Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
135603.pdf
Größe
159 kB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
21.06.17, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0016/WP17
öffentlich
22.09.2014
45/200
U 3 Ausbau - Maßnahmen aus Mitteln 2014
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2014 5-0600101-900-00100-990-8 - 78650000 U 3 Ausbaumaßnahmen
und
5-060101-900-00100-990-9 - 78650000 Erweiterung Raumprogramm
Kitas
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.09.2014
30.09.2014
22.10.2014
KJA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. empfiehlt dem Rat die Realisierung der in dieser Vorlage benannten U3 Ausbaumaßnahmen
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beschließen und die Verwaltung mit einer
möglichst zeitnahen Umsetzung zu beauftragen
2. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen seine Zustimmung zur Genehmigung von
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.670.000 € bei PSP-Element 5-060101-90000100-990-8; 78650000 und in Höhe von 188.000 € bei 5-060101-900-00100-990-9;
78650000 zu geben. Die überplanmäßigen Auszahlungen sind durch Kreditermächtigungen
gedeckt.
Der Finanzausschuss
1. empfiehlt dem Rat die Realisierung der in dieser Vorlage benannten U3 Ausbaumaßnahmen
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beschließen und die Verwaltung mit einer
möglichst zeitnahen Umsetzung zu beauftragen
2. empfiehlt dem Rat seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen
in Höhe von 1.670.000 € bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-8; 78650000 und in
Höhe von 188.000 € bei 5-060101-900-00100-990-9; 78650000 zu geben. Die
Vorlage FB 45/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/6
überplanmäßigen Auszahlungen sind durch Kreditermächtigungen gedeckt.
Der Rat der Stadt Aachen
1. beschließt die Realisierung der in dieser Vorlage benannten U3 Ausbaumaßnahmen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und beauftragt die Verwaltung mit einer möglichst
zeitnahen Umsetzung
2. beschließt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe
von 1.670.000 € bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-8; 78650000 und in Höhe von
188.000 € bei 5-060101-900-00100-990-9; 78650000 zu erteilen. Die überplanmäßigen
Auszahlungen sind durch Kreditermächtigungen gedeckt.
Vorlage FB 45/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/6
finanzielle Auswirkungen
5-060101-900-00100-990-8; 78650000 U3-Ausbaumaßnahmen (1)
5-060101-900-00100-990-9; 78650000 Erweiterung Raumprogramm KiTas (2)
FortgeInvestive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Auswirkungen
2014
ner Ansatz 2014
Ansatz 2015 ff.
schriebener
Ansatz 2015
ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
0
0
0
0
(1) 6.361.400
8.031.400
1.807.800
1.807.800
300.000
488.000
300.000
300.000
0
0
0
0
(2)
Ergebnis
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-1.858.000
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung
Verschlechterung
vorhanden
Mittel in Höhe der überplanmäßigen Auszahlungen werden gesperrt bei:
4-060101-980-6; 52410000 U3 Ausbau städt. KiTas (Baumaßnahmen) (1)
4-060101-981-4; 52410000 Erweiterung integrative Gruppen (2)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ertrag
Fortgeschrie
bener
Ansatz 2014
0
Personal-/
(1)
2.812.963**
Sachaufwand
(2)
189.120*
1.120
ner Ansatz
2015 ff.
0
1.142.963**
Fortgeschriebe-
Ansatz
2015 ff.
0
0
415.500
415.500
708.000
708.000
Folgekos-
Folgekosten
ten (alt)
(neu) ***
0
0
0
271.600
Abschreibungen
0
0
0
0
0
131.400
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung/
Verschlechterun
+ 1.858.000
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung
g
vorhanden
*gekürzter Ansatz um 20% aufgrund der erlassenen Haushaltssperre
**inkl. Ermächtigungsübertragung aus 2013 iHv 755.463 € (ungekürzt aufgrund des vorliegenden Antrags des FB 45 auf
Ausnahmegenehmigung von der Kürzung)
Vorlage FB 45/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/6
***Folgekosten ab 2016 (voraussichtliche Fertigstellung der Maßnahmen)
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 04.06.2013 hat der Kinder- und Jugendausschuss eine
Zielversorgungsquote im U3 Bereich von 50% beschlossen und die Verwaltung mit der
Erarbeitung von Vorschlägen zur Realisierung beauftragt.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden durch den Rat sowie den Finanzausschuss
der Ausbau um 500 U3 Plätze bis 2017 berücksichtigt.
Mit den gemeldeten Platzzahlen für das KiTa-Jahr 2014/2015 werden folgende
Versorgungsquoten in der Stadt Aachen erreicht:
Ü3: 95,55 %
U3: 41,87 %
Auf das Stadtgebiet bezogen besteht damit ein Ausbaubedarf von rund 500 U3 Plätzen.
2. Verfügbare Haushaltsmittel
Auf der Position 4-060101-980-6; 52410000 beträgt der Haushaltsansatz in 2014 2.057.500 €.
Weitere Mittel iHv 755.462,94 € wurden als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr bereitgestellt.
Ein Teil der Mittel ist bereits für die Realisierung von beauftragten U3 Projekten gebunden.
Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Beauftragungen stehen im Haushalt 2014 auf dieser
Position noch Mittel in Höhe von ca. 2,1 Mio Euro für die Realisierung von weiteren Maßnahmen zum
Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Die Mittel werden von der
haushaltswirtschaftlichen Sperre ausgenommen.
Mittel für die Ausstattung der neuen U3 Plätze sind in der mittelfristigen Finanzplanung etatisiert.
3. U3 Maßnahmen an städtischen Gebäuden aus der Machbarkeitsstudie 2012
In 2012 hat FB 45 bei E 26 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, bei der die städtischen KiTaGebäude auf ihre Erweiterungsmöglichkeit zur Schaffung von U3 Plätzen überprüft wurden.
Bei einem Teil der Gebäude ist die Schaffung von U3 Plätzen über kleinere Um-/Erweiterungsbauten
möglich, so dass hier eine Realisierung im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich wäre.
Die in Frage kommenden Maßnahmen wurden gemeinsam mit E 26 mit Blick auf die Bedarfslage im
jeweiligen Sozialraum sowie die Wirtschaftlichkeit der Kosten für die Schaffung von U3 Plätzen und
die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ausgewählt.
Die vorgeschlagenen Einrichtungen sind
Städt. KiTa Königsberger Straße 100
Städt. KiTa Mataréstraße 9
Städt. Integrative KiTa Reutershagweg 19
Städt. KiTa An der Rahemühle 6
AWO KiTa Sigmundstraße 8 (städt. Gebäude)
Vorlage FB 45/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 4/6
Eine Übersicht mit einer kurzen Erläuterung der Maßnahmen ist als Anlage beigefügt.
Bei Realisierung der Maßnahmen aus der Anlage können bis zu 74 U3 Plätze geschaffen werden.
Die Versorgungsquote würde sich damit im U3 Bereich von 41,87 % auf 43,12 % verbessern.
4. Bereitstellung/Sperrung der Mittel
4.1 U3 Maßnahmen
In den Haushaltsberatungen für 2014 wurden Mittel für den U3 Ausbau auf einem konsumtiven
PSP 4-060101-980-6; 52410000 „U3 Ausbau städt. KiTas (Baumaßnahmen)“ eingestellt, da zu
diesem Zeitpunkt noch unklar war, welche Maßnahmen aus dem Budget finanziert werden sollen
und ob diese investiv oder konsumtiv sein werden.
Da es sich bei den unter Punkt 3 aufgeführten Maßnahmen, die aus diesem Budget finanziert
werden sollen, mit Ausnahme des Umbaus der KiTa Sigmundstraße, um Erweiterungsbauten
handelt, sind diese Maßnahmen nach Einschätzung des E 26 investiv zu werten.
Um die Mittel aus dem dafür vorgesehenen PSP-Element daher zweckentsprechend verausgaben
zu können, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.67 Mio € auf PSP-Element
5-060101-900-00100-990-8; 78650000 „U3 Ausbaumaßnahmen“ erforderlich.
Die auf diesem PSP bereits verfügbaren Mittel werden vollständig zur Finanzierung der bereits
laufenden U3-Ausbaumaßnahmen benötigt
Auf dem konsumtiven PSP 4-060101-980-6;52410000 „U3 Ausbau städt. KiTas (Baumaßnahmen)“
werden Mittel in entsprechender Höhe (1.67 Mio €) gesperrt.
Aus den verbleibenden Mitteln auf dieser Position in Höhe von 430.000 € wird die konsumtive
Baumaßnahme KiTa Sigmundstraße finanziert.
Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor
der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
4.2 Integrative KiTa Kronenberg 132
Bereits in 2013 wurden anteilig Mittel für die Baumaßnahme an der KiTa Kronenberg 132
bereitgestellt, um diese Einrichtung auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit
Behinderung zu ertüchtigen.
Es handelt sich um einen Erweiterungsbau an der KiTa und um die zwingend erforderliche
Anpassung der Anforderungen an den Brandschutz und die damit verbundenen Rettungswege.
Für die vollständige Finanzierung der Maßnahme sind weitere investive Mittel in Höhe von 212.000
€ bereitzustellen.
Vorlage FB 45/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 5/6
Bei PSP-Element 4-060101-981-4; 52410000 Erweiterung integrative Gruppen sind Mittel in Höhe
von 236.400 € in 2014 etatisiert. Unter Berücksichtigung der Haushaltssperre und der damit
verbundenen Kürzung des Ansatzes um 20% sowie nach Abzug der bereits verausgabten Mittel
stehen auf der Position noch Mittel in Höhe von 188.000 € zur Verfügung.
Da die Gelder aus diesem PSP-Element für die o.g. Maßnahme zweckentsprechend verausgabt
werden sollen, jedoch nicht genutzt werden können, da die Maßnahme investiv zu bewerten ist, ist
eine überplanmäßige Mittelbereitstellung iHv 188.000 € auf PSP-Element 5-060101-900-00100990-9; 78650000 „Erweiterung Raumprogramm KiTas“ notwendig.
Aus dem bereits etatisierten Ansatz auf dieser Position wird die erforderliche Baumaßnahme an
der städtischen KiTa Richtericher Straße finanziert, um in dieser Einrichtung das Raumprogramm
zu ertüchtigen, so dass die noch fehlenden 24.000 € zur vollen Finanzierung der Maßnahme aus
dem Ansatz finanziert werden können, darüber hinaus aber keine Mittel für weitere Maßnahmen
verfügbar sind.
Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor
der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
5. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass
1. die Realisierung der in der Anlage zu dieser Vorlage benannten U3 Ausbaumaßnahmen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen und die Verwaltung mit einer möglichst
zeitnahen Umsetzung beauftragt wird
2. die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von
1.6700.000 € bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-8; 78650000 und iHv 188.000 € bei
5-060101-900-00100-990-9; 78650000 erteilt wird. Die überplanmäßigen Auszahlungen sind
durch Kreditermächtigungen gedeckt.
Anlage/n:
Anlage 1 – Übersicht Vorschläge Maßnahmenkatalog für 2014
Vorlage FB 45/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 6/6
Anlage 1
Ausbau mit Haushaltsmitteln aus 2014
max.
neue
U3 Plätze
Kostenrahmen*
Die KiTA liegt in SR 6, dem Sozialraum mit der höchsten
Unterversorgung im U3 Bereich
20
470.000 €
Teilaufstockung/Umbau; dann Umwandlung von 2
Gruppen U3 möglich
Die KiTA liegt in SR 6, dem Sozialraum mit der höchsten
Unterversorgung im U3 Bereich
15
214.000 €
Anbau/Umbau; Erweiterung um eine Gruppe, dann bis
zu 2 U3 Gruppen möglich
Reutershagweg 19
Durch die Maßnahme lassen sich mit verhältnismäßig geringen Kosten
bis zu 14 U3 Plätze schaffen, gleichzeitig wird die KiTa für U3
qualifiziert, so dass isch dies auf die langfristige Belegung und
Nachfrage der Plätze positiv auswirkt
14
371.000 €
An der Rahmühle 6
Anbauten/Umbau; über Umwandlung dann insgesamt 4 In der 5gruppigen KiTa sollten weitere Gruppen für die U3 Betreuung
qualifiziert werden, durch die Schaffung von U3 Plätzen kann damit
potentielle U3 Gruppen
eine der umliegenden, ebenerdigen KiTas für die integrative/inklusive
Betreuung qualifiziert werden
15
615.000 €
10
430.000 €
74
2.100.000 €
SR
Kita
6
Königsberger Str. 100
Anbau/Umbau, danach Umwandlung in bis zu 4 U3
Gruppen möglich
Mataréstraße 9
6
11
9
Sigmundstraße 8
1
(städt. Gebäude;
Trägerschaft: AWO)
Maßnahme/Bemerkung
Begründung
Mitnutzung der angrenzenden Büroräume; Erweiterung Die KiTa liegt im SR 1, angrenzend zu SR 3, in diesen SR besteht
weiterhin Bedarf an der Schaffung von U3 Plätzen
um mindestens eine U3 Gruppe möglich
gesamt:
* Diese Summen resultieren aus Erfahrungswerten derzeit geplanter oder durchgeführter Maßnahmen so wie groben Kostenschätzungen im Bereich der
Umbauten. Sie dienen einer Übersicht der Gesamtgrößenordnung. Eine Einzelzuordnung zu den Maßnahmen kann hieraus nicht verbindlich erfolgen.
Kostenrahmen bedeutet in diesem Fall eine Schwankungsbreite von rund 20%.