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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
134828.pdf
Größe
607 kB
Erstellt
04.09.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:55

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0046/WP17 öffentlich 04.09.2014 FB 61/50 Dez. III Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Projektanmeldung der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.09.2014 25.09.2014 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, eine Aufnahme der Aachener Projekte (Hof mit Rommelsgasse, Krämerstraße, Rethelstraße mit Hühnermarkt) in das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu erwirken. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung eine Aufnahme der Aachener Projekte (Hof mit Rommelsgasse, Krämerstraße, Rethelstraße mit Hühnermarkt) in das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu erwirken. Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 1/6 Investive Auswirkungen finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2015 2016 ff. Gesamtbedarf (alt) Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 -309.500 0 0 0 -309.500 Auszahlungen 0 464.200 268.800 0 268.800 464.200 Ergebnis 0 154.700 268.800 0 268.800 154.700 + Verbesserung / - Verschlechterung -154.700 +268.800 Deckung ist gegeben konsumtive Auswirkungen PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“ FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz ner Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2016 ff. Ansatz 2015 Folgekosten (alt) Folgekosten (neu) Ertrag 0 -37.200 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand 0 55.800 11.200 0 0 0 Abschreibungen 0 26.000 14.000 0 0 0 Ergebnis 0 44.600 25.200 0 0 0 + Verbesserung / - Verschlechterung -32.900 +25.200 Deckung ist gegeben Investive Auswirkungen finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-06000-300-2 „Krämerstraße“ FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2016 2016 2016 ff. Gesamtbedarf (alt) Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 -475.900 0 -475.900 Auszahlungen 336.000 0 0 713.800 0 713.800 Ergebnis 336.000 0 0 237.900 0 237.900 + Verbesserung / - Verschlechterung +336.000 -237.900 Deckung ist gegeben konsumtive Auswirkungen Ertrag PSP-Element 4-120102-030-2 „Krämerstraße“ FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2015 2016 ff. Folgekosten (alt) Folgekosten (neu) 0 0 0 -44.200 0 0 Personal-/ Sachaufwand 11.200 0 0 66.200 0 0 Abschreibungen 17.500 0 0 39.000 0 0 Ergebnis 28.700 0 0 61.000 0 0 + Verbesserung / - Verschlechterung +28.700 -61.000 Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 2/6 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-06100-300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ Investive Auswirkungen Fortgeschriebener Ansatz 2017 Ansatz 2017 Ansatz 2018 ff. Fortgeschriebener Ansatz 2018 ff. Gesamtbedarf (alt) Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 -303.400 0 0 0 0 Auszahlungen 460.800 455.000 0 0 0 0 Ergebnis 460.800 151.600 0 0 0 0 + Verbesserung / - Verschlechterung +309.200 0 Deckung ist gegeben konsumtive Auswirkungen Ertrag PSP-Element 4-120102-031-9 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2017 2018 ff. Folgekosten (alt) Folgekosten (neu) 0 -30.000 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand 19.200 45.000 0 0 0 0 Abschreibungen 24.000 25.000 0 0 0 0 Ergebnis 43.200 40.000 0 0 0 0 + Verbesserung / - Verschlechterung +3.200 0 Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 3/6 Erläuterungen: Die Verwaltung hatte in die August-Sitzung des Planungsausschusses eine Mitteilung (Anlage1) eingebracht über ein neues Bundesförderprogramm und ihre Absicht dazu die Projekte Hof/Rommelsgasse, Krämerstraße mit oberem und unterem Platzbereich sowie Rethelstraße mit Hühnermarkt anzumelden. Auf Grund der positiven Resonanz im Ausschuss hat die Verwaltung zum vom Bund verlangten Termin 22.09.2014 den Antrag eingereicht. Die räumlich-zeitliche Verteilung der Maßnahmen sowie die Auflistung der zugeordneten Kosten sind in Anlage 2 und 3 beigefügt. Der Bund räumt den Antragstellern wegen der kurzen Fristen die Möglichkeit ein, die Beschlussfassung der Ratsgremien nachzureichen. Die Beschlussfassung soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Für den Fall einer Aufnahme in das Programm, worüber erst im November 2014 durch eine Auswahlkommission des Bundes entschieden wird, ist vorsorglich ein Ansatz im Veränderungsnachweis des Haushalts 2015 vorzunehmen. Das Bundesprogramm startet mit den Baumaßnahmen bereits 2015. Technisch und zeitlich wäre es in Aachen möglich in 2015 mit dem Hof zu beginnen, da hier die vorlaufenden Kanalarbeiten mit der Archäologie schon recht weit fortgeschritten sind. In der bisherigen Haushaltsplanung waren die Arbeiten an der Oberfläche des Hofes erst für 2016 vorgesehen. Diese würde nun durch das Programm wieder um ein Jahr vorgezogen, so dass sich die Abfolge 2015 Hof, 2016 Krämerstraße (wie bisher schon vorgesehen) und 2017 Rethelstraße (ebenfalls so vorgesehen) ergibt. Auf Grund des unmittelbaren Anschlusses an des „Welterbeprojekt“ erhöhen sich Flächenumfang, Ausbaustandards insbesondere für die Barrierefreiheit und die Aufwendungen für die vom Bund geforderte innovative Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus bietet das Bundesprogramm die Förderung von baulichen und publizistischen Gegenständen zur Vermittlung der Stadtgeschichte (z.B. Archäologisches Fenster) an. Somit ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Veränderungen für den kommunalen Etat. Kostenaufstellung Komplettierung Pfalzbereich Hof Krämerstraße Rethelstraße 2015 2016 2017 Bundesantrag 520.000 € 780.000 € 500.000 € Förderquote Bund (66,7%) 346.666 € 520.000 € 333.333 € ggfls. Förderquote Land (13,3%) 69.334 € 104.000 € 66.667 € Förderquote zus. B+L (80%) 416.000 € 624.000 € 400.000 € Gesamtausgaben Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 4/6 Die Städtebauförderung ist in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In dem neuen Programm bietet der Bund eine Förderung von 2/3 der Kosten an. Üblicherweise erhält die Stadt Aachen bei der Städtebauförderung von Bund und Land zusammen eine Förderung in Höhe von 80%. Das neue Bundesprogramm alleine würde für die Stadt Aachen eine Schlechterstellung bedeuten. Deshalb soll mit dem Land über einen Ausgleich bis zur Förderquote von 80 %, das wären 13,3 %, verhandelt werden. Je nachdem, ob das Land sich an der Finanzierung beteiligt, ergeben sich verschiedene Höhen der kommunalen Eigenbeteiligung. Finanzielle Auswirkungen Das Förderprojekt startet im Haushaltsjahr 2015 mit der Baumaßnahme „Hof“. Die Baukosten für die Maßnahme „Hof“ belaufen sich auf ca. 520.000,- €. Im Haushaltsjahr 2015 sind für die Umsetzung der Maßnahme keine Mittel eingeplant. Durch die Förderung durch den Bund ist mit Einnahmen i. H. v. 346.700,- € zu planen, die für die Umsetzung der Maßnahme benötigt werden können. Die Förderung ist daher unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ mit Einnahmen i. H. v. 309.500,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“ mit Einnahmen i. H. v. 37.200,- € einzuplanen. Der Differenzbetrag zwischen den Baukosten und den Fördereinnahmen i. H. v. 173.300,- € soll aus dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06000-300-1 „Krämerstraße“ sowie dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-030-2 „Krämerstraße“ gedeckt werden, da die Maßnahme erst im Anschluss an die Baumaßnahme Hof im Haushaltsjahr 2015 begonnen wird. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ stehen somit Mittel i. H. v. 464.200,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“ Mittel i. H. v. 81.800,- € für die Umsetzung der Maßnahme bereit. Die bereits einplanten Mittel im Haushalt 2016 werden für die Baumaßnahme „Hof“ nicht mehr benötigt. Im Haushaltsjahr 2016 soll die Baumaßnahme „Krämerstraße“ umgesetzt werden. Die Baukosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 780.000,- €. Zur Umsetzung der Baumaßnahme werden investive Mittel i. H. v. 713.800,- € und konsumtive Mittel i. H. v. 66.200,- € benötigt. Des Weiteren ist im Haushaltsjahr 2016 mit Förderungen i. H. v. 520.000,- € zu rechnen. Die Förderung ist daher unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06000-300-1 „Krämerstraße“ mit Einnahmen i. H. v. 475.900,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4120102-030-2 „Krämerstraße“ mit Einnahmen i. H. v. 44.200,- € einzuplanen. Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 5/6 Der Differenzbetrag zwischen den Baukosten und den Fördereinnahmen i. H. v. 260.000,- € soll aus dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ sowie dem konsumtiven PSPElement 4-120102-029-6 „Hof“ gedeckt werden, da die Baumaßnahme Hof auf das Haushaltsjahr 2015 vorgezogen wurde und die eingeplanten Mittel im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr benötigt werden. Die Baumaßnahme „Rethelstraße_Hühnerdieb“ soll im Haushaltsjahr 2017 umgesetzt werden und es wird mit Baukosten i. H. v. 500.000,- € gerechnet. Zur Umsetzung der Baumaßnahme werden investive Mittel i. H. v. 455.000,- € und konsumtive Mittel i. H. v. 45.000,- € benötigt. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06100-300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ sind bereits Mittel i. H. v. 460.800,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-031-9 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ Mittel i. H. v. 43.200,- € eingeplant. Des Weiteren sind Fördermittel i. H. v. 333.400,- € (investiv 303.400,- €/ konsumtiv 30.000,- €) einzuplanen. Der Differenzbetrag zwischen den bereits im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung 2014 ff. eingeplanten Mittel und den neu einzuplanenden Mittel i. H. v. 20.000,- € soll durch die Fördereinnahmen gedeckt werden, so dass unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06100300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ jetzt Mittel i. H. v. 455.000,- € und unter dem konsumtiven PSPElement 4-120102-031-9 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ Mittel i. H. v. 70.000,- € zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Änderungen zum Haushalt 2015 ff. werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung durchgeführt. Alle Änderungen im Haushalt 2015 ff. gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat sowie der Bezirksregierung. Die Verhandlungen über die Landesförderung laufen noch. Die Landesförderung wurde daher nicht berücksichtigt. Sollte die Landesregierung der Förderung zustimmen, ist mit weiteren Einnahmen in Höhe von 13,3 % der jeweiligen Bausumme zu rechnen. Anlage/n: Mitteilung der Verwaltung PLA 28.08.2014 Lageplan mit Ausbaustufen Kostenansätze zum Finanzierungs- und Zeitplan Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2015 Seite: 6/6 Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Datum: 16.09.2014 Bearbeitung: Dez. III / FB 61/50 Mitteilung der Verwaltung für die Sitzung des Planungsausschusses am 28.08.2014 Projektanmeldung der Stadt Aachen zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat einen Projektaufruf gestartet, in dessen Rahmen sich insbesondere Kommunen mit national oder international wahrnehmbaren, größeren städtebaulichen Projekten bewerben können. Das Programm - von 2014 bis 2018 laufend - schließt an das von 2009 bis 2014 eingesetzte Projekt zur Förderung der Welterbestätten an (KP 1). Im Rahmen dieses Projektes konnte die Stadt Aachen u.a. den Stadtraum am Katschhof, in der Ritter-Chorus-Straße und in der Johannes-Paul II.-Straße so umbauen, dass ein qualitativer Sprung geglückt ist. Das neue Programm schließt unmittelbar an das erste an. Bereits in der Antragstellung zum ersten Programm hatte die Stadt den Raum um das Welterbe Dom zu Aachen größer gefasst als die Förderung bewilligte wurde. Dem erweiterten Pfalzbezirk lassen sich die Krämerstraße, der Hof, die Rethelstraße und die Flächen rund um den Hühnermarkt - baugeschichtlich belegt - zuordnen. Der Bund hatte in Bezug auf diese Straßenräume wegen des Budgets von KP1 auf die Städtebauförderprogramme verwiesen. Folgerichtig hat die Verwaltung die Umgestaltung dieser Straßen in das in Arbeit befindliche Innenstadtkonzept 2022 aufgenommen. Im neuen Haushaltsentwurf sind bereits Ansätze für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen. In Vorgesprächen zur Förderung des Innenstadtkonzeptes 2022 hat das Land auf die nun Mitte August vorgelegte Ausschreibung des neuen Bundesprogramms verwiesen. Die Verwaltung beabsichtigt die benannten Straßen- und Platzräume beim Bund anzumelden, um die Fördermittel zu erlangen. Damit verbunden ist ein enger Zeitplan: Zum 22. September 2014 müssen die Antragsunterlagen beim Bund vorliegen, bereits am 11. September zur Prüfung beim Land. Die Beschlussfassung der Ratsgremien kann nachgereicht werden; bereits im Haushaltsjahr 2015 ist ein Ansatz vorzusehen. Die Verwaltung wird in den nächsten Planungsausschuss eine entsprechende Vorlage einbringen. Im November entscheidet ein Expertengremium im Auftrag des Bundes darüber, wer ins Programm aufgenommen wird. Die Verwaltung hat bereits Vorgespräche mit der begutachtenden Bundesbehörde geführt. Diese zeigte sich nicht nur sehr positiv beeindruckt über das bereits geleistete, sondern sah auch deutlich die Anschlussfähigkeit. Mit dem Gestaltungskanon, der aus dem Wettbewerb zum ersten Programm entwickelt wurde, ist eine optimale Grundlage zur einheitlichen Gestaltung des Kerns von Aachen gelegt. Gleichzeitig wurde ein sowohl komfortables als auch attraktives Umgehen mit den Anforderungen des barrierefreien Bauens entwickelt. Die gute Begehbarkeit des geschnittenen Pflasters z.B. spricht für sich. Diese Gestaltungsweise soll auch in den nun anstehenden Stadträumen angewandt werden. Die heutigen Defizite sowohl was den Komfort, die Barrierefreiheit als auch die Gestaltung der Flächen betrifft sind augenscheinlich. So hat die SPD Fraktion 2013 auf das „traurige Bild“ der Krämerstraße verwiesen und den Antrag gestellt „zeitnah Lösungsvorschläge für eine Verbesserung des baulichen Zustands der Krämerstraße zu unterbreiten“. Bei den fraglichen Straßen steht die Kanalerneuerung an. Deshalb muss diese mit der sie begleitenden Archäologie vorlaufen. Da die Kanalarbeiten im Hof bereits im Gange sind, rückt der Hof in der Prioritätenfolge nach vorne. Es würden dann die Krämerstraße mit dem oberen Platzbereich und danach Rethelstraße, Rommelsgasse und ein Teil des Hühnermarktes folgen (siehe Planskizze). Das Bundesprogramm setzt bereits auf einen Beginn der Baumaßnahmen in 2015, das wäre technisch möglich. Die detaillierten Kosten und erforderlichen Anpassungen im Haushaltsplan werden Bestandteil der Vorlage sein. Das Bundesprogramm legt besonderen Wert auf eine überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Bürgerbeteiligung, Städtebau und Baukultur. Die Stadt Aachen hat mit den Maßnahmen zum ersten Förderprogramm bewiesen, dass sie diese Ansprüche sehr gut zu erfüllen vermag. FB 61/50 10.09.2014 Kostenansätze zum Finanzierungs- und Zeitplan Komplettierung Pfalzbereich Aachen Stufe Zeit Bereich 1 2015 Hof 1 + Rommeslsgasse + Öffentlichkeitsarbeit + Archäologisches Fenster 2 2016 Hühnerdieb + Krämerstraße + Puppenbrunnen + Öffentlichkeitsarbeit + Archäologisches Fenster (optional) 3 2017 Rethelstraße + Hühnermarkt 1 Fläche qm Bau- und Planungskosten 420€ /qm* brutto Baukosten € nach 2018 420 337.680 80.400 418.080 60.000 25.000 503.080 520.000 1.248 420 524.160 124.800 648.960 60.000 25.000 733.960 780.000 829 420 348.180 82.900 431.080 25.000 456.080 500.000 1.210.020 288.100 1.498.120 75.000 1.693.120 1.800.000 Hof 2 + Hühnermarkt 2 + Romaneygasse + 1.237 Körbergasse Gesamt Fläche qm Gesamt Öffentlich- Kommunikation/KomGesamtkosten € brutto Gesamtkosten Baukosten € keitsarbeit pensation für die inkl. Baukostenindex + Arch. Gewerbetreibenden und 3%/Jahr € Fenster € Anwohner 804 Summe Stufen 1-3 mögl. Ergänzungen Archäologie 100€ /qm 4.118 * enthält einen Zuschlag von 30 € auf Grund der schwierigen / beengten Situation in Geschäftslagen (halbseitiger Bau u.ä. erforderlich) Durchschnttlicher Baukostenindex lt. statistischem Bundesamt für Tiefbau im Zeitraum 2010 bis 2014 = 3% pro Jahr 120.000