Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
135419.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
17.09.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:55

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0013/WP17-1 öffentlich 17.09.2014 B 03, Dez. III 2.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.879 - Beverstraße - in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014 hier: Wechsel des Vorhabenträgers Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.09.2014 22.10.2014 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Wechsel der Vorhabenträgerin und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 zuzustimmen. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der Vorhabenträgerin und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 zu. Vorlage B 03/0013/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 1/3 Erläuterungen: Seit dem 06.01.2014 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in Kraft, der in Verbindung mit dem dazugehörigen Durchführungsvertrag vom 11.12.2013, der mit der Kronprinzenquartier GmbH als Vorhabenträgerin geschlossen wurde, die Bebauung und Erschließung des ehemaligen Grundstückes Beverstraße o. Nr., Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2950 u. Teilflächen aus 2952 und 3055 sichert. Das Baugrundstück für das sog. „Kronprinzenquartier“ wurde fortgeschrieben in die Flurstücke 2356, T. a. 3257, 3264, 3261 und 3263 sowie die Flurstücke 3259 und 3262 (private Straßenfläche „In den Kronprinzengärten“). Die Kronprinzenquartier GmbH beabsichtigt, mit Notarvertrag vom 08.10.2014 das Baugrundstück sowie die private Straßenfläche an die AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH zu veräußern. Dieser Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass der Rat der Stadt dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 und einem Wechsel der Vorhabenträgerin nach § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zustimmt. Die Veräußerin und die Erwerberin sind mit Schreiben vom 13.08.2014 an die Stadt – Bauverwaltung – mit der Bitte herangetreten, dem Wechsel der Vorhabenträgerin zuzustimmen. Die Stadt hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH gewillt und mit dem Tage der Übergabe des mit Notarvertrag vom 08.10.2014 veräußerten Grundbesitzes auch in der Lage ist, das Bauvorhaben Kronprinzenquartier zu realisieren. Der Wechsel der Vorhabenträgerin macht eine Anpassung des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014 durch Abschluss eines 2. Änderungsvertrages wie folgt erforderlich: 1. Nach § 2 des 2. Änderungsvertrages tritt die (neue) Vorhabenträgerin gem. § 21 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 sowie § 7 des 1. Änderungsvertrages vom 03.09.2014 mit dem Tage der Übergabe des mit Notarvertrag vom 08.10..2014 veräußerten Grundbesitzes in die Rechtsnachfolge der Kronprinzenquartier GmbH ein und übernimmt alle in den vorgenannten Verträgen vereinbarten Pflichten und Bindungen der Rechtsvorgängerin, sofern dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt. Der Eintritt in die Rechtsnachfolge ist erst mit dem Tag der Übergabe des Grundbesitzes möglich, da die Vorhabenträgerin erst ab diesem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt über das Baugrundstück hat. 2. Nach § 5 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 war die (bisherige) Vorhabenträgerin verpflichtet, bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 879 – Beverstraße – einen Bauantrag für das Bauvorhaben Kronprinzenquartier beim Fachbereich Bauaufsicht einzureichen. Dieser Verpflichtung ist die (bisherige) Vorhabenträgerin nachgekommen. Zwischenzeitlich wurde am 29.04.2014 unter dem Aktenzeichen AZ 63/212-04895-2013 ein Vorbescheid erteilt. Die (neue) Vorhabenträgerin verpflichtet sich daher in § 3 des 2. Änderungsvertrages, innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden dieses Vertrages eine Baugenehmigung zum bereits erteilten Vorlage B 03/0013/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 2/3 Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zu beantragen oder einen im Sinne der Verordnung über bautechnische Prüfung (BauPrüfVO) vollständigen, prüf- und genehmigungsfähigen Änderungsantrag für das in § 3 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 genannte Bauvorhaben beim Fachbereich Bauaufsicht einzureichen. 3. Die (bisherige) Vorhabenträgerin ist nach § 17 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 verpflichtet, die zu stellende Vertragserfüllungsbürgschaft vor Erteilung der Baugenehmigung einzureichen. Die (neue) Vorhabenträgerin wird nach § 4 des 2. Änderungsvertrages die Vertragserfüllungsbürgschaft innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden dieses Vertrages einreichen. Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem Wechsel der Vorhabenträgerin und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 zuzustimmen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Wechsel der Vorhabenträgerin und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10..2014 zuzustimmen. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der Vorhabenträgerin und dem Abschluss des 2. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 zu. Anlage/n: 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße - Vorlage B 03/0013/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 3/3 2.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße Seite 1 von 4 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 zwischen der Stadt Aachen - vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und Frau Beigeordnete Gisela Nacken (nachfolgend) - Stadt - und der AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH (Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 126225) - vertreten durch die Geschäftsführer Frank Holst und Jan Petersen Dampfschiffsweg 3-9 21079 Hamburg (nachfolgend) - Vorhabenträgerin über die Durchführung der städtebaulichen Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 – Beverstraße – Präambel Seit dem 06.01.2014 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in Kraft, der in Verbindung mit dem dazugehörigen Durchführungsvertrag vom 11.12.2013, der mit der Kronprinzenquartier GmbH als Vorhabenträgerin geschlossen wurde, die Bebauung und Erschließung des ehemaligen Grundstückes Beverstraße o. Nr., Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2950 u. Teilflächen aus 2952 und 3055 sichert. Das Baugrundstück für das sog. „Kronprinzenquartier“ wurde fortgeschrieben in die Flurstücke 2356, T. a. 3257, 3264, 3261 und 3263 sowie die Flurstücke 3259 und 3262 (private Straßenfläche „In den Kronprinzengärten“). Die Kronprinzenquartier GmbH hat mit Notarvertrag vom 08.10.2014 das Baugrundstück sowie die private Straßenfläche an die AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH veräußert. Dieser Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass die Stadt einem Wechsel der Vorhabenträgerin nach § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zustimmt. Die Veräußerin und die Erwerberin sind mit Schreiben vom 13.08.2014 an die Stadt – Bauverwaltung – mit der Bitte herangetreten, dem Wechsel der Vorhabenträgerin zuzustimmen. Die Stadt hat den 2.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße Seite 2 von 4 Antrag geprüft und festgestellt, dass die AUG. PRIEN Immobilien PE Vierzehnte Projektentwicklungsgesellschaft mbH gewillt und in der Lage ist, das Bauvorhaben „Kronprinzenquartier“ zu realisieren. Dies vorausschickend schließen die Vertragsparteien zur Sicherung der Verwirklichung des geplanten Vorhabens sowie zur Anpassung des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 an die neuen Gegebenheiten vorbehaltlich der Zustimmung des Rates gem. § 12 BauGB folgenden 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße -: §1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Sicherung der mit der Rechtsnachfolge durch die Vorhabenträgerin verfolgten Ziele, insbesondere die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 – Beverstraße – und die Anpassung des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 an die neuen Gegebenheiten. §2 Eintritt in die Rechtsnachfolge (1) (2) Die Vorhabenträgerin tritt gem. § 21 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 sowie § 7 des 1. Änderungsvertrages vom 22.10.2014 mit dem Tage der Übergabe des mit Notarvertrag vom 08.10.2014 veräußerten Grundbesitzes in die Rechtsnachfolge der Kronprinzenquartier GmbH ein und übernimmt alle in den vorgenannten Verträgen vereinbarten Pflichten und Bindungen der Rechtsvorgängerin, sofern dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, der Stadt – Bauverwaltung – den Zeitpunkt der Übergabe des o. g. Grundbesitzes unverzüglich durch eine notarielle Bestätigung nachzuweisen. §3 Änderung des § 5 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 Entgegen der Regelung des § 5 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden dieses Vertrages eine Baugenehmigung zum bereits erteilten Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zu beantragen oder einen im Sinne der Verordnung über bautechnische Prüfung (BauPrüfVO) vollständigen, prüf- und genehmigungsfähigen Änderungsantrag für das in § 3 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 genannte Bauvorhaben bei der Stadt – Fachbereich Bauaufsicht – einzureichen. 2.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße Seite 3 von 4 §4 Änderung des § 17 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 Entgegen der Regelung des § 17 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 11.12.2013 verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die zu stellende Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 354.035,00 € (in Worten: dreihundertvierundfünfzigtausendfünfunddreißig EURO) ohne besondere Aufforderung innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden dieses Vertrages bei der Stadt – Bauverwaltung – einzureichen. §5 Haftungsausschluss Eine Haftung der Stadt für Entschädigungen sowie für etwaige Aufwendungen der Vorhabenträgerin, die diese im Hinblick auf den Abschluss dieses Änderungsvertrages getroffen hat, wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. §6 Abtretung von Forderungen Forderungen der Vorhabenträgerin gegen die Stadt aus diesem Vertrag können an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt – Bauverwaltung – abgetreten werden. §7 Rechtsnachfolge Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten und Bindungen einem/einer evtl. Rechtsnachfolger/in in rechtsverbindlicher Form mit Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen. Die Vorhabenträgerin haftet der Stadt als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben einem/r etwaigen Rechtsnachfolger/in, soweit die Stadt sie nicht ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt. §8 Verwaltungsgebühr Die Stadt erhebt für den Abschluss dieses Vertrages von der Vorhabenträgerin einmalig eine Gebühr in Höhe von 350,00 € (in Worten: dreihunderfünfzig EURO). Der Betrag ist mit Abschluss des Vertrages fällig und zahlbar. Mit der Vertragsübersendung ergeht eine gesonderte Zahlungsaufforderung. 2.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße Seite 4 von 4 §9 Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen (1) (2) (3) Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sowie das Abweichen von dieser Formvorschrift bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass mit ihr der beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Vertragspartner sichern sich insoweit gegenseitig eine loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. § 10 Wirksamwerden Der Vertrag wird mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Vertragsparteien und Zustimmung des Rates der Stadt zum Vertragsabschluss mit dem Tage der Übergabe des mit Notarvertrag vom 25.08.2014 veräußerten Grundbesitzes wirksam. Aachen, den .......... Aachen, den ………………. Vorhabenträgerin Stadt Aachen In Vertretung _____________ ( Frank Holst) Geschäftsführer _____________ (Jan Petersen) Geschäftsführer ________________ (Marcel Philipp) Oberbürgermeister _______________ (Gisela Nacken) Beigeordnete