Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
134361.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
18.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0029/WP17
öffentlich
18.08.2014
FB 61/30
Alt-Haarener Straße
Umgestaltung nach STAWAG-Baumaßnahme
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2014
02.10.2014
B3
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Ausführungsplanung gemäß der vorgelegten
Planung zur Gestaltungsvariante 2 – einseitiger Schutzstreifen (Plan-Nr.: 2014 / 08 – 01 L1 bis L3) zu
beauftragen und die notwendigen Mittel für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 haushaltsneutral
einzuplanen sowie vom Rat die Genehmigung einzuholen 2014 außerplanmäßig Mittel aufzuwenden.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung
mit der Ausführungsplanung gemäß der vorgelegten Planung zur Gestaltungsvariante 2 - einseitiger
Schutzstreifen (Plan-Nr.: 2014 / 08 – 01 L1 bis L3) und der haushaltsneutralen Einplanung der
notwendigen Mittel für die Haushaltsjahre 2015 und 2016, sowie vom Rat die Genehmigung
einzuholen 2014 außerplanmäßig Mittel aufzuwenden.
Vorlage FB 61/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2014
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finanzielle Auswirkungen
PSP-Element5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener-Straße“
Investive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2015
Auswirkungen
2014
ner Ansatz 2014
und 2016
Fortgeschriebe
ner Ansatz
2015 und 2016
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
-110.000
0
-110.000
Auszahlungen
0
288.000
0
739.200
0
1.027.200
Ergebnis
0
288.000
0
629.200
0
917.200
Folgekosten
Folgekoste
(alt)
n (neu)
+ Verbesserung /
-
-288.000
-629.200
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterun
g
PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener-Straße“
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
Ertrag
Ansatz
Fortgeschriebe
2015 und
ner Ansatz
2016
2015 und 2016
0
0
0
0
0
0
0
12.000
0
30.800
0
0
Abschreibungen
0
15.000
0
38.500
0
0
Ergebnis
0
27.000
0
69.300
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
-27.000
-69.300
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
g
Vorlage FB 61/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2014
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Erläuterungen:
Anlass
Die STAWAG verlegt in der Alt-Haarener Straße zwischen der Friedenstraße und dem Ortseingang im
Bereich der BAB 4 Kanal und andere Versorgungsleitungen. Die STAWAG-Baumaßnahme hat bereits
im Juli 2014 begonnen und wird in drei Bauabschnitten voraussichtlich bis Ende 2015 dauern.
Die Alt-Haarener Straße weist erhebliche funktionale und gestalterische Mängel auf. Darüber hinaus
sind aufgrund der verkehrsbedingten Emissionen (v.a. Lärm) keine gesunden Wohnbedingungen
gegeben. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes ist erforderlich, um Verbesserungen der baulichen,
gestalterischen und verkehrlichen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohner zu
erreichen. Die Stadtverwaltung hält es daher für sinnvoll, eine Neugestaltung der Alt-Haarener Straße
im Zuge der STAWAG-Maßnahme zu planen und umzusetzen und so die Vorteile eines zeitlich
aufeinander abgestimmten Projektes zu nutzen.
Gleichzeitig ist die Alt-Haarener Straße als Netzlücke im beschlossenen „Maßnahmenplan
Radverkehr“ 2009 aufgenommen worden. Nach Realisierung der 1.Prioritätsstufe (Grabenring) und
der 2. Prioritätsstufe (Alleenring) sowie der Planung für die 3. Prioritätsstufe (Aachen-Ost) ist nun die
4. Prioritätsstufe (Einzelmaßnahmen) in Arbeit und wurde aktuell 2014 planerisch von einem
Gutachter bearbeitet. Dieser Planungsvorschlag wurde am 23.7.2014 in einem interfraktionellen
Gespräch in Haaren vorgestellt; aufbauend auf den Gesprächsergebnissen wurde eine weitere
Variante von der Verwaltung entwickelt, die in einem zweiten interfraktionellen Gespräch am
23.7.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Haaren hat sich über die Jahrhunderte aus einem Straßendorf entwickelt. Die stabile Struktur des
Bandes entlang der Alt-Haarener Straße ist heute noch dominant. Sie bildet das Zentrum des Ortes.
Für den Stadtteil Haaren wurde ein Rahmenplan und ein integriertes Handlungskonzept entwickelt,
mit dem Städtebaufördermittel beim Land NRW eingeworben werden sollen. Das Integrierte
Handlungskonzept für Haaren setzt dort schwerpunktmäßig an und entwickelt eine Perspektive
entlang der Alt-Haarener Straße und der unmittelbar anschließenden Flächen. Die Belastung durch
den Kfz-Verkehr zu mildern und für die Haarener aller Alters- und Beweglichkeitsgruppen angenehme
und sichere Verhältnisse zu schaffen stellt dabei eine eminent wichtige Herausforderung dar.
Heutige Situation
(vgl. Anlage 1 – Bestand Alt-Haarener Straße, Anlage 2: Fotos Alt-Haarener Straße, Anlage 3:
Verkehrsbelastung Alt-Haarener Straße)
Die Alt-Haarener Straße (L 136) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Sie hat eine
wesentliche Verbindungsfunktion für den Verkehr von Würselen über die Jülicher Straße zur Aachener
Innenstadt. Die Alt-Haarener Straße dient darüber hinaus auch der Erschließung von ganz Haaren.
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Ausdruck vom: 11.09.2014
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Auf der Alt-Haarener Straße gilt Tempo 50. Lediglich im Bereich der Kurvenlage zwischen Kochstraße
und Haaren-Markt ist die Geschwindigkeit streckenbezogen wegen der schlechten Fahrbahn auf 30
km/h beschränkt.
Die Straße weist Belastungen zwischen 11.800 (im Bereich der Bogenstraße; Zählung vom
22.06.2010) und 13.500 Kfz/24h (vor dem Bezirksamt; Zählung vom 19.09.2013) auf, die auf zwei
Fahrspuren abgewickelt werden.
Die Straßenraumbreite variiert zwischen 12,50 m und 20,00 m. Die Straße ist beidseitig nahezu
geschlossen und zum überwiegenden Teil mit Wohnhäusern bebaut. Ein großer Supermarkt stellt ein
wesentliches Ziel dar.
Bestandsbeschreibung
Die Fahrbahn ist zwischen 6,70 und 8,50 m breit. Je Richtung steht eine Fahrspur zur Verfügung.
Die Einmündungen der Friedenstraße, Kochstraße und Bogenstraße sind nicht signalgeregelt. Im
Bereich der Bogenstraße gibt es heute eine zu schmale Mittelinsel, die die Querung erleichtert, aber
nicht den Richtlinien entspricht.
Die Knoten Alt-Haarener Straße/Würselener Straße und Alt-Haarener Straße/Am Kaninsberg sind
signaltechnisch geregelt. Die Hauptströme stellen jeweils die Geradeausströme auf der Alt-Haarener
Straße dar, während alle anderen Verkehrsströme eine untergeordnete Größenordnung haben.
Fußgängerverkehr
Das Platzangebot für Fußgänger entspricht an einigen Engstellen nicht den Anforderungen der
einschlägigen Richtlinien/Regelwerke (EFA, RASt 06), in denen eine Mindestgehwegbreite in Straßen
mit Geschäfts – und Wohnnutzung von 2,0 m gefordert wird. Dies betrifft die Hausnr. 275-281, 235,
203-207, 120-138. Ein Nebeneinandergehen, sich Begegnen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist hier
nicht möglich.
Insgesamt sind die Seitenräume – abgesehen von einigen punktuell schadhaften Bereichen – in
einem Zustand, der aus bautechnischer Sicht einen Neubau nicht zwingend erforderlich macht.
Radverkehr
Der Radverkehr hat heute fast keine separaten Radverkehrsanlagen und wird überwiegend im
Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Lediglich im Bereich des Ortseinganges existiert auf einem
kurzen Stück ein einseitiger Beidrichtungs-Geh-/Radweg. An der Haltestelle Am Haarberg darf der
Radfahrer auf dem Gehweg fahren. Hinter der Einmündung Am Kaninsberg existiert auf ca. 50 m ein
Radfahrstreifen.
Der Bedarf nach separaten Radverkehrsanlagen ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen, des
heutigen Geschwindigkeitsniveaus und der Funktion als klassifizierte Straße nach den Regelwerken
(ERA 2010, RASt 06) gegeben. Die Alt-Haarener Straße ist als Netzlücke im beschlossenen
Maßnahmenplan Radverkehr ausgewiesen (s.o.).
Parken
Vorlage FB 61/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2014
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Derzeit gibt es im öffentlichen Straßenraum für ca. 110 Fahrzeuge Parkmöglichkeiten im Bereich
zwischen Friedenstraße und BAB 4. In Richtung Ortsmitte sind die Parkstände baulich angelegt,
während in ortsauswärtiger Richtung überwiegend Parkstände am Fahrbahnrand genutzt werden
können. Der anliegende Supermarkt verfügt über einen großflächigen Privatparkplatz, ebenso gibt es
einige private Stellplätze auf den anliegenden Grundstücken.
ÖPNV
Der betroffene Abschnitt der Alt-Haarener Straße wird an Werktagen täglich im Querschnitt von etwa
165 Bussen im Linienverkehr befahren. Von Montag bis Freitag werden zwischen 6 und 7 Uhr 9
Fahrten in Richtung Aachen angeboten. Am Nachmittag zwischen 16 und 18 Uhr finden in Richtung
Würselen 8 Fahrten je Stunde statt. In diesem Abschnitt befinden sich die Bushaltestellen Haaren
Denkmal sowie Am Haarberg, die von den Bussen der Linien 1, 11, 21 und SB11 tagsüber im
Wechsel etwa alle Viertelstunde angefahren wird. In der Hauptverkehrszeit verkehren die Busse
zeitweise in einem Abstand von weniger als 10 Minuten. Die Linien verbinden Würselen, Alsdorf und
Herzogenrath mit der Aachener Innenstadt. In dem Abschnitt werden werktäglich ca. 4.500 Fahrgäste
im Querschnitt befördert.
Die Bushaltestelle Am Haarberg ist in beiden Richtungen regelkonform mit einem Formbordstein
ausgestattet. Die Haltestelle Haaren Denkmal verfügt lediglich in Fahrtrichtung Würselen über einen
Formbordstein. An allen Haltstellen fehlen die taktilen Leitelemente für Blinde und Sehbehinderte.
Betrachtung der Lärmsituation
Unter der Annahme, dass es sich bei diesem Bereich der Alt-Haarener Straße um ein Mischgebiet
handelt, kommen straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht,
wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort 72dB(A) tags und 62
dB(A) nachts überschreitet. Bereits im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde dieser
Streckenabschnitt als einer der Lärmbelastungsschwerpunkte der ersten Priorität im Stadtgebiet
identifiziert. Die Stadt ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie
dazu verpflichtet, eine Strategie für die einzelnen Belastungsschwerpunkte zu entwickeln, um die
Lärmbelastung zu reduzieren.
Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass in der Alt-Haarener Straße mit den vorhandenen
verkehrlichen Eingangswerten die Belastungsgrenzwerte sowohl mit 76 dB(A) tags als auch mit mehr
als 65 dB(A) nachts überschritten werden (siehe Anlage 4).
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. in Form von Geschwindigkeitsbegrenzungen) zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen bedürfen bei dieser klassifizierten Straße der
Zustimmung der Bezirksregierung.
Bäume
Im Bereich der baulich angelegten Parkstände auf der Nordwestseite sind insgesamt 15 Bäume im
Straßenraum integriert. Auf der Südostseite gibt es im Bereich der Hausnr. 261-265 einen kurzen
baulich angelegten Parkstreifen in dem 3 Bäume stehen. Darüber hinaus sind wenige einzelne Bäume
im Straßenraum vorhanden.
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Planung
Ziel der Überplanung ist eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Eine
angemessene und sichere Abwicklung des Fußgänger- und Radverkehrs und die gestalterische
Aufwertung des Straßenraums sind wegen der vorhandenen Mängel ebenso zu beachten wie die
notwendigen Reduktionen der verkehrsbedingten Lärmemissionen zur Verbesserung der
Lebensqualität der Anwohner.
Die Lärmbelastung stellt auch ein Entwicklungshemmnis für den gesamten zentralen Bereich von
Haaren dar, da die Lärmgrenzwerte für Wohnen bei Neubauvorhaben mit 45 dB(A) nachts und 55
dB(A) tags noch einmal deutlich unter den heute bestehenden Grenzwerten liegen. Um diese zu
erreichen müssen alle passiven und aktiven Möglichkeiten der Lärmminderung ausgeschöpft werden.
Dazu gehören insbesondere ein lärmreduzierender Straßenbelag und Geschwindigkeitsbegrenzungen
auf 30 km/h. Eine beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf einer anderen
klassifizierten Straße (Krugenofen) wurde durch die Bezirksregierung im Juli 2014 abgelehnt.
Anlässlich der Vorstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Haaren zur Städtebauförderung
wiesen jedoch die für Stadterneuerung bzw. Wohnen zuständigen Behörden des Landes und der
Bezirksregierung auf die Dringlichkeit der Lärmreduzierung an der Alt-Haarener Straße hin. Unter den
gegebenen Umständen gäbe es keine Entwicklungsperspektive für die Alt- Haarener Straße. Zu den
unterschiedlichen Positionen zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an
Hauptverkehrsstraßen besteht innerhalb des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen noch Abstimmungsbedarf.
Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der
Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den
Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist (VWV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Als weitere Aspekte sind Belange der Gestaltung, des Städtebaus, des Baumschutzes, des ruhenden
Verkehrs und der Aufenthaltsqualität zu berücksichtigen.
Aufgrund der geringen Straßenraumbreiten existieren keine Möglichkeiten, die Nutzungsansprüche
aller Verkehrsteilnehmer an den Straßenraum gleichermaßen zu berücksichtigen. Es wurden deshalb
zwei Varianten entwickelt, die sich in der Aufteilung des Straßenraumes für die verschiedenen
Verkehrsarten unterscheiden.
Variantenbetrachtung
Folgende Querschnitte wurden für eine Variantenuntersuchung zugrunde gelegt:
Variante 1: beidseitige Schutzstreifenmarkierungen (1,50 m) für den Radverkehr mit 0,50 m
Sicherheitstrennstreifen zum Parken und Mittelfahrbahn für den motorisierten Verkehr (in der Regel
5,00 m), Beibehaltung des baulich angelegten Parkstreifens in Richtung Ortsmitte, Wegfall des
heutigen Fahrbahnrandparkens in Richtung Würselen und Beibehaltung der beidseitigen Gehwege mit
einer Breite von teilweise weniger als 2,00 m wie im Bestand, i.d.R. aber darüber.
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Variante 2: einseitige Schutzstreifenmarkierungen für den Radverkehr (i.d.R. 1,50 m mit 0,50 m
Sicherheitstrennstreifen) mit Fahrbahn für den motorisierten Verkehr (in der Regel 5,00 m bis 5,50 m),
baulich angelegter Parkstreifen in Richtung Ortsmitte, Parken am Fahrbahnrand in stadtauswärtiger
Richtung und beidseitige Gehwege mit einer Breite von mindestens 2,00 m.
In beiden Varianten ist der Einbau eines lärmmindernden Asphalts vorgesehen.
Variante 1 – Beidseitige Radverkehrsanlagen (Schutzstreifen) (vgl. Anlage 5)
Die Variante geht davon aus, dass für alle Verkehrsteilnehmer ausreichende, separate
Verkehrsräume zur Verfügung gestellt werden. Für den Radverkehr werden erstmalig Schutzstreifen
markiert, die – dem Regelwerk folgend – entlang der Längsparkstände mit einem zusätzlichen
Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m Breite zum Schutz vor aufschlagenden Türen ausgestattet
werden. Der Schutzstreifen ist ein markierter Teil der Fahrbahn; der verbleibende Fahrbahnteil ist so
breit, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Auch der Begegnungsfall
LKW/Bus-PKW ist – bis auf eine Engstelle - auf der Mittelfahrbahn möglich. Beim Begegnungsfall
LKW-LKW sind die Schutzstreifen mit zu nutzen.
Aus Richtung Würselen ist eine Mittelinsel als Ortseingangssituation geplant. Hierdurch wird dem
Kraftfahrer der Übergang von freier Strecke zur bebauten Ortslage verdeutlicht. Der Radverkehr wird
hier vom gemeinsamen Geh-/Radweg auf einen Radfahrstreifen in Richtung Haaren geführt. Vor dem
signalisierten Knotenpunkt „Am Kaninsberg“ wird die Busspur für den Radverkehr freigegeben. Der
Radverkehr erhält vor der Haltelinie des Kfz-Verkehrs einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen; durch
die geplante separate Radfahrersignalisierung kann der Radfahrer hier vor dem Kfz-Verkehr die
Kreuzung passieren. An der signalisierten Einmündung zur Würselener Straße werden ebenfalls
vorgezogene Radaufstellstreifen für den Radverkehr vorgesehen.
Zur Verbesserung der Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger in Höhe des Parkplatzes des
Supermarktes wird die heutige Mittelinsel verbreitert, so dass auch Personen mit Kinderwagen oder
Rollstuhl dort sicher warten können.
Um in beiden Fahrtrichtungen Schutzstreifen für den Radverkehr markieren zu können, ist in dieser
Variante eine Fahrbahnbreite von mindestens 8,50 m erforderlich. Die Markierung der Schutzstreifen
ist nur realisierbar, wenn die Fläche des Fahrbahnrandparkens mitgenutzt werden kann. Hierdurch
würden 58 der heute 110 vorhandenen Parkstände im öffentlichen Straßenraum entfallen.
Variante 2 - Einseitige Radverkehrsanlagen (Schutzstreifen) (vgl. Anlage 6)
Die Variante geht von einer asymmetrischen Querschnittsaufteilung der Fahrbahn mit einem
einseitigen Schutzstreifen aus. Der stadtauswärts fahrende Radverkehr wird über einen 1,50 m
breiten Schutzstreifen mit einem zusätzlichen Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m Breite zwischen
Kochstraße und Ortsende geführt. Die Parkstände am Fahrbahnrand auf der stadtauswärtigen Seite
bleiben fast komplett erhalten (107 Parkstände). Die verbleibende Restfahrbahn ist zwischen ca. 5,00
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m und bis 6,00 m breit; zuzüglich der notwendigen Fahrspuren in den signalisierten Einmündungen
„Am Kaninsberg“ und „Würselener Straße“.
Die Führung des Radverkehrs am Ortseingang und „Am Kaninsberg“ entspricht der Variante 1.
Ebenso wird die heutige Mittelinsel in Höhe des Parkplatzes des Supermarktes wie in Variante 1
verbreitert. Die Anregung des interfraktionellen Gesprächs (vom 19.8.2014) an dieser Stelle statt einer
Mittelinsel einen Fußgängerüberweg zu planen wurde aufgenommen (s. Anlage 7).
Im Unterschied zur Variante 1, die überwiegend mit Markierungslösungen die Situation für den
Radverkehr verbessern sollte, wurden in Variante 2 auch bauliche Lösungen zur Verbreiterung der
teilweise zu schmalen Gehwege entwickelt. An fünf Stellen wird der Gehweg auf mindestens 2,00 m –
2,50 m verbreitert.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 2 weiter zu verfolgen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist eine optimale Planung für alle Verkehrsteilnehmer
praktisch nicht möglich. In der Variante 2 werden die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer
weitestgehend berücksichtigt. Sie hält deutlich mehr Parkraum vor als Variante 1, schafft den
notwendigen Bewegungsraum für Fußgänger und sieht einen Schutzstreifen für den Radverkehr
zumindest in der wichtigen Bergaufrichtung vor.
Infolge der hohen Lärmbelastung ist die Stadt dazu verpflichtet im Rahmen einer anstehenden
Baumaßnahme für eine Lärmreduzierung bis unter die geltenden Grenzwerte zu sorgen. Daher muss
der
Ausbau
der
Fahrbahn
straßenverkehrsrechtlichen
in
lärmreduzierendem
Maßnahmen
(Reduzierung
Asphalt
auf
vorgesehen
Tempo
30)
von
werden,
da
Seiten
der
Bezirksregierung auf klassifizierten Straßen erst zugestimmt wird, wenn alle bautechnischen
Maßnahmen ergriffen wurden und dann immer noch maßgebliche Grenzwertüberschreitungen
vorliegen. Dazu soll lärmoptimierter Gussasphalt eingebaut werden.
Der Gehweg befindet sich bautechnisch in einem Zustand, der eine komplette Erneuerung, nicht
notwendig macht. Daher schlägt die Verwaltung vor, lediglich abschnittsweise die planerisch
notwendigen Anpassungen im Gehweg vorzunehmen.
Baukosten
Die STAWAG muss die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand
versetzen, der dem vorherigen Querschnitt und Ausbauzustand der Straße entspricht. Das bedeutet
für die Alt-Haarener Straße, dass aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der
STAWAG für die Stadt nur ein Teilbetrag der Baukosten anfällt. Die reine Wiederherstellung – ohne
Veränderungen und Anpassungen im Straßenraum – würde somit kostenneutral für die Stadt durch
die STAWAG vorgenommen.
Es ist zu unterscheiden, ob der gesamte Straßenraum (Fahrbahn und alle Nebenanlagen) oder nur
die notwendigen Anpassungen im Sinne der verschiedenen Varianten vorgenommen werden sollen.
Ein Vollausbau des gesamten Straßenraums würde etwa 2,3 Mio € kosten. Hiervon wird der Anteil der
STAWAG in Höhe von etwa 110.000 €, die Einsparungen bei der Wiederherstellung hätte,
abgezogen, so dass sich städtische Kosten in Höhe von etwa 2,19 Mio. € ergeben.
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Da bei der ersten Variante nur kleinere bauliche Anpassungen vorgenommen werden sollen und nicht
wie bei Variante 2 in weiten Teilen der Bord in Fahrtrichtung Würselen verschoben werden soll, ist die
Variante 1 günstiger.
Variante 1
Die Kosten für die Variante 1 setzen sich aus den Umbaukosten für den Bereich zwischen der Straße
Am Kaninsberg und der BAB 4, den Kosten für die Fahrbahnerneuerung sowie den Kosten für die
Markierung zusammen.
Der Umbau im Bereich der Straße Am Kaninsberg bis BAB 4 kostet etwa 100.000 €.
Die Kosten für die Fahrbahnerneuerung belaufen sich je nach gewählter Ausbauart auf
-
etwa 360.000 € für eine normale Asphaltdecke
-
etwa 710.000 € für eine lärmoptimierte Gussasphaltdecke oder
-
etwa 910.000 € für den Einbau von lärmoptimierten Asphalt.
Davon können jeweils etwa 110.000 € abgezogen werden, die die STAWAG im Rahmen der
Wiederherstellung tragen muss.
Die Kosten für die Markierungsarbeiten im Sinne der Variante 1 betragen etwa 12.000 €.
Die Gesamtkosten der Variante 1 würden nach Abzug der Erstattung der STAWAG etwa 712.000 €
(100.000 € + 710.000 € - 110.000 € +12.000 €) betragen.
Variante 2
Die Kosten für die notwendigen Anpassungen im Sinne der Variante 2 setzen sich aus den
Umbaukosten für den Bereich zwischen der Straße Am Kaninsberg und der BAB 4, den Umbaukosten
für die Versetzung des Bordes zwischen Würselener Straße und Am Kaninsberg in Fahrtrichtung
Würselen, den Umbaukosten für die Anpassungen zwischen Friedenstraße und Würselener Straße
(Verbreiterung Gehweg und Ausbau der Parkplätze), den Kosten für die Fahrbahnerneuerung sowie
den Kosten für die Markierung zusammen.
Die gesamten Umbaukosten von Friedenstraße bis BAB 4 (ohne Verlegung der Haltstelle Haaren
Denkmal) betragen etwa 350.000 €. Dies sind nur die Kosten der städtischen Baumaßnahme. Es
erfolgt keine Reduzierung mehr durch Kostenübernahmen durch die STAWAG.
Die Kosten für die Fahrbahnerneuerung belaufen sich wie in Variante 1 je nach gewählter Ausbauart
auf
-
etwa 360.000 € für eine normale Asphaltdecke
-
etwa 710.000 € für eine lärmoptimierte Gussasphaltdecke oder
-
etwa 910.000 € für den Einbau von lärmoptimierten Asphalt.
Davon können jeweils etwa 110.000 € abgezogen werden, die die STAWAG im Rahmen der
Wiederherstellung tragen muss.
Die Kosten für die Markierungsarbeiten im Sinne der Variante 2 betragen etwa 10.000 €.
Damit ergeben sich gemäß der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante 2 nach Abzug der
Erstattung der STAWAG Kosten in Höhe von 960.000 € (350.000 € + 710.000 € - 110.000 € +10.000
€).
Vorlage FB 61/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2014
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Finanzielle Auswirkungen
Im aktuellen Haushalt sind bisher für die Alt-Haarener Straße keine Mittel vorgesehen.
Daher müssen die notwendigen Mittel im Rahmen einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zur
Verfügung gestellt werden.
Die entsprechend der 2. Variante benötigten Mittel in Höhe von 960.000 € verteilen sich auf die
Haushaltsjahre 2014 bis 2016. Im Jahr 2014 werden beim PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1
„Alt-Haarener Straße“ in Kombination mit dem PSP-Element 4-120102-206-5 „Alt-Haarener Straße“
insgesamt 300.000 € zur Verfügung gestellt.
Die Deckung dieser 300.000 Euro kann – verteilt auf die für Straßenbaumaßnahmen notwendigen
Kostenarten – aus der Maßnahme Salierallee erfolgen (PSP- Elemente 5-120102-000-07300-300-1
und 4-120102-040-7). Hier ist derzeit noch ein Ansatz von insgesamt 384.000 € vorgesehen, der
aufgrund der Verzögerungen in der baulichen Umsetzung in dieser Höhe in diesem Jahr
voraussichtlich nicht benötigt wird.
Auf die entsprechende Vorlage zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Alt-Haarener
Straße, die am 30.09.2014 im Finanzausschuss, am 02.10.2014 im Mobilitätsausschuss und am
22.10.2014 im Rat behandelt werden soll, wird verwiesen.
Die
weiteren
notwendigen
Mittel
in
Höhe
von
660.000
Euro
werden
dementsprechend
haushaltsneutral im Rahmen der Veränderungsnachweisung für die Jahre 2015 und 2016 eingeplant
werden.
Eine Förderung in Höhe von 60 % nach dem Entflechtungsgesetz ist aufgrund der zeitlichen Zwänge
nicht möglich. Um die verkehrlichen (kürzere Sperrzeiten) und ökonomischen (geringere Baukosten
für die Stadt) Synergien aus dem gleichzeitigen Umbau mit der STAWAG nutzen zu können, kann
nicht auf eine Förderung, die einen Ausbau frühestens im Jahr 2017 zulassen würde, gewartet
werden. Bei der Förderung nach dem Entflechtungsgesetz handelt es sich um ein zweistufiges
Verfahren. Für die Alt-Haarener Straße könnte im Mai 2015 der Einplanungsantrag gestellt werden.
Die Einplanung vorausgesetzt könnte dann frühestens im Juni 2016 der Finanzierungsantrag gestellt.
Mit einer Bewilligung – entsprechende Mittel und die Zustimmung beim Land NRW vorausgesetzt –
könnte frühestens Ende 2016 gerechnet werden, so dass frühestens im Jahr 2017 gebaut werden
könnte. Da das Entflechtungsgesetz 2019 aufläuft und die Nachfolgeregelung noch unklar ist, stehen
derzeit keine Mittel für neue Maßnahmen zur Verfügung, d. h. die Aussicht auf eine Förderung für die
Alt-Haarener Straße wäre ungewiss.
Die Erhebung von Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) wird derzeit noch
durch die Bauverwaltung geprüft.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung werden umgehend Verhandlungen mit dem bereits durch die
STAWAG beauftragten Planer und Tiefbauunternehmen aufgenommen, damit die Arbeiten ohne
Zeitverzug und koordiniert aus einer Hand durchgeführt werden können. Dazu ist die Zustimmung des
Rechnungsprüfungsamtes notwendig.
Die Verwaltung wird im Rahmen der anstehenden Veränderungsnachweisung die notwendigen Mittel
haushaltsneutral für die Jahre 2015 und 2016 einplanen.
Vorlage FB 61/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2014
Seite: 10/11
Anlage/n:
1. Anlage 1 – Bestand Alt-Haarener Straße
2. Anlage 2 – Fotos Alt-Haarener Straße
3. Anlage 3 – Verkehrsbelastung Alt-Haarener Straße (2 Seiten)
4. Anlage 4 – Lärmkartierung Alt-Haarener Straße (2 Seiten)
5. Anlage 5 – Planung Variante 1 beidseitige Schutzstreifen
6. Anlage 6 – Planung Variante 2 einseitiger Schutzstreifen (3 Pläne)
7. Anlage 7 – Planung FGÜ Bogenstraße
Vorlage FB 61/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2014
Seite: 11/11
Anlage 2 – Fotos Alt-Haarener Straße
Alt-Haarener Straße in Höhe Hausnr. 132 – Blickrichtung Friedenstraße
Alt-Haarener Straße in Höhe Hausnr. 209 – Blickrichtung Würselener Straße
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Anlage 2 – Fotos Alt-Haarener Straße
Alt-Haarener Straße in Höhe Hausnr. 132 – Blickrichtung Friedenstraße
Alt-Haarener Straße in Höhe Hausnr. 209 – Blickrichtung Würselener Straße
Seite 2
Verkehrszählung: Alt- Haarener- Straße/ Bogenstraße
am: 22.06.2010
von:07.00 Uhr
bis: 19.00 Uhr
( in Kfz )
1
Kaninsberg/ Würselen
4281
279
4560
4514
268
363
95
Bogenstraße
139
4
4246
4376
Jülicher Straße/ Alt- Haarener-
418
4385
3
B3- 024 2010-06-22 Bogenstraße
FB 61/31
Verkehrszählung:
Alt Haarener Straße (Bezirksamt)
19.09.2013
07:00-19:00
( in Kfz )
(in Fußgängern)
Alt Haarener Straße Fahrtrichtung Süd
69
5383
1-Spurig in
beide
Richtungen
77
78
4997
61
rot=Fahrräder
schwarz=Kfz ohne Fahrräder
Alt Haarener Straße Fahrtrichtung
Nord
Anlage 4 – Lärmkartierung Alt-Haarener Straße
Lärmpegel im Bereich Alt-Haarener Straße
Lärmpegel L den (tagsüber)
Quelle: http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
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Lärmpegel L night (nachts)
Quelle: http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
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Stadt Aachen - Maßnahmenplan Radverkehr
Radverkehrsanlagen Aachen-Haaren
Legende
4
2
21
geplante Markierung
19
vorhandener Bordstein
vorhandener Bordstein entfällt
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geplanter Hochbordstein
15
geplanter Rundbordstein
13
Fahrbahn(Vollausbau)
11
Gehweg(Vollausbau Betonplatten)
20
Parken(Vollausbau)
9
Verkehrsinsel(Vollausbau Betonpflaster)
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Grünfläche
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Dezernat
Planung und Umwelt
Maßnahmenplan Radverkehr
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22
7
/
9
Alt-Haarener Straße (L 136)
Abschnitt: Kreuzstraße - Friedenstraße
1
2
Gisela Nacken
Lageplan - Vorplanung
M. = 1 : 500
Plan Nr:
gezeichnet:
Nr.
5
22
1
4
Datum
bearbeitet:
Planänderung
bearbeitet:
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Christiane Gastmann
Abteilung
Verkehrsplanung
1
6
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12.06.2014
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