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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
136803.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
20.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:58
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0013/WP17-1-1 öffentlich 20.10.2014 Tischvorlage: 2.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.879 - Beverstraße - in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ...... hier: Ergänzungsvorlage nach Beschluss des Planungsausschusses vom 25.09.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.10.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom …….. unter den in den Erläuterungen genannten Bedingungen zu. Vorlage B 03/0013/WP17-1-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.10.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Auf die Vorlage B03/0013/WP17 TOP13 wird Bezug genommen. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und dem Rat die Zustimmung zum Wechsel des Vorhabenträgers sowie dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ……. empfohlen. Zum Zeitpunkt der Empfehlung wurde davon ausgegangen, dass der notarielle Übertragungsvertrag zwischen altem und neuem Vorhabenträgerin am 08.10.2014 abgeschlossen und somit in der Sitzung des Rates am 22.10.2014 vorliegen würde. Dieser Vertrag ist jedoch bislang nicht zustande gekommen, da der neue Vorhabenträger den notariellen Kaufvertrag erst dann unterzeichnen wird, wenn die Rechtsfolgen aus dem 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 klar absehbar sind. Seitens der Fachverwaltung wird daher vorgeschlagen, die Zustimmung zum Abschluss des 2. Änderungsvertrages unter dem Vorbehalt zu erteilen, dass der notarielle Kaufvertrag binnen einer Frist von vier Wochen abgeschlossen wird und der neue Vorhabenträger sämtliche Verpflichtungen und Bindungen aus dem Durchführungsvertrag in der Fassung des 1. Änderungsvertrages übernimmt. Anlage/n: Entwurf des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ……………… zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße - Vorlage B 03/0013/WP17-1-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.10.2014 Seite: 2/2 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 - Beverstraße Seite 1 von 4 Stand 17.10.2014 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ……….. zwischen der Stadt Aachen - vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und Frau Beigeordnete Gisela Nacken (nachfolgend) - Stadt - und der AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH (Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 126225) - vertreten durch die Geschäftsführer Frank Holst und Jan Petersen Dampfschiffsweg 3-9 21079 Hamburg (nachfolgend) - neue Vorhabenträgerin sowie der Kronprinzenquartier GmbH (Handelsregister Amtsgericht Aachen HRB 18052) - vertreten durch die Geschäftsführer Herrn André Houben und Herrn Peter Graf Schumannstraße 18 52146 Würselen (nachfolgend) - ehemalige Vorhabenträgerin über die Durchführung der städtebaulichen Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 – Beverstraße – Präambel Seit dem 06.01.2014 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in Kraft, der in Verbindung mit dem dazugehörigen Durchführungsvertrag vom 11.12.2013, der mit der Kronprinzenquartier GmbH (ehemalige Vorhabenträgerin) geschlossen wurde, die Bebauung und Erschließung des ehemaligen Grundstückes Beverstraße o. Nr., Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2950 u. Teilflächen aus 2952 und 3055 sichert. Das Baugrundstück für das sog. „Kronprinzenquartier“ wurde fortgeschrieben in die Flurstücke 3256, T. a. 3257, 3264, 3261 und 3263 sowie die Flurstücke 3259 und 3262 (private Straßenfläche „In den Kronprinzengärten“). 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 - Beverstraße Seite 2 von 4 Die Kronprinzenquartier GmbH (ehemalige Vorhabenträgerin) wird binnen vier Wochen nach Ratsbeschluss das Baugrundstück sowie die private Straßenfläche durch Notarvertrag an die AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH (neue Vorhabenträgerin) veräußern. Die Veräußerin und die Erwerberin sind mit Schreiben vom 13.08.2014 an die Stadt – Bauverwaltung – mit der Bitte herangetreten, dem Wechsel der Vorhabenträgerin zuzustimmen. Die Stadt hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH (neue Vorhabenträgerin) gewillt und in der Lage ist, das Bauvorhaben „Kronprinzenquartier“ zu realisieren. Dies vorausschickend schließen die Vertragsparteien zur Sicherung der Verwirklichung des geplanten Vorhabens sowie zur Anpassung des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ……….. an die neuen Gegebenheiten auf Basis des Vorbehaltsbeschlusses des Rates vom 22.10.2014 gem. § 12 BauGB folgenden 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße -: §1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Sicherung der mit der Rechtsnachfolge durch die neue Vorhabenträgerin verfolgten Ziele, insbesondere die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 – Beverstraße – und die Anpassung des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ……… an die neuen Gegebenheiten. §2 Eintritt in die Rechtsnachfolge (1) (2) Die neue Vorhabenträgerin tritt gem. § 21 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 sowie § 8 des 1. Änderungsvertrages vom ………… mit dem Tage der Übergabe des mit dem noch abzuschließenden Notarvertrag zu übertragenden Grundbesitzes in die Rechtsnachfolge der ehemaligen Vorhabenträgerin (Kronprinzenquartier GmbH) ein und übernimmt alle in den vorgenannten Verträgen vereinbarten Pflichten und Bindungen der Rechtsvorgängerin, sofern dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt. Erhöht sich durch Planänderungen die Gesamtzahl der im Bauvorhaben zu errichtenden Wohneinheiten gegenüber der Gesamtzahl der Wohneinheiten, die dem bereits erteilten Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zugrunde liegt, trifft die Verpflichtung, von diesen zusätzlichen Wohneinheiten 20 v.H. als öffentlich geförderte Wohneinheiten zu realisieren, die ehemalige Vorhabenträgerin (Kronprinzenquartier GmbH). 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 - Beverstraße Seite 3 von 4 §3 Änderung des § 5 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 Entgegen der Regelung des § 5 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 verpflichtet sich die neue Vorhabenträgerin, innerhalb von drei Monaten nach Wirksamkeit dieses Vertrages eine Baugenehmigung zum bereits erteilten Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zu beantragen oder einen im Sinne der Verordnung über bautechnische Prüfung (BauPrüfVO) vollständigen, prüf- und genehmigungsfähigen Änderungsantrag für das in § 3 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 genannte Bauvorhaben bei der Stadt – Fachbereich Bauaufsicht – einzureichen. §4 Änderung des § 17 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 Entgegen der Regelung des § 17 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 verpflichtet sich die neue Vorhabenträgerin, die zu stellende Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 354.035,00 € (in Worten: dreihundertvierundfünfzigtausendfünfunddreißig EURO) ohne besondere Aufforderung innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden dieses Vertrages bei der Stadt – Bauverwaltung – einzureichen. §5 Haftungsausschluss Eine Haftung der Stadt für Entschädigungen sowie für etwaige Aufwendungen der neuen Vorhabenträgerin, die diese im Hinblick auf den Abschluss dieses Änderungsvertrages getroffen hat, wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. §6 Abtretung von Forderungen Forderungen der neuen Vorhabenträgerin gegen die Stadt aus diesem Vertrag können an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt – Bauverwaltung – abgetreten werden. §7 Rechtsnachfolge Die neue Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten und Bindungen einem/einer evtl. Rechtsnachfolger/in in rechtsverbindlicher Form mit Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen. Die neue Vorhabenträgerin haftet der Stadt als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben einem/r etwaigen Rechtsnachfolger/in, soweit die Stadt sie nicht ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt. 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 - Beverstraße Seite 4 von 4 §8 Verwaltungsgebühr Die Stadt erhebt für den Abschluss dieses Vertrages von der neuen Vorhabenträgerin einmalig eine Gebühr in Höhe von 350,00 € (in Worten: dreihundertfünfzig EURO). Der Betrag ist mit Abschluss des Vertrages fällig und zahlbar. Mit der Vertragsübersendung ergeht eine gesonderte Zahlungsaufforderung. §9 Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen (1) (2) (3) Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sowie das Abweichen von dieser Formvorschrift bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass mit ihr der beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Vertragspartner sichern sich insoweit gegenseitig eine loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. § 10 Wirksamwerden Der Vertrag wird nach Vorlage des notariellen Kaufvertrages und Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Vertragsparteien wirksam. Für den Fall, dass der neuen Vorhabenträgerin in dem notariellen Vertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird und diese davon Gebrauch macht, hat dies die sofortige Unwirksamkeit dieses Vertrages zur Folge. Aachen, den .......... Aachen, den ………………. neue Vorhabenträgerin Stadt Aachen In Vertretung ____________ ( Frank Holst) Geschäftsführer _____________ (Jan Petersen) Geschäftsführer Aachen, den ehemalige Vorhabenträgerin _____________ (André Houben) Geschäftsführer _____________ (Peter Graf) Geschäftsführer ________________ (Marcel Philipp) Oberbürgermeister _______________ (Gisela Nacken) Beigeordnete