
Baumbestand im Bereich
des künftigen
Schwimmteichs;
Boden der
Naturhaushaltsstufe 3
Standort grundsätzlich geeignet
vor Ort nicht vorhanden
Brunnenbohrung im
benachbarten Kalkzug
mit 110 m Leitung
vermutlich keine
Lärmbelastung
/ Stellplatzangebot im Nirmer
Weg prüfen
Ackerland
Boden der
Naturhaushaltsstufe 4
(besonders fruchtbar)
Ackerland
Standort grundsätzlich geeignet
vor Ort: Uferfiltrat aus
Haarbach
vermutlich keine
Lärmemmissionen /
aber Verkehrslärm im Areal
durch Debyestraße
(Lärmschutzwall?) /
neue Parkflächen im Areal
Fettwiese / Weideland
Boden der
Naturhaushaltsstufe 3
Standort grundsätzlich geeignet
3 Ellerbach
Forsterstraße
4 Nirm / Sportplatz
Wolfsbenden
5 Nirmerweg x
Rahrfeldweg
6 Vennbahn x
Debyestraße
5660 qm
StAC
770 m
6800 qm StAC
+ optional
1254 qm
privates
Ödland
950 m
7624 qm
StAC
1350 m
7600 qm
StAC
1500 m
Brand: 2100 m
Sanitäranlagen Sportplatz
nutzbar, Erweiterung
vermutlich notwendig
auch von Haaren gut zu Fuß
/Rad erreichbar
Neubau/Anschluss
Sanitäranlagen
mit Rad über Vennbahn
PKW via Nordstraße
weiter vom Ortskern
Eilendorf entfernt, aber dafür
im Einzugsbereich Brand /
Neubau/Anschluss
Sanitäranlagen
Erweiterungsfläche im
Landschaftsschutzgebiet
und teils im Außenbereich
ohne Widmung
Areal teils im BP 761 als
Fläche für Landwirtschaft
gewidmet,
teils im Außenbereich ohne
Widmung
BP 617A:
landwirtschaftl. Nutzung
Stellplatzunters. für Freunder
Landstr. /Schlackstraße Ost
Parkangebot: gering
Stellplatzsituation in
Wolfsbendenstraße u. Nirmer
Weg überprüfen