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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
135638.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
23.09.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:56

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0017/WP17 öffentlich 23.09.2014 FB 36/82, Herr Dr. Krämer Forstwirtschaftsplan 2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.10.2014 B4 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Kornelimünster/ Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2015 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis. In Vertretung Nacken (Beigeordnete) Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.09.2014 Seite: 1/7 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Bereits eingeplant:  Kosten für die Holzbringung:  Verkehrssicherung:  Verbiss- und Fegeschutzmittel: 2.000 Euro  Wegebau: Summe: Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen 21.000 Euro 7.500 Euro 1.800 Euro 32.300 Euro Ausdruck vom: 30.09.2014 Seite: 2/7 Erläuterungen: Forstwirtschaftsplan 2015 Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2015 sind im zwölften Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung der städtischen Wälder zu planen. Die Forsteinrichtung hat grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren und ist damit seit dem 01.10.2013 abgelaufen. Das Forsteinrichtungswerk ist in Gemeindewäldern mit einem Waldbesitz von über 100 ha gesetzlich vorgeschrieben (Landesforstgesetz NRW). Bisher wurde die Forsteinrichtung mit 80 % der Kosten durch den Landesbetrieb Wald und Holz gefördert. Das MKULNV hat nun endgültig mitgeteilt, dass Kommunen mit eigener Forstverwaltung keine Fördermittel mehr erhalten. Das Gemeindeforstamt hat die Forsteinrichtungsarbeiten daher ausgeschrieben. Mit der Fertigstellung der Arbeiten ist im Jahr 2016 zu rechnen. a) Holzeinschlag Münsterwald Holzartengruppen (Angaben in Festmeter) Ei jährl. Hiebssatz Bu/Alh Aln Ki/Lä Fi/Dgl. Summe 189 399 89 251 3986 4914 270 1228 63 -166 750 2145 33 332 31 181 3114 3691 Forsteinrichtung 2003 abgeglichener Hiebssatz 2015 Stand 30.09.2014 Planung 2015 *) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche) Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie) Vollzug und Einschlagsplanung Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben. Aus dieser Planung geht hervor, dass nach der abgelaufenen Forsteinrichtung jährlich 4.914 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie Kalamitäten (Insekten, Sturm) treten Abweichungen vom idealen Planansatz auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.09.2014 Seite: 3/7 weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2). Demnach könnte der Forstbetrieb im anstehenden Forstwirtschaftsjahr 2.145 fm einschlagen. Geplant wurde lediglich ein Holzeinschlag von 3.691 fm. Ein Vermarktungsproblem stellt nach wie vor das Laubholz dar. In diesem Segment wurden - wie auch in den Vorjahren - nur Einschläge mit hoher Pflegedringlichkeit geplant. Bei den Nadelhölzern ist das sehr hohe Preisniveau der Vorjahre stabil und die Nachfrage entsprechend rege. Die Planung bewegt sich mit 3.114 fm zwischen dem jährlichen Hiebssatz der Forsteinrichtung (3.968 fm) und dem abgeglichenen Hiebssatz (750 fm). Bei der Planung wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass rund ein Drittel des Fichteneinschlags außerplanmäßig erfolgte (s. nachfolgende Abbildung). In den nicht von den Orkantiefs beeinträchtigten Beständen sind die Holzvorräte angewachsen und sollten abgebaut werden. Kyrill Emma Xynthia Abb. 1: Verteilung der Fichtennutzung nach planmäßigem und außerplanmäßigem Anfall b) Kulturen, Wege, Erholung Kulturbegründung Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sind im Münsterwald keine Pflanzungen geplant. Die in den Sturmwurfflächen gepflanzten Kulturen sind weitestgehend gesichert, neue Freiflächen sind aufgrund des geringen Borkenkäferbefalls und der naturgemäßen und damit kahlschlagsfreien Waldwirtschaft nicht entstanden. Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.09.2014 Seite: 4/7 Kulturpflege/Kultursicherung Bei der Kulturpflege werden einerseits junge Bäume gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn frei geschnitten. Andererseits werden dicht aufwachsende Naturverjüngung (v. a. Nadelholz) „vereinzelt“ um die gegenseitige Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe zu reduzieren (Vitalisierung, Förderung gut veranlagter Individuen). Geplant sind diese Maßnahmen im kommenden Sommer auf 3,5 ha. Jungwuchspflege Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten zurückgedrängt. Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen, auch im Hinblick auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 8,5 ha. Waldschutz In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung meist hoch. Ungünstig ist die Versorgung daher in geschlossenen Fichtenmonokulturen wie hier im Münsterwald. Obwohl die Wilddichte dort aufgrund konsequenter Bejagung zurückgeht (s. Punkt c)), werden die gepflanzten Laubbäume gerne vom Wild angenommen. Daher müssen die Pflanzen durch Aufbringen von Verbissschutzmitteln geschützt werden. Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 7,0 ha (jeweils im Sommer und im Winter). Zur Kontrolle der Wilddichte werden im Stadtwald wie auch im Münsterwald diverse Weisergatter unterhalten. Dies sind kleine eingezäunte Flächen in der Größe von 10 x 10 Metern. Der Vegetationsvergleich innerhalb und außerhalb des Zaunes lässt Rückschlüsse auf die Wilddichte zu (Baumartenvielfalt im Unterstand, Länge der Höhentriebe, Zusammensetzung der Krautschicht usw.) Wegebau/Wegeunterhaltung Die Wegeverbindungen zwischen der Rotterdeller Straße und Kitzenhaus sowie zwischen dem Waldparkplatz Friesenrather Weg und Kitzenhausweg (Eifelsteig) wurden im abgelaufenen Forstwirtschaftsjahr neu aufgeschottert. Im kommenden Jahr finden intensivere Unterhaltungsmaßnahmen im Waldgebiet südlich der Rotterdeller Straße (Fahrweg zur Wildwiese) statt. Grundsätzlich unterliegen alle Forstwege den üblichen Wartungsarbeiten und sollen im jetzigen Zustand erhalten bleiben. Die Unterhaltung der Wegekörper, der Bankette und des Lichtraumprofils erfolgt in Eigenregie. Erholungseinrichtungen Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2014 nicht vorgesehen, so dass sich die Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken. Dies sind im Wesentlichen die Schutzhütte an der Sinziger Schneise, die Wetterschutzpilze, diverse Bänke sowie die Steganlage am Fobisbach. Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.09.2014 Seite: 5/7 c) nachrichtlich: Entwicklung der Rotwildbestände im Münsterwald Seit 2007 führt das Gemeindeforstamt Rotwildzählungen durch, die in der Gesamtbetrachtung mit anderen Parametern (Rotwildsichtungen, Höhe und Entwicklung von Schälschäden, Fund von Losung usw.) Rückschlüsse auf die Entwicklung des Rotwildbestandes zulassen. Aufgrund der geringen Größe des Zählgebietes unterliegt die Zählung starken Schwankungen, da nicht sichergestellt werden kann, dass sich die Wildart im Zählgebiet aufhält und ob man zum Zeitpunkt der Zählung das Wild bei der Nahrungsaufnahme antrifft. Dennoch kann man aus der mehrjährigen Zeitreihe ableiten, dass sich die Population im Zählgebiet I einer für den Wald erträglichen und tolerierbaren Wilddichte annähert. Im Zählgebiet II kommt Rotwild mittlerweile nur noch als Wechselwild vor. Die Gründe hierfür sind unklar, da die Abschussvorgaben in genau diesem Waldgebiet gleich geblieben sind. In den unmittelbar angrenzenden belgischen Jagden ist der gleiche Trend zu verzeichnen. Zählgebiet I Zählgebiet II EJB Kornelimünster Wald II (AC) 414 ha EJB Walheimer Wald Ost (AC) 145 ha GJB Friesenrath/Hahn 270 ha EJB Walheimer Wald West (AC) 352 ha EJB Landogt 200 ha EJB Prälat 75 ha EJB = Eigenjagdbezirk, GJB = Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.09.2014 Seite: 6/7 d) Fremdaufträge  Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 21.000 Euro kalkuliert.  Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 7.500 Euro  Verbiss- und Fegeschutzmittel: ca. 2.000 Euro  Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen (Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 1.800 Euro Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.09.2014 Seite: 7/7