Daten
Kommune
Aachen
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135463.pdf
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947 kB
Erstellt
17.09.14, 12:00
Aktualisiert
17.10.17, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0016/WP17
öffentlich
17.09.2014
S 69, Frau Dr. Vankann
EU-Initiative zur Anpassung von Städten an den
Klimawandel - Verpflichtungserklärung der Bürgermeister im
Rahmen des Konvents der Bürgermeister
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.10.2014
22.10.2014
AUK
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, der EU-Initiative der Bürgermeister
zur Anpassung an den Klimawandel beizutreten und 2. die Verwaltung zu beauftragen, geeignete
Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zu ergreifen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Stadt Aachen die freiwillige Selbstverpflichtung
europäischer Städte zur Anpassung an den Klimawandel („Mayors Adapt“) im
Rahmen des Konvents der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichnet. Mit der
Unterzeichnung wird der Oberbürgermeister beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zu
ergreifen.
Philipp
(Oberbürgermeister)
Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2014
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2014
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Anlass:
In einer EU-Initiative ruft die Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA) der Europäischen Kommission
die europäischen Städte auf, sich - neben den bestehenden Aktivitäten im Klimaschutz - an den
Klimawandel anzupassen (http://mayors-adapt.eu). Im Rahmen dieser Initiative wurde eine freiwillige
Selbstverpflichtung entwickelt, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der europäischen Städte im
Rahmen des Bürgermeister-Konvents unterschreiben können, um damit die Notwendigkeit der
Anpassung an den Klimawandel auch für ihre Kommunen zu unterstreichen.
Hintergrund:
Die Stadt Aachen gilt durch ihr langjähriges Engagement im Bereich des kommunalen Klimaschutzes
und der Klimafolgenanpassung als Vorzeigestadt. Sie ist bereits 1992 dem Klima-Bündnis
europäischer Städte beigetreten und hat ambitionierte Klimaschutzziele verabschiedet. Die Aktivitäten
der Stadt Aachen schlagen sich nieder z. B. in Kennzahlen wie einem sinkenden
Endenergieverbrauch, seit 1990 um 11%, und CO2-Emissionen, die seither um 18% zurückgingen.
Die Pro-Kopf-Emissionen liegen mit 8,37 Tonnen CO2/E unter dem Bundesdurchschnitt. Aachen
nimmt am kommunalen Managementsystem European Energy Award teil und ist mit dem Gold-Award
zertifiziert. Die Stadt ist Mitglied in der europäischen Klimaschutzinitiative Covenant of Mayors (CoM,
Bürgermeisterkonvent).
Bürgermeisterkonvent
Im Zuge des 2008 vorgelegten integrierten Energie- und Klimapakets der EU rief die Europäische
Kommission 2008 den Konvent der Bürgermeister ins Leben, um Kommunen bei der Umsetzung einer
nachhaltigen Energiepolitik zu unterstützen. Selbst auferlegtes Ziel der Unterzeichner des Konvents
ist es, die energiepolitischen Vorgaben der Europäischen Union zur Reduzierung der CO2-Emissionen
- um 20 % bis zum Jahr 2020 - noch zu übertreffen. Die beteiligten Städte und Gemeinden
verpflichten sich freiwillig zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung nachhaltiger
Energiequellen.
Damit aus politischen Verpflichtungen konkrete Maßnahmen und Projekte entstehen, fertigen die
Unterzeichner des Konvents eine Basis-Emissionsbilanz an und legen innerhalb eines Jahres einen
Aktionsplan für nachhaltige Energie mit den wichtigsten geplanten Maßnahmen vor.
Im Januar 2009 trat die Stadt Aachen dem Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (CoM)
mit der Unterzeichnung der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Klimaschutz bei. Sie stellte dem CoMBüro in einem entsprechenden Internet-Tool ihre Emissionsdaten zur Verfügung. (Dies erforderte
keinen zusätzlichen Aufwand, da die Stadt seit 2010 jährlich eine CO2-Bilanzierung durchführt.) Ein
Energieaktionsplan wurde eingereicht, ebenso „Benchmarks of Excellence“ (Beispiele für relevante
lokale Initiativen, die Unterzeichner des Konvents umgesetzt haben und die sie anderen Kommunen
zur Nachahmung empfehlen). Der eingereichte (und vom CoM offiziell akzeptierte) Energieaktionsplan
basierte auf dem energiepolitischen Arbeitsprogramm, das im Zuge des kommunalen Energie- und
Klimaschutzmanagements (European Energy Award) aufgestellt und im Herbst 2010 von den drei
zuständigen Ausschüssen verabschiedet wurde. S. a. www.covenantofmayors.eu.
Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2014
Seite: 3/6
Klimafolgenanpassung
Die Zunahme von Extremwetterereignissen ist immer häufiger für jeden erkennbar, die Auswirkungen,
die sich in Milliarden-Euro-Schadenssummen zeigen, unübersehbar. Der Weltklimarat
(Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) weist auf die Verwundbarkeit (Vulnerabilität)
durch die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderung hin. Die Verwundbarkeit hängt von der Art
und Intensität der Klimaänderungen wie Temperatur- oder Niederschlagsänderungen ab (Exposition)
sowie von dem Ausmaß, mit dem ein System/Akteur durch die Klimaänderungen beeinflusst wird bzw.
darauf reagiert (Sensitivität), z. B. gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Hitze. Die
Verwundbarkeit ändert sich mit der Anpassungsfähigkeit, d. h. mit den Fähigkeiten, Ressourcen oder
institutionellen Kapazitäten von Systemen, Organisationen oder (einzelnen) Akteuren, sich an die sich
verändernden Klimabedingungen und deren mögliche Folgen anzupassen.
Zur Anpassung an den Klimawandel führt die Stadt Aachen seit Jahren diverse Maßnahmen durch.
Diese berücksichtigen einerseits den Aspekt der Aufheizung, vor allem in der Kernstadt. So wird auf
eine ausgewogene Grünbilanz geachtet, wurden neue Grünflächen angelegt (Moltkebahnhof,
Südstr./Reumontstr., Justizzentrum), und Bäume gepflanzt. Die Bedeutung der
Kaltluftentstehungsgebiete ist spätestens seit dem gesamtstädtischen Klimagutachten (2000) bekannt:
Kaltluftschneisen zur Frischluftzufuhr werden frei gehalten (z.B. Grünzug Haaren). Andererseits
erfolgen Maßnahmen zur Anpassung an Starkniederschläge, z. B. durch Neufestsetzung von
Überschwemmungsgebieten (Inde, Itter, Wurm, Wildbach) und Bauwerken zur Regenrückhaltung
(Oberforstbach). Den Windbruchschäden durch Starkwind wird durch Waldumbau, d. h. Aufforstung
mit Laubbäumen, deren Wurzelaufbau dem Winddruck besser standhält als der von Fichten,
entgegengewirkt.
Die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels stellt einen wichtigen Baustein bei der Erstellung
des neuen Flächennutzungsplanes dar. Bereits im Leitkonzept 2004 wurden Ziele zur
Durchlüftungssituation festgeschrieben, im Masterplan Aachen* 2030 wurde das Thema in einem
separaten Handlungsfeld (Klimaschutz, Klimaanpassung) beleuchtet. An diese Zielsetzungen knüpft
der FNP an. Dazu wurde wiederum - unter Einbindung relevanter sozialer, gesundheitsbezogener und
stadtplanerischer Aspekte - eigens ein Anpassungskonzept erarbeitet, in dem die aktuelle
stadtklimatische und lufthygienische Situation beschrieben wird und die klimawandelbedingten
Kenngrößen für thermische Belastung, Luftaustausch und Wasser charakterisiert werden.
Für die Klimaänderungen (Exposition) wurden beispielsweise festgestellt:
•
baubedingte Erwärmung tagsüber und abends:
< 0,1C (flächig) bis 0,3C (Teilräume), nachts bis mehrere C
•
Klimawandelbedingte Erwärmung: + 0,5 bis 0,6C bis 2030
•
Verdopplung der Sommertage, Vervierfachung der Hitzetage, Halbierung der
Frosttage
•
Vergrößerung der Fläche thermisch belasteter Bereiche (abends)
•
Vergrößerung der Fläche mit deutlich reduzierter nächtlicher Abkühlung
Zur Beurteilung der Sensitivität der Bevölkerung hinsichtlich einer Hitzebelastung wurde u. a. der
Anteil von Kindern und Senioren analysiert und stadträumlich dargestellt.
Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2014
Seite: 4/6
Die Strukturen, die auf klimawandelbedingte Veränderungen sensibel reagieren (Hotspots,
Überflutungsgefahr) wurden identifiziert und daraus Handlungserfordernisse im Sinne von
Anpassungsmaßnahmen (Grünvolumen, Luftleitbahnen, Waldwirtschaft, Regenbewirtschaftung,
Versiegelungs-/Bebauungsgrad) abgeleitet.
Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, der Gegenstand der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war,
ist die vorläufige Darstellung eines „Schutzbereiches Stadtklima“ enthalten. Derzeit wird das
Klimafolgenanpassungskonzept vertieft, um diese Darstellung für den künftigen Entwurf des
Flächennutzungsplanes räumlich und inhaltlich zu konkretisieren. Da der Flächennutzungsplan in
seinem Regelungsumfang auf die Umsetzbarkeit durch Bebauungspläne beschränkt ist, bedarf es
ergänzender Instrumente zur Realisierung konkreter Maßnahmen.
Initiative Mayors Adapt:
Die zu beschließende freiwillige Selbstverpflichtung zur Anpassung an den Klimawandel wurde vom
Bürgermeisterkonvent initiiert, damit Städte mit gutem Vorbild vorangehen und sich auf bereits
eingetretene und zu erwartende Veränderungen des Klimas anpassen.
Am 19. März wurde die Initiative zur Anpassung von europäischen Städten an den Klimawandel in
einer Pressekonferenz der Projektpartner mit der Kommissarin für Klimaschutz, Connie Hedegaard,
und den Bürgermeistern von Neapel (Italien) und Hasselt (Belgien) offiziell gestartet. Eine Übersicht
der Städte und Gemeinden, die sich Mayors Adapt bereits angeschlossen oder ihr Interesse bekundet
haben (u. a. München, Worms, Hannover) finden sie hier: http://mayors-adapt.eu/takingaction/participating-cities/
Die Selbstverpflichtung:
Die offizielle deutsche Übersetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung wurde auf die Stadt Aachen
angepasst und ist als Anlage beigefügt. In der Folge wird eine kurze Zusammenfassung der Erklärung
aufgeführt.
Die unterzeichnenden Städte verpflichten sich, eine lokale Strategie zur Anpassung an den
Klimawandel zu erarbeiten bzw. Anpassung an den Klimawandel in existierende maßgebliche Pläne
zu integrieren und dabei folgende Schritte einzuhalten (der Bezug zum Sachstand in Aachen wird
jeweils in Klammern aufgeführt):
•
Bewertung der potenziellen Risiken und Vulnerabilität (liegt im Klimaanpassungskonzept vor)
•
Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen - innerhalb
von 2 Jahren nach Unterzeichnung des Dokuments (Beschluss PLA, AUK zum
Anpassungskonzept 6.3.2014 mit Auftrag „Erarbeitung eines Konzeptes sonstiger
Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen“)
•
Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen Schritt für Schritt (Anpassungsmaßnahmen erfolgen
bereits in verschiedenen Bereichen, Erarbeitung eines Konzeptes sonstiger Maßnahmen
beschlossen, s.o., Umsetzung anschließend vorgesehen)
Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2014
Seite: 5/6
•
Monitoring und Evaluierung des Anpassungserfolgs (im Rahmen der Umsetzung des
Konzepts zur Anpassung an den Klimawandel vorgesehen, Controlling auch i.R. European
Energy Award)
•
Bericht an den Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister alle 2 Jahre (leistbar, da
Controllling)
•
Fortschreibung der Anpassungsstrategie (im laufenden Prozess vorgesehen)
•
Die unterzeichnenden Städte sollen die dafür notwendigen Ressourcen bereitstellen. (In
der Stadt Aachen entsteht für die Verwaltung kein relevanter Mehraufwand, s.u.).
Auswirkungen:
Die hier geforderten Arbeitsschritte entsprechen dem, was in der Stadt Aachen gängige Praxis ist
bzw. im Konzept erarbeitet wurde. Die für die Entwicklung des Anpassungskonzepts weiteren
erforderlichen Schritte, wie z.B. die Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Projektgruppe /
thematischen Arbeitsgruppe wurden bereits im Zuge der Erstellung des Konzeptes eingeleitet und ist
zudem Teil des Controllingprozesses, der durch die Stabsstelle Klimaschutz u. a. im Rahmen des
European Energy Award erfolgt.
Die Unterzeichnung ist eine gute Möglichkeit, die in der Stadt Aachen gängige Praxis sowie verfolgte
Strategie auch im europäischen Rahmen zu bestätigen und die Stadt Aachen als für die notwendige
Anpassung an den Klimawandel vorsorgende und innovative Stadt in Europa darzustellen. Zudem
stellt die Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA) der europäischen Kommission den engagierten
Städten höhere Chancen bei der Berücksichtigung von Fördermittelzusagen in Aussicht (zum Beispiel
im Life Programm oder auch bei INTERREG).
Fazit:
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Oberbürgermeister im Auftrag des Stadtrates die freiwillige
Selbstverpflichtung für die Stadt Aachen unterschreibt.
Anlage/n:
Freiwillige Selbstverpflichtung der Stadt Aachen
Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2014
Seite: 6/6
Unabhängig von der gewählten Option verpflichte ich mich zu folgendem schrittweisen
Vorgehen:
•
Bewertung potenzieller Risiken und Anfälligkeiten hinsichtlich des
Klimawandels als Ausgangsbasis für die Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen;
•
Ermittlung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen durch die
Entwicklung und Vorlage einer lokalen Anpassungsstrategie (1) oder der
entsprechenden einschlägigen Anpassungsdokumente (2), einschließlich der
Ergebnisse der Anfälligkeitsbewertung, wobei binnen zwei Jahren nach der formalen
Unterzeichnung der Verpflichtung eindeutige Zuständigkeiten und Ressourcen festgelegt
und Anpassungsmaßnahmen konzipiert werden;
•
Durchführung lokaler Anpassungsmaßnahmen;
•
regelmäßige Überwachung und Bewertung der Fortschritte;
•
Berichterstattung im Rahmen der Initiative alle zwei Jahre;
•
entsprechende Modifizierung der lokalen Anpassungsstrategie.
Ich erkläre, dass meine Kommune dieser Herausforderung gewachsen und zur Mobilisierung
ausreichender Ressourcen und Kapazitäten zur Stärkung ihrer Resilienz gegenüber dem
Klimawandel bereit ist.
Stadt Aachen, Der Oberbürgermeister, Markt, D-52058 Aachen
Marcel Philipp, marcel.philipp@mail.aachen.de, Tel. +49 241 4327200
Ansprechpartner: Dr. Maria Vankann, Stabsstelle Klimaschutz,
maria.vankann@mail.aachen.de, Tel. +49 241 4327523
Aachen,
2
Vollständiges Verpflichtungsdokument
IN DER ERWÄGUNG, dass die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen
(Inter-Governmental Panel on Climate Change – IPCC) in ihrem Fünften Sachstandsbericht
bestätigt hat, dass menschliche Aktivitäten das Erdklima nach wie vor beeinflussen;
ANGESICHTS der Mahnung der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des
Europäischen Rates, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses
der Regionen, dass die Weltgemeinschaft im Hinblick auf das Ziel, den Anstieg der
durchschnittlichen globalen Oberflächentemperatur auf höchstens 2°C gegenüber dem
vorindustriellen Niveau zu begrenzen, dringend ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen treffen muss,
und angesichts des Hinweises dieser Institutionen, dass Anpassung eine notwendige und
unumgängliche Ergänzung zum Klimaschutz darstellt;
EINGEDENK der Feststellung der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur
(EUA), dass der Klimawandel die verschiedenen Regionen Europas auf unterschiedliche Weise
bedroht, obwohl alle Regionen durch einen Mix allmählicher Veränderungen (wie steigende
Durchschnittstemperaturen oder Veränderungen der biologischen Vielfalt) und plötzlicher
Veränderungen (wie Überschwemmungen) einen klimatischen Wandel erfahren werden. Sowohl
die Kommission als auch die EUA betrachten den Klimawandel nunmehr als einen wichtigen
Faktor der Zukunftsplanung. Es müssen nicht nur die Treibhausgasemissionen verringert werden,
auch die Gesellschaft muss sich anpassen. Sonst steigen die durch die Schäden verursachten
Kosten immer weiter;
MIT BLICK AUF die von der Europäischen Kommission in der EU-Strategie zur Anpassung an den
Klimawandel (Europäische Kommission, 2013 - in englischer Sprache) festgelegten
Rahmenbedingungen und Mechanismen, mit denen die Vorsorge der EU für die derzeitigen und
künftigen Auswirkungen des Klimawandels auf ein neues Niveau gehoben werden soll, und
angesichts der Einführung des Anpassungsbegriffes in den Rahmen für das Bündnis der
Bürgermeister (2013/2014). Die Kommission wird auf der Grundlage des Modells der Initiative für
das Bündnis der Bürgermeister die Anpassung in Städten fördern, insbesondere durch Einleitung
der Initiative „Mayors Adapt“, in deren Rahmen sich Bürgermeister freiwillig zur Annahme lokaler
Anpassungsstrategien und zur Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen verpflichten
können (Maßnahme 3).
WIR BÜRGERMEISTER ERKENNEN AN,
dass Städte und Gemeinden unabhängig von ihrer sozioökonomischen Situation und
geografischen Lage für die Auswirkungen des Klimawandels – z. B. extreme Wetterereignisse wie
Hitzewellen,
3
Stürme,
Hochwasser
und
Dürre
sowie
längerfristige
Veränderungen
wie
wirtschaftliche Verluste und Probleme der öffentlichen Gesundheit – anfällig sind, obwohl bereits
Anstrengungen zur Emissionsminderung unternommen werden.
dass die Kommunen die Schaltstellen der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen sind, die die
allgemeine Resilienz von Kommunen in den in ihre Zuständigkeit fallenden Politikfeldern
verbessern, z. B. Umwelt, Raumplanung, öffentliche Gesundheit, Zivilschutz, Risikomanagement,
Energie- und Wasserversorgung, und dass dafür bereits zahlreiche Initiativen eingeleitet wurden.
dass Anpassungsmaßnahmen neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität unserer
Bürgerinnen und Bürger, zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Entwicklung, zur
Stimulation von Investitionen und Innovation, zur Stärkung der Teilhabe der Interessenträger
und der Zusammenarbeit zahlreicher Akteure eröffnen und daher in die kommunale
Entwicklungsplanung einbezogen werden sollten.
dass sowohl die Verringerung von Treibhausgasemissionen als auch die Anpassung der
Infrastrukturen und politischen Maßnahmen an die Auswirkungen des Klimawandels
entscheidende Faktoren für den Aufbau stärker nachhaltigkeitsorientierter Städte und Gemeinden
sind. Die Initiative für das Bündnis der Bürgermeister bietet daher einen vielversprechenden
Rahmen für Kommunen, in dem sie tätig werden und sich besser vernetzen können und in dem
sowohl der Klimaschutz als auch die Anpassung auf lokaler Ebene in einem integrativen Ansatz
berücksichtigt werden könnten.
WIR BÜRGERMEISTER VERPFLICHTEN UNS,
zum übergeordneten Ziel der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen und
die Klimaresilienz Europas zu stärken. Dies bedeutet den Ausbau unserer Vorsorge und die
Erhöhung unseres Reaktionsvermögens in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels durch:
•
die Entwicklung einer umfassenden lokalen Anpassungsstrategie für unsere Kommune (1);
und/oder2
•
die Einbindung der Anpassung an den Klimawandel in unsere bestehenden einschlägigen
Pläne (2).
2
Den teilnehmenden Städten und Gemeinden wird bei der Wahl der optimalen Methode zur Einbeziehung von Anpassung an
den Klimawandel in ihre lokalen Strategien und Maßnahmen ausreichend Spielraum gewährt. Bitte geben Sie im Formular für
die Verpflichtungserklärung der Bürgermeister (erste Seite) die gewünschte(n) Option(en) an und löschen Sie gegebenenfalls
die nicht gewünschte.
4
Unabhängig von der gewählten Option verpflichten wir uns
zu folgendem schrittweisen Vorgehen:
1. Startphase: Gewährleistung der
Verpflichtung und des entsprechenden
Managements
2. Bewertung potenzieller Risiken und
Anfälligkeiten als Ausgangsbasis für die
Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen
3. Ermittlung von Anpassungsoptionen
4. Bewertung der Anpassungsoptionen
5. Umsetzung der Anpassungsoptionen
6. Regelmäßige Überwachung und Bewertung
der Fortschritte sowie entsprechende
Modifizierung der lokalen Anpassungsstrategie
und zur Einreichung der folgenden
Dokumente (innerhalb der
vorgegebenen Fristen):
eine lokale Anpassungsstrategie (1)
oder die entsprechenden
einschlägigen
Anpassungsdokumente (2),
einschließlich der Ergebnisse der Risikound Anfälligkeitsbewertung, wobei binnen
zwei Jahren nach der formalen
Unterzeichnung der Verpflichtung
eindeutige Zuständigkeiten und
Ressourcen festgelegt und die
Anpassungsmaßnahmen konzipiert
werden
alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht
über die Umsetzung im Rahmen der
Initiative (siehe die vorgeschlagene
Prüfliste zur Selbstbeurteilung in der
Anlage)
Im Falle der Nichtvorlage der oben genannten Dokumente akzeptieren wir, dass wir – nach
vorheriger schriftlicher Unterrichtung durch das Büro der Initiative „Mayors Adapt“ – von der
Initiative ausgeschlossen werden.
WIR, DIE BÜRGERMEISTER, SIND DER ANSICHT, DASS DIE
ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL FOLGENDES ERFORDERT:
Starke politische Führung
Für den Erfolg und die Dauerhaftigkeit der klimapolitischen Maßnahmen sind ausreichende
Ermächtigung und Unterstützung von höchster politischer Ebene von entscheidender Bedeutung.
Festlegung langfristiger Ziele
Die Anpassung an den Klimawandel erfordert die Festlegung langfristiger Ziele und eine über
Legislaturperioden oder politische Mandate hinausgehende Ausrichtung.
Koordinierung der Klimapolitik
Zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels müssen die Maßnahmen zum Klimaschutz
und zur Anpassung koordiniert werden. Klimaschutz und Anpassung müssen Hand in Hand gehen
und sich möglichst gegenseitig verstärken. Dieser koordinierte Ansatz ist wesentlich für das
Zustandekommen wirksamer Anpassungsmaßnahmen auf lokaler Ebene.
5
Sektorübergreifende
Einbeziehung
von
Anpassungsmaßnahmen
in
Pläne
und
Strategien
In Anbetracht des horizontalen Charakters des Themas setzt die Anpassung an den Klimawandel
einen ganzheitlichen, bereichsübergreifenden und interdisziplinären Ansatz voraus. Beispielsweise
können Kommunen Normen der Klimaresilienz sowohl für bestehende Gebäude als auch für
Neubauten sowie für Verkehrs- und Energieinfrastrukturen festlegen, die Berücksichtigung von
Grün- und Wasserflächen in der örtlichen Raumplanung fördern, den Risikomanagementplan für
Überschwemmungen und/oder Hitzewellen ausbauen usw.
Die Einbindung der Anpassung an den Klimawandel und die durchgängige Anwendung dieses
Konzepts in sämtlichen kommunalen Plänen und Strategien tragen dazu bei, technische Probleme
zu lösen und politische Unterstützung zu mobilisieren, während gleichzeitig die Zusammenarbeit
mit allen betroffenen Dienststellen der Kommune die horizontale und vertikale Integration der
Strategie erleichtert. Durch die Koordinierung der verschiedenen Fachabteilungen in der lokalen
Verwaltung und darüber hinaus werden Ressourcen und Know-how gebündelt und gleichzeitig
neue Befürworter der Anpassung gewonnen.
Intensive Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure
Die Anpassung an den Klimawandel ist eine Aufgabe, die gemeinsames Handeln der Gesellschaft
als Ganzes erfordert:
•
der Bürgerinnen und Bürger – Sensibilisierung (z. B. hinsichtlich möglicher Schäden
aufgrund von Überschwemmungen, Hitzewellen usw.), Förderung von
Verhaltensänderungen und ausreichende Informationen über Risiken und Unsicherheiten
bei der Bewältigung des Klimawandels;
•
der Universitäten und Forschungsinstitute – Entwicklung und Verbesserung der
Wissensbasis (z. B. sind Projektionsdaten des Klimawandels maßgeblich für die lokale
Entscheidungsfindung);
•
der einschlägigen Fachleute (z. B. Stadtplaner, Wohnungsbaugesellschaften,
Katastrophenvorsorge und Gesundheitsdienste) – Ausbau und Nutzung von Wissen, das zu
wirksamen konkreten Maßnahmen führt und die Öffentlichkeit weiter sensibilisiert;
•
des Privatsektors – Sondierung geeigneter Technologien, Instrumente und finanzieller
Mechanismen zur Verbesserung der örtlichen Resilienz bei gleichzeitiger Schaffung von
Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen.
Die Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen, die Vermittlung der Herausforderungen
und Chancen sowie die Erleichterung der Teilnahme sind von ausschlaggebender Bedeutung für
eine erfolgreiche Anpassung.
Mehrebenenansatz bei der Lenkung
6
Auch die Kohärenz der Anpassungsrahmen auf sämtlichen Ebenen (europäisch, national und
regional) ist von Bedeutung, damit Fragen der Anpassung an den Klimawandel in die
entsprechenden Politikbereiche, Programme und Strategien, z. B. den Katastrophenschutz,
einbezogen
werden
können.
Die
nationalen
Regierungen
können
den
übergreifenden
klimapolitischen Rahmen errichten und verstärken. Darüber hinaus gelten die Regionen,
Provinzen, Netzwerke und Verbände als zentrale Unterstützungsfaktoren und Multiplikatoren.
Sofortige Maßnahmen zur Ausschöpfung der Möglichkeiten der Anpassung („Noregret-Konzept“)
Die Anpassung an den Klimawandel bietet Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Arbeitsplätze,
fördert die Innovation und erhöht die Attraktivität der Städte und Gemeinden. Die Konzipierung
der erforderlichen politischen Instrumente und die Einbeziehung von Lösungen zur Anpassung an
den Klimawandel in konkrete Maßnahmen, beispielsweise zur Verbesserung der Qualität des
Lebensumfelds oder zur Senkung des Energieverbrauchs, bereiten den Weg in eine stärker an
Nachhaltigkeit und Resilienz ausgerichtete Zukunft für die Bürger, die Wirtschaft und die Umwelt.
Zunächst könnten sanfte, kostengünstige und unbedenkliche („No-regret“-)Maßnahmen erwogen
werden; sie sollten ausreichend flexibel bleiben, damit neue Kenntnisse einbezogen und die
Maßnahmen an die sich wandelnden Bedingungen angepasst werden können. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Anpassung rechtzeitig und zu geringeren Kosten erfolgt.
Ermittlung und Mobilisierung von Finanzmitteln
Anpassungsmaßnahmen sollten nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition in die langfristige
Lebensqualität von Städten und Gemeinden betrachtet werden. Jetzt in Resilienz zu investieren
ist kostengünstiger als später Maßnahmen zu ergreifen.
Erforderlich sind innovative Mechanismen innerhalb des Finanzsektors, die kommunal orientiert
und so flexibel sind, dass sich mit ihnen integrierte Anpassungsmaßnahmen im Rahmen
langfristiger Investitionen finanzieren und unterstützen lassen. Kapital könnte durch öffentlichprivate Partnerschaften und durch Versicherungen gegen die mit dem Klimawandel verbundenen
Risiken beschafft werden. Außerdem hat die Europäische Kommission spezifische finanzielle Mittel
und Programme der EU (z. B. Kohäsionspolitik, LIFE usw.) entwickelt und angepasst, um die
Kommunen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Entwicklung von Maßnahmen im
Klimabereich zu unterstützen.
Regelmäßige Überwachung der Fortschritte
Die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse ist wichtig für eine Fortsetzung der Erfolge und
die Entwicklung künftiger Maßnahmen. Die Kommunen sollten daher leicht verständliche
Mechanismen der Überwachung vorschlagen (z. B. wie man Daten über Risiken und
Anfälligkeiten auf dem neuesten Stand hält, den Umsetzungsstand der Anpassungsmaßnahmen
beurteilt und gewährleistet, dass es Rückmeldungen zu den vor Ort gesammelten Erfahrungen
gibt).
7
WIR, DIE BÜRGERMEISTER, FORDERN DIE EUROPÄISCHEN
INSTITUTIONEN UND NATIONALEN REGIERUNGEN AUF,
kohärente Systeme der Zusammenarbeit zu schaffen und die politischen Rahmenbedingungen zu
konsolidieren, die die Entwicklung und Umsetzung unserer lokalen Anpassungsstrategien
unterstützen;
mit den Akteuren im Finanzbereich zu verhandeln, finanzielle Ressourcen zu erschließen und/oder
für direkten Zugang zu Finanzierungsmechanismen zu sorgen, damit wir unseren förmlichen
Anpassungsverpflichtungen besser nachkommen können;
ausreichende technische Unterstützung zur Stärkung unserer Kapazitäten für die Anpassung an
den Klimawandel zu ermöglichen;
den Maßnahmen und Erfolgen von Kommunalbehörden durch Berichterstattung in offiziellen
Kommunikationsmedien Anerkennung zu verschaffen;
die Rolle der Kommunen bei der Verbesserung der Resilienz unserer Gebiete gegenüber dem
Klimawandel zu unterstützen und weiter anzuerkennen.
WIR, DIE BÜRGERMEISTER, RUFEN ANDERE KOMMUNEN AUF,
sich der Initiative anzuschließen und ihre Beiträge zu formalisieren;
sich an Veranstaltungen zum Wissensaustausch und zum Aufbau von Kapazitäten im Rahmen
dieser Initiative zu beteiligen.
8
ANLAGE – Rahmen für die Berichterstattung innerhalb
von „Mayors Adapt“
Die Unterzeichner der Initiative „Mayors Adapt“ werden gebeten, in einem einfachen OnlineFragebogen über ihre Fortschritte zu berichten. Die Fragen, die sich unmittelbar aus der
nachstehenden Prüfliste zur Selbstbeurteilung ergeben, sind unter dem jeweiligen Factsheet des
Städteprofils abrufbar. Diese Liste basiert auf den im vollständigen Verpflichtungsdokument
festgelegten Leitprinzipien und wird als Ausgangsbasis für die Berichterstattung vorgeschlagen.
Die wichtigsten Ergebnisse werden auf der Website der Initiative veröffentlicht.
Leitprinzipien
Starke politische Führung
Festlegung langfristiger
Ziele
Koordinierung der
Klimapolitik
Sektorübergreifende
Einbeziehung von
Anpassungsmaßnahmen in
Pläne und Strategien
Intensive Zusammenarbeit
unterschiedlicher Akteure
Mehrebenenansatz bei der
Lenkung
Sofortige Maßnahmen zur
Ausschöpfung der
Möglichkeiten der
Anpassung („No-regretKonzept“)
Ermittlung und
Mobilisierung von
Finanzmitteln
Regelmäßige
Überwachung der
Fortschritte
9
Prüfliste zur Selbstbeurteilung
Konkrete Anpassungsverpflichtungen, gut in die örtliche
politische Agenda integriert
Günstiges politisches Umfeld geschaffen
Klare Prioritäten gesetzt, eine langfristige Vision liegt vor
Koordinierte Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Anpassung an den Klimawandel erstellt
Umfassende Bestandsaufnahme der Risiken und
Anfälligkeiten des Gebiets durchgeführt
Spezifische Anpassungsmaßnahmen ermittelt und
entsprechend priorisiert (einschließlich eindeutiger
Synergien und potenzieller Konflikte z. B. mit
Klimaschutz, Umweltpolitik und Katastrophenvorsorge)
Dialog, Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den
einschlägigen Interessengruppen etabliert (z. B.
regelmäßige Sitzungen, Informationsveranstaltungen,
Kommunikationskampagnen, Ausbildung)
Einschlägige Organisation und Koordinierung funktioniert
(d. h. klare Rollenverteilung und Arbeitsaufträge für die
verschiedenen Abteilungen)
Instrumente für eine wirksame Umsetzung (z. B.
Einbindung der Anpassung an den Klimawandel über
bestehende Strategien und Maßnahmen, Entwicklung
neuer politischer Strategien) vorhanden, Vereinbarungen
mit den mit der Durchführung beauftragten Stellen
geschlossen
Finanzmittel für Anpassungsmaßnahmen konkret
zugewiesen
Überwachungsmechanismen zur Bewertung der aktuellen
Lage und zur Ermittlung künftiger Maßnahmen
vorhanden (z. B.: Überwachungsbestimmungen
entsprechen der Anpassungsmaßnahme;
Schlüsselindikatoren für Auswirkungen, Anfälligkeiten und
Anpassung sind festgelegt, Interessenträger
eingebunden, Überwachungsfrequenz vorgeschlagen)
10
Anmerkung:
Diese Liste dient in erster Linie der Orientierung. Die einzelnen Elemente können von den
Unterzeichnern der Initiative „Mayors Adapt“ nach und nach behandelt warden. Es ist nicht
erforderlich, sämtliche Elemente bereits im ersten Fortschrittsbericht zu erfassen.
Weitere Unterstützung für Unterzeichner der Initiative „Mayors Adapt“:
Ein Leitfaden („Technical Meta-Guidance Document“), der u. a. eine Liste der anzusprechenden
Sektoren und einen Katalog bewährter Verfahren enthält, ist auf der Website der Initiative
abzurufen. Dieser unterstützt die Unterzeichner bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer
Anpassungsmaßnahmen.
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