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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
135463.pdf
Größe
947 kB
Erstellt
17.09.14, 12:00
Aktualisiert
17.10.17, 19:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0016/WP17 öffentlich 17.09.2014 S 69, Frau Dr. Vankann EU-Initiative zur Anpassung von Städten an den Klimawandel - Verpflichtungserklärung der Bürgermeister im Rahmen des Konvents der Bürgermeister Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.10.2014 22.10.2014 AUK Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, der EU-Initiative der Bürgermeister zur Anpassung an den Klimawandel beizutreten und 2. die Verwaltung zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zu ergreifen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Stadt Aachen die freiwillige Selbstverpflichtung europäischer Städte zur Anpassung an den Klimawandel („Mayors Adapt“) im Rahmen des Konvents der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung wird der Oberbürgermeister beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen zu ergreifen. Philipp (Oberbürgermeister) Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.09.2014 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.09.2014 Seite: 2/6 Erläuterungen: Anlass: In einer EU-Initiative ruft die Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA) der Europäischen Kommission die europäischen Städte auf, sich - neben den bestehenden Aktivitäten im Klimaschutz - an den Klimawandel anzupassen (http://mayors-adapt.eu). Im Rahmen dieser Initiative wurde eine freiwillige Selbstverpflichtung entwickelt, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der europäischen Städte im Rahmen des Bürgermeister-Konvents unterschreiben können, um damit die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel auch für ihre Kommunen zu unterstreichen. Hintergrund: Die Stadt Aachen gilt durch ihr langjähriges Engagement im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung als Vorzeigestadt. Sie ist bereits 1992 dem Klima-Bündnis europäischer Städte beigetreten und hat ambitionierte Klimaschutzziele verabschiedet. Die Aktivitäten der Stadt Aachen schlagen sich nieder z. B. in Kennzahlen wie einem sinkenden Endenergieverbrauch, seit 1990 um 11%, und CO2-Emissionen, die seither um 18% zurückgingen. Die Pro-Kopf-Emissionen liegen mit 8,37 Tonnen CO2/E unter dem Bundesdurchschnitt. Aachen nimmt am kommunalen Managementsystem European Energy Award teil und ist mit dem Gold-Award zertifiziert. Die Stadt ist Mitglied in der europäischen Klimaschutzinitiative Covenant of Mayors (CoM, Bürgermeisterkonvent). Bürgermeisterkonvent Im Zuge des 2008 vorgelegten integrierten Energie- und Klimapakets der EU rief die Europäische Kommission 2008 den Konvent der Bürgermeister ins Leben, um Kommunen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik zu unterstützen. Selbst auferlegtes Ziel der Unterzeichner des Konvents ist es, die energiepolitischen Vorgaben der Europäischen Union zur Reduzierung der CO2-Emissionen - um 20 % bis zum Jahr 2020 - noch zu übertreffen. Die beteiligten Städte und Gemeinden verpflichten sich freiwillig zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung nachhaltiger Energiequellen. Damit aus politischen Verpflichtungen konkrete Maßnahmen und Projekte entstehen, fertigen die Unterzeichner des Konvents eine Basis-Emissionsbilanz an und legen innerhalb eines Jahres einen Aktionsplan für nachhaltige Energie mit den wichtigsten geplanten Maßnahmen vor. Im Januar 2009 trat die Stadt Aachen dem Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (CoM) mit der Unterzeichnung der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Klimaschutz bei. Sie stellte dem CoMBüro in einem entsprechenden Internet-Tool ihre Emissionsdaten zur Verfügung. (Dies erforderte keinen zusätzlichen Aufwand, da die Stadt seit 2010 jährlich eine CO2-Bilanzierung durchführt.) Ein Energieaktionsplan wurde eingereicht, ebenso „Benchmarks of Excellence“ (Beispiele für relevante lokale Initiativen, die Unterzeichner des Konvents umgesetzt haben und die sie anderen Kommunen zur Nachahmung empfehlen). Der eingereichte (und vom CoM offiziell akzeptierte) Energieaktionsplan basierte auf dem energiepolitischen Arbeitsprogramm, das im Zuge des kommunalen Energie- und Klimaschutzmanagements (European Energy Award) aufgestellt und im Herbst 2010 von den drei zuständigen Ausschüssen verabschiedet wurde. S. a. www.covenantofmayors.eu. Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.09.2014 Seite: 3/6 Klimafolgenanpassung Die Zunahme von Extremwetterereignissen ist immer häufiger für jeden erkennbar, die Auswirkungen, die sich in Milliarden-Euro-Schadenssummen zeigen, unübersehbar. Der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) weist auf die Verwundbarkeit (Vulnerabilität) durch die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderung hin. Die Verwundbarkeit hängt von der Art und Intensität der Klimaänderungen wie Temperatur- oder Niederschlagsänderungen ab (Exposition) sowie von dem Ausmaß, mit dem ein System/Akteur durch die Klimaänderungen beeinflusst wird bzw. darauf reagiert (Sensitivität), z. B. gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Hitze. Die Verwundbarkeit ändert sich mit der Anpassungsfähigkeit, d. h. mit den Fähigkeiten, Ressourcen oder institutionellen Kapazitäten von Systemen, Organisationen oder (einzelnen) Akteuren, sich an die sich verändernden Klimabedingungen und deren mögliche Folgen anzupassen. Zur Anpassung an den Klimawandel führt die Stadt Aachen seit Jahren diverse Maßnahmen durch. Diese berücksichtigen einerseits den Aspekt der Aufheizung, vor allem in der Kernstadt. So wird auf eine ausgewogene Grünbilanz geachtet, wurden neue Grünflächen angelegt (Moltkebahnhof, Südstr./Reumontstr., Justizzentrum), und Bäume gepflanzt. Die Bedeutung der Kaltluftentstehungsgebiete ist spätestens seit dem gesamtstädtischen Klimagutachten (2000) bekannt: Kaltluftschneisen zur Frischluftzufuhr werden frei gehalten (z.B. Grünzug Haaren). Andererseits erfolgen Maßnahmen zur Anpassung an Starkniederschläge, z. B. durch Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten (Inde, Itter, Wurm, Wildbach) und Bauwerken zur Regenrückhaltung (Oberforstbach). Den Windbruchschäden durch Starkwind wird durch Waldumbau, d. h. Aufforstung mit Laubbäumen, deren Wurzelaufbau dem Winddruck besser standhält als der von Fichten, entgegengewirkt. Die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels stellt einen wichtigen Baustein bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes dar. Bereits im Leitkonzept 2004 wurden Ziele zur Durchlüftungssituation festgeschrieben, im Masterplan Aachen* 2030 wurde das Thema in einem separaten Handlungsfeld (Klimaschutz, Klimaanpassung) beleuchtet. An diese Zielsetzungen knüpft der FNP an. Dazu wurde wiederum - unter Einbindung relevanter sozialer, gesundheitsbezogener und stadtplanerischer Aspekte - eigens ein Anpassungskonzept erarbeitet, in dem die aktuelle stadtklimatische und lufthygienische Situation beschrieben wird und die klimawandelbedingten Kenngrößen für thermische Belastung, Luftaustausch und Wasser charakterisiert werden. Für die Klimaänderungen (Exposition) wurden beispielsweise festgestellt: • baubedingte Erwärmung tagsüber und abends: < 0,1C (flächig) bis 0,3C (Teilräume), nachts bis mehrere C • Klimawandelbedingte Erwärmung: + 0,5 bis 0,6C bis 2030 • Verdopplung der Sommertage, Vervierfachung der Hitzetage, Halbierung der Frosttage • Vergrößerung der Fläche thermisch belasteter Bereiche (abends) • Vergrößerung der Fläche mit deutlich reduzierter nächtlicher Abkühlung Zur Beurteilung der Sensitivität der Bevölkerung hinsichtlich einer Hitzebelastung wurde u. a. der Anteil von Kindern und Senioren analysiert und stadträumlich dargestellt. Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.09.2014 Seite: 4/6 Die Strukturen, die auf klimawandelbedingte Veränderungen sensibel reagieren (Hotspots, Überflutungsgefahr) wurden identifiziert und daraus Handlungserfordernisse im Sinne von Anpassungsmaßnahmen (Grünvolumen, Luftleitbahnen, Waldwirtschaft, Regenbewirtschaftung, Versiegelungs-/Bebauungsgrad) abgeleitet. Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, der Gegenstand der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war, ist die vorläufige Darstellung eines „Schutzbereiches Stadtklima“ enthalten. Derzeit wird das Klimafolgenanpassungskonzept vertieft, um diese Darstellung für den künftigen Entwurf des Flächennutzungsplanes räumlich und inhaltlich zu konkretisieren. Da der Flächennutzungsplan in seinem Regelungsumfang auf die Umsetzbarkeit durch Bebauungspläne beschränkt ist, bedarf es ergänzender Instrumente zur Realisierung konkreter Maßnahmen. Initiative Mayors Adapt: Die zu beschließende freiwillige Selbstverpflichtung zur Anpassung an den Klimawandel wurde vom Bürgermeisterkonvent initiiert, damit Städte mit gutem Vorbild vorangehen und sich auf bereits eingetretene und zu erwartende Veränderungen des Klimas anpassen. Am 19. März wurde die Initiative zur Anpassung von europäischen Städten an den Klimawandel in einer Pressekonferenz der Projektpartner mit der Kommissarin für Klimaschutz, Connie Hedegaard, und den Bürgermeistern von Neapel (Italien) und Hasselt (Belgien) offiziell gestartet. Eine Übersicht der Städte und Gemeinden, die sich Mayors Adapt bereits angeschlossen oder ihr Interesse bekundet haben (u. a. München, Worms, Hannover) finden sie hier: http://mayors-adapt.eu/takingaction/participating-cities/ Die Selbstverpflichtung: Die offizielle deutsche Übersetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung wurde auf die Stadt Aachen angepasst und ist als Anlage beigefügt. In der Folge wird eine kurze Zusammenfassung der Erklärung aufgeführt. Die unterzeichnenden Städte verpflichten sich, eine lokale Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erarbeiten bzw. Anpassung an den Klimawandel in existierende maßgebliche Pläne zu integrieren und dabei folgende Schritte einzuhalten (der Bezug zum Sachstand in Aachen wird jeweils in Klammern aufgeführt): • Bewertung der potenziellen Risiken und Vulnerabilität (liegt im Klimaanpassungskonzept vor) • Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen - innerhalb von 2 Jahren nach Unterzeichnung des Dokuments (Beschluss PLA, AUK zum Anpassungskonzept 6.3.2014 mit Auftrag „Erarbeitung eines Konzeptes sonstiger Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen“) • Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen Schritt für Schritt (Anpassungsmaßnahmen erfolgen bereits in verschiedenen Bereichen, Erarbeitung eines Konzeptes sonstiger Maßnahmen beschlossen, s.o., Umsetzung anschließend vorgesehen) Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.09.2014 Seite: 5/6 • Monitoring und Evaluierung des Anpassungserfolgs (im Rahmen der Umsetzung des Konzepts zur Anpassung an den Klimawandel vorgesehen, Controlling auch i.R. European Energy Award) • Bericht an den Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister alle 2 Jahre (leistbar, da Controllling) • Fortschreibung der Anpassungsstrategie (im laufenden Prozess vorgesehen) • Die unterzeichnenden Städte sollen die dafür notwendigen Ressourcen bereitstellen. (In der Stadt Aachen entsteht für die Verwaltung kein relevanter Mehraufwand, s.u.). Auswirkungen: Die hier geforderten Arbeitsschritte entsprechen dem, was in der Stadt Aachen gängige Praxis ist bzw. im Konzept erarbeitet wurde. Die für die Entwicklung des Anpassungskonzepts weiteren erforderlichen Schritte, wie z.B. die Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Projektgruppe / thematischen Arbeitsgruppe wurden bereits im Zuge der Erstellung des Konzeptes eingeleitet und ist zudem Teil des Controllingprozesses, der durch die Stabsstelle Klimaschutz u. a. im Rahmen des European Energy Award erfolgt. Die Unterzeichnung ist eine gute Möglichkeit, die in der Stadt Aachen gängige Praxis sowie verfolgte Strategie auch im europäischen Rahmen zu bestätigen und die Stadt Aachen als für die notwendige Anpassung an den Klimawandel vorsorgende und innovative Stadt in Europa darzustellen. Zudem stellt die Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA) der europäischen Kommission den engagierten Städten höhere Chancen bei der Berücksichtigung von Fördermittelzusagen in Aussicht (zum Beispiel im Life Programm oder auch bei INTERREG). Fazit: Die Verwaltung schlägt vor, dass der Oberbürgermeister im Auftrag des Stadtrates die freiwillige Selbstverpflichtung für die Stadt Aachen unterschreibt. Anlage/n: Freiwillige Selbstverpflichtung der Stadt Aachen Vorlage FB 36/0016/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.09.2014 Seite: 6/6 Unabhängig von der gewählten Option verpflichte ich mich zu folgendem schrittweisen Vorgehen: • Bewertung potenzieller Risiken und Anfälligkeiten hinsichtlich des Klimawandels als Ausgangsbasis für die Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen; • Ermittlung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen durch die Entwicklung und Vorlage einer lokalen Anpassungsstrategie (1) oder der entsprechenden einschlägigen Anpassungsdokumente (2), einschließlich der Ergebnisse der Anfälligkeitsbewertung, wobei binnen zwei Jahren nach der formalen Unterzeichnung der Verpflichtung eindeutige Zuständigkeiten und Ressourcen festgelegt und Anpassungsmaßnahmen konzipiert werden; • Durchführung lokaler Anpassungsmaßnahmen; • regelmäßige Überwachung und Bewertung der Fortschritte; • Berichterstattung im Rahmen der Initiative alle zwei Jahre; • entsprechende Modifizierung der lokalen Anpassungsstrategie. Ich erkläre, dass meine Kommune dieser Herausforderung gewachsen und zur Mobilisierung ausreichender Ressourcen und Kapazitäten zur Stärkung ihrer Resilienz gegenüber dem Klimawandel bereit ist. Stadt Aachen, Der Oberbürgermeister, Markt, D-52058 Aachen Marcel Philipp, marcel.philipp@mail.aachen.de, Tel. +49 241 4327200 Ansprechpartner: Dr. Maria Vankann, Stabsstelle Klimaschutz, maria.vankann@mail.aachen.de, Tel. +49 241 4327523 Aachen, 2 Vollständiges Verpflichtungsdokument IN DER ERWÄGUNG, dass die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (Inter-Governmental Panel on Climate Change – IPCC) in ihrem Fünften Sachstandsbericht bestätigt hat, dass menschliche Aktivitäten das Erdklima nach wie vor beeinflussen; ANGESICHTS der Mahnung der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, dass die Weltgemeinschaft im Hinblick auf das Ziel, den Anstieg der durchschnittlichen globalen Oberflächentemperatur auf höchstens 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, dringend ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen treffen muss, und angesichts des Hinweises dieser Institutionen, dass Anpassung eine notwendige und unumgängliche Ergänzung zum Klimaschutz darstellt; EINGEDENK der Feststellung der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur (EUA), dass der Klimawandel die verschiedenen Regionen Europas auf unterschiedliche Weise bedroht, obwohl alle Regionen durch einen Mix allmählicher Veränderungen (wie steigende Durchschnittstemperaturen oder Veränderungen der biologischen Vielfalt) und plötzlicher Veränderungen (wie Überschwemmungen) einen klimatischen Wandel erfahren werden. Sowohl die Kommission als auch die EUA betrachten den Klimawandel nunmehr als einen wichtigen Faktor der Zukunftsplanung. Es müssen nicht nur die Treibhausgasemissionen verringert werden, auch die Gesellschaft muss sich anpassen. Sonst steigen die durch die Schäden verursachten Kosten immer weiter; MIT BLICK AUF die von der Europäischen Kommission in der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (Europäische Kommission, 2013 - in englischer Sprache) festgelegten Rahmenbedingungen und Mechanismen, mit denen die Vorsorge der EU für die derzeitigen und künftigen Auswirkungen des Klimawandels auf ein neues Niveau gehoben werden soll, und angesichts der Einführung des Anpassungsbegriffes in den Rahmen für das Bündnis der Bürgermeister (2013/2014). Die Kommission wird auf der Grundlage des Modells der Initiative für das Bündnis der Bürgermeister die Anpassung in Städten fördern, insbesondere durch Einleitung der Initiative „Mayors Adapt“, in deren Rahmen sich Bürgermeister freiwillig zur Annahme lokaler Anpassungsstrategien und zur Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen verpflichten können (Maßnahme 3). WIR BÜRGERMEISTER ERKENNEN AN, dass Städte und Gemeinden unabhängig von ihrer sozioökonomischen Situation und geografischen Lage für die Auswirkungen des Klimawandels – z. B. extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, 3 Stürme, Hochwasser und Dürre sowie längerfristige Veränderungen wie wirtschaftliche Verluste und Probleme der öffentlichen Gesundheit – anfällig sind, obwohl bereits Anstrengungen zur Emissionsminderung unternommen werden. dass die Kommunen die Schaltstellen der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen sind, die die allgemeine Resilienz von Kommunen in den in ihre Zuständigkeit fallenden Politikfeldern verbessern, z. B. Umwelt, Raumplanung, öffentliche Gesundheit, Zivilschutz, Risikomanagement, Energie- und Wasserversorgung, und dass dafür bereits zahlreiche Initiativen eingeleitet wurden. dass Anpassungsmaßnahmen neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger, zur Förderung einer nachhaltigen städtischen Entwicklung, zur Stimulation von Investitionen und Innovation, zur Stärkung der Teilhabe der Interessenträger und der Zusammenarbeit zahlreicher Akteure eröffnen und daher in die kommunale Entwicklungsplanung einbezogen werden sollten. dass sowohl die Verringerung von Treibhausgasemissionen als auch die Anpassung der Infrastrukturen und politischen Maßnahmen an die Auswirkungen des Klimawandels entscheidende Faktoren für den Aufbau stärker nachhaltigkeitsorientierter Städte und Gemeinden sind. Die Initiative für das Bündnis der Bürgermeister bietet daher einen vielversprechenden Rahmen für Kommunen, in dem sie tätig werden und sich besser vernetzen können und in dem sowohl der Klimaschutz als auch die Anpassung auf lokaler Ebene in einem integrativen Ansatz berücksichtigt werden könnten. WIR BÜRGERMEISTER VERPFLICHTEN UNS, zum übergeordneten Ziel der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen und die Klimaresilienz Europas zu stärken. Dies bedeutet den Ausbau unserer Vorsorge und die Erhöhung unseres Reaktionsvermögens in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels durch: • die Entwicklung einer umfassenden lokalen Anpassungsstrategie für unsere Kommune (1); und/oder2 • die Einbindung der Anpassung an den Klimawandel in unsere bestehenden einschlägigen Pläne (2). 2 Den teilnehmenden Städten und Gemeinden wird bei der Wahl der optimalen Methode zur Einbeziehung von Anpassung an den Klimawandel in ihre lokalen Strategien und Maßnahmen ausreichend Spielraum gewährt. Bitte geben Sie im Formular für die Verpflichtungserklärung der Bürgermeister (erste Seite) die gewünschte(n) Option(en) an und löschen Sie gegebenenfalls die nicht gewünschte. 4 Unabhängig von der gewählten Option verpflichten wir uns zu folgendem schrittweisen Vorgehen: 1. Startphase: Gewährleistung der Verpflichtung und des entsprechenden Managements 2. Bewertung potenzieller Risiken und Anfälligkeiten als Ausgangsbasis für die Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen 3. Ermittlung von Anpassungsoptionen 4. Bewertung der Anpassungsoptionen 5. Umsetzung der Anpassungsoptionen 6. Regelmäßige Überwachung und Bewertung der Fortschritte sowie entsprechende Modifizierung der lokalen Anpassungsstrategie und zur Einreichung der folgenden Dokumente (innerhalb der vorgegebenen Fristen): eine lokale Anpassungsstrategie (1) oder die entsprechenden einschlägigen Anpassungsdokumente (2), einschließlich der Ergebnisse der Risikound Anfälligkeitsbewertung, wobei binnen zwei Jahren nach der formalen Unterzeichnung der Verpflichtung eindeutige Zuständigkeiten und Ressourcen festgelegt und die Anpassungsmaßnahmen konzipiert werden alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung im Rahmen der Initiative (siehe die vorgeschlagene Prüfliste zur Selbstbeurteilung in der Anlage) Im Falle der Nichtvorlage der oben genannten Dokumente akzeptieren wir, dass wir – nach vorheriger schriftlicher Unterrichtung durch das Büro der Initiative „Mayors Adapt“ – von der Initiative ausgeschlossen werden. WIR, DIE BÜRGERMEISTER, SIND DER ANSICHT, DASS DIE ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL FOLGENDES ERFORDERT: Starke politische Führung Für den Erfolg und die Dauerhaftigkeit der klimapolitischen Maßnahmen sind ausreichende Ermächtigung und Unterstützung von höchster politischer Ebene von entscheidender Bedeutung. Festlegung langfristiger Ziele Die Anpassung an den Klimawandel erfordert die Festlegung langfristiger Ziele und eine über Legislaturperioden oder politische Mandate hinausgehende Ausrichtung. Koordinierung der Klimapolitik Zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels müssen die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung koordiniert werden. Klimaschutz und Anpassung müssen Hand in Hand gehen und sich möglichst gegenseitig verstärken. Dieser koordinierte Ansatz ist wesentlich für das Zustandekommen wirksamer Anpassungsmaßnahmen auf lokaler Ebene. 5 Sektorübergreifende Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in Pläne und Strategien In Anbetracht des horizontalen Charakters des Themas setzt die Anpassung an den Klimawandel einen ganzheitlichen, bereichsübergreifenden und interdisziplinären Ansatz voraus. Beispielsweise können Kommunen Normen der Klimaresilienz sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten sowie für Verkehrs- und Energieinfrastrukturen festlegen, die Berücksichtigung von Grün- und Wasserflächen in der örtlichen Raumplanung fördern, den Risikomanagementplan für Überschwemmungen und/oder Hitzewellen ausbauen usw. Die Einbindung der Anpassung an den Klimawandel und die durchgängige Anwendung dieses Konzepts in sämtlichen kommunalen Plänen und Strategien tragen dazu bei, technische Probleme zu lösen und politische Unterstützung zu mobilisieren, während gleichzeitig die Zusammenarbeit mit allen betroffenen Dienststellen der Kommune die horizontale und vertikale Integration der Strategie erleichtert. Durch die Koordinierung der verschiedenen Fachabteilungen in der lokalen Verwaltung und darüber hinaus werden Ressourcen und Know-how gebündelt und gleichzeitig neue Befürworter der Anpassung gewonnen. Intensive Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure Die Anpassung an den Klimawandel ist eine Aufgabe, die gemeinsames Handeln der Gesellschaft als Ganzes erfordert: • der Bürgerinnen und Bürger – Sensibilisierung (z. B. hinsichtlich möglicher Schäden aufgrund von Überschwemmungen, Hitzewellen usw.), Förderung von Verhaltensänderungen und ausreichende Informationen über Risiken und Unsicherheiten bei der Bewältigung des Klimawandels; • der Universitäten und Forschungsinstitute – Entwicklung und Verbesserung der Wissensbasis (z. B. sind Projektionsdaten des Klimawandels maßgeblich für die lokale Entscheidungsfindung); • der einschlägigen Fachleute (z. B. Stadtplaner, Wohnungsbaugesellschaften, Katastrophenvorsorge und Gesundheitsdienste) – Ausbau und Nutzung von Wissen, das zu wirksamen konkreten Maßnahmen führt und die Öffentlichkeit weiter sensibilisiert; • des Privatsektors – Sondierung geeigneter Technologien, Instrumente und finanzieller Mechanismen zur Verbesserung der örtlichen Resilienz bei gleichzeitiger Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen. Die Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen, die Vermittlung der Herausforderungen und Chancen sowie die Erleichterung der Teilnahme sind von ausschlaggebender Bedeutung für eine erfolgreiche Anpassung. Mehrebenenansatz bei der Lenkung 6 Auch die Kohärenz der Anpassungsrahmen auf sämtlichen Ebenen (europäisch, national und regional) ist von Bedeutung, damit Fragen der Anpassung an den Klimawandel in die entsprechenden Politikbereiche, Programme und Strategien, z. B. den Katastrophenschutz, einbezogen werden können. Die nationalen Regierungen können den übergreifenden klimapolitischen Rahmen errichten und verstärken. Darüber hinaus gelten die Regionen, Provinzen, Netzwerke und Verbände als zentrale Unterstützungsfaktoren und Multiplikatoren. Sofortige Maßnahmen zur Ausschöpfung der Möglichkeiten der Anpassung („Noregret-Konzept“) Die Anpassung an den Klimawandel bietet Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Arbeitsplätze, fördert die Innovation und erhöht die Attraktivität der Städte und Gemeinden. Die Konzipierung der erforderlichen politischen Instrumente und die Einbeziehung von Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel in konkrete Maßnahmen, beispielsweise zur Verbesserung der Qualität des Lebensumfelds oder zur Senkung des Energieverbrauchs, bereiten den Weg in eine stärker an Nachhaltigkeit und Resilienz ausgerichtete Zukunft für die Bürger, die Wirtschaft und die Umwelt. Zunächst könnten sanfte, kostengünstige und unbedenkliche („No-regret“-)Maßnahmen erwogen werden; sie sollten ausreichend flexibel bleiben, damit neue Kenntnisse einbezogen und die Maßnahmen an die sich wandelnden Bedingungen angepasst werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anpassung rechtzeitig und zu geringeren Kosten erfolgt. Ermittlung und Mobilisierung von Finanzmitteln Anpassungsmaßnahmen sollten nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition in die langfristige Lebensqualität von Städten und Gemeinden betrachtet werden. Jetzt in Resilienz zu investieren ist kostengünstiger als später Maßnahmen zu ergreifen. Erforderlich sind innovative Mechanismen innerhalb des Finanzsektors, die kommunal orientiert und so flexibel sind, dass sich mit ihnen integrierte Anpassungsmaßnahmen im Rahmen langfristiger Investitionen finanzieren und unterstützen lassen. Kapital könnte durch öffentlichprivate Partnerschaften und durch Versicherungen gegen die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken beschafft werden. Außerdem hat die Europäische Kommission spezifische finanzielle Mittel und Programme der EU (z. B. Kohäsionspolitik, LIFE usw.) entwickelt und angepasst, um die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Entwicklung von Maßnahmen im Klimabereich zu unterstützen. Regelmäßige Überwachung der Fortschritte Die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse ist wichtig für eine Fortsetzung der Erfolge und die Entwicklung künftiger Maßnahmen. Die Kommunen sollten daher leicht verständliche Mechanismen der Überwachung vorschlagen (z. B. wie man Daten über Risiken und Anfälligkeiten auf dem neuesten Stand hält, den Umsetzungsstand der Anpassungsmaßnahmen beurteilt und gewährleistet, dass es Rückmeldungen zu den vor Ort gesammelten Erfahrungen gibt). 7 WIR, DIE BÜRGERMEISTER, FORDERN DIE EUROPÄISCHEN INSTITUTIONEN UND NATIONALEN REGIERUNGEN AUF, kohärente Systeme der Zusammenarbeit zu schaffen und die politischen Rahmenbedingungen zu konsolidieren, die die Entwicklung und Umsetzung unserer lokalen Anpassungsstrategien unterstützen; mit den Akteuren im Finanzbereich zu verhandeln, finanzielle Ressourcen zu erschließen und/oder für direkten Zugang zu Finanzierungsmechanismen zu sorgen, damit wir unseren förmlichen Anpassungsverpflichtungen besser nachkommen können; ausreichende technische Unterstützung zur Stärkung unserer Kapazitäten für die Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen; den Maßnahmen und Erfolgen von Kommunalbehörden durch Berichterstattung in offiziellen Kommunikationsmedien Anerkennung zu verschaffen; die Rolle der Kommunen bei der Verbesserung der Resilienz unserer Gebiete gegenüber dem Klimawandel zu unterstützen und weiter anzuerkennen. WIR, DIE BÜRGERMEISTER, RUFEN ANDERE KOMMUNEN AUF, sich der Initiative anzuschließen und ihre Beiträge zu formalisieren; sich an Veranstaltungen zum Wissensaustausch und zum Aufbau von Kapazitäten im Rahmen dieser Initiative zu beteiligen. 8 ANLAGE – Rahmen für die Berichterstattung innerhalb von „Mayors Adapt“ Die Unterzeichner der Initiative „Mayors Adapt“ werden gebeten, in einem einfachen OnlineFragebogen über ihre Fortschritte zu berichten. Die Fragen, die sich unmittelbar aus der nachstehenden Prüfliste zur Selbstbeurteilung ergeben, sind unter dem jeweiligen Factsheet des Städteprofils abrufbar. Diese Liste basiert auf den im vollständigen Verpflichtungsdokument festgelegten Leitprinzipien und wird als Ausgangsbasis für die Berichterstattung vorgeschlagen. Die wichtigsten Ergebnisse werden auf der Website der Initiative veröffentlicht. Leitprinzipien Starke politische Führung Festlegung langfristiger Ziele Koordinierung der Klimapolitik Sektorübergreifende Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in Pläne und Strategien Intensive Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure Mehrebenenansatz bei der Lenkung Sofortige Maßnahmen zur Ausschöpfung der Möglichkeiten der Anpassung („No-regretKonzept“) Ermittlung und Mobilisierung von Finanzmitteln Regelmäßige Überwachung der Fortschritte 9 Prüfliste zur Selbstbeurteilung Konkrete Anpassungsverpflichtungen, gut in die örtliche politische Agenda integriert Günstiges politisches Umfeld geschaffen Klare Prioritäten gesetzt, eine langfristige Vision liegt vor Koordinierte Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel erstellt Umfassende Bestandsaufnahme der Risiken und Anfälligkeiten des Gebiets durchgeführt Spezifische Anpassungsmaßnahmen ermittelt und entsprechend priorisiert (einschließlich eindeutiger Synergien und potenzieller Konflikte z. B. mit Klimaschutz, Umweltpolitik und Katastrophenvorsorge) Dialog, Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den einschlägigen Interessengruppen etabliert (z. B. regelmäßige Sitzungen, Informationsveranstaltungen, Kommunikationskampagnen, Ausbildung) Einschlägige Organisation und Koordinierung funktioniert (d. h. klare Rollenverteilung und Arbeitsaufträge für die verschiedenen Abteilungen) Instrumente für eine wirksame Umsetzung (z. B. Einbindung der Anpassung an den Klimawandel über bestehende Strategien und Maßnahmen, Entwicklung neuer politischer Strategien) vorhanden, Vereinbarungen mit den mit der Durchführung beauftragten Stellen geschlossen Finanzmittel für Anpassungsmaßnahmen konkret zugewiesen Überwachungsmechanismen zur Bewertung der aktuellen Lage und zur Ermittlung künftiger Maßnahmen vorhanden (z. B.: Überwachungsbestimmungen entsprechen der Anpassungsmaßnahme; Schlüsselindikatoren für Auswirkungen, Anfälligkeiten und Anpassung sind festgelegt, Interessenträger eingebunden, Überwachungsfrequenz vorgeschlagen) 10 Anmerkung: Diese Liste dient in erster Linie der Orientierung. Die einzelnen Elemente können von den Unterzeichnern der Initiative „Mayors Adapt“ nach und nach behandelt warden. Es ist nicht erforderlich, sämtliche Elemente bereits im ersten Fortschrittsbericht zu erfassen. Weitere Unterstützung für Unterzeichner der Initiative „Mayors Adapt“: Ein Leitfaden („Technical Meta-Guidance Document“), der u. a. eine Liste der anzusprechenden Sektoren und einen Katalog bewährter Verfahren enthält, ist auf der Website der Initiative abzurufen. Dieser unterstützt die Unterzeichner bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Anpassungsmaßnahmen. 11