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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
136806.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
15.10.14, 12:00
Aktualisiert
08.03.18, 08:34

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0074/WP17 öffentlich 15.10.2014 Dez. III / FB 61/80 Vorfahrt für den Vennbahnradweg Ratsantrag der Fraktion die Grüne vom 05.12.2013 Antrag der CDU-Bezirksfration Aachen-Brand vom 06.06.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.11.2014 03.12.2014 03.12.2014 17.12.2014 MA B4 B2 B-1 Anhörung/Empfehlung Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die in der beiliegenden Tabelle vorgeschlagenen Ergänzungen der Beschilderung und Markierung an den Knoten zeitnah vorgenommen werden, ansonsten aber an den bestehenden Vorfahrten festgehalten wird. Für die Kreuzungen Eckenerstraße und Rombachstraße sind die Verkehrsmengen der einzelnen Verkehrsarten durch Langzeitzählungen zu erfassen und bezüglich möglicher Umgestaltungen der Knoten auszuwerten. Der Ausschuss empfiehlt den Bezirksvertretungen Aachen-Brand, Aachen-Eilendorf und AachenKornelimünster/Walheim, die Ausführungen der Verwaltung ebenfalls unverändert zur Kenntnis zu nehmen, um eine einheitliche Verkehrsregelung auf dem gesamten Vennbahnweg in Aachen über alle Bezirksgrenzen hinweg zu erhalten. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Mobilitätsausschusses inhaltlich an. Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Mobilitätsausschusses inhaltlich an. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Mobilitätsausschusses inhaltlich an. Finanzierung: Die Kosten für die vorgeschlagenen Ergänzungen bei der Beschilderung und Markierung betragen etwa 8.500€. Vorlage FB 61/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.02.2015 Seite: 1/5 Erläuterungen: Der in den letzten Jahren auf einer ehemaligen Eisenbahntrasse angelegte und sich besonders an den Wochenenden in den Aachener Vororten wachsender Beliebtheit erfreuende Vennbahnweg ist als gemeinsamer Fuß-/Radweg nach Z. 240 StVO beschildert. Verkehrsrechtlich gesehen kann dieser kontinuierlichen Führung keine Vorfahrt eingeräumt werden. Eine Vorfahrtsregelung bezieht sich ausschließlich auf den Fahrverkehr und lässt sich weder auf Fußgänger noch auf sonstige Fortbewegungsmittel (Inlineskates, Tretroller, Skateboards) übertragen. Fußgänger werden von Vorfahrtsregelungen nicht erfasst. Für sie gelten eigene Verkehrsregeln bei der Überquerung von Straßen und Wegen (§ 25 Abs.3 StVO: „Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten“). Die Städteregion hat den Vennbahnweg im weiteren Verlauf an verschiedenen Stellen (z.B. in der Gemeinde Roetgen) bevorrechtigt. Allerdings befindet sich die Vennbahntrasse dort auf belgischem Staatsgebiet, sodass eine Beschilderung in Absprache von den belgischen Behörden erfolgte. An den Überquerungen der gering frequentierten „Dorfstraßen“ wurde dafür der gemeinsame Rad-/Gehweg aufgehoben. Die Querungsstelle selbst wurde durch eine Anrampung gesichert. Um die Erkennbarkeit zu erhöhen, wurden „Böschungsmarkierungen“ an den untergeordneten Einmündungen vorgesehen. Gleichzeitig wird in den ankommenden Dorfstraßen die Vorfahrt mit Z. 205 StVO negativ beschildert. Diese Regelung entspricht nicht den detaillierten Vorgaben der StVO, lässt sich aber aufgrund der unmittelbaren Berührung der Staatsgrenzen in Absprache mit den belgischen Behörden vertreten. Während anfangs Probleme mit dieser Vorfahrtsregelung aufgetreten sind, haben sich die Verkehrsteilnehmer zwischenzeitlich daran gewöhnt, sodass das Ergebnis von der Städteregion positiv bewertet wird. Eine Übertragung auf das Aachener Stadtgebiet ist unabhängig von der verkehrsrechtlichen Frage nicht durchgehend sinnvoll. Die Nutzung des Vennbahnweges im städtischen Bereich ist deutlich intensiver als in den neuen Abschnitten in der Eifel und Voreifel. Besonders das Fußgängeraufkommen, aber auch die Nutzung durch Kinder mit Spielgeräten (Dreirädern, Roller usw.) ist im städtischen Bereich höher. Ein Vorrang dieser Fußgänger an klassifizierten Straßen ist ausgeschlossen. Lediglich in gering frequentierten Wohnstraßen in Tempo 30-Zonen könnte über eine geänderte Regelung nachgedacht werden. Allerdings widerspräche die Vorfahrt des Vennbahnweges in Tempo 30-Zonen dem § 45 Abs. 1 c StVO, wonach innerhalb von Tempo 30-Zonen an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO „Rechts-vor-Links“ gelten muss. Auch widerspricht die bauliche Gestaltung an fast allen Kreuzungen und Einmündungen mit Gemeindestraßen einer Vorfahrtregelung zugunsten des Vennbahnweges, da meist Bordsteine bzw. Gehweganlagen von Radfahrern überfahren werden. Insofern müsste eine Änderung auch mit einer baulichen Umgestaltung einhergehen. Ähnlich wie bei Fußgängerüberwegen müssten bei einer Bevorrechtigung des Vennbahnweges Mindeststandards in Hinsicht auf Beleuchtung und verkehrsberuhigende Elemente (Anrampung) berücksichtigt werden. Vorlage FB 61/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.02.2015 Seite: 2/5 Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln ergab, dass im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung tendenziell stark frequentierte Radwege eher an Straßenkreuzungen untergeordnet und mit versetzten Rahmengittern abgesichert wurden, als diese zu bevorrechtigen. Die auf vielen betroffenen klassifizierten Straßen und Tempo 30-Straßen betroffene ASEAG sieht eine Beeinträchtigung durch die Bevorrechtigung im Bereich der Buslinienwege, wird aber eine einheitliche Regelung in Tempo 30-Zonen (Rechts-vor-Links) akzeptieren. Eine Kontinuität bei der Vorfahrtsregelung ist aus Verkehrssicherheitsgründen sinnvoll. Die Verwaltung hat nach Eingang des politischen Antrages den Vennbahnweg zwischen Trierer Straße/ Bahnhof Aachen-Rothe Erde und Sief/Grenze bezüglich bestehender Wegekreuzungen und Einmündungen überprüft. In beiliegender Übersicht sind die insgesamt 38 bestehenden Einmündungen, Kreuzungen oder Gabelungen des Vennbahnweges mit anderen Verkehrsflächen aufgelistet und die aktuelle Vorfahrtsregelung erfasst. An 13 Stellen ist wegen ausgeschilderter Bevorrechtigung oder wegen der eindeutigen baulichen Unterordnung der auftreffenden Nebenanlagen (gepflastert oder mit Bordstein) der Vorrang des Vennbahnradweges gegeben. An neun weiteren Stellen treffen niveaugleich asphaltierte gleichwertige Seitenwege auf, an denen mangels anderer Regelungen die Vorfahrt nach § 8 Abs. 1 StVO „Rechts-vor-Links“ gilt. Hier wäre durch Aufbringen einer Fahrbahnrandmarkierung entlang des Vennbahnweges sowie durch Aufstellen eines Z. 205 StVO „Vorfahrt gewähren“ aus der Nebenrichtung eine förmliche Bevorrechtigung des Vennbahnweges denkbar. Dort, wo mehrere Radwege aufeinandertreffen (hinter Sackgasse Zieglerstraße, untere Neuenhofstraße sowie Gabelung nahe Brücke Debyestraße) hält die Verwaltung eine förmliche Regelung der Vorfahrt für unnötig, da sich an diesen Stellen die Radfahrer üblicherweise untereinander arrangieren. Somit verbleiben neben den beiden signalisierten Querungen Philipsstraße und Trierer Straße (Brand) noch 11 Straßenquerungen, an denen der Vennbahnweg untergeordnet ist. Diese stuft die Verwaltung wie folgt ein: Zu Nr. 10 der beiliegenden Liste, Straße Gewerbepark Brand: Diese Straßenverbindung wird zukünftig den gesamten Erschließungsverkehr des Gewerbepark Brand mit Schwerlastanteil sowie den an der Kreuzung Nordstraße/Brander Heide ins Gewerbegebiet abgeleiteten Durchgangsverkehr aufnehmen. Aufgrund dieser sich mittelfristig einstellenden hohen Verkehrsbelastung auch mit LKW wird eine Bevorrechtigung des Vennbahnweges mit zwangsläufig untergeordnetem Schwerlastverkehr nicht empfohlen. Die Verwaltung hat wegen der bereits in den vergangenen Monaten aufgetretenen Beschwerden einiger Radfahrer auf die nicht zu erkennende bzw. unvermutete verkehrsrechtliche Unterordnung des Vennbahnweges die bereits stehenden Z. 205 StVO als Bodenmarkierung nochmals wiederholt. Zu 11: Eckenerstraße Die bauliche Gestaltung (Gehweg mit abgesenktem Bordstein), die unmittelbar nachfolgende Rechtsvor-Links-Kreuzung Weiern und der bestehende Vennbahnweg-Versatz an dieser Stelle lassen in der jetzigen Gestaltung keine Bevorrechtigung des Vennbahnweges zu. Insgesamt wäre denkbar, über eine Langzeitverkehrserhebung die Verkehrsmengen auf dem Vennbahnweg und der Eckenerstraße Vorlage FB 61/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.02.2015 Seite: 3/5 zu erfassen und bei deutlich höheren Verkehrsmengen auf dem Vennbahnweg über eine grundsätzliche bauliche Umgestaltung mit Auffahrrampen für die Kraftfahrer der Eckenerstraße und Führung der Fußgänger als Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Verbindung mit benachbarter Radfahrerfurt nachzudenken. Zu 17: Münsterstraße Nord (von Grauenhof kommend) Wegen der hohen Verkehrsbelastung auf dieser Durchgangsstraße, der erlaubten 50 km/h sowie der schlechten Ausleuchtung ist eine Änderung der Regelung nicht zu empfehlen. In den ankommenden Ästen des Vennbahnweges kann VZ. 205 nochmals als Bodenmarkierung wiederholt werden. Zu 25: St. Gangolfsberg Die Arme des Vennbahnweges treffen ca. 50 m versetzt auf die Straße. Eine Bevorrechtigung des Vennbahnweges ist somit nicht möglich, da die Radfahrer einen Teil der Straße im fließenden Verkehr längs befahren werden müssen. Zu 28: Hahner Straße Bevorrechtigung des Vennbahnweges nicht zu empfehlen wegen starkem Kfz-Verkehr besonders in Berufszeiten (Kreisstraße 38); ggf. Z. 205 in Vennbahnweg-Enden als Bodenmarkierung ergänzen. Parallel wird die Verwaltung die Gitter und den Sperrpfosten als Versuch zur Komfortverbesserung wegnehmen. Zu 29 und 30: Schleidener Straße/ Vennbahnstraße Wegen des in ca. 2 Jahren anstehenden Umbaus Schleidener Straße (2. Bauabschnitt) und dabei geplanter Verlagerung der Querungsstelle Vennbahnweg an den neuen Kreisverkehr Prämienstraße heran mit entsprechendem dortigen Vorrang sind keine Maßnahmen an alter Stelle mehr vertretbar. Zu 32: Auf der Kier Wegen des Versatzes der beiden Vennbahnweg-Anbindungen findet dort ein gemischter Kfz- und Fahrradverkehr statt. Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs ist hier nicht möglich und aufgrund des sehr geringen Einbahnverkehrs im KFZ-Bereich auch nicht notwendig. Zu 33 und 34: (2x) Schmithofer Straße Klare bauliche Abgrenzung des Vennbahnweges gegenüber der Kreisstraße 38 (50 km/h) mit Linienverkehr und landwirtschaftlichen Fahrzeugen; ggf. VZ. 205 als Bodenmarkierungen wiederholen. Zu 36: Frennetstraße Der Vennbahnweg aus Richtung Ardennenstraße endet ca. 50 m vorher und wird zusammen mit der benachbarten Sackgasse mit Fahrverkehr zu den Wohnhäusern als Grundstücksausfahrt auf die Frennetstraße geführt. Diese Sackgasse kann über die Frennetstraße nicht bevorrechtigt werden. Darüber hinaus besteht eine klare bauliche Abgrenzung durch gepflasterte Gehwege gegenüber der Frennetstraße. Ggf. Wiederholung des Z. 205 als Bodenmarkierung an den Radwegenden. Vorlage FB 61/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.02.2015 Seite: 4/5 Die Verwaltung bietet an, die in beiliegender Übersicht jeweils in der letzten Spalte enthaltenen Maßnahmen vor Ort zu ergänzen, um in vertretbarem Maße die Verkehrssicherheit und Attraktivität des Vennbahnweges zu erhöhen und die bestehenden Vorfahrtsregelungen zu verdeutlichen. Weitergehende Bevorrechtigungen des Vennbahnweges gehen nach Ansicht der Verwaltung und der Polizei zu Lasten der gesamten Verkehrssicherheit in diesen Kreuzungen und werden deshalb nicht empfohlen. Anlage/n: - Antrag Ratsfraktion Grüne vom 05.12.2013 - Antrag CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 06.06.2014 - Auflistung der Kreuzungen im Verlauf des Vennbahnweges mit Ergänzungsvorschlägen der Verwaltung - Übersichtsplan zu den angesprochenen Kreuzungen Vorlage FB 61/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.02.2015 Seite: 5/5 Vennbahnweg, Vorfahrten an den Kreuzungen / Einmündungen zwischen Adalbertsteinweg (Bahnhof Rothe Erde) und Grenze Sief / Raeren Nr. Einmündung Km Jetzt Vorfahrt für Radweg Änderung zugunsten Vorfahrt Radweg ? Nicht nötig; bereits da 2 Eisenbahnweg / neue Zufahrt DB-Gelände Philipsstraße 3,2 Signalisierte Kreuzung Rechts-vorlinks Rechts-vorlinks Nein Stichweg von unterer Neuenhofstraße Halfenstraße 4,5 9a 10 Feldweg von Kleebachstraße westlich Sackgasse Zieglerstraße Sackgassenende Zieglerstraße 2 Feldwege östlich Sackgasse Zieglerstraße Feldweg von Haarhofstraße, Ausgang Reitstall Gabelung vor Abfahrt zur Debyestraße Autobahnbrücke A 44 Gewerbepark Brand 5,2 Rechts-vorlinks denkbar 5,3 Nicht nötig (2 gleichberechtigte Radwege) denkbar 6,6 7,4 Rechts-vorlinks Rechts-vorlinks Rechts-vorlinks Rechts-vorlinks Brücke Straße 11 Eckenerstraße 7,9 Straße 12 13 Karl-Kuck-Straße Trierer Straße 8,3 8,4 14 15 Ringstraße Sackgasse Rombachstraße 8,5 8,7 Fahrradstraße Signalisierte Kreuzung Radweg Straße 3 4 4a 5 6 7 8 9 3,7 5 5,4 5,7 6,3 Nicht nötig; (2 gleichberechtigte Radwege) denkbar denkbar Nicht nötig (2 gleichberechtigte Radwege) Wegen künftiger Belastung mit LKW nicht zu empfehlen Ohne Umbau des Straßenkörpers nicht zu empfehlen Nicht erforderlich Nein Nicht nötig Nicht zu empfehlen; klare Gestaltung, viel Verkehr Was zu tun? Vorbildlich mit VZ 240 und aus den Nebenrichtungen VZ 205 als Bodenmarkierungen; keine Veränderungen Radfahrer-freundlichere Signalschaltung wird geprüft; blaue Piktogramme mit VZ 240 und Pfeilen in Furt; Bordsteinanschläge möglichst auf Null absenken Keine Veränderung Radweg-Achsen begradigen?, VZ 205 in Halfenstraße, Randlinie über einmündende Feldwege, Rüttelfelder entfernen, Sträucher zurückschneiden bzw. ganz entfernen / verpflanzen Z. 205 in Feldweg, Z. 295 über Einmündung Feldweg Abpollerung der Zubringer an Wendefläche Zieglerstraße Z. 205 in Feldweg, Z.295 über Einmündung Feldweg Z. 205 in Feldweg, Z. 295 über Einmündung Feldweg Asphalt derart abändern, dass der Vennbahnweg als durchgängiger Wege-verlauf entsteht und der Radweg von Debyestraße rechtwinklig einmündet Übergang Radweg / Widerlager gefährlich wegen Absackung; Mulde beseitigen Z. 205 aus beiden Richtungen als Bodenmarkierung bereits aufgetragen; Z.295 über Vennbahnweg ergänzen; Parkverbot links auf Seitenstreifen wegen Sichtdreieck; punktuelle 30km/h vor und hinter Querungsstelle? Mittelinsel? Dauerzählstelle einrichten, um Verkehrsmengen zu erhalten; bei Überschuss Radfahrer / Fußgänger großflächigen Umbau als bevorrechtigte Querungsstelle für Fußgänger und Radfahrer (Zebrastreifen, Radfahrfurt) in Zone 30 prüfen Bei Abgängigkeit der Kastanie Radweg geradlinig auf Radfahrstraße zuführen Drucktastenampel im Sommer länger als Daueranforderung programmieren, da bis spät abends querende Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind Z 295 über Einmündungen; Z.205 aus Nebenrichtungen Dauerzählstelle einrichten, um Verkehrsmengen zu erhalten; bei Überschuss Radfahrer / Fußgänger großflächigen Umbau als bevorrechtigte Querungsstelle für Fußgänger und Radfahrer (Zebrastreifen, Radfahrfurt) in Zone 30 prüfen 16 Brander-Feld-Weg 9,1 Radweg 17 Münsterstraße Nord 9,5 Straße 18 19 Im Vennbahnbogen Am Alten Kalkwerk 9,8 10,0 Radweg Radweg 20 Niederforstbacher Straße 10,1 21 Münsterstraße Süd 10,2 22 Beckerstraße 10,6 Radweg als Teil des Kreisverkehres Radweg als Teil des Kreisverkehrs Radweg 23 24 11,6 12,5 Radweg Radweg 25 Lufterweg Bahnhof Kornelimünster Zufahrt Fa. Hoven St. Gangolfsberg 12,7 Straße 26 27 Radweg vom Iternberg Knipp 13,4 15,0 28 Hahner Straße 16,0 Radweg Rechts-vorlinks Straße 29 Schleidener Straße 16,3 Straße 30 Schleidener Str. / Abzweig Vennbahnstr. Vennbahnstraße , Gabelung am Bahnhof 16,3 Straße 16,5 ungeregelt 31 Nicht erforderlich; Fußweg in RCL kreuzt Nicht zu empfehlen; viel Verkehr, Durchgangsstraße mit 50 km/h Nicht nötig Nicht nötig; baulich abgesetzte einmündende Fußwege Nicht nötig (markierte Radfahrfurt) Nicht nötig (markierte Radfahrfurt) Nicht nötig (kreuzender Feldweg) Nicht nötig Nicht nötig 30m Versatz zwischen Einmündungen,Radweg nicht zu bevorrechtigen Nicht erforderlich Nicht erforderlich (2 Radwege) Nicht zu empfehlen; starker KFZ-Verkehr, Kreisstraße 38 Nein; starker KFZVerkehr, L 233; wird in 2 Jahren umgebaut Wird in 2 Jahren umgebaut Nicht erforderlich Z. 295 über Einmündungen Z. 205 aus beiden Richtungen als Bodenmarkierungen wiederholen; im Rahmen der benachbarten Erschließung samt Gehweg Querungsstelle baulich verbessern; bei Einbeziehung in Tempo-30-Zone ggfs. Dauerzählstelle wie Punkt 15 Randlinie über Einmündung --Ummarkierung im Zulauf des Kreisverkehrs prüfen; beidseitigen Schutzstreifen, damit Wahlfreiheit Straße / Radweg besteht; Benutzungspflicht linksseitiger Radweg so entschärft Ummarkierung im Zulauf des Kreisverkehrs prüfen; beidseitigen Schutzstreifen, damit Wahlfreiheit Straße / Radweg besteht; Benutzungspflicht linksseitiger Radweg so entschärft Z. 240 mit Doppelpfeil als Bodenmarkierung, Z 295 entlang Feldweg Betonpflasterränder quer zum Radweg entfernen, Z.295 über Einmündungen neu Z. 295 über Feldweg-Einmündungen Evtl. Z. 138 als Bodenmarkierungen auf Straße Z. 295 über Feldweg-Einmündungen Prüfen, ob Radwegverlauf mit Asphaltkeil dynamischer geführt werden kann Versatzgitter und Poller in Radwegeinmündungen entfernen; Z. 205 als Bodenmarkierung; Querungsstelle aufweiten, damit wartende und fahrende Radfahrer aneinander vorbei kommen; ggf. Bank aufstellen Querungsstelle Radweg wird beim Vollausbau zum neuen Kreisverkehr Prämienstraße verlegt und erhält Vorfahrt Z. 1000-32 über Z.205 in der Vennbahnstraße ergänzen; Zwischenwegweiser mit Vennbahn-Einschub versehen. Wegen schlechter Orientierung für Ortsfremde: Zwischenwegweiser mit Vennbahn-Einschub versehen; prüfen, ob nach Asphaltierung Fahrradstraße mit Bodenmarkierung Z. 240 und Doppelpfeilen möglich ist 32 Auf der Kier 16,8 Straße 33 Schmithofer Straße (Walheim) 17,5 Straße 34 Schmithofer Straße (Schmithof) 18,2 Straße 35 Ardennenstraße 18,4 36 Frennetstraße 18,6 Rechts-vorlinks Straße 37 Waldweg Sief nahe Monschauer Straße Waldweg Sief an Grenze zu Belgien 19,5 Radweg Versatz im Netz, nicht nötig (wenig Verkehr) Nicht zu empfehlen; klare bauliche Unterordnung, Kreisstraße 38 Nicht zu empfehlen; klare bauliche Unterordnung, Kreisstraße 38 Verkehrsberuhigter Bereich (Z.325) Nicht zu empfehlen; klare bauliche Unterordnung, einseitig einmündende Seitenstraße Nicht erforderlich 20,5 Radweg Nicht erforderlich 38 Z. 295 entlang Auf der Kier erneuern; Z.205 ergänzen Z. 205 aus beiden Richtungen als Bodenmarkierungen in Radweg wiederholen; Nullabsenkung überprüfen Z. 205 aus beiden Richtungen als Bodenmarkierungen in Radweg wiederholen --Z. 205 aus beiden Richtungen als Bodenmarkierungen in Radweg wiederholen; ggf. Radweg markierungsrechnisch von benachbarter Erschließungsstraße abtrennen (wildes Parken) Z. 295 über untergeordnete Waldweg-Einmündungen, Z.205 aus Waldweg von Süden Z. 295 über untergeordnete Waldweg-Einmündungen Z.205 aus Waldweg von Süden