Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
135088.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
04.09.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0047/WP17
öffentlich
04.09.2014
Dez. III / FB 61/01
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2014
hier Alt-Haarener-Straße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.09.2014
02.10.2014
22.10.2014
FA
MA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von
außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSP- Element
5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“, sowie im konsumtiven Bereich in Höhe von 27.000
€ beim PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ zu erteilen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung
von außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSPElement 5-120102-300-01800-300-1 “Alt-Haarener Straße“, sowie im konsumtiven Bereich in Höhe
von 27.000 € beim PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen
Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSP- Element 5-120102-30001800-300-1 „Alt-Haarener Straße“ sowie im konsumtiven Bereich in Höhe von 27.000 € beim PSPElement 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“.
Vorlage FB 61/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.09.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“
fortgeschriebener
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 und 2016
Ansatz 2015 und
2016
Gesamt-
Gesamt-
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
-110.000
0
-110.000
Auszahlungen
0
288.000
0
739.200
0
1.027.200
Ergebnis
0
288.000
0
629.200
0
917.200
+ Verbesserung / -
-288.000
-629.200
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-306-5 “Alt-Haarener Straße”
fortgeschriebener
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 und 2016
Ertrag
Ansatz 2015 und
2016
Folgekosten
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
12.000
0
30.800
0
0
Abschreibungen
0
15.000
0
38.500
0
0
Ergebnis
0
27.000
0
69.300
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
-27.000
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0047/WP17 der Stadt Aachen
-69.300
Deckung ist gegeben
Ausdruck vom: 16.09.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Alt-Haarener Straße weist funktionale Mängel auf. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes ist
erforderlich, um Verbesserungen der baulichen, gestalterischen und verkehrlichen Bedingungen für
alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Die Stadtverwaltung hält es daher für sinnvoll, eine
Umgestaltung der Alt-Haarener Straße im Zuge der derzeit stattfindenden STAWAG-Maßnahme (von
Friedenstraße bis BAB 4) zu planen und umzusetzen und die verkehrlichen (kürzere Sperrzeiten) und
ökonomischen (geringere Baukosten für die Stadt) Synergien eines zeitlich aufeinander abgestimmten
Projektes zu nutzen.
Eine genaue Beschreibung der Baumaßnahme erfolgt in der Vorlage „Alt-Haarener Straße,
Umgestaltung nach STAWAG-Baumaßnahme“, die in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am
10.09.2014 und im Mobilitätsausschuss am 02.10.2014 beraten werden soll.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Maßnahme gemäß Gestaltungsvariante 2 wird mit Gesamtkosten i. H. v.
1.070.000 € gerechnet.
Die Baumaßnahme soll im Haushaltsjahr 2014 begonnen und im Haushaltsjahr 2016 beendet werden.
Im Haushaltsjahr 2014 werden unter dem investiven PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „AltHaarener Straße“ für die Umsetzung der Baumaßnahme investive Mittel i. H. v. 288.000,- € benötigt.
Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ werden Mittel i. H. v.
27.000,- € benötigt.
Da diese im Haushalt 2014 nicht eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß
§ 83 GO NW notwendig.
Die Deckung erfolgt durch das investive PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1 „Salierallee“ sowie
das konsumtive PSP-Element 4-12010240-7 „Salierallee“. Die Umsetzung der Maßnahme wurde ins
Haushaltsjahr 2015 verlegt; im Haushaltsjahr 2014 werden lediglich Planungskosten benötigt. Dort
werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Alt-Haarener Straße“ zur
Verfügung gestellt. Eine Aufstockung der Deckungsposition wird haushaltsneutral über die
Veränderungsnachweisung eingeplant.
Die restlichen Baukosten i. H. v. 770.000 € die für die Fertigstellung der Baumaßnahme benötigt
werden, werden über die Veränderungsnachweise haushaltsneutral in den Haushalt 2015 ff.
eingeplant.
Die Deckung soll im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Büchel PSP- Element 5-120102-90000700-300-1 in Höhe von 200.000 € und der konsumtiven Maßnahme Kleinmaßnahmen im
Straßenraum –J– 4-120102-947-2 in Höhe von 28.000 € erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Deckung
im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Albert-Einstein-Straße PSP- Element 5-120102-40000100-300-1 in Höhe von 100.000 € und dem konsumtiven Gegenkonto 4-120102-400-9 in Höhe von
Vorlage FB 61/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.09.2014
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9.000 €. Weitere investive Mittel werden im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Campus West,
Infrastruktur PSP- Element 5-120102-800-01700-300-1 in Höhe von 79.200 € zur Verfügung gestellt.
Die Deckung für das Jahr 2016 soll aus der investiven Maßnahme Campus West, Infrastruktur PSPElement 5-120102-800-01700-300-1 in Höhe von 360.000 € und dem konsumtiven Gegenkonto 4120102-805-3 in Höhe von 32.300 € erfolgen.
Darüber hinaus ist in den Jahren 2015 oder 2016 (je nach Aktivierungszeitpunkt der STAWAG) mit
einer Einzahlung in Höhe von insgesamt 110.000 € zu rechnen. Die Einzahlung durch die STAWAG
ergibt sich aus deren Einsparungen, die sich für die STAWAG gegenüber der reinen
Wiederherstellung laut Konzessionsvertrag ergeben.
Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 entstehen somit keine Mehrbelastungen.
Die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Haushalt 2015 ff. erfolgt vorbehaltlich des Ratsbeschlusses
sowie der Genehmigung der Bezirksregierung.
Ob diese Maßnahme eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
auslöst, wird derzeit durch die Bauverwaltung geprüft.
Da durch die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die
Zustimmung des Rates erforderlich.
Vorlage FB 61/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.09.2014
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