Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
136110.pdf
Größe
8,1 MB
Erstellt
08.10.14, 12:00
Aktualisiert
22.05.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0063/WP17
öffentlich
35087-2010
08.10.2014
Dez. III / FB 61/20
I. vereinfachte Änderung des BP Nr. 693 - Richardstraße /
Gottfriedstraße hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.11.2014
06.11.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung
der I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und
gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änd. des BP
Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0063/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2015
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Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage
Seit 1980 gibt es für den Bereich Richardstraße Ecke Gottfriedstraße einen Bebauungsplan (Nr. 693).
Dieser sieht im Wesentlichen eine Erweiterung der bestehenden Grünfläche, eine zweigeschossige
Parkpalette an der Gottfriedstraße und erdüberdeckte Stellplätze in Teilbereichen der Altbebauung
'Kleine-Erfkamp' vor.
Mit dem Ziel der Errichtung einer Dreifeldsporthalle lief von 2002 bis 2004 ein Verfahren zur Änderung
des bestehenden Bebauungsplans, das jedoch nicht abgeschlossen wurde.
In der im März 2010 verabschiedeten Rahmenplanung zum Suermondtviertel wurde die
Sporthallenbebauung als eine von mehreren Alternativen für die Fläche aufgeführt. Auf dieser Basis
erteilte der Planungsausschuss am 02.09.2010 den Auftrag für eine entsprechende städtebauliche
Prüfung. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde deutlich, dass in allen Fällen der Bau einer
Dreifachturnhalle mit einem erheblichen Verlust von altem Baumbestand und in der Flächenbilanz
auch mit einem Verlust für die Spiel- und Grünanlage verbunden wäre.
Aufgrund der massiven negativen Auswirkungen einer solchen Planung für die Grünstrukturen und
Freiraumqualitäten in diesem stark verdichteten Innenstadtquartier wurde der Bau einer
Dreifeldsporthalle an diesem Standort nicht weiter verfolgt.
In der Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2013 wurde einstimmig beschlossen, die
Änderung des bestehenden Bebauungsplans weiterzuführen, mit dem Ziel der planungsrechtlichen
Sicherung der Grünflächen und der Umsetzung des 'Suermondt-Parks'.
Die Freiraumplanung für den Park und die angrenzenden Verkehrsflächen wurde von der Verwaltung
entwickelt und wird nun in gleicher Sitzung dem Planungsausschuss vorgestellt (Vorlage Nr. FB
36/0021/WP17). Die Planung wird dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung am
18.11.2014 zur Entscheidung vorgelegt.
2.
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Freiraumplanung
Bereits heute werden die öffentlichen Grün- und Spielflächen im Bereich Richard- und Martin-LutherStraße intensiv durch unterschiedliche Altersgruppen genutzt, die Sozialstruktur des umgebenden
Quartiers ist sehr heterogen. Im näheren Umfeld gibt es mehrere Bildungseinrichtungen, dazu
gehören beispielsweise das Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg, die Städtische Katholische Grundschule
Beeckstraße, das Montessori-Kinderhaus Wilhelmstraße oder die Bischöfliche Marienschule
Harscampstraße.
Vorlage FB 61/0063/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2015
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Entsprechend der vielfältigen Zusammensetzung der aktuellen und künftig zu erwartenden
Nutzungsgruppen ist es ein wichtiges Ziel, mit den grünen Freiräumen im Bereich Richard- und
Martin-Luther-Straße einen multifunktionalen und einladenden Park 'für alle' zu gestalten. Um die
jeweiligen Bedürfnisse und Ideen vor Ort zu erfahren und um eine möglichst starke Identifikation mit
der neuen Anlage zu erreichen, sind die Menschen des Quartiers eng in den Planungsprozess des
neuen Parks eingebunden.
Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang auch ein möglichst dauerhaftes Engagement der
Nutzerinnen und Nutzer für die vorhandenen und neuen Grünräume. Dadurch wird der Park zusätzlich
belebt, die Identifikation mit der Anlage erhöht und durch die soziale Kontrolle auch potenziellen
Konflikten vorgebeugt.
In diesem Zusammenhang ist das Gemeinschaftsgarten-Projekt 'HirschGrün' zu nennen, das seit dem
Frühjahr 2013 die neu entstandene Freifläche an der Richardstraße nutzt. Neben Gemüsebeeten,
Staudenflächen und Wieseneinsaaten sind hier auch Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsbereiche
entstanden. Ziel des Projekts ist ein öffentlich nutzbarer Freiraum, an dessen Gestaltung
gemeinschaftlich gearbeitet wird. Die Zahl der aktiv Mitwirkenden hat sich seit dem Start des
Vorhabens stabilisiert und es wurde der Wunsch nach einer Fortführung des Vorhabens formuliert.
Aus diesem Grund fanden im Planungsprozess mehrere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern
des Gemeinschaftsgartens statt, deren Resultat die Einbindung in den neuen 'Suermondt-Park' ist.
Zu Beginn des Planungsprozesses wurde im September 2013 eine öffentliche 'Park-Werkstatt'
durchgeführt, in der die Sichtweisen der Nutzerinnen und Nutzer zu den verschiedenen Freiräumen im
Bereich Richardstraße und Martin-Luther-Straße im Mittelpunkt standen. Dabei wurden in
Arbeitsgruppen und im Plenum Wahrnehmungen zu Positivem und zu Problemen der einzelnen
Teilbereiche zusammen getragen. Zahlreiche Ideen für konkrete Fragestellungen und allgemeine
Verbesserungsvorschläge ergänzten diese Ergebnisse.
Um die Sichtweise von Kindern mit einzubeziehen, fand für diese Altersgruppe eine gesonderte
Veranstaltung statt. In Kooperation mit der Grundschule Beeckstraße wurde ein gemeinsamer
Spaziergang durch die Grün- und Spielanlagen durchgeführt. Die Kinder, von denen viele im Quartier
wohnen, schilderten dabei ihre alltäglichen Beobachtungen, Schwierigkeiten und Wünsche. Auch mit
dem Berufskolleg wurden im Vorfeld der Planung Gespräche über die Grundlagen und Ziele des
Projekts geführt.
Nach weitergehenden Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachabteilungen, wurde im Anschluss
ein Vorentwurf für den 'Suermondt-Park' und erste Konzepte für den damit verbundenen
Verkehrsraum entwickelt, die im Anschluss im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs zur
weiteren Bearbeitung empfohlen wurden. Die öffentliche Vorstellung und Diskussion des darauf
basierenden Entwurfs fand am 3. Juli 2014 statt. Im Anschluss wurde die Planung vom 4. bis zum
18.7.14 öffentlich ausgestellt und dabei auch die Möglichkeit gegeben, Anmerkungen und Fragen zu
formulieren. Ergänzend dazu wurde der Entwurf ebenfalls gesondert im Paul-Julius-Reuter-
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Berufskolleg und in der Grundschule Beeckstraße vorgestellt, weitere Abstimmungsgespräche fanden
mit Gemeinschaftsgarten-Projekt und mit Eigentümern angrenzender Grundstücke statt.
3.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Durch die I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- soll die neue Grünflächenplanung
planungsrechtlich gesichert werden. Die Fläche „Öffentliche Grünfläche – Spielplatz und Bolzplatz“
soll in Richtung Gottfriedstraße bis zu den vorhandenen Parkplätzen vergrößert. Auf die
„Verkehrsfläche für das Parken von Fahrzeugen auf zwei Ebenen“ die „Fläche für erdüberdeckte
Stellplätze“ soll verzichtet werden.
Das gesamte Planungskonzept geht über die Grünfläche an der Richardstraße hinaus und bezieht die
gegenüberliegende Grünfläche an der Martin-Luther-Straße mit ein. Das Gesamtkonzept ist in der
Anlage 5 dargestellt und enthält folgende wesentlichen Planungsideen:
Freiraumplanung
Ein wichtiges Ziel der Planung für den neuen 'Suermondt-Park' ist es, die verschiedenen, momentan
weitgehend isolierten Freiräume in der Richard- und in der Martin-Luther-Straße miteinander zu
verknüpfen, sie besser zugänglich machen und einladender zu gestalten. Ein Element hierfür ist die
zentrale Wegeverbindung, die durch die Grün- und Spielanlage an der Richardstraße führt und diese
zur Kreuzung von Richard-, Gottfried- und Martin-Luther-Straße hin öffnet. Optisch führt diese
Verbindung über die Kreuzung bis zur Spielanlage an der Martin-Luther-Straße. Der Straßenraum soll
hier als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau umgestaltet werden, um die
derzeitigen Defizite zu beheben und insbesondere eine bessere Berücksichtigung der Belange von
Fußgängern und Radfahrern zu erreichen.
Im Bereich der heutigen Grün- und Spielanlage Richardstraße entstehen neue, vielfältige Angebote
für Kinder und Jugendliche: ein Wasser- und Sandspielbereich, eine Schaukelgruppe, sowie eine
attraktive Kletter-, Balancier- und Hangel-Anlage, deren krönender Abschluss ein Turm mit 'FreifallRutsche' ist. Die derzeit in der Nutzung problematische Ecke der rückwärtigen Bebauung von
Wilhelm- und Lothringerstraße soll durch mehrere Maßnahmen aufgewertet und belebt werden: eine
zusätzliche Wege-Erschließung bindet diesen Bereich an die anderen Teile der Anlage an, mit einer
'Dreh-Scheibe' und einem künstlichen Kletterfelsen entstehen neue Anziehungspunkte. Die
Einrichtung einer wege-begleitenden Beleuchtung erhöht die Sicherheit, ebenso soll eine
Wandgestaltung mit Kindern und Jugendlichen diesen Bereich einladender machen.
Der nördlich daran angrenzende Gemeinschaftsgarten wird räumlich in die Parkanlage integriert und –
der Zielsetzung des Projekts entsprechend – für das Mitmachen und Mitnutzen noch besser geöffnet.
Der zentrale 'Parkbogen' führt von hier weiter bis an die neue Verbindung mit der Kreuzung
Richardstraße und Gottfriedstraße. Der südlich des Parkplatzes befindliche Hundeauslauf wird gemäß
dem Wunsch aus den Beteiligungsveranstaltungen auch in der künftigen Anlage in etwas verkleinerter
Form beibehalten. Um auch diesen Bereich zu beleben und besser mit der Umgebung zu verknüpfen,
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wird hier in Richtung Wilhelmstraße ein neuer Zugang zur Anlage geschaffen und über einen Weg mit
dem 'Parkbogen' verbunden.
Insgesamt wird der neue 'Suermondt-Park' der zentrale Grün- und Spielraum des Quartiers, der als
Gesamtanlage in seinem räumlichen Zusammenhalt gestärkt und mit seiner Umgebung besser
verbunden wird, in dem aber gleichzeitig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, Angebote und
Aufenthaltsqualitäten Raum finden.
Verkehrsplanung
Im Bereich Ecke Gottfriedstraße / Richardstraße befindet sich ein Parkplatz mit 30 Parkständen,
einschließlich der drei Parkstände, die für Cambio reserviert sind.
Das Suermondtviertel liegt in der mit Bewohnerparken bewirtschafteten Zone „S“.
Zur Schaffung einer Verbindung zwischen den künftigen Freiräumen an der Richardstraße und der
Spielfläche an der Martin-Luther-Straße wurden verschiedene Varianten erarbeitet. In allen Varianten
soll der Kreuzungsbereich Gottfriedstraße / Martin-Luther-Straße bis zur Einmündung Wespienstraße /
Richardstraße aufgepflastert und als verkehrsberuhigter Bereich (StVO Z 325/326) ausgeschildert
werden. Hier sind dann alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt und die Fahrzeuge dürfen nur
Schrittgeschwindigkeit fahren. Zur Unterstützung bzw. zur besseren Akzeptanz sind in der MartinLuther-Straße und in der westlichen Gottfriedstraße zu Beginn der Aufpflasterung Pflanzflächen
vorgesehen. Vor der Spielfläche Martin-Luther-Straße soll eine Abgrenzung zum Fahrverkehr mittels
Sitzsteingruppen geschaffen werden, die durch die Aufstellung von Fahrradständern in der
Gottfriedstraße fortgeführt werden kann und als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für Fußgänger
dienen soll. Ebenso ist eine Vergrößerung des Baumfeldes zwischen der westlichen Gottfriedstraße
und der Richardstraße zur optischen Einengung der Knotenpunktfläche vorgesehen.
Die Öffnung des geplanten Suermondt-Parks Richtung Kreuzungsbereich erfordert eine Verlegung der
heute in der Richardstraße gelegenen Parkplatzzufahrt in die Gottfriedstraße. Dadurch wird die
vorhandene als Parkplatz nutzbare Fläche verkleinert und die Anzahl der Parkstände reduziert sich
von 30 auf 15.
Nachverdichtung Wilhelmstraße
Der Planungsausschuss hatte am 16.05.2013 die Verwaltung beauftragt, die Nachverdichtung der
Grundstücke an der Wilhelmstraße zu prüfen. Diese Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass eine
Nachverdichtung städtebaulich nicht sinnvoll ist. Dies wird in der Vorlage Nr. FB36/0021/WP17
ausführlicher ausgeführt.
Zeitplanung
Auf der Basis des Baubeschlusses für den 'Suermondt-Park' werden die Ausführungsplanung und die
Ausschreibung für die Grün-/ Spielanlagen vorbereitet. Die Ausführung ist ab Herbst 2015
vorgesehen.
Vorlage FB 61/0063/WP17 der Stadt Aachen
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Unter Berücksichtigung der Fertigstellung des Projekts 'Aquis plaza' ist die Umsetzung der
Maßnahmen im Verkehrsraum, inklusive der Arbeiten im Bereich des Parkplatzes Gottfriedstraße ab
2016 geplant.
Beschlussempfehlung
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann gem. § 13 Abs. 2 BauGB auf die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.
Die Verwaltung empfiehlt, für die I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 693 Richardstraße/Gottfriedstraße- den Änderungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in
der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Über die Umsetzung der öffentlichen Grünfläche und der Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum
entscheiden der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz bzw. der Mobilitätsausschuss. Daher wird
bezüglich der finanziellen Auswirkungen auf die Beratungsvorlage „Realisierung des Suermondtparks“
(Vorlage Nr. FB 36/0021/WP17) verwiesen, die in gleicher Sitzung dem Planungsausschuss vorgelegt
wird.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Bebauungsplan Nr. 693
4.
Entwurf „Suermondtpark“
5.
Entwurf der Begründung I. Änderung
6.
Entwurf des Rechtsplanes I. Änderung
Vorlage FB 61/0063/WP17 der Stadt Aachen
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'Suermondt-Park'
P
P
P
Eingang
Das grüne Herz des Quartiers
neuer
Eingang
'cat tail'
neue
Bäume
Mar
tin-L
uthe
r-St
raße
'monkey jibe'
'stones'
Tischtennis
Entspannen + Spielen
+ Bewegen
P
Eingang
Trampolin
OutdoorKicker
Eingang
Gottfriedstr
aße
P
neuer
Parkeingang
P
P
P
Tischtennis
ße
a
r
st
d
P
ie
r
f
tt
o
G
Beleuchtung
Hundewiese
Gemeinschaftsgarten
Gemeinschaftsgarten
neuer Eingang
neue Bäume
Wasser- / Stromanschluss
ße
a
tr
s
d
ar
'Parkbogen'
ch
i
R
Picknickplatz
Schaukeln
P
Wasser- und Sandspiel
Klettern + Balancieren + Hangeln + Rutschen + ...
'Frei-Fläche'
Seilbahn
Eingang
Bolzplatz
Basketball
Fahrradständer
Beleuchtung
'Kleiner
Parkbogen'
Drehscheibe 'weg'
Drehen + Klettern
Kletterfelsen
neuer
Eingang
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur I. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 693
-Richardstraße/Gottfriedstraßeim Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen der Richardstraße und der Gottfriedstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 23.10.2014
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3
1.1.
Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3
1.2.
Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 3
1.3.
Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 3
1.4.
Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 ................................................................................. 3
2.
Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 3
3.
Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 4
3.1.
Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 4
3.3.
Erschließung / Verkehr ....................................................................................................................................... 5
3.4.
Soziale Infrastruktur ........................................................................................................................................... 5
3.5.
Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 5
3.6.
Klimaschutz und Klimaanpassung...................................................................................................................... 5
4.
Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 5
4.1.
Verkehrsflächen ................................................................................................................................................. 5
4.2.
Grünflächen ........................................................................................................................................................ 5
5.
Umweltbelange ........................................................................................................................................................... 6
5.1.
Einleitung............................................................................................................................................................ 6
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 6
6.
Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 6
7.
Kosten.......................................................................................................................................................................... 6
8.
Plandaten..................................................................................................................................................................... 6
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I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 23.10.2014
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Richardstraße, der Gottfriedstraße, den
rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Wilhelmstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen
der Bebauung an der Lothringer Straße. Der Geltungsbereich der I. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 0,82 ha
und ist identisch mit dem Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 693.
Es umfasst die Flächen der Richardstraße und die öffentlichen Parkplatzflächen an der Gottfriedstraße. Weiterhin
besteht das Gelände aus dem Spiel- und Bolzplatz im Süden, einer erst 2013 als Gemeinschaftgarten angelegten
Fläche, auf der sich noch bis 2013 gewerbliche Gebäude befanden und der Hundewiese, die sich nördlich bis zum
Parkplatz Gottfriedstraße erstreckt. Auf dem Spiel- und Bolzplatz und auf der Hundewiese befinden sich zahlreiche
ältere Bäume. An der Ecke Richardstraße / Gottfriedstraße befindet sich eine sehr alte Kastanie, die Naturdenkmal
ist.
1.2.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als Grünfläche dar. Der in Aufstellung befindliche neue
Flächennutzungsplan-Entwurf stellt den Bereich ebenfalls als Grünfläche dar.
1.3.
Bestehendes Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 693 ist am 04.09.1980 rechtsverbindlich geworden. Er setzt die Richardstraße und Teile des
Parkplatzes Gottfriedstraße als Verkehrsfläche fest. Er setzt für die südliche Grünfläche - Öffentliche Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Spielplatz- und Bolzplatz - fest. Die nördlich angrenzende damals noch bebaute Fläche ist als
- Grünfläche mit der Zweckbestimmung erdüberdeckte Stellplätze - festgesetzt. Diese Nutzung wurde nie umgesetzt.
Die Fläche weiter nördlich (heutige Hundewiese) ist als - Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „für das Parken
von Fahrzeugen auf zwei Ebenen“ - festgesetzt. Auch diese Nutzung wurde nicht umgesetzt.
1.4.
Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693
Im Jahre 2001 haben der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte das Programm zur
beabsichtigten I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 beraten mit dem Ziel, einen Teil der im Bebauungsplan
festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit einer Dreifeldsporthalle zu bebauen. Planinhalt war die Festsetzung einer
Gemeinbedarfsfläche im südlichen Plangebiet unter Einbeziehung des bebauten Grundstücks und des Parkplatzes
an der Gottfriedstraße. Hierzu hat es am 29.04.2004 den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gegeben, woraufhin
vom 12.07. bis 27.08.2004 die öffentliche Auslegung stattgefunden hat. Die Planung wurde dann nicht mehr
weiterverfolgt.
Mit Beschluss des Planungsausschusses am 16.05.2013 wurde das ursprüngliche Planungsziel aufgegeben und
beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes weiterzuführen mit dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung
der Grünflächen und der Umsetzung des „Suermondtparks“.
2. Anlass der Planung
Neue Planungsüberlegungen für den Bereich Richardstraße / Gottfriedstraße haben 2012 / 2013 dazu geführt, dass
der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragte, eine Grünplanung für das gesamte Gelände zu entwickeln.
Zwischenzeitlich konnten die restlichen Gebäude entfernt werden. Unter dem Titel „Suermondtpark“ entstand so ein
Planungskonzept, das den Kreuzungsbereich Gottfriedstraße / Richardstraße / Martin-Luther-Straße und die
gegenüberliegende kleine Grünfläche an der Martin-Luther-Straße mit einbezieht.
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I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 23.10.2014
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die vorhandene und die geplante öffentliche Grünfläche planungsrechtlich zu
sichern. Ziel der Planung ist die Neugestaltung der Grün- und Freiflächen und Sicherung und Neuschaffung von
Grünflächen in der Innenstadt insbesondere für Kinder und Jugendliche der umgebenden Viertel.
3.2.
Ziel der Planung
Ein wichtiges Ziel der Planung für den neuen „Suermondt-Park“ ist es, die verschiedenen, momentan weitgehend
isolierten Freiräume in der Richard- und in der Martin-Luther-Straße miteinander zu verknüpfen, sie besser
zugänglich machen und einladender zu gestalten. Ein Element hierfür ist die zentrale Wegeverbindung , die durch die
Grün- und Spielanlage an der Richardstraße führt und diese zur Kreuzung von Richard-, Gottfried- und Martin-LutherStraße hin öffnet. Optisch führt diese Verbindung über die Kreuzung bis zur Spielanlage an der Martin-Luther-Straße.
Der Straßenraum soll hier als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau umgestaltet werden, um die
derzeitigen Defizite zu beheben und insbesondere eine bessere Berücksichtigung der Belange von Fußgängern und
Radfahrern zu erreichen.
Im Bereich der heutigen Grün- und Spielanlage Richardstraße entstehen neue, vielfältige Angebote für Kinder und
Jugendliche: ein Wasser- und Sandspielbereich, eine Schaukelgruppe, sowie eine attraktive Kletter-, Balancier- und
Hangel-Anlage, deren krönender Abschluss ein Turm mit 'Freifall-Rutsche' ist. Die derzeit in der Nutzung
problematische Ecke der rückwärtigen Bebauung von Wilhelm- und Lothringerstraße soll durch mehrere Maßnahmen
aufgewertet und belebt werden: eine zusätzliche Wege-Erschließung bindet diesen Bereich an die anderen Teile der
Anlage an, mit einer 'Dreh-Scheibe' und einem künstlichen Kletterfelsen entstehen neue Anziehungspunkte. Die
Einrichtung einer wege-begleitenden Beleuchtung erhöht die Sicherheit, ebenso soll eine Wandgestaltung mit
Kindern und Jugendlichen diesen Bereich einladender machen.
Der nördlich daran angrenzende Gemeinschaftsgarten wird räumlich in die Parkanlage integriert und – der
Zielsetzung des Projekts entsprechend – für das Mitmachen und Mitnutzen noch besser geöffnet. Der zentrale
'Parkbogen' führt von hier weiter bis an die neue Verbindung mit der Kreuzung Richardstraße und Gottfriedstraße.
Der südlich des Parkplatzes befindliche Hundeauslauf wird gemäß dem Wunsch aus den
Beteiligungsveranstaltungen auch in der künftigen Anlage in etwas verkleinerter Form beibehalten. Um auch diesen
Bereich zu beleben und besser mit der Umgebung zu verknüpfen, wird hier in Richtung Wilhelmstraße ein neuer
Zugang zur Anlage geschaffen und über einen Weg mit dem 'Parkbogen' verbunden.
Die Spielanlage an der Martin-Luther-Straße wird ebenfalls zur Umgebung hin stärker geöffnet, die bestehenden
Zugänge werden aufgeweitet und um einen neuen Eingang an der Ecke Beeck- / Martin-Luther-Straße ergänzt. Der
momentan noch mit einer Stufe ausgebildete Eingang an der Gottfriedstraße soll barrierefrei angelegt und die
Treppen zwischen den beiden Ebenen innerhalb der Anlage entfernt werden. Die derzeit zu große Pflasterfläche wird
zugunsten von Pflanzbereichen reduziert. Die neue Gestaltung sieht eine durchgängige, 'fließende' Platzanlage vor,
in der die Aufenthaltsbereiche, sowie neue Spiel- und Bewegungsangebote als 'Inseln' eingebunden sind. Aufgrund
der Lage unmittelbar neben dem Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg und der bereits bestehenden Mitnutzung durch die
Schülerinnen und Schüler soll ein ehemals vorhandener Zugang zu diesem Gelände wieder hergestellt werden. Auch
für die Spielanlage Martin-Luther-Straße ist eine Beleuchtung vorgesehen, um die Sicherheit in diesem Bereich auch
bei Dämmerung und Dunkelheit zu erhöhen.
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I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 23.10.2014
Insgesamt wird der neue „Suermondt-Park“ der zentrale Grün- und Spielraum des Quartiers, der als Gesamtanlage in
seinem räumlichen Zusammenhalt gestärkt und mit seiner Umgebung besser verbunden wird, in dem aber
gleichzeitig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, Angebote und Aufenthaltsqualitäten Raum finden.
3.3.
Erschließung / Verkehr
Die Verkehrsfläche der Richardstraße wird nicht verändert, so dass deren Erschließungsfunktion erhalten bleibt.
Im Bereich Ecke Gottfriedstraße / Richardstraße befindet sich ein Parkplatz mit 30 Parkständen, einschließlich der
drei Parkstände, die für Cambio reserviert sind. Das Suermondtviertel liegt in der mit Bewohnerparken
bewirtschafteten Zone „S“.
Die Fläche des Parkplatzes an der Gottfriedstraße wird gegenüber dem Bestand verkleinert. Die Öffnung des
geplanten Suermondt-Parks Richtung Kreuzungsbereich erfordert eine Verlegung der heute in der Richardstraße
gelegenen Parkplatzzufahrt in die Gottfriedstraße. Dadurch wird die vorhandene als Parkplatz nutzbare Fläche
verkleinert und die Anzahl der Parkstände reduziert sich von 30 auf 15.
Auf die ehemals im Bebauungsplan von 1980 vorgesehen Stellplätze in Form einer überdeckten Stellplatzanlage und
eines Parkdecks über zwei Ebenen wird zugunsten einer Erhaltung und Neuschaffung von öffentlichen Grünflächen
verzichtet.
3.4.
Soziale Infrastruktur
Die Planung dient der Sicherung und Neuschaffung von öffentlichen Spiel – und Bolzplatzflächen, die wichtiger
Bestandteil der sozialen Infrastruktur sind.
3.5.
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Die Planung, die nun vorliegt berücksichtigt sämtliche Anforderungen an die Jugend- und Familienfreundlichkeit der
Stadt Aachen. Hierzu gehört die Erlebnisvielfalt im Gebiet, Freiflächen- und Wegebezüge im Viertel, sportliche
Einrichtungen und Spielflächen für verschiedene Altersgruppen, Multifunktionalität der Flächen, Förderung der
eigenständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen sowie die Aspekte Besonnung und Einsehbarkeit.
3.6.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Erhaltung bzw. Neuschaffung von Freiflächen in der Innenstadt dient der Vermeidung von sommerlichen
Überhitzungen von Freiflächen und ist daher eine wichtige Maßnahme zum Klimaschutz.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1.
Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen der Richardstraße werden erhalten. Die Verkehrsfläche an der Gottfriedstraße umfasst die
vorhandene Parkplatzfläche, lediglich reduziert um eine Fläche rund um das erhaltenswerte Naturdenkmal
(Rosskastanie). Dies führt auch wegen der erforderlichen Neuordnung der Parkstände zum Verlust von
voraussichtlich fünfzehn Parkständen. Damit wird den Verkehrsanforderungen ausreichend Rechnung getragen. Die
Verkehrsfläche zur Erschließung der hinteren den Grundstücksteile Wilhelmstraße 34-38 bleibt ebenfalls erhalten.
4.2.
Grünflächen
Die Festsetzung – Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und Bolzplatz im Süden des
Plangebietes bleibt bestehen. Die öffentliche Grünfläche wird allerdings in Richtung Süden bis zur Verkehrsfläche an
der Gottfriedstraße erweitert und um die Zweckbestimmung Parkanlage ergänzt. Das Naturdenkmal wird als
besonders wertvoller Baum als zu erhalten festgesetzt. Es entsteht eine Grünfläche in der Größenordnung von ca.
0,67 ha.
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I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 23.10.2014
Innerhalb dieser Grünfläche wird die Stadt Aachen das detaillierte Freiraumplanungskonzept umsetzen.
5. Umweltbelange
5.1.
Einleitung
Grundsätzlich bedarf es bei einer Änderung gem. § 13 BauGB keines Umweltberichts. Die Umweltbelange müssen
jedoch unabhängig davon berücksichtigt werden.
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden Bebauung und Versiegelung von Flächen verhindert, indem die
Festsetzung von Stellplatzanlagen und die Festsetzung einer Parkpalette auf zwei Ebenen in öffentliche Grünfläche
geändert werden.
Die vorhandenen Altbäume werden – bis auf wenige, im Rahmen der Verkehrssicherung erforderliche Entnahmen –
komplett erhalten und in das Planungskonzept integriert. Das gem. Naturdenkmalverordnung der Stadt Aachen vom
16.12.1998 festgesetzte Naturdenkmal (Rosskastanie) wird als zu erhalten festgesetzt und nachrichtlich in den
Bebauungsplan übernommen.
Durch die Pflanzung von 7 neuen Bäumen und die Entsiegelung von Flächen findet eine ökologische Aufwertung der
Fläche statt.
Der Abriss des Gebäudes Richardstraße 7 wurde von der Bodenschutzbehörde begleitet, sodass von keinen
Verunreinigungen im Boden auszugehen ist. Mineralisches Material aus dem Abriss ist in klein gebrochener Form zur
Füllung des Niveau-Unterschieds zwischen Altbebauung und neuem Gelände eingesetzt worden.
6. Auswirkungen der Planung
Die Auswirkungen der Planung sind zum einen die Vergrößerung und damit Attraktivierung der öffentlichen
Grünfläche. Die Öffnung des Parks zum Kreuzungsbereich führt zum anderen zu einer geringfügigen Reduzierung
der Parkplatzfläche. Auf die Neuanlage von Stellplätzen in überdachten Stellplatzanlagen oder Parkdecks , wie im
Bebauungsplan von 1980 ursprünglich vorgesehen, wird verzichtet. Damit wird den Belangen Natur- und
Landschaftsschutz, sozialen Belangen und Belangen des Sports, der Freizeit und der Erholung gegenüber den
verkehrlichen Belangen der Vorzug gegeben.
7. Kosten
Für die Realisierung des „Suermondt-Parks“ betragen die ermittelten Bruttobaukosten ca. 728.000 €, darin sind auch
die Kosten für die Spielanlage an der Martin-Luther-Straße enthalten.
Die geplanten Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum finden teilweise innerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Verkehrsflächen statt (Richardstraße und Parkplatz Gottfriedstraße). Die Kosten hierfür werden jedoch
nicht durch die Änderung des Bebauungsplanes verursacht.
8. Plandaten
Öffentliche Grünfläche
Verkehrsflächen
ca. 6.770 m²
ca. 1.430 m²
Plangebietsfläche
ca. 8.200 m²
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