Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
135731.pdf
Größe
514 kB
Erstellt
25.09.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0033/WP17-1
öffentlich
35004-2013
25.09.2014
FB 61/01 // Dez. III
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 der ehem. Gemeinde
Laurensberg für den Planbereich im Stadtbezirk AachenLaurensberg im Bereich zwischen Orsbacher Straße/ Herzogsweg,
Rathausstraße, Brunnenstraße, Im Weingarten und Am Weyenberg
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.10.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der
ehemaligen Gemeinde Laurensberg zustimmend zur Kenntnis.
Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie
der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Darüber hinaus beschließt er die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde
Laurensberg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0033/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.10.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/0033/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage sowie der
Behördenbeteiligung – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 der ehemaligen
Gemeinde Laurensberg eingeleitet. Er hat festgestellt, dass auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3
Abs.1 BauGB verzichtet werden kann und beschlossen, den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.05.2013 bis 14.06.2013 statt. Parallel hierzu wurde
die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Planungsausschuss hat sich am 25.09.2014 mit dem Ergebnis dieser Beteiligung befasst und
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt
werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4
Laurensberg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat hierzu am 17.09.2014 beraten und aus bezirklicher
Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0033/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.10.2014
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4
der Gemeinde Laurensberg
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
zwischen Orsbacher Straße/Herzogsweg, Rathausstraße, Brunnenstraße,
im Bereich der Straße „Im Weingarten“ und „Am Weyenberg“
Lage des Plangebietes
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 4
der Gemeinde Laurensberg
Begründung zur Satzung
Fassung vom 03.06.2014
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg grenzt im Norden an die „Rathausstraße“, im Westen an die „Brunnenstraße“ und im Osten an die „Orsbacher Straße“ bzw. „Herzogsweg“. Er umfasst die Straßen „Im Weingarten“, „Am
Weyenberg“ und das Anwesen „Bergerhochkirchen“. Der Bebauungsplan ist seit dem 23.09.1968 rechtskräftig. Im Zuge
eines Klageverfahrens im Jahre 1969 stellte das Verwaltungsgericht Aachen fest, dass der Bebauungsplan über Rechtsmängel verfügt.
Der Planbereich ist größtenteils bebaut. Zwei Baulücken westlich der Straße “Im Weingarten” werden derzeit bebaut. Im
Innenbereich zwischen der Straße „Im Weingarten“ und der „Rathausstraße“ hat eine „Nachverdichtung“ mit Einfamilienhäusern begonnen, die von der Rathausstraße aus erschlossen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 4 trifft Festsetzungen zu Art der Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen, Grundstücksgrößen,
Dachformen und Dachneigungen, Firsthöhen und -richtungen und Ausbau von Kellergeschossen bei Hanglange. Ferner
sind Materialien, Farben der Dach- und Gaubenflächen, Einfriedungen und Geländeveränderungen festgesetzt. Für die
südlichen und südöstlichen Weideflächen und das Anwesen Bergerhochkirchen trifft der Bebauungsplan über die Festsetzung Landwirtschaftliche Nutzfläche hinaus keine weiteren Festsetzungen. Im südlichen Bereich setzt der Bebauungsplan
eine kleine Fläche als Grünfläche /Kinderspielplatz und entlang der Brunnenstraße die Böschungen als Grünfläche fest.
Mit der fast vollständigen Bebauung des Plangebietes wurde die Leitaufgabe des Bebauungsplanes erfüllt, so dass der
Bebauungsplan aufgehoben werden kann. Außerdem wird durch die Aufhebung des mit Rechtsmängeln behafteten Bebauungsplanes eine Rechtsklarheit für diesen Bereich geschaffen.
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX den Bebauungsplan Nr. 4 inklusive der I. Änderung im vereinf. Verfahren gemäß §13 BauGB, als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den (Tag nach dem Beschluss)
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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