Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
136803.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
20.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0013/WP17-1-1
öffentlich
20.10.2014
Tischvorlage:
2.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.879 - Beverstraße - in
der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ......
hier: Ergänzungsvorlage nach Beschluss des
Planungsausschusses vom 25.09.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.10.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel des
Vorhabenträgers und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom
11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom …….. unter den in den Erläuterungen
genannten Bedingungen zu.
Vorlage B 03/0013/WP17-1-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.10.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Auf die Vorlage B03/0013/WP17 TOP13 wird Bezug genommen. Der Planungsausschuss hat in
seiner Sitzung am 25.09.2014 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und dem Rat die
Zustimmung zum Wechsel des Vorhabenträgers sowie dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages
zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom …….
empfohlen.
Zum Zeitpunkt der Empfehlung wurde davon ausgegangen, dass der notarielle Übertragungsvertrag
zwischen altem und neuem Vorhabenträgerin am 08.10.2014 abgeschlossen und somit in der Sitzung
des Rates am 22.10.2014 vorliegen würde.
Dieser Vertrag ist jedoch bislang nicht zustande
gekommen, da der neue Vorhabenträger den notariellen Kaufvertrag erst dann unterzeichnen wird,
wenn die Rechtsfolgen aus dem 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 klar
absehbar sind.
Seitens der Fachverwaltung wird daher vorgeschlagen, die Zustimmung zum Abschluss des 2.
Änderungsvertrages unter dem Vorbehalt zu erteilen, dass der notarielle Kaufvertrag binnen einer
Frist von vier Wochen abgeschlossen wird und der neue Vorhabenträger sämtliche Verpflichtungen
und Bindungen aus dem Durchführungsvertrag in der Fassung des 1. Änderungsvertrages übernimmt.
Anlage/n:
Entwurf des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der
Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ……………… zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße -
Vorlage B 03/0013/WP17-1-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.10.2014
Seite: 2/2
2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879
- Beverstraße Seite 1 von 4
Stand 17.10.2014
2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße –
in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ………..
zwischen der
Stadt Aachen
- vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp
und Frau Beigeordnete Gisela Nacken (nachfolgend)
- Stadt -
und der
AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH
(Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 126225)
- vertreten durch die Geschäftsführer Frank Holst und Jan Petersen Dampfschiffsweg 3-9
21079 Hamburg
(nachfolgend)
- neue Vorhabenträgerin sowie der
Kronprinzenquartier GmbH
(Handelsregister Amtsgericht Aachen HRB 18052)
- vertreten durch die Geschäftsführer Herrn André Houben und Herrn Peter Graf
Schumannstraße 18
52146 Würselen
(nachfolgend)
- ehemalige Vorhabenträgerin über die Durchführung der städtebaulichen Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
879 – Beverstraße –
Präambel
Seit dem 06.01.2014 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in Kraft, der in
Verbindung mit dem dazugehörigen Durchführungsvertrag vom 11.12.2013, der mit der
Kronprinzenquartier GmbH (ehemalige Vorhabenträgerin) geschlossen wurde, die Bebauung und
Erschließung des ehemaligen Grundstückes Beverstraße o. Nr., Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück
2950 u. Teilflächen aus 2952 und 3055 sichert. Das Baugrundstück für das sog. „Kronprinzenquartier“
wurde fortgeschrieben in die Flurstücke 3256, T. a. 3257, 3264, 3261 und 3263 sowie die Flurstücke
3259 und 3262 (private Straßenfläche „In den Kronprinzengärten“).
2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879
- Beverstraße Seite 2 von 4
Die Kronprinzenquartier GmbH (ehemalige Vorhabenträgerin) wird binnen vier Wochen nach
Ratsbeschluss das Baugrundstück sowie die private Straßenfläche durch Notarvertrag an die AUG.
PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH (neue Vorhabenträgerin)
veräußern.
Die Veräußerin und die Erwerberin sind mit Schreiben vom 13.08.2014 an die Stadt – Bauverwaltung –
mit der Bitte herangetreten, dem Wechsel der Vorhabenträgerin zuzustimmen. Die Stadt hat den
Antrag geprüft und festgestellt, dass die AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte
Projektentwicklungsgesellschaft mbH (neue Vorhabenträgerin) gewillt und in der Lage ist, das
Bauvorhaben „Kronprinzenquartier“ zu realisieren.
Dies vorausschickend schließen die Vertragsparteien zur Sicherung der Verwirklichung des geplanten
Vorhabens sowie zur Anpassung des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 in der Fassung des 1.
Änderungsvertrages vom ……….. an die neuen Gegebenheiten auf Basis des Vorbehaltsbeschlusses
des Rates vom 22.10.2014 gem. § 12 BauGB folgenden 2. Änderungsvertrag zum
Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 –
Beverstraße -:
§1
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Sicherung der mit der Rechtsnachfolge durch die neue
Vorhabenträgerin verfolgten Ziele, insbesondere die Realisierung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 879 – Beverstraße – und die Anpassung des Durchführungsvertrages vom
11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom ……… an die neuen Gegebenheiten.
§2
Eintritt in die Rechtsnachfolge
(1)
(2)
Die neue Vorhabenträgerin tritt gem. § 21 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 sowie §
8 des 1. Änderungsvertrages vom ………… mit dem Tage der Übergabe des mit dem noch
abzuschließenden Notarvertrag zu übertragenden Grundbesitzes in die Rechtsnachfolge der
ehemaligen Vorhabenträgerin (Kronprinzenquartier GmbH) ein und übernimmt alle in den
vorgenannten Verträgen vereinbarten Pflichten und Bindungen der Rechtsvorgängerin, sofern
dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt.
Erhöht sich durch Planänderungen die Gesamtzahl der im Bauvorhaben zu errichtenden
Wohneinheiten gegenüber der Gesamtzahl der Wohneinheiten, die dem bereits erteilten
Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zugrunde liegt, trifft die Verpflichtung, von
diesen zusätzlichen Wohneinheiten 20 v.H. als öffentlich geförderte Wohneinheiten zu
realisieren, die ehemalige Vorhabenträgerin (Kronprinzenquartier GmbH).
2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879
- Beverstraße Seite 3 von 4
§3
Änderung des § 5 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013
Entgegen der Regelung des § 5 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 verpflichtet sich
die neue Vorhabenträgerin, innerhalb von drei Monaten nach Wirksamkeit dieses Vertrages eine
Baugenehmigung zum bereits erteilten Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zu
beantragen oder einen im Sinne der Verordnung über bautechnische Prüfung (BauPrüfVO)
vollständigen, prüf- und genehmigungsfähigen Änderungsantrag für das in § 3 des
Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 genannte Bauvorhaben bei der Stadt – Fachbereich
Bauaufsicht – einzureichen.
§4
Änderung des § 17 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013
Entgegen der Regelung des § 17 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 verpflichtet sich
die neue Vorhabenträgerin, die zu stellende Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 354.035,00 € (in
Worten: dreihundertvierundfünfzigtausendfünfunddreißig EURO) ohne besondere Aufforderung
innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden dieses Vertrages bei der Stadt – Bauverwaltung –
einzureichen.
§5
Haftungsausschluss
Eine Haftung der Stadt für Entschädigungen sowie für etwaige Aufwendungen der neuen
Vorhabenträgerin, die diese im Hinblick auf den Abschluss dieses Änderungsvertrages getroffen hat,
wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§6
Abtretung von Forderungen
Forderungen der neuen Vorhabenträgerin gegen die Stadt aus diesem Vertrag können an Dritte nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt – Bauverwaltung – abgetreten werden.
§7
Rechtsnachfolge
Die neue Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten und
Bindungen einem/einer evtl. Rechtsnachfolger/in in rechtsverbindlicher Form mit
Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen.
Die neue Vorhabenträgerin haftet der Stadt als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben
einem/r etwaigen Rechtsnachfolger/in, soweit die Stadt sie nicht ausdrücklich aus dieser Haftung
entlässt.
2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879
- Beverstraße Seite 4 von 4
§8
Verwaltungsgebühr
Die Stadt erhebt für den Abschluss dieses Vertrages von der neuen Vorhabenträgerin einmalig eine
Gebühr in Höhe von 350,00 € (in Worten: dreihundertfünfzig EURO). Der Betrag ist mit Abschluss des
Vertrages fällig und zahlbar. Mit der Vertragsübersendung ergeht eine gesonderte
Zahlungsaufforderung.
§9
Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen
(1)
(2)
(3)
Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sowie das Abweichen von dieser Formvorschrift
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht
getroffen worden.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige
Bestimmung möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass mit ihr der beabsichtigte
rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Die Vertragspartner sichern sich insoweit gegenseitig eine loyale Erfüllung dieses Vertrages zu.
§ 10
Wirksamwerden
Der Vertrag wird nach Vorlage des notariellen Kaufvertrages und Eintragung einer
Auflassungsvormerkung sowie mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Vertragsparteien
wirksam. Für den Fall, dass der neuen Vorhabenträgerin in dem notariellen Vertrag ein Rücktrittsrecht
eingeräumt wird und diese davon Gebrauch macht, hat dies die sofortige Unwirksamkeit dieses
Vertrages zur Folge.
Aachen, den ..........
Aachen, den ……………….
neue Vorhabenträgerin
Stadt Aachen
In Vertretung
____________
( Frank Holst)
Geschäftsführer
_____________
(Jan Petersen)
Geschäftsführer
Aachen, den
ehemalige Vorhabenträgerin
_____________
(André Houben)
Geschäftsführer
_____________
(Peter Graf)
Geschäftsführer
________________
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
_______________
(Gisela Nacken)
Beigeordnete