Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
133294.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
06.08.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:49

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0019/WP17 öffentlich 06.08.2014 45/300 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: Euregio-Waldkindergarten gUG Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.09.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Euregio-Waldkindergartens gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Vorlage FB 45/0019/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0019/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Euregio-Waldkindergarten gUG mit Sitz in Aachen, beantragt mit Schreiben vom 02.05.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Euregio-Waldkindergarten gUG besteht seit dem 01.08.2013. Die Geschäftsführer des Euregio- Waldkindergartens führen seit 2009 ehrenamtlich als Vorstand des Vereins Wühlmäuse e.V. in Erkelenz 2 Waldkindergärten. Der Euregio-Waldkindergarten gUG arbeitet nach dem gleichen Konzept, das auch in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 11.09.2012 vorgestellt wurde. In dieser Sitzung wurde durch den Kinder-und Jugendausschuss die Einrichtung eines Waldkindergartens und dessen Aufnahme in den Kindergartenentwicklungsplan 2013/2014 beschlossen. In der Einrichtung Euregio-Waldkindergarten gUG stehen derzeit 20 Plätze für Kinder ab 2 Jahren zur Verfügung. Die Betreuung wird in einer Gruppe mit regelmäßig 4 Fachkräften sichergestellt. Zusätzlich steht eine Einrichtungsleiterin mit 8 Std. pro Woche zur Verfügung. Die ehrenamtlichen Geschäftsführer übernehmen die Verwaltungsarbeiten. Der Waldkindergarten ist am Preusweg 158 in Aachen angesiedelt. Da die Betreuung vorwiegend im Freien stattfindet, stehen dort zwei entsprechend umgebaute Bauwagen zur Verfügung. Aktuell werden 18 Kinder betreut, davon sind 5 Kinder unter drei Jahren. Die Betreuungszeit ist von morgens 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Eine Ausweitung des Betreuungsangebotes mit einer zweiten Gruppe auf insgesamt 40 Plätze davon 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren – wird bereits für das kommende Kindergartenjahr angestrebt. Stellungnahme Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gem. § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Demnach ist die Anerkennung des Euregio-Waldkindergartens gUG als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen. Anlage/n:  Antrag  Gesellschaftsvertrag  Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0019/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/3 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien • nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, • der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger Euregio-Waldkindergarten gUG bietet Leistungen gem. 22 SGB VIII an und erfüllt somit unmittelbar Aufgaben der Jugendhilfe gem.§2 Abs.2 Nr.3 SGB VIII. • • nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit Euregio-Waldkindergarten gUG Preusweg 158 52074 Aachen Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, die pädagogische Konzeption und die praktische Arbeit des Euregio Waldkindergartens deutlich. Der Träger erfüllt ausschließlich Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen des § 22 SGB VIII. als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts liegt vor verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden: • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, • Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, • Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Der Träger bietet Kinderbetreuung im Rahmen eines Waldkindergartens an. Es gibt keine festen Räume, stattdessen stehen Bauwagen zur Verfügung. Die Betreuungszeit ist werktags von 7.30 Uhr – 14.30 Uhr. Die Zahl der betreuten Kinder aktuell 18 Kinder, 5 davon sind unter 3 Jahren. Leitung: 1 Geschäftsführerin, Industriekauffrau und Dipl. Marketing-Kommunikationswirtin übernimmt alle Verwaltungsaufgaben, 9 Std. / Woche ehrenamtlich 1 Geschäftsführer, Marketing – Kaufmann, Öffentlichkeitsarbeit u.a., 9 Std. / Woche ehrenamtlich 1 Einrichtungsleiterin, Sozialpädagogin, fest angestellt mit 8 Std. / Woche für die Leitung des Aachener Waldkindergartens Kinderbetreuung: 1 Gruppenleiterin, Erziehrein, angestellt mit 37,5 Std. / Woche 1 Erzieherin, angestellt mit 35 Std. / Woche 1 Dipl.-Pädagogin, angestellt mit 30 Std.Std. / Woche 1 Erzieherin, angestellt mit 12 Std. / Woche • Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Zusammenarbeit mit LVR und Stadt Aachen ist gegeben. 2 • Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse Liegt vor Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Träger ist in Aachen erst seit dem 01.08.2013 mit dem hiesigen möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr Waldkindergarten tätig. Die Geschäftsführung des Trägers betreibt mit gleichem als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist Konzept jedoch seit Jahren erfolgreich 2 Waldkindergärten in Erkelenz. Eine positive Beurteilung durch die Fachabteilung liegt vor. Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und Der Träger erfüllt einen wesentlichen Teil der Aufgaben der Jugendhilfe. von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Gemäß der vorliegenden Satzung und des päd. Konzeptes bietet der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: • den vollständigen satzungsmäßigen Namen; Euregio-Waldkindergarten gUG • die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); Preusweg 158, 52074 Aachen Tel. 0157/56247772 • eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; Geht aus dem Gesellschaftsvertrag des Trägers du seiner Konzeption hervor 3 • Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; Gesellschafter: Sabrina Rütten, geb. 20.07.1980 Industriekauffrau und Dipl. Marketing-Kommunikationswirtin Gasberg 6a 41812 Erkelenz Ehrenamtliche Geschäftsführung Florian Kuß, geb. 16.09.1975 Marketing – Manager Friedhostr. 21a 41836 Hückelhoven Ehrenamtliche Geschäftsführung Bettina Löpers, geb. 02.12.1971 Dipl. Sozialpädagogin Carl-Theodor-Str. 8 41812 Erkelenz • Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); entfällt • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; 3 Gesellschafter • Höhe des monatlichen Beitrages; entfällt • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe Die als Gesellschafter aufgeführten Personen sind als Vorstand eines Vereins bereits seit 2009 mit dem Betrieb von 2 Waldkindergärten im Bereich der Jugendhilfe tätig. Dem Antrag soll beigefügt werden: liegt vor • die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; 4 • • Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; liegt vor ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; liegt vor • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt im Aufbau • bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, entfällt • die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; Gesellschaftsvertrag des Trägers liegt vor • bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift entfällt 5