Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
136368.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0007/WP17
öffentlich
29.09.2014
Mitteilungen der Verwaltung und Anträge der Bezirksvertretung
Beratungsfolge:
TOP: 13
Datum
Gremium
Kompetenz
29.10.2014
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage BA 4/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2014
Seite: 1/5
Erläuterungen:
1.
Künftiger Beginn der Sitzungen der Bezirksvertretungen
Derzeit läuft die Abstimmungsphase für die Sitzungen des Jahres 2015. Auf Wunsch des
Herrn Oberbürgermeisters werden die künftigen Ratssitzungen und die
Hauptausschusssitzungen, die nicht einer Ratssitzung vorgelagert sind, nicht mehr wie bisher
um 17:00 Uhr, sondern um 18:00 Uhr beginnen. Dies soll insbesondere für die berufstätigen
Mitglieder der Gremien eine Erleichterung darstellen. Ein zweiter Grund soll die dadurch
erzielbare Kosteneinsparung sein. Herr Oberbürgermeister bittet um Prüfung, ob dies auch für
die Bezirksvertretungen gelten kann. Eine einheitliche Regelung der Anfangszeiten wäre aus
seiner Sicht wünschenswert.
Nachfragen bei den anderen Bezirksämtern haben ergeben, dass die BV Aachen-Brand bei
ihrem Sitzungstermin von 17:00 Uhr bleibt, die BV Aachen-Eilendorf bereits seit längerem um
18:00 Uhr beginnt, und zwar dienstags, die BV Aachen-Haaren bleibt bei ihrem Beginn von
17:00 Uhr, die BV Aachen-Laurensberg wird ab 2015 um 18:00 Uhr beginnen (vorher 17:30
Uhr) und die BV Aachen-Richterich beginnt ebenfalls bereits seit längerem um 18:00 Uhr.
2.
Pflegekonzepte der bezirklichen Friedhöfe
Der Aachener Stadtbetrieb hat mit der Erarbeitung von Pflegekonzeptentwürfen zu allen von
ihm zu pflegenden Flächen begonnen. Im Bereich der Parks und Grünzüge wurden diese
Planungen mit Zeit- und Kostenermittlungen als Grundlage für den fachlichen und politischen
Abstimmungsprozess bereits aufgenommen. Die Bezirksamtsleiter/innen sind aktuell an den
Aachener Stadtbetrieb mit der Erwartung herangetreten, vor allem die Friedhofswege
intensiver zu pflegen als dies aktuell der Stand ist. Aus fachlicher Sicht wird eine
undifferenzierte pauschale Betrachtung aller Wege für nicht sinnvoll und aus Kostengründen
für nicht realisierbar gehalten. Neben einer möglichst standardisierten Pflege sind jeweils die
individuellen Begebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird jetzt mit der
Erstellung der Pflegekonzeptentwürfe für die Hauptfriedhöfe der Bezirke begonnen. Ziel ist,
mit den Bezirksvertretungen bis zum nächsten Frühjahr zu allen Hauptfriedhöfen einen
Entwurf auszuarbeiten.
Vorlage BA 4/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2014
Seite: 2/5
3.
Informationsveranstaltung Planungsrecht
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen informiert anlässlich der neuen
Legislaturperiode über drei Veranstaltungen zur Thematik des Planungsrechts.
Vorgesehen ist jeweils
ein gemeinsamer Vortrag in Aachen-Mitte für die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Haaren
und Eilendorf am Dienstag dem 21.10.2014, 18:00 Uhr, Verwaltungsgebäude Am
Marschiertor, Lagerhausstraße 20, Aachen, Sitzungssaal 170, Referentin: Edith Prenger
Berninghoff,
ein gemeinsamer Vortrag in Aachen-Brand für die Bezirksvertretungen Brand und
Kornelimünster/Walheim am Dienstag, dem 11.11.2014, 18:00 Uhr, Bezirksamt Brand, PaulKüpper-Platz 1, Aachen, Sitzungssaal, 1. Etage, Referentin: Silja Bulla, Harald Kriesel,
ein gemeinsamer Vortrag in Aachen-Laurensberg für die Bezirksvertretungen Laurensberg
und Richterich am Mittwoch, dem 12.11.2014, 18:00 Uhr, Bürgersaal im Familienzentrum
Laurensberg, Laurentiusstraße 90, Aachen, Referentin: Mechthild Wieneke.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit an einem Vortrag eines anderen Bezirks
teilzunehmen. Es wird darum gebeten, die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung
mitzuteilen.
4.
Querungshilfe auf der Schleckheimer Straße, Bushaltestelle Meischenfeld
Die SPD-BF erinnerte in der letzten Sitzung an die noch ausstehende Beantwortung der
Frage von Frau Keller am 30.04.2014, ob die zusätzliche Finanzierung zur Verbreiterung des
Gehweges gesichert ist.
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt hierzu folgendes mit.
Nach wiederholter Rücksprache mit der Bauabteilung wurden alle Kosten, die im
Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestelle Meischenfeld anfallen, d. h. auch die
Querungshilfe und die Gehwegverbreiterung, zur Finanzierung beantragt, da die baulichen
Maßnahmen zur sicheren Erreichbarkeit der Bushaltestellen notwendig sind. Der
Bewilligungsbescheid über den Finanzierungsantrag liegt noch immer nicht vor.
5.
Schleidener Straße
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2014
Aufgrund des von der CDU-Fraktion beantragten Sachstandsberichts teilt der Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen folgendes mit:
Vorlage BA 4/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2014
Seite: 3/5
1. Bauabschnitt
hier: Frage nach dem Fortgang der Bauarbeiten
Der 1. Bauabschnitt ist zurzeit ca. 2 Wochen hinter dem Bauzeitenplan, da es Probleme durch
geplatzte Wasserleitungen gab. Wenn das Wetter hält, hofft man mit dem reinen Straßenbau
Ende Januar 2015 fertig zu sein. Für die Markierungsarbeiten wird jedoch eine Temperatur
von mind. 10° C und sicheres Wetter benötigt, d.h. Ausführungszeitraum März – Mai 2015.
2. Bauabschnitt
hier: Erteilung einer konkreten Aussage zur Frage, ob Planänderungen bzw.
Änderungen bei den zeitlichen Abläufen zu erwarten sind
Der zweite Bauabschnitt der Schleidener Straße ist in Vorbereitung. Dabei sind zwei Aspekte
im Detail zu bearbeiten.
Ausführungsplanung Straßenbau
Der für die Umsetzung des Vorentwurfes Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße
erforderliche Grunderwerb kann nicht wie mit den Eigentümern vorbesprochen durchgeführt
werden, da die Auflagen bzgl. Sicherheitsabstände zu Tanks auf dem Tankstellengelände
selbst mit einem verkleinerten Kreisverkehr nicht erfüllbar wären. Es wurden mehrere
Varianten entwickelt, die alle zu keiner einvernehmlichen Lösung führten.
Es zeichnet sich nunmehr eine Lösung ab, bei der vom Grundstück der Tankstelle keine
Teilfläche benötigt wird. Die detaillierte Planung wird zurzeit erstellt und könnte in einer der
nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Sinnvoller wäre allerdings eine Beratung der
gesamten Planung nach Abschluss der noch notwendigen anderen Abstimmungen.
Für die Aufstellung eines Kunstwerkes ist die Mittelinsel des Kreisverkehres Schleidener
Straße/Hahner Straße/ Montebourgstraße vorgesehen, entsprechende Abstimmungen mit
Vereinen können nach Vorlage der Entwurfsplanung aufgenommen werden. Für den
Kreisverkehr Schleidener Straße/Prämienstraße stehen die Abmessungen noch nicht fest, im
Rahmen der Ausführungsplanung wird noch geprüft, ob dort eine Aufstellung möglich ist.
Ertüchtigung des Bahnübergangs (BÜ)
Für den Bahnübergang der Schleidener Straße über die Gleise der Vennbahntrasse ist die
Sicherungstechnik zu erneuern und im Rahmen der eisenbahntechnischen Planung zu prüfen,
ob die Weiche neben dem Bahnübergang verschoben werden muss. Für die Querung des
Vennbahnradweges über die Gleise der Vennbahn ist ein zusätzlicher Bahnübergang
erforderlich, der den Vennbahnradweg neben dem Kreisverkehr Schleidener
Straße/Prämienstraße auf die Schleidener Straße führt, dieser neue Bahnübergang muss evtl.
auch mit einer Schrankenanlage ausgerüstet werden. Die bisherige Querungsmittelinsel
neben dem Bahnübergang muss entfallen, da sie die erforderlichen Abstände gem.
Eisenbahn-betriebsordnung nicht einhält. Die erforderlichen Ingenieurleistungen und
Abstimmungen mit dem Bahnbetreiber EVS werden zurzeit durchgeführt.
Vorlage BA 4/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2014
Seite: 4/5
Weiteres Vorgehen
Auf Basis der noch abzuschließenden Entwurfsplanung des 2. BA Schleidener Straße ist ein
Finanzierungsantrag zu stellen. Für den Bahnübergang muss zusätzlich noch ein
Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz
durchgeführt werden. Beide Elemente sind aus Sicht der Bezirksregierung als Zuwendungsund Genehmigungsbehörde nicht zu trennen, sodass die Dauer des Verfahrens für den BÜ
das gesamte Projekt verzögert. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist deshalb erst ab 2016 zu
rechnen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2014
Vorlage BA 4/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.10.2014
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