Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
133294.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
06.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0019/WP17
öffentlich
06.08.2014
45/300
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
hier: Euregio-Waldkindergarten gUG
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.09.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beschließt die Anerkennung des Euregio-Waldkindergartens gUG als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Vorlage FB 45/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Euregio-Waldkindergarten gUG mit Sitz in Aachen, beantragt mit Schreiben vom 02.05.2014 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Der Euregio-Waldkindergarten gUG besteht seit dem 01.08.2013.
Die Geschäftsführer des Euregio- Waldkindergartens führen seit 2009 ehrenamtlich als Vorstand des
Vereins Wühlmäuse e.V. in Erkelenz 2 Waldkindergärten. Der Euregio-Waldkindergarten gUG arbeitet
nach dem gleichen Konzept, das auch in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am
11.09.2012 vorgestellt wurde. In dieser Sitzung wurde durch den Kinder-und Jugendausschuss die
Einrichtung eines Waldkindergartens und dessen Aufnahme in den Kindergartenentwicklungsplan
2013/2014 beschlossen.
In der Einrichtung Euregio-Waldkindergarten gUG stehen derzeit 20 Plätze für Kinder ab 2 Jahren zur
Verfügung.
Die Betreuung wird in einer Gruppe mit regelmäßig 4 Fachkräften sichergestellt. Zusätzlich steht eine
Einrichtungsleiterin mit 8 Std. pro Woche zur Verfügung. Die ehrenamtlichen Geschäftsführer
übernehmen die Verwaltungsarbeiten.
Der Waldkindergarten ist am Preusweg 158 in Aachen angesiedelt. Da die Betreuung vorwiegend im
Freien stattfindet, stehen dort zwei entsprechend umgebaute Bauwagen zur Verfügung.
Aktuell werden 18 Kinder betreut, davon sind 5 Kinder unter drei Jahren.
Die Betreuungszeit ist von morgens 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Eine Ausweitung des Betreuungsangebotes mit einer zweiten Gruppe auf insgesamt 40 Plätze davon 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren – wird bereits für das kommende Kindergartenjahr
angestrebt.
Stellungnahme
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gem. § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom
20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Euregio-Waldkindergartens gUG als Träger der freien Jugendhilfe
auszusprechen.
Anlage/n:
Antrag
Gesellschaftsvertrag
Kriterienkatalog
Vorlage FB 45/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/3
Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
• nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
• der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom
14.04.1994 und
• der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994
Profil des Trägers
Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl
Der Träger Euregio-Waldkindergarten gUG bietet Leistungen gem. 22 SGB VIII
an und erfüllt somit unmittelbar Aufgaben der Jugendhilfe gem.§2 Abs.2 Nr.3
SGB VIII.
•
•
nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit
Euregio-Waldkindergarten gUG
Preusweg 158
52074 Aachen
Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, die
pädagogische Konzeption und die praktische Arbeit des Euregio
Waldkindergartens deutlich.
Der Träger erfüllt ausschließlich Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen des
§ 22 SGB VIII.
als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts liegt vor
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.
Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen
Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
• Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,
•
Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,
•
Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,
Der Träger bietet Kinderbetreuung im Rahmen eines Waldkindergartens an. Es
gibt keine festen Räume, stattdessen stehen Bauwagen zur Verfügung.
Die Betreuungszeit ist werktags von 7.30 Uhr – 14.30 Uhr.
Die Zahl der betreuten Kinder aktuell 18 Kinder, 5 davon sind unter 3 Jahren.
Leitung:
1 Geschäftsführerin, Industriekauffrau und Dipl. Marketing-Kommunikationswirtin
übernimmt alle Verwaltungsaufgaben, 9 Std. / Woche ehrenamtlich
1 Geschäftsführer, Marketing – Kaufmann,
Öffentlichkeitsarbeit u.a., 9 Std. / Woche ehrenamtlich
1 Einrichtungsleiterin, Sozialpädagogin, fest angestellt mit
8 Std. / Woche für die Leitung des Aachener Waldkindergartens
Kinderbetreuung:
1 Gruppenleiterin, Erziehrein, angestellt mit 37,5 Std. / Woche
1 Erzieherin, angestellt mit 35 Std. / Woche
1 Dipl.-Pädagogin, angestellt mit 30 Std.Std. / Woche
1 Erzieherin, angestellt mit 12 Std. / Woche
•
Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,
Zusammenarbeit mit LVR und Stadt Aachen ist gegeben.
2
•
Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse
Liegt vor
Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Träger ist in Aachen erst seit dem 01.08.2013 mit dem hiesigen
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr Waldkindergarten tätig. Die Geschäftsführung des Trägers betreibt mit gleichem
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
Konzept jedoch seit Jahren erfolgreich 2 Waldkindergärten in Erkelenz.
Eine positive Beurteilung durch die Fachabteilung liegt vor.
Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
Der Träger erfüllt einen wesentlichen Teil der Aufgaben der Jugendhilfe.
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)
Gemäß der vorliegenden Satzung und des päd. Konzeptes bietet der Träger die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
•
den vollständigen satzungsmäßigen Namen;
Euregio-Waldkindergarten gUG
•
die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);
Preusweg 158, 52074 Aachen
Tel. 0157/56247772
•
eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;
Geht aus dem Gesellschaftsvertrag des Trägers du seiner Konzeption hervor
3
•
Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;
Gesellschafter:
Sabrina Rütten, geb. 20.07.1980
Industriekauffrau und Dipl. Marketing-Kommunikationswirtin
Gasberg 6a
41812 Erkelenz
Ehrenamtliche Geschäftsführung
Florian Kuß, geb. 16.09.1975
Marketing – Manager
Friedhostr. 21a
41836 Hückelhoven
Ehrenamtliche Geschäftsführung
Bettina Löpers, geb. 02.12.1971
Dipl. Sozialpädagogin
Carl-Theodor-Str. 8
41812 Erkelenz
•
Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);
entfällt
•
Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;
3 Gesellschafter
•
Höhe des monatlichen Beitrages;
entfällt
•
Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
Die als Gesellschafter aufgeführten Personen sind als Vorstand eines Vereins
bereits seit 2009 mit dem Betrieb von 2 Waldkindergärten im Bereich der
Jugendhilfe tätig.
Dem Antrag soll beigefügt werden:
liegt vor
•
die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;
4
•
•
Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;
liegt vor
ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;
liegt vor
•
ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt im Aufbau
•
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger,
entfällt
•
die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;
Gesellschaftsvertrag des Trägers liegt vor
•
bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift
entfällt
5